Mandari Insight

V/0304/2021

Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich "Inklusion - Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken"

Vorlagen 03.05.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung, Sitzung am 02.06.2021, TOP 17

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage 6 zur Vorlage 0304_2021_Projekt Segel-Club Münster

· application/pdf

Ansehen

Anlage 5 zur Vorlage 0304_2021_Tanzprojekt MuM

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 zur Vorlage 0304_2021_Projekt Kurzvideo BSVW

· application/pdf

Ansehen

Anlage 7 zur Vorlage 0304_2021_Projekt Wir reden mit - SeHT Münster

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 zur Vorlage 0304_2021_Projekt_Theatertage

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4 zur Vorlage 0304_2021_Tanzprojekt Lebenshilfe Münster

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 zur Vorlage 0304_2021_Richtlinien

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

5035 Zeichen

V/0304/2021 
 
V/0304/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich "Inklusion - Teilhabe und politische 
Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   02.06.2021 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz  
und Arbeitsförderung 
Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Folgende Projekte werden nach den Richtlinien für die Förderung von Aktivitäten und 
Projekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von Menschen 
mit Behinderung in Münster stärken“ gefördert: 
1. Kurzvideo „Blinde und sehbehinderte Menschen bewegen sich durch Münster“ 
Antragsteller: Blinden- und Sehbehindertenverein Münster und Umgebung im BSV 
Westfalen e.V. 
Zuschuss: 5.600 € 
2. Theater-Tage für Grundschüler/-innen mit und ohne Hörschädigung 
Antragsteller: Förderverein der Münsterlandschule für gehörlose und schwerhörige 
Kinder und Jugendliche e.V. und Initiative „Zeichen und Wunder“ 
Zuschuss: 1.100 € 
3. Inklusives Tanz- und Bewegungsangebot „Schüttel Dich“ 
Antragsteller: Lebenshilfe Münster e.V. 
Zuschuss: 810 € 
Sozialamt 
 
11.05.2021 
 
Ihre Ansprechpartnerin 
Frau Rüter 
Telefon: 492-5027 
RueterD@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0304/2021 
4. “Grenzen-los“ – Tanzperformance-Projekt für Menschen mit diversen körperlichen 
und geistigen Voraussetzungen 
Antragsteller: MuM Mehrgenerationenhaus und Mütterzentrum e.V. 
Zuschuss: 1.500 € 
5. „Wir reden mit!“ 
Antragsteller: SeHT Münster e.V. (Selbständigkeitshilfe bei Teilleistungsschwächen 
/AD(H)S 
Zuschuss: 3.775 € 
6. Segelboot zur Umsetzung der Inklusion im Segelsport 
Antragsteller: Segel-Club Münster e.V. 
Zuschuss: 5.000 € 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer so-
zialer Bedarfe 
   
Zeile 15 Transferaufwendungen 2021 17.785  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 bei der  
o. g. Produktgruppe veranschlagt. 
 
Begründung: 
 
Der Rat der Stadt Münster hat am 19.09.2018 die Richtlinien für die Vergabe von  
Zuschüssen zur Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe 
und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ beschlossen 
(Anlage 1). 
Bis zum 31.03.2021 sind sechs Anträge auf eine Förderung nach den Richtlinien beim  
Sozialamt der Stadt Münster eingegangen. Alle Anträge wurden rechtzeitig vor Beginn der 
Maßnahme gestellt.  
 
Die Richtlinien sehen vor, dass ein Beirat die Anträge prüft und eine Förderempfehlung für 
die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB)  
entwickelt. Der Beirat setzt sich aus drei Mitgliedern der KIB, einer Vertreterin des  
Kompetenzzentrums Selbstbestimmt Leben für den Regierungsbezirk Münster und der  
Beauftragten für Menschen mit Behinderung der Stadt Münster zusammen. Der Beirat hat 
die Förderanträge am 12.04.2021 beraten. Der Beirat hat eine Förderempfehlung für die 
sechs Projekte ausgesprochen. 
Die Anlagen 2 bis 7 geben einen Überblick über die geplanten Projekte, die jeweilige  
Bewertung und den Vorschlag zur Förderung.

