2011/0117
Bebauungsplan S 7.2.1 - Bessunger Straße 29 - (Satzungsbeschluss)
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 19.04.2011 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Stadtplanungsamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2011/0117 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Bebauungsplan S 7.2.1 - Bessunger Straße 29 - (Satzungsbeschluss) Vorlage vom: 05.04.2011 Beschlussvorschlag: 1. Zum offen gelegten Entwurf des Bebauungsplans S 7.2.1 – Bessunger Straße 29 - gingen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB die in Anlage 1 zusammengefassten Stellungnahmen ein. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der jeweiligen Prüfung (Anlage 1) entschieden. 2. Der vorliegende Bebauungsplan S 7.2.1 – Bessunger Straße 29 - für die Grundstücke Gemarkung Darmstadt Flur 5 Nr. 950/1, 951 und 952 – wird mit seiner Begründung (Anlage 2) und der in den Bebauungsplan aufgenommenen Satzungen über die Gestaltung baulicher Anlagen und zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser zur Satzung beschlossen. Anlagen: Anlage1: Prüfung der Stellungnahme der TÖB zum Entwurf Anlage 2: Begründung zum Bebauungsplan S 7.2.1 Bebauungsplan S 7.2.1 (wird zu den Sitzungen aufgehängt / ausgelegt) 2 ... Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 3 ... Begründung zur Magistratsvorlage 2011/0117 vom 05.04.2011: Der Bebauungsplan S 7.2.1, zur teilweisen Änderung des Bebauungsplans S 7.2, dient der Nachverdichtung im Rahmen einer Innenentwicklung und trägt zur Verbesserung der städtebaulichen Situation an der Bessunger Straße bei. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs mit seiner Begründung erfolgte nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.10.2010 in der Zeit vom 25.10.2010 bis einschließlich 25.11.2010. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden, wurden mit Schreiben vom 14.10.2010 durchgeführt. Das Bebauungsplanverfahren wird nach § 13a BauGB durchgeführt. Im beschl eunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2 a und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 (4) BauGB abgesehen. Zu 1.: In Anlage 1 wurden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf S 7.2.1 zusammengefasst und entsprechend geprüft (Anlage 1). Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB ist nur eine anonyme Stellungnahme eingegangen, deren Prüfung keine Änderung des Bebauungsplans bewirkte. Lediglich in der Begründung wurde die städtebauliche Zielsetzung zur Errichtung des Hintergebäudes näher erläutert. Zu 2.: Der Bebauungsplan S 7.2.1 - Bessunger Straße 29 -ist mit seiner Begründung (Anlage 2) und der im Plan enthaltenen Satzungen über die Gestaltung baulicher Anlagen und zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser gemäß § 10 BauGB als Satzung zu beschließen. Der Bebauungsplan wird danach durch öffentliche Bekanntmachung nach Auslegung in Kraft gesetzt. Der Dezernent VI: Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat Vorab werden übersandt: • 11 Exemplare des Bebauungsplanentwurfs für die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung • Akten z. Hd. des Berichterstatters Darmstadt, den 05.04.2011 VI/61.2 ha Nst. 2112
anlage 2
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Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bebauungsplan S 7.2.1
- Bessunger Straße 29 -
zur tlw. Änderung des Bebauungsplanes S 7.2
Mit Satzungen über die Gestaltung baulicher Anlagen und zur Schaffung von Anla-
gen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser
Begründung (§ 9 Abs. 8 BauGB)
April 2011
Bearbeitung:
Dipl.-Ing. Ulf Begher
Dipl.-Ing. Christiane Winter
Dipl.-Ing. Wolfgang Schulz
PLANUNGSGRUPPE DARMSTADT
Begher - Begher - Lenz - Raabe
Stadtplaner und Architekten
Alicenstraße 23
64293 Darmstadt
Tel.: (0 61 51) 99 50-0
Fax: (0 61 51) 99 50 22
mail@planungsgruppeDA.de
www.planungsgruppeDA.de
Anlage 2
Inhalt Seite 1
INHALT
1.
Erfordernis und Ziel der Planaufstellung .............................................................. ........ 3
2. Rechtsgrundlagen................................... ................................................... ..................... 3
3. Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB ............................................................. . 3
4. Lage des Plangebietes und räumlicher Geltungsbereich ............................................ 4
5. Planungsrechtliche Situation / Schutzausweisungen.. ................................................ 4
5.1 Regionalplan Südhessen 2000 und Regionalplan Südhessen 2010 (Vorlage zur
Genehmigung) .......................................................................................... ........................ 4
5.2 Flächennutzungsplan ................................................................................... ..................... 4
5.3 Bebauungsplan ......................................................................................... ........................ 4
5.4 Schutzausweisungen .................................................................................... .................... 5
6. Grundwasserbewirtschaftungsplan „Hessisches Ried“.............................................. 5
7. Städtebauliche Situation und gegenwärtiger Bestand................................................. 6
8. Emissionen – Immissionen .............................................................................. .............. 6
8.1 Lärmkartierung..................................... ................................................... .......................... 6
8.2 Schallschutzmaßnahmen ................................................................................. ................. 7
9. Wasserwirtschaftliche Belange ......................................................................... ............ 7
9.1 Wasserversorgung................................... ................................................... ...................... 7
9.2 Schutz- und Sicherungsgebiete nach dem Hessischen Wassergesetz ............................. 7
9.3 Sparmaßnahmen ...................................... ................................................... ..................... 8
9.4 Bodenversiegelung / Versickerung von Niederschlagswasser........................................... 8
9.5 Abwasser .............................................................................................. ............................ 8
9.6 Oberirdische Gewässer.............................. ................................................... .................... 8
9.7 Altlasten ............................................................................................. ............................... 8
10. Bestand und Bewertung der Naturraumpotenziale ...................................................... 8
10.1 Geologie und Boden .................................................................................... ..................... 8
10.2 Wasser............................................. ................................................... .............................. 9
10.3 Klima und Luft ........................................................................................ ........................... 9
10.4 Landschaft, Freizeit und Erholung.................. ................................................... ................ 9
10.5 Vegetation und Fauna............................... ................................................... ..................... 9
11. Städtebauliches Konzept............................ ................................................... ............... 10
12. Inhalt und Begründung der Festsetzungen im Bebauungsplan................................ 10
