0908/2024
Provisorische Erschließung des Schulstandortes Wasseramselweg und Optimierung des umliegenden Straßenlandes am Girlitzweg
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Anlage_2_Girlitzweg LP1
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Pl. 48.29 48.50 48.40 48.36 48.62 48.40 48.27 48.15 48.04 48.27 48.49 47.98 47.98 48.21 48.11 47.90 47.86 47.74 47.63 47.58 47.80 47.70 47.29 47.26 47.57 47.33 47.45 47.32 47.19 47.41 47.31 47.06 47.05 47.00 46.93 46.88 46.85 47.38 47.19 47.05 46.97 47.10 46.87 46.92 47.65 47.27 47.39 47.30 47.49 47.31 47.43 47.2247.26 47.31 47.39 46.2846.33 46.21 46.0146.13 45.96 45.96 45.9545.99 46.70 46.68 46.68 46.55 46.20 46.32 46.69 46.60 46.52 46.61 46.73 46.40 46.55 46.52 47.15 47.18 46.87 46.98 47.0847.12 47.07 46.96 47.2347.0747.00 47.04 47.09 II FD II FD Pl. Verb. Verb.V. Pl. V. v. Verb. Verb. RadwegGehweg Radweg Verb. Verb. Verb.Verb. Pl. Girlitzweg Pl. Verb. PAut PAut WT WT StellplätzeLagerplatz42051673350167334916782413091813 2133 SSII F 3161820 F[22]I I II314F FIIIIFIF Girlitzweg19,009,5025,00 VZ 283-10 neu3 Poller neu3 Poller neu4,00VZ 283-20 neu2,601,33 Verlegung des allgemeinenBehindertenstellplatzes andie Unterführung VitalisstraßeVZ 314-20 versetzenVZ 1044-10 versetzenVZ 222VZ 222VZ 306 VZ 241-30VZ 205VZ 267 entfernenVZ 301 entfernenVZ 267 entfernenVZ 265 3,6mVZ 1000-21VZ 206LagerplatzVZ 350 neuVZ 350 neuxxxxSS SSSSBBB xSSS 1/12,003,00 7,50VZ 286-20 versetzenVZ 1053-34 vesetzenVZ 206VZ 286-10VZ 314-10 neuVZ 1044-10 neu VZ 214 neuXXxxxxxXXMarkierung provisorischDatumAmtsleiter/-in (66)Abteilungsleiter/-in (664)Sachgebietsleiter-/inSachbearbeiter/-inProjektnr.ProjektBezirk / StadtteilPlanartBlattnr.Gezeichnet / DatumBearbeitet / DatumBlattgrößeMaßstab NHNNN (Höhenstatus 160)Gauß-KrügerUTM / ETSR85Vermessungstechnische Grundlage im HöhensystemKoordinatensystemAmt für Straßen und Radwegebau Übersichtsplan G:\CAD(K00287)\664-5\04\4-Teichrohrsängerweg\Planung\Teichrohrsängerweg_aktuell.dwg AusführungsplanungX XEhrenfeldLageplanGirlitzweg / VitalisstraßeProjektnummerRettig / Feb. 2024Orthen /Feb. 20241:250Datumgez. Sachbearbeiter*inXX.XX.XXXXgez. Sachgebietsleieter*inDatumSachgebietgez. Abteilungsleiterr*inDatumgez. Amtsleiter*inDatumBlattgrößeSchulwegsicherung GirlitzwegBlattnummer 50.49 PAutFahrgast-unterstandGrünlandBaumVerkehrs- undHinweisschilderWerbeanlagen/AnschlagsäuleBeleuchtungs-anlagenPoller, Mast,FahnenstangeLichtsignalanlageBestandshöheSinkkastenEinlaufSchächteStromkastenVerteilerkastenKanaldeckelEntlüftungsdeckelGasschieberWasserschieber, HydrantAbfallbehälter, BriefkastenParkautomatLegendeTelefonzelleHochbord/TiefbordRundbord/MaterialwechselSchmalstrich-MarkierungenBreitstrich-MarkierungenZaunKatastergrenzenFindlingBestand Symbole Grundstücksgrenzeprivat/ öffentlichRundbord 15/22Tiefbord T 8/20Flachbord10/20/25MaterialwechselSchmalstrich-MarkierungenBreitstrich-MarkierungenHochbord 12/15/25Planung LinienSBZaunWinkelstein 30/22/8AchseGussasphaltrinneW-SteinStraßenbegrenzungs-linie gem. B-PlanAusbaugrenzeRampenbord fußläufigerHauseingangBaumStraßen-beleuchtungFindlingPollerherausnehmbarStandort fürLSA und MastSinkkasten 30/50Standort fürVZ-PfostenFahrrad-ständerMöblierung der Straßenausstattung gemäß Gestaltungshandbuch der