- 3 - 
V/0304/2021 
Grundsätzlich ist vor der Entscheidung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit,  
Arbeitsförderung und Verbraucherschutz (ASGVAf) über Förderanträge nach diesen  
Richtlinien eine Beratung in der KIB vorgesehen. Die für den 12.05.2021 geplante Sitzung 
der KIB wurde auf Empfehlung des Ältestenrates aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt. 
Eine Beratung in einer Sitzung der KIB wäre daher frühestens in der Sitzung am 10.06.2021 
möglich, der ASGVAf könnte dann erst in seiner Sitzung am 19.08.2021 entscheiden. Um die 
Planungssicherheit für die Antragsteller zu erhöhen, hat die Verwaltung die Vorlage für die 
Sitzung des ASGVAf am 02.06.2021 vorbereitet. Mitglieder der KIB wurden bei der  
Entwicklung der Fördervorschläge im Beirat beteiligt, ferner wurden die Förderprojekte und 
Förderempfehlungen Mitgliedern der KIB in einer Online-Informationsveranstaltung am 
12.5.2021 vorgestellt.  
 
Nach Förderung der Projekte in der vorgeschlagenen Höhe stehen im Haushaltsjahr 2021 
noch Fördermittel in Höhe von 2.215 € zur Verfügung. Weitere Förderungen können bis zum 
31.10.2021 beantragt werden. Die Verwaltung wird erneut gezielt auf die Möglichkeiten der 
Förderung nach den Richtlinien hinweisen. 
 
Die Verwaltung wird dem Hauptausschuss nach Vorberatung in der KIB und im Ausschuss 
für Soziales, Gesundheit, Arbeitsförderung und Verbraucherschutz im 3. Quartal 2021 einen 
zusammenfassenden Erfahrungsbericht zu den Förderungen vorlegen. 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Cornelia Wilkens  
Stadträtin 
 
Anlagen: 
Anlage A  
Anlage 1: Richtlinien für die Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion - 
teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ 
Anlagen 2 bis 7: Förderanträge und Bewertung

Anlage 6 zur Vorlage 0304_2021_Projekt Segel-Club Münster

2176 Zeichen

Anlage 6  
zur Vorlage 0304/2021 
Segelboot zur Umsetzung der Inklusion im Segelsport 
Projektinhalt 
Der Segel-Club Münster möchte ein für den inklusiven Segelsport besonders 
geeignetes Boot (S/V 14) anschaffen. Das Boot kann nicht kentern oder sinken. Es 
soll für die Segelgruppe für Menschen mit Behinderung und im Rahmen einer 
inklusiven Regattaserie einschließlich einer Weltmeisterschaft in Hamburg eingesetzt 
werden.  
Durch die exponierte Lage des Segel-Clubs Münster am Aasee sind alle Aktivitäten 
(z.B. Fertigmachen des Bootes, Ein- und Aussteigen) auch für die Öffentlichkeit sehr 
gut wahrnehmbar – somit kann Inklusion konkret sichtbar gemacht werden. Geplant 
sind auch Veranstaltungen wie ein Schnuppersegeln für Nicht-Vereinsmitglieder und 
Segeltage für Schüler/-innen von Förderschulen. Auch im Rahmen des 
Sommerferienprogramms für Schüler/-innen kann das Boot zur Verfügung gestellt 
werden. Der Verein will durch die Anschaffung des Bootes dazu beitragen, Inklusion 
im Segelsport zu verwirklichen. 
Antragsteller/-innen /ggf. Kooperationspartner/-innen 
Segel-Club Münster e. V.  
Finanzierung 
beantragte Förderung: 5.000 €  
Die Kosten für das Boot betragen 13.322 €. Die Anschaffung soll durch verschiedene 
finanzielle Unterstützungen realisiert werden. Inzwischen hat die Sparkasse 
Münsterland-Ost das Projekt mit 2.500 € gefördert. Das Sportamt hat mitgeteilt, dass 
eine finanzielle Unterstützung nicht erfolgen kann, die einzige Möglichkeit wäre ein 
Antrag nach § 24 Gemeindeordnung NRW.  
Bewertung 
Das Projekt leistet im Bereich des Sports einen Beitrag zu einer inklusiven 
Stadtgesellschaft, indem es Segeln für Menschen mit und ohne Behinderung 
ermöglicht und die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Segelsport, 
einschließlich der Teilnahme an Regatten, sichtbar macht. Der Einsatz des Bootes 
am Aasee macht den inklusiven Sport in Münster für eine breite Öffentlichkeit 
erlebbar. Das Bewusstsein für Inklusion wird gestärkt.  
Der Kostenplan ist nachvollziehbar. Es handelt sich um eine Teilfinanzierung.  
Förderempfehlung des Beirates am 12.04.2021 
Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der beantragten Höhe zu fördern.

