2691/2019
Beantwortung der Anfrage AN/1305/2018 nach § 4 Geschäftsordnung des Rates: Nutzung von Schulhöfen als Spiel- und Aufenthaltsfläche
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Anlage 1 - Erfahrungsbericht
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VI Zur Sitziinp des Jugendhilfeausschusses - Ausschuß für Kinder. Jugend und Familie am ¿8. ü¥. /*?''¥ • Zu TOP •<$>¥ : Mitteilung der Verwaltung hier: „Erfahrungsbericht - Öffnung der Schulhöfe außerhalb des Schulbetriebes als Spielplätze" ) Wie in der Beschlußvorlage zur Öffnung der Schulhöfe angekündigt worden ist, hat die Vcr- waltung einen Erfahrungsbericht erstellt. Dieser ist in der Anlage zu Ihrer Information beige fügt. Anlage 1 Teil 1.: Planungsbedingungert 1998 Nachdem der Rechtsanspruch seit zwei Jahren in Kraft ist, konkretisieren sich folgende Pla nungsbedingungen: 1. . Die Bedarfsdeckung beim gegenwärtigen Nachfrageverhalten, ausgedrückt durch die Zielquote „100 % von drei Jahrgängen" ist Anfang 1998 in 34 von 88 Stadtteilen (weitestgehend) erfüllt, allerdings mit Hilfe von 1.000 provisorischen Plätzen bzw. Überschreitungen von Gruppenstärken. Trotz der Zunahme der Kinderzahlen wird dies im Jahr 2001 durch die laufenden Planungen in 41 Stadtteilen der Fall sein. 2. Die Entwicklung des Bedarfs zeigt gesamtstädtisch noch keine rückläufige Tendenz, die Geburtenzahl stagniert auf hohem Niveau (1996 + 6,7 %; 1997 +/- 0 %) - siehe dazu Anlage 1. Diese Entwicklung erhöht die Zahl der Anspruchsberechtigten noch im Jahr 2001. ... Gleichzeitig unterliegen die Kinderzahlcri relativ starken und kurzfristigen Schwankun gen in den Stadtteilen auch bei bestehender Wohnbebauung. Ausschläge von +/- 10 % und darüber in drei Jahren sind keine Seltenheit. Beispiele: Siehe dazu Anlage 2. 3. Zusätzlich tritt eine hohe Prognoseunsicherheit beim zukünftigen Bedarf aus dem Woh nungsbauprogramm 2000 auf. 1 Kindcrgartenplanung muß angesichts des Rechtsanspruchs flexibel darauf reagieren: Es sind ständige Anpassungen des Platzangebots nach oben und unten erforderlich. 4. Die Nachfrage nach Plätzen und ihre Veränderung stellt einen weiteren Faktor dar, der nicht exakt kalkulierbar ist und von mehreren externen Bedingungen abhängt (z. B. Ausländeranteil; Standort, Träger, Qualität der Kindertagesstätte; Höhe des Elternbei trags; Interesse der Eltem usw.). Auch hierauf muß das Angebot flexibel reagieren. Die Auswertung der Ellembeitragsdatei erbringt erste Erkenntnisse zum Nachfragever halten: • Kinder im Alter von vier Jahren bis zur Einschulung suchen fast vollzählig einen Kindergarten (je nach 90 %). \ • Von dem durch die Stichtagsrcgelung „nachwachsenden" Jahrgang der drei- bis unter vierjährigen besuchen bereits jetzt fast 60 % einen Kindergarten. • Die Versorgungsquote der türkischen Kinder liegt nur geringfügig unter der der deut schen Kinder (- .1,5 %). Einerseits ist der Kindergartenbesuch der drei- bis vicijähri- gen türkischen Kinder geringer als der der deutschen, was auf ein unterschiedliches Nachfrageverhalten hinweisen könnte. Andererseits bestehen Platzangebotslücken häufiger in Stadtteilen mit hohem Anteil ausländischer Wohnbevölkerung, der ggf. nicht die Mobilitätsmöglichkciten hat, um entferntere Platzangebote wahrzunehmen. Bei Schulen, die Probleme mit der Öffnung haben, werden diese in der Regel durch die Be- suchcr hervorgerufen. In den meisten Fällen werden die betroffenen Schulhöfe durch Ju gendliche aufgesucht, die spielende Kinder vertreiben und das Schulgrundstück sowie das Gebäude verschmutzen oder beschädigen. Die Beschädigungen und Verschmutzungen er folgen ausschließlich nach dem Dienstende des/der jeweiligen Hausmeister/in sowie an Wochenenden, wenn die Jugendlichen über die Zäune klettern. 