2642/2023
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - "Jährliche Berechnung der Kosten der Verkehrssysteme in Köln" Aktenzeichen 145-21 S
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Anlage 1 Eingabe
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Von: Gesendet: Montag, 7. Juni 2021 12:21 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Anregung nach §24 GO NRW - Jährliche Berechnung der Kosten der Verkehrssysteme in Köln Sehr geehrter Herr Derichsweiler, sehr geehrte Damen und Herren im Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, bereits 2018 haben Ingenieure der Uni Kassel erstmals Tools entwickelt, um die Kosten des städtischen Verkehrs zu ermitteln. Darunter fallen die Kosten durch Auto- , Lkw-, Fahrrad-, Fuß- und Öffentlichen Personennahverkehr. Stadtverwaltungen können so Aufwendungen und Erträge sowie externe Effekte für verschiedene Verkehrsmittel berechnen und vergleichen. Dies war bisher nur eingeschränkt möglich. Was ist teurer: Fahrrad, Auto oder Bus? Welche Kosten verursachen Verkehr und Infrastruktur für die Städte? „Die Höhe der Aufwendungen und Erträge, die einer Kommune aufgrund des städtischen Verkehrs entstehen, waren lange unbekannt“, sagt Prof. Dr. Carsten Sommer vom Fachgebiet Verkehrsplanung und Verkehrssysteme der Uni Kassel. „genau wie dessen Aufteilung auf die verschiedenen Verkehrssysteme.“ Mit zwei IT-gestützten Tools unterstützen der Kasseler Verkehrswissenschaftler und sein Team nun Städte dabei. Mit den Tools soll Stadtverwaltungen ein einfach zu bedienendes Instrument für die Verkehrs- und Infrastrukturplanung zur Verfügung gestellt werden. Während das erste Tool einen betriebswirtschaftlichen Vergleich der Verkehrssysteme erlaubt, können mit dem zweiten Tool externe Effekte abgeschätzt werden. Denn der Verkehr verursacht Kosten, die nicht nur die Verursacher, sondern die ganze Gesellschaft tragen müssen. Dazu zählen zum Beispiel Lärm- und Schadstoffbelastungen. Die Leitfäden und die IT-gestützten Tools werden allen interessierten Anwendern kostenlos zur Verfügung gestellt. Das Forschungsprojekt trägt den Titel „NRVP 2020 - Welche Kosten verursachen verschiedene Verkehrsmittel wirklich?“ und wurde im Rahmen des Nationalen Radverkehrsplans vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gefördert ( https://nationaler-radverkehrsplan.de/de/praxis/nrvp-2020- welche-kosten-verursachen-verschiedene ) Auch ein aktueller TV-Beitrag erklärt wunderbar die Mehrwerte der Tools für die Kommune: https://www.daserste.de/information/wissen-kultur/w-wie-wissen/videos/Die- wahren-Verkehrskosten-in-der-Stadt-video-100.html Daher rege ich an, dass seitens der Stadt Köln jährlich die beiden bereitstehenden Tools angewendet sowie die Ergebnisse (sowie daraus folgende Maßnahmen) dem zuständigen Verkehrsausschuss jährlich zeitnah mitgeteilt werden. Mit freundlichen Grüßen
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 17.08.2023 2642/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 04.09.2023 Verkehrsausschuss 19.09.2023 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - "Jährliche Berechnung der Kosten der Verkehrssysteme in Köln" Aktenzeichen 145-21 S Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden hiermit zur Kenntnis gegeben. gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 2 Antwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 / 2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.k oeln Auskunft T: 0221 221- , F: 0221 221-6569933 geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Herrn per E-Mail Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 145/2021 14.08.2023 Ihre Eingabe – Jährliche Berechnung der Kosten der Verkehrssysteme in Köln, Az: 145/2021 Sehr geehrter…, nun endlich kann ich auf Ihr Schreiben vom 07.06.2021 zurückkommen. Das Dezernat für Mobilität hat Ihre Anregung intensiv geprüft. In seiner Stellungnahme teilt es das Ergebnis der Prüfung wie folgt mit: „Das von Ihnen angesprochene Berechnungstool, welches im Rahmen der Nationalen Radverkehrsplanung von der Universität Kassel entwickelt wurde, ist der Stadtverwal- tung bekannt. Die Umweltorganisation Greenpeace hat 2018 in ihrer Broschüre „Radfahrende schüt- zen – Klimaschutz stärken“ die kommunalen Ausgaben der größten deutschen Städte, darunter auch Köln, für den Radverkehr mit denen in Kopenhagen und Amsterdam verglichen. In Köln würde pro Einwohner lediglich 2,80 Euro in die Förderung des Radverkehrs investiert (vgl. https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwal- tung/presse/mitteilungen/19779/index.html ). Die Verwaltung wies in diesem Zusam- menhang darauf hin, dass nur wenige Finanzpositionen des Haushaltsplans ausdrück- lich und ausschließlich dem Radverkehr zugeordnet und somit auch als solche ge- kennzeichnet sind. Greenpeace hatte für Köln lediglich die Ausgaben berücksichtigt, die im Haushaltsplan in der Überschrift explizit dem Radverkehr zuzuordnen sind. Die Verwaltung ermittelte überschlägig, dass in Köln 2017 pro Einwohner rund 12 Euro für den Radverkehr ausgegeben wurden. Dass sich das Mobilitätsverhalten der Kölnerinnen und Kölner