Anlage 5 zur Vorlage 0304_2021_Tanzprojekt MuM

2581 Zeichen

Anlage5  
zur Vorlage 0304/2021 
 
Grenzen-los! – ein Tanzperformance-Projekt für Menschen mit 
diversen körperlichen und geistigen Voraussetzungen  
Projektinhalt 
Im Rahmen des Projektes findet eine Projektwoche mit einem Tanz-Workshop und 
einer anschließende Aufführung im LWL-Museum für Kunst und Kultur in Münster 
statt. Menschen mit und ohne Behinderung sind eingeladen, sich damit 
auseinanderzusetzen, wo sie Grenzen im Miteinander und Alltag erleben und wie sie 
Zugänge zu sich und anderen Menschen schaffen und finden können. Das 
Workshop-Ergebnis wird am letzten Projekttag durch eine Performance im  
LWL - Museum für Kunst und Kultur der Öffentlichkeit zugänglich gemacht – als 
Plädoyer für mehr Offenheit, Diversität und Barrierefreiheit im Zugang zu Kultur, aber 
auch im alltäglichen Miteinander. Im Anschluss an die Performance wird es eine 
Möglichkeit zum Austausch mit dem Publikum geben. Im Rahmen der 
Öffentlichkeitsarbeit werden ein Performance-Video zur Dokumentation des 
gesamten Projektes sowie ein kurzer Trailer erstellt. Ergänzend zu einer 
umfassenden Öffentlichkeitsarbeit, auch in den sozialen Medien, möchte das MuM 
die im Projekt gewonnenen Erfahrungen auch in Netzwerken weitergeben und damit 
dazu beitragen, gelungene inklusive Ansätze sichtbar und für andere nutzbar zu 
machen. 
Antragsteller/-innen/ggf. Kooperationspartner/-innen 
MuM Mehrgenerationenhaus und Mütterzentrum e. V. 
Finanzierung 
beantragte Förderung: 1.500 €  
Die Gesamtkosten des Projektes liegen bei 7.650 €. Ein Großteil der Kosten wird aus 
dem Fonds Soziokultur gedeckt. Mit dem Zuschuss der Stadt Münster sollen die 
öffentlich zugängliche Abschlussperformance und die Erstellung der Video-
dokumentation zum Projekt finanziert werden.  
Bewertung 
Das Projekt fördert die Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderung und ein 
offenes, konstruktives Miteinander. Das Bewusstsein für Diversität und für Inklusion 
wird gestärkt. Im Sinne eines nachhaltigen Ansatzes soll die Projektdokumentation 
dazu beitragen, dass weitere inklusive Tanzprojekte entstehen können. Ein ähnliches 
Projekt wurde in der Vergangenheit bereits gefördert. Der geplante Auftritt im  
LWL - Museum konnte Corona-bedingt allerdings nicht stattfinden. Die erneute 
Förderung gibt hierzu Gelegenheit. Der Antragsteller sollte darauf hingewiesen 
werden, dass eine regelmäßige Förderung ähnlicher Projekte nicht vorgesehen ist.  
Der Kostenplan ist nachvollziehbar. 
Förderempfehlung des Beirates am 12.04.2021 
Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der beantragten Höhe zu fördern.