3. Bezirk Lindenthal Im Bezirk Lindenthal haben von 28 Schulen derzeit 21 Schulen ihre Schulhöfe als Spiel- J plätze geöffnet (75 %)€ Folgende Erfahrungen wurden mit der Öffnung der SchulhÖfc gesammelt: • Die Schulen haben zu gleichen Teilen mitgeteilt, daß der Schulbetrieb beeinträchtigt bzw. nicht beeinträchtigt wurde (Beeinträchtigungen z. B.: morgens zu Schulbeginn mußte Schúlhof erst gesäubert werden, da durch Müll, Glasscherben etc. sonst Unfallge fahr für Schulkinder besteht). . • Hinweisschilder an den Hingängen der Schulhöfc fehlen zu 70 %. • Folgende Störungen wurden von ca. 50 % der Schulen mitgeteilt: Motorradfahren, Fuß ballspielen, Rollbrettfahren, Inline-Skating. Jugendliche verlassen Schulhof abends auch nach Aufforderung nicht. • .80 % der Schulen haben Schäden gemeldet. Die häutigsten sind: Beschädigungen an Sport- und Spielgerütcn (auch Schulsportanlágen), Bänken, Tischen. Zerstörung von Beeten und Zäunen der Schulgärten. Graffiti. , • Bei ca. 20 % der Schulen gab es Beschwerden der Nachbarschaft über Lärmbelästigung an-Abenden und Wochenenden. • 40 % der Schulen gaben an, daß der Schulhof nur geringfügig genutzt wird.- 60 % der Schulen gaben an, daß dcr.Schulhof intensiv genutzt wird. Die uneingeschränkte Öffnung der Schulhöfc, also ohne Bewachung und generelle Auf sicht der Hausmeister, bedeutet, daß eine Nutzung zu jeder Tageszeit und an Sonn- und Feiertagen möglich ist. Da der Stadt Köln als Eigentümerin der Schulgrundstücke die Vcrkchrssicherungspflicht obliegt und gewährleisten miiß, daß die Nachbarschaft nicht über ein zumutbarès Maß hin aus gestört wird, sollten notwendige Maßnahmen getroffen werden. 4. Bezirk Ehrenfcld , Im Bezirk Ehrenfeld haben von 24 Schulen derzeit 10 Schulen (einschließlich der Gesamt schule) ihre Schulhöfe als Spielplätze geöffnet (42 %). 3 Schulhöfe sind nicht mehr geöff net, Folgende Erfahrungen wurden mit der Öffnung der Schulhöfe gesammelt: • / • 3 Schulen melden keine negativen Erfahrungen. • Über Probleme, wie Zerstörungen und Beschädigungen am Gebäude und Grundstück oder starke Verunreinigung des Geländes (zum Teil auch benutzte Spritzen), Beschwer den über Lärm, in einem FaJ) wurde die Frau des Hausmeisters tätlich angegriffen, kla gen 7 Schulen. • 3 Schulhöfe sind derzeit nicht mehr als Spielplätze geöffnet, da anscheinend kein Bedarf besteht. i Aus Sicht des Bezirkes zeigen die bisherigen Erfahrungen deutlich, daß eine grundsätzliche Öfftiung aller Schulhöfe zur Nutzung als Spielplatz am tatsächlichen Bedarf - zumindest im Stadtbezirk Ehrenfeld - vorbeigeht. So liegen 941 bisher keine Beschwerden oder Anregun gen von Nachbarn bzw. betroffener Eltern aus dem Stadtbezirk vor, die sich über eine NichtÖffnung der Schulhöfc beklagen oder eine Öfftiung begehren. Darüber hinaus erscheint auch die Öfftiung zusätzlicher Schulhöfe außerhalb des Schülbe- triebes im Hinblick auf die gezeigten Verhaltensweisen der Nutzer bis hin zu den Sachbe schädigungen und tätlichen Angriffen nicht unproblematisch. Vor allem hat sich herausgestellt, daß eine Vielzahl geöffneter Schulhöfe nicht als