V/0020/2008
Gewährung von Kleingartendarlehen an den Stadt- und Bezirksverband der Kleingärtner e.V.
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Richtlinien_neu
4177 Zeichen
- 1 -
Anlage 1
Richtlinien der Stadt Münster über die Gewährung von Darlehen an den Stadt-
und Bezirksverband Münster der Kleingärtner e.V. ( Stand 13.02.2008 )
1. Vertragspartner, allgemeine Grundsätze
Zur Förderung des Kleingartenwesens im Stadtgebiet Münster gewährt die Stadt Münster
dem Stadt- und Bezirksverband Münster der Kleingärt ner e.V. (nachstehend Stadtver-
band genannt) Darlehen zur eigenverantwortlichen We iterleitung in Form von Einzeldar-
lehen an empfangsberechtigte Mitglieder, um diesen die Anpachtung eines Kleingartens
im Stadtgebiet Münster zu ermöglichen.
2. Begünstigter Personenkreis
Die Empfänger der Einzeldarlehen sind einkommenssch wache Familien mit und ohne
Kinder oder Einzelpersonen (nachfolgend Kleingärtner genannt)
3. Zweckbestimmung
Das Einzeldarlehen darf nur für Investitionsausgabe n verwandt werden, die unmittelbar
in Zusammenhang mit einer zweckentsprechenden Nutzu ng eines Kleingartens im
Stadtgebiet Münster stehen. Zu diesen Ausgaben zählen auch Entschädigungen für vom
Vorpächter geleistete Investitionen im Sinne von Satz 1.
4. Höhe des Einzeldarlehens
Das Einzeldarlehen beträgt bis zu 50 % der Investit ionsausgaben gemäß Ziffer 3 dieser
Richtlinien, maximal jedoch 2.500 EUR.
5. Darlehensbedingungen
Für die dem Stadtverband gewährten Darlehen gelten die folgenden Bedingungen:
a) Darlehen an Personen im Sinne der Ziffer 2 a) un d b) dieser Richtlinien
Zinssatz: 0 %
Tilgung: nachträglich in halbjährlichen Raten in H öhe von 10 % der
Ursprungsschuld zum 30.3. und 30.09. eines jeden Jahres
Das Darlehen ist im Jahr nach der Auszahlung tilgungsfrei.
Der Stadtverband verpflichtet sich, für diese Einze ldarlehen ebenfalls keine Zinsen
zu erheben und die Rückzahlung in gleichen monatlic hen Beträgen im vorausge-
henden Halbjahr mit den Kleingärtnern zu vereinbaren.
b) Die Auszahlung der Darlehen erfolgt einmal jährl ich jeweils nach Inkrafttreten der
jährlichen Haushaltssatzung. Die Weitergabe dieses Globaldarlehens ist spätestens
bis zum 31.03. des auf die Darlehensgewährung folge nden Jahres gegenüber der
Stadt Münster nachzuweisen.
- 2 -
6. Kündigung
Die dem Stadtverband gewährten Darlehen sind seiten s der Stadt Münster unkündbar.
Die Stadt Münster ist jedoch zur fristlosen Kündigung berechtigt, soweit
• das Darlehen vertragswidrig verwandt wird und / od er
• der Stadtverband mit der Leistung der fälligen Til gung trotz Mahnung länger als drei
Monate in Verzug ist.
7. Sicherung
Der Stadtverband verpflichtet sich, mit dem einzeln en Kleingärtner im Darlehensvertrag
zu vereinbaren, dass dieser für den Fall der Aufgab e / Weiterverpachtung des Kleingar-
tens sämtliche Ansprüche gegenüber dem Nachfolger u nd sonstige Entschädigungsan-
sprüche an den Stadtverband zur Sicherung der Darle hensforderung - bis zur Höhe der
noch bestehenden Darlehensforderung – abtritt.
Der Stadtverband verpflichtet sich ferner, dafür zu sorgen, dass in einem solchen Fall die
Abtretung dem Nachfolger rechtzeitig vor dem Zahlungstermin offengelegt wird.
