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1527/2017

Beantwortung der gemeinsamen Anfrage von CDU Fraktion und den GRÜNEN im Rat der Stadt Köln: Rheinboulevard - verkommt Kölns Flaniermeile zum Krawallbrennpunkt?

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 17.05.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.05.2017

Beantwortung einer Anfrage (Rat)

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Beantwortung einer Anfrage (Rat)

6896 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/32/324 
 
Vorlagen-Nummer 17.05.2017 
 1527/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 18.05.2017 
 
Beantwortung der gemeinsamen Anfrage der CDU Fraktion und den GRÜNEN im Rat der Stadt 
Köln:  Rheinboulevard - verkommt Kölns Flaniermeile zum Krawallbrennpunkt? 
AN /0552/2017 
Die Fraktionen von CDU und GRÜNE stellten in der Sitzung des Rates am 04.04.2016 folgende A n-
frage: 
 
Der Rheinboulevard startete im S ommer 2015 als die Kölner Vorzeige -Promenade mit Rheinblick. 
Ganz Köln saß und schwärmte von der neu eröffneten Freitreppe. Gut eineinhalb Jahre später macht 
die Flaniermeile mit erschreckenden Schlagzeilen auf sich aufmerksam – Pöbeleien, Prügeleien, 
Diebstahl, Drogenkonsum und gefährliche Körperverletzung scheinen nun den Alltag zu bestimmen. 
Inzwischen betitelt die Presse ihre Artikel mit „Boulevard der Albträume“ oder „Rheinboulevard wird 
zu Rhein brutal“ und zitiert die Polizei mit Aussagen wie: „Wir s ind hier inzwischen täglich im Einsatz, 
kontrollieren bei Tag und bei Nacht. Das hier ist der neue Hot-Spot von Köln“. 
 
Die für über 25 Millionen Euro am Deutzer Ufer gebaute Flaniermeile mit Blick auf Dom, Altstadt und 
Rhein sollen alle Bürgerinnen und Bü rger unbeschwert und sicher genießen. Daher müssen Polizei 
und Ordnungsdienst konsequent gegen Drogendelikte, Übergriffe, Messerattacken und Gruppen -
Schlägereien vorgehen. Gleiches gilt für die zunehmende Verunreinigung der Freitreppe durch G e-
tränke-, Spei se- und Tabakreste, die nur mühsam entfernt werden können und die Substanz des 
Bauwerkes beeinträchtigen.  
 
Vor diesem Hintergrund bitten die Fraktionen von CDU und GRÜNE um die Beantwortung fo l-
gender Fragen:  
 
1. Hat die Stadt Köln mit Blick auf die geschild erte Entwicklung ihre Kooperation mit der Polizei 
verstärkt – wenn ja, in welcher Form? 
2. Mit welchen konkreten Maßnahmen kann die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher des 
Rheinboulevards gewährleistet werden? 
3. Sind besondere Maßnahmen angedacht, den Zus ammenkünften von Personengruppen en t-
gegenzuwirken, die durch besonders auffälliges Verhalten die Nutzung des Rheinboulevards 
beeinträchtigen? 
4. Welche Möglichkeiten bestehen, gravierende Verunreinigungen des Rheinboulevards durch 
den Konsum von Getränken, Speisen und Tabak zu unterbinden?  
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Der Verwaltung der Stadt Köln ist es ein wichtiges Anliegen, den Rheinboulevard den Kölnerinnen 
und Kölnern sowie Besucherinnen und Besuchern als attraktive öffentliche Fläche mit hoher Aufe nt-

2 
 
haltsqualität zur Verfügung stellen zu können. Aufgrund der in den letzten Wochen eingetreten st ö-
rende Verhaltensweisen, begangenen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten wurde unter Federfü h-
rung der Amtes für öffentliche Ordnung unter enger Abstimmung mit  der Polizeiinspektion 5 (Nordost) 
ein Bündel von Maßnahmen beschlossen und sehr kurzfristig umgesetzt. Die ergriffenen Veränd e-
rungen haben unmittelbar zu einer wesentlichen Verbesserung der Situation vor Ort geführt. Durch 
die Bevölkerung sowie dem unmittelbar ansässigen Beherbergungsbetrieb wurden hierzu auch einige 
anerkennende Schreiben bzw. Äußerungen an die Stadt Köln gerichtet. 
 