12.1 Art der baulichen Nutzung.......................... ................................................... .................. 10
12.2 Zulässigkeit von festgesetzten baulichen Nutzungen (§ 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB).............. 10
12.3 Überbaubare Grundstücksflächen und Bauweise........................................................... . 11
Inhalt Seite 2
12.4 Maß der baulichen Nutzung ............................................................................. ............... 11
12.5 Geh-, Fahr- und Leitungsrecht ......................................................................... ............... 12
12.6 Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen................................................................. ........ 12
12.7 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und
Landschaft ......................................... ................................................... .......................... 12
12.7.1 Oberflächengestaltung ................................................................................. ................... 12
12.7.2 Niederschlagswasserversickerung ....................................................................... ........... 12
12.8 Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen ......... 12
13. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen ................................................................... ... 13
13.1 Dächer ............................................. ................................................... ............................ 13
13.2 Einfriedungen...................................... ................................................... ......................... 13
14. Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von
Niederschlagswasser ................................ ................................................... ................ 13
15. Beschreibung und Beurteilung der Eingriffe in Natur und Landschaft und
erforderlicher Ausgleichsmaßnahmen nach § 1a BauGB .......................................... 13
15.1 Verbal-argumentative Gegenüberstellung der zulässigen Eingriffe vor und nach der
Änderung des Bebauungsplanes .......................................................................... .......... 13
15.1.1 Änderung der möglichen Überbauung der Grundstücksflächen ...................................... 13
15.1.2 Zusammenfassung.................................... ................................................... ................... 14
16. Numerische Gegenüberstellung der zulässigen Eingriffe vor und nach der
Änderung des Bebauungsplanes.......................................................................... ....... 14
17. Planungsstatistik ..................................................................................... ..................... 15
Begründung S 7.2.1 Seite 3
1. Erfordernis und Ziel der Planaufstellung
Ziel der Planänderung ist es, an der Bessunger Stra ße innerhalb der bestehenden über-
baubaren Grundstückfläche, anstatt einer zweigescho ssigen eine dreigeschossige Bebau-
ung zu ermöglichen. Weiterhin ist beabsichtigt ein Nebengebäude unter Beibehaltung des
Volumens für Wohnzwecke auszubauen und im hinteren Grundstücksbereich eine neue
Bebauung zu errichten.
2. Rechtsgrundlagen
− Baugesetzbuch (BauGB) i. d. F. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert
durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585)
− Baunutzungsverordnung (BauNVO) i. d. F. vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466)
− Planzeichenverordnung (PlanzV 90) vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991, S. 58)
− Hessische Bauordnung (HBO) i. d. F. vom 15.01.2011 (GVBl. I S. 46)
− Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches i.d.F. vom 17.04.2007 (GVBl. I
S. 259), zuletzt geändert durch Verordnung vom 29.06.2010 (GVBl. I S. 233)
− Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i. d. F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542)
− Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzg esetz (HAGBNatSchG)
vom 20.12.2010 (GVBl. I S. 629)
− Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.d.F. vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geän-
dert durch Art. 12 des Gesetzes vom 11.08.2010 (BGBl. I S. 1163)
− Hessisches Wassergesetz (HWG) i. d. F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 584)
− Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) i. d. F. vom 26.09.2002 (BGBl. I,
S. 3830), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.11.2010 (BGBl. I S. 1728)
− Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. d. F vom 24.02.2010
(BGBl. I, S. 94), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 26.11.2010 (BGBl. I
S. 1163)
− Hessisches Denkmalschutzgesetz (DSchG) i. d. F. vom 05.09.1986 (GVBl. I S. 262,
270), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 04.03.2010 (GVBl. I S. 80)
3. Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB
Da die Bebauungsplanänderung als Bebauungsplan der Innenentwicklung bewertet wer-
den kann, kann das beschleunigte Verfahren nach § 1 3a BauGB angewandt werden. Die
durch die Bebauungsplanänderung zulässige Grundfläc he gemäß § 19 Abs. 2 BauNVO
liegt unterhalb des Grenzwertes von 20.000 m², der für ein beschleunigtes Verfahren ohne
Vorprüfung des Einzelfalls nach Anlage 2 des BauGB vorgegeben ist.
Wesentliche Merkmale des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB sind:
• Es kann das Aufstellungsverfahren nach § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren)
angewandt werden.
• Es kann von der Umweltprüfung und vom Umweltberich t abgesehen werden.
• Es müssen Eingriffe nach dem Bundesnaturschutzgese tz nicht ausgeglichen wer-
den.
Die Bebauungsplanänderung dient der Nachverdichtung im Rahmen der Innenentwicklung
und trägt dem Bedarf zur Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum in angemessener
Weise gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 3 BauGB Rechnung.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist gemäß Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltver-
träglichkeitsprüfung (UVPG) nicht notwendig.
Begründung S 7.2.1 Seite 4
Negative Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und S chutzzwecke der Gebiete von ge-
meinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vog elschutzgebiete im Sinne des Bun-
desnaturschutzgesetzes sind durch die vorliegende Planung nicht zu befürchten.
Gemäß § 13a Abs. Nr. 1 BauGB wird im beschleunigten Verfahren - analog zum verein-
fachten Verfahren gemäß § 13 BauGB - von der Umwelt prüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
und der Erstellung eines Umweltberichts nach § 2a B auGB abgesehen. Eine Eingriffs- und
Ausgleichs-Bilanzierung ist ebenfalls nicht zu leisten.
4. Lage des Plangebietes und räumlicher Geltungsber eich
Das Plangebiet befindet sich an der Kreuzung Bessun ger Straße / Niederstraße / Jahn-
straße.
Der Geltungsbereich liegt im Nordosten des Bebauung splanes „S 7.2 zur Änderung des
Bebauungsplans S 7 Bessungen Block 42.04 + 42.08, A m Kapellberg / Niederstraße“ und
umfasst in der Flur 5 die Parzellen 950/1, 951 und 952.
5. Planungsrechtliche Situation / Schutzausweisunge n
5.1 Regionalplan Südhessen 2000 und Regionalplan Sü dhessen 2010 (Vorlage zur Ge-
nehmigung)
Im Regionalplan 2000 wird der Geltungsbereich des B ebauungsplanes als „Siedlungsbe-
reich Bestand“ und im Regionalplan Südhessen 2010 (Vorlage zur Genehmigung) als „Vor-
ranggebiet Siedlung“ dargestellt. Daher ist der Beb auungsplan an die Ziele des Regional-
planes angepasst, entspricht also dem Erfordernis des § 1 Abs. 4 BauGB.
