2825/2023
Mitgliedschaft Radregion Rheinland e. V.
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle III/68/682/3 Vorlagen-Nummer 2825/2023 Freigabedatum 25.09.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Mitgliedschaft Radregion Rheinland e. V. Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beauftragt die Verwaltung, dass die Stadt Köln zum 01.01.2024 dem Verein Radre- gion Rheinland e.V. beitritt. Verkehrsausschuss 21.11.2023 Finanzausschuss 04.12.2023 Rat 07.12.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 50.000,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 50.000,00 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Radregion Rheinland e.V. ist ein im Jahr 2011 gegründeter Verein und Zusammenschluss von Kreisen und kreisfreien Städten in der Region Köln/Bonn zur Förderung des Radverkehrs. Bisher wurden die Interessen der Stadt Köln durch Köln Tourismus vertreten. Die Beteiligung soll ab 2024 direkt durch die Stadt Köln erfolgen. Ein umfangreicher Strategieprozess hat zu einer Änderung der Themenschwerpunkte des Vereins geführt. Die RadRegion Rheinland wird sich zukünftig nicht mehr verstärkt touristi- schen Themen und Verkehren widmen, sondern sich auf fahrradfreundliche Infrastruktur und planerischen Aufgaben konzentrieren. Ziel ist es, Bürger*innen zum Radfahren zu animieren und den Radverkehr in der Region zu fördern. Im Zuge des Strategiewechsels ist es sinnvoll und ratsam, dass die Stadt Köln, insbesondere nach der Neugliederung der Vereinsaufgaben, ab dem 01.01.2024, Mitglied in der Radregion Rheinland wird. Durch den Vereinsbeitritt wird die Stadt Köln grundsätzlich darin unterstützt, Verlagerungen vom motorisierten Individualverkehr auf den Radverkehr zu erreichen. 3 Damit die Stadt Köln ab 2024 neues Mitglied werden und Einfluss auf die Ziele, die Ausrich- tung und das Handeln des Vereins nehmen kann, hat die Köln Tourismus GmbH ihre Mitglied- schaft zum Jahresende 2023 gekündigt. Sie wird gegebenenfalls als Kooperationspartner in Hinblick auf Marketingthemen fungieren. Bei Vereinsbeitritt wird der Verein auf die satzungsgemäße Aufnahmegebühr für neue Mitglie- der verzichten. Die fachliche Ausübung der Vereinsmitgliedschaft erfolgt innerhalb des Amtes für nachhaltige Mobilitätsentwicklung – Abteilung Nahmobilität und Verkehrssimulation. Hintergrund der Satzungsänderung der RadRegion Rheinland Der Radregion Rheinland e.V. ist ein im Jahr 2011 gegründeter Verein und Zusammenschluss von Kreisen und kreisfreien Städten in der Region Köln/Bonn. Beteiligt sind die Städte Köln, Bonn, Leverkusen und die umliegenden Kreise. Gemeinsames Ziel ist es, das Radfahren für Naherholungssuchende sowie Touristinnen und Touristen attraktiv zu gestalten. Dabei initiiert, koordiniert und kommuniziert der Verein gesamtregionale Fahrradangebote, wie beispielsweise Themenrouten, das Knotenpunktsystem und digitale Anwendungen. Die diver- sen Akteure aus Verwaltungen, Tourismusorganisationen, Verbänden und Leistungsträgern arbeiten eng zusammen und tauschen sich in regelmäßigen Arbeitskreisen aus, um das Thema „Fahrrad“ stärker zu platzieren. Zudem kümmert sich der Verein um die Weiterentwicklung der Qualitätsstrategie für Radinfra- struktur und Radservice über kommunale Grenzen hinweg. Insgesamt verfolgen die damit zu- sammenhängenden Aktivitäten in der Netzwerkarbeit und im Binnenmarketing das Ziel, den Radverkehr in der Region zu fördern und die Partnerinnen und Partner für eine nachhaltige Qualitätssicherung zu sensibilisieren. Dabei leistet die Vereinsarbeit einen äußerst wichtigen Beitrag. Finanzierung Der Beitritt der Stadt Köln soll nach erfolgter Beschlussfassung zum 1. Januar 2024 erfolgen. Der Mitgliedsbeitrag zum Verein Radregion Rheinland e.V. setzt sich laut Vereinssatzung aus einem Sockelbeitrag in Höhe von 10.000 € sowie einer Umlage nach Einwohnergrößenklas- sen zusammen. Für Köln beträgt diese Umlage 40.000 €. Mithin entstehen zukünftig jährliche Kosten für die Mitgliedschaft in Höhe von 50.000 €. Eine entsprechende Aufwandsermächtigung zur Finanzierung des Mitgliedsbeitrages für das Kalenderjahr 2024 steht im Haushaltsplan 2023/2024 im Haushaltsjahr 2024 im Teilergebnis- plan des Amtes für nachhaltige Mobilitätsentwicklung in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen, zur Verfügung. Die ab dem Jahr 2025 erforderlichen Aufwandsermächtigungen zur Finanzierung der jährlichen Mitgliedsbeiträge werden durch das Dezernat für Mobilität im Rahmen der Haushaltsaufstel- lungsprozesse 2025ff. ebenfalls im Teilergebnisplan des Amtes für nachhaltige Mobilitätsent- wicklung in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen, innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Um- schichtungen, vorgesehen.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Es handelt sich lediglich um eine Mitgliedschaft in einem Verein. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2825/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 25.09.2023
- Erstellt
- 31.08.2023 15:19