Stadt KölnPlanung SymbolePollerfeststehendParkscheinautomatAbfallbehälterStandort fürFGUKFZ Zu- &EinfahrtE-Ladestation Anordnung Nr.Anhörungsverfahren für Beschilderung/ Markierunggemäß § 45 StVOdurchgeführt amPolizeipräsidium KölnDirektion Verkehr/ 11Im AuftragAngeordnet:Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin,Amt für Straßen und Radwegebau66 / Im Auftrag VZ 350 StVObeidseitigFolie Typ IIImit 5cm LichtrandZylinder:Höhe 1000mmje 200mm weißje 200mm blauab 300mm GWOKFGÜ Beschilderung/ 300 / 1000 / Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift DatumKVBper Mail zugestimmtFr. Radunz22.02.2024
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/66/664/5 Vorlagen-Nummer 0908/2024 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Provisorische Erschließung des Schulstandortes Wasseramselweg und Optimierung des umliegenden Straßenlandes am Girlitzweg Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung mit verkehrslenkenden Maßnahmen am Girlitzweg Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 11.03.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 11.03.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 30.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Zum Schuljahresbeginn 2024 / 2025 bezieht die Gesamtschule Wasseramselweg das neue Gebäude. Am bisherigen Standort im Snake-Gebäude wird die neue Gesamt- schule Am Wassermann gegründet. Ferner befindet sich im Snake-Gebäude der Inte- rimsstandort der Gesamtschule Ossendorf. Gegenüber befindet sich der Inte- rimsstandort der Heliosschule. Die Schulen sind über den Girlitzweg erschlossen. Entlang des Girlitzweges gibt es im Bestand einen einseitigen Gehweg. Radverkehrsanlagen sind nicht vorhanden. Durch die ansässigen Gewerbebetriebe ist ein hohes Gewerbeverkehrsaufkommen vorhan- den. Im Rahmen des Schulneubaus wird am Knoten Teichrohrsängerweg / Am Wasser- mann / Wasseramselweg durch den Investor ein Kreisverkehrsplatz gebaut. Dieser soll bis zum Sommer 2024 fertiggestellt sein. 3 Dringlichkeitsantrag AN/1712/2023 Mit dem Dringlichkeitsantrag AN/1712/2023 hat die Bezirksvertretung Ehrenfeld die Verwaltung beauftragt, folgende Maßnahmen im Bereich des Girlitzweges umzuset- zen: 1. Im Girlitzweg wird im Abschnitt ab Vitalitsstraße bis Wasseramselweg Tempo 30 angeordnet Antwort der Verwaltung Die Grenzen für eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h sind in der Straßenverkehrsordnung sehr eng gesetzt. Der Girlitzweg ist weder durch hohe Unfallzahlen auffällig noch befinden sich im östlichen Abschnitt schützenswerte Einrichtungen (Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser). Die Verwaltung prüft derzeit weitere rechtliche Möglichkeiten, die Geschwindigkeit auf dem gesam- ten Girlitzweg auf 30 km / h zu reduzieren 2. auf dem Girlitzweg wird im Abschnitt Vitalisstraße bis Wasseramselweg auf bei- den Straßenseiten ein absolutes Halteverbot angeordnet Antwort der Verwaltung Durch die Einrichtung eines absoluten Halteverbotes besteht die Gefahr, dass der Kfz-Verkehr mit hoher Geschwindigkeit durch den Girlitzweg fährt. Die Ver- waltung strebt daher eine Geschwindigkeitsreduzierung durch das Ordnen ge- parkter Fahrzeuge an. Es sollen Parkstände auf der Fahrbahn am Fahrbahn- rand