Mandari Insight

0908/2024

Provisorische Erschließung des Schulstandortes Wasseramselweg und Optimierung des umliegenden Straßenlandes am Girlitzweg

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 07.03.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 11.03.2024, TOP 9.3

Anlage_2_Girlitzweg LP1

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

Anlage 0

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Ansehen

Anlage_4_Am Wassermann-FGÜ

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Ansehen

Anlage_3_Girlitzweg LP2

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Anlage_2_Girlitzweg LP1

3694 Zeichen

Pl.
48.29
48.50
48.40
48.36
48.62
48.40
48.27
48.15
48.04
48.27
48.49
47.98
47.98
48.21
48.11
47.90
47.86
47.74
47.63
47.58
47.80
47.70
47.29
47.26
47.57
47.33
47.45
47.32 47.19
47.41
47.31
47.06
47.05
47.00
46.93
46.88
46.85
47.38
47.19
47.05
46.97
47.10
46.87
46.92
47.65
47.27
47.39
47.30
47.49 47.31
47.43 47.2247.26
47.31
47.39
46.2846.33
46.21
46.0146.13 45.96
45.96
45.9545.99
46.70
46.68
46.68
46.55
46.20 46.32
46.69
46.60 46.52
46.61 46.73
46.40
46.55
46.52
47.15 47.18
46.87 46.98
47.0847.12
47.07
46.96
47.2347.0747.00
47.04 47.09
II FD
II FD
Pl.
Verb.
Verb.V.
Pl.
V.
v.
Verb.
Verb.
RadwegGehweg
Radweg
Verb.
Verb.
Verb.Verb.
Pl.
Girlitzweg
Pl.
Verb.
PAut
PAut
WT
WT
StellplätzeLagerplatz42051673350167334916782413091813
2133
SSII F 3161820 F[22]I I II314F FIIIIFIF Girlitzweg19,009,5025,00
 VZ 283-10 neu3 Poller neu3 Poller neu4,00VZ 283-20 neu2,601,33
Verlegung des allgemeinenBehindertenstellplatzes andie Unterführung VitalisstraßeVZ 314-20 versetzenVZ 1044-10 versetzenVZ 222VZ 222VZ 306
VZ 241-30VZ 205VZ 267 entfernenVZ 301 entfernenVZ 267 entfernenVZ 265 3,6mVZ 1000-21VZ 206LagerplatzVZ 350 neuVZ 350 neuxxxxSS SSSSBBB xSSS 1/12,003,00
7,50VZ 286-20 versetzenVZ 1053-34 vesetzenVZ 206VZ 286-10VZ 314-10 neuVZ 1044-10 neu
VZ 214 neuXXxxxxxXXMarkierung provisorischDatumAmtsleiter/-in (66)Abteilungsleiter/-in (664)Sachgebietsleiter-/inSachbearbeiter/-inProjektnr.ProjektBezirk / StadtteilPlanartBlattnr.Gezeichnet / DatumBearbeitet / DatumBlattgrößeMaßstab
NHNNN (Höhenstatus 160)Gauß-KrügerUTM / ETSR85Vermessungstechnische Grundlage im HöhensystemKoordinatensystemAmt für Straßen und Radwegebau
Übersichtsplan
G:\CAD(K00287)\664-5\04\4-Teichrohrsängerweg\Planung\Teichrohrsängerweg_aktuell.dwg
AusführungsplanungX XEhrenfeldLageplanGirlitzweg / VitalisstraßeProjektnummerRettig / Feb. 2024Orthen /Feb. 20241:250Datumgez. Sachbearbeiter*inXX.XX.XXXXgez. Sachgebietsleieter*inDatumSachgebietgez. Abteilungsleiterr*inDatumgez. Amtsleiter*inDatumBlattgrößeSchulwegsicherung GirlitzwegBlattnummer
50.49
PAutFahrgast-unterstandGrünlandBaumVerkehrs- undHinweisschilderWerbeanlagen/AnschlagsäuleBeleuchtungs-anlagenPoller, Mast,FahnenstangeLichtsignalanlageBestandshöheSinkkastenEinlaufSchächteStromkastenVerteilerkastenKanaldeckelEntlüftungsdeckelGasschieberWasserschieber, HydrantAbfallbehälter, BriefkastenParkautomatLegendeTelefonzelleHochbord/TiefbordRundbord/MaterialwechselSchmalstrich-MarkierungenBreitstrich-MarkierungenZaunKatastergrenzenFindlingBestand Symbole
Grundstücksgrenzeprivat/ öffentlichRundbord 15/22Tiefbord T 8/20Flachbord10/20/25MaterialwechselSchmalstrich-MarkierungenBreitstrich-MarkierungenHochbord 12/15/25Planung LinienSBZaunWinkelstein 30/22/8AchseGussasphaltrinneW-SteinStraßenbegrenzungs-linie gem. B-PlanAusbaugrenzeRampenbord
fußläufigerHauseingangBaumStraßen-beleuchtungFindlingPollerherausnehmbarStandort fürLSA und MastSinkkasten 30/50Standort fürVZ-PfostenFahrrad-ständerMöblierung der Straßenausstattung gemäß Gestaltungshandbuch der Stadt KölnPlanung SymbolePollerfeststehendParkscheinautomatAbfallbehälterStandort fürFGUKFZ Zu- &EinfahrtE-Ladestation
Anordnung Nr.Anhörungsverfahren für Beschilderung/ Markierunggemäß § 45 StVOdurchgeführt amPolizeipräsidium KölnDirektion Verkehr/ 11Im AuftragAngeordnet:Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin,Amt für Straßen und Radwegebau66  /      Im Auftrag
VZ 350 StVObeidseitigFolie Typ IIImit 5cm LichtrandZylinder:Höhe 1000mmje 200mm weißje 200mm blauab 300mm GWOKFGÜ Beschilderung/ 300 /          1000          /   Dienststelle                                       Art der Abstimmung                                            Unterschrift           DatumKVBper Mail zugestimmtFr. Radunz22.02.2024

