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3153/2020

Bestellung von Vertretern der Stadt Köln, die gemäß § 63 Abs. 2 i. V.m. § 113 Abs.4 GO NW Mitgliedsrechte der Stadt Köln in Organen, Beiräten oder Ausschüssen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrnehmen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 26.11.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2020, TOP 2.6.14

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

3337 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/VII 
 
Vorlagen-Nummer 
 3153/2020 
Freigabedatum 
26.11.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bestellung von Vertretern der Stadt Köln, die gemäß § 63 Abs. 2 i.V.m. § 113 Abs. 4 GO NW 
Mitgliedsrechte der Stadt Köln in Organen, Beiräten oder Ausschüssen von juristischen 
Personen oder Personenvereinigungen wahrnehmen 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Rat bestellt die nachfolgend genannten Personen zu Wahrnehmung der Mitgliedschaftsrechte der 
Stadt Köln in den genannten Vereinigungen:  
 
1. Beirat des Italienischen Kulturinstitutes:  
Drei Ratsmitglieder: 
a)________________ 
b) ________________ 
c) ________________ 
 
2. Hauptversammlung des Deutschen Bühnenvereins e.V.: 
Frau Beigeordnete Laugwitz-Aulbach 
 
3. Beirat und Vorstand der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde im LVR-
Institut für Landeskunde und Regionalgeschichte 
- in den wissenschaftlichen Beirat: 
Frau Beigeordnete Laugwitz-Aulbach 
- in den Vorstand: 
Frau Dr. Schmidt-Czaia, Direktorin des Historischen Archivs 
 
4. Mitgliederversammlung des Verbandes der Bibliotheken des Landes Nordrhein-
Westfalen e.V.:  
Frau Dr. Vogt, Direktorin der Stadtbibliothek 
 
 
Die Bestellung gilt für die jeweils laufende Ratsperiode, höchstens jedoch für die Dauer der Zugehö-
rigkeit zum Rat bzw. zur Verwaltung der Stadt Köln. Sie verlängert sich bis zu der Ratssitzung nach 
Rat 10.12.2020

2 
der Neuwahl, in der die Bestellung erfolgt.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Nach § 63 Absatz 2 i.V.m. § 113 Absatz 4 Gemeindeordn ung NW werden die Vertreter/innen der 
Gemeinde, die Mitgliedschaftsrechte in Organen, Beiräten oder Ausschüssen von juristischen Perso-
nen oder Personenvereinigungen wahrnehmen, vom Rat bestellt.  
 
Soweit Mitglieder der Verwaltung als Vertreterung der Stadt Köln in den genannten Gremien vorge-
schlagen werden, geschieht dies im Hinblick auf die von diesen Personen in der Verwaltung wahrge-
nommenen fachlichen Funktionen: 
 
1. Beirat des Italienischen Kulturinstitutes 
Entsprechend dem Vertrag mit der italienischen Regierung vom 06.11.1954, Artikel 4, ist die amtie-
rende Oberbürgermeisterin Ehrenpräsidentin des Beirates und die amtierende Kulturdezernentin „ge-
borenes Mitglied“ des Beirates. Zusätzlich sind drei Ratsmitglieder in den Beirat zu entsenden. 
 
2. Hauptversammlung des Deutschen Bühnenvereins e.V. 
Nach § 18 der Satzung besteht das Organ der Hauptversammlung aus Vertreterinnen bzw. Vertretern 
der Mitglieder, die zu entsenden sind. 
 
3. Beirat und Vorstand der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde im LVR-Institut für Lan-
deskunde und Regionalgeschichte 
Die Gesellschaft wurde 2019 an das LVR-Institut für Landeskunde und Regionalgeschichte angebun-
den. Nach der neuen Satzung wird die Stadt Köln in den Organen des Vorstandes und des Wissen-
schaftlichen Beirates vertreten. 
 
4. Mitgliederversammlung des Verbandes der Bibliotheken des Landes Nordrhein-Westfalen e.V. 
Nach § 5 der Satzung besteht das Organ der Mitgliederversammlung aus Vertreterinnen bzw. Vertre-
tern der Mitglieder, die zu entsenden sind.

Beratungsverlauf (1)

10.12.2020 Rat
TOP 2.6.14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3153/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
26.11.2020
Erstellt
29.10.2020 08:58