1527/2017
Beantwortung der gemeinsamen Anfrage von CDU Fraktion und den GRÜNEN im Rat der Stadt Köln: Rheinboulevard - verkommt Kölns Flaniermeile zum Krawallbrennpunkt?
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Beantwortung einer Anfrage (Rat)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/324 Vorlagen-Nummer 17.05.2017 1527/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 18.05.2017 Beantwortung der gemeinsamen Anfrage der CDU Fraktion und den GRÜNEN im Rat der Stadt Köln: Rheinboulevard - verkommt Kölns Flaniermeile zum Krawallbrennpunkt? AN /0552/2017 Die Fraktionen von CDU und GRÜNE stellten in der Sitzung des Rates am 04.04.2016 folgende A n- frage: Der Rheinboulevard startete im S ommer 2015 als die Kölner Vorzeige -Promenade mit Rheinblick. Ganz Köln saß und schwärmte von der neu eröffneten Freitreppe. Gut eineinhalb Jahre später macht die Flaniermeile mit erschreckenden Schlagzeilen auf sich aufmerksam – Pöbeleien, Prügeleien, Diebstahl, Drogenkonsum und gefährliche Körperverletzung scheinen nun den Alltag zu bestimmen. Inzwischen betitelt die Presse ihre Artikel mit „Boulevard der Albträume“ oder „Rheinboulevard wird zu Rhein brutal“ und zitiert die Polizei mit Aussagen wie: „Wir s ind hier inzwischen täglich im Einsatz, kontrollieren bei Tag und bei Nacht. Das hier ist der neue Hot-Spot von Köln“. Die für über 25 Millionen Euro am Deutzer Ufer gebaute Flaniermeile mit Blick auf Dom, Altstadt und Rhein sollen alle Bürgerinnen und Bü rger unbeschwert und sicher genießen. Daher müssen Polizei und Ordnungsdienst konsequent gegen Drogendelikte, Übergriffe, Messerattacken und Gruppen - Schlägereien vorgehen. Gleiches gilt für die zunehmende Verunreinigung der Freitreppe durch G e- tränke-, Spei se- und Tabakreste, die nur mühsam entfernt werden können und die Substanz des Bauwerkes beeinträchtigen. Vor diesem Hintergrund bitten die Fraktionen von CDU und GRÜNE um die Beantwortung fo l- gender Fragen: 1. Hat die Stadt Köln mit Blick auf die geschild erte Entwicklung ihre Kooperation mit der Polizei verstärkt – wenn ja, in welcher Form? 2. Mit welchen konkreten Maßnahmen kann die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher des Rheinboulevards gewährleistet werden? 3. Sind besondere Maßnahmen angedacht, den Zus ammenkünften von Personengruppen en t- gegenzuwirken, die durch besonders auffälliges Verhalten die Nutzung des Rheinboulevards beeinträchtigen? 4. Welche Möglichkeiten bestehen, gravierende Verunreinigungen des Rheinboulevards durch den Konsum von Getränken, Speisen und Tabak zu unterbinden? Stellungnahme der Verwaltung: Der Verwaltung der Stadt Köln ist es ein wichtiges Anliegen, den Rheinboulevard den Kölnerinnen und Kölnern sowie Besucherinnen und Besuchern als attraktive öffentliche Fläche mit hoher Aufe nt- 2 haltsqualität zur Verfügung stellen zu können. Aufgrund der in den letzten Wochen eingetreten st ö- rende Verhaltensweisen, begangenen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten wurde unter Federfü h- rung der Amtes für öffentliche Ordnung unter enger Abstimmung mit der Polizeiinspektion 5 (Nordost) ein Bündel von Maßnahmen beschlossen und sehr kurzfristig umgesetzt. Die ergriffenen Veränd e- rungen haben unmittelbar zu einer wesentlichen Verbesserung der Situation vor Ort geführt. Durch die Bevölkerung sowie dem unmittelbar ansässigen Beherbergungsbetrieb wurden hierzu auch einige anerkennende Schreiben bzw. Äußerungen an die Stadt Köln gerichtet. Zu den einzelnen Fragen können folgende Sachstände mitgeteilt werden: 1. Der Ordnungsdienst der Stadt Köln und die Polizei ha ben seit dem Tag der Eröffnung des Rheinboulevards die dortige