2843/2023
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Green Campus - Oskar-Jäger-Straße/Melatengürtel in Köln-Braunsfeld und Ehrenfeld
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Anlage 4 Ausschnitt FNP
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Anlage 4 Ausschnitt aus dem aktuellen Flächennutzungsplan Green Campus - Oskar-Jäger-Straße / Melatengürtel in Köln - Braunsfeld /Ehrenfeld Stadtplanungsamt 0 10050 200 300 Meter Maßstab: 1:5000
Anlage 3 Planungskonzept
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Städtebauliches KonzeptGeschossigkeit Green Campus gemessen ab OK Platz OK Platz = - 4.00 m OK Platz = - 4.00 m Büro | Gewerbe | Atelier |Soziale Einrichtungen Büro | Handel | Gewerbe |Gastronomie | Kultur Büro | Gewerbe | Coworking | Gastronomie Einfahrt Tiefgarage Einfahrt Tiefgarage Oskar-Jäger-Straße Melatengürtel V IV IV M. 1:1.000 V XV XII VIII VIII VIII VII VII VII VII VII VII VI VI VI I I I I I I I III IV IV II Anlage 3 Vogelperspektive Freiräume und Durchwegung Vernetzung mit der Stadt
Anlage 8 Dringlichkeitsentscheidung BV 3
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Dezernat, Dienststelle VI/612 Vorlagen-Nummer 3896/2023 Freigabedatum 24.11.2023 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit- glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung Betreff Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Green Campus - Oskar-Jäger-Straße/Melatengürtel in Köln-Braunsfeld und Ehrenfeld Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 04.12.2023 Begründung für die Dringlichkeit: Es ist abgestimmte Absicht des Maßnahmenträgers und der Verwaltung, möglichst zügig das Bauleitplanverfahren voranzutreiben, dem Stadtentwicklungsausschuss die Beschlussvorlage über die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Bitte um Beschlussfassung einzureichen und das vorgestellte Planungskonzept –Arbeitstitel: Green Campus - Oskar-Jäger-Straße/Me- latengürtel in Köln-Braunsfeld und Ehrenfeld dem Stadtentwicklungsausschuss mit der Bitte um Kenntnisnahme vorzulegen. Gleichzeitig soll der Stadtentwicklungsausschuss möglichst zeitnah in die Lage versetzt werden, die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili- gung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch zu beschließen (Vorschlag der Verwaltung: Modell 2, Abendveranstaltung). Aufgrund der Sitzungsfolge von Stadtentwicklungsausschuss (Sitzung am 30.11.2023 und da- rauffolgend am 01.02.2024) und Bezirksvertretung Lindenthal (Sitzung am 04.12.2023) kann bei einer regulären turnusmäßigen Beratung der Beschlussvorlage 2843/2023 durch die Be- zirksvertretung Lindenthal der Stadtentwicklungsausschuss erst am 01.02.2024 erreicht wer- den. Dies bedeutet eine neunwöchige Verzögerung des Bauleitplanverfahrens. Somit ergibt sich eine längere Phase der planungsrechtlichen Unsicherheit, innerhalb derer der Maßnah- menträger und die Verwaltung weitere intern und extern erforderliche Planungs- und Realisie- rungsschritte nicht seriös belastbar unternehmen können. Da das Planvorhaben in vielen politischen Gremien weitestgehend positiv abgestimmt ist, wird auf Vorschlag der Bezirksbürgermeisterin der Stadtbezirkes Lindenthal Frau Weitekamp nun- mehr eine Dringlichkeitsentscheidung vorgelegt mit der Bitte um Unterzeichnung. 2 Beschluss: Beschluss: Gemäß § 36 Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) entschieden und genehmigt durch die Bezirksvertretung Lindenthal, dass dem Stadtentwicklungsausschuss empfohlen wird, folgenden Beschluss zu fassen: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. nimmt das städtebauliche Planungskonzept –Arbeit stitel: Green Campus – Oskar-Jäger-Straße/Melatengürtel in Köln-Braunsfeld und Ehrenfeld zur Kennt- nis mit den Ergänzungen, dass maßgebliche Qualitäten zur Begrünung und Nutzungsmischung im Erdgeschoss über geeignete städtebauliche Instrumente zu sichern sind und der städtebauliche Vertrag den Gremien vorzulegen ist; 2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öff entlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch nach Modell 2. Alternative: keine Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 27.11.2023 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Das Plangebiet an der Oskar-Jäger-Straße und am Melatengürtel umfasst circa 1,4 ha und liegt in den Stadtteilen Ehrenfeld (nördliches Teilstück) und Braunsfeld (südliches Teilstück). Auf dem Grundstück befinden sich jeweils an den Straßen Gewerbeimmobilien, die durch ein Parkdeck im rückwärtigen Bereich verbunden sind. Die Liegenschaftsgesellschaft Rheinland mbH & Co. Objekt KOJ KG beabsichtigt als Pro- jektentwicklungsgesellschaft die bereits in ihrem Besitz befindliche Fläche neu zu gestalten und zukunftsgerecht zu entwickeln. Ziel der Planung ist es, die bestehenden Gebäude zurückzubauen und das Grundstück einer geordneten und zukunftsfähigen Nutzung durch gewerbliche Nutzungen zuzuführen. Entste- hen sollen dafür in den oberen Geschossen Büroräumlichkeiten, ergänzt durch teilweise Flä- chen für kollaborative Büronutzungen, Gastronomie, Kunst und Kultur sowie kleinflächige Läden und Gewerbe in den Erdgeschosszonen. Die Planung ist nach dem bestehenden rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 63450/03 von 1989 nicht zulässig. Dieser setzt in Teilen ein Mischgebiet, in anderen Teilen ein Gewerbe- gebiet fest. Somit kann die Entwicklung des hauptsächlich durch Büros und anderes Ge- werbe geprägten Konzeptes an diesem Standort nicht erfolgen, ebenso ließe sich die Pla- nung aufgrund des festgesetzten Maßes der baulichen Nutzung nicht umsetzen. Um das Konzept planungsrechtlich zu ermöglichen, ist die Neuaufstellung eines Bebauungsplans er- forderlich. 2. Verfahren Da es sich bei der Planung um eine Maßnahme der Innenentwicklung im Sinne des § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB handelt, soll der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) aufgestellt werden. Die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (Bau NVO) innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans wird bei einer Plangebietsgröße von circa 1,4 ha ent- sprechend unter dem maßgeblichen Schwellenwert des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB von 20.000 m² liegen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt werden keine Bebauungspläne im engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt, deren Grundfläche mitzu- rechnen wäre. Die geplante Nutzung des Plangebietes entspricht in einem kleinen Teilgebiet nicht den Dar- stellungen des Flächennutzungsplans. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann ein Bebau- ungsplan, der von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht, auch vor der Er- gänzung oder Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt werden. Dieser wird dann im Zuge einer Berichtigung angepasst. Mit dem vorliegenden Planungskonzept wird keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) oder nach dem Umweltverträglichkeitsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (UVPG NRW) unterliegen. Zudem ist eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter – Gebiete von gemeinschaftlicher Be- deutung oder Europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes – nicht zu erwarten. Es bestehen auch keine Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgeset- zes (BImSchG). 