Anlage A

2348 Zeichen

Anlage A zur V/0304/2021 
Kurzüberblick 
Der Rat der Stadt Münster hat am 19.09.2018 die Richtlinien für die Vergabe von  
Zuschüssen zur Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe 
und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“  
beschlossen (Anlage 1). Gegenstand dieser Vorlage ist die Entscheidung über die  
Förderung von sechs Projekten. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der in dieser Vorlage vorgeschlagenen Förderung von Projekten im Bereich „Inklusion 
– Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster  
stärken“ wird folgendes Ziel aus dem ISM-Prozess verfolgt:  
Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität  
weiterentwickeln:  
- mit sozialer Balance in der Stadtgesellschaft. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja     
Auswirkungen auf den Finanzplan   x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? x Ja     
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja     
Bereits veranschlagt? x Ja     
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
x überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Stadt Münster hat sich durch den Beschluss zum Aktionsplan zur Umsetzung der  
UN-Behindertenrechtskonvention (Ratsbeschluss vom 25.09.2013) verpflichtet, im Rah-
men ihrer rechtlichen Verpflichtungen, politischen Zielsetzungen und der sich aus der 
Haushaltslage ergebenden Möglichkeiten der Finanzierung darauf hinzuwirken, dass die 
Ziele, Grundsätze und Maßnahmen der UN-Behindertenrechtskonvention in allen  
kommunalen Handlungsfeldern berücksichtigt werden und die Stadt Münster sich zu einer 
inklusiven Stadt entwickelt. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Mit der Vorlage werden Ziele und Maßnahmen aus dem städtischen Aktionsplan zur  
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt, und zwar insbesondere aus 
den Handlungsfeldern „Bewusstseinsbildung“ und „politische Teilhabe“. Durch die  
Förderung der Projekte wird das Thema Inklusion weiter in der Stadtgesellschaft  
verankert. Die politische Partizipation von Menschen mit Behinderung wird gefördert.

Anlage 2 zur Vorlage 0304_2021_Projekt Kurzvideo BSVW

2404 Zeichen

Anlage 2 
zur Vorlage 0304/2021 
 
Kurzvideo „Blinde und sehbehinderte Menschen bewegen sich 
durch Münster“  
Projektinhalt 
Der Blinden- und Sehbehindertenverein Münster und Umgebung möchte in einem 
Kurzvideo auf informative und unterhaltsame Weise darüber informieren, wie sich 
seheingeschränkte Menschen innerhalb der Stadt orientieren und welche Faktoren 
ihre Mobilität beeinflussen. Das Video soll dazu dienen, kurzfristig für mögliche 
Verbesserungen zu sensibilisieren und zum Beispiel das individuelle Parkverhalten 
im Sinne seheingeschränkter Menschen positiv zu verändern (kein behinderndes 
Abstellen von Autos, Fahrrädern oder E-Scootern auf Bewegungsflächen für 
Fußgänger/-innen). Zudem kann das Video verdeutlichen, dass die Bedürfnisse 
seheingeschränkter Menschen in einem ganzheitlichen Verkehrskonzept 
berücksichtigt werden müssen. Das Video soll auf der Homepage des Vereins 
abrufbar sein, ferner soll es über verschiedene Kanäle geteilt werden und bei 
Veranstaltungen zum Einsatz kommen. 
Antragsteller/-innen/ggf. Kooperationspartner/-innen 
Blinden- und Sehbehindertenverein Münster und Umgebung im BSV Westfalen e. V. 
Finanzierung 
beantragte Förderung: 5.600,00 € 
Kosten für die Videoproduktion einschließlich Untertitelung und Einsprache eines 
Audiokommentars und Unterstützung durch eine Orientierungs- und 
Mobilitätstrainerin für blinde und sehbehinderte Menschen 
Bewertung 
Das Projekt leistet einen Beitrag zur Inklusiven Stadtgesellschaft, indem es 
Bedürfnisse und Schwierigkeiten von blinden und seheingeschränkten Menschen im 
öffentlichen Raum sichtbar und verständlich macht und die Sensibilität für 
rücksichtsvolles Verhalten im alltäglichen Miteinander im öffentlichen Raum erhöht. 
Es gibt Anregungen, bei der Gestaltung einer inklusiven Stadt die Belange von 
blinden und seheingeschränkten Menschen umfassend und wirksam zu 
berücksichtigen. 
Der Kostenplan ist nachvollziehbar. Nach den Richtlinien soll der Zuschuss für ein 
Projekt in der Regel nicht mehr als 5.000 € betragen. Ein etwas höherer Zuschuss ist 
hier gerechtfertigt, da für die Erstellung des Videos eine Unterstützung durch eine 
Orientierungs- und Mobilitätstrainerin benötigt wird. Zu berücksichtigen ist auch, dass 
das Video längerfristig genutzt werden kann. 
Förderempfehlung des Beirates am 12.04.2021 
Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der beantragten Höhe zu fördern.

