3161/2020
Planfeststellungsverfahren für die Sanierung der Hochwasserschutzanlagen im Deichverband Dormagen/Zons
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Anlage 2 - Lageplan Stadtgrenze Dormagen-Köln
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400m3002001000 Mittelpunkt: [349008,5661455] 1:10000 KölnGIS Stadtplan - Orange (RVR), Stadtteil Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 29.10.2020
Anlage 4 - Auszug Erläuterungsbericht
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Anlage 4 — Deichverband Dormagen/zons Sanierung der Hochwasserschutzanlage im Deichverband Dormagen/Zons zw. Rheinstrom-km 711,25 und 726,27 - linkes Ufer Entwurfs- und Genehmigungsplanung Teil I: Objektplanung Schriftliche Unterlagen A. Erläuterungsbericht (überarbeitete Fassung, Stand 31.05.2019) Arbeitsgemeinschaft PATT INGENIEURBÜRO HAHN - BENDER Ingenieurbüro R. A. Patt > GmbH sr Arbeitsgemeinschaft PATT INGENIEURBÜRO HAHN - BENDER Ingenieurbüro R. A Patt GmbH Sanierung der Hochwasserschutzanlagen im Deichverband Dormagen/Zons zwischen Rheinstrom-km 711,25 und 726,27 - linkes Ufer — Inhaltsverzeichnis A. Erläuterungsbericht 1. Veranlassung ...............2244444 Henne 1@l- Standsicherheit vorhandener Anlagen.................ueeesneeneennen- 1 1.2. Erforderliche Höhe zum Bemessungsabfluss 2004....................- 2 2. Lage und Größe des Planungsraumes...........uneseeseenesneeseeenenen 2 3. Planungsziel:. Missa 3 4. Wassemirtschaftliche und geodätische Grundlagen ..................- 4 4.1. Bemessungshochwasser............2u42444ss0nnnennneennennsnnneneesnneennennn 4 4.2. Geodätische Grundlagen..............uuesennennennenennenneneennenenennenennn 5 4.3. Sollhöhe für den Hochwasserschutz... 5 5. Geotechnische Untersuchungen .............:...4...0s204s200#202000000000000000 5, 6. Landschaftspflegerische Unterlagen .....................2.222442242002240004 6 1. Erläuterung .des:Entwurfes...........2:::=:=:s lesen T: Tl. Abschnitt 1 von km — 0,360 bis km 0,010........... eerneenesggrsersengee alle Variantenuntersuchungen und Erbentagsbeschluss .... Tel2. Bemessungswasserspiegellage ...............22422424s42s00snnnnnnnnnneeneennn 7.12: Stationärer Hochwasserschutz mit Gründung ........................- 7.1.4. Mobiler Hochwasserschutz.:.:.:1..2:::.=:::::...: =... 8:4... 4400: 12 7.1.8: Ver- und Entsorgungsleitungen ................2...4nsnessnnnnenneennn en 13 Tukioh Erforderliche Entwässerungsmaßnahmen nn arenanesene een 7:.1.:7% Deichverteidigung......................4444444400400nnennnnnnnennnnensnnennnnnnnnenen 7.1.8. Abstimmung mit Stadtentwässerungs-betrieb Köln... 7.1.9. Baukosten u ==:==: #4... een linnn 7.1.10. Baustraßen, Arbeits- und Lagerflächen .......................2000: 7.1.11. Eigentumsverhältnisse ...............0220222424020000enennenennennnnneeennenennen 16 7.2. Abschnitte 2 und 3 von km 0,010 bis km 3,190 ......................... 17 721: Variantenuntersuchung und Erbentagsbeschluss ....................- 20 721:1: Abschnitt.2 von km 0,010 bis km 0,420 .................. nn 20 Arbeitsgemeinschaft PATT INSENEURBÜRO HAHN - BENDER Ingenieurbüro R. A. Patt GmbH GmbH i Sanierung der Hochwasserschutzanlagen im Deichverband Dormagen/Zons zwischen Rheinstrom-km 711,25 und 726,27 - linkes Ufer — Seite 1 A. Erläuterungsbericht 1. Veranlassung Die Hochwasserschutzanlagen des Deichverbandes Dorma- gen/Zons wurden in Teilen von 1997 bis 2001 nach den damals geltenden technischen Regeln saniert. Erddeiche sind zum Teil bedeutend früher saniert worden. Den damaligen Planfeststellun- gen und Ausführungen der Bauarbeiten lagen bezüglich der Di- mensionierung und der Technik die Wasserspiegelhöhen des Be- messungshochwassers BHW7r zu Grunde, die ein Freibord von 0,50 m vorsahen. 1.1. Standsicherheit vorhandener Anlagen Der Deichabschnitt entlang der Deponie ist auf Grund der Hinter- füllung standsicher. Ein Abtragen der Deponiemassen würde je- doch die Standsicherheit des verbleibenden Deiches gefährden. Daher sind in diesem Abschnitt Maßnahmen erforderlich. Der stromabwärts folgende Bereich in Richtung Zons besteht aus ei- nem Erddeich. Hier sind hohe Durchlässigkeiten im Untergrund und Qualmwassermengen festgestellt worden. Die Standsicher- heit ist nach den Untersuchungen aus den Jahren 2009 bis 2011 wohl nicht gefährdet; der Deich entspricht jedoch nicht den allge- mein anerkannten Regeln der Technik. Auch der mobile Hoch- wasserschutz im Bereich des Heckhofes ist fehlerhaft hergestellt worden. Es liegen eklatante Ausführungsmängel vor. Bei ver- schiedenen Deichtoren wurden bauliche Mängel festgestellt, so dass die Funktionstüchtigkeit dieser Hochwasserschutzanlagen gefährdet ist. Die in Stürzelberg installierten mobilen Elemente Arbeitsgemeinschaft PATT INGENIEURBÜRO HAHN - BENDER Ingenieurbüro R.A Pat € Sanierung der Hochwasserschutzanlagen im Deichverband Dormagen/Zons zwischen Rheinstrom-km 711,25 und 726,27 - linkes Ufer — Seite 2 und eine stationäre Glaswand haben sich als nicht tauglich erwie- sen. Auch die Kaimauer und vorgesetzte Hochwasserschutzwand entlang des Geländes der Firma UCT weisen erhebliche Mängel auf. Der Kopf des Leitdeiches, der vom Banndeich auf einer Län- ge von 2 km auf die Halbinsel Grind reicht, ist schwer beschädigt worden und nicht mehr funktionstüchtig. Details der Untersuchungen vorhandener Anlagen können dem Teil II, Tragwerksplanung, und dem Teil Ill, Geotechnik, entnom- men werden. 1-2; Erforderliche Höhe zum Bemessungsab- fluss 2004 Das Schutzziel ist im Einzugsbereich der Bezirksregierung Düs- seldorf mit dem Bemessungsabfluss 2004 neu festgelegt worden. Außerdem soll das Freibordmaß grundsätzlich 1,00 m betragen. Hieraus ergibt sich eine erforderliche Höhe der Hochwasser- schutzeinrichtungen, die dem Bemessungswasserspiegel des BHQ2004 zuzüglich 1,00 m Freibord entspricht. Die Bestandsauf- nahme der Deiche und Mauern innerhalb des Deichverbandes Dormagen/Zons hat ergeben, dass die Sollhöhe teilweise deutlich unterschritten wird. Auch daher ist eine Anpassung der Schutzein- richtungen erforderlich. 2% Lage und Größe des Planungsraumes Der Planungsraum liegt am südlichen Beginn des Regierungsbe- zirks Düsseldorf, an dem die Grenze der Städte Köln und Dorma- gen gleichzeitig auch die Grenze zwischen den Regierungsbezir- ken Köln und Düsseldorf darstellt. Der Deichverband Dorma- gen/Zons ist für diesen linken Rheinabschnitt zwischen Arbeitsgemeinschaft PATT INGENIEURBÜRO HAHN - BENDER Ingenieurbüro R.A. Patt © Sanierung der Hochwasserschutzanlagen im Deichverband Dormagen/Zons zwischen Rheinstrom-km 711,25 und 726,27 - linkes Ufer — Seite 3 Rheinstrom-km 711,2 und ca. 726,8 hochwasserschutzpflichtig. Er ist für ca. 10,4 km Banndeiche und Hochwasserschutzmauern sowie ca. 2,1 km Leitdeich auf der Halbinsel Grind zuständig. Die vorhandenen Hochwasserschutzanlagen verlaufen von der Stadt- grenze Köln/Dormagen in etwa parallel zum Rheinverlauf und durchqueren die Dormagener Ortschaften Zons und Stürzelberg. Sie enden am Banndeich des Deichverbandes Uedesheim, stromunterhalb des Industriehafens der UCT. Der Planungsraum: wurde am unterstromigen Ende um ca. 650 m verkürzt, da nördlich der vorhandenen Kaimauer ein künstliches Hochufer hinter einer vorhandenen Ufersicherung in Form einer Spundwand besteht und der anschließende Deichabschnitt des Deichverbandes Uedesheim in etwa der Sollhöhe und dem Re- gelquerschnitt der Bezirksregierung Düsseldorf entspricht. 