4 Die Verfahrenserleichterungen des § 13 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 BauGB können in An- spruch genommen werden. Da es sich bereits heute um eine vollständig versiegelte Fläche handelt, wird von der formalen Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2 a BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB (Monitoring) ist ebenfalls nicht anzuwenden. Die relevan- ten Umweltbelange werden untersucht und in die Abwägung eingestellt. Mit der Investorin werden verfahrensbegleitend eine Planungsvereinbarung und ein städte- baulicher Vertrag geschlossen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Absatz 1 BauGB frühzeitig beteiligt. Mit dem vorliegenden städtebaulichen Konzept soll nun der Auf- stellungsbeschluss eingeholt werden. Eine Qualifizierung des Vorhabens wird im Gestaltungsbeirat erfolgen. Vor dem Hintergrund der Gremienvorbehalte hat die Investorin die Qualität des Projektes durch Beauftragung des international anerkannten Architekturbüros ingenhoven associates und die damit einherge- hende Überarbeitung weiter vorangetrieben. Als bereits erfolgte Qualifizierung ist anzusehen, dass der neue Konzeptentwurf eine positive Fortschreibung des ursprünglichen Konzeptes „Campus M“ darstellt, da er die wesentlichen adressierten Kritikpunkte aus der Politik bzw. dem Rahmenplanungsbeirat aufgegriffen hat. 3. Erläuterungen zum Plangebiet 3.1 Abgrenzung des Plangebietes Das Plangebiet liegt in den Stadtteilen Braunsfeld und Ehrenfeld. Das Plangebiet des Be- bauungsplanes ist ca. 1,4 ha groß und entspricht nach aktuellem Katasterplan den Flurstü- cken 626 und 1865 der Flur 68 der Gemarkung Müngersdorf. Im Osten wird das Plangebiet durch die Oskar-Jäger-Straße und im Südosten durch ein ge- werblich genutztes Grundstück begrenzt. Auch im Norden und im Westen liegen Gewerbe- grundstücke. Im Süden grenzt der Melatengürtel an das Plangebiet an. 3.2 Vorhandene Baustruktur und Gebäudenutzung Das Plangebiet ist heute fast vollständig bebaut beziehungsweise versiegelt. Im nördlichen Teil, parallel zur Oskar-Jäger-Straße, befindet sich eine ein- bis zweigeschossige Bebauung, die für die Ausstellung und den Verkauf von Autos genutzt wurde. Dementsprechend sind große PKW-Stellflächen im vorderen Bereich angegliedert. Der Betrieb des Autohauses wurde zwischenzeitlich aufgegeben. Bis zur Baurechtschaffung werden die Hallen als Aus- stellungshallen für Kunst sowie für Veranstaltungen genutzt. Parallel zum Melatengürtel be- findet sich ein viergeschossiges Gebäude, welches im Erdgeschoss durch ein Fitnessstudio genutzt wird. Die darüber liegenden Geschosse sind ehemalige KFZ-Lagerflächen und ste- hen leer. Im hinteren Teil des Grundstücks ist ein zweigeschossiges Gebäude angebaut, das im oberen Geschoss ebenfalls vom Fitnessstudio genutzt wird. Im unteren Geschoss des Anbaus befinden sich Lagerflächen. Das unmittelbare Umfeld des Plangebietes ist durch die überörtlichen Straßen Melatengürtel und Oskar-Jäger-Straße sowie durch den Melaten-Friedhof geprägt. Im Umfeld liegen ge- werblich genutzte Grundstücke, auf denen größere Versicherungen mit Büronutzung, aber auch kleinere Gewerbebetriebe angesiedelt sind. Am Melatengürtel (nördlich angrenzend und gegenüber des Plangebiets) sowie auch an der Oskar-Jäger-Straße liegen in Teilen Ge- bäude mit Wohnnutzungen. 3.3 Erschließung Das Plangebiet ist heute bereits vollständig erschlossen. Es ist über die Oskar-Jäger-Straße 5 und den Melatengürtel an das überörtliche Straßenverkehrsnetz und an das Radwegenetz angebunden. Die Stadtbahn-Haltestelle „Melatengürtel“ liegt in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet. Von dort verkehrt die Stadtbahnlinie 13 sowie die Buslinie 140. Die Haltestelle „Aachener Straße / Gürtel“ liegt in ca. 250 m Entfernung, hier fahren die Stadtbahnlinien 1 und 7 und die Busli- nie 140. Die Haltestelle „Melaten“ auf der Aachener Straße ist nach circa 650 m Fußweg zu erreichen. Dort verkehren die Stadtbahnen der Linien 1 und 7 sowie die Busse der Linien 172 und 173. Der S-Bahnhof Ehrenfeld ist mit der Linie 13 zwei Stationen (ca. 1,5 km) ent- fernt. Dort besteht Anschluss an die S 12 und S 19 sowie an das Regionalbahnnetz. 3.4 Ver- und Entsorgung Die medienseitige Ver- und Entsorgung des Plangebietes kann über die vorhandenen Netze sichergestellt werden. Im Plangebiet selbst sind diese Anlagen und die jeweiligen Hausan- schlüsse durch die Bauherrin selbst bzw. in vertraglicher Vereinbarung mit den jeweils zu- ständigen Versorgungsträgern im Einzelfall durch diese auszubauen oder neu herzustellen. 4. Planungsvorgaben 4.1 Regionalplan Gemäß Regionalplan des Regierungsbezirks Köln liegt das Plangebiet in einem Allgemeinen Siedlungsbereich. 4.2 Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan liegt das Plangebiet innerhalb der Gebietsdarstellung „Gewerbege- biet“ und „gemischte Baufläche“. Die geplante Nutzung des Gebietes ist nur in Teilen aus dem Flächennutzungsplan entwi- ckelbar. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann im Wege einer Berichtigung der Flächen- nutzungsplan auch nach Aufstellung des hier vorliegenden Bebauungsplanes angepasst werden. 4.3 Landschaftsplan Der Landschaftsplan der Stadt Köln enthält für den Bereich des Plangebietes keine Festset- zungen. 4.4 Bebauungsplan Der nördliche Bereich des Plangebietes ist im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 63450/03 von 1989 als Gewerbegebiet festgesetzt. Es sind bis zu III Vollgeschosse, eine GRZ von 0,8, eine GFZ von 1,0 sowie eine geschlossene Bauweise zulässig. Ausgeschlossen sind Ver- kaufsstellen von Einzelhandelsbetrieben, wie Ladengeschäfte, Einkaufszentren, Super- märkte, Verbrauchermärkte sowie Kauf- und Warenhäuser. Im südlichen Teil des Plangebie- tes ist ein Mischgebiet mit II und IV Geschossen festgesetzt. Es ist eine geschlossene Bau- weise festgesetzt und die GRZ und GFZ liegen bei 0,4 bzw. 1,4. Ausnahmen gemäß § 6 Abs. 3 BauNVO sind nicht Bestandteil des Bebauungsplanes. Die allgemein zulässigen Tankstellen und Gartenbaubetriebe sind nicht zulässig. Mit Aufstellung des Bebauungsplans soll der Bebauungsplan Nr. 63450/03 in diesem Be- reich überplant werden. Durch die neuen Festsetzungen des Bebauungsplans wird die Grundlage für die planungsrechtliche Zulässigkeit geschaffen. 6 4.5 Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld und Zielbild für die Kölner Weststadt In der Zusammenschau der Aussagen der Rahmenplanung von 2004, der Stadtstrategie Kölner Perspektiven 2030 sowie der zahlreichen Hinweise und Anregungen aus den unter- schiedlichen Beteiligungsformaten im Rahmen des Zielbildprozesses, konnten Herausforde- rungen für die Zukunft der Weststadt abgeleitet und in einem Zielbild für die Kölner West- stadt dokumentiert werden. (Ein Zielbild für die Kölner Weststadt - Dokumentation des Ziel- bildprozesses zur Fortschreibung der Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld 2021) Insbesondere der Klimawandel, die Mobilitätswende, der anhaltende Wachstumsdruck und die zunehmende Verzahnung von Wohnen und Arbeiten bilden raumrelevante Herausforde- rungen, denen sich die Weststadt stellen muss, um die Lebensqualität im Gebiet auch in Zu- kunft zu erhalten. Ein räumliches Zielbild steht für eine gleichberechtigte und integrierte Be- trachtung von Siedlung, Freiraum und Mobilität. Das Plangebiet liegt im südöstlichen Bereich des „Zielbildes für die Kölner Weststadt“. Das Zielbild stellt drei wesentliche Aspekte für den Geltungsbereich dar: - Planung einer neuen linearen Grünverbindung für d en Fuß- und Radverkehr als Verbindung zwischen der nördlich geplanten „Low Lin e“ und dem Melatengürtel bzw. dem Melatenfriedhof - Berücksichtigung des Transformationsbereichs durc h Umwandlung von Gewerbe- standorten in urbane Mischquartiere - Vernetzung mit den benachbarten Flächen, insbeson dere Verbesserung der Wege- verbindungen für den Fuß- und Radverkehr mit Anbindung an die Nachbarschaft 5. Planungs- und Nutzungskonzept Das Plangebiet ist Bestandteil des stadtteilübergreifenden Transformationsbereiches Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld, in dem aufgegebene ehemals klassische Gewerbestand- orte in lebendige urbane Quartiere umgewandelt werden sollen. Innerhalb dieses Transfor- mationsbereichs wurden bereits Planungen angestoßen, die eine überwiegende Wohnnut- zung (z.B. Alsdorfer Straße) oder einen Schwerpunkt in der Wohnnutzung (z.B. Güterbahn- hof Ehrenfeld) als Planungsziel haben. Dagegen eignet sich das Plangebiet aufgrund seiner sehr guten Erschließung und der