3849/2024
Nachfragen aus der 15. Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik zum Zwischenbericht zum Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 und zur 3. Sitzung des Begleitgremiums zum Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/51/512 512 Vorlagen-Nummer 04.12.2024 3849/2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 01.04.2025 Nachfragen aus der 15. Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik zur Vorlage 0789/2024, Zwischenbericht zum Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 und zur 3. Sitzung des Begleitgremiums zum Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan Bei Beratung des Zwischenberichtes zum Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 und zur 3. Sitzung des Begleitgremiums zum Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan (Session-Vorlage 0789/2024) wurden von der Stadtarbeitsgemeinschaft Be- hindertenpolitik in der 15. Sitzung am 10.09.2024 einige Fragen und Vorschläge an die Ver- waltung gerichtet, auf die nachfolgend eingegangen wird: Antworten der Verwaltung Zu Punkt 7 Seite 3 Teilhabemöglichkeiten für alle Kinder, Jugendliche und junge Er- wachsene schaffen - 7.3. Inklusion in der OKJA Aus ihrem Selbstverständnis heraus, aber auch in Hinblick auf das bis 2028 stufenweise in Kraft tretende „Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG“, öffnet sich die aktuelle kommu- nale Kinder- und Jugendförderplanung bereits perspektivisch der Zielsetzung, eine inklusive und moderne Kinder- und Jugendhilfe zu gestalten. Als Querschnittsaufgaben für alle Handlungsfelder der Kinder- und Jugendförderung sind In- klusion und Diversität in ihrer vollumfänglichen Bedeutung hinterlegt. Diese dienen zudem als Evaluationskriterien bei der Betrachtung der Wirksamkeit von Maßnahmen. Leitgedanken der Förderplanung sind: die Sicherstellung gesellschaftlicher Teilhabe für alle Kinder und Jugendlichen, indem räumliche, fachliche und personelle Angebote – auch im Regelbereich Jugendfreizeitein- richtungen und Beratungsstellen – inklusiv ausgestaltet werden, Kinder und Jugendliche mit Behinderung von Beginn an mitzudenken, ihnen Zugänge zu ermöglichen und soziale Integration zu fördern und ausgehend von den unterschiedlichen Bedarfen der Kinder und Jugendlichen und ihrer El- tern, präventive sozialräumliche Angebote zu stärken. Die Schaffung bestmöglicher Optionen für die Umsetzung der hier formulierten Aufgaben und Ziele wird die kommunale Kinder- und Jugendförderplanung sowie alle Handlungsfelder der Kinder- und Jugendförderung in Köln in den kommenden Jahren weiterhin begleiten. 2 Dies betrifft neben der erforderlichen fachlichen Qualifikation der Mitarbeitenden in der Kinder- und Jugendförderung, der Entwicklung barrierefreier Informationen auch die im Rahmen der einrichtungsbezogenen Kinder- und Jugendarbeit möglichen, inklusiven Angebote und Zu- gangswege für alle Kölner Kinder und Jugendlichen. Aufgrund der auch von der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik beschriebenen, be- sonderen Bedeutung von familiären Bezugspersonen für Kinder und Jugendliche mit Behinde- rung, kommt dem Einbezug von Eltern in diese Aufgabenstellung sicherlich eine wichtige Rolle zu. Der Anspruch auf niederschwellige Zugänglichkeit von Angeboten ist insbesondere der Offe- nen Kinder- und Jugendarbeit inhärent – sowohl für Kinder und Jugendlichen mit als auch ohne Behinderungen. Eine besondere Herausforderung ist hierbei – neben der konzeptionel- len Verankerung von Inklusion – sicherlich die räumliche Anpassung an Anforderungen von Inklusion. Die Finanzierung aller geplanten Maßnahmen im Rahmen von Kinder- und Jugend- förderplanung erfolgt hierbei grundsätzlich vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Rat der Stadt Köln für die Maßnahmenjahre innerhalb der Förderplanung. Zielgruppenbeteiligung zählt als herausragende und auch intensiv gelebte Querschnittsauf- gabe in allen Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendförderung - sowohl bei der Planung als auch bei der Umsetzung von Angeboten. Unter reger und ausdauernder Beteiligung von Köl- ner Kindern und Jugendlichen, erstellt die Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung im Zusammenschluss mit der Stabsstelle „Kinderfreundlichen Kommune“, aktuell ein umfassen- des Partizipationskonzept unter dem Titel „Misch MIT!