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Prüfung Hochbahntrasse: Begrünung und Ausstattung mit Solarpanels

Antrag nach § 3 BV5 (SPD) AN/2224/2021 vom 20.10.2021

Stand: Am 04.11.2021 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) geändert beschlossen.

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  • Sachstandsbericht BV

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    Dezernat, Dienststelle / Vorlagen-Nummer AN/2224/2021 Stand: 13.03.2025 Sachstandsbericht Prüfung Hochbahntrasse: Begrünung und Ausstattung mit Solarpanels - Antrag der SPD - Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Hochbahntrasse der Linie 13 begrünt werden kann. Dies beinhaltet eine Bepflanzung der Dächer und Außenwände der Haltestellen, des Bahntrassenrumpfes, der nicht mit Street Art ausgestalteten Betonpfeiler sowie sonstiger Flä- chen, die sich für eine Begrünung eignen. Dabei sollen winterharte Pflanzen mit luftreinigender Wirkung bevorzugt werden. Ob und wo wandgebundene, bodengebundene (schlingende oder kletternde) oder hängende Pflanzen in Pflanzenkübeln genutzt werden können, soll Teil des Prüfauftrages sein. Wenn sich eine Begrünung in Gänze oder Teilen, wie bspw. Südseiten mit hoher Sonnenein- strahlung, nicht anbietet, ist zu prüfen, ob Solarpanels zur Stromgewinnung angebracht wer- den können und wie eine Stromeinspeisung möglich wäre. Für beide Alternativen ist der jeweils entstehende personelle/organisatorische sowie finanzi- elle Aufwand für Installation und für Pflege zu beziffern. Zur umweltpolitischen Betrachtung gehört ebenso das Thema Lärmschutz. Für die Trasse bit- tet die Bezirksvertretung Nippes die Verwaltung zu prüfen, wo und zu welchen Kosten welche Arten des Schallschutzes angebracht werden könnten. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Die Sanierung der Hochbahntrasse ist ein Teilprojekt des Projektes „Grunderneuerurng Stadt- bahn“, das durch Bundes- und Landesmittel gefördert wird. Im Zuge der Projektabwicklung, die in 2023 begonnen hat, wird der erforderliche Instandset- zungsumfang der Hochbahn überprüft und die Planungen aufgenommen. 2 In diesem Zusammenhang soll auch geprüft werden, ob nach Abschluss der Sanierungen So- laranlagen und/oder Fassadenbegrünungen - zumindest in Teilbereichen – möglich sind. Das Projekt hat eine Laufzeit von mehreren Jahren. Daher wird ein jährlicher Sachstandsbe- richt für ausreichend erachtet. 13.03.2025 Im Zuge der Erneuerung der Hochbahn wird parallel zur statischen Nachrechnung für den Be- reich Nachhaltigkeit unter anderem die Begrünung der Hochbahn und der Haltestellen sowie die Möglichkeit der Installation einer Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung geprüft. Erste Ergebnisse werden nach den ersten Ergebnissen der statischen Nachrechnung Ende 2025 erwartet. Nächste Schritte: Statische Nachrechnung Hochbahn mit betontechnologischen Untersuchungen Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: 31.12.2025
  • Antrag nach § 3 (SPD BV5)