Nähe zum ÖPNV-Kreuz Aachener Straße/ Gürtel hervorra- gend für nicht störende gewerbliche Nutzungen. Im Plangebiet soll zeitgemäßes Arbeiten mit ergänzenden gastronomischen und kulturellen Nutzungen verbunden werden. Die aktuell im Plangebiet vorzufindende Bebauung soll zurückgebaut werden, um die Fläche einer zeitgemäßen Nutzung zuführen zu können. Hierfür wurde auf der Grundlage einer städtebaulichen Analyse ein Konzept durch das Büro ingenhoven associates erarbeitet, wel- ches öffentlich zugänglichen Raum im Inneren des Blocks sowie Durchwegungen und An- bindungen sowohl an die Nachbarbebauung als auch an bereits vorhandene Wege schafft. Der innere Bereich des Grundstückes weist einen Höhenunterschied auf und liegt ca. vier Meter tiefer als das Straßenniveau. Dieser Höhenunterschied zwischen Straßenkante und Rückraum wird im vorliegenden Planungskonzept durch eine modellierte Geländetopografie an der Oskar-Jäger-Straße sowie am Melatengürtel ausgeglichen. Die geplante Bebauung besteht aus einem Ensemble von drei freistehenden und terrassier- ten Gebäuden (VI bis VIII Geschosse), die optional mit Brücken verbunden werden können. Alle Gebäude sind von Freiflächen und Wegeverbindungen umgeben und vernetzen somit das Grundstück mit den angrenzenden Straßenräumen. Die Freiflächen sollen für die Öffent- lichkeit begehbar gemacht werden. Nach derzeitigem Städtebaulichem Konzept kann eine Geschossfläche von ca. 46.000 m² realisiert werden. Das Nutzungskonzept sieht eine gewerbliche Nutzung in Form eines Campus-Konzeptes 7 vor, bei dem vor allem in den Erdgeschosszonen eine Durchmischung von Büro, Läden, Gastronomie und kulturellen Nutzungen erfolgt und die Obergeschosse durch Büros genutzt werden. In den Erdgeschossen der Gebäude sind kleinflächige Läden sowie auch Gastrono- miebetriebe geplant, die der Versorgung der Büronutzenden mit Waren und Dienstleistungen für den Pausenbedarf dienen sollen. Zudem ist der Bau einer Kita angedacht, welche als Be- triebskita oder als Ergänzung des Angebots in den Stadtteilen Ehrenfeld und Braunsfeld die- nen könnte. Das Plangrundstück wird bereits in der Planungsphase durch eine Zwischennut- zung mit kulturellerem Hintergrund aufgewertet, erste Veranstaltungen haben bereits mit gu- ter Rezeption stattgefunden. Das vorliegende Freiraumkonzept schafft ein differenziertes Angebot an Aufenthalts-, Akti- ons-, Spiel- und Grünflächen zur Aktivierung der Freiräume. 6. Auswirkungen der Planung/ Umweltbelange 6.1 Verkehr Das Plangebiet ist bereits bebaut und erschlossen. Im Zuge der Planung wird die Erstellung einer verkehrstechnischen Untersuchung durchgeführt, um die Auswirkungen der Planung auf die Verkehrsinfrastruktur abschätzen und steuern zu können. Die Erstellung eines Mobili- tätskonzepts für das optimale Zusammenspiel der unterschiedlichen Fortbewegungsmittel wird ebenfalls Bestandteil des weiteren Verfahrens sein. 6.2 Lärmschutz Das Plangebiet ist durch Immissionen unterschiedlicher Lärmquellen vorbelastet. Im Rah- men eines noch zu erarbeitenden Schallschutzgutachtens wird sowohl die auf das Plange- biet einwirkende Immissionsbelastung zu untersuchen sein als auch die Immissionsbelas- tung aus dem Plangebiet auf die umliegende Wohnbebauung am Melatengürtel (nördlich und südlich), um mögliche Lärmschutzmaßnahmen ableiten zu können. Das Plangebiet ist erheblich durch Lärmimmissionen aus dem Straßen- und Schienenver- kehr belastet. Im weiteren Verfahren wird ein Immissionsgutachten die Einwirkungen durch den Straßen- und Schienenverkehrslärm untersuchen und entsprechende Festsetzungsvor- schläge machen. Auch die Auswirkungen der Planung durch planbedingten Mehrverkehr auf die bestehende Wohnnachbarschaft werden im Gutachten untersucht und bewertet. Auch der Gewerbelärm wird im Rahmen des Gutachtens betrachtet. Durch die geplanten Nutzungen muss davon ausgegangen werden, dass neue Immissionsorte entstehen. Alle auf das Plangebiet einwirkenden Lärmimmissionen sowie die Belange der im Umfeld ange- siedelten Gewerbebetriebe werden dabei berücksichtigt. Die geplante Kindertagesstätte soll ebenfalls untersucht werden. 6.3 Artenschutz Das Plangebiet ist fast vollständig bebaut beziehungsweise versiegelt. Durch die Nähe des Melaten-Friedhofs am Melatengürtel / Oskar-Jäger-Straße und der Baumallee entlang des Melatengürtels sind Vorkommen geschützter Tierarten möglich. Für das Plangebiet wird eine Artenschutzprüfung (ASP I) erstellt werden, um einen Eingriff bezogen auf mögliche Tiervor- kommen zu vermeiden. Gegebenenfalls ergeben sich mit Vorliegen der ASP I Auflagen, die es im späteren Baugenehmigungsverfahren zu berücksichtigen gilt. Dies können neben Ver- meidungsmaßnahmen auch Ausgleichsmaßnahmen für potenziell vorkommende planungs- relevante Arten sein. 6.4 Bodenschutz Im Plangebiet befindet sich der Altstandort Nr. 401423, Bezeichnung „Oskar-Jäger Str. 97“. Schutzgut gefährdende Belastungen vor Ort können nicht ausgeschlossen werden. Im Laufe 8 des Verfahrens wird ein Bodengutachten erstellt, das die Fläche nach BBodSchG untersucht und bewertet. 6.5 Entwässerung Im Rahmen des weiteren Verfahrens wird ein Entwässerungskonzept erarbeitet, das im Sinne eines wassersensiblen und starkregenangepassten Umgangs mit Niederschlagswas- ser Lösungen erarbeiten und Maßnahmen vorschlagen wird, die das Wasser bei außerge- wöhnlichen Niederschlagsereignissen möglichst schadlos zwischenspeichern, ableiten bzw. von Gebäuden fernhalten. Das Plangebiet weist teilweise Tiefpunkte auf, diese Bereiche können bei einem Starkregenereignis einer erhöhten Überflutungsgefährdung unterliegen. 6.6 Klimaschutz Das Plangebiet ist vollversiegelt und stadtklimatisch belastet. Nach der Karte für hitzebelas- tete Wohn- und Gewerbegebiete im Flächennutzungsplan gehört das Plangebiet bereits jetzt schon zu den hitzebelasteten Flächen in Köln. Vor dem Hintergrund des fortschreitenden Klimawandels sollen Minderungsmaßnahmen zur Verbesserung der stadtklimatischen Situation und der Aufenthaltsqualität in der Planung vor- gesehen werden. Es sollten Begrünungsmaßnahmen (intensive Dachbegrünung, Fassaden- begrünung, Bäume mit Anschluss an gewachsenen Boden, etc.) und blaue Maßnahmen, also der Rückhalt von Niederschlagswasser und dessen Nutzung zur Bewässerung im Plan- gebiet realisiert werden. Die Klimaschutzleitlinien der Stadt Köln und ihre verbindlich zu berücksichtigenden Anforde- rungen und Empfehlungen werden in der Planung beachtet. Die Einhaltung der Anforderun- gen der Leitlinien wird im weiteren Verfahren nachgewiesen. 6.7 Kampfmittel Das Plangebiet wurde bereits durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregie- rung Düsseldorf (KBD) ausgewertet. Das Ergebnis der Luftbildauswertung nebst Stellung- nahme des KBD liegt unter dem Az. 22.5-3-5315000-2165/22 vor. Die Fläche liegt demnach grundsätzlich in einem Bombenabwurfgebiet bzw. in einem Gebiet, in dem vermehrte Kampfhandlungen stattgefunden haben. Aus Sicht des Kampfmittelbeseitigungsdienstes (KBD) sowie aus ordnungsbehördlicher Sicht wird eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel empfohlen. 7. Planverwirklichung Das Plangebiet befindet sich im Eigentum der Investorin. Zwischen dieser und der Stadt Köln werden verfahrensbegleitend ein städtebaulicher Vertrag zur Umsetzung der Planung geschlossen. Der Stadt Köln entstehen durch die Planung keine Kosten. Anlagen: 1 Geltungsbereich 2 Beschluss aus dem Rahmenplanungsbeirat 3 Städtebauliches Planungskonzept 4 Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan 5 Auszug aus dem Beschlussprotokoll
Anlage 6 Auszug aus dem Beschlussprotokoll des Rahmenplanungsbeirates zu TOP 5.2_Vorlagen-Nr 2843-2023
