0752/2024
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe, hier: Interkulturelles Begegnungs- und Bildungszentrum e.V.
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/510/62 1701 Vorlagen-Nummer 29.02.2024 0752/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 16.04.2024 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe, hier: Interkulturelles Begegnungs- und Bildungszentrum e.V. Der „Interkulturelles Begegnungs- und Bildungszentrum e.V.“ ist in der Sitzung des Ju- gendhilfeausschusses – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – am 30.01.2024 gemäß § 75 Abs. 2 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt worden. Die Beschlussvorlage mit Session-Nr. 3197/2023 ist als Anlage mit der Bitte um Kenntnisnahme angehängt. Gez. Voigtsberger
Vorlage JHA Session 3196_2023
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Dezernat, Dienststelle IV/510/62 1701 Vorlagen-Nummer 3196/2023 Freigabedatum 08.11.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "Interkulturelles Begegnungs- und Bildungszentrum Köln e.V." Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, den Ver- ein „Interkulturelles Begegnungs- und Bildungszentrum Köln e.V.“, Osteratherstr. 7, 50739 Köln, gemäß § 75 Abs. 2 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 30.11.2023 Jugendhilfeausschuss 30.01.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Das „Interkulturelle Bildungs- und Begegnungszentrum Köln e.V.“ (nachfolgend IBZ e.V. be- nannt) ist ein eingetragener und gemeinnütziger Verein mit Sitz in Köln-Nippes, Osterather Str. 7, 50739 Köln. Der Verein wurde im Jahr 2010 gegründet mit dem Ziel der Förderung gemeinnütziger Zwe- cke wie Jugend- und Altenhilfe, Erziehung, Volks- und Berufsbildung. Er wurde am 25.08.2010 in das Vereinsregister des Amtsgerichts Köln unter der VR-Nr. 16479 eingetragen. Der Vereinszweck des „IBZ e.V.“ ergibt sich aus § 2 der Satzung. Der Verein widmet seine Arbeit schwerpunktmäßig den Familien mit Migrationshintergrund so- wie Menschen mit Fluchterfahrung. Seit Januar 2023 hat er ein Jugendcafé in der „Autofreien Siedlung“ in Nippes installiert. Der angemietete Raum, der sich in der Kita „Lummerland“, Lokomotivstr. 162 befindet, ist separat durch einen eigenen Eingang zu betreten und verfügt über sanitäre Räume. Das Jugendcafé wird durch eine Kraft geleitet, die von ihrer Profession her Erzieherin und Sozialpädagogin ist. Sie ist 20 Wochenstunden tätig. Unterstützt wird sie von einer ehrenamtlichen Mitarbeiterin, die mit 10 Wochenstunden tätig ist. Das Jugendcafé ist zweimal wöchentlich, jeweils mittwochs und donnerstags in der Zeit von 14-19 Uhr, geöffnet. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, dass Jugendliche dort individuelle Be- ratungstermine Dienstagnachmittags vereinbaren können. Freitags oder samstags finden ver- einzelt Ausflüge oder Exkursionen statt. Die Ziele werden mittels partizipativen Gesprächen mit den Jugendlichen vereinbart. In der Regel besuchen 10-15 Jugendliche im Alter von 14-18 Jahren das Jugendcafé. Das Angebot wird zu gleichen Teilen von weiblichen, wie männlichen Jugendlichen aufgesucht. Die Jugendlichen haben oftmals einen Migrationshintergrund. Sie haben sowohl die Möglichkeit, das Jugendcafé als Treffpunkt zu nutzen, als auch Gesell- schaftsspiele zu spielen, Tischtennis, Federball, Bastelangebote, Handarbeiten oder Kochan- gebote zu nutzen. Ziel des Vereins ist die Förderung der Jugendhilfe durch das beständige Angebot des Jugend- cafés. Am Standort Osterather Str. werden die Kinder und Jugendlichen zudem außerschu- lisch begleitet und gefördert. Die Angebote sind inklusiv ausgerichtet. Der IBZ e.V. hat ein institutionelles Schutzkonzept für den Standort Osterather Str., welches seit 01.09.2017 in Kraft ist und partizipativ mit den Kindern und Jugendlichen entwickelt wurde. Für das Jugendcafé liegt ebenfalls ein institutionelles Schutzkonzept vor, welches seit dem 01.01.2023 in Kraft ist. Der Verein ist im Stadtteil Nippes mit den Schulen und dem Jugendladen Nippes vernetzt, so- wie Nutzer des Kesselhauses in der „Autofreien Siedlung“, in dem Werkzeuge, Bücher, Boller- wagen etc. von allen Anwohner*Innen ausgeliehen und genutzt werden können. Die Vorstandsmitglieder des Vereins sind - Frau Fadime Beyza Yanikkaya-Soysal und - Herr Erdinch Halim Halil. 3 Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse über die handlungsbevollmächtigten Personen vor, die einer Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe entgegenstehen. Das Finanzamt Köln-Nord hat zuletzt mit Datum vom 06.10.2022 einen Freistellungsbescheid für 2019 – 2021 zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer erteilt. Der Vereinsvorstand ist nach Ansicht der Jugendverwaltung in der Lage, die entsprechenden Rahmenbedingungen einer dauerhaften Jugendarbeit zu leisten. „IBZ e.V.“ leistet mit seinem Angebot des Jugendcafés sowie den fachlichen und personellen Voraussetzungen einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Durchführung von Aufgaben der Ju- gendhilfe. Weiterhin trägt er durch seine Kinder- und Jugendarbeit zur individuellen und sozia- len Entwicklung von Kindern und Jugendlichen bei und erfüllt somit die Voraussetzung gemäß § 75 Abs. 1 SGB VIII. Der Verein „Interkulturelles Bildungs- und Begegnungszentrum e.V.“ ist auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des §1 SGB VIII bereits seit August 2010 tätig und ist somit gemäß § 75 Abs. 2 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen. Die Vereinssatzung, das päd. Konzept und die Schutzkonzepte sind als Anlagen 1-4 beige- fügt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0752/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 29.02.2024
- Erstellt
- 23.02.2024 15:40