1086/2024
Beantwortung der Bürgereingabe nach § 24 GO „Kleingartenanlage im Stadtpark"
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Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle VIII/67/671 20/24B Vorlagen-Nummer 1086/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 22.04.2024 Beantwortung der Bürgereingabe nach § 24 GO „Kleingartenanlage im Stadtpark" Die betroffene Kleingartenanlage im westlichen Teil des Mülheimer Stadtgartens liegt auf städtischem Grund. Die Fläche ist verpachtet, jedoch nicht an den Generalpächter Kreisver- band Kölner Gartenfreunde e.V. Die Kleingartenanlage ist, auch wenn sie nicht durch einen Bebauungsplan gesichert ist, als Dauerkleingartenanlage nach dem Bundeskleingartengesetz (BKleingG) zu behandeln, da sie bereits vor Inkrafttreten des BKleingG bestand und sich auf städtischem Grund befindet. Die Pachtverträge sind auf unbestimmte Zeit geschlossen und können nur nach den Bestimmun- gen des BKleingG gekündigt werden. Eine Umnutzung der Fläche wird seitens des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen der Stadt Köln nicht angestrebt, da zum einen eine Unterversorgung mit Kleingärten im Stadt- bezirk Mülheim besteht und zum anderen die räumliche Nähe der Kleingartenanlage zum an- grenzenden Geschosswohnungsbau für die Erreichbarkeit der Anlage besonders günstig ist.
Anlage 1- Bürgereingabe Kleingartenanlage im Stadtpark
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1 Hölzer, Christoph Betreff: WG: Anregung Stadtpark Mülheim Von: An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de> Betreff: Anregung Stadtpark Mülheim Sehr verehrte Ratsmitglieder und Bezirksvertreter, Angesicht der wachsenden Bevölkerung in Köln-Mülheim und der immer knapper werdenden Ressourcen, rege ich die Überprüfung der weiteren Nutzung der Kleingartenanlage im Stadtpark Köln-Mülheim an, hinsichtlich der Beendigung der Pachtverträge und der Umgestaltung der Grünfläche in Sport- bzw./oder Erholungsanlage. Der aktuelle Zustand des Stadtparks in Köln-Mülheim wird der großen Anfrage seitens der Bevölkerung zur Erholung und sportlichen Aktivitäten weitgehend nicht gerecht. Vielmehr kann man von chaotischen bis unerträglichen Zuständen sprechen, die eine Erholung unmöglich machen. Trotz der unermüdlichen Bemühungen von verschiedenen Ämtern und der AWB zur Instandhaltung der Parkanlage, verschlechtert sich deren Zustand weiterhin von Jahr zu Jahr. Sichtbar wird er von Frühling bis im Spätherbst. Meiner Auffassung nach, kann man der oben genannten Anfrage nur durch die Ausweitung der Parkfläche, erfüllen. Dies erfordert eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Ressourcen im Stadtpark und eine Neubewertung derer Nutzungsmöglichkeiten. Dazu gehört an erster Stelle das Analysieren der Verhältnisse zur Nutzung der Kleingartenanlage im Westen des Stadtparks, gegenüber einer Umgestaltung in Sport- bzw./oder Parkanlage. Ich bin der festen Überzeugung, dass diese Umgestaltung zunächst direkt zugunsten von mehr sportlichen Aktivitäten der naheliegenden Schulen bzw. Gymnasien zugute kommen wird. Darüber hinaus wird sich die oben beschriebene Lage deutlich entspannen. Als Nutznießer der Parkanlage und langjähriger Bürger von Köln-Mülheim, berufe ich mich auf den § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) und reiche meine Anregung ein, mit der Bitte um eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1086/2024
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 08.04.2024
- Erstellt
- 25.03.2024 11:40