V/0304/2021
Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich "Inklusion - Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken"
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Beschlussvorlage
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V/0304/2021 V/0304/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich "Inklusion - Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken" Beratungsfolge 02.06.2021 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Folgende Projekte werden nach den Richtlinien für die Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ gefördert: 1. Kurzvideo „Blinde und sehbehinderte Menschen bewegen sich durch Münster“ Antragsteller: Blinden- und Sehbehindertenverein Münster und Umgebung im BSV Westfalen e.V. Zuschuss: 5.600 € 2. Theater-Tage für Grundschüler/-innen mit und ohne Hörschädigung Antragsteller: Förderverein der Münsterlandschule für gehörlose und schwerhörige Kinder und Jugendliche e.V. und Initiative „Zeichen und Wunder“ Zuschuss: 1.100 € 3. Inklusives Tanz- und Bewegungsangebot „Schüttel Dich“ Antragsteller: Lebenshilfe Münster e.V. Zuschuss: 810 € Sozialamt 11.05.2021 Ihre Ansprechpartnerin Frau Rüter Telefon: 492-5027 RueterD@stadt-muenster.de - 2 - V/0304/2021 4. “Grenzen-los“ – Tanzperformance-Projekt für Menschen mit diversen körperlichen und geistigen Voraussetzungen Antragsteller: MuM Mehrgenerationenhaus und Mütterzentrum e.V. Zuschuss: 1.500 € 5. „Wir reden mit!“ Antragsteller: SeHT Münster e.V. (Selbständigkeitshilfe bei Teilleistungsschwächen /AD(H)S Zuschuss: 3.775 € 6. Segelboot zur Umsetzung der Inklusion im Segelsport Antragsteller: Segel-Club Münster e.V. Zuschuss: 5.000 € II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer so- zialer Bedarfe Zeile 15 Transferaufwendungen 2021 17.785 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Begründung: Der Rat der Stadt Münster hat am 19.09.2018 die Richtlinien für die Vergabe von Zuschüssen zur Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ beschlossen (Anlage 1). Bis zum 31.03.2021 sind sechs Anträge auf eine Förderung nach den Richtlinien beim Sozialamt der Stadt Münster eingegangen. Alle Anträge wurden rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme gestellt. Die Richtlinien sehen vor, dass ein Beirat die Anträge prüft und eine Förderempfehlung für die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) entwickelt. Der Beirat setzt sich aus drei Mitgliedern der KIB, einer Vertreterin des Kompetenzzentrums Selbstbestimmt Leben für den Regierungsbezirk Münster und der Beauftragten für Menschen mit Behinderung der Stadt Münster zusammen. Der Beirat hat die Förderanträge am 12.04.2021 beraten. Der Beirat hat eine Förderempfehlung für die sechs Projekte ausgesprochen. Die Anlagen 2 bis 7 geben einen Überblick über die geplanten Projekte, die jeweilige Bewertung und den Vorschlag zur Förderung. - 3 - V/0304/2021 Grundsätzlich ist vor der Entscheidung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Arbeitsförderung und Verbraucherschutz (ASGVAf) über Förderanträge nach diesen Richtlinien eine Beratung in der KIB vorgesehen. Die für den 12.05.2021 geplante Sitzung der KIB wurde auf Empfehlung des Ältestenrates aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt. Eine Beratung in einer Sitzung der KIB wäre daher frühestens in der Sitzung am 10.06.2021 möglich, der ASGVAf könnte dann erst in seiner Sitzung am 19.08.2021 entscheiden. Um die