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3849/2024

Nachfragen aus der 15. Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik zum Zwischenbericht zum Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 und zur 3. Sitzung des Begleitgremiums zum Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 04.12.2024

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Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, Sitzung am 01.04.2025, TOP 4.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

9503 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/51/512 
512 
Vorlagen-Nummer 04.12.2024 
 3849/2024 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 01.04.2025 
 
Nachfragen aus der 15. Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik zur 
Vorlage 0789/2024, Zwischenbericht zum Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan 
der Stadt Köln 2021-2025 und zur 3. Sitzung des Begleitgremiums zum Kommunalen 
Kinder- und Jugendförderplan 
Bei Beratung des Zwischenberichtes zum Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan der 
Stadt Köln 2021-2025 und zur 3. Sitzung des Begleitgremiums zum Kommunalen Kinder- und 
Jugendförderplan (Session-Vorlage 0789/2024) wurden von der Stadtarbeitsgemeinschaft Be-
hindertenpolitik in der 15. Sitzung am 10.09.2024 einige Fragen und Vorschläge an die Ver-
waltung gerichtet, auf die nachfolgend eingegangen wird:    
 
 
Antworten der Verwaltung 
 
Zu Punkt 7 Seite 3 Teilhabemöglichkeiten für alle Kinder, Jugendliche und junge Er-
wachsene schaffen 
- 7.3. Inklusion in der OKJA 
 
Aus ihrem Selbstverständnis heraus, aber auch in Hinblick auf das bis 2028 stufenweise in 
Kraft tretende „Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG“, öffnet sich die aktuelle kommu-
nale Kinder- und Jugendförderplanung bereits perspektivisch der Zielsetzung, eine inklusive 
und moderne Kinder- und Jugendhilfe zu gestalten.  
 
Als Querschnittsaufgaben für alle Handlungsfelder der Kinder- und Jugendförderung sind In-
klusion und Diversität in ihrer vollumfänglichen Bedeutung hinterlegt. Diese dienen zudem als 
Evaluationskriterien bei der Betrachtung der Wirksamkeit von Maßnahmen. 
 
Leitgedanken der Förderplanung sind: 
 die Sicherstellung gesellschaftlicher Teilhabe für alle Kinder und Jugendlichen, indem 
räumliche, fachliche und personelle Angebote – auch im Regelbereich Jugendfreizeitein-
richtungen und Beratungsstellen – inklusiv ausgestaltet werden, 
 Kinder und Jugendliche mit Behinderung von Beginn an mitzudenken, 
 ihnen Zugänge zu ermöglichen und soziale Integration zu fördern und 
 ausgehend von den unterschiedlichen Bedarfen der Kinder und Jugendlichen und ihrer El-
tern, präventive sozialräumliche Angebote zu stärken.  
 
Die Schaffung bestmöglicher Optionen für die Umsetzung der hier formulierten Aufgaben und 
Ziele wird die kommunale Kinder- und Jugendförderplanung sowie alle Handlungsfelder der 
Kinder- und Jugendförderung in Köln in den kommenden Jahren weiterhin begleiten.

2 
 
 
Dies betrifft neben der erforderlichen fachlichen Qualifikation der Mitarbeitenden in der Kinder- 
und Jugendförderung, der Entwicklung barrierefreier Informationen auch die im Rahmen der 
einrichtungsbezogenen Kinder- und Jugendarbeit möglichen, inklusiven Angebote und Zu-
gangswege für alle Kölner Kinder und Jugendlichen.  
 
Aufgrund der auch von der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik beschriebenen, be-
sonderen Bedeutung von familiären Bezugspersonen für Kinder und Jugendliche mit Behinde-
rung, kommt dem Einbezug von Eltern in diese Aufgabenstellung sicherlich eine wichtige 
Rolle zu.  
 
Der Anspruch auf niederschwellige Zugänglichkeit von Angeboten ist insbesondere der Offe-
nen Kinder- und Jugendarbeit inhärent – sowohl für Kinder und Jugendlichen mit als auch 
ohne Behinderungen. Eine besondere Herausforderung ist hierbei – neben der konzeptionel-
len Verankerung von Inklusion – sicherlich die räumliche Anpassung an Anforderungen von 
Inklusion. Die Finanzierung aller geplanten Maßnahmen im Rahmen von Kinder- und Jugend-
förderplanung erfolgt hierbei grundsätzlich vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Rat 
der Stadt Köln für die Maßnahmenjahre innerhalb der Förderplanung.  
 
Zielgruppenbeteiligung zählt als herausragende und auch intensiv gelebte Querschnittsauf-
gabe in allen Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendförderung - sowohl bei der Planung als 
auch bei der Umsetzung von Angeboten. Unter reger und ausdauernder Beteiligung von Köl-
ner Kindern und Jugendlichen, erstellt die Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung im 
Zusammenschluss mit der Stabsstelle „Kinderfreundlichen Kommune“, aktuell ein umfassen-
des Partizipationskonzept unter dem Titel „Misch MIT!“ zur Weiterentwicklung geeigneter und 
inklusiver Partizipationsformate. 
 
Die Verwaltung greift die von der Stadtarbeitsgemeinschaft in ihrer Stellungnahme gestellten 
Fragen und Hinweise gerne auf, und lässt diese in aktuelle und zukünftige Maßnahmengestal-
tungen der Jugendförderung einfließen.  
 