Anlage 7 zur Vorlage 0304_2021_Projekt Wir reden mit - SeHT Münster

2544 Zeichen

Anlage 7  
zur Vorlage 0304/2021 
 
„Wir reden mit!“  
Projektinhalt 
Das geplante Projekt „Wir reden mit!“ ist ein politisches Bildungsangebot in Leichter 
Sprache für junge erwachsene Teilnehmende (Zielgruppe: über 26-Jährige). Im 
Rahmen eines regelmäßigen monatlichen Angebotes sollen politische Themen 
besprochen, diskutiert und bearbeitet werden. Geplant ist je nach Entwicklung der 
Corona-Lage auch eine gemeinsame Fahrt, zum Beispiel zum Landtag nach 
Düsseldorf. Ziel des Projektes ist es, die Demokratiekompetenz der Teilnehmenden 
zu fördern und dafür einen möglichst barrierefreien Rahmen zu schaffen. Dafür sollen 
die Teilnehmenden Informationen in einem für sie passenden sprachlichen Rahmen 
erhalten, über die sie sich im Laufe des Projektzeitraumes mit anderen austauschen 
können und zu denen sie eigene Fragestellungen entwickeln können. Dadurch sollen 
sie langfristig befähigt werden, auch nach Projektende politische Informationen 
einzuordnen. Neben dem konkreten Wissenserwerb sollen auch Neugier und Freude 
an politischen und demokratischen Prozessen gefördert werden.  
Antragsteller/-innen/ggf. Kooperationspartner/-innen 
SeHT Münster e. V. (Selbständigkeitshilfe bei Teilleistungsschwächen / AD(H)S 
Finanzierung 
beantragte Förderung: 4.987,50 € 
Honorarkosten und Sachkosten für Organisation und Durchführung des Projektes 
Bewertung 
Der SeHT e. V. bietet u. a. das Projekt „JIPA“ (Jugendliche inklusiv politisch aktiv) an. 
Die Schaffung einer neuen Plattform für die Zielgruppe der über 26-Jährigen eröffnet 
jungen erwachsenen Teilnehmenden, die auf Leichte Sprache angewiesen sind, 
Informations- und Austauschmöglichkeiten zu für sie relevanten politischen Themen. 
Damit trägt das Projekt dazu bei, im Sinne der Richtlinien die politische Partizipation 
von Menschen mit Behinderung zu fördern. 
Der Kostenplan ist nachvollziehbar. 
Die Fahrt zum Landtag sollte nicht gefördert werden, sie leistet keinen Beitrag, das 
Thema politische Partizipation und Inklusion in Münster sichtbar zu machen. Es ist 
nicht Ziel der Förderung nach den Richtlinien, solche Fahrten zu bezuschussen, hier 
müsste der Antragsteller andere Finanzierungsmöglichkeiten erschließen. Alternativ 
könnte die Gruppe auch z.B. eine Ratssitzung in Münster besuchen. Die im 
Kostenplan ausgewiesenen Kosten für den Besuch des Landtages in Höhe von 
1.212,50 € sollten von der beantragten Fördersumme abgezogen werden. 
Förderempfehlung des Beirates am 12.04.2021 
Der Beirat schlägt vor, das Projekt in Höhe von 3.775 € zu fördern.