Planungssicherheit für die Antragsteller zu erhöhen, hat die Verwaltung die Vorlage für die Sitzung des ASGVAf am 02.06.2021 vorbereitet. Mitglieder der KIB wurden bei der Entwicklung der Fördervorschläge im Beirat beteiligt, ferner wurden die Förderprojekte und Förderempfehlungen Mitgliedern der KIB in einer Online-Informationsveranstaltung am 12.5.2021 vorgestellt. Nach Förderung der Projekte in der vorgeschlagenen Höhe stehen im Haushaltsjahr 2021 noch Fördermittel in Höhe von 2.215 € zur Verfügung. Weitere Förderungen können bis zum 31.10.2021 beantragt werden. Die Verwaltung wird erneut gezielt auf die Möglichkeiten der Förderung nach den Richtlinien hinweisen. Die Verwaltung wird dem Hauptausschuss nach Vorberatung in der KIB und im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeitsförderung und Verbraucherschutz im 3. Quartal 2021 einen zusammenfassenden Erfahrungsbericht zu den Förderungen vorlegen. In Vertretung gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlagen: Anlage A Anlage 1: Richtlinien für die Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion - teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ Anlagen 2 bis 7: Förderanträge und Bewertung
Anlage 6 zur Vorlage 0304_2021_Projekt Segel-Club Münster
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Anlage 6 zur Vorlage 0304/2021 Segelboot zur Umsetzung der Inklusion im Segelsport Projektinhalt Der Segel-Club Münster möchte ein für den inklusiven Segelsport besonders geeignetes Boot (S/V 14) anschaffen. Das Boot kann nicht kentern oder sinken. Es soll für die Segelgruppe für Menschen mit Behinderung und im Rahmen einer inklusiven Regattaserie einschließlich einer Weltmeisterschaft in Hamburg eingesetzt werden. Durch die exponierte Lage des Segel-Clubs Münster am Aasee sind alle Aktivitäten (z.B. Fertigmachen des Bootes, Ein- und Aussteigen) auch für die Öffentlichkeit sehr gut wahrnehmbar – somit kann Inklusion konkret sichtbar gemacht werden. Geplant sind auch Veranstaltungen wie ein Schnuppersegeln für Nicht-Vereinsmitglieder und Segeltage für Schüler/-innen von Förderschulen. Auch im Rahmen des Sommerferienprogramms für Schüler/-innen kann das Boot zur Verfügung gestellt werden. Der Verein will durch die Anschaffung des Bootes dazu beitragen, Inklusion im Segelsport zu verwirklichen. Antragsteller/-innen /ggf. Kooperationspartner/-innen Segel-Club Münster e. V. Finanzierung beantragte Förderung: 5.000 € Die Kosten für das Boot betragen 13.322 €. Die Anschaffung soll durch verschiedene finanzielle Unterstützungen realisiert werden. Inzwischen hat die Sparkasse Münsterland-Ost das Projekt mit 2.500 € gefördert. Das Sportamt hat mitgeteilt, dass eine finanzielle Unterstützung nicht erfolgen kann, die einzige Möglichkeit wäre ein Antrag nach § 24 Gemeindeordnung NRW. Bewertung Das Projekt leistet im Bereich des Sports einen Beitrag zu einer inklusiven Stadtgesellschaft, indem es Segeln für Menschen mit und ohne Behinderung ermöglicht und die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Segelsport, einschließlich der Teilnahme an Regatten, sichtbar macht. Der Einsatz des Bootes am Aasee macht den inklusiven Sport in Münster für eine breite Öffentlichkeit erlebbar. Das Bewusstsein für Inklusion wird gestärkt. Der Kostenplan ist nachvollziehbar. Es handelt sich um eine Teilfinanzierung. Förderempfehlung des Beirates am 12.04.2021 Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der beantragten Höhe zu fördern.