“ zur Weiterentwicklung geeigneter und inklusiver Partizipationsformate. Die Verwaltung greift die von der Stadtarbeitsgemeinschaft in ihrer Stellungnahme gestellten Fragen und Hinweise gerne auf, und lässt diese in aktuelle und zukünftige Maßnahmengestal- tungen der Jugendförderung einfließen. Seit Beginn der aktuellen Förderplanung ist die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik zudem ständiges Mitglied des Begleitgremiums zum kommunalen Kinder- und Jugendförder- plan. Als solches begleitet sie diese Ausgestaltung aller Maßnahmen des Kinder- und Jugend- förderplanes mit ihrer Expertise intensiv mit. Verstärkt wird die Fachbegleitung hier durch Trä- ger von bereits inklusiv ausgestalteten Angeboten und Maßnahmen. Die Verwaltung beab- sichtigt, diese fachliche Begleitung auch in der Laufzeit der folgenden Förderplanung fortzu- führen. Gesamtstädtisch betrachtet gibt es unterschiedliche Ausgestaltungen der inklusiven Arbeit in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Flächendeckend stehen sowohl spezifische Angebote im Wochen- oder im Ferienprogramm zur Verfügung, als auch spezialisierte Einrichtungen, die ihren Schwerpunkt auf inklusive pä- dagogische und freizeitorientierte Arbeit mit Kindern und Jugendlichen legen. Die Angebote finden sowohl in Kooperation mit weiteren Trägern (zum Beispiel der Lebens- hilfe Köln e.V.) als auch durch das pädagogische Personal der Einrichtung statt. Der Arbeit liegen die grundsätzliche Offenheit und Haltung, die Bereitschaft und Kompetenz für zusätzli- che Anforderungen im Arbeitsalltag sowie die räumlichen und personellen Rahmenbedingun- gen zu Grunde. Weiterhin bieten spezialisierte Jugendeinrichtungen ihre Angebote für Kinder und Jugendliche mit Behinderung an jedem Öffnungstag im Rahmen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit an. Die Mitarbeitenden sind an diesen Standorten in hohem Maße geschult und ausgebildet, ebenso sind alle Angebote auf die Bedürfnisse der Zielgruppe angepasst. In der Offenen Kinder- und Jugendarbeit gibt es weitere unterschiedliche Projekte, in denen die inklusive Arbeit Schwerpunktthema ist. 3 Zu Punkt 6 Seite 4: Informationszugänge für Kinder- und Jugendliche schaffen - 6.1 Digitale Tools Die Verwaltung dankt der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik für den Hinweis und wird diesen in ihren weiteren Planungen berücksichtigen. Zu Punkt 7 Seite 3 Teilhabemöglichkeiten für alle Kinder, Jugendliche und junge Er- wachsene schaffen Punkt 7.1. Fortbildung Inklusion Im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplans sind Qualifizierungsmaßnahmen für Fach- kräfte hinsichtlich der Inklusionsthematik als wichtiger Baustein gesetzt. Im Dezember 2023 fand eine Fachveranstaltung mit dem Titel „Inklusion – Wie machst denn du das?“ statt. Inhalt- lich lag der Fokus auf dem Austausch der Fachkräfte, der Identifikation der Möglichkeiten für eine inklusive Arbeit und der Entwicklung einer positiven Haltung zur Inklusion. Die Veranstal- tung bot Fachvorträge sowie Workshops, um sich mehrere Stunden intensiv dem Thema zu widmen. Die Fachveranstaltung der Fachabteilung Kinderinteressen und Jugendförderung fand in Ko- operation der „Jugendzentren Köln gGmbH“ statt und wurde durch weitere Träger der Jugend- hilfe innerhalb und außerhalb Kölns unterstützt. Der stadtweite und trägerübergreifende „Arbeitskreis Inklusion“, der mehrmals im Jahr tagt, knüpft thematisch an der Fachveranstaltung an. Er hat unter anderem eine Handreichung zur inklusiven Offenen Kinder- und Jugendarbeit entwickelt. Die Handreichung bietet Vorschläge zum Umgang mit herausfordernden konzeptionellen Fragen und Situationen, die in der inklusi- ven Arbeit im freiwilligen und offenen Kontext aufkommen. Zu Punkt 7 Seite 4 Teilhabemöglichkeiten für alle Kinder, Jugendliche und junge Er- wachsene schaffen - 7.2 Veedel Ferien Feez Die Verwaltung dankt der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik für den Hinweis und wird diesen in ihren weiteren Planungen berücksichtigen, sofern die finanziellen und personel- len Ressourcen eine Fortsetzung des „Veedel Ferien Feez“ zulassen sollten. Zu Punkt 1.2.3 Seite 4 Spielplatzbedarfsplanung Fortschreibung der Spielraumplanung für die Jahre 2025 – 2030 Im Rahmen der Erstellung der Konzeption zur Spielraumplanung 2025-2030 wurden die Stadt- arbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, die städtische Behindertenbeauftragte und externe Fachinstitutionen intensiv eingebunden. Die barrierefreie Erreichbarkeit von Spielräumen, um voraussetzungslose Zugänge zu eröffnen, ein möglichst inklusiv nutzbares Spielangebot und Anreize für gemeinsames Spiel zu setzen, ist bei der Planung und Umsetzung neuer Spielplatzanlagen für die Verwaltung von besonderer Bedeutung. In einem Fachgespräch zwischen Vertreter*innen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behinderten- politik am 14.11.2024 wurden Empfehlungen zur Einbindung externer Fachleute bei der inklu- siven Spielraumplanung ausgesprochen und Verabredungen für die zukünftige Zusammenar- beit mit der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik getroffen. Das Ziel ist ein kontinuierli- cher fachlicher Austausch in Bezug auf die Weiterentwicklung inklusiver Spielraumschaffung. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3849/2024
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 04.12.2024
- Erstellt
- 02.12.2024 08:28