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3161/2020

Planfeststellungsverfahren für die Sanierung der Hochwasserschutzanlagen im Deichverband Dormagen/Zons

Beschlussvorlage Ausschuss 16.11.2020

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Anlage 2 - Lageplan Stadtgrenze Dormagen-Köln

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Anlage 4 - Auszug Erläuterungsbericht

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 - Übersichtsplan Gesamtmaßnahme

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Anlage 3b - Auszüge Lageplan Bauabschnitt 1 (vergößert)

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Anlage 5 - Stellungnahme an die Bezirksregierung Düsseldorf

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Anlage 3a - Lageplan Bauabschnitt 1

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Anlage 2 - Lageplan Stadtgrenze Dormagen-Köln

435 Zeichen

400m3002001000 Mittelpunkt: [349008,5661455]   1:10000
 
KölnGIS
Stadtplan - Orange (RVR), Stadtteil
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen
Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Erstellt am: 29.10.2020

Anlage 4 - Auszug Erläuterungsbericht

32695 Zeichen

Anlage 4

—
Deichverband Dormagen/zons

Sanierung der Hochwasserschutzanlage im
Deichverband Dormagen/Zons

zw. Rheinstrom-km 711,25 und 726,27 - linkes Ufer

Entwurfs- und Genehmigungsplanung

Teil I: Objektplanung

Schriftliche Unterlagen

A. Erläuterungsbericht

(überarbeitete Fassung, Stand 31.05.2019)

Arbeitsgemeinschaft

PATT
INGENIEURBÜRO HAHN - BENDER Ingenieurbüro R. A. Patt >
GmbH sr

Arbeitsgemeinschaft
PATT

INGENIEURBÜRO HAHN - BENDER Ingenieurbüro R. A Patt GmbH
Sanierung der Hochwasserschutzanlagen im Deichverband Dormagen/Zons
zwischen Rheinstrom-km 711,25 und 726,27 - linkes Ufer —

Inhaltsverzeichnis

A. Erläuterungsbericht

1. Veranlassung ...............2244444 Henne

1@l- Standsicherheit vorhandener Anlagen.................ueeesneeneennen- 1
1.2. Erforderliche Höhe zum Bemessungsabfluss 2004....................- 2
2. Lage und Größe des Planungsraumes...........uneseeseenesneeseeenenen 2
3. Planungsziel:. Missa 3
4. Wassemirtschaftliche und geodätische Grundlagen ..................- 4
4.1. Bemessungshochwasser............2u42444ss0nnnennneennennsnnneneesnneennennn 4
4.2. Geodätische Grundlagen..............uuesennennennenennenneneennenenennenennn 5
4.3. Sollhöhe für den Hochwasserschutz... 5
5. Geotechnische Untersuchungen .............:...4...0s204s200#202000000000000000 5,
6. Landschaftspflegerische Unterlagen .....................2.222442242002240004 6
1. Erläuterung .des:Entwurfes...........2:::=:=:s lesen T:
Tl. Abschnitt 1 von km — 0,360 bis km 0,010........... eerneenesggrsersengee
alle Variantenuntersuchungen und Erbentagsbeschluss ....

Tel2. Bemessungswasserspiegellage ...............22422424s42s00snnnnnnnnnneeneennn
7.12: Stationärer Hochwasserschutz mit Gründung ........................-
7.1.4. Mobiler Hochwasserschutz.:.:.:1..2:::.=:::::...: =... 8:4... 4400: 12
7.1.8: Ver- und Entsorgungsleitungen ................2...4nsnessnnnnenneennn en 13
Tukioh Erforderliche Entwässerungsmaßnahmen nn arenanesene een
7:.1.:7% Deichverteidigung......................4444444400400nnennnnnnnennnnensnnennnnnnnnenen
7.1.8. Abstimmung mit Stadtentwässerungs-betrieb Köln...

7.1.9. Baukosten u ==:==: #4... een linnn
7.1.10. Baustraßen, Arbeits- und Lagerflächen .......................2000:
7.1.11. Eigentumsverhältnisse ...............0220222424020000enennenennennnnneeennenennen 16
7.2. Abschnitte 2 und 3 von km 0,010 bis km 3,190 ......................... 17
721: Variantenuntersuchung und Erbentagsbeschluss ....................- 20
721:1: Abschnitt.2 von km 0,010 bis km 0,420 .................. nn 20

Arbeitsgemeinschaft

PATT
INSENEURBÜRO HAHN - BENDER Ingenieurbüro R. A. Patt GmbH
GmbH i

Sanierung der Hochwasserschutzanlagen im Deichverband Dormagen/Zons
zwischen Rheinstrom-km 711,25 und 726,27 - linkes Ufer —

Seite 1

A. Erläuterungsbericht

1. Veranlassung

Die Hochwasserschutzanlagen des Deichverbandes Dorma-
gen/Zons wurden in Teilen von 1997 bis 2001 nach den damals
geltenden technischen Regeln saniert. Erddeiche sind zum Teil
bedeutend früher saniert worden. Den damaligen Planfeststellun-
gen und Ausführungen der Bauarbeiten lagen bezüglich der Di-
mensionierung und der Technik die Wasserspiegelhöhen des Be-
messungshochwassers BHW7r zu Grunde, die ein Freibord von

0,50 m vorsahen.

1.1. Standsicherheit vorhandener Anlagen

Der Deichabschnitt entlang der Deponie ist auf Grund der Hinter-
füllung standsicher. Ein Abtragen der Deponiemassen würde je-
doch die Standsicherheit des verbleibenden Deiches gefährden.
Daher sind in diesem Abschnitt Maßnahmen erforderlich. Der
stromabwärts folgende Bereich in Richtung Zons besteht aus ei-
nem Erddeich. Hier sind hohe Durchlässigkeiten im Untergrund
und Qualmwassermengen festgestellt worden. Die Standsicher-
heit ist nach den Untersuchungen aus den Jahren 2009 bis 2011
wohl nicht gefährdet; der Deich entspricht jedoch nicht den allge-
mein anerkannten Regeln der Technik. Auch der mobile Hoch-
wasserschutz im Bereich des Heckhofes ist fehlerhaft hergestellt
worden. Es liegen eklatante Ausführungsmängel vor. Bei ver-
schiedenen Deichtoren wurden bauliche Mängel festgestellt, so
dass die Funktionstüchtigkeit dieser Hochwasserschutzanlagen
gefährdet ist. Die in Stürzelberg installierten mobilen Elemente

Arbeitsgemeinschaft
PATT

INGENIEURBÜRO HAHN - BENDER Ingenieurbüro R.A Pat €
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zwischen Rheinstrom-km 711,25 und 726,27 - linkes Ufer — Seite 2

und eine stationäre Glaswand haben sich als nicht tauglich erwie-
sen. Auch die Kaimauer und vorgesetzte Hochwasserschutzwand
entlang des Geländes der Firma UCT weisen erhebliche Mängel
auf. Der Kopf des Leitdeiches, der vom Banndeich auf einer Län-
ge von 2 km auf die Halbinsel Grind reicht, ist schwer beschädigt

worden und nicht mehr funktionstüchtig.

Details der Untersuchungen vorhandener Anlagen können dem

Teil II, Tragwerksplanung, und dem Teil Ill, Geotechnik, entnom-

men werden.

1-2; Erforderliche Höhe zum Bemessungsab-
fluss 2004

Das Schutzziel ist im Einzugsbereich der Bezirksregierung Düs-
seldorf mit dem Bemessungsabfluss 2004 neu festgelegt worden.
Außerdem soll das Freibordmaß grundsätzlich 1,00 m betragen.
Hieraus ergibt sich eine erforderliche Höhe der Hochwasser-
schutzeinrichtungen, die dem Bemessungswasserspiegel des
BHQ2004 zuzüglich 1,00 m Freibord entspricht. Die Bestandsauf-
nahme der Deiche und Mauern innerhalb des Deichverbandes
Dormagen/Zons hat ergeben, dass die Sollhöhe teilweise deutlich
unterschritten wird. Auch daher ist eine Anpassung der Schutzein-

richtungen erforderlich.

2% Lage und Größe des Planungsraumes

Der Planungsraum liegt am südlichen Beginn des Regierungsbe-
zirks Düsseldorf, an dem die Grenze der Städte Köln und Dorma-
gen gleichzeitig auch die Grenze zwischen den Regierungsbezir-
ken Köln und Düsseldorf darstellt. Der Deichverband Dorma-
gen/Zons ist für diesen linken Rheinabschnitt zwischen

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PATT

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Rheinstrom-km 711,2 und ca. 726,8 hochwasserschutzpflichtig. Er
ist für ca. 10,4 km Banndeiche und Hochwasserschutzmauern
sowie ca. 2,1 km Leitdeich auf der Halbinsel Grind zuständig. Die
vorhandenen Hochwasserschutzanlagen verlaufen von der Stadt-
grenze Köln/Dormagen in etwa parallel zum Rheinverlauf und
durchqueren die Dormagener Ortschaften Zons und Stürzelberg.
Sie enden am Banndeich des Deichverbandes Uedesheim,
stromunterhalb des Industriehafens der UCT.

Der Planungsraum: wurde am unterstromigen Ende um ca. 650 m
verkürzt, da nördlich der vorhandenen Kaimauer ein künstliches
Hochufer hinter einer vorhandenen Ufersicherung in Form einer
Spundwand besteht und der anschließende Deichabschnitt des
Deichverbandes Uedesheim in etwa der Sollhöhe und dem Re-
gelquerschnitt der Bezirksregierung Düsseldorf entspricht.

3. Planungsziel

Das zuständige Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, die
Bezirksregierung Düsseldorf und der Deichverband Dorma-
gen/Zons haben vereinbart, eine sogenannte "große Lösung"
zwecks Sanierung der Hochwasserschutzeinrichtungen durchzu-
führen. Hierzu gehört die gesamte Strecke von der Straße "An der
Römerziegelei" bis zum unterstromigen Ende des Geländes der
Firma UCT. Auch der Leitdeichkopf soll einer vollständigen Sanie-
rung unterzogen werden. Das Planungsziel besteht darin, eine
komplette Sanierung unter Berücksichtigung der allgemein aner-
kannten Regeln der Technik, des Regeprofils der Bezirksregie-
rung Düsseldorf und der Standsicherheitsberechnungen im geo-
technischen und tragwerksplanerischen Bereich zu planen und
durchzuführen. Der vorliegende Entwurf berücksichtigt alle Nor-

men, Regeln und Vorschriften sowie die o.g. Planungsziele.

