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3079/2017

Starke Veedel - Starkes Köln - Sozialraum Ostheim und Neubrück Hier: Zuwendung aus dem städtischen Aktivierungsfonds für Projekte im Sozialraum Ostheim und Neubrück

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 05.10.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 19.10.2017, TOP 8.1.3

Anlage 1 BV8_Anträge-AF-OsthNeub

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 BV8_Anträge-AF-OsthNeub

9225 Zeichen

Sozialraumgebiet 10: Ostheim / Neubrück 
Projekt: Die Bremer Stadtmusikanten – ein integratives kreativ-therapeutisches Pro- 
jekt 
Antragsteller: Anne Schulz-Delcuve  
Beantragte Förderung: 1.249,00 € (Honorare: 3 Workshops à 250,00 € = 750,00 €, Hono- 
rar Abschlussveranstaltung 250,00 €, Materialkosten 249,00 €)  
Eingang: 31.08.2017 
Prüfung der Förderfähigkeit gemäß der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus 
dem städtischen Aktivierungsfonds  
− Förderfähig als Mitmachaktion im Stadtteil Neubrüc k 
− Förderfähig als geeignete Maßnahme zur Aktivierung  der Gemeinschaf 
− Zielsetzung: Stärkung des Gemeinschaft 
Projektbeschreibung: 
In Neubrück wurde ein neues Flüchtlingsheim errichtet und bezogen. Die Menschen dort 
müssen zunächst ankommen und dann möglichst rasch in Kontakt mit den Bewohnern des 
Stadtteils kommen.  
Das Projekt „Die Bremer Stadtmusikanten setzt hier an und bringt Flüchtlingskinder und 
Kinder des Stadtteils Neubrück zusammen. Es ist ein integratives kunst- und theaterpäda- 
gogisches Projekt, das an drei Workshop-Nachmittagen in der Flüchtlingsunterkunft stattfin- 
det. Die Ergebnisse bzw. der Prozess werden in einer Abschlussveranstaltung mit einer 
Theateraufführung präsentiert. Im Rahmen des Workshops knüpfen zunächst die Kinder 
Kontakt, im Rahmen der Abschlussveranstaltung wird der Personenkreis erweitert.  
Die Durchführung des Projektes wird unterstützt durch die Kooperationspartner vor Ort. Dies 
sind das Flüchtlingsheim der Caritas, die Flüchtlingsinitiative sowie eine KGS und eine GGS 
in Neubrück.  
Projektziele sind die Integration der Flüchtlingskinder, die Stärkung der Nachbarschaft, die 
Sensibilisierung und Schärfung des Bewusstseins für die unterschiedlichen Kulturkreise, die 
Anbahnung von Kontakten, das Vorbeugen von Isolation sowie Heranführen und Training 
der deutschen Sprache. 
Votum der Verwaltung: 
Die Voraussetzungen für die Förderfähigkeit in der beantragten Höhe sind erfüllt. 
Der Sozialraumkoordinator Herr Hansmann befürwortet eine Unterstützung des Projektes. 
Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag in voller Höhe stattzugeben.

