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3733/2017

Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln - Bewachung Heinrich-Böll-Platz

Beschlussvorlage Ausschuss 01.12.2017

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln, Sitzung am 18.12.2017, TOP 5.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

3449 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
II/20/201/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3733/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln 
hier: Bewachung Heinrich-Böll-Platz 
Beschlussorgan 
Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
 
 
Der Betriebsausschuss stimmt der Auftragsvergabe zur Bewachung des Heinrich-Böll-Platzes in 2018 
mit einem voraussichtlichen Auftragsvolumen von rd. 203.600 Euro an die Kölner Gesellschaft für 
Arbeits- und Berufsförderung mbH zu. 
 
 
 
Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 18.12.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
 
Der Heinrich-Böll-Platz bildet die Decke des unterirdisch gelegenen Konzertsaales der Kölner Phil-
harmonie und gehört damit zum Sondervermögen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstal-
tungszentrum Köln. Der Schallschutz entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Ein stö-
rungsfreier Konzert- und Probenbetrieb ist daher nicht gewährleistet. Alle Bemühungen, durch bauli-
che Maßnahmen einen ausreichenden Schallschutz und die Befahrbarkeit der Platzfläche durch Ret-
tungsfahrzeuge sicherzustellen, sind bisher gescheitert. Es ist daher weiterhin erforderlich, durch ge-
eignete Bewachungsmaßnahmen die uneingeschränkte Nutzung der Philharmonie zu gewährleisten. 
Diese Maßnahmen werden seit dem 01.04.1999 zu Lasten des Wirtschaftsplans der eigenbetriebs-
ähnlichen Einrichtung von der Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH (KGAB) 
durchgeführt. 
Die Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung beabsichtigt, auch für das Jahr 2018 den 
Bewachungsauftrag an die KGAB zu vergeben. Nach dem Angebot der KGAB beläuft sich der Grund-
Stundensatz auf 15,85 € zzgl. MwSt. Auf der Grundlage der Einsatzzahlen aus dem Jahr 2016 ergibt 
sich unter Berücksichtigung der tariflichen Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschlägen folgende Kal-
kulation: 
  Stunden Preis/Stunde Kosten 
reguläre Arbeitszeit         9.264,69                   15,85 €       146.845,34 €  
Nachtarbeit            457,90                   17,19 €           7.871,30 €  
Sonntage         1.587,70                   22,52 €         35.755,00 €  
Feiertage            448,30                   29,19 €         13.085,88 €  
Gesamt       11.758,59                  17,31 €       203.557,52 €  
 
Auf dieser Basis ergibt sich für die Beauftragung in 2018 eine voraussichtliche Netto-Auftragssumme 
(zzgl. 7% MwSt) in Höhe von rd. 203.600 Euro. Im Durchschnitt beträgt der Netto-Stundensatz damit 
17,31 Euro. 
Da das Veranstaltungszentrum vorsteuerabzugsberechtigt ist, beläuft sich die tatsächliche Belastung 
auf den Nettowert. 
Hinsichtlich des Leistungsumfangs ist anzumerken, dass dieser sich durch das für 2018 geplante 
Programm sowohl erhöhen als auch verringern kann. 
Nachdem die bisher vom Caritasverband für die Stadt Köln und dem Evangelischen Kirchenverband 
Köln und Region gehaltenen Geschäftsanteile am Stammkapital der KGAB von der Stadt Köln erwor-
ben wurden, sind die Voraussetzungen für ein Inhouse-Geschäft gegeben. 
Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben hat das Rechnungsprüfungsamt dem Bedarf der Maß-
nahme zugestimmt.  
Laut Satzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung muss bei Verträgen, die den Wert von 
125.000 € übersteigen, auch der Betriebsausschuss seine Zustimmung erteilen.

Beratungsverlauf (1)

18.12.2017 Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Heinrich-Böll-Platz

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Details

Vorlagen-Nr.
3733/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
01.12.2017
Erstellt
29.11.2017 07:22