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V/0020/2008

Gewährung von Kleingartendarlehen an den Stadt- und Bezirksverband der Kleingärtner e.V.

Vorlagen 07.01.2008

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.02.2008, TOP 12

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4177 Zeichen

- 1 - 
    Anlage 1 
 
Richtlinien der Stadt Münster über die Gewährung von Darlehen an den Stadt- 
und Bezirksverband Münster der Kleingärtner e.V. ( Stand 13.02.2008 ) 
 
 
1. Vertragspartner, allgemeine Grundsätze 
 
Zur Förderung des Kleingartenwesens im Stadtgebiet Münster gewährt die Stadt Münster 
dem Stadt- und Bezirksverband Münster der Kleingärt ner e.V. (nachstehend Stadtver- 
band genannt) Darlehen zur eigenverantwortlichen We iterleitung in Form von Einzeldar- 
lehen an empfangsberechtigte Mitglieder, um diesen die Anpachtung eines Kleingartens 
im Stadtgebiet Münster zu ermöglichen. 
 
 
2. Begünstigter Personenkreis 
 
Die Empfänger der Einzeldarlehen sind einkommenssch wache Familien mit und ohne 
Kinder oder Einzelpersonen (nachfolgend Kleingärtner genannt) 
 
 
3.  Zweckbestimmung 
 
Das Einzeldarlehen darf nur für Investitionsausgabe n verwandt werden, die unmittelbar 
in Zusammenhang mit einer zweckentsprechenden Nutzu ng eines Kleingartens im 
Stadtgebiet Münster stehen. Zu diesen Ausgaben zählen auch Entschädigungen für vom 
Vorpächter geleistete Investitionen im Sinne von Satz 1. 
 
 
4. Höhe des Einzeldarlehens 
 
Das Einzeldarlehen beträgt bis zu 50 % der Investit ionsausgaben gemäß Ziffer 3 dieser 
Richtlinien, maximal jedoch 2.500 EUR. 
 
 
5. Darlehensbedingungen 
 
Für die dem Stadtverband gewährten Darlehen gelten die folgenden Bedingungen: 
 
a) Darlehen an Personen im Sinne der Ziffer 2 a) un d b) dieser Richtlinien 
 
Zinssatz:  0 % 
 
Tilgung:  nachträglich in halbjährlichen Raten in H öhe von 10 % der  
   Ursprungsschuld zum 30.3. und 30.09. eines jeden  Jahres 
 
Das Darlehen ist im Jahr nach der Auszahlung tilgungsfrei. 
 
Der Stadtverband verpflichtet sich, für diese Einze ldarlehen ebenfalls keine Zinsen 
zu erheben und die Rückzahlung in gleichen monatlic hen Beträgen im vorausge- 
henden Halbjahr mit den Kleingärtnern zu vereinbaren. 
 
b) Die Auszahlung der Darlehen erfolgt einmal jährl ich jeweils nach Inkrafttreten der 
jährlichen Haushaltssatzung. Die Weitergabe dieses Globaldarlehens ist spätestens 
bis zum 31.03. des auf die Darlehensgewährung folge nden Jahres gegenüber der 
Stadt Münster nachzuweisen.

- 2 - 
 
 
6. Kündigung 
 
Die dem Stadtverband gewährten Darlehen sind seiten s der Stadt Münster unkündbar. 
Die Stadt Münster ist jedoch zur fristlosen Kündigung berechtigt, soweit 
 
• das Darlehen vertragswidrig verwandt wird und / od er  
• der Stadtverband mit der Leistung der fälligen Til gung trotz Mahnung länger als drei 
Monate in Verzug ist. 
 
 
7. Sicherung 
 
Der Stadtverband verpflichtet sich, mit dem einzeln en Kleingärtner im Darlehensvertrag 
zu vereinbaren, dass dieser für den Fall der Aufgab e / Weiterverpachtung des Kleingar- 
tens sämtliche Ansprüche gegenüber dem Nachfolger u nd sonstige Entschädigungsan- 
sprüche an den Stadtverband zur Sicherung der Darle hensforderung - bis zur Höhe der 
noch bestehenden Darlehensforderung – abtritt. 
 
Der Stadtverband verpflichtet sich ferner, dafür zu  sorgen, dass in einem solchen Fall die 
Abtretung dem Nachfolger rechtzeitig vor dem Zahlungstermin offengelegt wird. 
 
