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1086/2024

Beantwortung der Bürgereingabe nach § 24 GO „Kleingartenanlage im Stadtpark"

Mitteilung BV 08.04.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 22.04.2024, TOP 10.2.9

Mitteilung BV

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Anlage 1- Bürgereingabe Kleingartenanlage im Stadtpark

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Mitteilung BV

1216 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/671 
20/24B 
Vorlagen-Nummer 
 1086/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 22.04.2024 
 
Beantwortung der Bürgereingabe nach § 24 GO „Kleingartenanlage im Stadtpark" 
Die betroffene Kleingartenanlage im westlichen Teil des Mülheimer Stadtgartens liegt auf 
städtischem Grund. Die Fläche ist verpachtet, jedoch nicht an den Generalpächter Kreisver-
band Kölner Gartenfreunde e.V.  
 
Die Kleingartenanlage ist, auch wenn sie nicht durch einen Bebauungsplan gesichert ist, als 
Dauerkleingartenanlage nach dem Bundeskleingartengesetz (BKleingG) zu behandeln, da sie 
bereits vor Inkrafttreten des BKleingG bestand und sich auf städtischem Grund befindet. Die 
Pachtverträge sind auf unbestimmte Zeit geschlossen und können nur nach den Bestimmun-
gen des BKleingG gekündigt werden.  
 
Eine Umnutzung der Fläche wird seitens des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen 
der Stadt Köln nicht angestrebt, da zum einen eine Unterversorgung mit Kleingärten im Stadt-
bezirk Mülheim besteht und zum anderen die räumliche Nähe der Kleingartenanlage zum an-
grenzenden Geschosswohnungsbau für die Erreichbarkeit der Anlage besonders günstig ist.

Anlage 1- Bürgereingabe Kleingartenanlage im Stadtpark

2026 Zeichen

1
Hölzer, Christoph
Betreff: WG: Anregung Stadtpark Mülheim
Von:   
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de> 
Betreff: Anregung Stadtpark Mülheim 
 
Sehr verehrte Ratsmitglieder und Bezirksvertreter, 
 
Angesicht der wachsenden Bevölkerung in Köln-Mülheim und der immer knapper werdenden Ressourcen, 
rege ich die Überprüfung der weiteren Nutzung der Kleingartenanlage im Stadtpark Köln-Mülheim an, 
hinsichtlich der Beendigung der Pachtverträge und der Umgestaltung der Grünfläche in Sport- bzw./oder 
Erholungsanlage. 
 
Der aktuelle Zustand des Stadtparks in Köln-Mülheim wird der großen Anfrage seitens der Bevölkerung zur 
Erholung und sportlichen Aktivitäten weitgehend nicht gerecht. Vielmehr kann man von chaotischen bis 
unerträglichen Zuständen sprechen, die eine Erholung unmöglich machen. Trotz der unermüdlichen 
Bemühungen von verschiedenen Ämtern und der AWB zur Instandhaltung der Parkanlage, verschlechtert 
sich deren Zustand weiterhin von Jahr zu Jahr. Sichtbar wird er von Frühling bis im Spätherbst.  
 
Meiner Auffassung nach, kann man der oben genannten Anfrage nur durch die Ausweitung  der Parkfläche, 
erfüllen. Dies erfordert eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Ressourcen im Stadtpark und eine 
Neubewertung derer Nutzungsmöglichkeiten. Dazu gehört an erster Stelle das Analysieren der Verhältnisse 
zur Nutzung der Kleingartenanlage im Westen des Stadtparks, gegenüber einer Umgestaltung in Sport- 
bzw./oder Parkanlage.  
 
Ich bin der festen Überzeugung, dass diese Umgestaltung zunächst direkt zugunsten von mehr sportlichen 
Aktivitäten der naheliegenden Schulen bzw. Gymnasien zugute kommen wird. Darüber hinaus wird sich die 
oben beschriebene Lage deutlich entspannen.  
 
Als Nutznießer der Parkanlage und langjähriger Bürger von Köln-Mülheim, berufe ich mich auf den § 24 
der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) und reiche meine Anregung ein, mit der Bitte um 
eine Antwort. 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf (1)

22.04.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.9 Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1086/2024
Typ
Mitteilung BV
Datum
08.04.2024
Erstellt
25.03.2024 11:40