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1671/2017

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Geschwindigkeitsregelung für das Neubaugebiet Peter-Hagen-Str./Otto-Unger-Weg in Köln-Brück (Az.: 02-1600-164/16)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 07.06.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 22.06.2017, TOP 2.2

Anlage 1 - Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 - Eingabe

1767 Zeichen

Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
seit mehr als zwei Jahren wohne ich mit meiner Familie im Neubaugebiet Peter-Hagen-Str./Otto-
Unger-Weg in Köln-Brück Inzwischen leben hier ca. 50 Kinder aller Altersstufen, die oft und gerne die 
Straße zum Spielen benutzen. Das bietet sich an, weil es sich um ein geschlossenes Gebiet mit nur 
einer Zufahrt von der Olpener Straße handelt. Das Verkehrsaufkommen ist überschaubar und 
glücklicherweise ohne Durchgangsverkehr. Leider gibt es bis heute keine 
Geschwindigkeitsbegrenzung, so dass hier praktisch das normale innerstädtische Tempolimit von 50 
km/h gilt. Infolge dessen sind Besucher und Firmenfahrzeuge mitunter recht flott unterwegs, nach 
meinem Empfinden für die vorherrschende Situation oft zu flott. 
 
Vorletzte Woche wurde mein siebenjähriger Sohn beim Spielen von einem Auto angefahren, wobei 
ihm am linken Fuß eine Zehe gebrochen wurde. Der Fahrer wohnt in der Umgebung und nutzt das 
Neubaugebiet zum Parken. Wie schnell er tatsächlich gewesen ist, lässt sich nicht bestimmen, da 
niemand sonst den Unfall beobachtet hat. Letztlich sind wir als Eltern heilfroh, dass die Sache für 
unseren Sohn einigermaßen glimpflich ausgegangen ist, aber es hätte durchaus Schlimmeres 
passieren können.
 
 
Aufgrund der fehlenden Geschwindigkeitsregelung sind wir, die Bewohner des 
Neubaugebietes, sehr um unsere Kinder besorgt. Wir alle wünschen uns deshalb, 
dass das Gebiet möglichst bald als Spielstraße ausgeschildert wird, was zur  Folge 
hätte, dass für Fahrzeuge nur noch Schrittgeschwindigkeit erlaubt wäre. Aus 
unserer Sicht besteht diesbezüglich dringend Handlungsbedarf, insbesondere nach 
dem Vorfall mit meinem Sohn Ich möchte Sie daher bitten, schnellstmöglich eine 
Lösung des Problems herbei zu führen.

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

1987 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/663/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 1671/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Geschwindigkeitsregelung für das Neubaugebiet Peter-
Hagen-Str./Otto-Unger-Weg in Köln-Brück (Az.: 02-1600-164/16) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Kalk dankt dem Petenten für seine Eingabe und spricht sich zunächst für eine 
Tempo 30 Einzelbeschilderung aus. Wenn der Endausbau des Neubaugebietes erfolgt ist, erwartet 
die Bezirksvertretung Kalk eine Beschlussvorlage zur Einrichtung eines „Verkehrsberuhigten Be-
reichs“. 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 22.06.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Der Petent beantragt die Einrichtung einer Spielstraße (s. Anlage). 
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
 
Bezüglich der geplanten Geschwindigkeitsregelung in Form eines „Verkehrsberuhigten Bereiches“ 
ergibt sich aus straßenbautechnischer Sicht ein Problem, wenn der „Verkehrsberuhigte Bereich“ ein-
gerichtet wird, bevor der Endausbau erfolgt ist. Aufgrund des jetzigen Ausbauzustandes der Fahr-
bahn ist eine Markierung von Parkplätzen zurzeit noch nicht möglich. Die Ausschilderung eines „Ver-
kehrsberuhigten Bereiches“ würde dazu führen, dass keine „legalen“ Parkplätze“ mehr vorhanden 
wären. 
 
Das Neubaugebiet wird daher vorerst mit „30“ – Einzelbeschilderung ausgewiesen, so daß in Kürze 
die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt ist. So bleiben die Parkmöglichkeiten bestehen 
und trotzdem ist die Höchstgeschwindigkeit beschränkt. Der Endausbau wird vermutlich nach 2020 
erfolgen. Dann wird eine Beschlussvorlage zur Einrichtung eines „Verkehrsberuhigten Bereiches“ von 
der Verwaltung erstellt und der Bezirksvertretung zur Entscheidung vorgelegt werden. 
 
Die oben angesprochene Beschilderung wurde am 09.02.2017 angeordnet und wird in Kürze umge-
setzt. 
 
Anlagen

Beratungsverlauf (1)

22.06.2017 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Olpener Straße
  • Otto-Unger-Weg

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Details

Aktenzeichen
1671/2017
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
07.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27