Anlage 5 zur Vorlage 0304_2021_Tanzprojekt MuM
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Anlage5 zur Vorlage 0304/2021 Grenzen-los! – ein Tanzperformance-Projekt für Menschen mit diversen körperlichen und geistigen Voraussetzungen Projektinhalt Im Rahmen des Projektes findet eine Projektwoche mit einem Tanz-Workshop und einer anschließende Aufführung im LWL-Museum für Kunst und Kultur in Münster statt. Menschen mit und ohne Behinderung sind eingeladen, sich damit auseinanderzusetzen, wo sie Grenzen im Miteinander und Alltag erleben und wie sie Zugänge zu sich und anderen Menschen schaffen und finden können. Das Workshop-Ergebnis wird am letzten Projekttag durch eine Performance im LWL - Museum für Kunst und Kultur der Öffentlichkeit zugänglich gemacht – als Plädoyer für mehr Offenheit, Diversität und Barrierefreiheit im Zugang zu Kultur, aber auch im alltäglichen Miteinander. Im Anschluss an die Performance wird es eine Möglichkeit zum Austausch mit dem Publikum geben. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit werden ein Performance-Video zur Dokumentation des gesamten Projektes sowie ein kurzer Trailer erstellt. Ergänzend zu einer umfassenden Öffentlichkeitsarbeit, auch in den sozialen Medien, möchte das MuM die im Projekt gewonnenen Erfahrungen auch in Netzwerken weitergeben und damit dazu beitragen, gelungene inklusive Ansätze sichtbar und für andere nutzbar zu machen. Antragsteller/-innen/ggf. Kooperationspartner/-innen MuM Mehrgenerationenhaus und Mütterzentrum e. V. Finanzierung beantragte Förderung: 1.500 € Die Gesamtkosten des Projektes liegen bei 7.650 €. Ein Großteil der Kosten wird aus dem Fonds Soziokultur gedeckt. Mit dem Zuschuss der Stadt Münster sollen die öffentlich zugängliche Abschlussperformance und die Erstellung der Video- dokumentation zum Projekt finanziert werden. Bewertung Das Projekt fördert die Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderung und ein offenes, konstruktives Miteinander. Das Bewusstsein für Diversität und für Inklusion wird gestärkt. Im Sinne eines nachhaltigen Ansatzes soll die Projektdokumentation dazu beitragen, dass weitere inklusive Tanzprojekte entstehen können. Ein ähnliches Projekt wurde in der Vergangenheit bereits gefördert. Der geplante Auftritt im LWL - Museum konnte Corona-bedingt allerdings nicht stattfinden. Die erneute Förderung gibt hierzu Gelegenheit. Der Antragsteller sollte darauf hingewiesen werden, dass eine regelmäßige Förderung ähnlicher Projekte nicht vorgesehen ist. Der Kostenplan ist nachvollziehbar. Förderempfehlung des Beirates am 12.04.2021 Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der beantragten Höhe zu fördern.
Anlage A
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Anlage A zur V/0304/2021 Kurzüberblick Der Rat der Stadt Münster hat am 19.09.2018 die Richtlinien für die Vergabe von Zuschüssen zur Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ beschlossen (Anlage 1). Gegenstand dieser Vorlage ist die Entscheidung über die Förderung von sechs Projekten. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der in dieser Vorlage vorgeschlagenen Förderung von Projekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ wird folgendes Ziel aus dem ISM-Prozess verfolgt: Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: - mit sozialer Balance in der Stadtgesellschaft. Finanzierung Produktgruppe: 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Auswirkungen auf den Finanzplan x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? x Ja Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Bereits veranschlagt? x Ja Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig x überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Stadt Münster hat sich durch den Beschluss zum Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (Ratsbeschluss vom 25.09.2013) verpflichtet, im Rah- men ihrer rechtlichen Verpflichtungen, politischen Zielsetzungen und der sich aus der Haushaltslage ergebenden Möglichkeiten der Finanzierung darauf hinzuwirken, dass die Ziele, Grundsätze und Maßnahmen der UN-Behindertenrechtskonvention in allen kommunalen Handlungsfeldern berücksichtigt werden und die Stadt Münster sich zu einer inklusiven Stadt entwickelt. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Mit der Vorlage werden Ziele und Maßnahmen aus dem städtischen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt, und zwar insbesondere aus den Handlungsfeldern „Bewusstseinsbildung“ und „politische Teilhabe“. Durch die Förderung der Projekte wird das Thema Inklusion weiter in der Stadtgesellschaft verankert. Die politische Partizipation von Menschen mit Behinderung wird gefördert.