Spielhö- fe von der in Frage kommenden Ziclgruppc genutzt, sondern als Stätte des Vandalismus und denkwürdiger,^Freizeitgestaltung" von ganz anderen Bevölkerungsgruppen mißbraucht wird. 5. Bezirk Nippes Im Bezirk Nippes sind von 31 Schulen derzeit 19 Schulhöfc für Schulkinder, Hort-/ Haus- aufgabcn-/Übcrmittagsbetreüungskinder oder als Außenspielfläche ftlr Kindertagesstätten geöffnet (61 %). Folgende Erfahrungen wurden mit der Öffnung der Schulhöfe gesammelt: Die Schulen klagen über Zerstörungen und Beschädigungen am Gelände und den Anlagen. Infolgedessen sind die Schulhöfc eingeschränkt im Rahmen der Dienstzeit der Schulhaus meister für Kinder im schulpflichtigen Alter geöffnet, wodurch die vorgenannten Probleme entschärft werden. Eine generelle Öffnung kommt aus folgenden Gründen nicht in Betracht: • Anlicgerbcschwerden • Störung des Nachmittags- bzw. Abendunterrichtes • Verschmutzungen, unzulässige Bemalungen etc. • Beschädigung von Einrichtungen der „Aktiven Pause", insbesondere von Tischtennis platten, Holzspielgcräten etc., • Zerstörungen von Glasflächen, Pflanzbectcn etc., • fehlende Haushaltsmittel/unklare Zuständigkeiten zur schnellen Schadensbehebung • Gefährdung erheblicher Investitionen der Fördervereinc ' • Nutzung durch Kindertagesstätten als Außenspiel fläche • Absturzgefahr von Pausendächern,_ Winterdienstcontainern, Mauern etc. bei unbeauf sichtigter Schulhofbenutzung • nahegelegene Spielplätze. 6. Bezirk Ctaorweilcr Im Bezirk Chorweiler sind von 17 Schulhöfen derzeit 15 Schulhöfe (einschließlich der Ge samtschule) als Spielplätze geöffnet (88 %). Folgende Erfahrungen wurden mit der Öffnung der Schulhöfe gesammelt: • gegen die Öffnung bestehen keine Bedenken (5 Schulleitungen) • die Öffnung soll fortgeführt werden, auch wenn hier und da schulische Interessen tan giert werden (3 Schulleitungen) i • die Öffnung soll nur dann fortgeführt werden, wenn bestimmte Änderungen vorgenom men werden (1 Schulleitung) • die Öffnung soll keinesfalls fortgeführt werden (10 Schulleitungen) • Eine Schulleitung schilderte, daß.die in dem Schulausschußbeschluß vorgesehenen Ein schränkungen sich in der Praxis nicht unbedingt realisieren lassen, da die Mitarbeiter der Hausverwaltung nicht in der Lage sind, die notwendigen Kontrollen durchzuführen. Au ßerdem wird die Umzäunung des Schulgeländes außerhalb der.Öffnungszeiten überklet tert. Bei 3 Schulen wurden die Schulhöfe so gut wie gar nicht genutzt (genügend Spielfläche au- , ßerhalb des Schulgeländcs), so daß eine Weiterführung des Projektes nicht sinnvoll er scheint und die Maßnahme deshalb nicht fortgeführt werden soll. Fast alle Schulen beanstandeten Verunreinigungen der Schulhöfe durch Glasscherben und Hundekot, aber auch Wandbeschmierungen, zerbrochene Fensterscheiben und Brandstif tungen würden des öfteren festgestellt. . •. Dies führte seitens der Schulcn zu der Bitte, die Schulcn aus dem Projekt herauszunehmen und die Schulhöfe nach Schulbetricb wieder zu schließen. Vielfach wurde der Vorschlag gcmacht, außerhalb des Schulbetricbcs den Schulhof beauf sichtigen zu lassen. Diese Aufsicht kann bzw. könne j edoch nicht durch das Schulpersonal gewährleistet werden. Auch die Reinigung der Schulhöfc könne nicht allein durch den Hausmeister erfolgen, da diesem die technischen Möglichkeiten, insbesondere zur Entfer nung kleinerer Glassplittcr, fehlten. Beschwerden seitens der Anwohner oder der Eltern gab es