3. Planungsziel Das zuständige Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, die Bezirksregierung Düsseldorf und der Deichverband Dorma- gen/Zons haben vereinbart, eine sogenannte "große Lösung" zwecks Sanierung der Hochwasserschutzeinrichtungen durchzu- führen. Hierzu gehört die gesamte Strecke von der Straße "An der Römerziegelei" bis zum unterstromigen Ende des Geländes der Firma UCT. Auch der Leitdeichkopf soll einer vollständigen Sanie- rung unterzogen werden. Das Planungsziel besteht darin, eine komplette Sanierung unter Berücksichtigung der allgemein aner- kannten Regeln der Technik, des Regeprofils der Bezirksregie- rung Düsseldorf und der Standsicherheitsberechnungen im geo- technischen und tragwerksplanerischen Bereich zu planen und durchzuführen. Der vorliegende Entwurf berücksichtigt alle Nor- men, Regeln und Vorschriften sowie die o.g. Planungsziele. Arbeitsgemeinschaft m PATT INGENIEURBÜRO HAHN - BENDER en RP Sanierung der Hochwasserschutzanlagen im Deichverband Dormagen/Zons zwischen Rheinstrom-km 711,25 und 726,27 - linkes Ufer — Seite 4 4. Wasserwirtschaftliche und geodätische Grundlagen 4.1. Bemessungshochwasser Das für diesen Deichabschnitt zu berücksichtigende Bemes- sungshochwasser wurde 2004 von der Bezirksregierung Düssel- dorf festgelegt. Die dazugehörige Wasserspiegellage beträgt oberstromig bei Rheinstrom-km 711,2 (Sanierungsbeginn) 42,74m NN, unterstromig am Ende der Kaimauer bei Rheinstrom- km 726,05 liegt der Bemessungswasserspiegel bei 39,79 m NN. Weitere Wasserspiegellagen wurden zwischen diesen Punkten weitestgehend interpoliert, wobei die Lage der Deichachse zur Achse des Rheins berücksichtigt wurde. Die Längenschnitte zei- gen ein nahezu gleichmäßiges Wasserspiegellagengefälle in Fließrichtung. Mit Schreiben vom 19.05.2017 hat die Bezirksregierung Düssel- dorf alle Hochwasserschutzpflichtigen am Rhein schriftlich darauf hingewiesen, dass die Bekanntmachung der Wasserspiegellagen zum Bemessungshochwasser des Rheins, die bisher ‚m über NN“ lautete, nunmehr an das Deutsche Haupthöhen Netz aus Dezem- ber 2016 (DHHN2016) angepasst wurde und die Wasserspiegel- lagen in „m über NHN“ (Höhe über Normalhöhen-Null) angegeben werden. Die Änderungen in Nordrhein-Westfalen liegen in einem Bereich von ca. -1,5 bis +3,5 cm, im Bereich des Deichverbandes Dormagen-Zons durchgehend bei +2 cm. Aufgrund des fortgeschrittenen Planungsstandes der Entwurfs- und Genehmigungsplanung wurde mit der Genehmigungsbehörde abgestimmt, dass in den Plänen die NN-Höhen nicht durch NHN- Höhen ersetzt werden müssen. Arbeitsgemeinschaft PATT INGENIEURBÜRO HAHN - BENDER Ingenieurbüro R. A Patt C Sanierung der Hochwasserschutzanlagen im Deichverband Dormagen/Zons zwischen Rheinstrom-km 711,25 und 726,27 - linkes Ufer — Seite 5 4.2. Geodätische Grundlagen Die Vermessung des Deiches erfolgte im Frühjahr 2013 und wur- de bereits im DHHN92-System durchgeführt. Weitere ergänzende Vermessungen folgten in den Jahren 20104, 2015 und 2016. Die Unterlagen zu den Anschlusspunkten für die Vermessung (Nivel- lement-Punkte, AP-Punkte) wurden durch das Vermessungs- und Katasteramt des Rhein-Kreises Neuss am 13.03.2013 zur Verfü- gung gestellt. Der Deich wurde zunächst im UTIW/ETRS89- Koordinatensystem aufgemessen, die Vermessungsdaten dann aber mit Hilfe der durch die Bezirksregierung Köln, Abteilung Ge- oBasis NRW, zur Verfügung gestellten Stützpunktdateien in Gauß-Krüger-Koordinaten gewandelt. Nur so war es möglich, die Vielzahl der vorliegenden und im Zuge der Grundlagenermittlung erarbeiteten Bestandsdaten in die Planung einzupflegen. Daher ist die gesamte Entwurfs- und Genehmigungsplanung in Gauß- Krüger-Koordinaten abgebildet. 4.3. Sollhöhe für den Hochwasserschutz Die gesamten Hochwasserschutzanlagen im Deichverband wer- den an den Stand der Technik angepasst, also im gesamten Planungsraum mit einem Freibordmaß von 1,00 m ausgestattet. Die Sollhöhe beträgt somit durchgehend Wasserspiegellage ge- mäß BHQ2004 zuzüglich 1,00 m. 5. Geotechnische Untersuchungen Es wurde ein umfangreiches Baugrund-Erkundungs-Programm gemeinsam mit dem Vorhabensträger und der Bezirksregierung Düsseldorf abgestimmt und durchgeführt. Durch den geotechni- schen Fachplaner der Planungsgemeinschaft, das Büro ICG Düs- seldorf GmbH & Co. KG, wurden eine Vielzahl von Kleinrammboh- rungen und Rammsondierungen mit den dazu gehörenden Feld- Arbeitsgemeinschaft PATI INGENIEURBÜRO HAHN - BENDER r = Ent Ingenieurbüro R. A. Patt GmbH Sanierung der Hochwasserschutzanlagen im Deichverband Dormagen/Zons zwischen Rheinstrom-km 711,25 und 726,27 - linkes Ufer — Seite 6 und Laborauswertungen sowie chemischen Analysen durchge- führt. Ergänzt wurden die Baugrunduntersuchungen von ICG durch die Durchführung von Großbohrungen, mit denen nach eu- ropaweiter Ausschreibung die Firma BauGrund Süd, Gesellschaft für Geothermie mbH aus Würselen, beauftragt wurde. Für diese Untersuchungen wurde eine intensive Leitungsrecherche durchge- führt und auch die geologischen, hydrogeologischen Verhältnisse und die: historische Entwicklung der Hochwasserschutzanlagen in Dormagen recherchiert. Die Ergebnisse sind im Teil Ill - Geotech- nik - der Planunterlagen dokumentiert und wurden, so weit mög- lich, in der Objekt- und Tragwerksplanung berücksichtigt. 6. Landschaftspflegerische Unterlagen Die Auswirkungen des Vorhabens wurden vor der Erstellung des Genehmigungsentwurfs in der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS, Ordner IV.1) ermittelt und bewertet. Die UVS dient als fachliche Grundlage für die Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß UVPG durch die Genehmigungsbehörde. Die Ergebnisse wurden, soweit möglich, in der technischen Pla- nung berücksichtigt. Auf Grund verschiedener Zwangspunkte konnten jedoch die Empfehlungen der UVS nicht vollinhaltlich übernommen werden. Das Vorhaben berührt Schutzgebiete des Europäischen Systems „Natura 2000“. Mögliche Auswirkungen wurden in der FFH- Verträglichkeitsstudie (FFH-VS, Ordner IV.3) untersucht und be- wertet. Die FFH-VS dient als fachliche Grundlage für die von der Genehmigungsbehörde durchzuführende Prüfung der FFH- Verträglichkeit des Vorhabens. Arbeitsgemeinschaft PATT INGENIEURBÜRO HAHN - BENDER Ingenieurbüro R. A Patt @ Sanierung der Hochwasserschutzanlagen im Deichverband Dormagen/Zons zwischen Rheinstrom-km 711,25 und 726,27 - linkes Ufer — Seite 7 Die möglichen Auswirkungen des Vorhabens auf Tierarten, die den Schutzbestimmungen des 844 BNatSchG unterliegen, wurden im Gutachten zum Artenschutz (Ordner IV.3) ermittelt und hin- sichtlich möglicher artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände be- wertet. Für einige, durch das Vorhaben betroffene planungsrele- vante Arten werden spezielle Maßnahmen zur Abwendung solcher Verbotstatbestände definiert, die in den landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) aufgenommen wurden. Das Gutachten zum Artenschutz dient als Grundlage für die behördliche Artenschutz- prüfung. Der LBP (Ordner IV.2) behandelt die durch das Vorhaben ausge- lösten Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild ge- mäß 88 14 f. BNatSchG in Verbindung mit 88 30 f. Landesnatur- schutzgesetz NRW. Der LBP enthält alle für die Eingriffsregelung erforderlichen Angaben zum Bestand, zu vorhabensbedingten Konflikten und zu den vorgesehenen Maßnahmen zur Vermei- dung, Verminderung und zum Ausgleich oder Ersatz von Eingriffs- folgen. 7. Erläuterung des Entwurfes In den nachfolgenden Kapiteln werden die acht Abschnitte der Hochwasserschutzanlagen zwischen Dormagen und dem UCT- Firmengelände sowie die Sanierung des Leitdeichkopfes erläutert und beschrieben. 7.1. Abschnitt 1 von km - 0,360 bis km 0,010 Der Abschnitt 1 liegt oberstromig an der Grenze zwischen der Stadt Köln und der Stadt Dormagen. Die Hochwasserschutzein- richtungen betreffen hier die Straße "An der Römerziegelei", das Arbeitsgemeinschaft PATT INGENIEURBÜRO HAHN - BENDER Ingenieurbüro R. A. Patt GmbH Sanierung der Hochwasserschutzanlagen im Deichverband Dormagen/Zons zwischen Rheinstrom-km 711,25 und 726,27 - linkes Ufer — Seite 8 ist die Zufahrt zum Bayer- und Covestro-Firmengelände, und die Neusser Landstraße B9. Gemäß Lageplan Plan Nr. 1/1 beginnt der Hochwasserschutz im Westen im Kurvenbereich der Straße "An der Römerziegelei". Die Trasse verläuft auf Kölner Stadtgebiet parallel zum vorhandenen Geh- und Radweg bzw. der Straße und knickt vor der Kreuzung mit der B9 nach Nordosten ab. Nach rund 45 m führt die Trasse der Hochwasserschutzwand im rechten Winkel über die B9 und verläuft anschließend auf der Ostseite der Bundesstraße außerhalb der Straßenbefestigung nach Norden. Nach rund 50 m erfolgt ein Knick nach Nordosten in Richtung des vorhandenen Banndeiches. Nach weiteren 9 m endet der Ab- schnitt 1 und es beginnt der Abschnitt 2. Die Gesamtlänge des Abschnittes 1 beträgt 376,83 m. Entlang der Straße "An der Römerziegelei" werden die Hochwas- serschutzeinrichtungen auf Kölner Stadtgebiet errichtet, da die Stadtgrenze nördlich der Straße entlang eines Böschungsfußes und direkt an einer Sporthalle vorbei verläuft. Hier sind baulichen Maßnahmen enge Grenzen gesetzt, so dass entschieden wurde, oben auf der Straße bzw. dem Geh- und Radweg den Hochwas- serschutz mit einer niedrigeren Maßnahme sicherzustellen. Kurz vor Erreichen der B9 wird die Stadtgrenze gequert. Anschließend verläuft die Hochwasserschutzeinrichtung ausschließlich auf Dor- magener Gebiet. 