Anlage 2 zur Vorlage 0304_2021_Projekt Kurzvideo BSVW
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Anlage 2 zur Vorlage 0304/2021 Kurzvideo „Blinde und sehbehinderte Menschen bewegen sich durch Münster“ Projektinhalt Der Blinden- und Sehbehindertenverein Münster und Umgebung möchte in einem Kurzvideo auf informative und unterhaltsame Weise darüber informieren, wie sich seheingeschränkte Menschen innerhalb der Stadt orientieren und welche Faktoren ihre Mobilität beeinflussen. Das Video soll dazu dienen, kurzfristig für mögliche Verbesserungen zu sensibilisieren und zum Beispiel das individuelle Parkverhalten im Sinne seheingeschränkter Menschen positiv zu verändern (kein behinderndes Abstellen von Autos, Fahrrädern oder E-Scootern auf Bewegungsflächen für Fußgänger/-innen). Zudem kann das Video verdeutlichen, dass die Bedürfnisse seheingeschränkter Menschen in einem ganzheitlichen Verkehrskonzept berücksichtigt werden müssen. Das Video soll auf der Homepage des Vereins abrufbar sein, ferner soll es über verschiedene Kanäle geteilt werden und bei Veranstaltungen zum Einsatz kommen. Antragsteller/-innen/ggf. Kooperationspartner/-innen Blinden- und Sehbehindertenverein Münster und Umgebung im BSV Westfalen e. V. Finanzierung beantragte Förderung: 5.600,00 € Kosten für die Videoproduktion einschließlich Untertitelung und Einsprache eines Audiokommentars und Unterstützung durch eine Orientierungs- und Mobilitätstrainerin für blinde und sehbehinderte Menschen Bewertung Das Projekt leistet einen Beitrag zur Inklusiven Stadtgesellschaft, indem es Bedürfnisse und Schwierigkeiten von blinden und seheingeschränkten Menschen im öffentlichen Raum sichtbar und verständlich macht und die Sensibilität für rücksichtsvolles Verhalten im alltäglichen Miteinander im öffentlichen Raum erhöht. Es gibt Anregungen, bei der Gestaltung einer inklusiven Stadt die Belange von blinden und seheingeschränkten Menschen umfassend und wirksam zu berücksichtigen. Der Kostenplan ist nachvollziehbar. Nach den Richtlinien soll der Zuschuss für ein Projekt in der Regel nicht mehr als 5.000 € betragen. Ein etwas höherer Zuschuss ist hier gerechtfertigt, da für die Erstellung des Videos eine Unterstützung durch eine Orientierungs- und Mobilitätstrainerin benötigt wird. Zu berücksichtigen ist auch, dass das Video längerfristig genutzt werden kann. Förderempfehlung des Beirates am 12.04.2021 Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der beantragten Höhe zu fördern.
Anlage 7 zur Vorlage 0304_2021_Projekt Wir reden mit - SeHT Münster
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Anlage 7 zur Vorlage 0304/2021 „Wir reden mit!“ Projektinhalt Das geplante Projekt „Wir reden mit!“ ist ein politisches Bildungsangebot in Leichter Sprache für junge erwachsene Teilnehmende (Zielgruppe: über 26-Jährige). Im Rahmen eines regelmäßigen monatlichen Angebotes sollen politische Themen besprochen, diskutiert und bearbeitet werden. Geplant ist je nach Entwicklung der Corona-Lage auch eine gemeinsame Fahrt, zum Beispiel zum Landtag nach Düsseldorf. Ziel des Projektes ist es, die Demokratiekompetenz der Teilnehmenden zu fördern und dafür einen möglichst barrierefreien Rahmen zu schaffen. Dafür sollen die Teilnehmenden Informationen in einem für sie passenden sprachlichen Rahmen erhalten, über die sie sich im Laufe des Projektzeitraumes mit anderen austauschen können und zu denen sie eigene Fragestellungen entwickeln können. Dadurch sollen sie langfristig befähigt werden, auch nach Projektende politische Informationen einzuordnen. Neben dem konkreten Wissenserwerb sollen auch Neugier und Freude an politischen und demokratischen Prozessen gefördert werden. Antragsteller/-innen/ggf. Kooperationspartner/-innen SeHT Münster e. V. (Selbständigkeitshilfe bei Teilleistungsschwächen / AD(H)S Finanzierung beantragte Förderung: 4.987,50 € Honorarkosten und Sachkosten für Organisation und Durchführung des Projektes Bewertung Der SeHT e. V. bietet u. a. das Projekt „JIPA“ (Jugendliche inklusiv politisch aktiv) an. Die Schaffung einer neuen Plattform für die Zielgruppe der über 26-Jährigen eröffnet jungen erwachsenen Teilnehmenden, die auf Leichte Sprache angewiesen sind, Informations- und Austauschmöglichkeiten zu für sie relevanten politischen Themen. Damit trägt das Projekt dazu bei, im Sinne der Richtlinien die politische Partizipation von Menschen mit Behinderung zu fördern. Der Kostenplan ist nachvollziehbar. Die Fahrt zum Landtag sollte nicht gefördert werden, sie leistet keinen Beitrag, das Thema politische Partizipation und Inklusion in Münster sichtbar zu machen. Es ist nicht Ziel der Förderung nach den Richtlinien, solche Fahrten zu bezuschussen, hier müsste der Antragsteller andere Finanzierungsmöglichkeiten erschließen. Alternativ könnte die Gruppe auch z.B. eine Ratssitzung in Münster besuchen. Die im Kostenplan ausgewiesenen Kosten für den Besuch des Landtages in Höhe von 1.212,50 € sollten von der beantragten Fördersumme abgezogen werden. Förderempfehlung des Beirates am 12.04.2021 Der Beirat schlägt vor, das Projekt in Höhe von 3.775 € zu fördern.