Arbeitsgemeinschaft

m PATT
INGENIEURBÜRO HAHN - BENDER en RP
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4. Wasserwirtschaftliche und geodätische
Grundlagen
4.1. Bemessungshochwasser

Das für diesen Deichabschnitt zu berücksichtigende Bemes-
sungshochwasser wurde 2004 von der Bezirksregierung Düssel-
dorf festgelegt. Die dazugehörige Wasserspiegellage beträgt
oberstromig bei Rheinstrom-km 711,2 (Sanierungsbeginn)
42,74m NN, unterstromig am Ende der Kaimauer bei Rheinstrom-
km 726,05 liegt der Bemessungswasserspiegel bei 39,79 m NN.
Weitere Wasserspiegellagen wurden zwischen diesen Punkten
weitestgehend interpoliert, wobei die Lage der Deichachse zur
Achse des Rheins berücksichtigt wurde. Die Längenschnitte zei-
gen ein nahezu gleichmäßiges Wasserspiegellagengefälle in
Fließrichtung.

Mit Schreiben vom 19.05.2017 hat die Bezirksregierung Düssel-
dorf alle Hochwasserschutzpflichtigen am Rhein schriftlich darauf
hingewiesen, dass die Bekanntmachung der Wasserspiegellagen
zum Bemessungshochwasser des Rheins, die bisher ‚m über NN“
lautete, nunmehr an das Deutsche Haupthöhen Netz aus Dezem-
ber 2016 (DHHN2016) angepasst wurde und die Wasserspiegel-
lagen in „m über NHN“ (Höhe über Normalhöhen-Null) angegeben
werden. Die Änderungen in Nordrhein-Westfalen liegen in einem
Bereich von ca. -1,5 bis +3,5 cm, im Bereich des Deichverbandes
Dormagen-Zons durchgehend bei +2 cm.

Aufgrund des fortgeschrittenen Planungsstandes der Entwurfs-
und Genehmigungsplanung wurde mit der Genehmigungsbehörde
abgestimmt, dass in den Plänen die NN-Höhen nicht durch NHN-
Höhen ersetzt werden müssen.

Arbeitsgemeinschaft
PATT

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4.2. Geodätische Grundlagen

Die Vermessung des Deiches erfolgte im Frühjahr 2013 und wur-
de bereits im DHHN92-System durchgeführt. Weitere ergänzende
Vermessungen folgten in den Jahren 20104, 2015 und 2016. Die
Unterlagen zu den Anschlusspunkten für die Vermessung (Nivel-
lement-Punkte, AP-Punkte) wurden durch das Vermessungs- und
Katasteramt des Rhein-Kreises Neuss am 13.03.2013 zur Verfü-
gung gestellt. Der Deich wurde zunächst im UTIW/ETRS89-
Koordinatensystem aufgemessen, die Vermessungsdaten dann
aber mit Hilfe der durch die Bezirksregierung Köln, Abteilung Ge-
oBasis NRW, zur Verfügung gestellten Stützpunktdateien in
Gauß-Krüger-Koordinaten gewandelt. Nur so war es möglich, die
Vielzahl der vorliegenden und im Zuge der Grundlagenermittlung
erarbeiteten Bestandsdaten in die Planung einzupflegen. Daher ist
die gesamte Entwurfs- und Genehmigungsplanung in Gauß-
Krüger-Koordinaten abgebildet.

4.3. Sollhöhe für den Hochwasserschutz

Die gesamten Hochwasserschutzanlagen im Deichverband wer-
den an den Stand der Technik angepasst, also im gesamten
Planungsraum mit einem Freibordmaß von 1,00 m ausgestattet.
Die Sollhöhe beträgt somit durchgehend Wasserspiegellage ge-
mäß BHQ2004 zuzüglich 1,00 m.

5. Geotechnische Untersuchungen

Es wurde ein umfangreiches Baugrund-Erkundungs-Programm
gemeinsam mit dem Vorhabensträger und der Bezirksregierung
Düsseldorf abgestimmt und durchgeführt. Durch den geotechni-
schen Fachplaner der Planungsgemeinschaft, das Büro ICG Düs-
seldorf GmbH & Co. KG, wurden eine Vielzahl von Kleinrammboh-

rungen und Rammsondierungen mit den dazu gehörenden Feld-

Arbeitsgemeinschaft
PATI
INGENIEURBÜRO HAHN - BENDER r =
Ent Ingenieurbüro R. A. Patt GmbH

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und Laborauswertungen sowie chemischen Analysen durchge-
führt. Ergänzt wurden die Baugrunduntersuchungen von ICG
durch die Durchführung von Großbohrungen, mit denen nach eu-
ropaweiter Ausschreibung die Firma BauGrund Süd, Gesellschaft
für Geothermie mbH aus Würselen, beauftragt wurde. Für diese
Untersuchungen wurde eine intensive Leitungsrecherche durchge-
führt und auch die geologischen, hydrogeologischen Verhältnisse
und die: historische Entwicklung der Hochwasserschutzanlagen in
Dormagen recherchiert. Die Ergebnisse sind im Teil Ill - Geotech-
nik - der Planunterlagen dokumentiert und wurden, so weit mög-
lich, in der Objekt- und Tragwerksplanung berücksichtigt.

6. Landschaftspflegerische Unterlagen

Die Auswirkungen des Vorhabens wurden vor der Erstellung des
Genehmigungsentwurfs in der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS,
Ordner IV.1) ermittelt und bewertet. Die UVS dient als fachliche
Grundlage für die Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß UVPG
durch die Genehmigungsbehörde.

Die Ergebnisse wurden, soweit möglich, in der technischen Pla-
nung berücksichtigt. Auf Grund verschiedener Zwangspunkte
konnten jedoch die Empfehlungen der UVS nicht vollinhaltlich

übernommen werden.

Das Vorhaben berührt Schutzgebiete des Europäischen Systems
„Natura 2000“. Mögliche Auswirkungen wurden in der FFH-
Verträglichkeitsstudie (FFH-VS, Ordner IV.3) untersucht und be-
wertet. Die FFH-VS dient als fachliche Grundlage für die von der
Genehmigungsbehörde durchzuführende Prüfung der FFH-

Verträglichkeit des Vorhabens.

Arbeitsgemeinschaft
PATT

INGENIEURBÜRO HAHN - BENDER Ingenieurbüro R. A Patt @
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Die möglichen Auswirkungen des Vorhabens auf Tierarten, die
den Schutzbestimmungen des 844 BNatSchG unterliegen, wurden
im Gutachten zum Artenschutz (Ordner IV.3) ermittelt und hin-
sichtlich möglicher artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände be-
wertet. Für einige, durch das Vorhaben betroffene planungsrele-
vante Arten werden spezielle Maßnahmen zur Abwendung solcher
Verbotstatbestände definiert, die in den landschaftspflegerischen
Begleitplan (LBP) aufgenommen wurden. Das Gutachten zum
Artenschutz dient als Grundlage für die behördliche Artenschutz-
prüfung.

Der LBP (Ordner IV.2) behandelt die durch das Vorhaben ausge-
lösten Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild ge-
mäß 88 14 f. BNatSchG in Verbindung mit 88 30 f. Landesnatur-
schutzgesetz NRW. Der LBP enthält alle für die Eingriffsregelung
erforderlichen Angaben zum Bestand, zu vorhabensbedingten
Konflikten und zu den vorgesehenen Maßnahmen zur Vermei-
dung, Verminderung und zum Ausgleich oder Ersatz von Eingriffs-

folgen.

7. Erläuterung des Entwurfes

In den nachfolgenden Kapiteln werden die acht Abschnitte der
Hochwasserschutzanlagen zwischen Dormagen und dem UCT-
Firmengelände sowie die Sanierung des Leitdeichkopfes erläutert

und beschrieben.

7.1. Abschnitt 1 von km - 0,360 bis km 0,010

Der Abschnitt 1 liegt oberstromig an der Grenze zwischen der
Stadt Köln und der Stadt Dormagen. Die Hochwasserschutzein-
richtungen betreffen hier die Straße "An der Römerziegelei", das

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PATT

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ist die Zufahrt zum Bayer- und Covestro-Firmengelände, und die
Neusser Landstraße B9. Gemäß Lageplan Plan Nr. 1/1 beginnt
der Hochwasserschutz im Westen im Kurvenbereich der Straße
"An der Römerziegelei". Die Trasse verläuft auf Kölner Stadtgebiet
parallel zum vorhandenen Geh- und Radweg bzw. der Straße und
knickt vor der Kreuzung mit der B9 nach Nordosten ab. Nach rund
45 m führt die Trasse der Hochwasserschutzwand im rechten
Winkel über die B9 und verläuft anschließend auf der Ostseite der
Bundesstraße außerhalb der Straßenbefestigung nach Norden.
Nach rund 50 m erfolgt ein Knick nach Nordosten in Richtung des
vorhandenen Banndeiches. Nach weiteren 9 m endet der Ab-
schnitt 1 und es beginnt der Abschnitt 2. Die Gesamtlänge des
Abschnittes 1 beträgt 376,83 m.

Entlang der Straße "An der Römerziegelei" werden die Hochwas-
serschutzeinrichtungen auf Kölner Stadtgebiet errichtet, da die
Stadtgrenze nördlich der Straße entlang eines Böschungsfußes
und direkt an einer Sporthalle vorbei verläuft. Hier sind baulichen
Maßnahmen enge Grenzen gesetzt, so dass entschieden wurde,
oben auf der Straße bzw. dem Geh- und Radweg den Hochwas-
serschutz mit einer niedrigeren Maßnahme sicherzustellen. Kurz
vor Erreichen der B9 wird die Stadtgrenze gequert. Anschließend
verläuft die Hochwasserschutzeinrichtung ausschließlich auf Dor-

magener Gebiet.

11:1: Variantenuntersuchungen und Erbentags-

beschluss

Im Rahmen der Vorplanung wurden im Wesentlichen drei Varian-

ten untersucht:

Arbeitsgemeinschaft
PATT
INGENIEURBÜRO HAHN - BENDER S
nBR Ingenieurbüro R. A. Patt GmbH

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- Anhebung des Geh- und Radweges sowie der Bundesstra-
Re B9;

- Mobile Schutzwände und Anhebung der Bundesstraße B9;
- Durchgehend mobile Schutzwände.