5.2 Flächennutzungsplan
Der seit dem 01.04.2006 wirksame Flächennutzungspla n der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt weist das Plangebiet als „Wohnbaufläche“ aus.
Die Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB ist somit ge-
währleistet.
5.3 Bebauungsplan
Für den Geltungsbereich besteht der rechtskräftige Bebauungsplan „S 7.2 zur Änderung
des Bebauungsplans S 7 Bessungen Block 42.04 + 42.08, Am Kapellberg / Niederstraße“.
Dieser Bebauungsplan trifft im Wesentlichen folgende Festsetzungen:
− Besonderes Wohngebiet bis etwa Mitte der Scheune a uf dem Flurstück 950/1, westlich
anschließend Reines Wohngebiet
− Überbaubare Grundstücksfläche für das Gebäude Bess unger Straße 29, Baulinien nach
Osten und Süden, Baugrenzen nach Norden und Westen, oberhalb des Erdgeschosses
überbaubare öffentliche Verkehrsfläche (Arkaden) an Bessunger Straße
− Zwei Vollgeschosse, geschlossene Bauweise, Firstri chtung parallel zur Bessunger Stra-
ße
− Von Straßenkante bis etwa Mitte der Scheune auf de m Flurstück 950/1: Fläche für ge-
werbliche und sonstige Anbauten und Nebenanlagen, auf denen bis zu einem Drittel der
Fläche eingeschossig gebaut werden darf.
− Westlicher Bereich ab etwa Mitte der Scheune auf d em Flurstück 950/1: Private Garten-
flächen, auf denen keine baulichen Anlagen zulässig sind.
− Garagen nur auf den überbaubaren Grundstücksfläche n zulässig. Stellplätze sind nur
auf den überbaubaren Grundstücksflächen und den nicht als Gartenfläche gekenn-
zeichneten Freiflächen mit einem Abstand von 5 m zu Nachbarfenstern zulässig.
Begründung S 7.2.1 Seite 5
− Aufschüttungen und Abgrabungen sind bis 30 cm zulä ssig. Ausnahmen für Abgrabun-
gen können in den privaten Gartenflächen zugelassen werden.
− Je 200 m² nicht überbaute Grundstücksfläche ist mi ndestens ein Baum zu pflanzen.
− Satteldächer, Dachneigung 35° bis 50° , nur Putzfassaden zulässig, Einfriedungen (zur
öffentlichen Verkehrsfläche mind. mit 10 cm hohen Rasenkantensteinen, als seitliche
und rückwärtige Einfriedungen im Gartenbereich sind nur Drahtzäune bis 1,50 m Höhe
zulässig, die z.B. mit Sträuchern zu bepflanzen sind.
Die außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungspla nes S 7.2.1 getroffenen zeichneri-
schen und textlichen Festsetzungen des Bebauungspla nes S 7.2 gelten unverändert wei-
ter.
Ausschnitt aus Bebauungsplan S 7.2
5.4 Schutzausweisungen
Landschaftsschutz und Naturschutz
Naturschutzgebiete, Vogelschutzgebiete und FFH-Gebi ete werden von der Planung nicht
tangiert.
Baumschutzsatzung
In Darmstadt sind alle Bäume innerhalb der im Zusam menhang bebauten Ortsteile und im
Geltungsbereich von Bebauungsplänen durch eine Baum schutzsatzung geschützt. Ge-
schützt sind Bäume, die – gemessen in einem Meter H öhe – bei Laubbäumen einen
Stammumfang von mehr als 60 cm haben, bei Nadelbäumen von mehr als 90 cm.
6. Grundwasserbewirtschaftungsplan „Hessisches Ried “
Das Planungsgebiet liegt im Geltungsbereich des Gru ndwasserbewirtschaftungsplanes
„Hessisches Ried“ (StAnz für das Land Hessen 21/199 9, S. 1659 und 31/2006, S. 1704).
Dieser ist als Bewirtschaftungsplan i.S.d. § 6 WHG ein Instrument der wasserwirtschaftli-
chen Fachplanung zur raumübergreifenden Steuerung w asserrechtlicher Entscheidungen.
Er ist die Grundlage einer ökologisch orientierten Grundwasserbewirtschaftung und bildet
Begründung S 7.2.1 Seite 6
damit die Voraussetzung für eine langfristig gesich erte Wasserversorgung im Ballungs-
raum Rhein-Main.
7. Städtebauliche Situation und gegenwärtiger Besta nd
An der Bessunger Straße befindet sich ein zweigesch ossiges Wohnhaus an das sich in
Richtung Niederstraße ein niedrigerer, gewerblich g enutzter Teil anschließt, der z.Zt. leer
steht. Im hinteren Bereich des Grundstücks stehen e in Nebengebäude und eine Scheune.
Im rückwärtigen Grundstücksbereich befindet sich eine Gartenfläche.
Die Erschließung des Gebietes erfolgt über eine Zuf ahrt an der Niederstraße. Im Bereich
des Grundstücks ist der Gehweg an der Bessunger Straße auf ca. 1 m verschmälert.
In der Umgebung des Plangebietes befinden sich Wohn - und Geschäftsgebäude entspre-
chend den Festsetzungen des Bebauungsplanes S 7.2.
Abbildung 1 und 2: Bestehende Bebauung im Plangebiet
8. Emissionen – Immissionen
Das Plangebiet ist durch Straßenverkehrsimmissionen durch die angrenzenden Straßen
und die Straßenbahnlinie belastet.
8.1 Lärmkartierung
Für das Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstad t liegt eine Lärmkartierung des Ver-
messungsamtes Darmstadt vom Juni 2006 vor. Diese en thält auch Ergebnisse für den
Planbereich.
Die Lärmkartierung stellt für das Gebäude Bessunger Straße 29 unmittelbar am Fahrbahn-
rand der Bessunger Straße einen maximalen Lärmpegel von tags 67 dB(A) und nachts 57
dB(A) fest. Bis zu einer Tiefe von ca. 5 m, gemesse n vom Fahrbahnrand, sind Lärmpegel
tags zwischen 61 und 65 dB(A) und nachts zwischen 5 1 und 55 dB(A) und anschließend
bis zu einer Tiefe von ca. 25 m Lärmpegel tags zwis chen 56 und 60 dB(A) und nachts zwi-
schen 46 und 50 dB(A) zu verzeichnen. Im übrigen Pl anbereich liegen die ermittelte Lärm-
pegel tags zwischen 51 und 55 dB(A) und nachts zwischen 41 und 45 dB(A).