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

9591 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/664/5 
 
Vorlagen-Nummer 
 0908/2024 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Provisorische Erschließung des Schulstandortes Wasseramselweg und Optimierung 
des umliegenden Straßenlandes am Girlitzweg  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung mit verkehrslenkenden 
Maßnahmen am Girlitzweg  
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 11.03.2024 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 11.03.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  30.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Zum Schuljahresbeginn 2024 / 2025 bezieht die Gesamtschule Wasseramselweg das 
neue Gebäude. Am bisherigen Standort im Snake-Gebäude wird die neue Gesamt-
schule Am Wassermann gegründet. Ferner befindet sich im Snake-Gebäude der Inte-
rimsstandort der Gesamtschule Ossendorf. Gegenüber befindet sich der Inte-
rimsstandort der Heliosschule. 
 
Die Schulen sind über den Girlitzweg erschlossen. Entlang des Girlitzweges gibt es im 
Bestand einen einseitigen Gehweg. Radverkehrsanlagen sind nicht vorhanden. Durch 
die ansässigen Gewerbebetriebe ist ein hohes Gewerbeverkehrsaufkommen vorhan-
den.  
 
Im Rahmen des Schulneubaus wird am Knoten Teichrohrsängerweg / Am Wasser-
mann / Wasseramselweg durch den Investor ein Kreisverkehrsplatz gebaut. Dieser 
soll bis zum Sommer 2024 fertiggestellt sein.

3 
 
Dringlichkeitsantrag AN/1712/2023 
 
Mit dem Dringlichkeitsantrag AN/1712/2023 hat die Bezirksvertretung Ehrenfeld die 
Verwaltung beauftragt, folgende Maßnahmen im Bereich des Girlitzweges umzuset-
zen: 
 
1. Im Girlitzweg wird im Abschnitt ab Vitalitsstraße bis Wasseramselweg Tempo 
30 angeordnet 
 
Antwort der Verwaltung 
 
Die Grenzen für eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h sind in der 
Straßenverkehrsordnung sehr eng gesetzt. Der Girlitzweg ist weder durch hohe 
Unfallzahlen auffällig noch befinden sich im östlichen Abschnitt schützenswerte 
Einrichtungen (Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser). Die Verwaltung prüft 
derzeit weitere rechtliche Möglichkeiten, die Geschwindigkeit auf dem gesam-
ten Girlitzweg auf 30 km / h zu reduzieren 
 
2. auf dem Girlitzweg wird im Abschnitt Vitalisstraße bis Wasseramselweg auf bei-
den Straßenseiten ein absolutes Halteverbot angeordnet 
 