Mit Hilfe einer Bewertungsmatrix wurden mobile Schutzwände und
die Anhebung der Bundesstraße bevorzugt. Ein entsprechender
Erbentagsbeschluss wurde gefasst. Die Detailplanung zeigte je-
doch, dass die Anhebung der Bundesstraße unter Berücksichti-
gung der Vorgaben des Landesbetriebes Straßen NRW wesent-
lich aufwändiger werden würde. Auch die vorhandene Ampelanla-
ge an der Kreuzung B9/An der Römerziegelei müsste baulich ver-
ändert und angehoben werden. Ein weiterer Punkt betrifft die vor-
handenen Ver- und Entsorgungsleitungen. Auf Grund der Nähe
zum Gelände der Firmen Bayer und Covestro liegen entlang der
Hochwasserschutztrasse zahlreiche Leitungen, die gequert wer-
den müssen. Eine erneute Betrachtung der zu erwartenden Bau-
kosten führte zu dem Ergebnis, die Höhenverhältnisse entlang der
Straße "An der Römerziegelei" und im Kreuzungsbereich B9 / An
der Römerziegelei zu belassen und stattdessen den Hochwasser-
schutz mit Hilfe von verklinkerten Betonwänden und mobilen
Hochwasserschutzelementen herzustellen. Ein entsprechender

Erbentagsbeschluss liegt vor.

7.1.2.  Bemessungswasserspiegellage

Maßgebend für die Hochwasserschutzeinrichtungen ist der Was-
serspiegel zum Hochwasserabfluss BHQ2004. Der Längenschnitt
Plan Nr. 1/3 zeigt, dass diese Wasserspiegellage im Abschnitt 1
zwischen 42,76 m NN und 42,72 m NN liegt. Das erforderliche
Freibordmaß beträgt hier durchgehend 1,00 m. Weiterhin zeigt der

Arbeitsgemeinschaft
INGENIEURBÜRO HAHN - BENDER KR 5 RAN
ejle)z 2

Sanierung der Hochwasserschutzanlagen im Deichverband Dormagen/Zons
zwischen Rheinstrom-km 711,25 und 726,27 - linkes Ufer — Seite 10

Längenschnitt, dass das vorhandene Gelände entlang der gewähl-
ten Trasse fast ausnahmslos oberhalb des Bemessungswasser-
spiegels liegt. Lediglich in zwei kurzen Abschnitten im Bereich der
B9 liegt das Gelände geringfügig unterhalb des Bemessungswas-
serspiegels. Die Straßenhöhen in wenigen Metern Entfernung zur
Hochwasserschutzwand liegen jedoch oberhalb des Bemes-
sungswasserspiegels, daher verläuft die Uferlinie während eines
Bemessungsabflusses im Rhein gemäß Lageplan Plan Nr. 1/1 ca.
30 m entfernt von der Hochwasserschutzwand. Aufgrund des
Hochpunktes zwischen Uferlinie und Schutzwand erreicht die flie-
ßende Welle somit nicht die Schutzeinrichtungen. Lediglich bei
starkem Wellengang ist es theoretisch denkbar, dass Wasser über
den Hochpunkt schwappt bis vor die Hochwasserschutzwand.

7.1.3. _Stationärer Hochwasserschutz mit

Gründung

‚ Im Westen innerhalb der 90°-Kurve der Straße "An der Römerzie-
gelei" wird durch eine Aufschüttung bzw. Verwallung die notwen-
dige Höhe hergestellt. Der Radweg wird mit Hilfe einer Rampe
und 5 % Steigung bzw. Gefälle über den Hochpunkt in Station
114,09 geführt (siehe Lageplan Plan Nr. 1/1). In diesem Hoch-
punkt beginnt der stationäre Hochwasserschutz in Form einer Be-
tonwand mit Verklinkerung und Abdeckung. Diese Art des Hoch-
wasserschutzes wird bis zum Ende des Abschnittes 1 errichtet.
Unterbrochen wird die stationäre Schutzwand in diversen Zu-
fahrtsbereichen und in der Querung der B9. Die Höhe dieser
Wand beträgt 0,40 m bis 1,40 m oberhalb des vorhandenen Ge-
ländes.

Arbeitsgemeinschaft
PATT

INGENIEURBÜRO HAHN - BEuDES f R roR.A Pat @
Sanierung der Hochwasserschutzanlagen im Deichverband Dormagen/Zons
zwischen Rheinstrom-km 711,25 und 726,27 - linkes Ufer — Seite 11

Im westlichen Teil wird die Betonwand auf eine 6,35 m tiefe
Spundwand aufgesetzt (siehe Querprofile 1 bis 5, Plan Nr. 1/4 bis
1/7), da hier landseitig ein rd. 3,5 m tiefer liegender Sportplatz
vorhanden ist. Eine Besonderheit ergibt sich gemäß Längenschnitt
Plan Nr. 1/3 etwa in Station 230,00: hier wird die Spundwand in
einer Länge von lediglich 4,85 m hergestellt, damit eine vorhande-
ne Leitung DN 1000 gequert werden kann. Gemäß Tragwerkspla-
nung wurde für die Spundwand ein Profil ArcelorMittal AZ12-700

gewählt.

Etwa zwischen Station 246 und 404 werden zur Gründung der
Hochwasserschutzwände 23 Bohrpfähle eingebaut, da hier zahl-
reiche Ver- und Entsorgungsleitungen gekreuzt werden müssen
und landseitig kein tieferliegendes Gelände vorhanden ist. Die
Bohrpfähle erhalten einen Durchmesser von 0,85 m und eine Tie-
fe von 9,59 m. Die Abstände zwischen diesen Bohrpfählen können
dem Längenschnitt Plan Nr. 1/3 entnommen werden. Die genaue
Lage kann dem Lageplan Plan Nr. 1/1 entnommen werden. Die
Verbindungen zwischen den Bohrpfählen. werden im oberen Teil
als Stahlbetonbalken hergestellt und dienen als Fundament für die

stationären Hochwasserschutzwände.

Im unteren Teil des Abschnittes 1 auf der Ostseite der B9 wird die
Betonwand auf eine 8,25 m tiefe Spundwand aufgesetzt. Gemäß
Tragwerksplanung wurde für die Spundwand ein Profil ArcelorMit-
tal AZ12-700 gewählt.

Die rund 1,00 m hohe Hochwasserschutzwand aus Beton dient
gleichzeitig auch als Fahrzeugrückhaltesystem. Hierbei handelt es
sich um eine besondere Form einer Betonschutzwand, die vom
Landesbetrieb Straßen NRW bevorzugt eingebaut wird. Ein Bei-
spiel kann dem Querprofil 4 Plan Nr. 1/6 entnommen werden. Die-

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INGENIEURBÜRO HAHN - BENDER ER OR.A Patt mbH ce’

GmbH

Sanierung der Hochwasserschutzanlagen im Deichverband Dormagen/Zons
zwischen Rheinstrom-km 711,25 und 726,27 - linkes Ufer — Seite 12

ses Fahrzeugrückhaltesystem wird entlang der B9 nach Abkni-
cken der Hochwasserschutzwand im Bereich der Notzufahrt um
rund 25 m mit mobilen Betonelementen verlängert, die auf Gelän-

dehöhe auslaufen.

In Station 379,87 (siehe Lageplan Plan Nr. 1/1) endet die Querung
der B9 und die Trasse knickt um 90° nach Norden ab. Von diesem
Punkt an wird eine Spundwand in Richtung Süden hergestellt mit
Anschluss an eine vorhandene Spundwand der Stadtentwässe-
rungsbetriebe Köln. Die Länge beträgt rund 15 m und auch hier
wird auf die Spundwand das Fahrzeugrückhaltesystem des Lan-
desbetriebes Straßen NRW aufgesetzt. Dieses System besteht
aus stationären Betonelementen und läuft auf die Oberkante der
vorhandenen Kölner Spundwand aus, die wenige Zentimeter aus

dem Gelände herausragt.

7.1.4. Mobiler Hochwasserschutz

Gemäß Lageplan Plan Nr. 1/1 und Längenschnitt Plan Nr. 1/3
werden im Abschnitt 1 an fünf Stellen mobile Hochwasserschutze-
lemente eingebaut. Es handelt sich dabei um Feuerwehrzufahrten
und Wege im Bereich der vorhandenen Sporthalle und um die
Querung der B9. Der mobile Hochwasserschutz liegt oberhalb des
Bemessungswasserspiegels, so dass die Elemente einreihig in-
stalliert werden. Der mobile Hochwasserschutz besteht aus Alu-
miniumdammbalken in einer Länge von 2,00 m, einer Breite von
0,10 m und einer Höhe von 0,20 m. In die Trassen werden alle
2,00 m mobile Stützen eingebaut, die Fundamente werden statio-
när durchgängig errichtet und mit einer Stahlplatte abgedeckt. Die
Lagerung der Dammbalken erfolgt in der Verbandszentrale des

Arbeitsgemeinschaft
PATT

INGENIEURBÜRO HAHN - BENDER Ingenieurbüro R.A Pat @
Sanierung der Hochwasserschutzanlagen im Deichverband Dormagen/Zons
zwischen Rheinstrom-km 711,25 und 726,27 - linkes Ufer — Seite 13

Deichverbandes in der Uferstraße 19 b und in einer gepachteten
Halle in der Rosellerstraße 12 in Nachtigall.

7.1.5. _Ver- und Entsorgungsleitungen

Die Trasse der Hochwasserschutzwand im Abschnitt 1 quert zahl-
reiche Ver- und Entsorgungsleitungen. Eine genaue Auflistung mit
den notwendigen Maßnahmen wie Umlegung von Kabeln, Um-
mantelung mit Lehm, druckdichte Verschlüsse, Ausbau von nicht
mehr erforderlichen Leitungen usw. kann dem Lageplan Plan Nr.
1/1 entnommen werden. Bei Eintreten des Bemessungshochwas-
sers im Rhein müssen verschiedene Leitungen mit Schiebern ab-
gesperrt werden, um einen Rückfluss aus dem Rhein in den Pol-
der zu verhindern. Insgesamt müssen gemäß Lageplan Plan Nr.
1/1 sechs Schieber eingebaut werden. Da die Entwässerungska-
näle im freien Gefälle durch das Bemessungshochwasser im
Rhein ihre Vorflut verlieren, muss mit Hilfe von mobilen Pumpen
das anfallende Abwasser in Richtung Rhein hinter die Hochwas-
serschutzwand gepumpt werden. Hierfür kann auch eine vorhan-
dene Leitung DN 400 in der Straße "An der Römerziegelei" kurz
vor Einmündung in die B9 genutzt werden. In einem Schachtbau-
werk, das über den Bemessungswasserspiegel hinausragt, wird
das einmündende Rohr abgeschiebert, so dass in den Schacht
das anfallende Abwasser gepumpt werden kann. Aufgrund eines
zulässigen Aufstaus kann dann das Wasser nach Süden abflie-

Ren.

