AN/0540/2021
Änderung der Zuständigkeitsordnung des Digitalisierungsausschusses
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Gem. Antrag nach § 3 (Volt)
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Köln CDU-Fraktion im im Rat der Stadt Köln SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Köln FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln Ratsgruppe KLIMA FREUNDE im Rat der Stadt Köln An die Vorsitzende des Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 11.03.2021 AN/0540/2021 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 23.03.2021 Änderung der Zuständigkeitsordnung des Digitalisierungsausschusses Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragstellenden bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Rates am 23.03.2021 zu setzen: Beschluss I. Die Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln wird erweitert um einen Paragraphen „Digitali- sierungsausschuss“, in dem die Entscheidungs- und Vorberatungsbefugnisse wie folgt gere- gelt werden: (1) Dem Digitalisierungsausschuss wird die Entscheidungsbefugnis in folgenden An- gelegenheiten übertragen: 1. Beteiligung der Stadtverwaltung an Projekten der Digitalisierung / der digitalen Transformation ab einer Eigenbeteiligung in Höhe von mehr als 300.000 € bis zu 1,5 Mio.€; 2. Bedarfsfeststellung von Lieferun gen und Leistungen im Bereich von Hard - und Software sowie von Support- und Beratungsdienstleistungen zur Digitalisierung / zur digitalen Transformation von mehr als 300.000 € bis zu 1,5 Mio. €; 3. Beteiligung an Förderprojekten zur Digitalisierung / zur digitalen Transformation ab einer Eigenbeteiligung der Stadt von mehr als 300.000 € bis 1,5 Mio €. 4. Bei einer Summe von 50.000 € - 300.000 € ist der Digitalisierungsausschuss über die zuvor genannten Punkte vorab zu informieren. - 2 - 5. Thematisch betroffene Fachausschüsse werden vorberatend eingebunden. (2) Insbesondere in folgenden Angelegenheiten ist der Digitalisierungsausschuss vorberatend im Sinne des § 1 Abs. 5 dieser Zuständigkeitsordnung zu beteiligen: 1. Gründung, Erwerb oder Veräußerung/Künd igung von Mitgliedschaften und Unter- nehmensbeteiligungen mit Schwerpunkt Digitalisierung 2. Grundsatzfragen der Digitalisierung / der digitalen Transformation und der strategi- schen Ausrichtung der Digitalisierung / digitalen Transformation, insbesondere bei Angelegenheiten der schulischen und außerschulischen Bildung, der Smart City, der Open Source Strategie, der digitalen Teilhabe, dem Datenschutz, der Datensicherheit und der Datenkommerzialisierung, der digitalen Diskriminierung, der digitalen Infra- struktur (insbesondere der Verkehrs - und Energieinfrastruktur), im Bereich des e - Sport, des e-Government und des open Government II. § 14 Abs. 5 der Zuständigkeitsordnung wird in Bezug auf die Entscheidungsbefugnisse des Liegenschaftsausschusses wie folgt geändert: „Bedarfsfeststellungen von Lieferungen und Leistungen für fachliche und dv-technische Aufgaben der Liegenschafts -, Vermessungs - und Katasterverwaltung einschließlich des Geodatenmanagements bei Auftragswerten von mehr als € 100.000 bis einschli eßlich € 1 Mio.“ III. § 8 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung wird in Bezug auf die Vorberatungszuständigkeiten des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales ergänzt um eine Ziffer 8: „Grundsatzfragen der Digitalisierung.“ „Bedarfsfeststellung von Lieferungen und Leistungen im Bereich von Hard - und Software sowie von Support- und Beratungsdienstleistungen zur Digitalisierung / zur digitalen Trans- formation von mehr als 300.000 € bis zu 1,5 Mio. €, soweit diese Hard - und Software von Beschäftigten der Stadt Köln verwendet werden soll; insbesondere gilt dies für solche Hard- und Software, deren Einführung, Anwendung und Erweiterung der Mitbestimmungspflicht des Personalrats unterliegt.