Weiterhin verpflichtet sich der Stadtverband mit de m einzelnen Kleingärtner ein außeror-
dentliches Kündigungsrecht des Pachtvertrages und d es Darlehensvertrages für den Fall
zu vereinbaren, dass dieser die Rückzahlungsverpflichtung des Darlehens nicht einhält
( Rückstand von mindestens zwei Monatsraten).
Der Stadtverband tritt zur Sicherung des Darlehens an die Stadt Münster sämtliche An-
sprüche ab, die er gegenüber dem einzelnen Kleingär tner hat, und zwar bis zur Höhe der
Forderungen der Stadt Münster aus dem Darlehen. Die Stadt Münster ist berechtigt, die
Abtretung jederzeit gegenüber dem einzelnen Kleingärtner offenzulegen.
8. Prüfungsrechte
Die Stadt Münster ist, z.B. durch das Amt für Wirts chaftlichkeitsprüfungen und Revision,
jederzeit berechtigt, die Angemessenheit der durchg eführten Investitionen und Entschä-
digungen gemäß Ziffer 3 dieser Richtlinien und die Bücher und sonstigen Unterlagen des
Stadtverbandes auf die bestimmungsgemäße Verwendung der gewährten Darlehen hin
zu überprüfen.
Beschlussvorlage
6006 Zeichen
V/0020/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Gewährung von Kleingartendarlehen an den Stadt- und Bezirksverband der Kleingärtner e.V. Beratungsfolge 12.02.2008 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 13.02.2008 Hauptausschuss Vorberatung 13.02.2008 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1) Dem Stadt- und Bezirksverband der Kleingärtner e.V. wird jährlich ein Darlehen in Höhe von maximal 20.000 € zur Weitergabe an Dritte gewährt, um auch den Kleingarteninteressenten (einkommensschwache Familien oder Einzelper sonen, vorzugsweise Familien mit Kindern) die Anpachtung eines Kleingartens zu ermöglichen. 2) Die als Anlage beigefügten überarbeiteten Richtlinien (Anlage 1) werden Bestandteil des jeweiligen Darlehensvertrages. 3) Das unter Ziff. 1 genannten Darlehen wird an den Stadt- und Bezirksverband e.V. als Glo- baldarlehen gewährt. Die Auszahlung des Darlehens erfolgt jeweils nach Inkrafttreten der jährlichen Haushaltssatzung. Die Weitergabe dieses Globaldarlehens ist spätestens bis 31.03. des auf die Darlehensgewährung folgenden Jahres gegenüber der Stadt Münster nachzuweisen und zu diesem Zeitpunkt nicht verwendete Mittel zurückzuzahlen. II. Finanzwirtschaftliche Auswirkungen 1. Das Darlehensvolumen wird gegenüber dem aktuellen Volumen von 10.000 € auf 20.000 € p. a. erhöht. 2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Kosten lediglich in Höhe des Zinsverzichtes bzw. des Verzichtes auf marktübliche Zinsen entstehen. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die erforderlichen Mittel für die Gewährung des Darlehens sind im Teilfinanzplan der Produkt- gruppe 16 01 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ wie folgt bereitzustellen: Vorlagen-Nr.: V/0020/2008 Auskunft erteilt: Herr Reinkemeier Ruf: 492 20 00 E-Mail: Reinkemeier@stadt-muenster.de Datum: 24.01.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0020/2008 Auszahlungen Nr. Bezeichnung Haushalts- jahr Betrag (in €) Bemerkung Produktgruppe 16 01 Allgemeine Finanzwirt- schaft Teilfinanzplan (Zeile) 12 Auszahlungen aus sonstigen Investitionen Investitions- maßnahme Kein Ausweis als Ein- zelmaßnahme, da un- terhalb der festgelegten Wertgrenzen 2008 ff. 20.000 (p. a.) Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahme unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2008 steht. Begründung: Ausgangslage Die Gewährung von Kleingartendarlehen ist zuletzt mit der Vorlage 9/2000 geregelt und beschlos- sen worden.