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Geschäftsführung Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld Frau Dr. Sinz Telefon: (0221) 221 26391 E-Mail: Alexandra.Sinz@STADT- KOELN.DE Datum: 23.11.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 14. Sitzung des Rahmenplanungsbeirates Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld vom 21.11.2023 5.2 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durch- führung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Green Campus - Oskar-Jäger-Straße/Melatengürtel in Köln - Braunsfeld und Ehrenfeld 2843/2023 Beschluss: Der Rahmenplanungsbeirat empfiehlt der Bezirksvertretung Lindenthal und der Be- zirksvertretung Ehrenfeld folgenden geänderten und ergänzten Beschluss zu fassen: „Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des be- schleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet der Grundstücke Oskar-Jäger-Straße 97 westlich der Oskar-Jäger-Straße und Melatengürtel 19 nördlich des Melatengürtels – Arbeitstitel: Green Campus - Oskar-Jäger-Straße/Melatengürtel in Köln-Braunsfeld und Ehrenfeld – aufzustellen mit dem Ziel, ein Gewerbegebiet festzusetzen. 2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept —Arbeitstitel: Green Campus - Oskar- Jäger-Straße/Melatengürtel in Köln-Braunsfeld und Ehrenfeld— zur Kenntnis; 3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung); 4. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen Lindenthal und Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmen. Ergänzung: 5. die langfristige Sicherung der vorgestellten konzeptionellen Qualitäten des „Green Campus“, insbesondere in Bezug auf die Nutzungsmischung in den Erdgeschosszonen sowie die Freiraum- und Begrünungsqualität, soll durch geeignete Instrumente, unter anderem durch den Bebauungsplan erfolgen. 6. der städtebauliche Vertrag zum Bebauungsplan soll den politischen Gremien vor der Unterzeichnung vorgelegt werden.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen.
Anlage 2 Erläuterungstext
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1 A N L A G E 2 Erläuterungstext zum städtebaulichen Konzept des Bebauungsplanes Arbeitstitel: „Green Campus - Oskar-Jäger-Straße/ Melatengürtel in Köln-Braunsfeld und Ehrenfeld“ 1. Anlass und Ziel der Planung Das Plangebiet an der Oskar-Jäger-Straße und am Melatengürtel umfasst circa 1,4 ha und liegt in den Stadtteilen Ehrenfeld (nördliches T eilstück) und Braunsfeld (südliches T eilstück). Auf dem Grundstück befinden sich jeweils an den Straßen Gewerbeimmobilien, die durch ein Parkdeck im rückwärtigen Bereich verbunden sind. Die Liegenschaftsgesellschaft Rheinland mbH & Co. Objekt KOJ KG beabsichtigt als Projektentwicklungsgesellschaft die bereits in ihrem Besitz befindliche Fläche neu zu gestalten und zukunftsgerecht zu entwickeln. Ziel der Planung ist es, die bestehenden Gebäude zurückzubauen und das Grundstück einer geordneten und zukunftsfähigen Nutzung durch gewerbliche Nutzungen zuzuführen. Entstehen sollen dafür in den oberen Geschossen Büroräumlichkeiten, ergänzt durch teilweise Flächen für kollaborative Büronutzungen, Gastronomie, Kunst und Kultur sowie kleinflächige Läden und Gewerbe in den Erdgeschosszonen. Die Planung ist nach dem bestehenden rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 63450/03 von 1989 nicht zulässig. Dieser setzt in T eilen ein Mischgebiet, in anderen T eilen ein Gewerbegebiet fest. Somit kann die Entwicklung des hauptsächlich durch Büros und anderes Gewerbe geprägten Konzeptes an diesem Standort nicht erfolgen, ebenso ließe sich die Planung aufgrund des festgesetzten Maßes der baulichen Nutzung nicht umsetzen. Um das Konzept planungsrechtlich zu ermöglichen, ist die Neuaufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. 2. Verfahren Da es sich bei der Planung um eine Maßnahme der Innenentwicklung im Sinne des § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB handelt, soll der Bebauungsplan im beschleunigten V erfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) aufgestellt werden. Die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (Bau NVO) innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans wird bei einer Plangebietsgröße von circa 1,4 ha entsprechend unter dem maßgeblichen Schwellenwert des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB von 20.000 m ² liegen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt werden keine Bebauungspläne im engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt, deren Grundfläche mitzurechnen wäre. Die geplante Nutzung des Plangebietes entspricht in einem kleinen T eilgebiet nicht den Darstellungen des Flächennutzungsplans. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 B auGB kann ein Bebauungsplan, der von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht, auch vor der 2 Ergänzung oder Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt werden. Dieser wird dann im Zuge einer Berichtigung angepasst. Mit dem vorliegenden Planungskonzept wird keine Zulässigkeit von V orhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) oder nach dem Umweltverträglichkeitsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (UVPG NRW) unterliegen. Zudem ist eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter – Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung oder Europäische V ogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes – nicht zu erwarten. Es bestehen auch keine Pflichten zur V ermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Die V erfahrenserleichterungen des § 13 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 BauGB können in Anspruch genommen werden. Da es sich bereits heute um eine vollständig versiegelte Fläche handelt, wird von der formalen Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2 a BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB (Monitoring) ist ebenfalls nicht anzuwenden. Die relevanten Umweltbelange werden untersucht und in die Abwägung eingestellt. Mit der Investorin werden verfahrensbegleitend eine Planungsvereinbarung und ein städtebaulicher V ertrag geschlossen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Absatz 1 BauGB frühzeitig beteiligt. Mit dem vorliegenden städtebaulichen Konzept soll nun der Aufstellungsbeschluss eingeholt werden. Eine Qualifizierung des V orhabens wird im Gestaltungsbeirat erfolgen. V or dem Hintergrund der Gremienvorbehalte hat die Investorin die Qualität des Projektes durch Beauftragung des international anerkannten Architekturbüros ingenhoven associates und die damit einhergehende Überarbeitung weiter vorangetrieben. Als bereits erfolgte Qualifizierung ist anzusehen, dass der neue Konzeptentwurf eine positive Fortschreibung des ursprünglichen Konzeptes „Campus M“ darstellt, da er die wesentlichen adressierten Kritikpunkte aus der Politik bzw. dem Rahmenplanungsbeirat aufgegriffen hat. 3. Erläuterungen zum Plangebiet 3.1 Abgrenzung des Plangebietes Das Plangebiet liegt in den Stadtteilen Braunsfeld und Ehrenfeld. Das Plangebiet des Bebauungsplanes ist ca. 1,4 ha groß und entspricht nach aktuellem Katasterplan den Flurstücken 626 und 1865 der Flur 68 der Gemarkung Müngersdorf. Im Oste n wird das Plangebiet durch die Oskar -Jäger-Straße und im Südosten durch ein gewerblich genutztes Grundstück begrenzt. Auch im Norden und im Westen liegen Gewerbegrundstücke. Im Süden grenzt der Melatengürtel an das Plangebiet an. 3.2 V orhandene Baustruktur und Gebäudenutzung Das Plangebiet ist heute fast vollständig bebaut beziehungsweise versiegelt. Im nördlichen T eil, parallel zur Oskar-Jäger-Straße, befindet sich eine ein- bis zweigeschossige Bebauung, die für die Ausstellung und den V erkauf von Autos genutzt wurde. Dementsprechend sind große PKW- 3 Stellflächen im vorderen Bereich angegliedert. Der Betrieb des Autohauses wurde zwischenzeitlich aufgegeben. Bis zur Baurechtschaffung werden die Hallen als Ausstellungshallen für Kunst sowie für V eranstaltungen genutzt. Parallel zum Melatengürtel befindet sich ein viergeschossiges Gebäude, welches im Erdgeschoss durch ein Fitnessstudio genutzt wird. Die darüber liegenden Geschosse sind ehemalige KFZ-Lagerflächen und stehen leer. Im hinteren T eil des Grundstücks ist ein zweigeschossiges Gebäude angebaut, das im oberen Geschoss ebenfalls vom Fitnessstudio genutzt wird. Im unteren Geschoss des Anbaus befinden sich Lagerflächen. Das unmittelbare Umfeld des Plangebietes ist durch die überörtlichen Straßen Melatengürtel und Oskar -Jäger-Straße sowie durch den Melaten -Friedhof geprägt. Im Umfeld liegen gewerblich genutzte Grundstücke, auf denen größere V ersicherungen mit Büronutzung, aber auch kleinere Gewerbebetriebe angesiedelt sind. Am Melatengürtel (nördlich angrenzend und gegenüber des Plangebiets) sowie auch an der Oskar-Jäger-Straße liegen in T eilen Gebäude mit Wohnnutzungen. 