Unter Berücksichtigung der schalltechnischen Orient ierungswerte der DIN 18005 für Be-
sondere Wohngebiete (WB) von
tags 60 dB(A) und
nachts 45 dB(A)
und für Reine Wohngebiete (WR) von
tags 50 dB(A) und
nachts 40 dB(A)
Begründung S 7.2.1 Seite 7
ergibt sich, dass die Orientierungswerte im WB tags bis zu einer Tiefe von ca. 5 m und
nachts bis zu einer Tiefe von ca. 25 m, gemessen vo m Fahrbahnrand und im gesamten
WR sowohl tags als auch nachts überschritten werden.
8.2 Schallschutzmaßnahmen
Da die ermittelten Beurteilungspegel die Orientieru ngswerte der DIN 18005 überschreiten,
ist der Schallschutz über geeignete passive Schallschutzmaßnahmen zu realisieren.
Aus diesem Grund, sind bei Neu-, Um und Erweiterung sbauten für Aufenthaltsräume, die
dem nicht nur vorübergehenden Aufenthalt dienen, bauliche Vorkehrungen zur Lärmminde-
rung zu treffen. Zum Schutz von Aufenthaltsräumen g egen Außenlärm ist nachzuweisen,
dass die Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile gemäß Ziffer 5, Ta-
belle 8 und 9 der DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau – Anforderungen und Nachweise,
Ausgabe 1989) erfüllt werden.
Für das Plangebiet wurden nach DIN 4109 die nachfolgenden Lärmpegelbereiche ermittelt.
Für die Festlegung der erforderlichen Luftschalldäm mung von Außenbauteilen gegenüber
Außenlärm (passiver Schallschutz) entsprechend DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) sol-
len im Plangebiet die nachfolgenden Lärmpegelbereiche zu Grunde gelegt werden.
Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften kön nen beim Stadtplanungsamt der Wis-
senschaftsstadt Darmstadt eingesehen werden.
Bereiche im Plangebiet Lärmpegelbe-
reich nach
DIN 4109
"Maßgeblicher
Außenlärmpegel"
nach DIN 4109
Erforderliche resultierende Schall-
dämm-Maße R'w,res des Außenbau-
teils
Aufenthaltsräume
in Wohnungen
Büroräume und
ähnliches
Fassaden unmittelbar an
der Bessunger Straße
IV 66 - 70 dB(A) 40 dB 35 dB
Bis 5 m Abstand von Nie-
derstraße
III 61 - 65 dB(A) 35 dB 30 dB
5 bis 20 m Abstand von
Niederstraße
II 56 - 60 dB(A) 30 dB 30 dB
Ab 25 m Abstand von
Bessunger Straße
I Bis 55 dB(A) 30 dB -
9. Wasserwirtschaftliche Belange
9.1 Wasserversorgung
Die Versorgung des Plangebiets mit Trink- und Lösch wasser erfolgt durch die HEAG Süd-
hessische Energie AG.
Die Trinkwasserversorgung ist technisch und rechtli ch durch die bestehenden Wasserver-
sorgungsanlagen gewährleistet.
Die erforderliche Menge ist durch bestehende wasser rechtliche Genehmigungen abge-
deckt und wasserrechtlich und wasserwirtschaftlich ohne Probleme und ohne nachteilige
Auswirkungen auf Natur und Landschaft nachweislich bereitstellbar.
9.2 Schutz- und Sicherungsgebiete nach dem Hessisch en Wassergesetz
Das Plangebiet liegt in keinem Schutz- oder Sicheru ngsgebiet nach dem Hessischen Was-
sergesetz.
Begründung S 7.2.1 Seite 8
9.3 Sparmaßnahmen
Als vorgesehene Sparmaßnahme wird eine Versickerung des Niederschlagswassers und
die Nutzung als Brauchwasser durch eine „Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sam-
meln oder Verwenden von Niederschlagswasser“ aufgru nd § 37 Abs. 4 Hessisches Was-
sergesetz festgesetzt.
9.4 Bodenversiegelung / Versickerung von Niederschl agswasser
Regelungen zum Maß der Bodenversiegelung und zur Ve rsickerung von Niederschlagwas-
ser werden in den textlichen Festsetzungen wie folgt getroffen:
„Befestigte, nicht überdachte Flächen der Baugrunds tücke und private Stellplätze sind, so
weit wasserwirtschaftliche und gesundheitliche Bela nge nicht entgegen stehen, wasser-
durchlässig anzulegen.
Nicht als Brauchwasser genutztes Niederschlagswasse r soll, soweit wasserwirtschaftliche
und gesundheitliche Belange nicht entgegen stehen, auf den Baugrundstücken versickert
werden.“
9.5 Abwasser
Das Plangebiet ist an vorhandene Abwasseranlagen (K anal, Rückhaltebecken und Kläran-
lage) angeschlossen.
9.6 Oberirdische Gewässer
Oberirdische Gewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden.
9.7 Altlasten
Im Bereich des Bebauungsplanes befinden sich keine schädlichen Bodenveränderungen,
Altlasten oder Grundwasserschäden.
Bei allen Maßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf sensorische Auffäl-
ligkeiten zu achten. Werden solche Auffälligkeiten des Untergrundes festgestellt, die auf
das Vorhandensein von schädlichen Bodenveränderunge n hinweisen, ist umgehend das
Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Dar mstadt, Dez. IV/Da 41.5 zu infor-
mieren.
10. Bestand und Bewertung der Naturraumpotenziale
10.1 Geologie und Boden
Geologisch betrachtet liegt das Plangebiet im Berei ch des kristallinen Odenwaldes. Die
Böden im Plangebiet sind als Böden der Siedlungsber eiche anzusprechen. Für besiedelte
Gebiete sind in der Bodenkarte keine Bodentypen aus gewiesen. Böden in diesen Berei-
chen sind durch Versiegelungen, Aufschüttungen, Abg rabungen, Umlagerungen und Bo-
denverbesserungsmaßnahmen stark anthropogen überformt.
Die noch unversiegelten Bereiche des Plangebietes i n Form der vorhandenen Gartenflä-
chen übernehmen vielfältige Funktionen für den Natu rhaushalt. Sie haben eine Bedeutung
als Lebensraum für Tiere und Pflanzen, als Speicher von Niederschlagswasser und als Fil-
ter von Schadstoffen.