im Sinne einer Mobili- tätwende entwickelt und demnach die Ausgaben für den Radverkehr respektive alter- nativer Mobilitätsangebote weiter steigen müssen, zeigen die Mobilitätsbefragungen aus 2017 (vgl. https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=89817 ) und 2022 (vgl. https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=114927 ). - 2 - / 3 Die Stadtverwaltung hat die Entwicklung des Berechnungstools eng verfolgt. Mit dem Ansatz wurde erstmals eine wissenschaftliche Methode entwickelt, die anhand stan- dardisierter Kriterien eine Vergleichsmöglichkeit zwischen den Kommunen in Bezug auf Ihre Mobilitätsausgaben herstellt. Die Stadtverwaltung hat daher schon 2018 Kon- takt mit der Universität Kassel aufgenommen und ein gemeinsames Projekt ange- strebt. Die für die Verwendung des Tools erforderlichen Geo- und Finanzdaten liegen grundsätzlich vor. Allerdings zeigte sich, dass eine automatisierte Verarbeitung der Daten nicht möglich ist und eine händische Eingabe erforderlich ist. Zudem sind die OpenStreetMap-Daten für das Stadtgebiet Köln nicht in der gewünschten Detailtiefe vorhanden. Im Oktober 2019 konnten Studierende der Hochschule für Polizei und Verwaltung NRW für eine Pilotanwendung gewonnen werden. Das Berechnungstool wurde somit Rahmen eines Projektseminars für das Stadtgebiet Köln und das Haushaltsjahr 2017 erprobt. Das Projekt wurde im Juni 2020 der Verwaltung präsentiert. Grundsätzlich ist das Tool anwendbar, jedoch wurden (Geo-) Datenlücken identifiziert, die nur mit einem hohen personellen Aufwand geschlossen werden können. Weiterhin ist eine enge Zusammenarbeit und stichtagsgenaue Bereitstellung von Finanz- und Geodaten der städtischen Unternehmen notwendig. Je besser die Eingabedaten sind, desto genauer und valider das Ergebnis. Für eine jährliche Berechnung ist also ein geregelter Prozess zu entwickeln, der zu- sätzlich regelmäßigen Personaleinsatz erfordert. Dieser Ressourceneinsatz steht aus Sicht der Fachverwaltung kein angemessener Erkenntnisgewinn gegenüber. Die für die Messung der Mobilitätswende maßgeblichen Zielkennziffern sind eher nicht im Fi- nanzbereich verortet, sondern liegen – gemäß des Ratsbeschlusses „Strategie Klima- neutrales Köln“ (vgl. https://ratsinformation.stadt- koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=109832 ) – im Umweltbereich beim Monitoring der Treibhausgasemissionen. Auf Grund dieser Abwägung spricht sich die Verwaltung gegen eine jährliche Berech- nung der Kosten der Verkehrssysteme in Köln aus, da diese unverhältnismäßig hohen Personalkapazitäten sowohl in den Finanzabteilungen als auch den planenden Äm- tern binden würde, die anderweitig und prioritär, z. B. zur Umsetzung von Mobilitäts- maßnahmen, eingesetzt werden sollen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Ihnen aus Urheberrechtsgründen den Pro- jektbericht nicht zur Verfügung stellen können, da dieser von den Studierenden ver- fasst wurde. Auch sehen wir von einer Veröffentlichung der Zahlen ab, da diese – wie beschrieben – auf Grund der vorhandenen Datenlücken nicht valide genug sind und in der Öffentlichkeit zu Fehlinterpretationen führen würde. Auch wenn wir Ihre Anregung aus den dargelegten Gründen nicht berücksichtigen können, möchten wir Sie dazu einladen sich weiter für eine positive Mobilitätsentwick- lung in Köln einzusetzen. Aktuell wird mit „Besser durch Köln“ der nachhaltige Mobili- tätsplan entwickelt, bei dem sich alle Bürgerinnen und Bürger einbringen können. Wei- tere Informationen erhalten Sie unter https://meinungfuer.koeln/mobilitaetsplan “ Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben erhält der Ausschuss für Bürgerbeteili- gung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich direkt wenden an: Dezernat III Mobilität, Herrn…, Rufnummer 0221-221 …. Stadthaus Deutz – Westge- bäude, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, Mobilitaet@stadt-koeln.de - 3 - Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit im Ausschuss für Bürgerbeteiligung, An- regungen und Beschwerden wünschen, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anre- gungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. Für Ihr Engagement bedanke ich mich herzlich und verbleibe mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 3 Auszug aus der Niederschrift vom Ausschuss Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden vom 04.09.2023
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Geschäftsführung Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Frau Pesch Telefon: (0221) 221 26144 Fax: (0221) E-Mail: doris.pesch@stadt-koeln.de Datum: 18.09.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden vom 04.09.2023 öffentlich 7.2.9 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - "Jährliche Berech- nung der Kosten der Verkehrssysteme in Köln" Aktenzeichen 146-21 S 2642/2023 Frau Oedingen, SPD, bittet die Verwaltung, diese Mitteilung auch dem Verkehrsaus- schuss zur Kenntnis zu geben.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2642/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 18.09.2023
- Erstellt
- 17.08.2023 08:15