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AN/2224/2021

Prüfung Hochbahntrasse: Begrünung und Ausstattung mit Solarpanels

Antrag nach § 3 BV5 (SPD) 20.10.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 04.11.2021, TOP 8.1.7

Sachstandsbericht BV

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Antrag nach § 3 (SPD BV5)

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Sachstandsbericht BV

2635 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
/ 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/2224/2021
Stand: 13.03.2025 
Sachstandsbericht  
Prüfung Hochbahntrasse: Begrünung und Ausstattung mit Solarpanels 
- Antrag der SPD - 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Hochbahntrasse der Linie 13 begrünt werden 
kann. 
 
Dies beinhaltet eine Bepflanzung der Dächer und Außenwände der Haltestellen, des 
Bahntrassenrumpfes, der nicht mit Street Art ausgestalteten Betonpfeiler sowie sonstiger Flä-
chen, die sich für eine Begrünung eignen. 
 
Dabei sollen winterharte Pflanzen mit luftreinigender Wirkung bevorzugt werden. Ob und wo 
wandgebundene, bodengebundene (schlingende oder kletternde) oder hängende Pflanzen in 
Pflanzenkübeln genutzt werden können, soll Teil des Prüfauftrages sein. 
 
Wenn sich eine Begrünung in Gänze oder Teilen, wie bspw. Südseiten mit hoher Sonnenein-
strahlung, nicht anbietet, ist zu prüfen, ob Solarpanels zur Stromgewinnung angebracht wer-
den können und wie eine Stromeinspeisung möglich wäre. 
 
Für beide Alternativen ist der jeweils entstehende personelle/organisatorische sowie finanzi-
elle Aufwand für Installation und für Pflege zu beziffern. 
 
Zur umweltpolitischen Betrachtung gehört ebenso das Thema Lärmschutz. Für die Trasse bit-
tet die Bezirksvertretung Nippes die Verwaltung zu prüfen, wo und zu welchen Kosten welche 
Arten des Schallschutzes angebracht werden könnten. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Sanierung der Hochbahntrasse ist ein Teilprojekt des Projektes „Grunderneuerurng Stadt-
bahn“, das durch Bundes- und Landesmittel gefördert wird. 
Im Zuge der Projektabwicklung, die in 2023 begonnen hat, wird der erforderliche Instandset-
zungsumfang der Hochbahn überprüft und die Planungen aufgenommen.

2 
 
In diesem Zusammenhang soll auch geprüft werden, ob nach Abschluss der Sanierungen So-
laranlagen und/oder Fassadenbegrünungen - zumindest in Teilbereichen – möglich sind. 
Das Projekt hat eine Laufzeit von mehreren Jahren. Daher wird ein jährlicher Sachstandsbe-
richt für ausreichend erachtet. 
13.03.2025 
Im Zuge der Erneuerung der Hochbahn wird parallel zur statischen Nachrechnung für den Be-
reich Nachhaltigkeit unter anderem die Begrünung der Hochbahn und der Haltestellen sowie 
die Möglichkeit der Installation einer Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung geprüft.  
Erste Ergebnisse werden nach den ersten Ergebnissen der statischen Nachrechnung Ende 
2025 erwartet. 
 
Nächste Schritte: 
Statische Nachrechnung Hochbahn mit betontechnologischen Untersuchungen 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
31.12.2025

Antrag nach § 3 (SPD BV5)

4541 Zeichen

Frau Bezirksbürgermeisterin 
Dr. Diana Siebert 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 20.10.2021 
AN/2224/2021 
Antrag gem. §§ 3 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Prüfung Hochbahntrasse: Begrünung und Ausstattung mit Solarpanels 
- Antrag der SPD - 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen:  
 
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Hochbahntrasse der Linie 13 begrünt 
werden kann. 
 
Dies beinhaltet eine Bepflanzung der Dächer und Außenwände der Haltestellen, des 
Bahntrassenrumpfes, der nicht mit Street Art ausgestalteten Betonpfeiler sowie sonstiger 
Flächen, die sich für eine Begrünung eignen. 
 
Dabei sollen winterharte Pflanzen mit luftreinigender Wirkung bevorzugt werden. Ob und 
wo wandgebundene, bodengebundene (schlingende oder kletternde) oder hängende 
Pflanzen in Pflanzenkübeln genutzt werden können, soll Teil des Prüfauftrages sein.