Sozialraumgebiet 10: Ostheim / Neubrück 
Projekt: Die neue Nachbarschaft aktiv – das Waldbadviertel näht und repariert 
Antragsteller: Jugendprojekt Waldbadviertel, AWO Kreisverband Köln e.V.  
Beantragte Förderung: 1.249,00 € (Nähmaschinen und Nähutensilien 500,00 €, Material 
und Werkzeug für das Repair Café 749,00 €) 
Eingang: 01.09.2017  
Prüfung der Förderfähigkeit gemäß der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus 
dem städtischen Aktivierungsfonds  
− Förderfähig als Mitmachaktion im Stadtteil Ostheim  
− Förderfähig als geeignete Maßnahme zur Aktivierung  der Beteiligten in Ostheim 
− Zielsetzung: Stärkung des Gemeinschaft 
− Zielsetzung: Stärkung von Eigenverantwortung und S elbsthilfe  
Projektbeschreibung: 
Das Waldbadviertel ist ein relativ junges Veedel. Viele Bewohnerinnen und Bewohner sind 
neu in Ostheim, teilweise sogar neu in Deutschland. Mit dem Angebot eines Repair- und 
Nähcafés soll eine Möglichkeit geschaffen werden, die eigenen vier Wände zu verlassen 
und sich mit seinen Nachbarn zu treffen um ein Gemeinschaftsgefühl zu entwickeln. Das 
Jugendprojekt Waldbadviertel möchte hier neue Perspektiven eröffnen: Es sollen Hobby- 
räume geschaffen werden, wo sich die Nachbarschaft kreativ beschäftigen und miteinander 
austauschen kann. Es sollen Näh- und Repaircafés entstehen, die auch von den Nachbarn 
betreut werden. Die beantragten Mittel sollen die Anschaffung von notwendigen Werkzeu- 
gen, Nähmaschinen und Materialien ermöglichen.  
Die unterschiedlichen handwerklichen Tätigkeiten – Nähen und Reparieren – sollen unter- 
schiedliche Interessen ansprechen und ein breites Spektrum der Stadtteilbewohnerinnen 
und - bewohner erreichen, darunter Neue und Alteingesessene, Jung und Alt oder Men- 
schen mit unterschiedlichen Migrations- und Fluchterfahrungen, die bei rein kommunikativen 
Angeboten oft gehemmt sind. Dabei verlaufen technisches Verständnis und Näherfahrung 
nicht parallel zu Bildungsgrad und Einkommen, d. h. hier können „Rollen“ auch mal umge- 
kehrt werden.  
Das Projekt soll ein Kennenlernen untereinander ermöglichen, es öffnet sich in den Sozial- 
raum und möchte einer Verinselung bzw. Abschottung des Waldbadviertels vorbeugen. Es 
soll sich als Treffpunkt im Veedel etablieren und Jugendliche sollen hier ein Handwerk er- 
proben können, was ihnen Berufsperspektiven eröffnen könnte. 
Votum der Verwaltung: 
Die Voraussetzungen für die Förderfähigkeit in der beantragten Höhe sind erfüllt. 
Der Sozialraumkoordinator Herr Hansmann befürwortet eine Unterstützung des Projektes. 
Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag in voller Höhe stattzugeben.

Sozialraumgebiet 10: Ostheim / Neubrück 
Projekt: Fotowettbewerb 
Antragsteller: Lebensräume in Balance e.V.  
Beantragte Förderung: 1.000,00 € (Plakate und Flyer 100,00 €, Druck und Aufziehen der 
Fotos 600,00 €, Präsentation 250,00 €, Druck der Kalender 250,00; Gesamtkosten: 
1.200,00 €, davon Eigenanteil 200,00 €) 
Eingang: 04.09.2017 
Prüfung der Förderfähigkeit gemäß der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus 
dem städtischen Aktivierungsfonds  
− Förderfähig als Mitmachaktion im Stadtteil Ostheim  
− Förderfähig als geeignete Maßnahme zur Aktivierung  der Beteiligten in Ostheim 
− Zielsetzung: Stärkung des Gemeinschaft 
− Zielsetzung: Stärkung der Identität mit dem Stadtt eil Ostheim  
Projektbeschreibung: 
Ostheim besteht aus mehreren Teilen, die sich von den sozialen und nationalen Zugehörig- 
keiten her stark unterscheiden. Der Stadtteil wird in der Öffentlichkeit oft als Problemstadtteil 
gesehen bzw. dargestellt. Der Fotowettbewerb, die Präsentation und der Kalender selbst 
soll die Bewohner miteinander in Kontakt bringen. Die Identifikation mit dem Stadtteil soll 
gefördert werden und das Image nach außen verbessert werden. Über das jährlich wech- 
selnde Motto des Kalenders können verschiedene Themen in den Mittelpunkt der Aufmerk- 
samkeit gerückt werden. 
Knipsen kann jeder – Alt und Jung, Deutsche und Migranten, Alteingesessene und Neuzu- 
gezogene. Die Motive lassen sich im Hochhausviertel genauso finden wie bei den Einfamili- 
enhäusern der 1960er Jahre, dem Neubaugebiet oder den Kleingartenvereinen.  
Nach einem öffentlichen Aufruf (Plakataktion) wird bei diversen Gelegenheiten (Karneval- 
sumzug, Stadtteilzeitung, Sommerfest) erneut für die Einsendung von Fotos geworben. Im 
Herbst 2018 findet eine feierliche Präsentation der Bilder im Mehrgenerationenhaus „Le- 
bensräume in Balance“ statt mit Publikumswahl der schönsten Fotos. Es gibt gestiftete Gut- 
scheine zu gewinnen. Bei den Ostheimer Weihnachtsbasaren der Kirchen und des Veedel 
e.V. sowie in bestimmten Institutionen (z. B. Sparkasse, Apotheke, kath. Bücherei) kann der 
Kalender gekauft werden. Der Erlös kommt Kinderferienaktionen in Ostheim zugute.  
Unter der Schirmherrschaft von Oberbürgermeisterin Reker läuft seit Mai 2017 der erste 
Fotowettbewerb „Ein Kalender für Ostheim 2018 – Mein Lieblingsort“. Geplant ist jetzt die 
jährliche Fortsetzung, die zu einer stadtteilbezogenen Tradition führen soll. Die intensive 
Zusammenarbeit mit den Vereinen des Stadtteils und den örtlichen Unternehmen und Ge- 
schäften wird weitergeführt. 
Votum der Verwaltung: 
Die Voraussetzungen für die Förderfähigkeit in der beantragten Höhe sind erfüllt. 
Der Sozialraumkoordinator Herr Hansmann befürwortet eine Unterstützung des Projektes. 
Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag in voller Höhe stattzugeben.