Anlage 3 zur Vorlage 0304_2021_Projekt_Theatertage
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Anlage 3 zur Vorlage 0304/2021 Theater-Tage für Grundschüler/-innen mit und ohne Hörschädigung Projektinhalt Der Förderverein der Münsterlandschule und die Initiative „Zeichen und Wunder“ möchten im Rahmen der Münsteraner Winterpunsch Kindertheatertage im Theater an der Meerwiese zwei Aufführungen barrierefrei gestalten, so dass Grundschüler- /innen mit und ohne Hörbehinderung gemeinsam eine Theateraufführung erleben können. Geplant ist ferner eine Einführung der Schüler/-innen in die Welt des Theaters durch eine Vor- und Nachbereitung der Aufführung. In einem theaterpädagogischen Workshop können die Kinder schauspielerische Elemente kennenlernen und ausprobieren. Durch das Projekt erhalten hörgeschädigte Kinder einen Zugang zu den sprachlichen Inhalten der Theateraufführung. Hörende Kinder können in die Welt der gehörlosen Menschen hineinschnuppern und dadurch einen Aspekt von Barrierefreiheit kennenlernen. Dadurch soll ein Beitrag in Richtung Sensibilität und Akzeptanz geleistet werden. Antragsteller/-innen/ggf. Kooperationspartner/-innen Förderverein der Münsterlandschule für gehörlose und schwerhörige Kinder und Jugendliche e. V. und die Initiative „Zeichen und Wunder“ Zeichen und Wunder ist eine Initiative von Gebärdensprachdolmetschenden, Kindertheatermachern, Theaterpädagog/-innen und einer Lehrerin der Münsterlandschule zur Förderung des Zugangs von hörgeschädigten Kindern zu ausgewählten Kindertheaterangeboten in Münster. Finanzierung beantragte Förderung: 1.100 € insbesondere Kosten für Organisation, Öffentlichkeitsarbeit, Hörakustik, Schülertransfer Die Gesamtkosten des Projektes betragen ca. 1.800 €. Für die Kosten für Gebärdensprachdolmetschende wurde ein Zuschuss beim LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe beantragt. Bewertung Das Projekt ermöglicht Kindern mit und ohne Hörbehinderung das gemeinsame Erleben der Theaterwelt. Es leistet damit einen Beitrag, eine Kultur des selbstverständlichen Miteinanders von Kindern mit und ohne Hörbehinderung aufzubauen. Es gibt Anregungen, wie Inklusion im Bereich des Theaters nachhaltig verwirklicht werden kann. Der Kostenplan ist nachvollziehbar. Förderempfehlung des Beirates am 12.04.2021 Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der beantragten Höhe zu fördern.