7.1.6. Erforderliche Entwässerungsmaßnahmen

Im Bereich der Sporthalle. B11 (s. Lageplan Plan Nr. 1/1) sind drei
Pumpen vorhandenen, die bei hohen Grundwasserständen infolge

Arbeitsgemeinschaft
PATT

INGENIEURBÜRO HAHN - BENDER InenkibiiöR A:PaiG
Sanierung der Hochwasserschutzanlagen im Deichverband Dormagen/Zons
zwischen Rheinstrom-km 711,25 und 726,27 - linkes Ufer — Seite 14

eines Hochwassers im Rhein in Betrieb gehen. Sie verhindern,
dass der Boden der Sporthalle durch ansteigendes Grundwasser
beschädigt wird. Das geförderte Grundwasser wird in den Schacht
R821 eingeleitet. Werden bei einem Extremhochwasser die
Schieber in dem Ablaufsammler aufgrund von Rückstau geschlos-
sen, so müssen die Druckrohrleitungen um rd. 45,00 m bis zum

Schacht R820 verlängert werden

Des Weiteren ist eine dauerhafte Entwässerung auf der Ostseite
der Bundesstraße B9 erforderlich. Die Errichtung des Fahrzeug-
rückhaltesystems verhindert eine Straßenentwässerung über die
Böschungsschulter in Richtung Osten. Daher muss das Wasser
entlang dieser Betonwand gesammelt und nach Norden in einen
vorhandenen Kanal DN 300 abgeleitet werden. Neben Straßenab-
läufen mit Anschluss an diesen Kanal ist die Verlegung eines Re-
genwasserkanals DN 150/DN 200 auf einer Länge von 70 m er-
forderlich (siehe. Lageplan Plan Nr. 1/1).

7.1.7.  Deichverteidigung

Der Lageplan Plan Nr. 1/1 zeigt im Bereich der Kreuzung B9/"An
der Römerziegelei" die ungefähre Uferlinie bei Abfluss eines Be-
messungshochwassers BHQ2004 im Rhein. Die Linie verläuft dia-
gonal über die Straßenkreuzung, d.h. der westliche Teil der Ver-
kehrsflächen liegt im Freibordbereich und damit nicht im Über-
schwemmungsgebiet. Daher ist der Aufbau der mobilen Hoch-
wasserschutzelemente quer über die B9 ausschließlich erforder-
lich, falls der Bemessungsabfluss noch übertroffen werden sollte.
Im vorgesehenen Bemessungsfall kann die B9 auf Dormagener
Seite und auch die Straße "An der Römerziegelei" befahren wer-
den. Ein ausgewiesener Deichverteidigungsweg ist daher nicht

Arbeitsgemeinschaft
PATT

INGENIEURBÜRO HAHN - BENDER Ingenieurbüro R. A Patt
Sanierung der Hochwasserschutzanlagen im Deichverband Dormagen/Zons
zwischen Rheinstrom-km 711,25 und 726,27 - linkes Ufer - Seite 15

erforderlich. Eine Besonderheit stellt das nördliche Ende des Ab-
schnittes 1 dar: hier ist eine Notzufahrt nach Osten in den Ab-
schnitt 2 erforderlich, da die Zufahrt von der B9 auf Kölner Stadt-
gebiet unter Wasser stehen kann. Diese Notzufahrt besteht aus
Rasengittersteinen und kann im Ernstfall durch Beseitigung der

mobilen Fahrzeugrückhalteelemente geöffnet werden.

7.1.8. Abstimmung mit Stadtentwässerungs-
betrieb Köln

Die geplanten Hochwasserschutzeinrichtungen des Deichverban-
des Dormagen/Zons wurden mit Vertretern des Stadtentwässe-
rungsbetriebes Köln abgestimmt. Im Abschnitt 1 verläuft ein langer
Abschnitt der Hochwasserschutzlinie über Kölner Stadtgebiet. Au-
ßRerdem führen Entwässerungskanäle von der Dormagener Seite
nach Süden auf die Kölner Seite, so dass hier Abstimmungsge-
spräche im technischen Bereich notwendig waren und erfolgreich

abgeschlossen wurden.

7.1.9. Baukosten

Die voraussichtlichen Baukosten wurden zu 2,146 Mio. € netto
ermittelt, das entspricht 2,554 Mio. € einschließlich Mehrwertsteu-
er. Eine Massen- und Kostenberechnung zeigt die Anlage 2.1.

7.1.10. Baustraßen, Arbeits- und Lagerflächen

Der Lageplan Plan Nr. 1/2 zeigt auch die Flächen, die vorüberge-
hend zur Errichtung der Hochwasserschutzeinrichtungen in An-
spruch genommen werden müssen. Hierzu gehören im Wesentli-
chen eine Baustelleneinrichtungs- und Lagerfläche auf der Süd-

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PATT

INGENIEURBÜRO HAHN - BENDER Ingenieurbüro R. A. Patt GmbH

GmbH

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seite der Straße "An der Römerziegelei" in einer Größe von 25 m
x 37 m. Entlang der Straße "An der Römerziegelei" wird ein Ar-
beitsstreifen in einer Breite von 9,00 m benötigt. Der Verkehr er-
folgt für die Wanderbaustelle, die in Abschnitten von ca. 20-25 m
hergestellt wird, über den südlichen Teil der Straße, den Grün-
streifen und den Radweg. Grünstreifen und Radweg werden be-
festigt bzw. verstärkt, so dass auch der Schwerlastverkehr dar-
über geführt werden kann. Entlang der Hochwasserschutzwand,
die die Straße "An der Römerziegelei" und die B9 verbindet, liegt
der Arbeitsstreifen auf der Südostseite der geplanten Wand in ei-
ner Breite von bis zu 12,00 m. Die Querung der B9 wird in Ab-
schnitten hergestellt, in denen das Fundament für die Stützen und
Dammbalken hergestellt wird. Die Arbeitsbreite beträgt hier
20,00 m, der Verkehr wird zweispurig (eine Spur je Fahrrichtung)
an der Baustelle vorbeigeführt. Die Linksabbiegespur in Richtung
Rheinvorland wird für die von Norden kommenden Fahrzeuge ge-
sperrt. Die Umleitung erfolgt über die Straße „An der Römerzie-
gelei“. Im weiteren Verlauf wird entlang der Ostseite der B9 ein
Arbeitsstreifen in einer Breite von 8,00 m auf der Wasserseite und
5,00 m auf der Landseite der Hochwasserschutzwand benötigt.
Der letzte Arbeitsbereich zur Herstellung des Abschnittes 1 an den
Abschnitt 2 erfolgt über die geplante Notzufahrt und die Fläche
zwischen der geplanten Wand und dieser Zufahrt.

7.1.11. Eigentumsverhältnisse

Der Grunderwerbslageplan Abschnitt 1, Plan Nr. G/1, zeigt die
Eigentumsverhältnisse sowie die Flächen, die erworben und tem-
porär benutzt werden müssen. Die betroffenen Grundstücke und
Flächengrößen sind neben der Plandarstellung auch in der Ge-

Arbeitsgemeinschaft
INGENIEURBÜRO HAHN - BENDER EN UoR.A Patt H
GmbH i

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samtaufstellung zum Flächenbedarf für die Abschnitte 2 bis 7 so-
wie 9, siehe Anlage 3.2, geordnet nach Eigentümern aufgelistet.

7.2. Abschnitte 2 und 3 von km 0,010 bis km
3,190

Der Abschnitt 2 schließt unterstromig an den vorher beschriebe-
nen Abschnitt 1 an. Wie im Lageplan Abschnitt 2 Plan-Nr. 2/1 zu
erkennen ist, schwenkt der vorhandene Banndeich zunächst auf
ca. 100 m Länge nach Osten in Richtung Rhein und verläuft dann
ungefähr in nordwestlicher Richtung zunächst parallel zum Rhein.
Das Deichhinterland zwischen der nach Norden führenden Bun-
desstraße B 9 und dem Banndeich liegt auf den ersten 760 m in
einer Höhenlage, die ungefähr dem Bemessungswasserspiegel
zum BHQ2004 entspricht. Einen großen Teil des Hinterlandes bildet
ein dicht bewaldeter Deponiebereich der ehemaligen Zuckerfabrik
„Pfeiffer und Langen“, der mehrere Meter über das restliche Ge-

lände hinausragt.

Ursprünglich beabsichtigte der Vorhabensträger, die hochliegende
Dreiecksfläche, die auf den ersten 420 m im Westen durch die
B 9, im Norden durch die Baumgrenze der Deponie, im Süden und
im Osten durch den Banndeich gebildet wird, zu einem Hochufer
auszubauen. Daher wurde dieser Bereich zunächst als Planungs-
abschnitt 2 bezeichnet und im Rahmen der Vorplanung einer ei-

genen Variantenuntersuchung unterzogen.

In Station 0+420 beginnt der Planungsabschnitt 3, der in den La-
geplänen 1 bis 3, Plan-Nr. Nr. 3/1 bis 3/3 dargestellt ist. Hier ver-
läuft die Deichtrasse zunächst ungefähr rheinparallel in Richtung
Nordosten bis zur städtischen Kläranlage Rheinfeld bei Station

Beschlussvorlage Ausschuss

7119 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/62/621/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3161/2020 
Freigabedatum 16.11.2020 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Planfeststellungsverfahren für die Sanierung der Hochwasserschutzanlagen im Deichverband 
Dormagen/Zons 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, im Planfeststellungsverfahren für die Sanierung der 
Hochwasserschutzanlagen im Deichverband Dormagen/Zons die in der Anlage 5 beigefügte Stel-
lungnahme abzugeben. 
 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 03.12.2020 
Stadtentwicklungsausschuss

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Vorhaben 
 
Der Deichverband Dormagen/Zons ist für den linken Rheinabschnitt zwischen Rheinstrom-km 711,25 
und Rheinstrom-km 726,80 hochwasserschutzpflichtig. Insgesamt handelt es sich hierbei um etwa 
10,4 km Banndeiche und Hochwasserschutzmauern sowie etwa 2,1 km Leitdeich auf der Halbinsel 
Grind.  
 