( Anlage 2). Danach wurde das Kleingartenwesen in Form von 2 Globaldarlehen an den Stadt- und Bezirksverband der Kleingärtner e.V. jährlich unterstützt: 1. Globaldarlehen I : in Höhe von 40.000 DM (= 20.451,68 €) jährlich zur Weitergabe an ein- kommensschwache Familien oder Einzelpersonen (zinslose Einzeldarlehen bis 5.000 DM = 2.556,46 €) sowie 2. Globaldarlehen II in Höhe von 20.000 DM (= 10.225,84 €) jährlich zur Weitergabe an Dritte (insbesondere kinderreiche Familien), die nicht zum vorgenannten Personenkreis zählen (Einzeldarlehen bis zu 5.000 DM = 2.556,46 €. verzinst mit 2 % p. a.). Erfahrungen und Inanspruchnahme Im Zuge der Konsolidier ungsbemühungen in den letzen Jahren wurde der Ausgabeansatz auf zu- letzt 10.000 € für beide Programm angepasst. Notwendige Anpassungen des Programms aus heutiger Sicht des Stadt- und Bezirksver- bandes M ünster Nachdem nun in den letzten Jahren Darlehen aus dem Globaldarlehen II mit 2% p. a praktisch gar nicht mehr nachgefragt worden sind und auch die Nachfrage zum Globaldarlehen I (zinslos) aus- kömmlich war, ist in der letzten Zeit wieder eine erhöhte Nachfrage nach zinslosen Darlehen fest- zustellen. Diese Nachfrage resultiert dabei vornehmlich von Familien oder Personen, die als Neubürger/innen (z. B. aus Aussiedlerfamilien, Familien und Personen aus Drittstaaten) mit der Lebenserfahrung bzw. mit dem Lebenshintergrund ihres Herkunfts-/Heimatlandes das Kleingar- tenwesen in Münster neu beleben. Nach den Erfahrungen des Stadt- und Bezirksverbandes Münster kommen Vertreter diese Interes- sentengruppe die Einzeldarlehen zur Übernahme eines Kleingartens nachfragen i. d .R. aus finan- ziell schwachen Verhältnissen. Die seinerzeit vorgeschlagene und durchgeführte Differenzierung mit einer verzinslichen bzw. unverzinslichen Va riante sowie einer detaillierte Einkommensnach- weisprüfung habe sich überholt. - 3 - V/0020/2008 Daher hat der Stadt- und Bezirksverband Münster ein hohes Interesse an einer Aufhebung der bisherigen Differenzierung der beiden Globaldarlehen sowie aufgrund des wieder gestiegenen Interesses an einer Aufstockung des bisherigen Globaldarlehensbetrages auf 20.000 €. Zu diesem Zweck ist der begünstigte Personenkreis in den Richtlinien angepasst worden (vgl. Pkt. 2 der Richtlinien). Aus Arbeitsvereinfachungsgründen ist ferner der Pkt. 6 der alten Richtlinien (vorzeitige Darlehensrückzahlungen eines Einzel darlehns) gestrichen worden, zumal der Stadt- und Bezirksverband Münster ohnehin für das Globaldarlehen haftet. Aus Sicht der Stadt Münster wird die wieder verstärkte Nachfrage nach Kleingärten unter ver- schiedenen Gesichtspunkten positiv bewertet. Einerseits ist es erfreulich, wenn in den Kleingar- tenanlagen der Stadt Münster die i. d. R. auch durch städtische Liegenschaften bereit gestellten Flächen ihrer Zwecksetzung entsprechend genutzt werden und eine potenzielle Verwahrlosung von Gärten verhindert werden kann. Andererseits ist es erfreulich, wenn das kulturelle Leben in den Kleingartenvereinen der Stadt durch Neubürger/innen bereichert und belebt werden kann. Dabei sollte seitens der Kleingartenvereine das Ziel verfolgt werden, einen deutlichen Beitrag zur Integration der neuen Mitbürger/innen, insbesondere von Ausländerinnen und Ausländern, zu leis- ten. I. V. gez. Bickeböller Stadtkämmerin Anlagen
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0020/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.01.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37