11:1: Variantenuntersuchungen und Erbentags- beschluss Im Rahmen der Vorplanung wurden im Wesentlichen drei Varian- ten untersucht: Arbeitsgemeinschaft PATT INGENIEURBÜRO HAHN - BENDER S nBR Ingenieurbüro R. A. Patt GmbH Sanierung der Hochwasserschutzanlagen im Deichverband Dormagen/Zons zwischen Rheinstrom-km 711,25 und 726,27 - linkes Ufer — Seite 9 - Anhebung des Geh- und Radweges sowie der Bundesstra- Re B9; - Mobile Schutzwände und Anhebung der Bundesstraße B9; - Durchgehend mobile Schutzwände. Mit Hilfe einer Bewertungsmatrix wurden mobile Schutzwände und die Anhebung der Bundesstraße bevorzugt. Ein entsprechender Erbentagsbeschluss wurde gefasst. Die Detailplanung zeigte je- doch, dass die Anhebung der Bundesstraße unter Berücksichti- gung der Vorgaben des Landesbetriebes Straßen NRW wesent- lich aufwändiger werden würde. Auch die vorhandene Ampelanla- ge an der Kreuzung B9/An der Römerziegelei müsste baulich ver- ändert und angehoben werden. Ein weiterer Punkt betrifft die vor- handenen Ver- und Entsorgungsleitungen. Auf Grund der Nähe zum Gelände der Firmen Bayer und Covestro liegen entlang der Hochwasserschutztrasse zahlreiche Leitungen, die gequert wer- den müssen. Eine erneute Betrachtung der zu erwartenden Bau- kosten führte zu dem Ergebnis, die Höhenverhältnisse entlang der Straße "An der Römerziegelei" und im Kreuzungsbereich B9 / An der Römerziegelei zu belassen und stattdessen den Hochwasser- schutz mit Hilfe von verklinkerten Betonwänden und mobilen Hochwasserschutzelementen herzustellen. Ein entsprechender Erbentagsbeschluss liegt vor. 7.1.2. Bemessungswasserspiegellage Maßgebend für die Hochwasserschutzeinrichtungen ist der Was- serspiegel zum Hochwasserabfluss BHQ2004. Der Längenschnitt Plan Nr. 1/3 zeigt, dass diese Wasserspiegellage im Abschnitt 1 zwischen 42,76 m NN und 42,72 m NN liegt. Das erforderliche Freibordmaß beträgt hier durchgehend 1,00 m. Weiterhin zeigt der Arbeitsgemeinschaft INGENIEURBÜRO HAHN - BENDER KR 5 RAN ejle)z 2 Sanierung der Hochwasserschutzanlagen im Deichverband Dormagen/Zons zwischen Rheinstrom-km 711,25 und 726,27 - linkes Ufer — Seite 10 Längenschnitt, dass das vorhandene Gelände entlang der gewähl- ten Trasse fast ausnahmslos oberhalb des Bemessungswasser- spiegels liegt. Lediglich in zwei kurzen Abschnitten im Bereich der B9 liegt das Gelände geringfügig unterhalb des Bemessungswas- serspiegels. Die Straßenhöhen in wenigen Metern Entfernung zur Hochwasserschutzwand liegen jedoch oberhalb des Bemes- sungswasserspiegels, daher verläuft die Uferlinie während eines Bemessungsabflusses im Rhein gemäß Lageplan Plan Nr. 1/1 ca. 30 m entfernt von der Hochwasserschutzwand. Aufgrund des Hochpunktes zwischen Uferlinie und Schutzwand erreicht die flie- ßende Welle somit nicht die Schutzeinrichtungen. Lediglich bei starkem Wellengang ist es theoretisch denkbar, dass Wasser über den Hochpunkt schwappt bis vor die Hochwasserschutzwand. 7.1.3. _Stationärer Hochwasserschutz mit Gründung ‚ Im Westen innerhalb der 90°-Kurve der Straße "An der Römerzie- gelei" wird durch eine Aufschüttung bzw. Verwallung die notwen- dige Höhe hergestellt. Der Radweg wird mit Hilfe einer Rampe und 5 % Steigung bzw. Gefälle über den Hochpunkt in Station 114,09 geführt (siehe Lageplan Plan Nr. 1/1). In diesem Hoch- punkt beginnt der stationäre Hochwasserschutz in Form einer Be- tonwand mit Verklinkerung und Abdeckung. Diese Art des Hoch- wasserschutzes wird bis zum Ende des Abschnittes 1 errichtet. Unterbrochen wird die stationäre Schutzwand in diversen Zu- fahrtsbereichen und in der Querung der B9. Die Höhe dieser Wand beträgt 0,40 m bis 1,40 m oberhalb des vorhandenen Ge- ländes. Arbeitsgemeinschaft PATT INGENIEURBÜRO HAHN - BEuDES f R roR.A Pat @ Sanierung der Hochwasserschutzanlagen im Deichverband Dormagen/Zons zwischen Rheinstrom-km 711,25 und 726,27 - linkes Ufer — Seite 11 Im westlichen Teil wird die Betonwand auf eine 6,35 m tiefe Spundwand aufgesetzt (siehe Querprofile 1 bis 5, Plan Nr. 1/4 bis 1/7), da hier landseitig ein rd. 3,5 m tiefer liegender Sportplatz vorhanden ist. Eine Besonderheit ergibt sich gemäß Längenschnitt Plan Nr. 1/3 etwa in Station 230,00: hier wird die Spundwand in einer Länge von lediglich 4,85 m hergestellt, damit eine vorhande- ne Leitung DN 1000 gequert werden kann. Gemäß Tragwerkspla- nung wurde für die Spundwand ein Profil ArcelorMittal AZ12-700 gewählt. Etwa zwischen Station 246 und 404 werden zur Gründung der Hochwasserschutzwände 23 Bohrpfähle eingebaut, da hier zahl- reiche Ver- und Entsorgungsleitungen gekreuzt werden müssen und landseitig kein tieferliegendes Gelände vorhanden ist. Die Bohrpfähle erhalten einen Durchmesser von 0,85 m und eine Tie- fe von 9,59 m. Die Abstände zwischen diesen Bohrpfählen können dem Längenschnitt Plan Nr. 1/3 entnommen werden. Die genaue Lage kann dem Lageplan Plan Nr. 1/1 entnommen werden. Die Verbindungen zwischen den Bohrpfählen. werden im oberen Teil als Stahlbetonbalken hergestellt und dienen als Fundament für die stationären Hochwasserschutzwände. Im unteren Teil des Abschnittes 1 auf der Ostseite der B9 wird die Betonwand auf eine 8,25 m tiefe Spundwand aufgesetzt. Gemäß Tragwerksplanung wurde für die Spundwand ein Profil ArcelorMit- tal AZ12-700 gewählt. Die rund 1,00 m hohe Hochwasserschutzwand aus Beton dient gleichzeitig auch als Fahrzeugrückhaltesystem. Hierbei handelt es sich um eine besondere Form einer Betonschutzwand, die vom Landesbetrieb Straßen NRW bevorzugt eingebaut wird. Ein Bei- spiel kann dem Querprofil 4 Plan Nr. 1/6 entnommen werden. Die- Arbeitsgemeinschaft INGENIEURBÜRO HAHN - BENDER ER OR.A Patt mbH ce’ GmbH Sanierung der Hochwasserschutzanlagen im Deichverband Dormagen/Zons zwischen Rheinstrom-km 711,25 und 726,27 - linkes Ufer — Seite 12 ses Fahrzeugrückhaltesystem wird entlang der B9 nach Abkni- cken der Hochwasserschutzwand im Bereich der Notzufahrt um rund 25 m mit mobilen Betonelementen verlängert, die auf Gelän- dehöhe auslaufen. In Station 379,87 (siehe Lageplan Plan Nr. 1/1) endet die Querung der B9 und die Trasse knickt um 90° nach Norden ab. Von diesem Punkt an wird eine Spundwand in Richtung Süden hergestellt mit Anschluss an eine vorhandene Spundwand der Stadtentwässe- rungsbetriebe Köln. Die Länge beträgt rund 15 m und auch hier wird auf die Spundwand das Fahrzeugrückhaltesystem des Lan- desbetriebes Straßen NRW aufgesetzt. Dieses System besteht aus stationären Betonelementen und läuft auf die Oberkante der vorhandenen Kölner Spundwand aus, die wenige Zentimeter aus dem Gelände herausragt. 7.1.4. Mobiler Hochwasserschutz Gemäß Lageplan Plan Nr. 1/1 und Längenschnitt Plan Nr. 1/3 werden im Abschnitt 1 an fünf Stellen mobile Hochwasserschutze- lemente eingebaut. Es handelt sich dabei um Feuerwehrzufahrten und Wege im Bereich der vorhandenen Sporthalle und um die Querung der B9. Der mobile Hochwasserschutz liegt oberhalb des Bemessungswasserspiegels, so dass die Elemente einreihig in- stalliert werden. Der mobile Hochwasserschutz besteht aus Alu- miniumdammbalken in einer Länge von 2,00 m, einer Breite von 0,10 m und einer Höhe von 0,20 m. In die Trassen werden alle 2,00 m mobile Stützen eingebaut, die Fundamente werden statio- när durchgängig errichtet und mit einer Stahlplatte abgedeckt. Die Lagerung der Dammbalken erfolgt in der Verbandszentrale des Arbeitsgemeinschaft PATT INGENIEURBÜRO HAHN - BENDER Ingenieurbüro R.A Pat @ Sanierung der Hochwasserschutzanlagen im Deichverband Dormagen/Zons zwischen Rheinstrom-km 711,25 und 726,27 - linkes Ufer — Seite 13 Deichverbandes in der Uferstraße 19 b und in einer gepachteten Halle in der Rosellerstraße 12 in Nachtigall. 