im übrigen nur vereinzelt und betrafen hauptsächlich die Verunreinigungen des Schulhofes durch Glassplitter oder Hun dekot, wodurch die Gesundheit der Schulkinder als gefährdet angesehen wird. 7. Bezirk Porz Im Bezirk Porz haben von 27 Schulcn derzeit 20 Schulen (einschließlich der Gesamtschule) ihre Schulhöfc als Spielplätze geöffnet (74 %). Folgende Erfahrungen wurden mit der Öffnung der Schulhöfe gesammelt: • 2 Schulen haben aufgrund aufgetretener Schädcn an den Spielgcräten die Öffnung einge schränkt. Eine der. Schulcn hat den Schulhof von 14.00-16.00 Uhr für Kinder bis 10 Jah ren geöffnet. Die zweite Schulc beschränkt die Öffnung auf die Schüler der Schule. Die Kontrolle erfolgt durch den Hausmeister. • 4 Schulen beklagen größere Schäden an den vorhandenen Spielgcräten bis hin zum Van dalisms. • • 2 Schulen haben sich zwischenzeitlich bereit erklärt, ihren Schulhof ebenfalls zu öffnen. Allerdings beklagt eine Schulc zuwenig Spielgcrätc. • 9 Schulen, die ihre Schulhöfe außerhalb des Schulbetriebes als Spielplätze,geöffnet hal ten, haben keine Erfahrungsberichte abgegeben. • 2 Schulen haben die Öffnung der Schulhöfe bestätigt, sich aber weder positiv noch ne gativ geäußert. , • . • I Schule hat ihren Schulhof lind den Parkplatz ständig geöffnet, da diese nicht'einge- zäunt sind. Dort kommt es baulich bedingt zu Schädcn an Fenstern und Lampen. Der an dere Schulhof der Schulc kann außerhalb des Schulbetricbes nicht geöffnet werden, da dieser nicht einsehbar ist und die Gefahr der Zerstörung (Glasbruch) sehr groß ist. • 7 Schulen lehnen eine Öffnung nach wie vor ab, darunter 4 Schulen mit Ganztagsunter- richt. 8. Bezirk Kalk Im Bezirk Kalk haben von 25 Schulen derzeit 14 Schulcn (einschließlich der Gesamtschule) ihre Schulhöfc als Spielplätze geöffnet (56 %). Folgende Erfahrungen wurden mit der Öffnung der Schulhöfe gesammelt: • Aus den Stellungnahmen der betreffenden Schulcn des Stadtbezirkes Kalk ist zu ent nehmen, daß die Schulhöfc von Kindern aber auch von Jugendlichen als Spielplätze an genommen werden. Die Erfahrungen der Schulen werden überwiegend positiv darge stellt. • Lediglich von 4 Schulen werden Probleme geschildert, die sich aus der Öffnung der Schulhöfc ergeben. Davon besteht bei einer Schulc das Problem dahingehend, daß häu fig auch nachmittags Unterricht stattfindet und der Lärm von spielenden Kindern als stö rend empfunden wird. Bei 3 Schulen wird auf die vorhandene Drogenszene hingewiesen, von der eine Gefahr für Kinder ausgeht und durch die Verschmutzungen der Schulgelän de und Beschädigungen an Aufbauten verursacht werden. Die Entwicklungen diesen Schulen bleibt abzuwarten. • Ein weiterer Schulhof wurde zwischenzeitlich zunächst probeweise geöffnet. Erfahrun gen liegen hier noch keine vor. 16.04.1998 Anlage 2 Veränderung der Kinderzahlen 1998 - 2001: Ausoewähtte Stadtteile Altstadt-Süd + 103 Kinder 1 + 21,4% Nèustadt-Süd, nördl. Teil + 71 Kinder — • + 20,2% Neustadt-Süd, südl. Teil + 58 Kinder — + 13,7% Altstadt-Nord + 72 Kinder —— + 26,5% Neustadt-Nord, nördl. Teil + 58 Kinder + 15,5% Zollstock + 101 Kinder + 23,5% Sülz + 160 Kinder + 20,9% Lindenthal + 89 Kinder + 16,9% Ehrenfeld + 157 Kinder + 19,3% Nippes + 102 Kinder + 12,5% Niehl + 61 Kinder + 12,6% Weidenpesch + 56 Kinder + 14,4% Longerich + 63 Kinder + 20,3% Volkhoven/Weiler - 53 Kinder -15,2% Chorweiler - 90 Kinder - 13,9% Kalk + 72 Kinder - - + 11,1% Mülheim-Nord •+ 93 Kindér + 12,1 % Mülheim-Süd + 58 Kinder + 12,9% I Amt für Kinderinteressen/Jugedhilfeplanung Verunreinigungen der Schulgclände und der Gebäude (durch Glasscherben, Hundekot, Müll, Spritzen, Farbbespriihungen u.a.), > erhöhter Reinigungsbcdarf/-aufwand V Fremdnutzung der Schulhöfc z.B. als Treffpunkt für Drogensüchtige, Dealer, Alkoholiker und andere soziale Randgruppen, Fremdnutzung der Schulhöfe außerhalb der Dienstzeiten der Hausmeister Probleme mit Jugendlichen, dic'z.B. spielende Kinder vertreiben oder abends den Schulhof auch nach Aufforderung nicht verlassen, Fremdnutzung der Schulhöfe durch ältere Ju gendliche " \ wenig oder gar keine Bcsucherresonanz (geringe Nutzung von Schulhöfen), mangelnder Bedarf Beschwerden der Nachbarschaft über Lärm , Störungen wie z.B. Motorradfahren, Fußballspielen, Rollbrettfahren, Inline-Skating ungenügende Ausstattung der Schulhöfe mit Geräten
Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40/402/2 Vorlagen-Nummer 2691/2019 Beantwortung einer Einwohneranfrage nach § 39 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 19.09.2019 Beantwortung der Anfrage AN/1305/2018 nach § 4 Geschäftsordnung des Rates: Nutzung von Schulhöfen als Spiel- und Aufenthaltsfläche Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung des Stadtbezirks 6 der Stadt Köln beschließt: - Die Verwaltung möge unter anderem die rechtliche Lage prüfen, ob Schulhöfe zur unterrichts- freien Zeit als Spiel- und Aufenthaltsfläche geöffnet werden können. Hierbei sollen die Ge- sichtspunkte Reinigung, Versicherung und Verantwortlichkeiten nicht außer Acht gelassen wer- den. - Die Verwaltung soll zudem prüfen, ob an der GGS Spörkelhof ein Modellversuch zur beschrie- benen Öffnung von Schulhöfen gestartet werden kann. Dies soll in das Pilotprojekt integriert werden. - Die Schulen sollen jeweils mit einbezogen werden. Antwort der Verwaltung Schulgebäude und Schulhof sind gemäß § 107 Gemeindeordnung NW öffentliche Einrichtungen und als solche gewidmet. Der Schulhof dient einzig und allein dem Schulbetrieb. Die Schüler und Schüle- rinnen haben ein Anrecht darauf, sich auf dem Schulhof ungefährdet und unbehindert zu bewegen. Grundsätzlich besteht dennoch die rechtliche Möglichkeit Schulhöfe zur unterrichtsfreien Zeit als Spiel- und Aufenthaltsfläche zu öffnen. Bereits 1996 gab es ein Projekt zur Öffnung der Schulhöfe. Dem Jugendhilfeausschuss wurde am 28.04.1998 dazu ein Erfahrungsbericht vorgelegt (siehe Anla- ge 1). Für den Bezirk Chorweiler haben die Schulleitungen im Anschluss überwiegend für Schließung der Schulhöfe plädiert. Zum einen, weil es aufgrund von genügend Spielflächen außerhalb des Schulgeländes keinen Bedarf gab und zum anderen, weil es an fast allen Schulen zu Beanstandun- gen wie Glasscherben, Hundekot und Wandschmierereien kam. Aktuell sind im Stadtbezirk 6 wieder 15 Schulhöfe geöffnet, allerdings nur von Montag bis Freitag und davon schließen 7 Schulen den Schulhof mit dem Schulbetrieb (siehe Anlage 2). Sollte eine zusätzliche Öffnung der Schulhöfe außerhalb des Schulbetriebs (in der Schulzeit in der Regel frühestens ab 16:30 Uhr wegen des OGS-Betriebs) und am Wochenende sowie in den Ferien (außerhalb der OGS-Ferienbetreuung) erfolgen, ist es unabdingbar, dass der Schulbetrieb nicht be- einträchtigt wird, zum Beispiel durch Vermüllung und/oder Unfallgefahren, wie Glasscherben oder defekte Spielgeräte. Dadurch fallen zusätzliche Aufgaben