Anlage 3 zur Vorlage 0304_2021_Projekt_Theatertage

2288 Zeichen

Anlage 3 
zur Vorlage 0304/2021 
 
Theater-Tage für Grundschüler/-innen mit und ohne Hörschädigung 
Projektinhalt 
Der Förderverein der Münsterlandschule und die Initiative „Zeichen und Wunder“ 
möchten im Rahmen der Münsteraner Winterpunsch Kindertheatertage im Theater 
an der Meerwiese zwei Aufführungen barrierefrei gestalten, so dass Grundschüler-
/innen mit und ohne Hörbehinderung gemeinsam eine Theateraufführung erleben 
können. Geplant ist ferner eine Einführung der Schüler/-innen in die Welt des 
Theaters durch eine Vor- und Nachbereitung der Aufführung. In einem 
theaterpädagogischen Workshop können die Kinder schauspielerische Elemente 
kennenlernen und ausprobieren. 
Durch das Projekt erhalten hörgeschädigte Kinder einen Zugang zu den sprachlichen 
Inhalten der Theateraufführung. Hörende Kinder können in die Welt der gehörlosen 
Menschen hineinschnuppern und dadurch einen Aspekt von Barrierefreiheit 
kennenlernen. Dadurch soll ein Beitrag in Richtung Sensibilität und Akzeptanz 
geleistet werden. 
Antragsteller/-innen/ggf. Kooperationspartner/-innen 
Förderverein der Münsterlandschule für gehörlose und schwerhörige Kinder und 
Jugendliche e. V. und die Initiative „Zeichen und Wunder“ 
Zeichen und Wunder ist eine Initiative von Gebärdensprachdolmetschenden, 
Kindertheatermachern, Theaterpädagog/-innen und einer Lehrerin der 
Münsterlandschule zur Förderung des Zugangs von hörgeschädigten Kindern zu 
ausgewählten Kindertheaterangeboten in Münster. 
Finanzierung 
beantragte Förderung: 1.100 €  
insbesondere Kosten für Organisation, Öffentlichkeitsarbeit, Hörakustik, 
Schülertransfer 
Die Gesamtkosten des Projektes betragen ca. 1.800 €. Für die Kosten für 
Gebärdensprachdolmetschende wurde ein Zuschuss beim LWL-Inklusionsamt 
Soziale Teilhabe beantragt. 
Bewertung 
Das Projekt ermöglicht Kindern mit und ohne Hörbehinderung das gemeinsame 
Erleben der Theaterwelt. Es leistet damit einen Beitrag, eine Kultur des 
selbstverständlichen Miteinanders von Kindern mit und ohne Hörbehinderung 
aufzubauen. Es gibt Anregungen, wie Inklusion im Bereich des Theaters nachhaltig 
verwirklicht werden kann.  
Der Kostenplan ist nachvollziehbar. 
Förderempfehlung des Beirates am 12.04.2021 
Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der beantragten Höhe zu fördern.

Anlage 4 zur Vorlage 0304_2021_Tanzprojekt Lebenshilfe Münster

2201 Zeichen

Anlage 4 
zur Vorlage 0304/2021 
 
„Schüttel dich!“ - inklusives Tanz- und Bewegungsangebot 
Projektinhalt 
„Schüttel dich!“  ist ein inklusives Tanz- und Bewegungsangebot für Kinder und 
Jugendliche mit und ohne Behinderung. Die Teilnehmenden sollen gestärkt werden, 
ohne Leistungsdruck Spaß an Bewegung und Tanz entwickeln, Möglichkeiten der 
Begegnung erfahren und durch die gemeinsame Aktivität Vorurteile abbauen 
können. Der Schwerpunkt des Projektes ist ein Auftritt beim Kinderspielfest 2021 im 
ABI Südpark. Geplant ist ein Mitmachtanz. Ziel ist es nicht, eine perfekt synchrone 
Aufführung auf die Bühne zu bringen, sondern den Kindern und Jugendlichen 
Selbstbewusstsein und Mut zu vermitteln. Der Auftritt der jungen Tänzer/-innen mit 
und ohne Behinderung soll das Publikum unmittelbar miterleben lassen, wie 
gelungene Inklusion funktioniert. Inklusion wird nicht als abstrakte Idee vermittelt, 
sondern als greifbare Realität erlebbar gemacht. 
Antragsteller/-innen/ggf. Kooperationspartner/-innen 
Lebenshilfe Münster e.V. 
Finanzierung 
beantragte Förderung: 1.050 €  
Kosten für ehrenamtliche Trainer/-innen 
Die Gesamtkosten des Projektes betragen 2.132,26 €, davon trägt die Lebenshilfe 
Kosten in Höhe von 1.082,26 €; der Zuschuss wird für den verbleibenden Betrag 
beantragt. In der Kostenaufstellung sind Einnahmen in Höhe von 480 € (Beiträge der 
Teilnehmenden) ausgewiesen. 
Bewertung 
Das für alle Kinder und Jugendlichen offene Projekt fördert eine Kultur des 
selbstverständlichen Miteinanders von Menschen mit und ohne Behinderung. 
Der als Schwerpunkt des Projektes geplante öffentliche Auftritt soll das Publikum 
miterleben lassen, wie gelungene Inklusion funktioniert. Das Projekt erweitert die 
inklusive Freizeitlandschaft in Münster und macht gelebte Inklusion sichtbar. Damit 
leistet das Projekt einen Beitrag, das Thema Inklusion in der Stadtgesellschaft weiter 
zu verankern. 
Der Kostenplan ist nachvollziehbar. Bei der beantragten Fördersumme wurden die 
Einnahmen nicht abgezogen, diese sollten anteilig in Höhe von 240 € berücksichtigt 
werden. 
Förderempfehlung des Beirates am 12.04.2021 
Der Beirat schlägt vor, das Projekt in Höhe von 810 € zu fördern.