Antwort der Verwaltung 
 
Durch die Einrichtung eines absoluten Halteverbotes besteht die Gefahr, dass 
der Kfz-Verkehr mit hoher Geschwindigkeit durch den Girlitzweg fährt. Die Ver-
waltung strebt daher eine Geschwindigkeitsreduzierung durch das Ordnen ge-
parkter Fahrzeuge an. Es sollen Parkstände auf der Fahrbahn am Fahrbahn-
rand in Fahrtrichtung Westen markiert werden. Diese werden in regelmäßigen 
Abständen unterbrochen, damit sich der der Kfz-Verkehr begegnen kann. 
Durch die Markierung von Parkständen wird zusätzlich das halbseitige Parken 
auf dem Gehweg unterbunden. Aufgrund des Busbetriebs auf dem Girlitzweg 
wird auf alternierendes Parken verzichtet 
 
3. Auf dem Girlitzweg wird im Bereich der Wassermannhalle ein provisorischer 
Fuß- und Radweg eingerichtet 
 
Antwort der Verwaltung 
 
Die Wassermannhalle liegt am Teichrohrsängerweg. Ein provisorischer Geh- 
und Radweg am Teichrohrsängerweg befindet sich noch in der verwaltungsin-
ternen Abstimmung. 
 
4. Der freilaufende Rechtsabbieger von der Vitalisstraße in den Girlitzweg wird 
durch Poller gesperrt 
 
Antwort der Verwaltung 
 
Am Knotenpunkt mit der Vitalisstraße wird der freilaufende Rechtsabbiegestrei-
fen gesperrt. Damit dreiachsige LKW weiterhin rechts von der Vitalisstraße in 
den Girlitzweg abbiegen können, ist im Girlitzweg ein überbreiter Einfahrbe-
reich notwendig. In der Folge werden die vorhandenen separaten Links- und 
Rechtsabbiegestreifen aus dem Girlitzweg in die Vitalisstraße zu einem ge-
meinsamen Fahrstreifen zusammengefasst. Eine Leitungsfähigkeitsberech-
nung hat ergeben, dass der Verkehrsablauf weiterhin mit einer ausreichenden

4 
Qualität möglich ist. Für den Radverkehr wird im Zulauf zum Knoten ein 
Schutzstreifen markiert. Der Stellplatz für Gehbehinderte wird vom freilaufen-
den Rechtsabbieger unter die Eisenbahnüberführung verlegt. 
 
Ergänzende Maßnahmen 
 
Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit von zu Fuß gehenden wird im Bereich des 
Knotens mit der Vitalisstraße ein zusätzlicher Fußgängerüberweg hergestellt. Dieser 
soll etwa 50 m abgesetzt von der Kreuzung liegen, damit das Überqueren des Girlitz-
weges nicht im Kreuzungsbereich erfolgen muss. Hierzu werden Bordsteinabsenkun-
gen, taktile Elementen und eine verbesserte Beleuchtung umgesetzt. 
 
Nach Fertigstellung des Kreisverkehres wird im Bereich des Knotenpunktes Girlitzweg 
/ Am Wassermann ein weiterer Fußgängerüberweg hergestellt.  
 
Die Umsetzung soll vor Schuljahresbeginn im August 2024 abgeschlossen sein.  
 
Finanzierung 
 
Die Umsetzung der Maßnahmen am Girlitzweg ist mit konsumtiven Aufwendungen in 
Höhe von rd. 30.000 € verbunden. Die Ausführung der Maßnahme ist für 2024 vorge-
sehen. 
Die zur Finanzierung der Maßnahme erforderlichen Aufwandsermächtigungen stehen 
im Teilergebnisplan des mit der Ausführung betrauten Amtes für Straßen und Radwe-
gebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 13 - 
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsplan 2023/2024 im Haus-
haltsjahr 2024 zur Verfügung. 
 
Die Anpassung der Beleuchtung erfolgt im Rahmen des zwischen der RheinEnergie 
Köln AG und der Stadt Köln abgeschlossenen Straßenbeleuchtungsvertrages. Die An-
lagen werden bei der RheinEnergie Köln AG bilanziert. Künftige Wartungs- und In-
standsetzungskosten werden über den Zeitraum der Nutzung aus den Mitteln des mit 
der Abwicklung des Straßenbeleuchtungsvertrages betrauten Amtes für Verkehrsma-
nagement gedeckt. 
 
Entsprechende Aufwandsermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2023/2024 im 
Teilergebnisplan des Amtes für Verkehrsmanagement in der Produktgruppe 1201, 
Straßen, Wege, Platze in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienst-
leistungen zur Verfügung. 
Das Dezernat für Mobilität wird die ab dem Hj. 2025 erforderlichen Aufwandsermächti-
gungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025 ff. im Teilergebnis-
plan des Amtes für Verkehrsmanagement in der gleichen Produktgruppe und Teilplan-
zeile innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, 
vorsehen. 
 