Im Rahmen von umfangreichen Untersuchungen wurde festgestellt, dass der Deich bezogen auf den 
Wasserspiegel Fehlhöhen aufweist. Auch hinsichtlich des inneren Aufbaus, der Lagerungsdichte und 
Geometrie entspricht er nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik. Er muss daher saniert werden, 
um einen vollumfänglichen Hochwasserschutz gewährleisten zu können. 
 
Das Vorhaben des Deichverbandes Dormagen/Zons untergliedert sich in insgesamt 9 Abschnitte. Es 
beginnt an der Grenze zwischen der Stadt Köln und der Stadt Dormagen – diese Grenze bilden hier 
die Straßen An der Römerziegelei und Neusser Landstraße (B 9) – und endet am Banndeich des 
Deichverbandes Uedesheim, stromunterhalb des Industriehafens der Firma UCT. Der weit überwie-
gende Teil der Sanierungsmaßnahmen findet hierbei auf dem Gebiet der Stadt Dormagen statt. Köl-
ner Stadtgebiet ist nur in sehr untergeordnetem Maße betroffen. Die diesbezüglichen Maßnahmen 
liegen im Abschnitt 1. 
 
Der Abschnitt 1 liegt an der Grenze zwischen der Stadt Köln und der Stadt Dormagen. Optisch sicht-
bare Hochwasserschutzeinrichtungen gibt es hier nicht. Es dienen vielmehr die erhöht gelegenen 
Straßen An der Römerziegelei – dies ist die Zufahrt zu dem angrenzenden Betriebsgelände der Fir-
men Bayer und Covestro – sowie die Neusser Landstraße (B 9) dem Hochwasserschutz. Die Ge-
samtlänge des Abschnittes 1 beträgt 376,83 m. Hier sind baulichen Maßnahmen enge Grenzen ge-
setzt, so dass entschieden wurde, den verbesserten Hochwasserschutz mit Hilfe von verklinkerten 
Betonwänden und mobilen Hochwasserschutzelementen herzustellen. 
 
Konkret wird im westlichen Bereich der Straße An der Römerziegelei durch eine Aufschüttung bzw. 
Verwallung die notwendige Höhe hergestellt. Der hier verlaufende Radweg wird mit Hilfe einer Rampe 
und 5 % Steigung bzw. Gefälle über den Hochpunkt geführt. In diesem Hochpunkt beginnt der statio-
näre Hochwasserschutz in Form einer Betonwand mit Verklinkerung und Abdeckung. Diese Art des 
Hochwasserschutzes wird bis zum Ende des Abschnittes 1 errichtet. Unterbrochen wird die stationäre 
Schutzwand in diversen Zufahrtsbereichen und in der Querung der Neusser Landstraße (B 9). Die 
Höhe der stationären Schutzwand beträgt 0,40 m bis 1,40 m oberhalb des vorhandenen Geländes. 
 
In den übrigen Abschnitten 2-9 werden teilweise wesentlich umfangreichere Sanierungsmaßnahmen 
an den Erddeichen, Kaimauern, mobilen Hochwasserschutzanlagen und Deichtoren durchgeführt. 
 
Der Vorhabenträger geht von einem frühestmöglichen Baubeginn im Frühjahr 2023 aus. 
 
Ein Übersichtslageplan für die Gesamtmaßnahme ist in der Anlage 1 beigefügt. Die Anlage 2 zeigt

3 
den betroffenen Bereich im Kölner Stadtgebiet an der Grenze zu Dormagen. Als Anlage 3 ist der Plan 
für den die Stadt Köln betreffenden Bauabschnitt 1 beigefügt, im Original (Anlage 3a) und in vergrö-
ßerten Auszügen (Anlage 3b). Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Plan nicht Richtung Norden 
ausgerichtet ist. Das südlich von Dormagen gelegene Stadtgebiet Kölns befindet sich auf dem Plan 
oberhalb von Dormagen. Der den Abschnitt 1 betreffende Teil des Erläuterungsberichts befindet sich 
in der Anlage 4. 
 
Genehmigungsverfahren 
 
Der Deichverband Dormagen/Zons hat bei der Bezirksregierung Düsseldorf als zuständiger Geneh-
migungsbehörde einen Antrag auf Planfeststellung für die vorgesehenen Maßnahmen gestellt. 
 
Die Antragsunterlagen wurden von der Bezirksregierung Düsseldorf mit der Aufforderung übersandt, 
diese öffentlich auszulegen und zu dem Vorhaben Stellung zu nehmen. Die Einwendungsfrist endete 
am 16.10.2020. Damit die von der Stadt zu vertretenden Belange im Verfahren Berücksichtigung fin-
den, musste eine diese Frist wahrende Stellungnahme abgegeben werden. Eine vorherige Be-
schlussfassung durch den Stadtentwicklungsausschuss war aufgrund der gegebenen Sitzungstermi-
ne nicht möglich. 
 
Die öffentliche Auslegung der Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren hat in der Zeit vom 
17.08.2020 bis 16.09.2020 beim Bauverwaltungsamt stattgefunden. 
 
Stellungnahme 
 
Die Stadt Köln wird in Planfeststellungsverfahren in zweifacher Weise beteiligt: Als Betroffene und als 
Trägerin öffentlicher Belange. Nur soweit Gemeinden in eigenen Rechten betroffen sind, können sie 
im Verfahren durchsetzbare Forderungen geltend machen. Als eigene Rechte kommen primär Eigen-
tumsrechte und das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht, insbesondere die Planungshoheit, in Be-
tracht. Hierunter fallen nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht die Belange der 
durch ein Vorhaben betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner oder Anforderungen, die die Rechts-
ordnung allgemein an das Vorhaben stellt, wie beispielsweise solche aus dem Bereich des Umwelt- 
und Naturschutzes (Bundesverwaltungsgericht, u. a. Urteil vom 09.11.2017, 3 A 2.15). 
 
Die Beteiligung der betroffenen Fachämter hat keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben 
ergeben. Die im Wesentlichen aus Umweltgesichtspunkten bzw. denjenigen des Bodendenkmal-
schutzes zu berücksichtigenden Belange sind Bestandteil der in der Anlage 5 beigefügten Stellung-
nahme. 
 
Begründung für die fehlende Alternative 
 
Es handelt sich um keine städtische Planung. Das Vorhaben wird von dem Deichverband Dorma-
gen/Zons geplant und durchgeführt. Die Zuständigkeit für die Genehmigung liegt bei der Bezirksregie-
rung Düsseldorf. Die dabei aus städtischer Sicht zu berücksichtigenden Belange sind in der Stellung-
nahme zu den geplanten Maßnahmen im Einzelnen aufgeführt. Würde keine Stellungnahme abgege-
ben, könnten diese Belange unberücksichtigt bleiben. Eine Alternative kann daher nicht angeboten 
werden. 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 – Übersichtslageplan Gesamtmaßnahme 
Anlage 2 – Lageplan Stadtgrenze Dormagen-Köln 
Anlage 3a – Lageplan Bauabschnitt 1 
Anlage 3b – Auszüge Lageplan Bauabschnitt 1 (vergrößert) 
Anlage 4 – Auszug Erläuterungsbericht  
Anlage 5 – Stellungnahme an die Bezirksregierung Düsseldorf

Anlage 1 - Übersichtsplan Gesamtmaßnahme

409 Zeichen

Legende

Planung

Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW
© Geobasis NRW 2013

Bauferr:

Deichverband Dormagen/Zons

Sanierung der Hochwasserschutzanlage im
Deichverband Dormagen/Zons
zw. Rheinstom-km 711,25 und 726,27 » linkes Ufer

Arbeitsgemeinschaft:

Den

in Zusammenarbeil mil:

rare. Mm. Pen
Berragen, 2092017

Entwurfs- und Genehmigungsplanung

Pandarslellung:

Abschnitte 1 bis 9
Übersichtsplan

Anlage 3b - Auszüge Lageplan Bauabschnitt 1 (vergößert)

8 Zeichen

Anlage 3

Anlage 5 - Stellungnahme an die Bezirksregierung Düsseldorf

15519 Zeichen

/ 2 
Anlage 5 
Planfeststellungsverfahren für die Sanierung der Hochwasserschutzanlagen im Deich- 
verband Dormagen / Zons zwischen Rheinstrom-km 711,25 und 726,27 - linkes Ufer - 
 
Sehr geehrter Herr Backes, 
ich erhebe gegen das oben näher bezeichnete Vorhabe n des Deichverbandes Dormagen / 
Zons keine Bedenken, wenn den nachfolgend im Einzelnen benannten Anforderungen jeweils 
durch eine entsprechende Nebenbestimmung in der Zul assungsentscheidung Rechnung ge- 
tragen wird. 
 
I. Städtische Liegenschaften 
Sofern städtischer Grundbesitz betroffen ist, der s eitens des Vorhabenträgers erworben, zu 
seinen Gunsten mit Dienstbarkeiten belastet oder im  Rahmen der Bauphase als Baustellen- 
einrichtungsfläche zur Verfügung gestellt werden soll, wird um frühestmögliche Mitteilung ge- 
beten. 
Zudem bedarf es in diesem Fall der Übersendung von detaillierten Planunterlagen, einem 
Grunderwerbsverzeichnis mit genauen Grundstücksanga ben (Gemarkung, Flur, Flurstücke) 
und der Benennung eines entscheidungsbefugten Ansprechpartners beim Vorhabenträger. 
Ansprechpartnerin im Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster, Willy-Brandt-Platz-
2, 50679 Köln, ist Frau Hartweck (Telefon: 0221-221-23070; E-Mail: 
bettina.hartweck@stadt-
koeln.de ). 
 
II. Kampfmittel 
Die von dem Vorhaben betroffene Fläche ist, falls noch nicht geschehen, auf deren Kampfmit- 
telbelastung zu überprüfen. Hierzu ist zunächst übe r das Amt für öffentliche Ordnung eine 
Luftbildauswertung beim Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) der Bezirksregierung Düssel- 
dorf zu beantragen. 
Zudem wird noch gesondert darauf hingewiesen, dass insbesondere bei schwerwiegenden 
erdeingreifenden Maßnahmen – wie z. B. Verbau oder Pfahlgründungen –, die häufig bei der 
Setzung von Kaimauern erforderlich werden, Sicherheitsdetektionen empfohlen werden. Wei- 
tere Hinweise diesbezüglich wird die Stellungnahme zur Luftbildauswertung enthalten. 
Ansprechpartner im Amt für öffentliche Ordnung, Ott mar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln, ist Herr 
Glamocic (Telefon: 0221-221-26645; E-Mail: 
kampfmittel@stadt-koeln.de). 
 