Seit Beginn der aktuellen Förderplanung ist die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik   
zudem ständiges Mitglied des Begleitgremiums zum kommunalen Kinder- und Jugendförder-
plan. Als solches begleitet sie diese Ausgestaltung aller Maßnahmen des Kinder- und Jugend-
förderplanes mit ihrer Expertise intensiv mit. Verstärkt wird die Fachbegleitung hier durch Trä-
ger von bereits inklusiv ausgestalteten Angeboten und Maßnahmen. Die Verwaltung beab-
sichtigt, diese fachliche Begleitung auch in der Laufzeit der folgenden Förderplanung fortzu-
führen.  
 
Gesamtstädtisch betrachtet gibt es unterschiedliche Ausgestaltungen der inklusiven Arbeit in 
der Offenen Kinder- und Jugendarbeit.  
Flächendeckend stehen sowohl spezifische Angebote im Wochen- oder im Ferienprogramm 
zur Verfügung, als auch spezialisierte Einrichtungen, die ihren Schwerpunkt auf inklusive pä-
dagogische und freizeitorientierte Arbeit mit Kindern und Jugendlichen legen.  
Die Angebote finden sowohl in Kooperation mit weiteren Trägern (zum Beispiel der Lebens-
hilfe Köln e.V.) als auch durch das pädagogische Personal der Einrichtung statt. Der Arbeit 
liegen die grundsätzliche Offenheit und Haltung, die Bereitschaft und Kompetenz für zusätzli-
che Anforderungen im Arbeitsalltag sowie die räumlichen und personellen Rahmenbedingun-
gen zu Grunde. 
Weiterhin bieten spezialisierte Jugendeinrichtungen ihre Angebote für Kinder und Jugendliche 
mit Behinderung an jedem Öffnungstag im Rahmen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit an. 
Die Mitarbeitenden sind an diesen Standorten in hohem Maße geschult und ausgebildet, 
ebenso sind alle Angebote auf die Bedürfnisse der Zielgruppe angepasst.    
 
In der Offenen Kinder- und Jugendarbeit gibt es weitere unterschiedliche Projekte, in denen 
die inklusive Arbeit Schwerpunktthema ist.

3 
 
Zu Punkt 6 Seite 4: Informationszugänge für Kinder- und Jugendliche schaffen 
- 6.1 Digitale Tools 
 
Die Verwaltung dankt der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik für den Hinweis und 
wird diesen in ihren weiteren Planungen berücksichtigen.  
 
 
Zu Punkt 7 Seite 3 Teilhabemöglichkeiten für alle Kinder, Jugendliche und junge Er-
wachsene schaffen 
Punkt 7.1. Fortbildung Inklusion  
 
Im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplans sind Qualifizierungsmaßnahmen für Fach-
kräfte hinsichtlich der Inklusionsthematik als wichtiger Baustein gesetzt. Im Dezember 2023 
fand eine Fachveranstaltung mit dem Titel „Inklusion – Wie machst denn du das?“ statt. Inhalt-
lich lag der Fokus auf dem Austausch der Fachkräfte, der Identifikation der Möglichkeiten für 
eine inklusive Arbeit und der Entwicklung einer positiven Haltung zur Inklusion. Die Veranstal-
tung bot Fachvorträge sowie Workshops, um sich mehrere Stunden intensiv dem Thema zu 
widmen.  
Die Fachveranstaltung der Fachabteilung Kinderinteressen und Jugendförderung fand in Ko-
operation der „Jugendzentren Köln gGmbH“ statt und wurde durch weitere Träger der Jugend-
hilfe innerhalb und außerhalb Kölns unterstützt.  
 
Der stadtweite und trägerübergreifende „Arbeitskreis Inklusion“, der mehrmals im Jahr tagt, 
knüpft thematisch an der Fachveranstaltung an. Er hat unter anderem eine Handreichung zur 
inklusiven Offenen Kinder- und Jugendarbeit entwickelt. Die Handreichung bietet Vorschläge 
zum Umgang mit herausfordernden konzeptionellen Fragen und Situationen, die in der inklusi-
ven Arbeit im freiwilligen und offenen Kontext aufkommen. 
 
 
Zu Punkt 7 Seite 4 Teilhabemöglichkeiten für alle Kinder, Jugendliche und junge Er-
wachsene schaffen  
- 7.2 Veedel Ferien Feez 
 
Die Verwaltung dankt der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik für den Hinweis und 
wird diesen in ihren weiteren Planungen berücksichtigen, sofern die finanziellen und personel-
len Ressourcen eine Fortsetzung des „Veedel Ferien Feez“ zulassen sollten.  
 
 
Zu Punkt 1.2.3 Seite 4 Spielplatzbedarfsplanung  
Fortschreibung der Spielraumplanung für die Jahre 2025 – 2030 
 
Im Rahmen der Erstellung der Konzeption zur Spielraumplanung 2025-2030 wurden die Stadt-
arbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, die städtische Behindertenbeauftragte und externe 
Fachinstitutionen intensiv eingebunden. 
 
Die barrierefreie Erreichbarkeit von Spielräumen, um voraussetzungslose Zugänge zu eröffnen, 
ein möglichst inklusiv nutzbares Spielangebot und Anreize für gemeinsames Spiel zu setzen, 
ist bei der Planung und Umsetzung neuer Spielplatzanlagen für die Verwaltung von besonderer 
Bedeutung.  
In einem Fachgespräch zwischen Vertreter*innen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behinderten-
politik am 14.11.2024 wurden Empfehlungen zur Einbindung externer Fachleute bei der inklu-
siven Spielraumplanung ausgesprochen und Verabredungen für die zukünftige Zusammenar-
beit mit der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik getroffen. Das Ziel ist ein kontinuierli-
cher fachlicher Austausch in Bezug auf die Weiterentwicklung inklusiver Spielraumschaffung.  
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

01.04.2025 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 4.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3849/2024
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
04.12.2024
Erstellt
02.12.2024 08:28