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15 Minuten kostenfreies Parken im Bezirk Porz;

Mitteilung BV 3620/2018 vom 21.03.2019

Stand: Am 26.03.2019 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/2 Vorlagen-Nummer 3620/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 26.03.2019 15 Minuten kostenfreies Parken im Bezirk Porz; hier: Abgelehnte Standorte Aufgrund von Nachfragen aus dem politischen Raum erläutert die Verwaltung in Ergänzung der Mit- teilung 2046/2018 die Ergebnisse der Prüfungen zum 15 Minuten kostenfreien Parken zu den abge- lehnten Standorten in Porz:  Pfarrer-Oermann-Platz: Nur 4 von 17 Geschäften sind dem täglichen, kurzfristigen Bedarf zu- zurechnen, die Quote von 30 % (beschlossener Kriterienkatalog durch VA am 10.10.2017) wird nicht erreicht. - Parkplatz St. Sebastianusstraße in Wahn: Kriterium Trennung zwischen Parkraum und Ge- schäften durch Gehweg oder maximal Grünstreifen ist nicht erfüllt; zum Erreichen der Ge- schäfte sind Straßen an Ampeln zu überqueren. Je nach Lage der Geschäfte sind für Hin- und Rückweg zwei oder vier Ampelphasen nötig, um vom Parkplatz zu den Geschäften zu gelan- gen. Ein großer Teil der 15-minütigen Gratisparkzeit würde somit zum Zurücklegen von We- gen genutzt, für das Einkaufen reduziert sich das Zeitfenster entsprechend. - Einige Parkscheinautomaten in Porz bekommen die „Brötchentaste“ nicht, da der Anteil der Geschäfte des kurzfristigen, täglichen Bedarfs zu gering ist, z. B. Hauptstraße zwischen Ernst- Mühlendyck-Straße und Bahnhofstraße, Karlstraße zwischen Josefstraße und Hauptstraße, Friedrichstraße zwischen Bahnhofstraße und Klingerstraße oder auch Goethestraße zwischen Bahnhofstraße und Philipp-Reis-Straße. Hier noch einmal der Beschlusstext und die 4 Prüfkriterien, die durch den Beschluss des Verkehrs- ausschusses am 10.10.2017 für die Einführung des 15-minütigen, kostenfreien Parkens maßgeblich sind: Beschluss: „Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Einführung des 15-minütigen-, kostenfreien Parkens auf Grundlage der vier dargestellten Kriterien zu prüfen und vorbehaltlich der entsprechen- den Beschlussfassung durch die jeweilige Bezirksvertretung das kostenfreie Parken an Parkschein- automaten ohne Roten Punkt für das Bewohnerparken für bis zu 15 Minuten für die Stadtbezirke 2-9 in dafür geeigneten Geschäftsstraßenabschnitten einzuführen. - Die in Frage kommenden Straßen und Straßenabschnitte sind Teil eines Bezirks-, Bezirksteil- oder Mittelzentrums. - Der Anteil der Geschäfte des täglichen und kurzfristigen Bedarfs an allen Geschäften einer Straße oder eines Straßenabschnitts beträgt mindestens 30 Prozent. 2 - Es kommen nur Stellplätze in Frage, die über einen Parkscheinautomaten ohne „Roten Punkt“ für das Bewohnerparken bewirtschaftet werden. - Es kommen nur Stellplätze in Frage, die unmittelbar am Fahrbahnrand vor den Geschäften liegen oder die maximal durch einen Grünstreifen vom Gehweg vor den Geschäften getrennt sind.“

Beratungsverlauf

  1. 26.03.2019

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    TOP 10.2.17, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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