7.1.5. _Ver- und Entsorgungsleitungen Die Trasse der Hochwasserschutzwand im Abschnitt 1 quert zahl- reiche Ver- und Entsorgungsleitungen. Eine genaue Auflistung mit den notwendigen Maßnahmen wie Umlegung von Kabeln, Um- mantelung mit Lehm, druckdichte Verschlüsse, Ausbau von nicht mehr erforderlichen Leitungen usw. kann dem Lageplan Plan Nr. 1/1 entnommen werden. Bei Eintreten des Bemessungshochwas- sers im Rhein müssen verschiedene Leitungen mit Schiebern ab- gesperrt werden, um einen Rückfluss aus dem Rhein in den Pol- der zu verhindern. Insgesamt müssen gemäß Lageplan Plan Nr. 1/1 sechs Schieber eingebaut werden. Da die Entwässerungska- näle im freien Gefälle durch das Bemessungshochwasser im Rhein ihre Vorflut verlieren, muss mit Hilfe von mobilen Pumpen das anfallende Abwasser in Richtung Rhein hinter die Hochwas- serschutzwand gepumpt werden. Hierfür kann auch eine vorhan- dene Leitung DN 400 in der Straße "An der Römerziegelei" kurz vor Einmündung in die B9 genutzt werden. In einem Schachtbau- werk, das über den Bemessungswasserspiegel hinausragt, wird das einmündende Rohr abgeschiebert, so dass in den Schacht das anfallende Abwasser gepumpt werden kann. Aufgrund eines zulässigen Aufstaus kann dann das Wasser nach Süden abflie- Ren. 7.1.6. Erforderliche Entwässerungsmaßnahmen Im Bereich der Sporthalle. B11 (s. Lageplan Plan Nr. 1/1) sind drei Pumpen vorhandenen, die bei hohen Grundwasserständen infolge Arbeitsgemeinschaft PATT INGENIEURBÜRO HAHN - BENDER InenkibiiöR A:PaiG Sanierung der Hochwasserschutzanlagen im Deichverband Dormagen/Zons zwischen Rheinstrom-km 711,25 und 726,27 - linkes Ufer — Seite 14 eines Hochwassers im Rhein in Betrieb gehen. Sie verhindern, dass der Boden der Sporthalle durch ansteigendes Grundwasser beschädigt wird. Das geförderte Grundwasser wird in den Schacht R821 eingeleitet. Werden bei einem Extremhochwasser die Schieber in dem Ablaufsammler aufgrund von Rückstau geschlos- sen, so müssen die Druckrohrleitungen um rd. 45,00 m bis zum Schacht R820 verlängert werden Des Weiteren ist eine dauerhafte Entwässerung auf der Ostseite der Bundesstraße B9 erforderlich. Die Errichtung des Fahrzeug- rückhaltesystems verhindert eine Straßenentwässerung über die Böschungsschulter in Richtung Osten. Daher muss das Wasser entlang dieser Betonwand gesammelt und nach Norden in einen vorhandenen Kanal DN 300 abgeleitet werden. Neben Straßenab- läufen mit Anschluss an diesen Kanal ist die Verlegung eines Re- genwasserkanals DN 150/DN 200 auf einer Länge von 70 m er- forderlich (siehe. Lageplan Plan Nr. 1/1). 7.1.7. Deichverteidigung Der Lageplan Plan Nr. 1/1 zeigt im Bereich der Kreuzung B9/"An der Römerziegelei" die ungefähre Uferlinie bei Abfluss eines Be- messungshochwassers BHQ2004 im Rhein. Die Linie verläuft dia- gonal über die Straßenkreuzung, d.h. der westliche Teil der Ver- kehrsflächen liegt im Freibordbereich und damit nicht im Über- schwemmungsgebiet. Daher ist der Aufbau der mobilen Hoch- wasserschutzelemente quer über die B9 ausschließlich erforder- lich, falls der Bemessungsabfluss noch übertroffen werden sollte. Im vorgesehenen Bemessungsfall kann die B9 auf Dormagener Seite und auch die Straße "An der Römerziegelei" befahren wer- den. Ein ausgewiesener Deichverteidigungsweg ist daher nicht Arbeitsgemeinschaft PATT INGENIEURBÜRO HAHN - BENDER Ingenieurbüro R. A Patt Sanierung der Hochwasserschutzanlagen im Deichverband Dormagen/Zons zwischen Rheinstrom-km 711,25 und 726,27 - linkes Ufer - Seite 15 erforderlich. Eine Besonderheit stellt das nördliche Ende des Ab- schnittes 1 dar: hier ist eine Notzufahrt nach Osten in den Ab- schnitt 2 erforderlich, da die Zufahrt von der B9 auf Kölner Stadt- gebiet unter Wasser stehen kann. Diese Notzufahrt besteht aus Rasengittersteinen und kann im Ernstfall durch Beseitigung der mobilen Fahrzeugrückhalteelemente geöffnet werden. 7.1.8. Abstimmung mit Stadtentwässerungs- betrieb Köln Die geplanten Hochwasserschutzeinrichtungen des Deichverban- des Dormagen/Zons wurden mit Vertretern des Stadtentwässe- rungsbetriebes Köln abgestimmt. Im Abschnitt 1 verläuft ein langer Abschnitt der Hochwasserschutzlinie über Kölner Stadtgebiet. Au- ßRerdem führen Entwässerungskanäle von der Dormagener Seite nach Süden auf die Kölner Seite, so dass hier Abstimmungsge- spräche im technischen Bereich notwendig waren und erfolgreich abgeschlossen wurden. 7.1.9. Baukosten Die voraussichtlichen Baukosten wurden zu 2,146 Mio. € netto ermittelt, das entspricht 2,554 Mio. € einschließlich Mehrwertsteu- er. Eine Massen- und Kostenberechnung zeigt die Anlage 2.1. 7.1.10. Baustraßen, Arbeits- und Lagerflächen Der Lageplan Plan Nr. 1/2 zeigt auch die Flächen, die vorüberge- hend zur Errichtung der Hochwasserschutzeinrichtungen in An- spruch genommen werden müssen. Hierzu gehören im Wesentli- chen eine Baustelleneinrichtungs- und Lagerfläche auf der Süd- Arbeitsgemeinschaft PATT INGENIEURBÜRO HAHN - BENDER Ingenieurbüro R. A. Patt GmbH GmbH Sanierung der Hochwasserschutzanlagen im Deichverband Dormagen/Zons zwischen Rheinstrom-km 711,25 und 726,27 - linkes Ufer — Seite 16 seite der Straße "An der Römerziegelei" in einer Größe von 25 m x 37 m. Entlang der Straße "An der Römerziegelei" wird ein Ar- beitsstreifen in einer Breite von 9,00 m benötigt. Der Verkehr er- folgt für die Wanderbaustelle, die in Abschnitten von ca. 20-25 m hergestellt wird, über den südlichen Teil der Straße, den Grün- streifen und den Radweg. Grünstreifen und Radweg werden be- festigt bzw. verstärkt, so dass auch der Schwerlastverkehr dar- über geführt werden kann. Entlang der Hochwasserschutzwand, die die Straße "An der Römerziegelei" und die B9 verbindet, liegt der Arbeitsstreifen auf der Südostseite der geplanten Wand in ei- ner Breite von bis zu 12,00 m. Die Querung der B9 wird in Ab- schnitten hergestellt, in denen das Fundament für die Stützen und Dammbalken hergestellt wird. Die Arbeitsbreite beträgt hier 20,00 m, der Verkehr wird zweispurig (eine Spur je Fahrrichtung) an der Baustelle vorbeigeführt. Die Linksabbiegespur in Richtung Rheinvorland wird für die von Norden kommenden Fahrzeuge ge- sperrt. Die Umleitung erfolgt über die Straße „An der Römerzie- gelei“. Im weiteren Verlauf wird entlang der Ostseite der B9 ein Arbeitsstreifen in einer Breite von 8,00 m auf der Wasserseite und 5,00 m auf der Landseite der Hochwasserschutzwand benötigt. Der letzte Arbeitsbereich zur Herstellung des Abschnittes 1 an den Abschnitt 2 erfolgt über die geplante Notzufahrt und die Fläche zwischen der geplanten Wand und dieser Zufahrt. 7.1.11. Eigentumsverhältnisse Der Grunderwerbslageplan Abschnitt 1, Plan Nr. G/1, zeigt die Eigentumsverhältnisse sowie die Flächen, die erworben und tem- porär benutzt werden müssen. Die betroffenen Grundstücke und Flächengrößen sind neben der Plandarstellung auch in der Ge- Arbeitsgemeinschaft INGENIEURBÜRO HAHN - BENDER EN UoR.A Patt H GmbH i Sanierung der Hochwasserschutzanlagen im Deichverband Dormagen/Zons zwischen Rheinstrom-km 711,25 und 726,27 - linkes Ufer — Seite 17 samtaufstellung zum Flächenbedarf für die Abschnitte 2 bis 7 so- wie 9, siehe Anlage 3.2, geordnet nach Eigentümern aufgelistet. 7.2. Abschnitte 2 und 3 von km 0,010 bis km 3,190 Der Abschnitt 2 schließt unterstromig an den vorher beschriebe- nen Abschnitt 1 an. Wie im Lageplan Abschnitt 2 Plan-Nr. 2/1 zu erkennen ist, schwenkt der vorhandene Banndeich zunächst auf ca. 100 m Länge nach Osten in Richtung Rhein und verläuft dann ungefähr in nordwestlicher Richtung zunächst parallel zum Rhein. Das Deichhinterland zwischen der nach Norden führenden Bun- desstraße B 9 und dem Banndeich liegt auf den ersten 760 m in einer Höhenlage, die ungefähr dem Bemessungswasserspiegel zum BHQ2004 entspricht. Einen großen Teil des Hinterlandes bildet ein dicht bewaldeter Deponiebereich der ehemaligen Zuckerfabrik „Pfeiffer und Langen“, der mehrere Meter über das restliche Ge- lände hinausragt. Ursprünglich beabsichtigte der Vorhabensträger, die hochliegende Dreiecksfläche, die auf den ersten 420 m im Westen durch die B 9, im Norden durch die Baumgrenze der Deponie, im Süden und im Osten durch den Banndeich gebildet wird, zu einem Hochufer auszubauen. Daher wurde dieser Bereich zunächst als Planungs- abschnitt 2 bezeichnet und im Rahmen der Vorplanung einer ei- genen Variantenuntersuchung unterzogen. In Station 0+420 beginnt der Planungsabschnitt 3, der in den La- geplänen 1 bis 3, Plan-Nr. Nr. 3/1 bis 3/3 dargestellt ist. Hier ver- läuft die Deichtrasse zunächst ungefähr rheinparallel in Richtung Nordosten bis zur städtischen Kläranlage Rheinfeld bei Station