Entwicklung intensiv beobachtet. Mit Aufkommen erster Störu n- gen und Beschwerden wurde ab dem 05.04.2017 eine sofortige gemeinsame Sonderkooper a- tion „Rheinboulevard“ bestehend aus 20 Polizistinn en und Polizisten sowie 10 Ordnung s- dienstkräften geschlossen. Diese haben in täglicher gemeinsamer Streife den Rheinboulevard zunächst zu folgenden Zeiten bestreift: Sonntag bis Donnerstag in der Zeit von 17:00 bis 01:30 Uhr und Freitag und Samstag in der Zeit von 17:00 bis 02:00 Uhr Bei wetterbedingt geringerem Publikumsaufkommen wurde der Bereich zwischen Zoobrücke und Severinsbrücke zusätzlich mitbestreift. An besucherintensiven Tagen konzentrierte sich der Einsatz auf dem Bereich zwischen Hohenzollernbrücke und Deutzer Brücke. Aufgrund der bereits deutlich sichtbaren Beschädigungen der Treppenstufen, die aufgrund der Entsorgung des heißen Asche/Tabak – Gemisches von Shishas entstanden waren, wurde e i- ne Allgemeinverfügung erlassen, die das Rauchen von Shishas im Bereich des Rheinboul e- vards untersagt. Diese Maßnahmen zeigten sehr schnell Wirkung, so dass der personelle Einsatz wieder red u- ziert werden konnte. Die Störungs - und Beschwerdelage ist seitdem unauffällig. Der Bereich wird weiterhin täglich bes treift. Mit Einsetzen der Schönwetterperiode wird das Besucherau f- kommen steigen. Sollte es dadurch zu einem Anstieg von Störungen oder Beschwerden kommen, wird der personelle Einsatz im Rahmen der Kapazitäten wieder angepasst. 2. Folgende Maßnahmen zur Erhöh ung der Sicherheit und Wahrung der Aufenthaltsqualität für die Besucherinnen und Besucher des Rheinboulevards wurden unmittelbar mit Aufkommen erster Störungen und Beschwerden getroffen: - Deutliche Präsenz und Prävention im Rahmen einer gemeinsamen Streife - Informations- und Aufklärungsgespräche sowie die Verteilung von Hinweiszetteln mit Ge - und Verboten zu den Benutzungsregeln - Zusätzliche Hinweisbeschilderung mit Benutzungsregeln - Zusätzliche Beleuchtung - Zusätzliche Papierkörbe - Shisha-Verbot ab dem 08.04.2017 durch den Erlass einer Allgemeinverfügung - Einsatz von Streetworkerinnen und Streetworkern vor Ort - Konsequentes Vorgehensweise bei Verstößen 3. Neben der Präsenz von Polizei und Ordnungsdienst sind Streetworkerinnen und Streetworker vor Ort im Einsatz. Die se nehmen durch gezielte Ansprachen Jugendlicher sowie durch Pr ä- ventivgespräche und dem Verteilen von Infoflyern positiven Einfluss auf das Verhalten der B e- sucherinnen und Besucher des Rheinboulevards. 4. Neben der Erhöhung des Reinigungstaktes durch die AWB wurde der Rheinboulevard wie be- schrieben mit zusätzlichen Abfalleimern ausgestattet und die Beleuchtung in den späteren Abendstunden gleichzeitig intensiviert. Dies erhöht die Hemmschwelle, den Müll auf den St u- fen liegen zu lassen. In der Abwägung zwische n Aufenthaltsqualität und Müllvermeidung wird 3 unabhängig von bestehenden rechtlichen Hürden von einem Verzehr - und Rauchverbot A b- stand genommen. Stattdessen muss dauerhaft mittels oben genannter Maßnahmen und fla n- kierender verstärkter Öffentlichkeits - und Medienarbeit auf das Verhalten der Besucherinnen und Besucher eingewirkt werden. Die Entwicklung der weiteren Lage und die Auswirkungen auf die angrenzende Bereiche – insbeson- dere den Rheinpark – wird beobachtet, bewertet und bei Bedarf angemessen reagiert. gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Orte (4)
- Severinsbrücke
- Hohenzollernbrücke
- Deutzer Brücke
- Zoobrücke
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Details
- Aktenzeichen
- 1527/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 17.05.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27