Anlage 1 zur Vorlage 0304_2021_Richtlinien

5924 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage  
0304/2021  
Richtlinien für die Förderung von Aktivitäten und Projekten im 
Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von 
Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ 
Die Stadt Münster fördert Maßnahmen und Projekte im Bereich „Inklusion – Teilhabe 
und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ im 
Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel (Produktgruppe 0503, Sicherung 
besonderer sozialer Bedarfe, 20.000 € jährlich ab dem Haushaltsjahr 2018). 
1. Grundlage 
Der Rat der Stadt Münster hat am 25.09.2013 den Aktionsplan „Münster auf dem 
Weg zur inklusiven Stadt – Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behinderten-
rechtskonvention“ beschlossen (Beschluss zur Beschlussvorlage an den Rat 
V/0125/2013 und V/2013/2013 /2. Erg.). Auf dieser Grundlage werden die 
Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderung in Münster kontinuierlich 
weiterentwickelt – auch im Sinne der Entwicklung inklusiver Sozialräume. Von 
besonderer Bedeutung sind dabei auch die Möglichkeiten der politischen Teilhabe 
von Menschen mit Behinderung. 
Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und die Entwicklung einer 
inklusiven Stadt erfordern einen kontinuierlichen Lern- und Gestaltungsprozess der 
gesamten Stadtgesellschaft. 
Vor diesem Hintergrund sollen Maßnahmen und Projekte zur Umsetzung der 
Inklusion in Münster, insbesondere zur Förderung der Teilhabe und politischen 
Partizipation von Menschen mit Behinderung, unterstützt werden. 
2. Fördergrundsätze 
2.1 Gefördert werden örtliche Aktivitäten und Projekte, die auf die Umsetzung der 
Inklusion in Münster, insbesondere auf die Teilhabe und politische 
Partizipation von Menschen mit Behinderung, gerichtet sind. 
2.2  Die Aktivitäten und Projekte sollen konkret dazu beitragen, die Teilhabe von 
Menschen mit Behinderung in verschiedenen Bereichen der Stadtgesellschaft 
zu fördern und/oder das Thema Inklusion in der Stadtgesellschaft weiter zu 
verankern. 
2.3  Die Aktivitäten und Projekte sollen  konkrete, praxistaugliche Ansätze zur 
Förderung einer inklusiven Gesellschaft zeigen, veranschaulichen und 
möglichst erlebbar machen. Sie sollen Anregungen geben, Inklusion in 
unterschiedlichen Lebensbereichen in Münster möglichst nachhaltig zu 
verwirklichen.