 
Bezirksregierung Düsseldorf 
Dezernat 54.4 - Hochwasserschutz  
z. Hd. Herrn Backes 
Cecilienallee 2 
40474 Düsseldorf  
 
54.04.01.09-6 62/621/2-62.10.05 12.10.2020 
62

- 2 - 
 
/ 3 
III. Archäologische Bodendenkmalpflege / Bodendenkm alschutz 
Der Abschnitt 1 des o.g. Vorhabens liegt teilweise im Bereich einer römischen Militärziegelei, 
welche im 1. Jahrhundert nach Christus durch die in  Bonn stationierte I. Legion betrieben 
wurde. Das Ziegeleigelände erstreckt sich südlich d es zu dem römischen Kastell  
Durnomagus – Dormagen zugehörigen Lagerdorfes (vicus). Nördlich der Erschließungsanlage 
„An der Römerziegelei“ wurden in den Jahren 1963-1977 und 1991 im Rahmen archäologi- 
scher Untersuchungen Ausschnitte der Ziegelei mit z ugehörigen baulichen Anlagen wie Zie- 
gelbrennöfen und einer vermutlichen Trockenhalle zu m Trocknen der Ziegel vor dem Brand 
freigelegt. Die bekannten Fundstellen liegen auf de r Westseite der römischen Limesstraße, 
einer wichtigen römische Straßenverbindung entlang der Außengrenze des Römischen Rei- 
ches im Verlauf des Rheins. Nach derzeitigem Kenntnisstand quert die etwa Nordwest-Südost 
verlaufende, dem Rheinverlauf der römischen Zeit folgende Straßentrasse das auf der Nord- 
seite der Erschließungsanlage „An der Römerziegelei“ zu errichtende Hochwasserschutzbau- 
werk westlich der Sporthalle B30. 
Aufgrund der vorhandenen archäologischen Datenbasis ergibt sich die Prognose, dass in den 
bauzeitlich und dauerhaft durch das Vorhaben in Anspruch genommenen Flächen Bodendenk- 
mäler und archäologische Fundstellen zu erwarten sind, die von Bodeneingriffen im Rahmen 
einer Planumsetzung betroffen sind. Der Vorhabenträ ger hat daher Maßnahmen des Denk- 
malschutzes zu gewährleisten, die nach Art und Umfang angemessen und geeignet sind, eine 
durch die Baumaßnahme verursachte Zerstörung von Bodendenkmälern im öffentlichen Inte- 
resse zu vermeiden bzw. soweit zu minimieren, wie d ies unter Beachtung des Grundsatzes 
der Verhältnismäßigkeit möglich ist. 
Zur Berücksichtigung der Belange des Bodendenkmalschutzes ist es aus bodendenkmalpfle- 
gerischer Sicht notwendig, dies wie folgt darzulegen und durch die Aufnahme der im Folgen- 
den aufgeführten bodendenkmalpflegerischen Auflagen  als Nebenbestimmungen umzuset- 
zen: 
1. Auf dem Gebiet der Stadt Köln ist in dem Abschni tt 1 des Vorhabens sowie der südlich 
der Erschließungsanlage „An der Römerziegelei“ liegenden Baustelleneinrichtungsfläche 
mit Bodendenkmälern und archäologischen Fundstellen (römische Limesstraße und römi- 
sche Militärziegelei) zu rechnen, die voraussichtli ch durch Bodeneingriffe im Zuge des 
Vorhabens beeinträchtigt werden. Der Vorhabenträger hat daher Maßnahmen des Denk- 
malschutzes zu gewährleisten, die nach Art und Umfang angemessen und geeignet sind, 
eine durch das Vorhaben verursachte Zerstörung von Bodendenkmälern im öffentlichen 
Interesse zu vermeiden bzw. soweit zu minimieren, wie dies unter Beachtung des Grund- 
satzes der Verhältnismäßigkeit möglich ist. 
2. Im Rahmen der Erdarbeiten einschließlich eines e ventuellen Oberbodenabtrags für die 
Herrichtung der Baustelleneinrichtungsfläche ist ei ne archäologische Fachfirma mit der 
Durchführung einer archäologischen Baubegleitung na ch Maßgabe einer Erlaubnis ge- 
mäß § 13 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-
Westfalen (Denkmalschutzgesetz – DSchG) zu beauftragen. Ausgenommen hiervon sind 
das Einrammen der Spundwände und das Einbringen der  Bohrpfähle. Im Rahmen der 
archäologischen Maßnahme ist eine fachgerechte arch äologische Untersuchung, Doku- 
mentation und Bergung im Zuge der Erdarbeiten freig elegter archäologischer Befunde 
und Funde sicherzustellen. 
3. Im Rahmen der Erdarbeiten freigelegte archäologi sche Befunde und Funde, deren dau- 
erhafte Erhaltung durch die Bodeneingriffe nicht gefährdet ist, sind vor einer Überbauung 
mit einem gitterverstärkten Geotextilvlies und eine r Sauberkeitsschicht abzudecken. Bei 
einer bauzeitlichen Flächennutzung ist eine schützende Tragschicht über einem gitterver- 
stärktem Geotextilvlies aufzubringen. 
4. Für die Kostentragung ist gemäß § 29 DSchG das V erursacherprinzip anzuwenden.

- 3 - 
 
/ 4 
Ansprechpartner im Römisch-Germanischen Museum / Archäologische Bodendenkmalpflege 
und Bodendenkmalschutz, Roncalliplatz 4, 50667 Köln , ist Herr Wagner (Telefon: 0221-221-
24585; E-Mail: gregor.wagner@stadt-koeln.de ). 
 
IV. Stadtplanung, Städtebau und Stadtgestaltung 
Im Bereich des o.g. Vorhabens ist auf dem Gebiet de r Stadt Köln im Flächennutzungsplan 
Industriefläche dargestellt. Darüber hinaus setzt d er hier einschlägige Bebauungsplan 
5859.03.002.00 ein Industriegebiet (Gl) fest. Anlagen zum Hochwasserschutz sind im Bebau- 
ungsplan nicht dargestellt. 
In den vorliegenden Antragsunterlagen wurden der Flächennutzungsplan und der Bebauungs- 
plan 5859.03.002.00 der Stadt Köln nicht beschrieben und / oder berücksichtigt, obwohl diese 
direkt betroffen sind. 
Die geplanten Hochwasserschutzanlagen befinden sich nördlich der Erschließungsanlage „An 
der Römerziegelei“ und damit faktisch außerhalb eines möglichen Betriebsbereiches entspre- 
chend der Gl-Festsetzung. Durch den Bau der Hochwasserschutzanlage in Form einer Spund- 
wand entstehen die Deichschutzzonen I und II. Diese befinden sich ebenfalls im Geltungsbe- 
reich des Bebauungsplans mit den Festsetzungen eines Gl. 
Gegen die Realisierung der geplanten Anlagen besteh en jedoch keine Bedenken, da derzeit 
keine Ausnutzung der Festsetzungen des Bebauungsplans erfolgt. In der Realnutzung besteht 
hier eine Grünfläche mit Durchwegungen. Bei einer Ä nderung des Bebauungsplans werden 
die planfestgestellten Hochwasserschutzanlagen mit ihren Deichschutzzonen entsprechend 
festgesetzt. Zwecks einer entsprechenden Berücksichtigung im Bebauungsplan wird um Über- 
mittlung der digitalen Daten als DXF (Verlauf der H ochwasserschutzanlage sowie der Deich- 
schutzzonen im Abschnitt 1) gebeten. 
Ansprechpartnerin im Stadtplanungsamt, Willy-Brandt-Platz-2, 50679 Köln, ist Frau Burkhardt-
Dellmann (Telefon: 0221-221-35138; E-Mail: 
claudia.burkhardt-dellmann@stadt-koeln.de ). 
 
V. Straßen und Verkehr  
1. Bauliche Hinweise 
Gegen das o.g. Vorhaben bestehen keine planerischen  Bedenken. Die stationäre, etwa 
0,50 m hohe verklinkerte Betonwand entlang der Erschließungsanlage „An der Römerzie- 
gelei“ ist unkritisch, muss jedoch mindestens 0,50 m – besser 0,75 m – vom Bordstein 
abgesetzt sein. 
2. Verkehrseinschränkungen während der Bauzeit 
Sofern Arbeitsstellen mit verkehrlichen Einschränku ngen (Vollsperrung, Sperrung von 
Fahrspuren, Einengungen) stattfinden, sind die erforderlichen und von einer in Köln zuge- 
lassenen Fachfirma erstellten Verkehrszeichenpläne mit allen zur Genehmigung benötig- 
ten Unterlagen vier Wochen vor Baubeginn bei dem Amt für Verkehrsmanagement, Willy-
Brandt-Platz 2, 50679 Köln (E-Mail: verkehrsmanagement@stadt-koeln.de ) einzureichen. 
In den Genehmigungsverfahren ist neben der Berufsfe uerwehr Köln auch die verkehrs- 
lenkende Dienststelle der Polizei Köln zu beteiligen. 
Verkehrskonzepte sind dem Amt für Verkehrsmanagemen t, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 
Köln (E-Mail: verkehrsmanagement@stadt-koeln.de ) frühzeitig vorzulegen. Insbesondere 
die Fußgänger- und Radverkehrsführung ist rechtzeitig und detailliert abzustimmen. 
3. Baustelleneinrichtungsflächen

- 4 - 
 
/ 5 
Es ist sicherzustellen, dass der Baustellenverkehr keine Verunreinigungen auf öffentlichen 
Straßenflächen verursacht. Im Bereich der Ausfahrten der Baustelleneinrichtungsflächen 
ist bei Bedarf eine regelmäßige Reinigung der Straßenflächen durchzuführen. 
Ansprechpartner im Amt für Straßen und Verkehrsentw icklung, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 
Köln, ist Herr Frisse (Telefon: 0221-221-27873; E-Mail: matthias.frisse@stadt-koeln.de ). 
 