Zusammengefasst kann davon ausgegangen werden, dass im Plangebiet keine natürli-
chen bzw. naturnahen Bodenbereiche vorhanden sind u nd das Bodenpotenzial als vorbe-
lastet einzustufen ist.
Begründung S 7.2.1 Seite 9
10.2 Wasser
Das Plangebiet liegt im Bereich der Kernstadt von D armstadt. Hier ist generell mit anthro-
pogen beeinträchtigter Grundwasserbeschaffenheit un d gestörten Grundwasserverhältnis-
sen zu rechnen.
Die unversiegelten, als Gartenflächen genutzten Ber eiche des Plangebietes haben eine
Bedeutung zur Grundwasserrückhaltung und -neubildung.
Im Plangebiet sind keine Oberflächengewässer vorhanden.
10.3 Klima und Luft
Das Plangebiet liegt im Übergangsbereich zwischen d er warmen, trockenen Rheinebene
und dem kühleren, niederschlagsreicheren Odenwald. Das Klima in diesem Bereich ist re-
lativ niederschlagsarm mit milden Wintern und warmen Sommern.
Das Plangebiet besitzt aufgrund seiner Ausprägung k eine besondere Bedeutung für die
Kalt- und Frischluftentstehung. Die im Plangebiet v orhandenen Gartenflächen sowie der
Gehölz- und Einzelbaumbestand tragen zur Verbesseru ng der kleinklimatischen Situation
bei. Die versiegelten Bereiche im östlichen, bereit s bebauten Teil des Plangebietes tragen
durch erhöhte Wärmespeicherung zum Aufheizen der Luft bei.
Nördlich des Plangebietes liegt der Prinz-Emils-Gar ten als größere klimaaktive Grünfläche
mit hoher Bedeutung für das Lokalklima.
10.4 Landschaft, Freizeit und Erholung
Das Plangebiet liegt im Stadtbereich von Darmstadt und ist geprägt durch überwiegend
bebaute und versiegelte Bereiche.
Der östliche Teilbereich des Plangebietes ist geprä gt durch das vorhandene zweigeschos-
sige Wohnhaus an der Bessunger Straße sowie Nebenge bäude und eine Scheune. Im
rückwärtigen Grundstücksbereich befindet sich eine Gartenfläche mit einigen mittelgroßen
Obstbäumen.
Die Gartenfläche im westlichen Teil des Plangebiete s hat eine Bedeutung als hausnahe
Frei- und Erholungsfläche. Da der Bereich nicht öff entlich zugänglich ist, beschränkt sich
die Erholungsfunktion auf die Anwohner.
Nördlich des Plangebietes liegt der Prinz-Emils-Gar ten, der eine wichtige Bedeutung als
Erholungsfläche für die Bewohner des angrenzenden, teilweise dicht bebauten Siedlungs-
flächen besitzt.
10.5 Vegetation und Fauna
Bei dem Plangebiet handelt es sich um ein teilweise bebautes Grundstück. Der östliche
Teil des Grundstückes ist nahezu komplett bebaut un d versiegelt. Im westlichen Teil des
Plangebietes befindet sich eine Gartenfläche, beste hend aus Rasen, Gehölzen, einzelnen
Obstbäumen und teilweise ruderalisierten Bereichen.
Zusammengefasst dargestellt besitzen die bebauten u nd versiegelten Teilbereiche des
Plangebietes keine Bedeutung für den Arten- und Bio topschutz. Der im westlichen Teil
vorhandenen Gartenfläche kann eine mittlere Bedeutu ng für den Naturhaushalt zugespro-
chen werden.
Die Umgebung ist geprägt durch weitere bebaute Fläc hen mit Gartenflächen in den rück-
wärtigen Grundstücksbereichen.
Infolge der vorhandenen Bebauung mit den angrenzend en Gartenflächen ist im Plangebiet
von einer an den Lebensraum Siedlung angepassten Ar tenzusammensetzung der Fauna
auszugehen.
Begründung S 7.2.1 Seite 10
Es bestehen keine Hinweise auf das Vorkommen streng geschützter Tier- oder Pflanzenar-
ten im Plangebiet.
11. Städtebauliches Konzept
Das zweigeschossige Gebäude entlang der Bessunger S traße soll durch ein neues dreige-
schossiges Gebäude ersetzt werden. Dieses Gebäude w ird im Gegensatz zum Bestand
von der Bessunger Straße zurückgesetzt und nimmt da mit die Flucht des Gebäudes Bes-
sunger Straße 27 auf. Dadurch besteht die Möglichke it den bestehenden, sehr schmalen
öffentlichen Gehweg zu verbreitern. Weiterhin ist g eplant die ehemalige Scheune im west-
lichen Teil des Grundstücks 950/1 unter Beibehaltung der bestehenden Größe auszubauen
und im hinteren Grundstücksteil auf dem Flurstück 9 52 ein neues Wohngebäude zu errich-
ten.
Die Erschließung der Grundstücke wird nicht geänder t. Das geplante Gebäude auf dem
Flurstück 952 wird durch öffentlich-rechtlich gesic herte Zuwege (Baulast) über die Flurstü-
cke 950/1 und 951 erschlossen.
12. Inhalt und Begründung der Festsetzungen im Beba uungsplan
12.1 Art der baulichen Nutzung
Entsprechend dem Bebauungsplan S 7.2 wird der vorde re Bereich des Grundstücks als
Besonderes Wohngebiet (WB) und der hintere Bereich als Reines Wohngebiet (WR) fest-
gesetzt.
Die Festsetzung als WR stellt sicher, dass in einem Abstand zur Bessunger Straße eine
ruhige Wohnnutzung ermöglicht wird.
Die Festsetzung als WB entlang der Bessunger Straße wird wie bisher beibehalten, da die-
ser Bereich gemäß der Zweckbestimmung des § 4a Abs. 1 BauNVO zum einen überwie-
gend bebaut ist und zum anderen die besondere Eigen art des Gebietes (vorhandene Mi-
schung von Wohnen und sonstiger Nutzung) gesichert werden soll. Die vorhandene aus-
geübte Wohnnutzung soll unter Beibehaltung der gewe rblichen, mit der Wohnnutzung ver-
träglichen Nutzung, erhalten und fortentwickelt wer den. Dadurch soll der Verdrängung von
Wohnungen durch Betriebe des tertiären Sektors, ins besondere durch Dienstleistungsbe-
triebe und der Abwanderung der Wohnbevölkerung durc h ein entsprechendes Angebot an
Wohnungen entgegengewirkt werden. Im Erdgeschoss is t eine gewerbliche, wohnverträgli-
che Nutzung jedoch erwünscht.