an, die nicht allein von den Hausmeistern übernommen werden können, da das Stundenkontingent in der Regel völlig aus- bis überlastet ist. Außerhalb der Schulzeiten ist wäre ein Schließdienst erforderlich, damit die Schulhöfe nicht als Park- platz oder für andere Zwecke missbraucht werden. Der Schließdienst ist mit 21,15 € x 3 Stunden pro Tag zu kalkulieren – inklusive An- und Abfahrt. Pro Schließtag fallen bei Öffnung aller Schulstandorte 17.575,65 € an. Hochgerechnet auf 52 Wochenenden + Ferien außerhalb der OGS = ca. 143 Tage – 2 entstehen hier Kosten in Höhe von 2.513.317,95 €/ netto. Im Winter ist eventuell zusätzlich ein Win- terdienst erforderlich um die Schulhöfe bei Eis und Glätte zu räumen, dann würden zusätzliche Kos- ten entstehen. Es ist sicherzustellen, dass keine Unfallgefahr durch Scherben, Spritzen, et cetera vorliegen. Dazu ist eine tägliche Beseitigung von Streumüll auf den Schulhöfen vor Schulbeginn erforderlich. Die Kölner AWB rechnet hier pro Schulstandort pro Tag mit einem Pauschbetrag von 70 € netto (277 Schul- standorte x 220 Tage (Schultage plus 6 Wochen Ferienbetreuung) = 15.400 € netto/Jahr). Eine komplette Reinigung des Schulhofs mit Kehrwagen ist pro Standort mit durchschnittlich 350 € zu berechnen. Um die Sicherheit der Spielgeräte zu gewährleisten ist eine Kontrolle der Spielgeräte vor Öffnung des Schulhofs erforderlich. In der Regel wird diese durch den Hausmeister übernommen. Außerhalb des Schulbetriebs kann diese durch Kontrolleure des Grünflächenamtes übernommen werden. Dazu ist nach Schätzung des Grünflächenamtes eine Stellenzusetzung von 2 Meisterstellen (je Stelle 66.200 €/Jahr = 132.400 € brutto/Jahr) erforderlich. Bei einer Öffnung der Schulhöfe außerhalb des Schulbetriebs ist gemeinsam mit der Unfallkasse und den Kontrolleuren des Grünflächenamtes zu prüfen, ob alle Spielgeräte ohne Aufsicht bespielt wer- den dürfen. Gegebenenfalls müssen einzelne Geräte wie zum Beispiel Kletterwände oder Kletter- spinnen nach dem Unterricht gesperrt werden. Ggf. müsste dies auch durch den Schließdienst erfol- gen, was zusätzliche Kosten verursacht. Zusätzlich ist mit einer weiteren Stelle im Bereich der Verwaltung zu rechnen, die sich mit den aus Erfahrung zu erwartenden Beschwerden der Anwohnerschaft, Ersatzbeschaffungen und Beseitigung von Vandalismusschäden beschäftigt (ca. 75.800 € brutto/Jahr). Die Kosten für zu erwartende Vandalismusschäden können nicht abgesehen werden, um dennoch Schäden beheben zu können, sollten hier mindestens 100.000 € netto/Jahr kalkuliert werden. Es ist noch nicht abschließend geklärt, wie das Votum der Schulleitung gegen eine Öffnung des Schulhofs rechtlich einzuordnen ist. Hier findet noch eine Klärung statt. Die Schulleitung der GGS Spoerkelhof in Köln-Merkenich spricht sich aufgrund der Erfahrungen mit Vandalismus und Verschmutzung gegen eine Öffnung des Schulhofs aus. In der Außenstelle Amandusstraße hingegen, könne die Öffnung des Schulhofs außerhalb des Schulbetriebes, das heißt nach 17 Uhr, versuchsweise erfolgen. Als Voraussetzung benennt die Schulleitung die Reinigung des Schulhofs mindestens 2 x wöchentlich und die umgehende Beseiti- gung von Schäden bzw. die umgehende Beschaffung von Ersatz. Die Verwaltung kann den umgehenden Ersatz von beschädigten Spielgeräten nicht gewährleisten, da hier neben der Verwaltung auch externen Firmen eingebunden werden müssen, deren Auftragsdichte variiert.