in Fahrtrichtung Westen markiert werden. Diese werden in regelmäßigen Abständen unterbrochen, damit sich der der Kfz-Verkehr begegnen kann. Durch die Markierung von Parkständen wird zusätzlich das halbseitige Parken auf dem Gehweg unterbunden. Aufgrund des Busbetriebs auf dem Girlitzweg wird auf alternierendes Parken verzichtet 3. Auf dem Girlitzweg wird im Bereich der Wassermannhalle ein provisorischer Fuß- und Radweg eingerichtet Antwort der Verwaltung Die Wassermannhalle liegt am Teichrohrsängerweg. Ein provisorischer Geh- und Radweg am Teichrohrsängerweg befindet sich noch in der verwaltungsin- ternen Abstimmung. 4. Der freilaufende Rechtsabbieger von der Vitalisstraße in den Girlitzweg wird durch Poller gesperrt Antwort der Verwaltung Am Knotenpunkt mit der Vitalisstraße wird der freilaufende Rechtsabbiegestrei- fen gesperrt. Damit dreiachsige LKW weiterhin rechts von der Vitalisstraße in den Girlitzweg abbiegen können, ist im Girlitzweg ein überbreiter Einfahrbe- reich notwendig. In der Folge werden die vorhandenen separaten Links- und Rechtsabbiegestreifen aus dem Girlitzweg in die Vitalisstraße zu einem ge- meinsamen Fahrstreifen zusammengefasst. Eine Leitungsfähigkeitsberech- nung hat ergeben, dass der Verkehrsablauf weiterhin mit einer ausreichenden 4 Qualität möglich ist. Für den Radverkehr wird im Zulauf zum Knoten ein Schutzstreifen markiert. Der Stellplatz für Gehbehinderte wird vom freilaufen- den Rechtsabbieger unter die Eisenbahnüberführung verlegt. Ergänzende Maßnahmen Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit von zu Fuß gehenden wird im Bereich des Knotens mit der Vitalisstraße ein zusätzlicher Fußgängerüberweg hergestellt. Dieser soll etwa 50 m abgesetzt von der Kreuzung liegen, damit das Überqueren des Girlitz- weges nicht im Kreuzungsbereich erfolgen muss. Hierzu werden Bordsteinabsenkun- gen, taktile Elementen und eine verbesserte Beleuchtung umgesetzt. Nach Fertigstellung des Kreisverkehres wird im Bereich des Knotenpunktes Girlitzweg / Am Wassermann ein weiterer Fußgängerüberweg hergestellt. Die Umsetzung soll vor Schuljahresbeginn im August 2024 abgeschlossen sein. Finanzierung Die Umsetzung der Maßnahmen am Girlitzweg ist mit konsumtiven Aufwendungen in Höhe von rd. 30.000 € verbunden. Die Ausführung der Maßnahme ist für 2024 vorge- sehen. Die zur Finanzierung der Maßnahme erforderlichen Aufwandsermächtigungen stehen im Teilergebnisplan des mit der Ausführung betrauten Amtes für Straßen und Radwe- gebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsplan 2023/2024 im Haus- haltsjahr 2024 zur Verfügung. Die Anpassung der Beleuchtung erfolgt im Rahmen des zwischen der RheinEnergie Köln AG und der Stadt Köln abgeschlossenen Straßenbeleuchtungsvertrages. Die An- lagen werden bei der RheinEnergie Köln AG bilanziert. Künftige Wartungs- und In- standsetzungskosten werden über den Zeitraum der Nutzung aus den Mitteln des mit der Abwicklung des Straßenbeleuchtungsvertrages betrauten Amtes für Verkehrsma- nagement gedeckt. Entsprechende Aufwandsermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2023/2024 im Teilergebnisplan des Amtes für Verkehrsmanagement in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Platze