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Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Geschwindigkeitsregelung für das Neubaugebiet Peter-Hagen-Str./Otto-Unger-Weg in Köln-Brück (Az.: 02-1600-164/16)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1671/2017 vom 07.06.2017

Stand: Am 22.06.2017 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 1 - Eingabe

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    Sehr geehrte Damen und Herren, seit mehr als zwei Jahren wohne ich mit meiner Familie im Neubaugebiet Peter-Hagen-Str./Otto- Unger-Weg in Köln-Brück Inzwischen leben hier ca. 50 Kinder aller Altersstufen, die oft und gerne die Straße zum Spielen benutzen. Das bietet sich an, weil es sich um ein geschlossenes Gebiet mit nur einer Zufahrt von der Olpener Straße handelt. Das Verkehrsaufkommen ist überschaubar und glücklicherweise ohne Durchgangsverkehr. Leider gibt es bis heute keine Geschwindigkeitsbegrenzung, so dass hier praktisch das normale innerstädtische Tempolimit von 50 km/h gilt. Infolge dessen sind Besucher und Firmenfahrzeuge mitunter recht flott unterwegs, nach meinem Empfinden für die vorherrschende Situation oft zu flott. Vorletzte Woche wurde mein siebenjähriger Sohn beim Spielen von einem Auto angefahren, wobei ihm am linken Fuß eine Zehe gebrochen wurde. Der Fahrer wohnt in der Umgebung und nutzt das Neubaugebiet zum Parken. Wie schnell er tatsächlich gewesen ist, lässt sich nicht bestimmen, da niemand sonst den Unfall beobachtet hat. Letztlich sind wir als Eltern heilfroh, dass die Sache für unseren Sohn einigermaßen glimpflich ausgegangen ist, aber es hätte durchaus Schlimmeres passieren können. Aufgrund der fehlenden Geschwindigkeitsregelung sind wir, die Bewohner des Neubaugebietes, sehr um unsere Kinder besorgt. Wir alle wünschen uns deshalb, dass das Gebiet möglichst bald als Spielstraße ausgeschildert wird, was zur Folge hätte, dass für Fahrzeuge nur noch Schrittgeschwindigkeit erlaubt wäre. Aus unserer Sicht besteht diesbezüglich dringend Handlungsbedarf, insbesondere nach dem Vorfall mit meinem Sohn Ich möchte Sie daher bitten, schnellstmöglich eine Lösung des Problems herbei zu führen.
  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/663/3 Vorlagen-Nummer 1671/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Geschwindigkeitsregelung für das Neubaugebiet Peter- Hagen-Str./Otto-Unger-Weg in Köln-Brück (Az.: 02-1600-164/16) Beschlussorgan Bezirksvertretung 8 (Kalk) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk dankt dem Petenten für seine Eingabe und spricht sich zunächst für eine Tempo 30 Einzelbeschilderung aus. Wenn der Endausbau des Neubaugebietes erfolgt ist, erwartet die Bezirksvertretung Kalk eine Beschlussvorlage zur Einrichtung eines „Verkehrsberuhigten Be- reichs“. Bezirksvertretung 8 (Kalk) 22.06.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Petent beantragt die Einrichtung einer Spielstraße (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Bezüglich der geplanten Geschwindigkeitsregelung in Form eines „Verkehrsberuhigten Bereiches“ ergibt sich aus straßenbautechnischer Sicht ein Problem, wenn der „Verkehrsberuhigte Bereich“ ein- gerichtet wird, bevor der Endausbau erfolgt ist. Aufgrund des jetzigen Ausbauzustandes der Fahr- bahn ist eine Markierung von Parkplätzen zurzeit noch nicht möglich. Die Ausschilderung eines „Ver- kehrsberuhigten Bereiches“ würde dazu führen, dass keine „legalen“ Parkplätze“ mehr vorhanden wären. Das Neubaugebiet wird daher vorerst mit „30“ – Einzelbeschilderung ausgewiesen, so daß in Kürze die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt ist. So bleiben die Parkmöglichkeiten bestehen und trotzdem ist die Höchstgeschwindigkeit beschränkt. Der Endausbau wird vermutlich nach 2020 erfolgen. Dann wird eine Beschlussvorlage zur Einrichtung eines „Verkehrsberuhigten Bereiches“ von der Verwaltung erstellt und der Bezirksvertretung zur Entscheidung vorgelegt werden. Die oben angesprochene Beschilderung wurde am 09.02.2017 angeordnet und wird in Kürze umge- setzt. Anlagen

Beratungsverlauf

  1. 22.06.2017

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    TOP 2.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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