- 2 - 
Wenn sich eine Begrünung in Gänze oder Teilen, wie bspw. Südseiten mit hoher 
Sonneneinstrahlung, nicht anbietet, ist zu prüfen, ob Solarpanels zur Stromgewinnung 
angebracht werden können und wie eine Stromeinspeisung möglich wäre. 
 
Für beide Alternativen ist der jeweils entstehende personelle/organisatorische sowie 
finanzielle Aufwand für Installation und für Pflege zu beziffern. 
 
Begründung: 
 
Die Auswirkungen des Klimawandels und der Umweltverschmutzungen sind insbesondere 
in urbanen Gebieten mit hoher Bevölkerungsdichte zu spüren. Es müssen zeitnah 
Maßnahmen getroffen werden, um die Überwärmung des Stadtgebiets zu verhindern und 
die Luftqualität zu verbessern. [1] 
 
Eine Möglichkeit dazu bietet die Begrünung von Gebäuden und folglich auch der 
Hochbahntrasse. Die damit einhergehenden Effekte dienen u. a. der Kühlung, 
Verschattung und Luftbefeuchtung, der Feinstaubfilterung, der Sauerstoffproduktion (und 
damit der CO2-Reduktion) sowie dem Lärmschutz. Gleichzeitig liefert eine 
Fassadenbegrünung einen Beitrag zur Biodiversität. Neben den ökologischen zeigen sich 
auch soziale Vorteile dieser Maßnahme. Die aufgezählten Aspekte bereichern die 
Lebensqualität in unseren Veedeln und somit auch das Wohlbefinden sowie die 
Gesundheit der Einwohner*innen. [2] 
 
Die mexikanische Hauptstadt beispielsweise unterstützte das Vorhaben Betonpfeiler zu 
begrünen. Erste Untersuchungen belegen, dass die Luftqualität in den Arealen mit 
bepflanzten Pfeilern stieg und die Zahl der Unfälle sank. Auch in der indischen Stadt Neu-
Delhi soll diese Idee geprüft werden, um gegen die Luftverschmutzung vorzugehen. [3] 
 
Bei uns in Köln ist die Luftqualität vergleichsweise gut und wie die Verwaltung bereits 
einmal feststellte, haben Tests mit Mooswänden in Deutschland bisher nicht nachweisen 
können, dass sie einen großen Einfluss auf die Luftqualität haben. [4] Doch soll an dieser 
Stelle noch einmal der Mehrwert für Temperatursteuerung, Artenvielfalt und Lärmschutz 
hervorgehoben werden. 
 
Die Stadt Köln hat bereits einen Leitfaden [5] herausgegeben, in dem sie sich klar für die 
Begrünung öffentlicher und privater Gebäude aus den oben genannten Gründen 
ausspricht und Konzepte zur Umsetzung erläutert. Damit sollen private Eigentümer*innen 
angeregt werden ihre Gebäude ökologischer zu gestalten. 
 
Sollte trotz allen Vorteilen der Aufwand zur Begrünung unverhältnismäßig hoch sein, 
könnte die Fläche zur Energiegewinnung genutzt werden. Mit dem Klimawandel stehen wir 
vor der Herausforderung, Flächen und Gebäude immer auch unter dem ökologischen 
Aspekt zu betrachten. Und das nicht nur inwiefern sie einen negativen, sondern auch 
einen positiven Fußabdruck hinterlassen können.

- 3 - 
Die Stadt Köln muss bei den von ihr zu gestaltenden Flächen mit gutem Beispiel in der 
ersten Reihe vorangehen. 
 
 
Quelle: Eigene Abbildung. 
 
 
 
gez. Müller gez. Wicharz 
 
 
 
[1] 
https://www.greencity.de/wp -content/uploads/B_Vorteile_Gebaeudebegruenung_Begruenungsbuero_web.pdf 
 
[2] 
https://www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/PDFs/klima/gutachten_fassadenbegruenung.pdf  
 
[3] 
https://www.geo.de/natur/nachhaltigkeit/15674 -rtkl-vertikale-gaerten-so-kreativ-kaempft-mexiko-stadt-gegen-die 
 
[4] 
https://ratsinformation.stadt -koeln.de/getfile.asp?id=800804&type=do 
 
[5] 
https://www.steb -koeln.de/Redaktionell/ABLAGE/Downloads/Broschüren -
Veröffentlichungen/LeitfadenMehrGruen_190918_web.pdf

Beratungsverlauf (1)

04.11.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.1.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/2224/2021
Typ
Antrag nach § 3 BV5 (SPD)
Datum
20.10.2021
Erstellt
21.10.2021 11:47