BV8/248/2025
KGV Am Dammsteg
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Informationsvorlage BV
2317 Zeichen
BV8/248/2025 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: KGV Am Dammsteg Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 8 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 8 27.11.2025 Kenntnisnahme Die Bezirksvertretung 8 hat in der Sitzung am 25.09.2025 folgenden Beschluss gefasst: Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, für die Kleingartenanlage Am Dammsteg vier zusätzliche Mülleimer aufzustellen und dem Vorstand des Kleingartenvereins Hundekotbeutel zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung teilt zu dieser Anregung mit, dass die Aufstellung von Abfallbehältern innerhalb von Kleingartenanlagen durch die Verwaltung grundsätzlich nicht befürwortet wird. Erfahrungen haben gezeigt, dass Abfallbehälterstandorte innerhalb von Kleingartenanlagen für Entsorgungen von Privatabfällen, aber auch durch die Pächter zur missbräuchlichen Abfallentledigung genutzt werden. Sofern die bestehende Kapazität erreicht ist, werden lose Abfälle oder Müllsäcke neben die Behälter gestellt. Dies zieht insbesondere Schadnager an. Zudem werden durch wildlebende Tiere die Säcke geöffnet und der Abfall in der Umgebung verteilt. Weiterhin sind die Wege innerhalb der Kleingartenanlage nicht für das regelmäßige Befahren durch die Entsorgungsfahrzeuge ausgelegt. Insbesondere nach Regenfällen oder während der Herbst- und Winterzeit sind Wegeschäden absehbar. Durch das sich immer wei ter erhöhende Abfallaufkommen sind die hierfür eingeplanten Ressourcen und Budgets ausgeschöpft. Ebenfalls würde die Einrichtung zusätzlicher Abfallstandorte innerhalb der KGV Daueranlage Am Dammsteg e. V. einen Präzedenzfall darstellen. Der Kotbeutel - und Abfallbehälterstandort an der Kissinger Straße ist weiterhin existent. Aufgrund einer vorgetragenen Beschwerde wurde dieser lediglich ca. 30 Seite 2 Meter Sichtweite entfernt angebracht. Die Befüllung der öffentlichen Kotbeutelspender erfolgt turnusmäßig, sofern keine Beutel mehr vorhanden sind. Die Zurverfügungstellung von Beuteln für eine eigenverantwortliche Befüllung wird von Seiten der Verwaltung nicht befürwortet. Zu den dargestellten Themenstellungen haben seit 2022 mehrere Gespräche und Termine vor Ort mit dem Vorstand des KGV stattgefunden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV8/248/2025
- Typ
- Bezirksvertretung Informationsvorlage
- Datum
- 28.10.2025
- Erstellt
- 28.10.2025 07:28