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/62/621/2 Vorlagen-Nummer 3161/2020 Freigabedatum 16.11.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Planfeststellungsverfahren für die Sanierung der Hochwasserschutzanlagen im Deichverband Dormagen/Zons Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, im Planfeststellungsverfahren für die Sanierung der Hochwasserschutzanlagen im Deichverband Dormagen/Zons die in der Anlage 5 beigefügte Stel- lungnahme abzugeben. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 03.12.2020 Stadtentwicklungsausschuss 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Vorhaben Der Deichverband Dormagen/Zons ist für den linken Rheinabschnitt zwischen Rheinstrom-km 711,25 und Rheinstrom-km 726,80 hochwasserschutzpflichtig. Insgesamt handelt es sich hierbei um etwa 10,4 km Banndeiche und Hochwasserschutzmauern sowie etwa 2,1 km Leitdeich auf der Halbinsel Grind. Im Rahmen von umfangreichen Untersuchungen wurde festgestellt, dass der Deich bezogen auf den Wasserspiegel Fehlhöhen aufweist. Auch hinsichtlich des inneren Aufbaus, der Lagerungsdichte und Geometrie entspricht er nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik. Er muss daher saniert werden, um einen vollumfänglichen Hochwasserschutz gewährleisten zu können. Das Vorhaben des Deichverbandes Dormagen/Zons untergliedert sich in insgesamt 9 Abschnitte. Es beginnt an der Grenze zwischen der Stadt Köln und der Stadt Dormagen – diese Grenze bilden hier die Straßen An der Römerziegelei und Neusser Landstraße (B 9) – und endet am Banndeich des Deichverbandes Uedesheim, stromunterhalb des Industriehafens der Firma UCT. Der weit überwie- gende Teil der Sanierungsmaßnahmen findet hierbei auf dem Gebiet der Stadt Dormagen statt. Köl- ner Stadtgebiet ist nur in sehr untergeordnetem Maße betroffen. Die diesbezüglichen Maßnahmen liegen im Abschnitt 1. Der Abschnitt 1 liegt an der Grenze zwischen der Stadt Köln und der Stadt Dormagen. Optisch sicht- bare Hochwasserschutzeinrichtungen gibt es hier nicht. Es dienen vielmehr die erhöht gelegenen Straßen An der Römerziegelei – dies ist die Zufahrt zu dem angrenzenden Betriebsgelände der Fir- men Bayer und Covestro – sowie die Neusser Landstraße (B 9) dem Hochwasserschutz. Die Ge- samtlänge des Abschnittes 1 beträgt 376,83 m. Hier sind baulichen Maßnahmen enge Grenzen ge- setzt, so dass entschieden wurde, den verbesserten Hochwasserschutz mit Hilfe von verklinkerten Betonwänden und mobilen Hochwasserschutzelementen herzustellen. Konkret wird im westlichen Bereich der Straße An der Römerziegelei durch eine Aufschüttung bzw. Verwallung die notwendige Höhe hergestellt. Der hier verlaufende Radweg wird mit Hilfe einer Rampe und 5 % Steigung bzw. Gefälle über den Hochpunkt geführt. In diesem Hochpunkt beginnt der statio- näre Hochwasserschutz in Form einer Betonwand mit Verklinkerung und Abdeckung. Diese Art des Hochwasserschutzes wird bis zum Ende des Abschnittes 1 errichtet. Unterbrochen wird die stationäre Schutzwand in diversen Zufahrtsbereichen und in der Querung der Neusser Landstraße (B 9). Die Höhe der stationären Schutzwand beträgt 0,40 m bis 1,40 m oberhalb des vorhandenen Geländes. In den übrigen Abschnitten 2-9 werden teilweise wesentlich umfangreichere Sanierungsmaßnahmen an den Erddeichen, Kaimauern, mobilen Hochwasserschutzanlagen und Deichtoren durchgeführt. Der Vorhabenträger geht von einem frühestmöglichen Baubeginn im Frühjahr 2023 aus. Ein Übersichtslageplan für die Gesamtmaßnahme ist in der Anlage 1 beigefügt. Die Anlage 2 zeigt 3 den betroffenen Bereich im Kölner Stadtgebiet an der Grenze zu Dormagen. Als Anlage 3 ist der Plan für den die Stadt Köln betreffenden Bauabschnitt 1 beigefügt, im Original (Anlage 3a) und in vergrö- ßerten Auszügen (Anlage 3b). Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Plan nicht Richtung Norden ausgerichtet ist. Das südlich von Dormagen gelegene Stadtgebiet Kölns befindet sich auf dem Plan oberhalb von Dormagen. Der den Abschnitt 1 betreffende Teil des Erläuterungsberichts befindet sich in der Anlage 4. Genehmigungsverfahren Der Deichverband Dormagen/Zons hat bei der Bezirksregierung Düsseldorf als zuständiger Geneh- migungsbehörde einen Antrag auf Planfeststellung für die vorgesehenen Maßnahmen gestellt. Die Antragsunterlagen wurden von der Bezirksregierung Düsseldorf mit der Aufforderung übersandt, diese öffentlich auszulegen und zu dem Vorhaben Stellung zu nehmen. Die Einwendungsfrist endete am 16.10.2020. Damit die von der Stadt zu vertretenden Belange im Verfahren Berücksichtigung fin- den, musste eine diese Frist wahrende Stellungnahme abgegeben werden. Eine vorherige Be- schlussfassung durch den Stadtentwicklungsausschuss war aufgrund der gegebenen Sitzungstermi- ne nicht möglich. Die öffentliche Auslegung der Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren hat in der Zeit vom 17.08.2020 bis 16.09.2020 beim Bauverwaltungsamt stattgefunden. Stellungnahme Die Stadt Köln wird in Planfeststellungsverfahren in zweifacher Weise beteiligt: Als Betroffene und als Trägerin öffentlicher Belange. Nur soweit Gemeinden in eigenen Rechten betroffen sind, können sie im Verfahren durchsetzbare Forderungen geltend machen. Als eigene Rechte kommen primär Eigen- tumsrechte und das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht, insbesondere die Planungshoheit, in Be- tracht. Hierunter fallen nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht die Belange der durch ein Vorhaben betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner oder Anforderungen, die die Rechts- ordnung allgemein an das Vorhaben stellt, wie beispielsweise solche aus dem Bereich des Umwelt- und Naturschutzes (Bundesverwaltungsgericht, u. a. Urteil vom 09.11.2017, 3 A 2.15). Die Beteiligung der betroffenen Fachämter hat keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben ergeben. Die im Wesentlichen aus Umweltgesichtspunkten bzw. denjenigen des Bodendenkmal- schutzes zu berücksichtigenden Belange sind Bestandteil der in der Anlage 5 beigefügten Stellung- nahme. Begründung für die fehlende Alternative Es handelt sich um keine städtische Planung. Das Vorhaben wird von dem Deichverband Dorma- gen/Zons geplant und durchgeführt. Die Zuständigkeit für die Genehmigung liegt bei der Bezirksregie- rung Düsseldorf. Die dabei aus städtischer Sicht zu berücksichtigenden Belange sind in der Stellung- nahme zu den geplanten Maßnahmen im Einzelnen aufgeführt. Würde keine Stellungnahme abgege- ben, könnten diese Belange unberücksichtigt bleiben. Eine Alternative kann daher nicht angeboten werden. Anlagen Anlage 1 – Übersichtslageplan Gesamtmaßnahme Anlage 2 – Lageplan Stadtgrenze Dormagen-Köln Anlage 3a – Lageplan Bauabschnitt 1 Anlage 3b – Auszüge Lageplan Bauabschnitt 1 (vergrößert) Anlage 4 – Auszug Erläuterungsbericht Anlage 5 – Stellungnahme an die Bezirksregierung Düsseldorf
Anlage 1 - Übersichtsplan Gesamtmaßnahme
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Legende Planung Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW 2013 Bauferr: Deichverband Dormagen/Zons Sanierung der Hochwasserschutzanlage im Deichverband Dormagen/Zons zw. Rheinstom-km 711,25 und 726,27 » linkes Ufer Arbeitsgemeinschaft: Den in Zusammenarbeil mil: rare. Mm. Pen Berragen, 2092017 Entwurfs- und Genehmigungsplanung Pandarslellung: Abschnitte 1 bis 9 Übersichtsplan
Anlage 3b - Auszüge Lageplan Bauabschnitt 1 (vergößert)
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Anlage 3
Anlage 5 - Stellungnahme an die Bezirksregierung Düsseldorf
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/ 2 Anlage 5 Planfeststellungsverfahren für die Sanierung der Hochwasserschutzanlagen im Deich- verband Dormagen / Zons zwischen Rheinstrom-km 711,25 und 726,27 - linkes Ufer - Sehr geehrter Herr Backes, ich erhebe gegen das oben näher bezeichnete Vorhabe n des Deichverbandes Dormagen / Zons keine Bedenken, wenn den nachfolgend im Einzelnen benannten Anforderungen jeweils durch eine entsprechende Nebenbestimmung in der Zul assungsentscheidung Rechnung ge- tragen wird. I. Städtische Liegenschaften Sofern städtischer Grundbesitz betroffen ist, der s eitens des Vorhabenträgers erworben, zu seinen Gunsten mit Dienstbarkeiten belastet oder im Rahmen der Bauphase als Baustellen- einrichtungsfläche zur Verfügung gestellt werden soll, wird um frühestmögliche Mitteilung ge- beten. Zudem bedarf es in diesem Fall der Übersendung von detaillierten Planunterlagen, einem Grunderwerbsverzeichnis mit genauen Grundstücksanga ben (Gemarkung, Flur, Flurstücke) und der Benennung eines entscheidungsbefugten Ansprechpartners beim Vorhabenträger. Ansprechpartnerin im Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster, Willy-Brandt-Platz- 2, 50679 Köln, ist Frau Hartweck (Telefon: 0221-221-23070; E-Mail: bettina.hartweck@stadt- koeln.de ). II. Kampfmittel Die von dem Vorhaben betroffene Fläche ist, falls noch nicht geschehen, auf deren Kampfmit- telbelastung zu überprüfen. Hierzu ist zunächst übe r das Amt für öffentliche Ordnung eine Luftbildauswertung beim Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) der Bezirksregierung Düssel- dorf zu beantragen. Zudem wird noch gesondert darauf hingewiesen, dass insbesondere bei schwerwiegenden erdeingreifenden Maßnahmen – wie z. B. Verbau oder Pfahlgründungen –, die häufig bei der Setzung von Kaimauern erforderlich werden, Sicherheitsdetektionen empfohlen werden. Wei- tere Hinweise diesbezüglich wird die Stellungnahme zur Luftbildauswertung enthalten. Ansprechpartner im Amt für öffentliche Ordnung, Ott mar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln, ist Herr Glamocic (Telefon: 0221-221-26645; E-Mail: kampfmittel@stadt-koeln.de). Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 54.4 - Hochwasserschutz z. Hd. Herrn Backes Cecilienallee 2 40474 Düsseldorf 54.04.01.09-6 62/621/2-62.10.05 12.10.2020 62 - 2 - / 3 III. Archäologische Bodendenkmalpflege / Bodendenkm alschutz Der Abschnitt 1 des o.g. Vorhabens liegt teilweise im Bereich einer römischen Militärziegelei, welche im 1. Jahrhundert nach Christus durch die in Bonn stationierte I. Legion betrieben wurde. Das Ziegeleigelände erstreckt sich südlich d es zu dem römischen Kastell Durnomagus – Dormagen zugehörigen Lagerdorfes (vicus). Nördlich der Erschließungsanlage „An der Römerziegelei“ wurden in den Jahren 1963-1977 und 1991 im Rahmen archäologi- scher Untersuchungen Ausschnitte der Ziegelei mit z ugehörigen baulichen Anlagen wie Zie- gelbrennöfen und einer vermutlichen Trockenhalle zu m Trocknen der Ziegel vor dem Brand freigelegt. Die bekannten Fundstellen liegen auf de r Westseite der römischen Limesstraße, einer wichtigen römische Straßenverbindung entlang der Außengrenze des Römischen Rei- ches im Verlauf des Rheins. Nach derzeitigem Kenntnisstand quert die etwa Nordwest-Südost verlaufende, dem Rheinverlauf der römischen Zeit folgende Straßentrasse das auf der Nord- seite der Erschließungsanlage „An der Römerziegelei“ zu errichtende Hochwasserschutzbau- werk westlich der Sporthalle B30. Aufgrund der vorhandenen archäologischen Datenbasis ergibt sich die Prognose, dass in den bauzeitlich und dauerhaft durch das Vorhaben in Anspruch genommenen Flächen Bodendenk- mäler und archäologische Fundstellen zu erwarten sind, die von Bodeneingriffen im Rahmen einer Planumsetzung betroffen sind. Der Vorhabenträ ger hat daher Maßnahmen des Denk- malschutzes zu gewährleisten, die nach Art und Umfang angemessen und geeignet sind, eine durch die Baumaßnahme verursachte Zerstörung von Bodendenkmälern im öffentlichen Inte- resse zu vermeiden bzw. soweit zu minimieren, wie d ies unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit möglich ist. Zur Berücksichtigung der Belange des Bodendenkmalschutzes ist es aus bodendenkmalpfle- gerischer Sicht notwendig, dies wie folgt darzulegen und durch die Aufnahme der im Folgen- den aufgeführten bodendenkmalpflegerischen Auflagen als Nebenbestimmungen umzuset- zen: 1. Auf dem Gebiet der Stadt Köln ist in dem Abschni tt 1 des Vorhabens sowie der südlich der Erschließungsanlage „An der Römerziegelei“ liegenden Baustelleneinrichtungsfläche mit Bodendenkmälern und archäologischen Fundstellen (römische Limesstraße und römi- sche Militärziegelei) zu rechnen, die voraussichtli ch durch Bodeneingriffe im Zuge des Vorhabens beeinträchtigt werden. Der Vorhabenträger hat daher Maßnahmen des Denk- malschutzes zu gewährleisten, die nach Art und Umfang angemessen und geeignet sind, eine durch das Vorhaben verursachte Zerstörung von Bodendenkmälern im öffentlichen Interesse zu vermeiden bzw. soweit zu minimieren, wie dies unter Beachtung des Grund- satzes der Verhältnismäßigkeit möglich ist. 2. Im Rahmen der Erdarbeiten einschließlich eines e ventuellen Oberbodenabtrags für die Herrichtung der Baustelleneinrichtungsfläche ist ei ne archäologische Fachfirma mit der Durchführung einer archäologischen Baubegleitung na ch Maßgabe einer Erlaubnis ge- mäß § 13 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein- Westfalen (Denkmalschutzgesetz – DSchG) zu beauftragen. Ausgenommen hiervon sind das Einrammen der Spundwände und das Einbringen der Bohrpfähle. Im Rahmen der archäologischen Maßnahme ist eine fachgerechte arch äologische Untersuchung, Doku- mentation und Bergung im Zuge der Erdarbeiten freig elegter archäologischer Befunde und Funde sicherzustellen. 3. Im Rahmen der Erdarbeiten freigelegte archäologi sche Befunde und Funde, deren dau- erhafte Erhaltung durch die Bodeneingriffe nicht gefährdet ist, sind vor einer Überbauung mit einem gitterverstärkten Geotextilvlies und eine r Sauberkeitsschicht abzudecken. Bei einer bauzeitlichen Flächennutzung ist eine schützende Tragschicht über einem gitterver- stärktem Geotextilvlies aufzubringen. 4. Für die Kostentragung ist gemäß § 29 DSchG das V erursacherprinzip anzuwenden. - 3 - / 4 Ansprechpartner im Römisch-Germanischen Museum / Archäologische Bodendenkmalpflege und Bodendenkmalschutz, Roncalliplatz 4, 50667 Köln , ist Herr Wagner (Telefon: 0221-221- 24585; E-Mail: gregor.wagner@stadt-koeln.de ). IV. Stadtplanung, Städtebau und Stadtgestaltung Im Bereich des o.g. Vorhabens ist auf dem Gebiet de r Stadt Köln im Flächennutzungsplan Industriefläche dargestellt. Darüber hinaus setzt d er hier einschlägige Bebauungsplan 5859.03.002.00 ein Industriegebiet (Gl) fest. Anlagen zum Hochwasserschutz sind im Bebau- ungsplan nicht dargestellt. In den vorliegenden Antragsunterlagen wurden der Flächennutzungsplan und der Bebauungs- plan 5859.03.002.00 der Stadt Köln nicht beschrieben und / oder berücksichtigt, obwohl diese direkt betroffen sind. Die geplanten Hochwasserschutzanlagen befinden sich nördlich der Erschließungsanlage „An der Römerziegelei“ und damit faktisch außerhalb eines möglichen Betriebsbereiches entspre- chend der Gl-Festsetzung. Durch den Bau der Hochwasserschutzanlage in Form einer Spund- wand entstehen die Deichschutzzonen I und II. Diese befinden sich ebenfalls im Geltungsbe- reich des Bebauungsplans mit den Festsetzungen eines Gl. Gegen die Realisierung der geplanten Anlagen besteh en jedoch keine Bedenken, da derzeit keine Ausnutzung der Festsetzungen des Bebauungsplans erfolgt. In der Realnutzung besteht hier eine Grünfläche mit Durchwegungen. Bei einer Ä nderung des Bebauungsplans werden die planfestgestellten Hochwasserschutzanlagen mit ihren Deichschutzzonen entsprechend festgesetzt. Zwecks einer entsprechenden Berücksichtigung im Bebauungsplan wird um Über- mittlung der digitalen Daten als DXF (Verlauf der H ochwasserschutzanlage sowie der Deich- schutzzonen im Abschnitt 1) gebeten. Ansprechpartnerin im Stadtplanungsamt, Willy-Brandt-Platz-2, 50679 Köln, ist Frau Burkhardt- Dellmann (Telefon: 0221-221-35138; E-Mail: claudia.burkhardt-dellmann@stadt-koeln.de ). V. Straßen und Verkehr 1. Bauliche Hinweise Gegen das o.g. Vorhaben bestehen keine planerischen Bedenken. Die stationäre, etwa 0,50 m hohe verklinkerte Betonwand entlang der Erschließungsanlage „An der Römerzie- gelei“ ist unkritisch, muss jedoch mindestens 0,50 m – besser 0,75 m – vom Bordstein abgesetzt sein. 2. Verkehrseinschränkungen während der Bauzeit Sofern Arbeitsstellen mit verkehrlichen Einschränku ngen (Vollsperrung, Sperrung von Fahrspuren, Einengungen) stattfinden, sind die erforderlichen und von einer in Köln zuge- lassenen Fachfirma erstellten Verkehrszeichenpläne mit allen zur Genehmigung benötig- ten Unterlagen vier Wochen vor Baubeginn bei dem Amt für Verkehrsmanagement, Willy- Brandt-Platz 2, 50679 Köln (E-Mail: verkehrsmanagement@stadt-koeln.de ) einzureichen. In den Genehmigungsverfahren ist neben der Berufsfe uerwehr Köln auch die verkehrs- lenkende Dienststelle der Polizei Köln zu beteiligen. Verkehrskonzepte sind dem Amt für Verkehrsmanagemen t, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln (E-Mail: verkehrsmanagement@stadt-koeln.de ) frühzeitig vorzulegen. Insbesondere die Fußgänger- und Radverkehrsführung ist rechtzeitig und detailliert abzustimmen. 