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AN/0906/2022

Erstellung eines Masterplans Kommunale Sicherheit und eines Masterplans Sauberkeit

Gem. Antrag nach § 3 (CDU) 25.04.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.05.2022, TOP 3.1.9

Gem. Antrag nach § 3 (CDU)

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Gem. Antrag nach § 3 (CDU)

5838 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln  
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln  
 
 
 
An die Vorsitzende des Kölner Rates 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 25.04.2022 
 
AN/0906/2022 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 05.05.2022 
 
Erstellung eines Masterplans Kommunale Sicherheit und eines Masterplans 
Sauberkeit 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der 
Sitzung des Rates am 05.05.2022 zu setzen. 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt einen Masterplan Kommunale Sicherheit sowie einen Mas-
terplan Sauberkeit in der Stadt Köln zu erstellen. 
 
1. Zunächst soll im Laufe des Jahres 2022 jeweils ein Status-Quo-Bericht mit den der-
zeitigen und geplanten Maßnahmen zum Thema Kommunale Sicherheit und Sauber-
keit in Köln erstellt werden. Der Status-Quo-Bericht Kommunale Sicherheit wird dem 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales sowie 
dem Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren, dem Ausschuss Stadtentwick-
lung und dem Integrationsrat vorgelegt. Der Status-Quo-Bericht Sauberkeit wird dem 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales sowie 
dem Ausschuss Klima, Umwelt und Grün vorgelegt.  
 
2. Es wird ein mit externer Expertise begleitetes Verfahren zur Erstellung des Master-
plans Kommunale Sicherheit gestartet. Dabei werden die relevanten Stakeholder wie 
z.B. Zentrum für Kriminalprävention, Ordnungsamt, Gesundheitsamt, Amt für Sozia-
les, Arbeit und Senioren inkl. Akteure Streetwork, Stadtplanung, Poli-
zei/Bundespolizei, Feuerwehr, KVB, Deutsche Bahn, Inklusionsbeauftragte, Stabs-
stelle Diversity, freie Träger der Jugendhilfe und zivilgesellschaftliche Initiativen und 
Vereine wie z.B. Sozialdienst katholischer Männer und Sozialdienst katholischer 
Frauen, Datenschutzvereine eingebunden. Darüber hinaus sollen auch Erfahrungen 
aus dem interkommunalen Austausch einfließen sowie Netzwerke aufgebaut werden.

- 2 - 
 
 
3. Es wird ein mit externer Expertise begleitetes Verfahren zur Erstellung des Master-
plans Sauberkeit gestartet. Dabei werden die relevanten Stakeholder wie z.B. Rhein-
Energie, AWB, AVG, Deutsche Bahn, zivilgesellschaftliche Organisationen und Ver-
einen wie z.B. Krake e.V. eingebunden. Bereits erarbeitete Maßnahmen und Er-
kenntnisse aus dem Ratsantrag (AN/0942/2021) zum Zero-Waste-Konzept werden 
beim Masterplan Sauberkeit berücksichtigt. Das bestehende Konzept für das Aufstel-
len von öffentlichen Toiletten wird konsequent umgesetzt. 
 
4. Die beiden Masterpläne sollen unterteilt werden in kleinere, kurzfristig umsetzbare 
Maßnahmen und solche, die einer detaillierten Planung bedürfen. Schnittstellen zwi-
schen den beiden Masterplänen werden jeweils dargestellt. Prioritär sollen urbane 
Zentren in der Innenstadt und den Stadtteilen, wie Plätze, Parks (in Abstimmung mit 
dem Umweltamt/Grünflächenamt), der Nahverkehr und sogenannte Angsträume un-
tersucht werden.  
 
5. Neben der Hinzuziehung einer externen fachlichen Beratungsfirma/Institut sollen 
Bürger*innen, hier auch insbesondere Kinder und Jugendliche, durch entsprechende 
Präsenz- und Online-Formate der Öffentlichkeitsbeteiligung an der Erstellung der 
beiden Masterpläne beteiligt werden.  
 
6. Der Masterplan Kommunale Sicherheit wird dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung 
und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales vorgelegt sowie zur Beratung dem Aus-
schuss Soziales, Seniorinnen und Senioren, dem Ausschuss Stadtentwicklung und 
dem Integrationsrat. Der Masterplan Sauberkeit wird dem Ausschuss Rechtsfra-
gen/Vergabe/Internationales vorgelegt sowie zur Beratung dem Ausschuss Klima, 
Umwelt und Grün vorgelegt. Beide Masterpläne sollen bis spätestens im III. Quartal 
2023 abgeschlossen sein.  
 
7. Finanzierung 2022: 350.000 Euro konsumtiv für die Erstellung der Masterpläne durch 
politischen Veränderungsnachweis und 300.000 Euro investiv zur Umsetzung erster 
Maßnahmen gemäß AN/2094/2021 
 
Begründung: 
 
Die Themen Kommunale Sicherheit und Sauberkeit sind wichtige Bereiche für das Zusam-
menleben und das Wohlfühlen aller Einwohnenden in der Stadt Köln. Der Sicherheitsbegriff 
umfasst dabei alle Gruppen der Kölner Einwohnenden und Gäste mit ihren spezifischen Er-
wartungen und Bedürfnissen. Die Fortentwicklungen der kommunalen Sicherheit und die 
Verbesserung der Sauberkeit in Köln tragen somit für erhöhte Lebens- und Aufenthaltsquali-
tät in den Bezirken bei und sind mehr als ein reiner Schutz vor Kriminalität.  
 
Eine externes Beratungsunternehmen/Institut soll neben der Begleitung des Prozesses auch 
weitere Vorschläge einbringen, welche die Verwaltung bei der Erstellung der beiden Master-
pläne unterstützen und einen ggf. veränderten Personalbedarf für die Umsetzung der Maß-
nahmen darstellen.  
 
Jede und jeder soll sich in der Stadt Köln bewegen können, ohne Angst vor Übergriffen zu 
haben. Dies erfordert eine ganzheitliche Betrachtung der Situation in Köln auf Stadtebene 
und in den einzelnen Veedeln. Es erfordert eine interdisziplinäre und systematische Zusam-
menarbeit aller an den Themen kommunale Sicherheit und Sauberkeit beteiligten Akteu-
er*innen sowie der Einwohnenden in der Stadt Köln.

- 3 - 
 
Die Koordination zur Erstellung der beiden Masterpläne obliegt der Verwaltung. Es wird emp-
fohlen den Masterplan Sicherheit koordinierend durch Dezernat I und den Masterplan Sau-
berkeit koordinierend durch die Dezernate I und VIII zu erstellen. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Lino Hammer     gez. Niklas Kienitz 
Grüne-Fraktionsgeschäftsführer   CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Lucas Sickmöller     
Volt-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

05.05.2022 Rat
TOP 3.1.9 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/0906/2022
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (CDU)
Datum
25.04.2022
Erstellt
25.04.2022 13:24