3.3 Erschließung Das Plangebiet ist heute bereits vollständig erschlossen. Es ist über die Oskar -Jäger-Straße und den Melatengürtel an das überörtliche Straßenverkehrsnetz und an das Radwegenetz angebunden. Die Stadtbahn-Haltestelle „Melatengürtel“ liegt in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet. V on dort verkehrt die Stadtbahnlinie 13 sowie die Buslinie 140. Die Haltestelle „Aachener Straße / Gürtel“ liegt in ca. 250 m Entfernung, hier fahren die Stadtbahnlinien 1 und 7 und die Buslinie 140. Die Haltestelle „Melaten“ auf der Aachener Straße ist nach circa 650 m Fußweg zu erreichen. Dort verkehren die Stadtbahnen der Linien 1 und 7 sowie die Busse der Linien 172 und 173. Der S- Bahnhof Ehrenfeld ist mit der Linie 13 zwei Stationen (ca. 1,5 km) entfernt. Dort besteht Anschluss an die S 12 und S 19 sowie an das Regionalbahnnetz. 3.4 V er- und Entsorgung Die medienseitige V er- und Entsorgung des Plangebietes kann über die vorhandenen Netze sichergestellt werden. Im Plangebiet selbst sind diese Anlagen und die jeweiligen Hausanschlüsse durch die Bauherrin selbst bzw. in vertraglicher V ereinbarung mit den jeweils zuständigen V ersorgungsträgern im Einzelfall durch diese auszubauen oder neu herzustellen. 4. Planungsvorgaben 4.1 Regionalplan Gemäß Regionalplan des Regierungsbezirks Köln liegt das Plangebiet in einem Allgemeinen Siedlungsbereich. 4.2 Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan liegt das Plangebiet innerhalb der Gebietsdarstellung „Gewerbegebiet“ und „gemischte Baufläche“. Die geplante Nutzung des Gebietes ist nur in T eilen aus dem Flächennutzungsplan entwickelbar. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann im Wege einer Berichtigung der Flächennutzungsplan auch nach Aufstellung des hier vorliegenden Bebauungsplanes angepasst werden. 4 4.3 Landschaftsplan Der Landschaftsplan der Stadt Köln enthält für den Bereich des Plangebietes keine Festsetzungen. 4.4 Bebauungsplan Der nördliche Bereich des Plangebietes ist im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 63450/03 von 1989 als Gewerbegebiet festgesetzt. Es sind bis zu III V ollgeschosse, eine GRZ von 0,8, eine GFZ von 1,0 sowie eine geschlossene Bauweise zulässig. Ausgeschlossen sind V erkaufsstellen von Einzelhandelsbetrieben, wie Ladengeschäfte, Einkaufszentren, Supermärkte, V erbrauchermärkte sowie Kauf- und Warenhäuser. Im südlichen T eil des Plangebietes ist ein Mischgebiet mit II und IV Geschossen festgesetzt. Es ist eine geschlossene Bauweise festgesetzt und die GRZ und GFZ liegen bei 0,4 bzw. 1,4. Ausnahmen gemäß § 6 Abs. 3 BauNVO sind nicht Bestandteil des Bebauungsplanes. Die allgemein zulässigen T ankstellen und Gartenbaubetriebe sind nicht zulässig. Mit Aufstellung des Bebauungsplans soll der Bebauungsplan Nr. 63450/03 in diesem Bereich überplant werden. Durch die neuen Festsetzungen des Bebauungsplans wird die Grundlage für die planungsrechtliche Zulässigkeit geschaffen. 4.5 Rahmenplanung Braunsfeld/Mün gersdorf/Ehrenfeld und Zielbild für die Kölner Weststadt In der Zusammenschau der Aussagen der Rahmenplanung von 2004, der Stadtstrategie Kölner Perspektiven 2030 sowie der zahlreichen Hinweise und Anregungen aus den unterschiedlichen Beteiligungsformaten im Rahmen des Zielbildprozesses, konnten Herausforderungen für die Zukunft der Weststadt abgeleitet und in einem Zielbild für die Kölner Weststadt dokumentiert werden. (Ein Zielbild für die Kölner Weststadt - Dokumentation des Zielbildprozesses zur Fortschreibung der Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld 2021) Insbesondere der Klimawandel, die Mobilitätswende, der anhaltende Wachstumsdruck und die zunehmende V erzahnung von Wohnen und Arbeiten bilden raumrelevante Herausforderungen, denen sich die Weststadt stellen muss, um die Lebensqualität im Gebiet auch in Zukunft zu erhalten. Ein räumliches Zielbild steht für eine gleichberechtigte und integrierte Betrachtung von Siedlung, Freiraum und Mobilität. Das Plangebiet liegt im südöstlichen Bere ich des „Zielbildes für die Kölner Weststadt “. Das Zielbild stellt drei wesentliche Aspekte für den Geltungsbereich dar: - Planung einer neuen linearen Grünverbindung für den Fuß- und Radverkehr als V erbindung zwischen der nördlich geplanten „Low Line “ und dem Melatengürtel bzw. dem Melatenfriedhof - Berücksichtigung des Transformationsbereichs durch Umwandlung von Gewerbestandorten in urbane Mischquartiere - V ernetzung mit den benachbarten Flächen, insbesondere V erbesserung der Wegeverbindungen für den Fuß- und Radverkehr mit Anbindung an die Nachbarschaft 5. Planungs- und Nutzungskonzept Das Plangebiet ist Bestandteil des stadtteilübergreifenden Transformationsbereiches Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld, in dem aufgegebene ehemals klassische Gewerbestandorte in lebendige urbane Quartiere umgewandelt werden sollen. Innerhalb dieses Transformationsbereichs wurden bereits Planungen angestoßen, die eine überwiegende 5 Wohnnutzung (z.B. Alsdorfer Straße) oder einen Schwerpunkt in der Wohnnutzung (z.B . Güterbahnhof Ehrenfeld) als Planungsziel haben. Dagegen eignet sich das Plangebiet aufgrund seiner sehr guten Erschließung und der Nähe zum ÖPNV -Kreuz Aachener Straße/ Gürtel hervorragend für nicht störende gewerbliche Nutzungen. Im Plangebiet soll zeitg emäßes Arbeiten mit ergänzenden gastronomischen und kulturellen Nutzungen verbunden werden. Die aktuell im Plangebiet vorzufindende Bebauung soll zurückgebaut werden, um die Fläche einer zeitgemäßen Nutzung zuführen zu können. Hierfür wurde auf der Grund lage einer städtebaulichen Analyse ein Konzept durch das Büro ingenhoven associates erarbeitet, welches öffentlich zugänglichen Raum im Inneren des Blocks sowie Durchwegungen und Anbindungen sowohl an die Nachbarbebauung als auch an bereits vorhandene Wege schafft. Der innere Bereich des Grundstückes weist einen Höhenunterschied auf und liegt ca. vier Meter tiefer als das Straßenniveau. Dieser Höhenunterschied zwischen Straßenkante und Rückraum wird im vorliegenden Planungskonzept durch eine modellierte Geländetopografie an der Oskar- Jäger-Straße sowie am Melatengürtel ausgeglichen. Die geplante Bebauung besteht aus einem Ensemble von drei freistehenden und terrassierten Gebäuden (VI bis VIII Geschosse), die optional mit Brücken verbunden werden können. Alle Gebäude sind von Freiflächen und Wegeverbindungen umgeben und vernetzen somit das Grundstück mit den angrenzenden Straßenräumen. Die Freiflächen sollen für die Öffentlichkeit begehbar gemacht werden. Nach derzeitigem Städtebaulichem Konzept kann eine Geschossfläche von ca. 46.000 m² realisiert werden. Das Nutzungskonzept sieht eine gewerbliche Nutzung in Form eines Campus-Konzeptes vor, bei dem vor allem in den Erdgeschosszonen eine Durchmischung von Büro, Läden, Gastronomie und kulturellen Nutzungen erfolgt und die Obergeschosse durch Büros genutzt werden. In den Erdgeschossen der Gebäude sind kleinflächige Läden sowie auch Gastronomiebetriebe geplant, die der V ersorgung der Büronutzenden mit Waren und Dienstleistungen für den Pausenbedarf dienen sollen. Zudem ist der Bau einer Kita angedacht, welche als Betriebskita oder als Ergänzung des Angebots in den Stadtteilen Ehrenfeld und Braunsfeld dienen könnte. Das Plangrundstück wird bereits in der Planungsphase durch eine Zwischennutzung mit kulturellere m Hintergrund aufgewertet, erste V eranstaltungen haben bereits mit guter Rezeption stattgefunden. Das vorliegende Freiraumkonzept schafft ein differenziertes Angebot an Aufenthalts-, Aktions-, Spiel- und Grünflächen zur Aktivierung der Freiräume. 