in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienst- leistungen zur Verfügung. Das Dezernat für Mobilität wird die ab dem Hj. 2025 erforderlichen Aufwandsermächti- gungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025 ff. im Teilergebnis- plan des Amtes für Verkehrsmanagement in der gleichen Produktgruppe und Teilplan- zeile innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Ausblick Der gebietsfremde Verkehr auf der Fahrbeziehung Vitalisstraße - Girlitzweg – Wid- dersdorfer Straße soll in beiden Fahrtrichtungen unterbunden werden. Dies soll durch ein Linksabbiegeverbot vom Girlitzweg in die Eisenbahnüberführung erreicht werden. In Gegenrichtung soll diese Fahrbeziehung ebenfalls unterbunden werden. Alle Ziele im Bereich des Gewerbegebietes Triotop sind weiterhin erreichbar. Hierzu lässt die Verwaltung ein Gutachten erstellen. 5 Auf dem zukünftigen Teichrohrsängerweg wird zwischen dem Kreisverkehr und der Schulzufahrt mit Markierung auf der vorhandenen Betonfahrbahn eine verkehrssi- chere Situation hergestellt. Zwischen der Schulzufahrt und dem Zugang zur Sporthalle soll auf der Trasse des zukünftigen Teichrohrsängerweges ein provisorischer gemein- samer Rad- und Gehweg mit einer Breite von 3,50 m hergestellt werden. Dieser befin- det sich noch in der Detailplanung. Der gemeinsame Geh- und Radweg soll beleuch- tet werden. Die Beleuchtung wird im Rahmen der Umgestaltung in Abstimmung mit der RheinEnergie AG den gültigen DIN-Normen entsprechend angepasst. Für die Fortführung des gemeinsamen Geh- und Radweges bis zur Vitalisstraße fehl- ten bisher die Zusagen der derzeitigen Grundstücksnutzer. Diese liegen inzwischen vor, so dass auch im östlichen Bereich ein Provisorium entstehen kann. Im östlichen Abschnitt des Teichrohrsängerweges sind für die Herstellung eines Provisoriums um- fangreiche Planungen und Bauarbeiten erforderlich. Dieser Abschnitt wird daher nicht bis zum Schuljahresbeginn im August 2024 fertigstellt sein. Erläuterungen zum Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Inf- rastruktur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist sys- temimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwick- lung. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. Anlagen: Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit Anlage 1 – Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 – Plan Girlitzweg 1 Anlage 3 – Plan Girlitzweg 2 Anlage 4 – Plan Girlitzweg / Am Wassermann
Anlage 0
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Anlage 0 Provisorische Erschließung des Schulstandortes Wasseramselweg und Optimierung des umliegenden Straßenlandes Begründung der Dringlichkeit Die Beschlussfassung durch die BV 4 ist dringend notwendig, um die geplanten Maßnahmen im Girlitzweg bis zum Sommer 2024 zu realisieren.
Anlage_4_Am Wassermann-FGÜ
