3733/2017
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln - Bewachung Heinrich-Böll-Platz
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Beschlussvorlage Ausschuss
3449 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/201/2 Vorlagen-Nummer 3733/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln hier: Bewachung Heinrich-Böll-Platz Beschlussorgan Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln Gremium Datum Beschluss: Der Betriebsausschuss stimmt der Auftragsvergabe zur Bewachung des Heinrich-Böll-Platzes in 2018 mit einem voraussichtlichen Auftragsvolumen von rd. 203.600 Euro an die Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH zu. Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 18.12.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Heinrich-Böll-Platz bildet die Decke des unterirdisch gelegenen Konzertsaales der Kölner Phil- harmonie und gehört damit zum Sondervermögen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstal- tungszentrum Köln. Der Schallschutz entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Ein stö- rungsfreier Konzert- und Probenbetrieb ist daher nicht gewährleistet. Alle Bemühungen, durch bauli- che Maßnahmen einen ausreichenden Schallschutz und die Befahrbarkeit der Platzfläche durch Ret- tungsfahrzeuge sicherzustellen, sind bisher gescheitert. Es ist daher weiterhin erforderlich, durch ge- eignete Bewachungsmaßnahmen die uneingeschränkte Nutzung der Philharmonie zu gewährleisten. Diese Maßnahmen werden seit dem 01.04.1999 zu Lasten des Wirtschaftsplans der eigenbetriebs- ähnlichen Einrichtung von der Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH (KGAB) durchgeführt. Die Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung beabsichtigt, auch für das Jahr 2018 den Bewachungsauftrag an die KGAB zu vergeben. Nach dem Angebot der KGAB beläuft sich der Grund- Stundensatz auf 15,85 € zzgl. MwSt. Auf der Grundlage der Einsatzzahlen aus dem Jahr 2016 ergibt sich unter Berücksichtigung der tariflichen Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschlägen folgende Kal- kulation: Stunden Preis/Stunde Kosten reguläre Arbeitszeit 9.264,69 15,85 € 146.845,34 € Nachtarbeit 457,90 17,19 € 7.871,30 € Sonntage 1.587,70 22,52 € 35.755,00 € Feiertage 448,30 29,19 € 13.085,88 € Gesamt 11.758,59 17,31 € 203.557,52 € Auf dieser Basis ergibt sich für die Beauftragung in 2018 eine voraussichtliche Netto-Auftragssumme (zzgl. 7% MwSt) in Höhe von rd. 203.600 Euro. Im Durchschnitt beträgt der Netto-Stundensatz damit 17,31 Euro. Da das Veranstaltungszentrum vorsteuerabzugsberechtigt ist, beläuft sich die tatsächliche Belastung auf den Nettowert. Hinsichtlich des Leistungsumfangs ist anzumerken, dass dieser sich durch das für 2018 geplante Programm sowohl erhöhen als auch verringern kann. Nachdem die bisher vom Caritasverband für die Stadt Köln und dem Evangelischen Kirchenverband Köln und Region gehaltenen Geschäftsanteile am Stammkapital der KGAB von der Stadt Köln erwor- ben wurden, sind die Voraussetzungen für ein Inhouse-Geschäft gegeben. Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben hat das Rechnungsprüfungsamt dem Bedarf der Maß- nahme zugestimmt. Laut Satzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung muss bei Verträgen, die den Wert von 125.000 € übersteigen, auch der Betriebsausschuss seine Zustimmung erteilen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Heinrich-Böll-Platz
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 3733/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 01.12.2017
- Erstellt
- 29.11.2017 07:22