Im WB sind deshalb die nach § 4a Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen:
Anlagen für zentrale Einrichtungen der Verwaltung, Vergnügungsstätten und Tankstellen
unzulässig. Weiterhin ist zur Erhaltung der Wohnnut zung festgesetzt, dass oberhalb des
Erdgeschosses gemäß § 4a Abs. 4 Nr. 1 BauNVO nur Wohnungen zulässig sind.
12.2 Zulässigkeit von festgesetzten baulichen Nutzu ngen (§ 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB)
Um zu gewährleisten, dass eine städtebaulich sinnvo lle Straßenrandbebauung entsteht,
wird als aufschiebende Bedingung nach § 9 Abs. 2 Nr . 2 BauGB festgesetzt, dass eine
Bebauung im westlichen Teil des Grundstücks 950/1 ( Baufenster ehem. Scheune) nur zu-
lässig ist, wenn eine Bebauung an der Bessunger Str aße, entsprechend den Festsetzun-
gen des Bebauungsplanes erfolgt ist und die vorhandenen baulichen Anlagen auf den nicht
überbaubaren Grundstücksflächen entfernt worden sind.
Die Festsetzung nach 9 Abs. 2 BauGB setzt einen "be sonderen Fall" voraus; es muss also
eine sachliche Besonderheit bei der vorgesehenen Nutzung oder Anlage vorliegen, die sich
von der üblichen Situation im Gemeindegebiet unters cheidet. Der Anwendungsbereich des
§ 9 Abs. 2 BauGB ist in diesem speziellen Fall erfü llt, da es sich hier um eine besondere
städtebauliche Situation an der Kreuzung Bessunger Straße / Niederstraße handelt. So soll
durch die Festsetzung gewährleistet werden, dass ei ne städtebaulich sinnvolle Straßen-
Begründung S 7.2.1 Seite 11
randbebauung entsteht und dadurch die Möglichkeit g eschaffen wird, den derzeitigen zu
engen Straßenquerschnitt der Bessunger Straße zu er weitern und somit eine angemesse-
ne Breite des öffentlichen Gehweges zu ermöglichen.
12.3 Überbaubare Grundstücksflächen und Bauweise
Die überbaubare Grundstücksfläche für das Vordergeb äude Bessunger Straße 29 bleibt
gegenüber dem Bebauungsplan S 7.2 in der Größe unve rändert. Die im Bebauungsplan
S 7.2 festgesetzte, nicht realisierte Arkade an der Bessunger Straße wird jedoch nicht
mehr festgesetzt.
Die im Bebauungsplan S 7.2 festgesetzte Baulinie in Richtung Niederstraße wird in eine
Baugrenze umgewandelt, da eine Baulinie an dieser Stelle nicht zwingend notwendig ist.
Für die Rückseite der Bebauung an der Bessunger Str aße werden zwei Baugrenzen für
unterschiedliche Geschosse festgesetzt, so dass nac h den Festsetzungen das Erdge-
schoss um mindestens 1,00 m einrücken muss. Diese F estsetzung ist notwendig, da nach
Garagenverordnung für Stellplätze (2,40 m Breite) e ine 6,00 m breite Fahrspur notwendig
ist.
Die bisher im Bebauungsplan S 7.2 festgesetzten „Fl ächen für gewerbliche und sonstige
Anbauten und Nebenanlagen“ werden nicht mehr festgesetzt.
Da im hinteren Bereich die bisher ebenfalls als Neb enanlage zulässige Scheune zu einem
Wohngebäude ausgebaut werden soll, ist die Festsetz ung einer überbaubaren Grund-
stücksfläche, begrenzt durch Baugrenzen und zum Nac hbargrundstück durch eine Bauli-
nie, notwendig.
Im hinteren Gartenbereich (Flurstück 952) soll ein neues Gebäude innerhalb eines Bau-
fensters entstehen, das die Abstände zu den Nachbargrenzen einhält.
Da die Bauweise durch die überbaubaren Grundstücksf lächen eindeutig geregelt ist, wird
auf diese Festsetzung generell verzichtet.
12.4 Maß der baulichen Nutzung
Es wird eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 entspre chend den Obergrenzen des § 17
BauNVO festgesetzt. Eine Geschossflächenzahl wird a nalog zum Bebauungsplan S 7.2
nicht festgesetzt.
Die Zahl der Vollgeschosse und die Höhe der baulich en Anlagen werden für die einzelnen
überbaubaren Grundstücksflächen unterschiedlich geregelt.
Weiterhin sind Begrenzungen der Außenwandhöhen (Tra ufhöhen) notwendig, da alleine
durch die Festsetzung der zulässigen Zahl der Vollg eschosse die Höhenentwicklung der
Gebäude nicht abschließend geregelt ist.
Zur Ermittlung der Höhen werden an den Baufenstern jeweils Höhenbezugspunkte festge-
legt. Die genauen Höhen der Höhenbezugspunkte sind vor Ort zu ermitteln.
Bebauung an der Bessunger Straße
Im Vergleich zu den Festsetzungen des Bebauungsplan es S 7.2, wird anstatt 2 Vollge-
schosse eine Bebauung mit 3 Vollgeschossen festgese tzt. Aufgrund der geplanten gerin-
geren Geschosshöhen im Vergleich zu den Gründerzeit häusern, passt sich die dreige-
schossige Bebauung gut in die Höhenstaffelung ein. Die festgesetzte Außenwandhöhe von
9,50 m orientiert sich an der Bebauung „Bessunger Straße 33“.
Scheune
Da die Scheune unter Beibehaltung des Baukörpervolu mens ausgebaut werden soll, wird
eine maximale Außenwandhöhe von 4,50 m festgesetzt.
Begründung S 7.2.1 Seite 12
Hinterbebauung
Im hinteren Bereich wird eine eingeschossige Bebauung zugelassen, die sich in die histori-
schen Strukturen der denkmalgeschützten Gesamtanlag e entlang der Niederstraße mit
ehemaligen Wirtschaftsgebäuden als rückwärtige Beba uung einfügt. Die festgesetzte Au-
ßenwandhöhe von maximal 3,80 m entspricht den Fests etzungen für eingeschossige Ge-
bäude im Bebauungsplan S 7.2.
