3153/2020
Bestellung von Vertretern der Stadt Köln, die gemäß § 63 Abs. 2 i. V.m. § 113 Abs.4 GO NW Mitgliedsrechte der Stadt Köln in Organen, Beiräten oder Ausschüssen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrnehmen
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Beschlussvorlage Rat
3337 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/VII Vorlagen-Nummer 3153/2020 Freigabedatum 26.11.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bestellung von Vertretern der Stadt Köln, die gemäß § 63 Abs. 2 i.V.m. § 113 Abs. 4 GO NW Mitgliedsrechte der Stadt Köln in Organen, Beiräten oder Ausschüssen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrnehmen Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat bestellt die nachfolgend genannten Personen zu Wahrnehmung der Mitgliedschaftsrechte der Stadt Köln in den genannten Vereinigungen: 1. Beirat des Italienischen Kulturinstitutes: Drei Ratsmitglieder: a)________________ b) ________________ c) ________________ 2. Hauptversammlung des Deutschen Bühnenvereins e.V.: Frau Beigeordnete Laugwitz-Aulbach 3. Beirat und Vorstand der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde im LVR- Institut für Landeskunde und Regionalgeschichte - in den wissenschaftlichen Beirat: Frau Beigeordnete Laugwitz-Aulbach - in den Vorstand: Frau Dr. Schmidt-Czaia, Direktorin des Historischen Archivs 4. Mitgliederversammlung des Verbandes der Bibliotheken des Landes Nordrhein- Westfalen e.V.: Frau Dr. Vogt, Direktorin der Stadtbibliothek Die Bestellung gilt für die jeweils laufende Ratsperiode, höchstens jedoch für die Dauer der Zugehö- rigkeit zum Rat bzw. zur Verwaltung der Stadt Köln. Sie verlängert sich bis zu der Ratssitzung nach Rat 10.12.2020 2 der Neuwahl, in der die Bestellung erfolgt. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Nach § 63 Absatz 2 i.V.m. § 113 Absatz 4 Gemeindeordn ung NW werden die Vertreter/innen der Gemeinde, die Mitgliedschaftsrechte in Organen, Beiräten oder Ausschüssen von juristischen Perso- nen oder Personenvereinigungen wahrnehmen, vom Rat bestellt. Soweit Mitglieder der Verwaltung als Vertreterung der Stadt Köln in den genannten Gremien vorge- schlagen werden, geschieht dies im Hinblick auf die von diesen Personen in der Verwaltung wahrge- nommenen fachlichen Funktionen: 1. Beirat des Italienischen Kulturinstitutes Entsprechend dem Vertrag mit der italienischen Regierung vom 06.11.1954, Artikel 4, ist die amtie- rende Oberbürgermeisterin Ehrenpräsidentin des Beirates und die amtierende Kulturdezernentin „ge- borenes Mitglied“ des Beirates. Zusätzlich sind drei Ratsmitglieder in den Beirat zu entsenden. 2. Hauptversammlung des Deutschen Bühnenvereins e.V. Nach § 18 der Satzung besteht das Organ der Hauptversammlung aus Vertreterinnen bzw. Vertretern der Mitglieder, die zu entsenden sind. 3. Beirat und Vorstand der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde im LVR-Institut für Lan- deskunde und Regionalgeschichte Die Gesellschaft wurde 2019 an das LVR-Institut für Landeskunde und Regionalgeschichte angebun- den. Nach der neuen Satzung wird die Stadt Köln in den Organen des Vorstandes und des Wissen- schaftlichen Beirates vertreten. 4. Mitgliederversammlung des Verbandes der Bibliotheken des Landes Nordrhein-Westfalen e.V. Nach § 5 der Satzung besteht das Organ der Mitgliederversammlung aus Vertreterinnen bzw. Vertre- tern der Mitglieder, die zu entsenden sind.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 3153/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 26.11.2020
- Erstellt
- 29.10.2020 08:58