Anlage 4 zur Vorlage 0304_2021_Tanzprojekt Lebenshilfe Münster
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Anlage 4 zur Vorlage 0304/2021 „Schüttel dich!“ - inklusives Tanz- und Bewegungsangebot Projektinhalt „Schüttel dich!“ ist ein inklusives Tanz- und Bewegungsangebot für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung. Die Teilnehmenden sollen gestärkt werden, ohne Leistungsdruck Spaß an Bewegung und Tanz entwickeln, Möglichkeiten der Begegnung erfahren und durch die gemeinsame Aktivität Vorurteile abbauen können. Der Schwerpunkt des Projektes ist ein Auftritt beim Kinderspielfest 2021 im ABI Südpark. Geplant ist ein Mitmachtanz. Ziel ist es nicht, eine perfekt synchrone Aufführung auf die Bühne zu bringen, sondern den Kindern und Jugendlichen Selbstbewusstsein und Mut zu vermitteln. Der Auftritt der jungen Tänzer/-innen mit und ohne Behinderung soll das Publikum unmittelbar miterleben lassen, wie gelungene Inklusion funktioniert. Inklusion wird nicht als abstrakte Idee vermittelt, sondern als greifbare Realität erlebbar gemacht. Antragsteller/-innen/ggf. Kooperationspartner/-innen Lebenshilfe Münster e.V. Finanzierung beantragte Förderung: 1.050 € Kosten für ehrenamtliche Trainer/-innen Die Gesamtkosten des Projektes betragen 2.132,26 €, davon trägt die Lebenshilfe Kosten in Höhe von 1.082,26 €; der Zuschuss wird für den verbleibenden Betrag beantragt. In der Kostenaufstellung sind Einnahmen in Höhe von 480 € (Beiträge der Teilnehmenden) ausgewiesen. Bewertung Das für alle Kinder und Jugendlichen offene Projekt fördert eine Kultur des selbstverständlichen Miteinanders von Menschen mit und ohne Behinderung. Der als Schwerpunkt des Projektes geplante öffentliche Auftritt soll das Publikum miterleben lassen, wie gelungene Inklusion funktioniert. Das Projekt erweitert die inklusive Freizeitlandschaft in Münster und macht gelebte Inklusion sichtbar. Damit leistet das Projekt einen Beitrag, das Thema Inklusion in der Stadtgesellschaft weiter zu verankern. Der Kostenplan ist nachvollziehbar. Bei der beantragten Fördersumme wurden die Einnahmen nicht abgezogen, diese sollten anteilig in Höhe von 240 € berücksichtigt werden. Förderempfehlung des Beirates am 12.04.2021 Der Beirat schlägt vor, das Projekt in Höhe von 810 € zu fördern.
Anlage 1 zur Vorlage 0304_2021_Richtlinien
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Anlage 1 zur Vorlage 0304/2021 Richtlinien für die Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ Die Stadt Münster fördert Maßnahmen und Projekte im Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel (Produktgruppe 0503, Sicherung besonderer sozialer Bedarfe, 20.000 € jährlich ab dem Haushaltsjahr 2018). 1. Grundlage Der Rat der Stadt Münster hat am 25.09.2013 den Aktionsplan „Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt – Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behinderten- rechtskonvention“ beschlossen (Beschluss zur Beschlussvorlage an den Rat V/0125/2013 und V/2013/2013 /2. Erg.). Auf dieser Grundlage werden die Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderung in Münster kontinuierlich weiterentwickelt – auch im Sinne der Entwicklung inklusiver Sozialräume. Von besonderer Bedeutung sind dabei auch die Möglichkeiten der politischen Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und die Entwicklung einer inklusiven Stadt erfordern einen kontinuierlichen Lern- und Gestaltungsprozess der gesamten Stadtgesellschaft. Vor diesem Hintergrund sollen Maßnahmen und Projekte zur Umsetzung der Inklusion in Münster, insbesondere zur Förderung der Teilhabe und politischen Partizipation von Menschen mit Behinderung, unterstützt werden. 2. Fördergrundsätze 2.1 Gefördert werden örtliche Aktivitäten und Projekte, die auf die Umsetzung der Inklusion in Münster, insbesondere auf die Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung, gerichtet sind. 2.2 Die Aktivitäten und Projekte sollen konkret dazu beitragen, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in verschiedenen Bereichen der Stadtgesellschaft zu fördern und/oder das Thema Inklusion in der Stadtgesellschaft weiter zu verankern. 