Sozialraumgebiet 10: Ostheim / Neubrück 
Projekt: Deutsche Meisterschaft 
Antragsteller: Sportschützengesellschaft Köln-Ostheim 1963 e.V.  
Beantragte Förderung: 1.249,00 € (Anfahrtskosten und Unterbringung/ Veranstaltungs- 
ort München)  
Eingang: 16.08.2017 
Prüfung der Förderfähigkeit gemäß der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus 
dem städtischen Aktivierungsfonds  
− Förderausschluss: Die Maßnahme ist zwar für die im  Sozialraum lebenden Bewohne- 
rinnen und Bewohner vorgesehen, findet jedoch nicht im Sozialraum statt, der das 
Fördergebiet bildet. Außerdem wurde die Maßnahme vor der Bewilligung am 
03.09.2017 durchgeführt.  
− Zielsetzung: Aktiviert das Bewohnerengagement 
− Zielsetzung: Stärkung des Gemeinschaft 
Projektbeschreibung: 
Die Jung- und Altschützen der Sportschützengesellschaft Köln-Ostheim 1963 e.V. haben an 
der Landesmeisterschaft in Dortmund teilgenommen. Erstmals hat ein Mitglied der Gesell- 
schaft dabei die Limitzahl zur Teilnahme an der Deutschen Meisterschaft in München über- 
troffen und die Teilnahme geschafft.  
Andere Mitglieder trainieren eifrig, um im kommenden Jahr ein entsprechendes Ergebnis zu 
erzielen. Hierbei geht es um junge Ostheimer Sportlerinnen und Sportler, die neben der 
Sportschützengesellschaft auch den Stadtteil vertreten.  
Die Zuwendung soll der Bevölkerung und den Sportbegeisterten in Ostheim eine Anerken- 
nung symbolisieren und dass es sich lohnt, für höhere Ziele zu trainieren, auch in Ostheim. 
Votum der Verwaltung: 
Der Antrag kann leider nicht berücksichtigt werden, da die Maßnahme nicht im Fördergebiet 
stattfindet und sie bereits vor der Bewilligung durchgeführt wurde.

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

5281 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/15/152 
152/1 
Vorlagen-Nummer 
 3079/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Starke Veedel - Starkes Köln - Sozialraum Ostheim und Neubrück  
Hier: Zuwendung aus dem städtischen Aktivierungsfonds für Projekte im Sozialraum Ostheim 
und Neubrück 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Beschlussvorschlag: 
Die Bezirksvertretung Kalk beschließt,  
 dem Antrag von Anne Schulz-Delcuve auf eine Zuwendung aus dem städtischen Aktivierungs-
fonds in der beantragten Höhe von 1.249,00 € und 
 dem Antrag des Jugendprojektes Waldbadviertel, AWO Kreisverband Köln e.V. auf eine Zu-
wendung aus dem städtischen Aktivierungsfonds in der beantragten Höhe von 1.249,00 € 
stattzugeben. 
 
Alternativ (1):  
Die Bezirksvertretung Kalk beschließt,  
 dem Antrag von Anne Schulz-Delcuve auf eine Zuwendung aus dem städtischen Aktivierungs-
fonds in der beantragten Höhe von 1.249,00 € und 
 dem Antrag des Lebensräume in Balance e.V. Köln auf eine Zuwendung aus dem städtischen 
Aktivierungsfonds in der beantragten Höhe von 1.000,00 € 
statt zu geben.  
 