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    Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 20.10.2021 AN/2224/2021 Antrag gem. §§ 3 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Prüfung Hochbahntrasse: Begrünung und Ausstattung mit Solarpanels - Antrag der SPD - Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Hochbahntrasse der Linie 13 begrünt werden kann. Dies beinhaltet eine Bepflanzung der Dächer und Außenwände der Haltestellen, des Bahntrassenrumpfes, der nicht mit Street Art ausgestalteten Betonpfeiler sowie sonstiger Flächen, die sich für eine Begrünung eignen. Dabei sollen winterharte Pflanzen mit luftreinigender Wirkung bevorzugt werden. Ob und wo wandgebundene, bodengebundene (schlingende oder kletternde) oder hängende Pflanzen in Pflanzenkübeln genutzt werden können, soll Teil des Prüfauftrages sein. - 2 - Wenn sich eine Begrünung in Gänze oder Teilen, wie bspw. Südseiten mit hoher Sonneneinstrahlung, nicht anbietet, ist zu prüfen, ob Solarpanels zur Stromgewinnung angebracht werden können und wie eine Stromeinspeisung möglich wäre. Für beide Alternativen ist der jeweils entstehende personelle/organisatorische sowie finanzielle Aufwand für Installation und für Pflege zu beziffern. Begründung: Die Auswirkungen des Klimawandels und der Umweltverschmutzungen sind insbesondere in urbanen Gebieten mit hoher Bevölkerungsdichte zu spüren. Es müssen zeitnah Maßnahmen getroffen werden, um die Überwärmung des Stadtgebiets zu verhindern und die Luftqualität zu verbessern. [1] Eine Möglichkeit dazu bietet die Begrünung von Gebäuden und folglich auch der Hochbahntrasse. Die damit einhergehenden Effekte dienen u. a. der Kühlung, Verschattung und Luftbefeuchtung, der Feinstaubfilterung, der Sauerstoffproduktion (und damit der CO2-Reduktion) sowie dem Lärmschutz. Gleichzeitig liefert eine Fassadenbegrünung einen Beitrag zur Biodiversität. Neben den ökologischen zeigen sich auch soziale Vorteile dieser Maßnahme. Die aufgezählten Aspekte bereichern die Lebensqualität in unseren Veedeln und somit auch das Wohlbefinden sowie die Gesundheit der Einwohner*innen. [2] Die mexikanische Hauptstadt beispielsweise unterstützte das Vorhaben Betonpfeiler zu begrünen. Erste Untersuchungen belegen, dass die Luftqualität in den Arealen mit bepflanzten Pfeilern stieg und die Zahl der Unfälle sank. Auch in der indischen Stadt Neu- Delhi soll diese Idee geprüft werden, um gegen die Luftverschmutzung vorzugehen. [3] Bei uns in Köln ist die Luftqualität vergleichsweise gut und wie die Verwaltung bereits einmal feststellte, haben Tests mit Mooswänden in Deutschland bisher nicht nachweisen können, dass sie einen großen Einfluss auf die Luftqualität haben. [4] Doch soll an dieser Stelle noch einmal der Mehrwert für Temperatursteuerung, Artenvielfalt und Lärmschutz hervorgehoben werden. Die Stadt Köln hat bereits einen Leitfaden [5] herausgegeben, in dem sie sich klar für die Begrünung öffentlicher und privater Gebäude aus den oben genannten Gründen ausspricht und Konzepte zur Umsetzung erläutert. Damit sollen private Eigentümer*innen angeregt werden ihre Gebäude ökologischer zu gestalten. Sollte trotz allen Vorteilen der Aufwand zur Begrünung unverhältnismäßig hoch sein, könnte die Fläche zur Energiegewinnung genutzt werden. Mit dem Klimawandel stehen wir vor der Herausforderung, Flächen und Gebäude immer auch unter dem ökologischen Aspekt zu betrachten. Und das nicht nur inwiefern sie einen negativen, sondern auch einen positiven Fußabdruck hinterlassen können. - 3 - Die Stadt Köln muss bei den von ihr zu gestaltenden Flächen mit gutem Beispiel in der ersten Reihe vorangehen. Quelle: Eigene Abbildung. gez. Müller gez. Wicharz [1] https://www.greencity.de/wp -content/uploads/B_Vorteile_Gebaeudebegruenung_Begruenungsbuero_web.pdf [2] https://www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/PDFs/klima/gutachten_fassadenbegruenung.pdf [3] https://www.geo.de/natur/nachhaltigkeit/15674 -rtkl-vertikale-gaerten-so-kreativ-kaempft-mexiko-stadt-gegen-die [4] https://ratsinformation.stadt -koeln.de/getfile.asp?id=800804&type=do [5] https://www.steb -koeln.de/Redaktionell/ABLAGE/Downloads/Broschüren - Veröffentlichungen/LeitfadenMehrGruen_190918_web.pdf

Beratungsverlauf

  1. 04.11.2021

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 8.1.7, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen

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