VI. Landschaftspflege und Grünflächen 
Gegen das o.g. Vorhaben bestehen keine grundsätzlich Bedenken. Eine Betroffenheit seitens 
der Stadt Köln ist lediglich im Bereich der Stadtgr enze an der Erschließungsanlage „An der 
Römerziegelei“ gegeben, wo unter anderem Schieber eingebaut, Rampen angeschüttet und 
ein Radweg angehoben wird. Diese Maßnahmen finden a llerdings außerhalb des Geltungs- 
bereichs des Landschaftsplans der Stadt Köln statt. 
Folgendes wird jedoch angeregt: Südlich der Erschließungsanlage „An der Römerziegelei“ ist 
in einer Grünanlage eine etwa 925 m² große Baustell eneinrichtungs- und Lagerfläche vorge- 
sehen. Aus Gründen der Eingriffsminimierung sollte jedoch eine ortsnahe Alternativfläche mit 
bereits versiegelter / teilversiegelter Oberfläche genutzt werden. Hierzu eignet sich aus hiesi- 
ger Sicht der nördlich der Erschließungsanlage „An der Römerziegelei“ gelegene Sportplatz 
auf dem Gebiet der Stadt Dormagen, der aktuell bere its als Lagerfläche für Baumaterial und 
Gerätschaften genutzt wird. 
Ansprechpartner im Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 
Köln, ist Herr Faber (Telefon: 0221-221-23673; E-Mail: 
alexander.faber@stadt-koeln.de ). 
 
VII. Freilandarten- und Baumschutz 
1. Freilandartenschutz 
a. Gemäß § 39 Abs. 5 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bun- 
desnaturschutzgesetz – BNatSchG) haben sämtliche Rodungs- und Fällarbeiten au- 
ßerhalb der Vogelbrutzeit – diese verläuft vom 1. März bis zum 30. September eines 
jeden Jahres – zu erfolgen. Sollten dennoch Rodungs- und Fällarbeiten zwingend in 
die Vogelbrutzeit fallen, ist eine ökologische Baubegleitung hinzuzuziehen. Diese hat 
die Strukturen frühestens 2 Tage vor Beginn der Arbeiten auf Besatz durch Vögel und 
/ oder Fledermäuse zu untersuchen. Hierüber ist dem  Umwelt- und Verbraucher- 
schutzamt (Untere Naturschutzbehörde) unaufgeforder t ein Bericht zukommen zu 
lassen. 
b. Sollten auf den betroffenen Flächen Tiere besond ers geschützter Arten gemäß § 44 
Abs. 1 BNatSchG festgestellt werden, so ist der Vorhabenträger verpflichtet, die wei- 
teren (Bau-/Rodungs-/Abbruch-)Tätigkeiten unverzüglich einzustellen und umgehend 
mit dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt (Untere Na turschutzbehörde) Kontakt 
aufzunehmen, um das weitere Vorgehen abzustimmen. 
c. Die artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 Abs.  1 BNatSchG sind zu beachten. 
Hiernach ist es insbesondere verboten, Tieren der b esonders geschützten Arten 
nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsfor- 
men aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. 
2. Baumschutz 
a. Von dem o.g. Vorhaben sind geschützte Baumbestän de betroffen. Diese sind – ins- 
besondere im Nahbereich des Baukörpers – zu erhalte n und während der (Bau-/ 
Abbruch-)Tätigkeiten vor jeglichen Beschädigungen z u schützen. Hierbei sind die 
Bestimmungen der DIN 18920 (Schutz von Bäumen, Pfla nzenbeständen und Vege- 
tationsflächen bei Baumaßnahmen) und der RAS-LP 4 (Richtlinie für die Anlage von

- 5 - 
 
/ 6 
Straßen – RAS; Teil: Schutz von Bäumen und Sträuchern im Bereich von Baustellen) 
zu beachten. 
b. Untersagt sind insbesondere im Kronentraufbereic h die Verdichtung des Bodens 
durch das Abstellen von Baufahrzeugen oder anderen Maschinen bzw. das Aufstellen 
/ Errichten von Baustelleneinrichtungen. 
c. Sofern eine Einhaltung der o.g. Vorschriften nic ht möglich ist, sind die vorgesehenen 
Schutzmaßnahmen frühzeitig vor Beginn der (Bau-/Abb ruch-)Tätigkeiten mit dem 
Umwelt- und Verbraucherschutzamt (Untere Naturschutzbehörde) abzustimmen. 
d. Sollte zur Durchführung der (Bau-/Abbruch-)Tätig keiten eine Veränderung geschütz- 
ter Bäume erforderlich sein, ist vor Durchführung d er erforderlichen Maßnahme ein 
entsprechender Antrag zu stellen. 
Ansprechpartner im Umwelt- und Verbraucherschutzamt , Willy-Brandt-Platz-2, 50679 Köln, 
sind für die Belange des Freilandartenschutzes Herr  Hörnes (Telefon: 0221-221-26286; E-
Mail: david.hoernes@stadt-koeln.de ) und für die Belange des Baumschutzes Herr Ruf (Te le- 
fon: 0221-221-24167 ; E-Mail: friedrich.ruf@stadt-koeln.de ). 
 
VIII. Boden- und Grundwasserschutz  
Zu dem Plangebiet liegen im städtischen Kataster der altlastenverdächtigen Flächen und Alt- 
lasten keine Erkenntnisse über Bodenbelastungen vor . Die Bestimmungen des Bundes-Bo- 
denschutzgesetzes (BBodSchG) und der Bundes-Bodensc hutz- und Altlastenverordnung 
(BBodSchV) sind jedoch zu beachten. 
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass sich westli ch des Plangebietes – sowohl auf dem 
Gebiet der Stadt Dormagen als auch auf dem Gebiet d er Stadt Köln – der altlastverdächtige 
Altstandort 61214 befindet. Es wird hierzu auch auf den angefügten Planauszug verwiesen.

- 6 - 
 
 
Ansprechpartnerin im Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Willy-Brandt-Platz-2, 50679 Köln, 
ist für die Belange des Boden- und Grundwasserschut zes Frau Hoppe (Telefon: 0221-221-
24857; E-Mail: isabell.hoppe@stadt-koeln.de ). 
 
Gemäß § 21 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln  ist dem Stadtentwicklungsausschuss 
die Entscheidungsbefugnis für Stellungnahmen im Rah men von Planfeststellungsverfahren 
übertragen worden. Die mit diesem Schreiben fristwahrend abgegebene Stellungnahme steht 
daher unter dem Vorbehalt der abschließenden Entsch eidung des Stadtentwicklungsaus- 
schusses, der sich erst nach Anhörung der Bezirksve rtretung für den Stadtbezirk Chorweiler 
mit der Angelegenheit befassen kann. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
 
Cornelia Müller

Anlage 3a - Lageplan Bauabschnitt 1

10247 Zeichen

Angaben zu den querenden Leitungen *1-*16 L EG E N D E -

1. Umlegung des vorhandenen Beleuchtungskabels. Keine Spundwand geplant.

. Die bei Station 0-350,0 die Hochwasserschutzanlage unterquerenden Leitungen
werden freigelegt und mit Lehm ummantelt. Leerrohre und Schutzrohre werden

7+500,00

druckdicht verschlossen. Ungenutzte und nicht mehr erforderliche Leitungen
FA S_ x werden in Absprache mit den Leitungsbetreiben im Bereich der
y Ä FRS Anfangs- und Endkonstruktion D, =, Y / S g , Hochwasserschutzwand zurückgebaut. Keine Spundwand geplant.
u sowie Übergang auf die rd. 1,00m $ \ % / RN . . . Im Bereich der querenden Druckrohrleitung DN 1200, Tiefe rd. 7,0 m sind keine vorh. Deich / Grünfläche
tiefer liegende Hochwasser- L \ L J ) _ Gemarku ng Wo rri ngen Maßnahmen erforderlich. Im Verlauf der Leitung sind zwei Schieber vorhanden. vom an un egekohr (au
100g a % « 5 42.0 / - , r m Keine Spundwand geplant. TAT aun (aufgemessen egelrohr (aufgemessen
, schutzwand des STEB Köln a0 ‚ pe Gemeinde Köln

vorh. Achse

. Im Bereich der querenden Abwasserleitung DN 900, Tiefe rd. 5,60 m, Einbau von 2 Kanaldeckel (aufgemessen) . Spundwand (aufgemessen)

F ) 5 3 Schiebern. Keine Spundwand geplant. Ablauf (aufgemessen) Holzmast (aufgemessen)
ur . Leerrohre enden vor der Spundwand, keine Durchdringung der Spundwand Hydrant Gewässer (aufgemessen) Ampel {aufgemessen)
Wasserhydrant (aufgemessen) Schilderpfahl (aufgemessen)
Flurstücksnummer Baumwurzeln (aufgemessen)
Flurstücksgrenze Laubbaum (aufgemessen)

Flurgrenze Hecke (aufgemessen)

erforderlich.
SS) . Querende Wasserleitung wird umgelegt und mit Lehm ummantelt, keine
S) Durchdringung der Spundwand erforderlich.

a

. Tote Abwasserleitung wird getrennt und verschlossen, keine Durchdringung der Gemarkungsgrenze % Dränagen (aufgemessen)

SS) Spundwand erforderlich. Gemeindegrenze Wasserschieber (aufgemessen)
av, . Tote Abwasserleitung wird getrennt und verschlossen, keine Durchdringung der Kreisgrenze Gasschieber (aufgemessen)
SQ Spundwand erforderlich. Bezirksgrenze Ferngas (aufgemessen)

. Parallel verlaufendes Beleuchtungskabel und Lampen werden parallel in Richtung nn Produktleitung (übernommen von IB Hahn & Bender)
Leitungen RWE (übernommen aus RWE Pläne)

rd. 1 ‚00m hohe Hochwasser- RW-Kanal (übernommen aus den Plänen IB Schulze)
schutzwand aus Beton, h = \ . Tote Abwasserleitung wird getrennt und verschlossen, keine Durchdringung der SW-Kanal (übernommen aus den Plänen IB Sehulze) .
g leichzeitig auch Fah rzeug- 4 / | 5 ARS Z v Q Gasleitungen Energieversorgung Dormagen (EVD) (übernommen aus den Plänen EVD - ALIZ-Anfragen, erhalten von IB ICG)

Radweg umgelegt bzw. versetzt.