 
Ausblick 
 
Der gebietsfremde Verkehr auf der Fahrbeziehung Vitalisstraße - Girlitzweg – Wid-
dersdorfer Straße soll in beiden Fahrtrichtungen unterbunden werden. Dies soll durch 
ein Linksabbiegeverbot vom Girlitzweg in die Eisenbahnüberführung erreicht werden. 
In Gegenrichtung soll diese Fahrbeziehung ebenfalls unterbunden werden. Alle Ziele 
im Bereich des Gewerbegebietes Triotop sind weiterhin erreichbar. Hierzu lässt die 
Verwaltung ein Gutachten erstellen.

5 
Auf dem zukünftigen Teichrohrsängerweg wird zwischen dem Kreisverkehr und der 
Schulzufahrt mit Markierung auf der vorhandenen Betonfahrbahn eine verkehrssi-
chere Situation hergestellt. Zwischen der Schulzufahrt und dem Zugang zur Sporthalle 
soll auf der Trasse des zukünftigen Teichrohrsängerweges ein provisorischer gemein-
samer Rad- und Gehweg mit einer Breite von 3,50 m hergestellt werden. Dieser befin-
det sich noch in der Detailplanung. Der gemeinsame Geh- und Radweg soll beleuch-
tet werden. Die Beleuchtung wird im Rahmen der Umgestaltung in Abstimmung mit 
der RheinEnergie AG den gültigen DIN-Normen entsprechend angepasst. 
 
Für die Fortführung des gemeinsamen Geh- und Radweges bis zur Vitalisstraße fehl-
ten bisher die Zusagen der derzeitigen Grundstücksnutzer. Diese liegen inzwischen 
vor, so dass auch im östlichen Bereich ein Provisorium entstehen kann. Im östlichen 
Abschnitt des Teichrohrsängerweges sind für die Herstellung eines Provisoriums um-
fangreiche Planungen und Bauarbeiten erforderlich. Dieser Abschnitt wird daher nicht 
bis zum Schuljahresbeginn im August 2024 fertigstellt sein.  
 
Erläuterungen zum Klimaschutz 
 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu 
erfüllen.  
Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Inf-
rastruktur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist sys-
temimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwick-
lung. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz 
bewertet werden. 
 
Anlagen: 
 
Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit 
Anlage 1 – Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 – Plan Girlitzweg 1 
Anlage 3 – Plan Girlitzweg 2 
Anlage 4 – Plan Girlitzweg / Am Wassermann

Anlage 0

295 Zeichen

Anlage 0  
 
Provisorische Erschließung des Schulstandortes Wasseramselweg und Optimierung 
des umliegenden Straßenlandes 
 
Begründung der Dringlichkeit  
 
Die Beschlussfassung durch die BV 4 ist dringend notwendig, um die geplanten 
Maßnahmen im Girlitzweg bis zum Sommer 2024 zu realisieren.