Weiterhin verpflichtet sich der Stadtverband mit de m einzelnen Kleingärtner ein außeror- 
dentliches Kündigungsrecht des Pachtvertrages und d es Darlehensvertrages für den Fall 
zu vereinbaren, dass dieser die Rückzahlungsverpflichtung des Darlehens nicht einhält  
( Rückstand von mindestens zwei Monatsraten). 
Der Stadtverband tritt zur Sicherung des Darlehens an die Stadt Münster sämtliche An- 
sprüche ab, die er gegenüber dem einzelnen Kleingär tner hat, und zwar bis zur Höhe der 
Forderungen der Stadt Münster aus dem Darlehen. Die  Stadt Münster ist berechtigt, die 
Abtretung jederzeit gegenüber dem einzelnen Kleingärtner offenzulegen. 
 
 
8.  Prüfungsrechte 
 
Die Stadt Münster ist, z.B. durch das Amt für Wirts chaftlichkeitsprüfungen und Revision, 
jederzeit berechtigt, die Angemessenheit der durchg eführten Investitionen und Entschä- 
digungen gemäß Ziffer 3 dieser Richtlinien und die Bücher und sonstigen Unterlagen des 
Stadtverbandes auf die bestimmungsgemäße Verwendung  der gewährten Darlehen hin 
zu überprüfen.

Beschlussvorlage

6006 Zeichen

V/0020/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Gewährung von Kleingartendarlehen an den Stadt- und Bezirksverband der Kleingärtner e.V. 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.02.2008 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
13.02.2008 Hauptausschuss Vorberatung 
13.02.2008 Rat Entscheidung
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1) Dem Stadt- und Bezirksverband der Kleingärtner e.V. wird jährlich ein Darlehen in Höhe von 
maximal 20.000 € zur Weitergabe an Dritte gewährt, um auch den Kleingarteninteressenten 
(einkommensschwache Familien oder Einzelper sonen, vorzugsweise Familien mit Kindern) 
die Anpachtung eines Kleingartens zu ermöglichen. 
 
2) Die als Anlage beigefügten überarbeiteten Richtlinien (Anlage 1) werden Bestandteil des 
jeweiligen Darlehensvertrages. 
 
3) Das unter Ziff. 1 genannten Darlehen wird an den Stadt- und Bezirksverband e.V. als Glo-
baldarlehen gewährt. Die Auszahlung des Darlehens erfolgt jeweils nach Inkrafttreten der 
jährlichen Haushaltssatzung. Die Weitergabe dieses Globaldarlehens ist spätestens bis 
31.03. des auf die Darlehensgewährung folgenden Jahres gegenüber der Stadt Münster 
nachzuweisen und zu diesem Zeitpunkt nicht verwendete Mittel zurückzuzahlen.  
 
II. Finanzwirtschaftliche Auswirkungen 
 
1. Das Darlehensvolumen wird gegenüber dem aktuellen Volumen von 10.000 € auf 20.000 € 
p. a. erhöht. 
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Kosten lediglich in Höhe des Zinsverzichtes bzw. 
des Verzichtes auf marktübliche Zinsen entstehen. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die erforderlichen Mittel für die Gewährung  des Darlehens sind im Teilfinanzplan der Produkt-
gruppe 16 01 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ wie folgt bereitzustellen: 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0020/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr  Reinkemeier 
Ruf: 
492 20 00 
E-Mail: 
Reinkemeier@stadt-muenster.de  
Datum: 
24.01.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0020/2008 
Auszahlungen 
 Nr. Bezeichnung Haushalts-
jahr 
Betrag 
(in €) Bemerkung
Produktgruppe 16 01 Allgemeine Finanzwirt-
schaft 
Teilfinanzplan (Zeile) 12 Auszahlungen aus   
sonstigen Investitionen 
Investitions-
maßnahme  
Kein Ausweis als Ein-
zelmaßnahme, da un-
terhalb der festgelegten 
Wertgrenzen 
2008 ff. 20.000 
(p. a.)  
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahme unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung 
durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2008 steht. 
 