. Wanddurchführung für Wasserleitung.

x Spundwand erforderlich. . . . u n
. . > x x / 8 Ferngasleitung Open Grid Europe Gmbh und Kabeltrasse GasLine Gmbh (übernommen aus den Plänen Pledoc - ALIZ-Anfragen, erhalten von IB ICG)
Kreuzungsbereich Rückhaltesyster n (FRS) /? = R N . Tote Abwasserleitung wird getrennt und verschlossen, keine Durchdringung der

it ei Gründ :S d d ' u AR & \ 7 Telekom (übernommen aus den Plänen IB Schulze)
mit einer neuen run ung: Spunawan Y 2 Ya 7 An ° U N / Spundwand erforderlich. Telekom und telweise Unitymedia mit gleicher Lage (übernommen aus den Plänen der Telekom und Unitymedia, - ALIZ-Anfragen, erhalten von IB ICG)

Decke versehen (I 4 HE AH EN ufa \ . Im Bereich der querenden Abwasserleitung DN 1000, Einbau von 4,85 m langen 0 Fernmeldekabel (DP) (übernommen aus dem Plan Firma Currenta - ALIZ-Anfragen)
x / N Spundwänden statt 6,00 m und Einbau von 2 Schiebern. LWL, (Unterlagen LWL - ALIZ-Anfragen, Erhalten von IB ICG)
. Umlegung der vorhandenen Leitungen und Ummantelung mit Lehm, keine Strom Bayer AG (übernommen aus dem Plan der Bayer AG)
Strom- und Signalkabel

Durchdringung der Spundwand erforderlich. rom (RWE) Strom- und Signalkabel (übernommen aus dem Plan Firma Currenta - ALIZ-Anfragen)
trom

. Die zw. Station 0-050,0 und 0-200,0 die Hochwasserschutzwand unterhalb des Strom RWE (übernommen aus den Plänen IB Schulze)
ann Strom Niederspannung Stadtwerke (übernommen aus den Plänen IB Schulze)

Strom, Stadtwerke Düsseldorf, (übernommen aus den Plänen der Stadtwerke Düsseldorf - ALIZ Anfragen, erhalten von IB ICG)
Leitungen Energieversorgung Dormagen (EVD) (übernommen aus den Plänen EVD - ALIZ-Anfragen, erhalten von IB ICG)
Strom und Beleuchtung (übernommen aus den Plänen IB Schulze)

Freileitung (übernommen aus den Plänen IB Schulze)

temporäre Baustrase 9 > x - \ Fundaments unterquerenden Leitungen werden freigelegt und mit Lehm ummantelt
6,00 m breit } , X Zr N ' IR, NN

Leerrohre und Schutzrohre werden druckdicht verschlossen. Ungenutzte und nicht
mehr erforderliche Leitungen werden in Absprache mit den Leitungsbetreibern im
Bereich der Hochwasserschutzwand zurückgebaut. Keine Spundwand vorhanden. Freileitung
Dr: N . In die Leitung KR 400 werden zwei Schieber eingebaut. Wasser RW 700 Be
< Einbau eines v
Schiebers

Wasserleitung Stadtwerke Düsseldorf, (Unterlagen von IB ICG erhalten - Aliz Anfragen)

Wasserleitungen Energieversorgung Dormagen (EVD) (übernommen aus den Plänen EVD - ALIZ-Anfragen, erhalten von IB ICG)
Einbau eines H _ Wasserversorgung Kreiswerke Grevenbroich (übernommen aus den Plänen Kreisw. Grevenbroich - Aliz-Anfragen, erhalten von IB ICG)

P _orn. Ausiauf Kläranlage, _ RW-Kanal, vorh. Kläranlage (übernommen aus dem Plan IB Biernath)
Schiebers LWL-Kabel (KSR-Anlage)

rn \ \ k an S\ Q . Wasserleitungen (übernommen aus dem Plan Firma Currenta - ALIZ-Anfragen)
”

Ir verklinkerte 6) R \ — LWL-Kabel, KSR-Anlage (übernommen aus dem Plan Firma Currenta - ALIZ-Anfragen)
o N N RMR DN 500 . . .
rd. 1 ‚00m hohe © [ u \ x ;  HAlsnrakor Ehen 20 RMR Leitung (übernommen aus dem Plan Firma Currenta - ALIZ-Anfragen)
Betonwand Ethylenleitung Hüls-Infrakor (übernommen aus dem Plan Firma Currenta - ALIZ-Anfragen)

o R1030 R\ R 0, wuR x I ea Postkabel (übernommen aus dem Plan Firma Currenta - ALIZ-Anfragen)
7 / za 2 >

Kanäle/Schächte/Leerrohre/Schutzrohre (übernommen aus dem Plan Firma Currenta - ALIZ-Anfragen)
Druckleitungen (übernommen aus dem Plan Firma Currenta - ALIZ-Anfragen)
Telefonkabel, NET-Cologne (übernommen aus dem Plan Firma Currenta - ALIZ-Anfragen)

DN 150/200 Druckleitung
Telefonkabel (NET-COLOGNE)
KB 100 tot / KR 300 tot

——— rn I Biowasserkanal/Reinwasserkanal tot (übernommen aus dem Plan Firma Currenta - ALIZ-Anfragen)
Feldzufahrt \ 7 / ZA S * 4240 RS I x S Sehutzsireien Schutzstreifen (übernommen aus dem Plan Firma Currenta - ALIZ-Anfragen)
BE VL 5 4 ns I £ DN 800 B
über das Deich De: IX N 5 uf SS > ) nn oe RW-Kanal, UCT (Unterlagen von IB ICG erhalten)
. / 2) "\ = Tr — =  SW-Kanal, UCT (Unterlagen von IB ICG erhalten)

utzsreen ; H _ ee _ Hochspannunggfreileitung, AMPRION (Unterlagen Amprion - Aliz-Anfragen)
, . Interoute Germany; 4x2-50

Notzufahrt mit AM R . x Z % . Vodafone; 2 x DN 100

MSP; 10K120

Fernleitung für Telekommunikation, Interoute Germany (Unterlagen Interoute Germany - Aliz-Anfragen, erhalten von IB ICG)
Telekommunikation Vodafone inkl. Arcor und Isis, (Unterlagen Vodafonevon IB ICG erhalten)
= $ 5 / ] % J & S Mittelspannung Freileitung Westnetz, (übernommen aus den Plänen Westnetz - Aliz-Anfragen, erhalten von IB ICG)
A BR Spundwand als befestigen 4 S v / . \ N ) BE a  Steuerkabel Westnetz, (übernommen aus den Plänen Westnetz - ALIZ-Anfragen, erhalten von IB ICG)
verkl | nkerte M auer @ \ 13791 \ ' R 3 } — u _ Niederspannung Freileitung Westnetz, (übernommen aus den Plänen Westnetz - Aliz-Anfragen, erhalten von IB ICG)

Bäume entfallen HPC-Leitungen am UPC-Gelände, (Unterlagen von IB ICG erhalten)

HPC; Strom-Steuerkabel

HPC; DNa00 HPC-Kanal am UPC-Gelände, (Unterlagen von IB ICG erhalten)
DN 300B

Deichverteidigungsweg hinter ? / ) % \ \ Mn IQ R IN A 7 ———  Kanalbestand Mischwasser, Tiefbauamt Dormagen, (Unterlagen von IB ICG erhalten)
der freistehenden Spundwand MN IL N SE ö N 0 DNB, Kanalbestand Regenwasser, Tiefbauamt Dormagen, (Unterlagen von IB ICG erhalten)
: GL, /) . , SIT, - N f/ DN 250Stz
mit Mauerwerksverblendung n Mi verklinkerte rd. 0,50m “ . DS “ >> ’ DNDD «758 Kanalbestand Schmutzwasser, Tiefbauamt Dormagen, (Unterlagen von IB ICG erhalten)
hohe Betonwand RS _ N _ ‘ DA Nachrichtenkabel, Pledoc-Auskunft, (Unterlagen von IB ICG erhalten - ALIZ Anfragen)

77 DIN Z. IND > = E.ON Ruhrgas Ferngasleitung, außer Betrieb Zeichnungsstand:
(>> = - Bestandsvermessung der Firma Brühl (Mai 2013)

Y nn S”
. . H \ , iS INS In Su = nn - Gemessen wurden die Normalhöhen im DHHN92 System
A LE fi Einbau eines << ZR I | ee er rungen nd ve Or zrkonaren
>

Kanalbestand Schmutzwasser, Tiefbauamt Dormagen, (Unterlagen von IB ICG erhalten)

zw. Station 0+010 und 0+420, Me Schiebers u: 52
als HW-Schutzelement, 5 I. — Rampe mit _ — S.N\ x / -
freistehend, max. 1,5 m Höhe | IST > 5,0% Steigung NE UN R gepl. Grünflächen mo | Dam | AnsorAndenne aan
Ausbildung als verklinkerte Mauer ’ a FRS Anfangs- und / ’ — { / gepl. Straßen / Wege
j Endkonstruktion / N /T 0% \ ) temporäre Baustraße Bauherr:

: Y Dar / \ „ I. Spundwand
Notzufahrt / Die Arbeitsstreifen im 1. Abschnitt Radweges um 0,65m ; I Er IN Deichschutzzone | Deichverband Dormagen/Zons

(mobile Betonelemente) sind in einem gesonderten Plan dargestellt Deichschutzzone Il

gepl. Beleuchtungskabel

Rampe mit : d Projekt:

5,0% Steigung Il gep!. Wasserleitung Sanierung der Hochwasserschutzanlage im
/ Deichverband Dormagen/Zons

zw. Rheinstrom-km 711,25 und 726,27 - linkes Ufer

Lage und Nummer der Querprofile

Station geplante HWS-Wand Arbeitsgemeinschaft:
ann _PATT

0+100,00| Station Achse der Vermessung

in Zusammenarbeit mit:

INGERIEUREÜRD wm am !el:(0211)4720 10, Fax: (0211)47 20 133 el Sax:

Am Rüberwe 5,4154 Dormagen Email: mail@ieg-duesseldort.de Emal: nfoQLPLAN-Landschasplanıngde

Tel. (02133) 24 55.60, Fax: (02133) 24 5566 za um ”)

mat nfo@buer-braer.de = 29.09.2017

Planverfasser: gez./ bear.:

Gemarkung Dormagen Bea

Gemeinde Dormagen e Entwurfs- und Genehmigungsplanung oataBs

FI u r 48 Plandarstellung: Pfad:
N .

Abschn itt 1 Projekt:
Lageplan

Station 0-360,00 bis 0+010,00 zuTz Tuer

Deich Dormagen/Abschnitt 1

Deichverband Dormagen/Zons Datei:
Der Deichgräf LP-Abschnitt 1.dwg
Plan Nr.:

Dormagen, 29.09.2017 1/1

Beratungsverlauf (2)

03.12.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
28.01.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3161/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
16.11.2020
Erstellt
29.10.2020 11:30