Zu den einzelnen Fragen können folgende Sachstände mitgeteilt werden: 
 
1. Der Ordnungsdienst der Stadt Köln und die Polizei ha ben seit dem Tag der Eröffnung des 
Rheinboulevards die dortige Entwicklung intensiv beobachtet. Mit Aufkommen erster Störu n-
gen und Beschwerden wurde ab dem 05.04.2017 eine sofortige gemeinsame Sonderkooper a-
tion „Rheinboulevard“ bestehend aus 20 Polizistinn en und Polizisten sowie 10 Ordnung s-
dienstkräften geschlossen. Diese haben in täglicher gemeinsamer Streife den Rheinboulevard 
zunächst zu folgenden Zeiten bestreift: 
 
Sonntag bis Donnerstag in der Zeit von 17:00 bis 01:30 Uhr und 
Freitag und Samstag in der Zeit von 17:00 bis 02:00 Uhr 
 
Bei wetterbedingt geringerem Publikumsaufkommen wurde der Bereich zwischen Zoobrücke 
und Severinsbrücke zusätzlich mitbestreift. An besucherintensiven Tagen konzentrierte sich 
der Einsatz auf dem Bereich zwischen Hohenzollernbrücke und Deutzer Brücke. 
 
Aufgrund der bereits deutlich sichtbaren Beschädigungen der Treppenstufen, die aufgrund der 
Entsorgung des heißen Asche/Tabak – Gemisches von Shishas entstanden waren, wurde e i-
ne Allgemeinverfügung erlassen, die das Rauchen von Shishas im Bereich des Rheinboul e-
vards untersagt. 
 
Diese Maßnahmen zeigten sehr schnell Wirkung, so dass der personelle Einsatz wieder red u-
ziert werden konnte. Die Störungs - und Beschwerdelage ist seitdem unauffällig. Der Bereich 
wird weiterhin täglich bes treift. Mit Einsetzen der Schönwetterperiode wird das Besucherau f-
kommen steigen. Sollte es dadurch zu einem Anstieg von Störungen oder Beschwerden 
kommen, wird der personelle Einsatz im Rahmen der Kapazitäten wieder angepasst. 
 
2. Folgende Maßnahmen zur Erhöh ung der Sicherheit und Wahrung der Aufenthaltsqualität für 
die Besucherinnen und Besucher des Rheinboulevards wurden unmittelbar mit Aufkommen 
erster Störungen und Beschwerden getroffen: 
 
- Deutliche Präsenz und Prävention im Rahmen einer gemeinsamen Streife 
- Informations- und Aufklärungsgespräche sowie die Verteilung von Hinweiszetteln mit Ge - 
und Verboten zu den Benutzungsregeln 
- Zusätzliche Hinweisbeschilderung mit Benutzungsregeln 
- Zusätzliche Beleuchtung 
- Zusätzliche Papierkörbe 
- Shisha-Verbot ab dem 08.04.2017 durch den Erlass einer Allgemeinverfügung 
- Einsatz von Streetworkerinnen und Streetworkern vor Ort 
- Konsequentes Vorgehensweise bei Verstößen 
 
3. Neben der Präsenz von Polizei und Ordnungsdienst sind Streetworkerinnen und Streetworker 
vor Ort im Einsatz. Die se nehmen durch gezielte Ansprachen Jugendlicher sowie durch Pr ä-
ventivgespräche und dem Verteilen von Infoflyern positiven Einfluss auf das Verhalten der B e-
sucherinnen und Besucher des Rheinboulevards. 
 
4. Neben der Erhöhung des Reinigungstaktes durch die AWB  wurde der Rheinboulevard wie be-
schrieben mit zusätzlichen Abfalleimern ausgestattet und die Beleuchtung in den späteren 
Abendstunden gleichzeitig intensiviert. Dies erhöht die Hemmschwelle, den Müll auf den St u-
fen liegen zu lassen. In der Abwägung zwische n Aufenthaltsqualität und Müllvermeidung wird

3 
 
unabhängig von bestehenden rechtlichen Hürden von einem Verzehr - und Rauchverbot A b-
stand genommen. Stattdessen muss dauerhaft mittels oben genannter Maßnahmen und fla n-
kierender verstärkter Öffentlichkeits - und Medienarbeit auf das Verhalten der Besucherinnen 
und Besucher eingewirkt werden. 
 
Die Entwicklung der weiteren Lage und die Auswirkungen auf die angrenzende Bereiche – insbeson-
dere den Rheinpark – wird beobachtet, bewertet und bei Bedarf angemessen reagiert. 
 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

18.05.2017 Rat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Severinsbrücke
  • Hohenzollernbrücke
  • Deutzer Brücke
  • Zoobrücke

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Details

Aktenzeichen
1527/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
17.05.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27