3. Baustelleneinrichtungsflächen - 4 - / 5 Es ist sicherzustellen, dass der Baustellenverkehr keine Verunreinigungen auf öffentlichen Straßenflächen verursacht. Im Bereich der Ausfahrten der Baustelleneinrichtungsflächen ist bei Bedarf eine regelmäßige Reinigung der Straßenflächen durchzuführen. Ansprechpartner im Amt für Straßen und Verkehrsentw icklung, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, ist Herr Frisse (Telefon: 0221-221-27873; E-Mail: matthias.frisse@stadt-koeln.de ). VI. Landschaftspflege und Grünflächen Gegen das o.g. Vorhaben bestehen keine grundsätzlich Bedenken. Eine Betroffenheit seitens der Stadt Köln ist lediglich im Bereich der Stadtgr enze an der Erschließungsanlage „An der Römerziegelei“ gegeben, wo unter anderem Schieber eingebaut, Rampen angeschüttet und ein Radweg angehoben wird. Diese Maßnahmen finden a llerdings außerhalb des Geltungs- bereichs des Landschaftsplans der Stadt Köln statt. Folgendes wird jedoch angeregt: Südlich der Erschließungsanlage „An der Römerziegelei“ ist in einer Grünanlage eine etwa 925 m² große Baustell eneinrichtungs- und Lagerfläche vorge- sehen. Aus Gründen der Eingriffsminimierung sollte jedoch eine ortsnahe Alternativfläche mit bereits versiegelter / teilversiegelter Oberfläche genutzt werden. Hierzu eignet sich aus hiesi- ger Sicht der nördlich der Erschließungsanlage „An der Römerziegelei“ gelegene Sportplatz auf dem Gebiet der Stadt Dormagen, der aktuell bere its als Lagerfläche für Baumaterial und Gerätschaften genutzt wird. Ansprechpartner im Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, ist Herr Faber (Telefon: 0221-221-23673; E-Mail: alexander.faber@stadt-koeln.de ). VII. Freilandarten- und Baumschutz 1. Freilandartenschutz a. Gemäß § 39 Abs. 5 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bun- desnaturschutzgesetz – BNatSchG) haben sämtliche Rodungs- und Fällarbeiten au- ßerhalb der Vogelbrutzeit – diese verläuft vom 1. März bis zum 30. September eines jeden Jahres – zu erfolgen. Sollten dennoch Rodungs- und Fällarbeiten zwingend in die Vogelbrutzeit fallen, ist eine ökologische Baubegleitung hinzuzuziehen. Diese hat die Strukturen frühestens 2 Tage vor Beginn der Arbeiten auf Besatz durch Vögel und / oder Fledermäuse zu untersuchen. Hierüber ist dem Umwelt- und Verbraucher- schutzamt (Untere Naturschutzbehörde) unaufgeforder t ein Bericht zukommen zu lassen. b. Sollten auf den betroffenen Flächen Tiere besond ers geschützter Arten gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG festgestellt werden, so ist der Vorhabenträger verpflichtet, die wei- teren (Bau-/Rodungs-/Abbruch-)Tätigkeiten unverzüglich einzustellen und umgehend mit dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt (Untere Na turschutzbehörde) Kontakt aufzunehmen, um das weitere Vorgehen abzustimmen. c. Die artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG sind zu beachten. Hiernach ist es insbesondere verboten, Tieren der b esonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsfor- men aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. 2. Baumschutz a. Von dem o.g. Vorhaben sind geschützte Baumbestän de betroffen. Diese sind – ins- besondere im Nahbereich des Baukörpers – zu erhalte n und während der (Bau-/ Abbruch-)Tätigkeiten vor jeglichen Beschädigungen z u schützen. Hierbei sind die Bestimmungen der DIN 18920 (Schutz von Bäumen, Pfla nzenbeständen und Vege- tationsflächen bei Baumaßnahmen) und der RAS-LP 4 (Richtlinie für die Anlage von - 5 - / 6 Straßen – RAS; Teil: Schutz von Bäumen und Sträuchern im Bereich von Baustellen) zu beachten. b. Untersagt sind insbesondere im Kronentraufbereic h die Verdichtung des Bodens durch das Abstellen von Baufahrzeugen oder anderen Maschinen bzw. das Aufstellen / Errichten von Baustelleneinrichtungen. c. Sofern eine Einhaltung der o.g. Vorschriften nic ht möglich ist, sind die vorgesehenen Schutzmaßnahmen frühzeitig vor Beginn der (Bau-/Abb ruch-)Tätigkeiten mit dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt (Untere Naturschutzbehörde) abzustimmen. d. Sollte zur Durchführung der (Bau-/Abbruch-)Tätig keiten eine Veränderung geschütz- ter Bäume erforderlich sein, ist vor Durchführung d er erforderlichen Maßnahme ein entsprechender Antrag zu stellen. Ansprechpartner im Umwelt- und Verbraucherschutzamt , Willy-Brandt-Platz-2, 50679 Köln, sind für die Belange des Freilandartenschutzes Herr Hörnes (Telefon: 0221-221-26286; E- Mail: david.hoernes@stadt-koeln.de ) und für die Belange des Baumschutzes Herr Ruf (Te le- fon: 0221-221-24167 ; E-Mail: friedrich.ruf@stadt-koeln.de ). VIII. Boden- und Grundwasserschutz Zu dem Plangebiet liegen im städtischen Kataster der altlastenverdächtigen Flächen und Alt- lasten keine Erkenntnisse über Bodenbelastungen vor . Die Bestimmungen des Bundes-Bo- denschutzgesetzes (BBodSchG) und der Bundes-Bodensc hutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) sind jedoch zu beachten. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass sich westli ch des Plangebietes – sowohl auf dem Gebiet der Stadt Dormagen als auch auf dem Gebiet d er Stadt Köln – der altlastverdächtige Altstandort 61214 befindet. Es wird hierzu auch auf den angefügten Planauszug verwiesen. - 6 - Ansprechpartnerin im Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Willy-Brandt-Platz-2, 50679 Köln, ist für die Belange des Boden- und Grundwasserschut zes Frau Hoppe (Telefon: 0221-221- 24857; E-Mail: isabell.hoppe@stadt-koeln.de ). Gemäß § 21 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln ist dem Stadtentwicklungsausschuss die Entscheidungsbefugnis für Stellungnahmen im Rah men von Planfeststellungsverfahren übertragen worden. Die mit diesem Schreiben fristwahrend abgegebene Stellungnahme steht daher unter dem Vorbehalt der abschließenden Entsch eidung des Stadtentwicklungsaus- schusses, der sich erst nach Anhörung der Bezirksve rtretung für den Stadtbezirk Chorweiler mit der Angelegenheit befassen kann. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Cornelia Müller
Anlage 3a - Lageplan Bauabschnitt 1
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Angaben zu den querenden Leitungen *1-*16 L EG E N D E -
1. Umlegung des vorhandenen Beleuchtungskabels. Keine Spundwand geplant.
. Die bei Station 0-350,0 die Hochwasserschutzanlage unterquerenden Leitungen
werden freigelegt und mit Lehm ummantelt. Leerrohre und Schutzrohre werden
7+500,00
druckdicht verschlossen. Ungenutzte und nicht mehr erforderliche Leitungen
FA S_ x werden in Absprache mit den Leitungsbetreiben im Bereich der
y Ä FRS Anfangs- und Endkonstruktion D, =, Y / S g , Hochwasserschutzwand zurückgebaut. Keine Spundwand geplant.
u sowie Übergang auf die rd. 1,00m $ \ % / RN . . . Im Bereich der querenden Druckrohrleitung DN 1200, Tiefe rd. 7,0 m sind keine vorh. Deich / Grünfläche
tiefer liegende Hochwasser- L \ L J ) _ Gemarku ng Wo rri ngen Maßnahmen erforderlich. Im Verlauf der Leitung sind zwei Schieber vorhanden. vom an un egekohr (au
100g a % « 5 42.0 / - , r m Keine Spundwand geplant. TAT aun (aufgemessen egelrohr (aufgemessen
, schutzwand des STEB Köln a0 ‚ pe Gemeinde Köln
vorh. Achse
. Im Bereich der querenden Abwasserleitung DN 900, Tiefe rd. 5,60 m, Einbau von 2 Kanaldeckel (aufgemessen) . Spundwand (aufgemessen)
F ) 5 3 Schiebern. Keine Spundwand geplant. Ablauf (aufgemessen) Holzmast (aufgemessen)
ur . Leerrohre enden vor der Spundwand, keine Durchdringung der Spundwand Hydrant Gewässer (aufgemessen) Ampel {aufgemessen)
Wasserhydrant (aufgemessen) Schilderpfahl (aufgemessen)
Flurstücksnummer Baumwurzeln (aufgemessen)
Flurstücksgrenze Laubbaum (aufgemessen)
Flurgrenze Hecke (aufgemessen)
erforderlich.
SS) . Querende Wasserleitung wird umgelegt und mit Lehm ummantelt, keine
S) Durchdringung der Spundwand erforderlich.
a
. Tote Abwasserleitung wird getrennt und verschlossen, keine Durchdringung der Gemarkungsgrenze % Dränagen (aufgemessen)
SS) Spundwand erforderlich. Gemeindegrenze Wasserschieber (aufgemessen)
av, . Tote Abwasserleitung wird getrennt und verschlossen, keine Durchdringung der Kreisgrenze Gasschieber (aufgemessen)
SQ Spundwand erforderlich. Bezirksgrenze Ferngas (aufgemessen)
. Parallel verlaufendes Beleuchtungskabel und Lampen werden parallel in Richtung nn Produktleitung (übernommen von IB Hahn & Bender)
Leitungen RWE (übernommen aus RWE Pläne)
rd. 1 ‚00m hohe Hochwasser- RW-Kanal (übernommen aus den Plänen IB Schulze)
schutzwand aus Beton, h = \ . Tote Abwasserleitung wird getrennt und verschlossen, keine Durchdringung der SW-Kanal (übernommen aus den Plänen IB Sehulze) .
g leichzeitig auch Fah rzeug- 4 / | 5 ARS Z v Q Gasleitungen Energieversorgung Dormagen (EVD) (übernommen aus den Plänen EVD - ALIZ-Anfragen, erhalten von IB ICG)
Radweg umgelegt bzw. versetzt.