12.5 Geh-, Fahr- und Leitungsrecht
Um das Leitungs-, Zufahrts- und Zugangsrecht zu den Gebäuden auf den Flurstücken 951
und 952 zu gewährleisten, ist durch ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht auf den vorderen
Grundstücken (951 und 950/1) zugunsten dieser Grund stücke und der Versorgungsträger
eine dingliche Sicherung notwendig.
12.6 Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen
Stellplätze und Garagen sind nur in der nach der St ellplatzsatzung der Wissenschaftsstadt
Darmstadt erforderlichen Anzahl zulässig.
Nicht überdachte Stellplätze sind nur innerhalb der in der Planzeichnung mit „St“ gekenn-
zeichneten Fläche und innerhalb der überbaubaren Gr undstücksflächen zulässig. Garagen
und überdachte Stellplätze (Carports) sind nur inne rhalb der überbaubaren Grundstücks-
flächen zulässig.
Bis auf eine Fläche für die Außenbewirtschaftung in Zusammenhang mit einer gastronomi-
schen Nutzung bis zu einer Größe von 50 m² im beson deren Wohngebiet, sind Nebenan-
lagen gemäß § 14 Abs. 1 BauNVO nur in den überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.
Sinn dieser Festsetzungen ist es, die nicht überbau baren Flächen von diesen Anlagen frei-
zuhalten, um Begrünungen auf den Grundstücksfreiflächen herstellen zu können.
12.7 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwi cklung von Boden, Natur und
Landschaft
12.7.1 Oberflächengestaltung
Befestigte, nicht überdachte Flächen und private St ellplätze sind wasserdurchlässig anzu-
legen, um den Anteil an versiegelten Flächen möglic hst gering zu halten. Vollständige Ver-
siegelung führt zum Aufheizen der Flächen im Sommer , Erwärmung der Umgebung durch
Rückstrahlung, erhöhtem Staubanfall und schnellem Abfluss des Niederschlagswassers.
12.7.2 Niederschlagswasserversickerung
Die dezentrale Versickerung von Regenwasser dient d er Anreicherung des Grundwassers
und der Vermeidung eines beschleunigten Oberflächen abflusses mit damit verbundenen
Abflussspitzen in Vorflutern nach Niederschlägen von befestigten und überbauten Flächen.
Der mit der Bebauung und der Versiegelung einhergeh ende Eingriff in den Grund- und
Oberflächenwasserhaushalt wird so zumindest teilweise wieder ausgeglichen.
12.8 Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
Die festgesetzte Grundstücksbepflanzung gewährleist et eine Durchgrünung der Privat-
grundstücke und wirkt sich positiv auf das Boden-, Wasser-, Klima- und das biotische Po-
tenzial sowie für das Ortsbild aus. Die festgesetzt e Durchgrünung belässt den Grund-
stücksbesitzern genügend eigenen Gestaltungsspielraum.
Die Vorgabe für die Bepflanzung der Grundstücksfläc hen mit hochstämmigen Bäumen
wurde unverändert aus dem Bebauungsplan S 7.2 übernommen.
Begründung S 7.2.1 Seite 13
13. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen
13.1 Dächer
Bei der Gestaltung der Dächer wird analog zum Bebau ungsplan S 7.2 festgesetzt, dass
Dachaufbauten in ihrer Gesamtbreite 50 % der Traufl änge des Hauptdaches nicht über-
schreiten dürfen. Die Traufe darf hierbei durch die Dachaufbauten nicht unterbrochen wer-
den.
Weiterhin wird festgelegt, dass zwischen der Gaube und dem Ortgang ein Abstand von
mindestens 2,00 m eingehalten werden und der höchst e Punkt einer Gaube - vertikal ge-
messen - mindestens 0,75 m unter der Firstlinie liegen muss.
Die maximale Höhe der Gauben wird auf 2,20 m und di e Breite einer Giebelgaube auf
2,00 m begrenzt werden. Die Breite einer Schleppgau be wird nicht explizit geregelt, da
durch die o.g. 50%-Regel bereits eine ausreichende Begrenzung erfolgt.
13.2 Einfriedungen
Einfriedungen können im Vergleich zum Bebauungsplan S 7.2 nun auch aus Holz beste-
hen.
Da diese Art der Einfriedung im Gebiet typisch ist, sind straßenseitig bei Einfriedungen So-
ckel bis zu einer Höhe von 40 cm zulässig.
14. Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwend en von Nie-
derschlagswasser
Durch die Verwendung von Niederschlagswasser als Br auchwasser werden die Trinkwas-
serressourcen geschont, der Eingriff in den Wasserh aushalt gemindert und die Kläranla-
gen entlastet.
15. Beschreibung und Beurteilung der Eingriffe in N atur und Landschaft und erforderli-
cher Ausgleichsmaßnahmen nach § 1a BauGB
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wird überprüft, inwieweit durch die Än-
derung gegenüber dem bis dahin geltenden Plan ein z usätzlicher Eingriff ermöglicht wird.
So weit die beabsichtigte Änderung keinen zusätzlichen Eingriff ermöglicht, ist gemäß § 1a
Abs. 3 Satz 4 BauGB ein Ausgleich nicht erforderlich.
Daher wird im Folgenden für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes S 7.2.1 verbal-
argumentativ und durch numerische Gegenüberstellung der zulässigen Eingriffe vor und
nach der Änderung aufgezeigt, ob ein Ausgleich im S inne des § 1a Abs. 2 Nr. 2 BauGB er-
forderlich ist.
15.1 Verbal-argumentative Gegenüberstellung der zul ässigen Eingriffe vor und nach der
Änderung des Bebauungsplanes
15.1.1 Änderung der möglichen Überbauung der Grunds tücksflächen
Die Änderungen der möglichen Überbauung der Grundst ücke werden sowohl durch zeich-
nerische als auch durch textliche Festsetzungen vor genommen. Die überbaubaren Grund-
stücksflächen des rechtskräftigen Bebauungsplanes S 7.2 werden verändert. Durch die
Veränderungen der Baufenster in Verbindung mit den Festsetzungen einer Grundflächen-
zahl von 0,4, der Zahl der Vollgeschosse und von St ellplätzen werden zusätzliche Eingriffe
verursacht. Die mögliche Überbauung durch Gebäude v ergrößert sich von ca. 340 m²
(Baufenster und gewerbliche und sonstige Anbauten u nd Nebengebäude) auf ca. 430 m²
(Überbauung bei einer GRZ von 0,4).