Alternativ (2):  
Die Bezirksvertretung Kalk beschließt,  
 dem Antrag des Lebensräume in Balance e.V. Köln auf eine Zuwendung aus dem städtischen 
Aktivierungsfonds in der beantragten Höhe von 1.000,00 € 
 dem Antrag des Jugendprojektes Waldbadviertel, AWO Kreisverband Köln e.V. auf eine Zu-
wendung aus dem städtischen Aktivierungsfonds in der beantragten Höhe von 1.249,00 € 
stattzugeben. 
 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 19.10.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  2.498,- € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Der mit Ratsbeschluss 2901/2015 vom 12.11.2015 installierte und mit einem Budget in Höhe von 
55.000,00 € ausgestattete Aktivierungsfonds ist für kleinteilige Projekte und Aktivitäten in den elf So-
zialräumen des Programms "Starke Veedel – Starkes Köln" bestimmt. Die dazugehörige Richtlinie 
bestimmt, dass 5.000,00 € pro Sozialraum in zwei Antragsdurchläufen zu 2.500,00 € und mit einem 
maximalen Zuwendungsbetrag von 1.249,00 € pro Maßnahme ausgeschüttet werden. Die entspre-
chende Beschlussvorlage 3225/2016 wurde von der Bezirksvertretung Kalk am 08.12.2016 verab-
schiedet. 
Am 22.06.2017 hat die Bezirksvertretung Kalk für den ersten Förderzeitraum die Vergabe von zwei 
Zuwendungen in Höhe von insgesamt 2.498,00 € beschlossen (Vorlage Nr. 1865/2017). Der Restbe-
trag in Höhe von 21,00 € wird dem zweiten Förderzeitraum zugeschlagen. Somit stehen jetzt 
2.521,00 € zur Verfügung. 
Die Bezirksvertretung übernimmt als Entscheidungsgremium die Beschlussfassung für die Zuwen-
dungsanträge aus dem Aktivierungsfonds, nachdem sich die Verwaltung mit dem zuständigen Sozial-
raumkoordinator/ der zuständigen Sozialraumkoordinatorin beraten hat. 
Aus dem Sozialraum Ostheim und Neubrück sind vier Anträge eingegangen.  
 Frau Anne Schulz-Delcuve beantragt eine Zuwendung i. H. v. 1.249,00 € für das Projekt „Die 
Bremer Stadtmusikanten – ein integratives kreativ-therapeutisches Projekt“ (Dauer 18.11.17 – 
09.12.17). 
 Das Jugendprojekt Waldbadviertel des AWO Kreisverband Köln e.V. beantragt eine Zuwen-
dung i. H. v. 1.249,00 € für das Projekt „Die neue Nachbarschaft aktiv – das Waldbadviertel 
näht und repariert“ (Dauer ab 23.10.17). 
 Der Lebensräume in Balance e.V. beantragt eine Zuwendung i. H. v. 1.000,00 € für das Pro-
jekt „Fotowettbewerb“ (Dauer 12/17 – 10/18).

3 
Die Fördervoraussetzungen der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus dem städtischen 
Aktivierungsfonds sind bei den Projekten „Die Bremer Stadtmusikanten – ein integratives kreativ-
therapeutisches Projekt“, „Die neue Nachbarschaft aktiv – das Waldbadviertel näht und repariert“ und 
dem „Fotowettbewerb“ erfüllt. 
Der Sozialraumkoordinator Herr Hansmann unterstützt die Förderung der Projekte. 
 Die Sportschützengesellschaft Köln-Ostheim 1963 e.V. beantragt eine Zuwendung i. H. v. 
1.249,00 € für das Projekt „Deutsche Meisterschaft“. Zum Förderausschluss führt, dass das 
Projekt bereits Anfang September durchgeführt wurde und außerhalb des Sozialraumes statt-
fand. 
Der Ausschüttungssumme der zweiten Förderwelle i. H. v. 2.521,00 € steht eine Gesamtantrags-
summe i. H. v. 3.498,00 € gegenüber. Um alle drei Projekte fördern zu können, müsste die Antrags-
summe jeweils um ca. ein Drittel gekürzt werden. Dies wäre eine unverhältnismäßige Belastung für 
die einzelnen Projekte. Daher empfiehlt die Verwaltung eine Auswahl von zwei Projekten und eröffnet 
der Bezirksvertretung die hierfür möglichen Alternativen. 
 
Anlagen

Beratungsverlauf (1)

19.10.2017 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3079/2017
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
05.10.2017
Erstellt
05.10.2017 11:14