6. Auswirkungen der Planung/ Umweltbelange 6.1 V erkehr Das Plangebiet ist bereits bebaut und erschlossen. Im Zuge der Planung wird die Erstellung einer verkehrstechnischen Untersuchung durchgeführt, um die Auswirkungen der Planung auf die V erkehrsinfrastruktur abschätzen und steuern zu können. Die Erstellung eines Mobilitätskonzepts für das optimale Zusammenspiel der unterschiedlichen Fortbewegungsmittel wird ebenfalls Bestandteil des weiteren V erfahrens sein. 6.2 Lärmschutz Das Plangebiet ist durch Immissionen unterschiedlicher Lärmquellen vorbelastet. Im Rahmen eines noch zu erarbeitenden Schallschutzgutachtens wird sowohl die auf das Plangebiet 6 einwirkende Immissionsbelastung zu untersuchen sein als auch die Immissionsbelastung aus dem Plangebiet auf die umliegende Wohnbebauung am Melatengürtel (nördlich und südlich), um mögliche Lärmschutzmaßnahmen ableiten zu können. Das Plangebiet ist erheblich durch Lärmimmissionen aus dem Straßen- und Schienenverkehr belastet. Im wei teren V erfahren wird ein Immissionsgutachten die Einwirkungen durch den Straßen- und Schienenverkehrslärm untersuchen und entsprechende Festsetzungsvorschläge machen. Auch die Auswirkungen der Planung durch planbedingten Mehrverkehr auf die bestehende Wohnnachbarschaft werden im Gutachten untersucht und bewertet. Auch der Gewerbelärm wird im Rahmen des Gutachtens betrachtet. Durch die geplante n Nutzungen muss davon ausgegangen werden, dass neue Immissionsorte entstehen. Alle auf das Plangebiet einwirkenden Lärmimmissionen sowie die Belange der im Umfeld angesiedelten Gewerbebetriebe werden dabei berücksichtigt. Die geplante Kindertagesstätte soll ebenfalls untersucht werden. 6.3 Artenschutz Das Plangebiet ist fast vollständig bebaut beziehungsweise versiegelt. Durch die Nähe des Melaten-Friedhofs am Melatengürtel / Oskar -Jäger-Straße und der Baumallee entlang des Melatengürtels sind V orkommen geschützter Tierarten möglich. Für das Plangebiet wird eine Artenschutzprüfung (ASP I) erstellt werden, um ei nen Eingriff bezogen auf mögliche Tiervorkommen zu vermeiden. Gegebenenfalls ergeben sich mit V orliegen der ASP I Auflagen, die es im späteren Baugenehmigungsverfahren zu berücksichtigen gilt. Dies können neben V ermeidungsmaßnahmen auch Ausgleichsmaßnahmen für potenziell vorkommende planungsrelevante Arten sein. 6.4 Bodenschutz Im Plangebiet befindet sich der Altstandort Nr. 401423, Bezeichnung „Oskar-Jäger Str. 97“. Schutzgut gefährdende Belastungen vor Ort können nicht ausgeschlossen werden. Im Laufe des V erfahrens wird ein Bodengutachten erstellt, das die Fläche nach BBodSchG untersucht und bewertet. 6.5 Entwässerung Im Rahmen des weiteren V erfahrens wird ein Entwässerungskonzept erarbeitet, das im Sinne eines wassersensiblen und starkregenangep assten Umgangs mit Niederschlagswasser Lösungen erarbeiten und Maßnahmen vorschlagen wird, die das Wasser bei außergewöhnlichen Niederschlagsereignissen möglichst schadlos zwischenspeichern, ableiten bzw. von Gebäuden fernhalten. Das Plangebiet weist teilweise Tiefpunkte auf, diese Bereiche können bei einem Starkregenereignis einer erhöhten Überflutungsgefährdung unterliegen. 6.6 Klimaschutz Das Plangebiet ist vollversiegelt und stadtklimatisch belastet. Nach der Karte für hitzebelastete Wohn- und Gewerbegebiete im Flächennutzungsplan gehört das Plangebiet bereits jetzt schon zu den hitzebelasteten Flächen in Köln. V or dem Hintergrund des fortschreitenden Klimawandels sollen Minderungsmaßnahmen zur V erbesserung der stadtklimatischen Situation und der Aufenthaltsqualität in der Planung vorgesehen werden. Es sollten Begrünungsmaßnahmen (intensive Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Bäume mit Anschluss an gewachsenen Boden, etc.) und blaue Maßnahmen, also der Rückhalt von Niederschlagswasser und desse n Nutzung zur Bewässerung im Plangebiet realisiert werden. 7 Die Klimaschutzleitlinien der Stadt Köln und ihre verbindlich zu berücksichtigenden Anforderungen und Empfehlungen werden in der Planung beachtet. Die Einhaltung der Anforderungen der Leitlinien wird im weiteren V erfahren nachgewiesen. 6.7 Kampfmittel Das Plangebiet wurde bereits durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf (KBD) ausgewertet. Das Ergebnis der Luftbildauswertung nebst Stellungnahme des KBD liegt unter dem Az. 22.5-3-5315000-2165/22 vor. Die Fläche liegt demnach grundsätzlich in einem Bombenabwurfgebiet bzw. in einem Gebiet, in dem vermehrte Kampfhandlungen stattgefunden haben. Aus Sicht des Kampfmittelbeseitigungsdienstes (KBD) sowie aus ordnungsbehördlicher Sicht wird eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel empfohlen. 7. Planverwirklichung Das Plangebiet befindet sich im Eigentum der Investorin. Zwischen dieser und der Stadt Köln werden verfahrensbegleitend ein städtebaulicher V ertrag zur Umsetzung der Planung geschlossen. Der Stadt Köln entstehen durch die Planung keine Kosten.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/612 Vorlagen-Nummer 2843/2023 Freigabedatum 06.09.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Green Campus - Oskar-Jäger-Straße/Melatengürtel in Köln-Braunsfeld und Ehrenfeld Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet der Grundstücke Oskar-Jäger-Straße 97 westlich der Oskar-Jäger-Straße und Melatengürtel 19 nördlich des Melatengürtels – Arbeitstitel: Green Campus - Oskar-Jäger-Straße/Melatengürtel in Köln-Braunsfeld und Ehrenfeld – aufzustellen mit dem Ziel, ein Gewerbegebiet festzusetzen. 2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept —Arbeitstitel: Green Campus - Oskar-Jäger- Straße/Melatengürtel in Köln-Braunsfeld und Ehrenfeld— zur Kenntnis; 3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung); 4. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen Lindenthal und Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmen. Stadtentwicklungsausschuss 28.09.2023 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 23.10.2023 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.10.2023 Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 21.11.2023 Stadtentwicklungsausschuss 30.11.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Das Plangebiet an der Oskar-Jäger-Straße und am Melatengürtel umfasst circa 1,4 ha und liegt in den Stadtteilen Ehrenfeld (nördliches Teilstück) und Braunsfeld (südliches Teilstück). Es ist heute fast vollständig bebaut beziehungsweise versiegelt und wurde bzw. wird gewerb- lich durch Autohandel, Fitnessstudio, Lagerflächen genutzt. In Teilen der Gebäude findet der- zeit eine kulturelle Zwischennutzung statt. Die Liegenschaftsgesellschaft Rheinland mbH & Co. Objekt KOJ KG beabsichtigt als Pro- jektentwicklungsgesellschaft die bereits in ihrem Besitz befindliche Fläche neu zu gestalten und zukunftsgerecht zu entwickeln. Ziel der Planung ist es, die bestehenden Gebäude zurückzubauen und das Grundstück einer geordneten und zukunftsfähigen Nutzung durch gewerbliche Nutzungen zuzuführen. Entste- hen sollen dafür in den oberen Geschossen Büroräumlichkeiten, ergänzt durch teilweise Flä- chen für kollaborative Büronutzungen (Co-Working-Spaces), Gastronomie, Kunst und Kultur sowie kleinflächige Läden und Gewerbe in den Erdgeschosszonen. Dazu war bereits eine Beschlussvorlage für einen Aufstellungsbeschluss (Vorlage Nr. 1341/2023) im Mai und Juni 2023 in der politischen Beratung unter dem Arbeitstitel „Campus M“. Der Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld hatte in seiner Sitzung am 23.05.2023 die Beschlussvorlage zu „Campus M“ abgelehnt. Es wurden vor allem die vorge- sehenen Hochpunkte, die Dichte und die fehlende gemischte Nutzung kritisiert. Die Bezirksvertretungen Lindenthal und Ehrenfeld sowie der Stadtentwicklungsausschuss hat- ten in ihren jeweiligen