Begründung S 7.2.1 Seite 14
Um nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt zu minim ieren, ist im Bebauungsplan S 7.2
festgesetzt, dass Lager- und Stellplatzflächen mit versickerungsfähigem Material zu befes-
tigen sind. Diese Festsetzung gilt nach wie vor auc h für den Bebauungsplan S 7.2.1. Mini-
miert werden die Eingriffe in Natur und Landschaft weiterhin durch das Versickern von
Dachflächenwasser auf den Grundstücken. Diese Fests etzung wurde im Bebauungsplan S
7.2 nicht getroffen.
Im Vergleich zum ursprünglichen Bebauungsplan wird zwar die mögliche Versiegelung und
damit die Eingriffe in die Naturgüter Boden und Was ser erhöht, dies wird jedoch durch
Maßnahmen, die sich positiv auf die Schutzgüter aus wirken minimiert und teilweise wieder
ausgeglichen. So wird im Bebauungsplan S 7.2.1 nun eine Versickerung des Nieder-
schlagswassers und die Brauchwassernutzung ermöglicht.
15.1.2 Zusammenfassung
An der Verwirklichung der Änderung des Bebauungspla nes besteht aufgrund der in Kapitel
1 dargelegten Ziele ein öffentliches Interesse. Dam it besteht das Erfordernis zur teilweisen
Änderung des Bebauungsplanes S 7.2.
Durch die geplante verdichtete Bebauung wird die Bo denschutzklausel des § 1a Abs. 2
BauGB umgesetzt.
In Abwägung zwischen den Belangen der wirtschaftlic hen Ausnutzung des Grundstücks,
der Deckung des Wohnbedarfs und den Belangen des Um weltschutzes ist der Eingriff im
Plangebiet nicht vermeidbar.
Trotzdem entstehen Eingriffe in Natur und Landschaf t, die jedoch durch folgende Maß-
nahmen im Plangebiet wieder kompensiert werden:
− Begrünung der Grundstücke.
− Verwendung von wasserdurchlässigen Belägen bei der Herstellung von befestigten Flä-
chen anstelle von Vollversiegelungen.
− Versickerung von Niederschlagswasser
Die Gegenüberstellung von Eingriffen und Ausgleich zeigt, dass ein funktionaler Ausgleich
der Eingriffe bei Umsetzung aller im Bebauungsplan S 7.2.1 festgesetzten Maßnahmen
ermöglicht werden kann.
16. Numerische Gegenüberstellung der zulässigen Ein griffe vor und nach der Änderung
des Bebauungsplanes
Bei Bauleitplänen für die Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1
Satz 2 Nr. 1 BauGB gelten Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplanes
zu erwarten sind, im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 B auGB als vor der planerischen Ent-
scheidung erfolgt oder zulässig.
Zur Überprüfung, ob für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes S 7.2.1 gegenüber der
bisherigen Planfassung S 7.2 die Bebauungsmöglichke iten und damit die Eingriffe in den
Naturhaushalt vergrößert werden, erfolgt im Folgend en jedoch trotzdem eine numerische
Gegenüberstellung.
Daher werden für den Geltungsbereich des Bebauungsp lanes S 7.2.1 die Summe der Bio-
topwerte verglichen, welche sich auf Grundlage der bisher getroffenen Festsetzungen des
S 7.2 und der Festsetzungen des Bebauungsplanes S 7 .2.1 ergeben. Dabei wird nicht vom
tatsächlichen Bestand ausgegangen, sondern anhand d er Festsetzungen ermittelt, wie viel
Fläche maximal versiegelt werden darf bzw. wie viel Fläche mindestens begrünt werden
muss.
Die numerische Bilanzierung des Bebauungsplans wird anhand der „Kompensationsver-
ordnung“ vom 01.09.2005 vorgenommen.
Begründung S 7.2.1 Seite 15
WP/
m² Biotopwert
S 7.2 S 7.2.1 S 7.2 S 7.2.1
vorher nachher vorher nachher
Typ-Nr. Erläuterung Sp.4xSp.5 Sp.4xSp.6
10.710 Baufenster S 7.2 3 188 564
10.715 1.083 m² Grundstücksfläche x
GRZ 0,4
6 433 2.598
10.710 Gewerbliche Anbauten auf 1/3
der Fläche von 416 m²
3 115 345
10.530 50 % Überschreitung der GRZ
von 0,4 (§ 19 Abs. 4 BauNVO)
6 217 1.302
11.221 Private Gartenflächen 14 548 7.672
11.221 40 % der Grundstücksflächen 14 339 4.746
10.530 Sonstige Flächen S 7.2 6 232 1.392
10.530 Sonstige Flächen S 7.2.1 6 94 564
10.510 Straßenverkehrsfläche 3 69 69 207 207
1.152 1.152 10.180 9.417
Defizit 763
entspricht 7%
versiegelte Fläche
versiegelte Fläche mit
Wasserabfluss
Fläche je Nut-
zungtyp in m²
Nutzungstyp
nach Anlage 3 KV
Bezeichnung
strukturarme Grünanlage
Dachfläche mit Regenwasser-
versickerung
Wohnbauflächen
strukturarme Grünanlage
Verkehrsflächen
Dachfläche ohne
Regenwasserversickerung
Dachfläche ohne
Regenwasserversickerung
versiegelte Fläche mit
Wasserabfluss
versiegelte Fläche mit
Wasserabfluss
Ergebnis der Gegenüberstellung
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes S 7.2.1 ergeben sich gemäß der Eingriffs-
Ausgleichsbilanzierung aufgrund der bisherigen Fest setzungen des Bebauungsplanes 7.2
insgesamt 10.180 Wertpunkte. Auf Grundlage der Fest setzungen des Bebauungsplanes
S 7.2.1 ergeben sich 9.417 Wertpunkte. Die Differen z von –
763 Wertpunkten entspricht
ca. - 7 %.
Aufgrund der Tatsache, dass der Ausgleich auf dem G rundstück selbst erbracht wird, kann
im Rahmen der Abwägung die Planung trotz des geringen Defizits als ausgeglichen bewer-
tet werden.
17. Planungsstatistik
Geltungsbereich Bebauungsplan
1.152 m²
Besonderes Wohngebiet 471 m²
Reines Wohngebiet 681 m²
Der Dezernent VI:
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel
Stadtrat
Beratungsverlauf (4)
Orte (4)
- Bessunger Straße 29
- Alicenstraße 23
- Niederstraße
- Am Kapellberg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2011/0117
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 05.04.2011
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00