Anlage_4_Am Wassermann-FGÜ

3597 Zeichen

Pfl.
Findl.
Findl.
Beton
III FD
G.St.
G.St.
Asph.
48.53
49.28
49.16
49.18
49.23
49.22
49.2949.36
50.94
49.43
49.37
49.42
49.21
Girlitzweg
49.19
49.07 49.03
49.15
49.04
49.01
49.08
49.16
49.29
49.34
49.25
49.12
49.06
49.17
49.13
49.09
49.21
49.25
49.15
49.15
49.70
50.11
49.07
49.30
49.0548.93
49.10 49.17
49.26
0.2/3
49.09
49.13
49.17
48.69
49.1649.13
49.22
0.2/3
0.3/40.2/3
0.2/3
49.06
48.97
48.9749.02
49.0549.1949.23
49.08
47.38
49.1449.09
0.6/5
0.2/4
49.18 49.04
50.94
48.3448.3648.47
48.42 48.46
49.07
49.03
48.89
48.97
48.90
48.94
48.98
49.34
49.11 49.06
49.02
Girlitzweg
48.39
49.00
49.25
49.36
0.4/4.0
48.16 47.94
Straßenbegrenzungslinie gemäß Bebauungsplan 62460/02 1. Änderung
Straßenbegrenzungslinie gemäß Bebauungsplan 62460/02 1. Änderung
LS
LS
LS
LS
Torbogen
W.T.
Pfl.
III FD 30
Asph.
Pfl.
Asph.
Asph.
Br.la.
Pl.
Pl.
Pl.
Asph.
EinfahrtPfl.
Pl.
Beton
Pfl.
Pfl.Einfahrt
Gehweg
Metallrohr
Asph.
Beton
Pl.Gehweg
Metallrohr
Pl.
25722571257325852694272227242570255226872692269325692691269515732581
FFFIIIIIII40
Girlitzweg
4,00VZ 350 neuVZ 350 neu1,892,03
Beleuchtungsstandortewerden noch ergänztAusführung erst nachFertigstellung des KreisverkehrsAmWassermann/TeichrohrsängerwegVZ 350-20VZ 350-10VZ 205VZ 301VZ 357VZ 306xxDatumAmtsleiter/-in (66)Abteilungsleiter/-in (664)Sachgebietsleiter-/inSachbearbeiter/-inProjektnr.ProjektBezirk / StadtteilPlanartBlattnr.Gezeichnet / DatumBearbeitet / DatumBlattgrößeMaßstab
NHNNN (Höhenstatus 160)Gauß-KrügerUTM / ETSR85Vermessungstechnische Grundlage im HöhensystemKoordinatensystemAmt für Straßen und Radwegebau
Übersichtsplan
G:\CAD(K00287)\664-5\04\4-Teichrohrsängerweg\Planung\Teichrohrsängerweg_aktuell.dwg
VorplanungX XEhrenfeldLageplanGirlitzweg / Am WassermannProjektnummerRettig / Nov. 2023Orthen / Nov. 20231:250Datumgez. Sachbearbeiter*inXX.XX.XXXXgez. Sachgebietsleieter*inDatumSachgebietgez. Abteilungsleiterr*inDatumgez. Amtsleiter*inDatumBlattgrößeEinrichtung eines FußgängerüberwegesBlattnummer
50.49
PAutFahrgast-unterstandGrünlandBaumVerkehrs- undHinweisschilderWerbeanlagen/AnschlagsäuleBeleuchtungs-anlagenPoller, Mast,FahnenstangeLichtsignalanlageBestandshöheSinkkastenEinlaufSchächteStromkastenVerteilerkastenKanaldeckelEntlüftungsdeckelGasschieberWasserschieber, HydrantAbfallbehälter, BriefkastenParkautomatLegendeTelefonzelleHochbord/TiefbordRundbord/MaterialwechselSchmalstrich-MarkierungenBreitstrich-MarkierungenZaunKatastergrenzenFindlingBestand Symbole
Grundstücksgrenzeprivat/ öffentlichRundbord 15/22Tiefbord T 8/20Flachbord10/20/25MaterialwechselSchmalstrich-MarkierungenBreitstrich-MarkierungenHochbord 12/15/25Planung LinienSBZaunWinkelstein 30/22/8AchseGussasphaltrinneW-SteinStraßenbegrenzungs-linie gem. B-PlanAusbaugrenzeRampenbord
fußläufigerHauseingangBaumStraßen-beleuchtungFindlingPollerherausnehmbarStandort fürLSA und MastSinkkasten 30/50Standort fürVZ-PfostenFahrrad-ständerMöblierung der Straßenausstattung gemäß Gestaltungshandbuch der Stadt KölnPlanung SymbolePollerfeststehendParkscheinautomatAbfallbehälterStandort fürFGUKFZ Zu- &EinfahrtE-LadestationAnordnung Nr.Anhörungsverfahren für Beschilderung/ Markierunggemäß § 45 StVOdurchgeführt amPolizeipräsidium KölnDirektion Verkehr/ 11Im AuftragAngeordnet:Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin,Amt für Straßen und Radwegebau66  /      Im AuftragVZ 350 StVObeidseitigFolie Typ IIImit 5cm LichtrandZylinder:Höhe 1000mmje 200mm weißje 200mm blauab 300mm GWOKFGÜ Beschilderung/ 300 /          1000          /
   Dienststelle                                       Art der Abstimmung                                            Unterschrift           Datum