2 
 
2.4 Gefördert werden können 
- Maßnahmen und Projekte, die von der KIB initiiert und unter Beteiligung 
Dritter (auch städtischer Ämter und Einrichtungen) -  durchgeführt werden; 
möglich ist auch die Förderung von Fachveranstaltungen und Maßnahmen 
der Öffentlichkeitsarbeit der KIB; 
- Maßnahmen und Projekte von Vereinen, Gruppen und anderen 
Organisationen in Münster. Vorwiegend gefördert werden in der Regel 
Maßnahmen und Projekte von Vereinen und Organisationen von und für 
Menschen mit Behinderung. 
2.5 Zuschüsse können für Sachkosten und  für Aufwandsentschädigungen bzw. 
Honorarkosten gewährt werden. 
Nicht gefördert werden:  
- laufende Kosten (z.B. Personal- und Mietkosten), 
- bauliche Maßnahmen und  
- reine Forschungsprojekte. 
2.6 Der Zuschuss für ein Projekt soll in der Regel nicht mehr als 5.000 € betragen. 
2.7 Die Förderungen sind gegenüber Förderungen Dritten, einschließlich der 
Förderung aus anderen Ansätzen der städtischen Budgets, nachranging. Eine 
Kombination der Förderung nach diesen Richtlinien mit einer Förderung aus 
anderen Budgets ist möglich. 
2.8 Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung nach diesen Richtlinien besteht nicht. 
3. Antragsverfahren 
3.1 Zuschüsse werden auf Antrag bewilligt. 
3.2 Im Antrag sind folgende Aspekte zu erläutern: 
- Beschreibung der geplanten Maßnahme/des geplanten Projektes, 
insbesondere die Verdeutlichung seiner innovativen und nachhaltigen 
Wirkung,  
- erwartete Ausgaben und Einnahmen, differenziert nach Positionen,  
- Förderungen durch Dritte (auch Förderanträge gegenüber Dritten),  
- beantragtes Fördervolumen. 
3.3 Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden. 
3.4 Der Antrag muss bis zum 31.März des laufenden Kalenderjahres bei der Stadt 
Münster /Sozialamt, eingehen.

3 
 
3.5 Sofern nach der Entscheidung des Ausschusses für Soziales, Stiftungen, 
Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung über die Vergabe von 
Zuschüssen (Ziffer 4) noch Fördermittel im maßgeblichen Haushaltsjahr zur 
Verfügung stehen, können Anträge auch nach diesem Zeitpunkt, spätestens 
jedoch bis zum 31. Oktober des Kalenderjahres, gestellt werden. 
4. Entscheidungsverfahren 
4.1 Verwaltung und KIB berufen einen Beirat ein, der sich wie folgt 
zusammensetzt: 
- 3 Mitglieder der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit 
Behinderungen (KIB), 
- 1 Vertreterin bzw. 1 Vertreter des Kompetenzzentrums Selbstbestimmt 
Leben für den Regierungsbezirk Münster, 
- Beauftragte für Menschen mit Behinderung der Stadt Münster. 
Die Sitzungen des Beirates sind nicht öffentlich. Zu den Sitzungen des 
Beirates können bei Bedarf weitere Personen beratend hinzugezogen werden. 
4.2 Der Beirat prüft die Anträge und entwickelt auf der Grundlage dieser 
Richtlinien einen Vorschlag für eine Förderempfehlung der KIB.  
4.3 Die KIB empfiehlt die Vergabe von Zuschüssen auf der Basis einer Vorlage.  
Der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und 
Arbeitsförderung entscheidet über die Zuschüsse. 
4.4 Über die Entscheidung enthält der Verein/die Initiative, die einen Antrag 
gestellt hat, einen schriftlichen Bescheid. 
4.5 Der Verein/die Initiative verpflichtet sich, im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit 
jeweils auf die Förderung durch die Stadt hinzuweisen. 
4.6 Der Verein/die Initiative muss der Stadt Münster/Sozialamt über die 
zweckgemäße Verwendung der bewilligten Zuschüsse einen 
Verwendungsnachweis (Sachbericht und Übersicht über die Einnahmen und 
Ausgaben) einreichen. 
4.7 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 
5. Inkrafttreten 
Diese Richtlinien treten mit Wirkung ab 20.09.2018 in Kraft.

Beratungsverlauf (1)

02.06.2021 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 17 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • An der Meerwiese

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0304/2021
Typ
Vorlagen
Datum
03.05.2021
Erstellt
09.04.2021 17:00