 
 
Begründung: 
Ausgangslage 
Die Gewährung von Kleingartendarlehen ist
 zuletzt mit der Vorlage 9/2000 geregelt und beschlos-
sen worden.( Anlage 2). Danach wurde das Kleingartenwesen in Form von 2 Globaldarlehen an 
den Stadt- und Bezirksverband der Kleingärtner e.V. jährlich unterstützt: 
 
1. Globaldarlehen I : in Höhe von 40.000 DM (= 20.451,68 €) jährlich zur Weitergabe an ein-
kommensschwache Familien oder Einzelpersonen  (zinslose Einzeldarlehen bis 5.000 DM = 
2.556,46 €) sowie 
 
2. Globaldarlehen  II  in Höhe von 20.000 DM (= 10.225,84 €) jährlich zur Weitergabe an Dritte 
(insbesondere kinderreiche Familien), die nicht zum vorgenannten Personenkreis zählen 
(Einzeldarlehen bis zu 5.000 DM = 2.556,46 €. verzinst mit 2 % p. a.). 
 
Erfahrungen und Inanspruchnahme 
 
Im Zuge der Konsolidier
ungsbemühungen in den letzen Jahren wurde der Ausgabeansatz auf zu-
letzt 10.000 € für beide Programm angepasst.  
 
Notwendige Anpassungen des Programms aus heutiger Sicht des Stadt- und Bezirksver-
bandes M
ünster 
 
Nachdem nun in den letzten Jahren Darlehen aus dem Globaldarlehen II mit 2% p. a praktisch gar 
nicht mehr nachgefragt worden sind und auch die Nachfrage zum Globaldarlehen I (zinslos) aus-
kömmlich war, ist in der letzten Zeit wieder eine erhöhte Nachfrage nach zinslosen Darlehen fest-
zustellen.  Diese Nachfrage resultiert dabei vornehmlich von Familien  oder Personen, die als 
Neubürger/innen (z. B. aus Aussiedlerfamilien, Familien und Personen aus Drittstaaten) mit der 
Lebenserfahrung bzw. mit dem Lebenshintergrund ihres Herkunfts-/Heimatlandes das Kleingar-
tenwesen in Münster neu beleben. 
 
Nach den Erfahrungen des Stadt- und Bezirksverbandes Münster kommen Vertreter diese Interes-
sentengruppe die Einzeldarlehen zur Übernahme eines Kleingartens nachfragen i. d .R. aus finan-
ziell schwachen Verhältnissen. Die seinerzeit vorgeschlagene und durchgeführte Differenzierung 
mit einer verzinslichen bzw. unverzinslichen Va riante sowie einer detaillierte Einkommensnach-
weisprüfung habe sich überholt.

- 3 - 
V/0020/2008 
Daher hat der Stadt- und Bezirksverband Münster ein hohes Interesse an einer Aufhebung der 
bisherigen Differenzierung der beiden Globaldarlehen sowie aufgrund des wieder gestiegenen 
Interesses an einer Aufstockung des bisherigen Globaldarlehensbetrages auf 20.000 €. 
Zu diesem Zweck ist der begünstigte Personenkreis in den Richtlinien angepasst worden (vgl. Pkt. 
2 der Richtlinien). Aus Arbeitsvereinfachungsgründen ist ferner der Pkt. 6 der alten Richtlinien 
(vorzeitige Darlehensrückzahlungen eines Einzel darlehns) gestrichen worden, zumal der Stadt- 
und Bezirksverband Münster ohnehin für das Globaldarlehen haftet. 
 
Aus Sicht der Stadt Münster wird die wieder verstärkte Nachfrage nach Kleingärten unter ver-
schiedenen Gesichtspunkten positiv bewertet. Einerseits ist es erfreulich, wenn in den Kleingar-
tenanlagen der Stadt Münster die i. d. R. auch durch städtische Liegenschaften bereit gestellten 
Flächen ihrer Zwecksetzung entsprechend genutzt werden und eine potenzielle Verwahrlosung 
von Gärten verhindert werden kann. Andererseits ist es erfreulich, wenn das kulturelle Leben in 
den Kleingartenvereinen der Stadt durch Neubürger/innen bereichert und belebt werden kann. 
Dabei sollte seitens der Kleingartenvereine das Ziel verfolgt werden, einen deutlichen Beitrag zur 
Integration der neuen Mitbürger/innen, insbesondere von Ausländerinnen und Ausländern, zu leis-
ten.  
 
 
I. V. 
 
gez. Bickeböller 
Stadtkämmerin 
 
Anlagen

Beratungsverlauf (3)

12.02.2008 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 4.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.02.2008 Hauptausschuss
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.02.2008 Rat
TOP 12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0020/2008
Typ
Vorlagen
Datum
07.01.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37