“ Begründung Köln steht als wachsende e uropäische Metropole vor erheblichen Herausforderungen, die nur mit einer ganzheitlichen Digitaloffensive zu meistern sind. Alle Bereiche städtischer Zu- ständigkeit können davon profitieren. Eine besondere Bedeutung kommt der Digitalisierung der Verwaltung zu. Intelligent und nachhaltig umgesetzt hilft die Digitalisierung der Verwaltung, ihre Aufgaben wirksamer und effizienter zu erfüllen. Sie trägt dazu bei, den Wirtschaftsstandort zu stärken, Klima - und Umweltschutz zu verbessern, die Energiewende umzuset zen, zukunftsfähige Mobilitätskon- zepte zu realisieren, die Zivilgesellschaft zu stärken, politische Beteiligung zu fördern und die Lebensqualität für alle Kölnerinnen und Kölner zu erhöhen. Dafür soll ein Smart City Masterplan entwickelt werden, in dem u.a. der Ausbau des gesam- ten Dienstleistungs- und Digitalsegments der Verwaltung inklusive beschleunigter Verwal- tungsprozesse vorangetrieben wird, ein durchgängiges digitales Prozessmanagement auf - und die Vorreiterrolle bei der digitalen Infrastruktur (Glas faser, 5G und LoRaWAN) ausge- baut werden. - 3 - Die Stadt Köln soll eine Vorreiterrolle in der Digitalisierung für Verwaltung, städtische Betrie- be sowie die Schulen übernehmen. Dabei sollen verstärkt innovative Technologien und Me- thoden zum Einsatz kommen, die tiefgreifende Transformationsprozesse in allen betroffenen Bereichen anstoßen und deshalb auch einer politischen Begleitung bedürfen. Hierzu gehö- ren beispielsweise Plattformtechnologien, mit denen neue Geschäfts - und Betriebsformen auch im öffentlichen Ber eich unterstützt werden, Algorithmen für automatisierte Entschei- dungsprozesse, Anwendungen der künstlichen Intelligenz, Gamifizierung und Augmented Reality. Dies alles sind zukunftsbestimmende technische Entwicklungen, die ganzheitlich unter den Gesichtspunkten ihrer Governance, des Datenschutzes, der IT-Sicherheit und der Auswirkungen auf die Gesellschaft betrachtet werden müssen. Hinzu kommt die Vernetzung der Digitalisierungsinitiativen in der Stadt Köln mit solchen im Land NRW, bundesweit und im internationalen Kontext. Um diese Ziele zu erreichen und die Digitalisierungsprozesse in der Stadt ganzheitlich zu planen und wirksam umzusetzen, müssen die digitalen Kompetenzen sowohl in der Verwal- tung wie auch im Rat der Stadt gebündelt werden. Stadtverwaltun g und Rat müssen als Partner die digitale Transformation gestalten. Dazu hat der Rat der Stadt Köln in seiner konstituierenden Sitzung am 03.12.2020 gemäß § 57 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW die Einrichtung des Digitalisierungsausschusses be- schlossen, dem 13 stimmberechtigte Mitglieder und 17 beratende Mitglieder angehören. Mit dem Digitalisierungsausschuss soll ein Gremium geschaffen werden, in dem alle relevanten Digitalisierungsmaßnahmen in der Stadt beraten und in der Umsetzung begleitet werden. Um dies zu ermöglichen, sollen dem Digitalisierungsausschuss die Entscheidungsbefugnisse in folgenden Angelegenheiten übertragen werden: 1. Beteiligung der Stadtverwaltung an Digitalisierungsprojekten mit besonderer Bedeutung ab einer Eigenbeteiligung i.H.v. 300.000 € bis zu 1,5 Mio.€. Die Wertgrenzen zur Entschei- dung durch den Ausschuss orientieren sich an den Bestimmungen von § 5 der Zuständig- keitsordnung für Bedarfsfeststellungen. 2. Bedarfsfeststellung von Lieferungen und Leistungen zur Beschaffung von Hard- und Soft- ware, von Support- und Beratungsdienstleistungen zur Digitalisierung bei Auftragswerten von mehr als 300.000 € bis zu 1,5 Mio. €, 3. Beteiligung an Förderprojekten zur Digitalisierung ab einer Eigenbeteiligung der Stadt i. H. v. 300.000 €. Dem Digitalisierungsausschuss sollen diese Entscheidungsbefugnisse in Digitalisierungsfra- gen auch dann übertragen werden, wenn ● die Zuständigkeitsordnung keine besondere Entscheidungbefugnis vorsieht ● mehrere Ausschüsse entscheidungsbefugt sind und das für die Entscheidung erforderliche Einvernehmen zwischen den Ausschüssen nicht hergestellt werden kann ● in Zweifelsfällen über den entscheidungsbefugten Ausschuss Vorberatend im Sinne des § 1 Abs. 5 der Zuständigkeitsordnung soll der Digitalisierungsaus- schuss insbesondere bei allen Entscheidungen über Mitgliedschaften und Beteiligungen der Stadt mit Digitalisierungsbezug sowie in allen Grundsatzfragen der Digitalisierung beteil igt werden. In Grundsatzfragen der Digitalisierung soll auch der Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales vorausgehend zur Beratung eingebunden wer- den. Er wird gleichzeitig von den Entscheidungsbefugnissen in Bedarfsfes tstellungen mit Digitalisierungsbezug entlastet. - 4 - Mit freundlichen Grüßen, gez. Christiane Martin Jennifer Glashagen Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen Fraktionsvorsitzende Volt Bernd Petelkau Christian Joisten Fraktionsvorsitzender CDU Fraktionsvorsitzender SPD John Akude Ralph Sterck MdR, Klimafreunde Fraktionsvorsitzender FDP Jörg Detjen Fraktionsvorsitzender DIE LINKE
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0540/2021
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 (Volt)
- Datum
- 11.03.2021
- Erstellt
- 11.03.2021 11:07