. Wanddurchführung für Wasserleitung.
x Spundwand erforderlich. . . . u n
. . > x x / 8 Ferngasleitung Open Grid Europe Gmbh und Kabeltrasse GasLine Gmbh (übernommen aus den Plänen Pledoc - ALIZ-Anfragen, erhalten von IB ICG)
Kreuzungsbereich Rückhaltesyster n (FRS) /? = R N . Tote Abwasserleitung wird getrennt und verschlossen, keine Durchdringung der
it ei Gründ :S d d ' u AR & \ 7 Telekom (übernommen aus den Plänen IB Schulze)
mit einer neuen run ung: Spunawan Y 2 Ya 7 An ° U N / Spundwand erforderlich. Telekom und telweise Unitymedia mit gleicher Lage (übernommen aus den Plänen der Telekom und Unitymedia, - ALIZ-Anfragen, erhalten von IB ICG)
Decke versehen (I 4 HE AH EN ufa \ . Im Bereich der querenden Abwasserleitung DN 1000, Einbau von 4,85 m langen 0 Fernmeldekabel (DP) (übernommen aus dem Plan Firma Currenta - ALIZ-Anfragen)
x / N Spundwänden statt 6,00 m und Einbau von 2 Schiebern. LWL, (Unterlagen LWL - ALIZ-Anfragen, Erhalten von IB ICG)
. Umlegung der vorhandenen Leitungen und Ummantelung mit Lehm, keine Strom Bayer AG (übernommen aus dem Plan der Bayer AG)
Strom- und Signalkabel
Durchdringung der Spundwand erforderlich. rom (RWE) Strom- und Signalkabel (übernommen aus dem Plan Firma Currenta - ALIZ-Anfragen)
trom
. Die zw. Station 0-050,0 und 0-200,0 die Hochwasserschutzwand unterhalb des Strom RWE (übernommen aus den Plänen IB Schulze)
ann Strom Niederspannung Stadtwerke (übernommen aus den Plänen IB Schulze)
Strom, Stadtwerke Düsseldorf, (übernommen aus den Plänen der Stadtwerke Düsseldorf - ALIZ Anfragen, erhalten von IB ICG)
Leitungen Energieversorgung Dormagen (EVD) (übernommen aus den Plänen EVD - ALIZ-Anfragen, erhalten von IB ICG)
Strom und Beleuchtung (übernommen aus den Plänen IB Schulze)
Freileitung (übernommen aus den Plänen IB Schulze)
temporäre Baustrase 9 > x - \ Fundaments unterquerenden Leitungen werden freigelegt und mit Lehm ummantelt
6,00 m breit } , X Zr N ' IR, NN
Leerrohre und Schutzrohre werden druckdicht verschlossen. Ungenutzte und nicht
mehr erforderliche Leitungen werden in Absprache mit den Leitungsbetreibern im
Bereich der Hochwasserschutzwand zurückgebaut. Keine Spundwand vorhanden. Freileitung
Dr: N . In die Leitung KR 400 werden zwei Schieber eingebaut. Wasser RW 700 Be
< Einbau eines v
Schiebers
Wasserleitung Stadtwerke Düsseldorf, (Unterlagen von IB ICG erhalten - Aliz Anfragen)
Wasserleitungen Energieversorgung Dormagen (EVD) (übernommen aus den Plänen EVD - ALIZ-Anfragen, erhalten von IB ICG)
Einbau eines H _ Wasserversorgung Kreiswerke Grevenbroich (übernommen aus den Plänen Kreisw. Grevenbroich - Aliz-Anfragen, erhalten von IB ICG)
P _orn. Ausiauf Kläranlage, _ RW-Kanal, vorh. Kläranlage (übernommen aus dem Plan IB Biernath)
Schiebers LWL-Kabel (KSR-Anlage)
rn \ \ k an S\ Q . Wasserleitungen (übernommen aus dem Plan Firma Currenta - ALIZ-Anfragen)
”
Ir verklinkerte 6) R \ — LWL-Kabel, KSR-Anlage (übernommen aus dem Plan Firma Currenta - ALIZ-Anfragen)
o N N RMR DN 500 . . .
rd. 1 ‚00m hohe © [ u \ x ; HAlsnrakor Ehen 20 RMR Leitung (übernommen aus dem Plan Firma Currenta - ALIZ-Anfragen)
Betonwand Ethylenleitung Hüls-Infrakor (übernommen aus dem Plan Firma Currenta - ALIZ-Anfragen)
o R1030 R\ R 0, wuR x I ea Postkabel (übernommen aus dem Plan Firma Currenta - ALIZ-Anfragen)
7 / za 2 >
Kanäle/Schächte/Leerrohre/Schutzrohre (übernommen aus dem Plan Firma Currenta - ALIZ-Anfragen)
Druckleitungen (übernommen aus dem Plan Firma Currenta - ALIZ-Anfragen)
Telefonkabel, NET-Cologne (übernommen aus dem Plan Firma Currenta - ALIZ-Anfragen)
DN 150/200 Druckleitung
Telefonkabel (NET-COLOGNE)
KB 100 tot / KR 300 tot
——— rn I Biowasserkanal/Reinwasserkanal tot (übernommen aus dem Plan Firma Currenta - ALIZ-Anfragen)
Feldzufahrt \ 7 / ZA S * 4240 RS I x S Sehutzsireien Schutzstreifen (übernommen aus dem Plan Firma Currenta - ALIZ-Anfragen)
BE VL 5 4 ns I £ DN 800 B
über das Deich De: IX N 5 uf SS > ) nn oe RW-Kanal, UCT (Unterlagen von IB ICG erhalten)
. / 2) "\ = Tr — = SW-Kanal, UCT (Unterlagen von IB ICG erhalten)
utzsreen ; H _ ee _ Hochspannunggfreileitung, AMPRION (Unterlagen Amprion - Aliz-Anfragen)
, . Interoute Germany; 4x2-50
Notzufahrt mit AM R . x Z % . Vodafone; 2 x DN 100
MSP; 10K120
Fernleitung für Telekommunikation, Interoute Germany (Unterlagen Interoute Germany - Aliz-Anfragen, erhalten von IB ICG)
Telekommunikation Vodafone inkl. Arcor und Isis, (Unterlagen Vodafonevon IB ICG erhalten)
= $ 5 / ] % J & S Mittelspannung Freileitung Westnetz, (übernommen aus den Plänen Westnetz - Aliz-Anfragen, erhalten von IB ICG)
A BR Spundwand als befestigen 4 S v / . \ N ) BE a Steuerkabel Westnetz, (übernommen aus den Plänen Westnetz - ALIZ-Anfragen, erhalten von IB ICG)
verkl | nkerte M auer @ \ 13791 \ ' R 3 } — u _ Niederspannung Freileitung Westnetz, (übernommen aus den Plänen Westnetz - Aliz-Anfragen, erhalten von IB ICG)
Bäume entfallen HPC-Leitungen am UPC-Gelände, (Unterlagen von IB ICG erhalten)
HPC; Strom-Steuerkabel
HPC; DNa00 HPC-Kanal am UPC-Gelände, (Unterlagen von IB ICG erhalten)
DN 300B
Deichverteidigungsweg hinter ? / ) % \ \ Mn IQ R IN A 7 ——— Kanalbestand Mischwasser, Tiefbauamt Dormagen, (Unterlagen von IB ICG erhalten)
der freistehenden Spundwand MN IL N SE ö N 0 DNB, Kanalbestand Regenwasser, Tiefbauamt Dormagen, (Unterlagen von IB ICG erhalten)
: GL, /) . , SIT, - N f/ DN 250Stz
mit Mauerwerksverblendung n Mi verklinkerte rd. 0,50m “ . DS “ >> ’ DNDD «758 Kanalbestand Schmutzwasser, Tiefbauamt Dormagen, (Unterlagen von IB ICG erhalten)
hohe Betonwand RS _ N _ ‘ DA Nachrichtenkabel, Pledoc-Auskunft, (Unterlagen von IB ICG erhalten - ALIZ Anfragen)
77 DIN Z. IND > = E.ON Ruhrgas Ferngasleitung, außer Betrieb Zeichnungsstand:
(>> = - Bestandsvermessung der Firma Brühl (Mai 2013)
Y nn S”
. . H \ , iS INS In Su = nn - Gemessen wurden die Normalhöhen im DHHN92 System
A LE fi Einbau eines << ZR I | ee er rungen nd ve Or zrkonaren
>
Kanalbestand Schmutzwasser, Tiefbauamt Dormagen, (Unterlagen von IB ICG erhalten)
zw. Station 0+010 und 0+420, Me Schiebers u: 52
als HW-Schutzelement, 5 I. — Rampe mit _ — S.N\ x / -
freistehend, max. 1,5 m Höhe | IST > 5,0% Steigung NE UN R gepl. Grünflächen mo | Dam | AnsorAndenne aan
Ausbildung als verklinkerte Mauer ’ a FRS Anfangs- und / ’ — { / gepl. Straßen / Wege
j Endkonstruktion / N /T 0% \ ) temporäre Baustraße Bauherr:
: Y Dar / \ „ I. Spundwand
Notzufahrt / Die Arbeitsstreifen im 1. Abschnitt Radweges um 0,65m ; I Er IN Deichschutzzone | Deichverband Dormagen/Zons
(mobile Betonelemente) sind in einem gesonderten Plan dargestellt Deichschutzzone Il
gepl. Beleuchtungskabel
Rampe mit : d Projekt:
5,0% Steigung Il gep!. Wasserleitung Sanierung der Hochwasserschutzanlage im
/ Deichverband Dormagen/Zons
zw. Rheinstrom-km 711,25 und 726,27 - linkes Ufer
Lage und Nummer der Querprofile
Station geplante HWS-Wand Arbeitsgemeinschaft:
ann _PATT
0+100,00| Station Achse der Vermessung
in Zusammenarbeit mit:
INGERIEUREÜRD wm am !el:(0211)4720 10, Fax: (0211)47 20 133 el Sax:
Am Rüberwe 5,4154 Dormagen Email: mail@ieg-duesseldort.de Emal: nfoQLPLAN-Landschasplanıngde
Tel. (02133) 24 55.60, Fax: (02133) 24 5566 za um ”)
mat nfo@buer-braer.de = 29.09.2017
Planverfasser: gez./ bear.:
Gemarkung Dormagen Bea
Gemeinde Dormagen e Entwurfs- und Genehmigungsplanung oataBs
FI u r 48 Plandarstellung: Pfad:
N .
Abschn itt 1 Projekt:
Lageplan
Station 0-360,00 bis 0+010,00 zuTz Tuer
Deich Dormagen/Abschnitt 1
Deichverband Dormagen/Zons Datei:
Der Deichgräf LP-Abschnitt 1.dwg
Plan Nr.:
Dormagen, 29.09.2017 1/1
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3161/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 16.11.2020
- Erstellt
- 29.10.2020 11:30