Anlage_3_Girlitzweg LP2

3064 Zeichen

I FD
49.2849.24
49.07
49.05
49.0249.00
48.87
48.85
48.9548.84
48.76
48.70
48.84
49.04
48.88
48.77 48.67
48.86
48.97
49.01
49.16
49.28
49.16
49.11
49.08
49.30
49.33
49.44
49.54
49.62
48.92
48.96
48.89
49.1549.04
49.11
49.16
49.4149.28
49.00
48.97
49.46
49.26
49.09
49.3249.53
49.24
49.14
49.3949.28
49.24
48.73
49.42
T.T. 11051822582
Sockel
Asph.
Pfl.
Pfl.
Asph.
Asph. neu
PAutPAutGirlitzweg
Lagerplatz85818758210221024 334916718058241393167334616710211822 33481671025
18131812334516750211673347167180411051310
P FIIIII F24 22 bFFII [22]IIIIII FIF FS IVIIIFF26GirlitzwegVZ 283-10VZ 205VZ 1002-1425,0015,0015,00VZ 306VZ 1002-13VZ 357 erneuernVZ 283-20VZ 265 2,5mVZ 1000-11VZ 283-10 neuVZ 283-10 neuVZ 283-20 neuVZ 283-20 neuLagerplatzVZ 306VZ 1002-22VZ 265 2,5mVZ 1000-21VZ 357 neuSS SS SSBBB Markierung provisorischDatumAmtsleiter/-in (66)Abteilungsleiter/-in (664)Sachgebietsleiter-/inSachbearbeiter/-inProjektnr.ProjektBezirk / StadtteilPlanartBlattnr.Gezeichnet / DatumBearbeitet / DatumBlattgrößeMaßstab
NHNNN (Höhenstatus 160)Gauß-KrügerUTM / ETSR85Vermessungstechnische Grundlage im HöhensystemKoordinatensystemAmt für Straßen und Radwegebau
Übersichtsplan
G:\CAD(K00287)\664-5\04\4-Teichrohrsängerweg\Planung\Teichrohrsängerweg_aktuell.dwg
AusführungsplanungX XEhrenfeldLageplanGirlitzweg / VitalisstraßeProjektnummerRettig / Feb. 2024Orthen / Feb. 20241:250Datumgez. Sachbearbeiter*inXX.XX.XXXXgez. Sachgebietsleieter*inDatumSachgebietgez. Abteilungsleiterr*inDatumgez. Amtsleiter*inDatumBlattgrößeSchulwegsicherung GirlitzwegBlattnummer
50.49
PAutFahrgast-unterstandGrünlandBaumVerkehrs- undHinweisschilderWerbeanlagen/AnschlagsäuleBeleuchtungs-anlagenPoller, Mast,FahnenstangeLichtsignalanlageBestandshöheSinkkastenEinlaufSchächteStromkastenVerteilerkastenKanaldeckelEntlüftungsdeckelGasschieberWasserschieber, HydrantAbfallbehälter, BriefkastenParkautomatLegendeTelefonzelleHochbord/TiefbordRundbord/MaterialwechselSchmalstrich-MarkierungenBreitstrich-MarkierungenZaunKatastergrenzenFindlingBestand Symbole
Grundstücksgrenzeprivat/ öffentlichRundbord 15/22Tiefbord T 8/20Flachbord10/20/25MaterialwechselSchmalstrich-MarkierungenBreitstrich-MarkierungenHochbord 12/15/25Planung LinienSBZaunWinkelstein 30/22/8AchseGussasphaltrinneW-SteinStraßenbegrenzungs-linie gem. B-PlanAusbaugrenzeRampenbord
fußläufigerHauseingangBaumStraßen-beleuchtungFindlingPollerherausnehmbarStandort fürLSA und MastSinkkasten 30/50Standort fürVZ-PfostenFahrrad-ständerMöblierung der Straßenausstattung gemäß Gestaltungshandbuch der Stadt KölnPlanung SymbolePollerfeststehendParkscheinautomatAbfallbehälterStandort fürFGUKFZ Zu- &EinfahrtE-Ladestation
Anordnung Nr.Anhörungsverfahren für Beschilderung/ Markierunggemäß § 45 StVOdurchgeführt amPolizeipräsidium KölnDirektion Verkehr/ 11Im AuftragAngeordnet:Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin,Amt für Straßen und Radwegebau66  /      Im Auftrag   Dienststelle                                       Art der Abstimmung                                            Unterschrift           DatumKVBper Mail zugestimmtFr. Radunz22.02.2024

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

893 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Eine Öffentlichkeitsbeteiligung führt zu einer Verfahrensverlängerung und erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (2)

11.03.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.3.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.03.2024 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 9.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0908/2024
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
07.03.2024
Erstellt
05.03.2024 14:07