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Pfl. Findl. Findl. Beton III FD G.St. G.St. Asph. 48.53 49.28 49.16 49.18 49.23 49.22 49.2949.36 50.94 49.43 49.37 49.42 49.21 Girlitzweg 49.19 49.07 49.03 49.15 49.04 49.01 49.08 49.16 49.29 49.34 49.25 49.12 49.06 49.17 49.13 49.09 49.21 49.25 49.15 49.15 49.70 50.11 49.07 49.30 49.0548.93 49.10 49.17 49.26 0.2/3 49.09 49.13 49.17 48.69 49.1649.13 49.22 0.2/3 0.3/40.2/3 0.2/3 49.06 48.97 48.9749.02 49.0549.1949.23 49.08 47.38 49.1449.09 0.6/5 0.2/4 49.18 49.04 50.94 48.3448.3648.47 48.42 48.46 49.07 49.03 48.89 48.97 48.90 48.94 48.98 49.34 49.11 49.06 49.02 Girlitzweg 48.39 49.00 49.25 49.36 0.4/4.0 48.16 47.94 Straßenbegrenzungslinie gemäß Bebauungsplan 62460/02 1. Änderung Straßenbegrenzungslinie gemäß Bebauungsplan 62460/02 1. Änderung LS LS LS LS Torbogen W.T. Pfl. III FD 30 Asph. Pfl. Asph. Asph. Br.la. Pl. Pl. Pl. Asph. EinfahrtPfl. Pl. Beton Pfl. Pfl.Einfahrt Gehweg Metallrohr Asph. Beton Pl.Gehweg Metallrohr Pl. 25722571257325852694272227242570255226872692269325692691269515732581 FFFIIIIIII40 Girlitzweg 4,00VZ 350 neuVZ 350 neu1,892,03 Beleuchtungsstandortewerden noch ergänztAusführung erst nachFertigstellung des KreisverkehrsAmWassermann/TeichrohrsängerwegVZ 350-20VZ 350-10VZ 205VZ 301VZ 357VZ 306xxDatumAmtsleiter/-in (66)Abteilungsleiter/-in (664)Sachgebietsleiter-/inSachbearbeiter/-inProjektnr.ProjektBezirk / StadtteilPlanartBlattnr.Gezeichnet / DatumBearbeitet / DatumBlattgrößeMaßstab NHNNN (Höhenstatus 160)Gauß-KrügerUTM / ETSR85Vermessungstechnische Grundlage im HöhensystemKoordinatensystemAmt für Straßen und Radwegebau Übersichtsplan G:\CAD(K00287)\664-5\04\4-Teichrohrsängerweg\Planung\Teichrohrsängerweg_aktuell.dwg VorplanungX XEhrenfeldLageplanGirlitzweg / Am WassermannProjektnummerRettig / Nov. 2023Orthen / Nov. 20231:250Datumgez. Sachbearbeiter*inXX.XX.XXXXgez. Sachgebietsleieter*inDatumSachgebietgez. Abteilungsleiterr*inDatumgez. Amtsleiter*inDatumBlattgrößeEinrichtung eines FußgängerüberwegesBlattnummer 50.49 PAutFahrgast-unterstandGrünlandBaumVerkehrs- undHinweisschilderWerbeanlagen/AnschlagsäuleBeleuchtungs-anlagenPoller, Mast,FahnenstangeLichtsignalanlageBestandshöheSinkkastenEinlaufSchächteStromkastenVerteilerkastenKanaldeckelEntlüftungsdeckelGasschieberWasserschieber, HydrantAbfallbehälter, BriefkastenParkautomatLegendeTelefonzelleHochbord/TiefbordRundbord/MaterialwechselSchmalstrich-MarkierungenBreitstrich-MarkierungenZaunKatastergrenzenFindlingBestand Symbole Grundstücksgrenzeprivat/ öffentlichRundbord 15/22Tiefbord T 8/20Flachbord10/20/25MaterialwechselSchmalstrich-MarkierungenBreitstrich-MarkierungenHochbord 12/15/25Planung LinienSBZaunWinkelstein 30/22/8AchseGussasphaltrinneW-SteinStraßenbegrenzungs-linie gem. B-PlanAusbaugrenzeRampenbord fußläufigerHauseingangBaumStraßen-beleuchtungFindlingPollerherausnehmbarStandort fürLSA und MastSinkkasten 30/50Standort fürVZ-PfostenFahrrad-ständerMöblierung der Straßenausstattung gemäß Gestaltungshandbuch der Stadt KölnPlanung SymbolePollerfeststehendParkscheinautomatAbfallbehälterStandort fürFGUKFZ Zu- &EinfahrtE-LadestationAnordnung Nr.Anhörungsverfahren für Beschilderung/ Markierunggemäß § 45 StVOdurchgeführt amPolizeipräsidium KölnDirektion Verkehr/ 11Im AuftragAngeordnet:Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin,Amt für Straßen und Radwegebau66 / Im AuftragVZ 350 StVObeidseitigFolie Typ IIImit 5cm LichtrandZylinder:Höhe 1000mmje 200mm weißje 200mm blauab 300mm GWOKFGÜ Beschilderung/ 300 / 1000 / Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum
Anlage_3_Girlitzweg LP2
