2783/2021
Vergabe der vierjährigen Projektförderung im Filmbereich, Haushaltsjahre 2022 bis 2025
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/ Vorlagen-Nummer 2783/2021 Freigabedatum 24.08.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Vergabe der vierjährigen Projektförderung im Filmbereich, Haushaltsjahre 2022 bis 2025 Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt – vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen – für den Zeitraum vom 01. Januar 2022 bis 31. Dezember 2025 nachfolgenden Zu- schuss zur vierjährigen Projektförderung: „CINEPÄNZ“ von jfc medienzentrum 30.000 € p.a. Ausschuss Kunst und Kultur 07.09.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme ab 2022: 30.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 bis 2025 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 30.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1. Ausgangssituation In Umsetzung des vom Ausschuss Kunst und Kultur am 28.10.2014 beschlossenen Filmkulturförder- konzepts (Nr. 2418/2014) sollen vierjährige Projektförderungen in der Sparte Filmkultur für den För- derzeitraum 2022 bis 2025 vergeben werden. Die vierjährige Projektförderung dient der Planungssi- cherheit des Veranstaltenden. Hier sind keine Größenordnungen vorgegeben. Die Fördersumme aus der vierjährigen Projektförderung kann jedoch gegebenenfalls unter der bisherigen jährlichen Förder- summe liegen. Das Gesamtvolumen für die Förderung von Projekten im Rahmen der vierjährigen Projektförderung liegt bei 30.000 Euro p.a. Gemäß „4.1. Vierjährige Projektförderung/Reihenförderung“ des Filmkulturförderkonzepts entscheidet der Ausschuss Kunst und Kultur auf Grundlage der Empfehlungen des Beirats und des Kulturamtes über die vierjährige Projektförderung Filmkultur. 2. Antragsverfahren Mit einer Laufzeit von ca. sechs Wochen wurde mit Fristende 12.07.2021 zur Einreichung von Anträ- gen auf vierjährige Projektförderung für die Förderperiode 2022 bis 2025 aufgerufen. Ziele der vier- jährigen Projektförderung sind die Profilstärkung und inhaltliche Konzentration für die geförderten Projekte. Einzureichen waren gemäß Ausschreibung ein vollständig ausgefülltes Antragsformular, das anhand von Zahlen und frei formulierten Texten ein konkretes Vorhaben im Förderzeitraum erkennen 3 lässt. Ferner war ein vierjähriger Kosten- und Finanzierungsplan einzureichen. Bei der Vergabe der vierjährigen Projektförderung Filmkultur wird das Kulturamt durch den Beirat Filmkultur beraten. 3. Antragslage Für die Förderperiode 2018 bis 2021 stehen aus Projektmitteln in der Sparte Filmkultur 30.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. Vierjährige Projektförderungen werden als mehrjähriger Projektkostenzu- schuss für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren gewährt. Es wurde fristgerecht ein Antrag mit einem Antragsvolumen von 30.000 Euro gestellt: „CINEPÄNZ" über 30.000 Euro von jfc medienzentrum 4. Auswahlentscheidung Der vom Ausschuss Kunst und Kultur auf Vorschlag des Kulturamts gewählte Beirat Filmkultur hat am 22.07.2021 über die eingereichten Unterlagen beraten und seine Voten abgegeben. Dem Beirat Film- kultur gehören folgende Mitglieder an: Beigeordnete Susanne Laugwitz-Aulbach (Vorsitzende), Dr. Melanie Andernach, Stephan Holl, Silke Johanna Räbiger. Die Kulturdezernentin wurde gemäß Ge- schäftsordnung des Beirats durch den Fachreferenten Till Kniola vertreten. Bei der Beurteilung des eingereichten Antrags zur vierjährigen Projektförderung hat sich der Beirat eng an die Vorgaben des Filmkulturförderkonzepts gehalten. Maßgebend für die Entscheidung war die Vollständigkeit und Qualität der eingereichten Antragsunterlagen und die Bewertung des vorge- legten Konzepts. Der Beirat schlägt unter Anwendung der oben genannten Kriterien die folgende Förderung für den Zeitraum 2022 bis 2025 vor: 1) Das Projekt „CINEPÄNZ“ des jfc medienzentrum soll eine vierjährige Projektförderung in Höhe von 30.000 Euro p.a. erhalten. Der Beirat Filmkultur lobt die Arbeit des Festivals und beschließt, das vorgelegte Konzept durch fort- gesetzte Förderung zu unterstützen. Das Kinderfilmfest zeigt niveauvolle Filme für Kinder verschie- denster Altersgruppen, arbeitet inklusiv, bindet Kinder aktiv mit ein (als Jury, als Festivalrepor- ter*innen) und hat das Potenzial, junge Menschen an die Filmkultur heranzuführen. Der Beirat Filmkultur hat sein Votum einstimmig gefällt. Nach eigener fachlicher Wertung und Gesamtabwägung aller Umstände schließt sich die Verwaltung der Beiratsempfehlung an und schlägt dem Ausschuss Kunst und Kultur eine entsprechende Be- schlussfassung vor. Finanzierung Die Verwaltung hat den Betrag in Höhe von 30.000 Euro p.a. im Rahmen des Haushaltsaufstellungs- prozesses 2022 im Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung, in der Teilplanzeile 15 – Transferauf- wendungen berücksichtigt. Die Aufwendungen für das Jahr 2022 stehen unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2022. Das Dezernat Kunst und Kultur wird im Rahmen der Haus- haltsplanaufstellungsprozesse 2023-2025 innerhalb der dann zugewiesenen Budgets die erforderli- chen Mittel unter Berücksichtigung von Prioritätensetzungen, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Bewirtschaftungsverfügung Die Vorlage folgt dem Filmkulturförderkonzept und generell dem kulturfachlichen Ziel, die freie Szene strukturell zu stärken und weiter zu professionalisieren. Mit dem angestrebten Beschluss sollen das vorgeschlagene Projekt „CINEPÄNZ“ des jfc medienzentrum substanziell in die Lage versetzt werden, die in der Begründung beschriebenen Entwicklungen fortzuführen. Dies dient der Stärkung der För- dermittelnehmenden und damit auch dem Strukturerhalt der freien Kölner Kulturszene.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2783/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 24.08.2021
- Erstellt
- 05.08.2021 10:41