V/0388/2014
Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
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Berichtsvorlage
3081 Zeichen
V/0388/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Bürger- und Ratsservice Betrifft Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Beratungsfolge 25.06.2014 Bezirksvertretung Münster-West Bericht Bericht: Folgende Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen sind eingegangen: Jahr-Nr. Antragsanliegen Entscheidungszuständigkeit (Das Anhörungs- und Beratungsrecht weiterer Gremien bleibt unberührt.) 2014-00050 und 2014-00051 Es wird angeregt, in der Oxford -Kaserne keine vorübergehende Erstaufnahme - einrichtung für Flüchtlinge einzurichten. Rat im Rahmen der Vorlage V/0270/2014 2014-00073 Es werden verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Bereich Kerkheideweg/Ossenkampstiege/ Osterstraße beantragt. Verwaltung 2014-00082 Es wird beantragt, die Schmeddingstra ße hinsichtlich des Durchgangsverkehrs zu entlasten. Dafür werden verschiedene Vorschläge zur Verkehrsberuhigung gemacht. Verwaltung zur Vorprüfung Die Anregungen Nr. 2014 -00050 und 2014 -00051 wurden sowohl an die Bezirksvertretung Münster-West als auch an den Rat der Stadt Münster gerichtet und wurden den Mitgliedern des Rates in der Sitzung am 02.04.2014 bekannt gegeben. Die Anregungen wurden bereits bean t- wortet und sind erledigt. Die Anregungen Nr. 2014-00073 und 2014-00082 wurden sowohl an die Bezirksvertretung Müns- ter-West als auch an den Rat der Stadt Münster gerichtet und werden den Mitgliedern des Rates in der Sitzung am 12.06.2014 bekannt gegeben. Vorlagen-Nr.: V/0388/2014 Auskunft erteilt: Frau Dautzenberg Ruf: 492-3365 E-Mail: Dautzenberg@stadt-muenster.de Datum: 11.06.2014 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0388/2014 Erläuterungen zum Verfahren: Gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrh ein-Westfalen (GO NRW) hat jeder das Recht, sich mit Anregungen an den Rat oder eine Bezirksvertretung zu wenden. Ein Petent hat also das Recht, dass sich der Rat oder die Bezirksvertretung selbst mit seiner Anr e- gung befasst. Die Zuständigkeiten anderer Gemeindeorgane bleiben jedoch unberührt (§ 24 Abs. 1 Satz 2 GO NRW). Daraus folgt, dass die Bezirksvertretung Anregungen, die in die Entsche i- dungszuständigkeit des Rates, eines Ausschusses oder des Oberbürgermeisters fallen, an die zuständige Stelle weiterzugeben hat. Dabei ist die Weitergabe mit einer Empfehlung für die En t- scheidung möglich, eine verbindliche Weisung für die zu treffende Entscheidung darf die Bezirks- vertretung aber nicht geben. Entsprechend dieser Ausführungen werden an eine Bezirksvertretu ng gerichtete Anregungen gemäß § 24 GO NRW, die mindestens 5 volle Tage vor dem Sitzungstag beim Bezirksbürge r- meister/bei der Bezirksbürgermeisterin eingehen, der Bezirksvertretung gemäß § 6 Absatz 4 der Hauptsatzung der Stadt Münster in der nächsten Sitzung im Rahmen einer Vorlage unter Angabe der festgelegten Zuständigkeiten bekannt gegeben. In Vertretung gez. Wolfgang Heuer Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Osterstraße
- Ossenkampstiege
- Kerkheideweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0388/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.06.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37