Sitzungen im Juni 2023 die Vorlage 1341/2023 wegen Beratungsbedarf zurückgestellt. Aufgrund der in den politischen Gremien und dem Rahmenplanungsbeirat vorgebrachten Kri- tikpunkte hat der Investor sein ursprüngliches Konzept grundlegend überarbeitet. Die Vorlage 1341/2023 zu „Campus M“ wurde von der Verwaltung zurückgezogen, hiermit wird eine neue Vorlage für einen Aufstellungsbeschluss eingebracht. Städtebauliches Konzept „Green Campus“ Unter dem Arbeitstitel „Green Campus“ sind in dem nun vorgelegten Konzept keine Hoch- punkte mehr geplant, sondern ein Ensemble aus drei freistehenden und terrassierten Gebäu- den von VI bis VIII Geschossen, die optional mit Brücken verbunden werden können. Das neue Planungskonzept schafft öffentlich zugänglichen Raum im Inneren des Blocks so- wie Durchwegungen und Anbindungen sowohl an die Nachbarbebauung als auch an bereits vorhandene Wege. Der innere Bereich des Grundstückes weist einen Höhenunterschied auf und liegt ca. vier Meter tiefer als das Straßenniveau. Dieser Höhenunterschied zwischen Stra- ßenkante und Rückraum wird durch eine modellierte Geländetopografie an der Oskar-Jäger- Straße sowie am Melatengürtel ausgeglichen. Zielbild Kölner Weststadt Das „Zielbild für die Kölner Weststadt“, stellt für das Plangebiet die wesentlichen Aspekte 3 Transformationsbereich, lineare Grünverbindung und Vernetzung mit benachbarten Flächen dar. Die lineare Grünverbindung für Fuß- und Radverkehr stellt eine Verbindung zwischen der nördlich geplanten „Low Line“ und dem Melatengürtel/Melaten-Friedhof dar. Im neuen Pla- nungskonzept „Green Campus“ sind diese Wegeverbindungen besser herausgearbeitet wor- den und die Wegeverbindung gemäß Zielbild ist nun deutlicher ablesbar. Es sind weiterhin nur gewerbliche Nutzungen geplant. Das Zielbild sieht im größeren Umfeld einen Transformationsbereich vor, in dem aufgegebene ehemals klassische Gewerbestand- orte in lebendige urbane Mischquartiere umgewandelt werden sollen. Innerhalb dieses Trans- formationsbereichs wurden bereits Planungen angestoßen, die eine überwiegende Wohnnut- zung (z.B. Alsdorfer Straße) oder einen Schwerpunkt in der Wohnnutzung (z.B. Güterbahnhof Ehrenfeld) als Planungsziel haben. Aus Sicht der Verwaltung muss nicht auf jedem Grund- stück im Transformationsbereich eine gemischte Nutzung erfolgen, sondern dies ist in einem größeren Kontext zu betrachten. Das Umfeld von Green Campus weist heute schon Wohnnut- zung auf und es wird durch Entwicklungen im Umfeld auch noch weitere Wohnnutzung hinzu- kommen. Damit wird sich der Bereich insgesamt zu einem urbanen Mischquartier transformie- ren, auch wenn auf einzelnen Grundstücken weiterhin rein gewerbliche Nutzungen entstehen. Qualifizierungsverfahren Eine Qualifizierung des Vorhabens wird im Gestaltungsbeirat erfolgen. Vor dem Hintergrund der Gremienvorbehalte hat die Investorin die Qualität des Projektes durch Beauftragung des international anerkannten Architekturbüros ingenhoven associates sowie des Landschaftsar- chitekturbüros Topotek1 und die damit einhergehende Überarbeitung weiter vorangetrieben. Als bereits erfolgte Qualifizierung ist anzusehen, dass der neue Konzeptentwurf eine positive Fortschreibung des ursprünglichen Konzeptes „Campus M“ darstellt, da er die wesentlichen adressierten Kritikpunkte aus der Politik bzw. dem Rahmenplanungsbeirat aufgegriffen hat. Im weiteren Verfahren muss weiterhin auch noch ein Augenmerk auf der freiraumplanerischen Ausformulierung und hier insbesondere der linearen Grünverbindung auf dem Grundstück lie- gen. Dies kann durch eine Bürgerbeteiligung und einen offenen und transparenten Dialog mit allen Projekt- und Planungsbeteiligten, der Öffentlichkeit und Vertreter*innen aus Politik und Verwaltung geschehen. Planungsrecht und Verfahren Das Verfahren soll in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB durch- geführt werden. Die Planung ist nach dem bestehenden rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 63450/03 nicht zu- lässig. Dieser setzt in Teilen ein Mischgebiet, in anderen Teilen ein Gewerbegebiet fest. Um das Konzept planungsrechtlich zu ermöglichen, ist die Neuaufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Es soll ein Angebotsbebauungsplan aufgestellt werden, da noch kein konkretes Vorhaben/konkreter Nutzer vorliegt und daher ein flexibles Planungsgerüst erforderlich ist, um auf künftige Nutzungen und Nutzer angemessen reagieren zu können. Das städtebauliche Ziel eines urbanen, nicht störenden gewerblichen Standortes kann mit der Aufstellung eines Angebotsbebauungsplan erreicht werden. Gestalterische Qualitäten im Hinblick auf die Archi- tektur und den Freiraum können über städtebauliche Verträge zum Bebauungsplan gesichert werden. Im Flächennutzungsplan liegt das Plangebiet innerhalb der Gebietsdarstellung „Gewerbege- biet“ und „gemischte Baufläche“. Die geplante Nutzung des Gebietes ist nur in Teilen aus dem Flächennutzungsplan entwickelbar. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann im Wege einer Berichtigung der Flächennutzungsplan auch nach Aufstellung des hier vorliegenden Bebau- ungsplanes angepasst werden. Aufgrund der Lage des Plangebiets im Spannungsfeld der „Weststadt“ und der baulich-räumli- chen Neuordnung soll eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB als Abendveranstaltung durchgeführt werden. 4 Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Kli- maschutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Das Bebauungs- planverfahren fällt unter die Anwendung der Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln. Im wei- teren Verlauf des Bebauungsplanverfahrens werden Maßnahmen zur Einhaltung der Anforde- rungen der Leitlinien zum Klimaschutz geprüft. Nach den gesetzlichen Vorgaben findet eine Bewertung der Umweltbelange statt. Hierfür wer- den verschiedene Umweltgutachten erstellt. Die Zustimmung der Investorin zu den Leitlinien zum Klimaschutz liegt vor. Anlagen: 1 Geltungsbereich 2 Erläuterungstext 3 Städtebauliches Planungskonzept 4 Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan
Anlage 7 Beschluss BV 4 v. 27.11.2023 2843_2023
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz (02-4) Telefon: (0221) 221-94313 Fax: (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt - koeln.de Datum: 28.11.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 26. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 27.11.2023 öffentlich 10.1 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durch- führung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Green Campus - Oskar-Jäger-Straße/Melatengürtel in K öln- Braunsfeld und Ehrenfeld 2843/2023 Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgen- den geänderten Beschluss zu fassen: „Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des be- schleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet der Grundstücke Oskar-Jäger-Straße 97 westlich der Oskar-Jäger-Straße und Melatengürtel 19 nördlich des Melatengürtels – Arbeitstitel: Green Campus - Oskar-Jäger-Straße/Melatengürtel in Köln-Braunsfeld und Ehrenfeld – aufzustellen mit dem Ziel, ein Gewerbegebiet festzusetzen. 2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept —Arbeitstitel: Green Campus - Oskar- Jäger-Straße/Melatengürtel in Köln-Braunsfeld und Ehrenfeld— zur Kenntnis; 3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung); 4. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen Lindenthal und Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmen. 5. die langfristige Sicherung der vorgestellten konzeptionellen Qualitäten des „Green Campus“, insbesondere in Bezug auf die Nutzungsmischung in den Erdgeschosszonen sowie die Freiraum- und Begrünungsqualität, soll durch geeignete Instrumente, unter anderem durch den Bebauungsplan erfolgen. 6. der städtebauliche Vertrag zum Bebauungsplan soll den politischen Gremien vor der Unterzeichnung vorgelegt werden.“ Abstimmungsergebnis: Einstimmig mit Änderungen zugestimmt.