Anlage 2 - Öffnung der Schulhöfe Bez. 6
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40 402/2 05.08.2019 Frau Josten BezirkGL-Ziffer SchulformStraße Schulhof geöffnet Tage Uhrzeiten bis Hinweis 6 02-6/905 GGS Amandusstr. 22 ( = NSt. Spörkelhof) ja 17:00 6 02-6/909 GGS An den Kaulen 62-64 ja schließt nach Schulbetrieb - ca. 16:00 6 02-6/910 KGS An den Kaulen 62-64 ja schließt nach Schulbetrieb - ca. 16:00 6 02-6/919 KGS Balsaminenweg 52 nein 6 02-6/924 GGS Ernstbergstr.2 nein 6 02-6/917 GY Fühlinger Weg 4 ja mo-fr 18:00 Freitags bis 16:00 6 02-6/911 KGS Gutnickstraße 35 nein 6 02-6/916 HS Karl-Marx-Allee 3 ja mo-fr 18:00 Freitags bis 16:00 6 02-6/915 RS Karl-Marx-Allee 43 ja schließt nach Schulbetrieb - ca. 17:00 6 02-6/903 GGS Lebensbaumweg 51 nein 6 02-6/923 KGS Lebensbaumweg 51 nein 6 02-6/902 GGS Martinusstr. 28 ja schließt nach Schulbetrieb - ca. 16:30 6 02-6/901 GGS Merianstr. 7-9 ja schließt nach Schulbetrieb - ca. 16:30 6 02-6-980 (ehemals 400/41-3)GE Merianstr. 11 ja mo-fr 19:00 6 02-6/908 GGS Riphanstr. 40a ja schließt nach Schulbetrieb - ca. 16:30 6 02-6/906 GGS Schulstr. 16 nein 6 02-6/921 GY Schulstr. 18 ja mo-fr 18:00 Freitags bis 16:00 6 02-6/904 GGS Soldiner Str. 68 ja mo-fr 18:00 Freitags bis 16:00 6 02-6/918 FL Soldiner Str. 68 ja mo-fr 18:00 Freitags bis 16:00 6 02-6/905 GGS Spoerkelhof 7 ja 19:00 6 02-6/912 HS Volkhovener Weg 140 ja schließt nach Schulbetrieb - ca. 16:30 G:\40-BLW\402\402_2\02 - Generalien 402\05 - Sport- und Außenanlagen, Schulhöfe\02 - Schulhöfe\Öffnung der Schulhöfe\Übersicht Schulhoföffnung 2019 1/1 Anlage 2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (15)
- Amandusstraße 22
- Ernstbergstraße
- Gutnickstraße 35
- Karl-Marx-Allee 3
- Martinusstraße 28
- Merianstraße 7
- Schulstraße 16
- Soldiner Straße 68
- Balsaminenweg 52
- Fühlinger Weg 4
- Lebensbaumweg 51
- Volkhovener Weg 140
- An den Kaulen 62
- Spoerkelhof 7
- Straße 6
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Details
- Aktenzeichen
- 2691/2019
- Typ
- Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)
- Datum
- 02.09.2019
- Erstellt
- 07.08.2019 08:03