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I FD 49.2849.24 49.07 49.05 49.0249.00 48.87 48.85 48.9548.84 48.76 48.70 48.84 49.04 48.88 48.77 48.67 48.86 48.97 49.01 49.16 49.28 49.16 49.11 49.08 49.30 49.33 49.44 49.54 49.62 48.92 48.96 48.89 49.1549.04 49.11 49.16 49.4149.28 49.00 48.97 49.46 49.26 49.09 49.3249.53 49.24 49.14 49.3949.28 49.24 48.73 49.42 T.T. 11051822582 Sockel Asph. Pfl. Pfl. Asph. Asph. neu PAutPAutGirlitzweg Lagerplatz85818758210221024 334916718058241393167334616710211822 33481671025 18131812334516750211673347167180411051310 P FIIIII F24 22 bFFII [22]IIIIII FIF FS IVIIIFF26GirlitzwegVZ 283-10VZ 205VZ 1002-1425,0015,0015,00VZ 306VZ 1002-13VZ 357 erneuernVZ 283-20VZ 265 2,5mVZ 1000-11VZ 283-10 neuVZ 283-10 neuVZ 283-20 neuVZ 283-20 neuLagerplatzVZ 306VZ 1002-22VZ 265 2,5mVZ 1000-21VZ 357 neuSS SS SSBBB Markierung provisorischDatumAmtsleiter/-in (66)Abteilungsleiter/-in (664)Sachgebietsleiter-/inSachbearbeiter/-inProjektnr.ProjektBezirk / StadtteilPlanartBlattnr.Gezeichnet / DatumBearbeitet / DatumBlattgrößeMaßstab NHNNN (Höhenstatus 160)Gauß-KrügerUTM / ETSR85Vermessungstechnische Grundlage im HöhensystemKoordinatensystemAmt für Straßen und Radwegebau Übersichtsplan G:\CAD(K00287)\664-5\04\4-Teichrohrsängerweg\Planung\Teichrohrsängerweg_aktuell.dwg AusführungsplanungX XEhrenfeldLageplanGirlitzweg / VitalisstraßeProjektnummerRettig / Feb. 2024Orthen / Feb. 20241:250Datumgez. Sachbearbeiter*inXX.XX.XXXXgez. Sachgebietsleieter*inDatumSachgebietgez. Abteilungsleiterr*inDatumgez. Amtsleiter*inDatumBlattgrößeSchulwegsicherung GirlitzwegBlattnummer 50.49 PAutFahrgast-unterstandGrünlandBaumVerkehrs- undHinweisschilderWerbeanlagen/AnschlagsäuleBeleuchtungs-anlagenPoller, Mast,FahnenstangeLichtsignalanlageBestandshöheSinkkastenEinlaufSchächteStromkastenVerteilerkastenKanaldeckelEntlüftungsdeckelGasschieberWasserschieber, HydrantAbfallbehälter, BriefkastenParkautomatLegendeTelefonzelleHochbord/TiefbordRundbord/MaterialwechselSchmalstrich-MarkierungenBreitstrich-MarkierungenZaunKatastergrenzenFindlingBestand Symbole Grundstücksgrenzeprivat/ öffentlichRundbord 15/22Tiefbord T 8/20Flachbord10/20/25MaterialwechselSchmalstrich-MarkierungenBreitstrich-MarkierungenHochbord 12/15/25Planung LinienSBZaunWinkelstein 30/22/8AchseGussasphaltrinneW-SteinStraßenbegrenzungs-linie gem. B-PlanAusbaugrenzeRampenbord fußläufigerHauseingangBaumStraßen-beleuchtungFindlingPollerherausnehmbarStandort fürLSA und MastSinkkasten 30/50Standort fürVZ-PfostenFahrrad-ständerMöblierung der Straßenausstattung gemäß Gestaltungshandbuch der Stadt KölnPlanung SymbolePollerfeststehendParkscheinautomatAbfallbehälterStandort fürFGUKFZ Zu- &EinfahrtE-Ladestation Anordnung Nr.Anhörungsverfahren für Beschilderung/ Markierunggemäß § 45 StVOdurchgeführt amPolizeipräsidium KölnDirektion Verkehr/ 11Im AuftragAngeordnet:Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin,Amt für Straßen und Radwegebau66 / Im Auftrag Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift DatumKVBper Mail zugestimmtFr. Radunz22.02.2024
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Eine Öffentlichkeitsbeteiligung führt zu einer Verfahrensverlängerung und erzeugt schwerwiegende Nachteile. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0908/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 07.03.2024
- Erstellt
- 05.03.2024 14:07