Anlage 9 Vorab-Auszug Beschlussprotokoll TO 10.2 SteA 30.11.2023
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Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Frau Hill-Schmidt Telefon: (0221) 32834 E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt- koeln.de Datum: 01.12.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 23. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 30.11.2023 öffentlich 10.2 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durch- führung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Green Campus - Oskar-Jäger-Straße/Melatengürtel in Köln- Braunsfeld und Ehrenfeld 2843/2023 I Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss schließt sich der Beschlussfassung der Bezirksver- tretung Ehrenfeld vom 23.10.2023 umfänglich wie folgt an (Ergänzungen fett): „Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des be- schleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet der Grundstücke Oskar-Jäger-Straße 97 westlich der Oskar-Jäger-Straße und Melatengürtel 19 nördlich des Melatengürtels – Arbeitstitel: Green Campus - Oskar-Jäger-Straße/Melatengürtel in Köln-Braunsfeld und Ehrenfeld – aufzustellen mit dem Ziel, ein Gewerbegebiet festzusetzen. 2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept —Arbeitstitel: Green Campus - Oskar- Jäger-Straße/Melatengürtel in Köln-Braunsfeld und Ehrenfeld— zur Kenntnis; 3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung); 4. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen Lindenthal und Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmen. 5. die langfristige Sicherung der vorgestellten konzeptionellen Qualitäten des „Green Campus“, insbesondere in Bezug auf die Nutzungsmischung in den Erdgeschosszonen sowie die Freiraum- und Begrünungsqualität, soll durch geeignete Instrumente, unter anderem durch den Bebauungsplan erfolgen. 6. der städtebauliche Vertrag zum Bebauungsplan soll den politischen Gremien vor der Unterzeichnung vorgelegt werden.“ Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. II Beschluss über die so geänderte Beschlussvorlage: Der Stadtentwicklungsausschuss schließt sich der Beschlussfassung der Bezirksver- tretung Ehrenfeld vom 23.10.2023 umfänglich wie folgt an (Ergänzungen fett): „Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des be- schleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet der Grundstücke Oskar-Jäger-Straße 97 westlich der Oskar-Jäger-Straße und Melatengürtel 19 nördlich des Melatengürtels – Arbeitstitel: Green Campus - Oskar-Jäger-Straße/Melatengürtel in Köln-Braunsfeld und Ehrenfeld – aufzustellen mit dem Ziel, ein Gewerbegebiet festzusetzen. 2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept —Arbeitstitel: Green Campus - Oskar- Jäger-Straße/Melatengürtel in Köln-Braunsfeld und Ehrenfeld— zur Kenntnis; 3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung); 4. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen Lindenthal und Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmen. 5. die langfristige Sicherung der vorgestellten konzeptionellen Qualitäten des „Green Campus“, insbesondere in Bezug auf die Nutzungsmischung in den Erdgeschosszonen sowie die Freiraum- und Begrünungsqualität, soll durch geeignete Instrumente, unter anderem durch den Bebauungsplan erfolgen. 6. der städtebauliche Vertrag zum Bebauungsplan soll den politischen Gremien vor der Unterzeichnung vorgelegt werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
VI/612
Vorlagen-Nummer
2843/2023
Stand: 28.08.2025
Sachstandsbericht
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Arbeitstitel: Green Campus - Oskar-Jäger-Straße/Melatengürtel in Köln-Braunsfeld und
Ehrenfeld
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 24.01.2024 im Amtsblatt bekanntgemacht.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte gemäß § 3 Absatz 1 BauGB in Form einer
Präsenzveranstaltung am 28.02.2024 in der Zeit von 18:30 Uhr bis 20:15 Uhr im Kundenzent-
rum des ehem. Autohauses in der Oskar-Jäger-Straße 97 und wurde in einer Niederschrift do-
kumentiert. Im Zeitraum vom 21. Februar 2024 bis 15. März 2024 einschließlich bestand die
Möglichkeit die Planunterlagen auf den Internetseiten der Stadt Köln (www.beteiligung-bauleit-
planung.koeln) einzusehen und digital Stellungnahmen bis zum 15.03.2024 zu übermitteln. Es
sind sechs Stellungnahmen eingegangen.
Am 19.09.2024 beauftrage der Stadtentwicklungsausschuss die Verwaltung, auf der Grund-
lage des städtebaulichen Planungskonzepts gemäß Anlage 3 einen Bebauungsplan-Entwurf
auszuarbeiten.
Nächste Schritte:
Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und Veröf-
fentlichung des Bebauungsplanentwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Der Beschluss ist somit erledigt. Es ist kein weiterer Sachstandsbericht notwendig.
Anlage 1 Geltungsbereich
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 Maßstab 1 : 5 000 N Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Bebauungsplanes Green Campus - Oskar-Jäger-Straße / Melatengürtel in Köln - Braunsfeld /Ehrenfeld 0 10050 200 300 Meter
Anlage 5 Vorab-Auszug aus dem Beschlussprotokoll zu 10.5 StEA 28.09.2023
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Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Frau Hill-Schmidt Telefon: (0221) 32834 E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de Datum: 28.09.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 22. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 28.09.2023 öffentlich 10.5 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durch- führung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Green Campus - Oskar-Jäger-Straße/Melatengürtel in Köln- Braunsfeld und Ehrenfeld 2843/202 Die SPD-Fraktion beantragt mündlich: Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt der Vorlage unter Streichung des Wiedervor- lageverzichts unter Punkt 4 zu. Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des be- schleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet der Grundstücke Oskar-Jäger-Straße 97 westlich der Oskar-Jäger-Straße und Melatengürtel 19 nördlich des Melatengürtels – Arbeitstitel: Green Campus - Oskar-Jäger-Straße/Melatengürtel in Köln-Braunsfeld und Ehrenfeld – aufzustellen mit dem Ziel, ein Gewerbegebiet festzusetzen. 2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept —Arbeitstitel: Green Campus - Oskar- Jäger-Straße/Melatengürtel in Köln-Braunsfeld und Ehrenfeld— zur Kenntnis; 3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung); 4. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen Lindenthal und Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2843/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 06.09.2023
- Erstellt
- 01.09.2023 14:21