2.3 Die Aktivitäten und Projekte sollen konkrete, praxistaugliche Ansätze zur Förderung einer inklusiven Gesellschaft zeigen, veranschaulichen und möglichst erlebbar machen. Sie sollen Anregungen geben, Inklusion in unterschiedlichen Lebensbereichen in Münster möglichst nachhaltig zu verwirklichen. 2 2.4 Gefördert werden können - Maßnahmen und Projekte, die von der KIB initiiert und unter Beteiligung Dritter (auch städtischer Ämter und Einrichtungen) - durchgeführt werden; möglich ist auch die Förderung von Fachveranstaltungen und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit der KIB; - Maßnahmen und Projekte von Vereinen, Gruppen und anderen Organisationen in Münster. Vorwiegend gefördert werden in der Regel Maßnahmen und Projekte von Vereinen und Organisationen von und für Menschen mit Behinderung. 2.5 Zuschüsse können für Sachkosten und für Aufwandsentschädigungen bzw. Honorarkosten gewährt werden. Nicht gefördert werden: - laufende Kosten (z.B. Personal- und Mietkosten), - bauliche Maßnahmen und - reine Forschungsprojekte. 2.6 Der Zuschuss für ein Projekt soll in der Regel nicht mehr als 5.000 € betragen. 2.7 Die Förderungen sind gegenüber Förderungen Dritten, einschließlich der Förderung aus anderen Ansätzen der städtischen Budgets, nachranging. Eine Kombination der Förderung nach diesen Richtlinien mit einer Förderung aus anderen Budgets ist möglich. 2.8 Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung nach diesen Richtlinien besteht nicht. 3. Antragsverfahren 3.1 Zuschüsse werden auf Antrag bewilligt. 3.2 Im Antrag sind folgende Aspekte zu erläutern: - Beschreibung der geplanten Maßnahme/des geplanten Projektes, insbesondere die Verdeutlichung seiner innovativen und nachhaltigen Wirkung, - erwartete Ausgaben und Einnahmen, differenziert nach Positionen, - Förderungen durch Dritte (auch Förderanträge gegenüber Dritten), - beantragtes Fördervolumen. 3.3 Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden. 3.4 Der Antrag muss bis zum 31.März des laufenden Kalenderjahres bei der Stadt Münster /Sozialamt, eingehen. 3 3.5 Sofern nach der Entscheidung des Ausschusses für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung über die Vergabe von Zuschüssen (Ziffer 4) noch Fördermittel im maßgeblichen Haushaltsjahr zur Verfügung stehen, können Anträge auch nach diesem Zeitpunkt, spätestens jedoch bis zum 31. Oktober des Kalenderjahres, gestellt werden. 4. Entscheidungsverfahren 4.1 Verwaltung und KIB berufen einen Beirat ein, der sich wie folgt zusammensetzt: - 3 Mitglieder der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB), - 1 Vertreterin bzw. 1 Vertreter des Kompetenzzentrums Selbstbestimmt Leben für den Regierungsbezirk Münster, - Beauftragte für Menschen mit Behinderung der Stadt Münster. Die Sitzungen des Beirates sind nicht öffentlich. Zu den Sitzungen des Beirates können bei Bedarf weitere Personen beratend hinzugezogen werden. 4.2 Der Beirat prüft die Anträge und entwickelt auf der Grundlage dieser Richtlinien einen Vorschlag für eine Förderempfehlung der KIB. 4.3 Die KIB empfiehlt die Vergabe von Zuschüssen auf der Basis einer Vorlage. Der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung entscheidet über die Zuschüsse. 4.4 Über die Entscheidung enthält der Verein/die Initiative, die einen Antrag gestellt hat, einen schriftlichen Bescheid. 4.5 Der Verein/die Initiative verpflichtet sich, im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit jeweils auf die Förderung durch die Stadt hinzuweisen. 4.6 Der Verein/die Initiative muss der Stadt Münster/Sozialamt über die zweckgemäße Verwendung der bewilligten Zuschüsse einen Verwendungsnachweis (Sachbericht und Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben) einreichen. 4.7 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 5. Inkrafttreten Diese Richtlinien treten mit Wirkung ab 20.09.2018 in Kraft.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- An der Meerwiese
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Details
- Aktenzeichen
- V/0304/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.05.2021
- Erstellt
- 09.04.2021 17:00