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2825/2023

Mitgliedschaft Radregion Rheinland e. V.

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 25.09.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.12.2023, TOP 10.16

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Rat

5578 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/682/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 2825/2023 
Freigabedatum 
25.09.2023  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Mitgliedschaft Radregion Rheinland e. V.  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, dass die Stadt Köln zum 01.01.2024 dem Verein Radre-
gion Rheinland e.V. beitritt.  
 
 
Verkehrsausschuss 21.11.2023 
Finanzausschuss 04.12.2023 
Rat 07.12.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  50.000,00 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    50.000,00 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Der Radregion Rheinland e.V. ist ein im Jahr 2011 gegründeter Verein und Zusammenschluss 
von Kreisen und kreisfreien Städten in der Region Köln/Bonn zur Förderung des Radverkehrs. 
Bisher wurden die Interessen der Stadt Köln durch Köln Tourismus vertreten. Die Beteiligung 
soll ab 2024 direkt durch die Stadt Köln erfolgen. 
Ein umfangreicher Strategieprozess hat zu einer Änderung der Themenschwerpunkte des 
Vereins geführt. Die RadRegion Rheinland wird sich zukünftig nicht mehr verstärkt touristi-
schen Themen und Verkehren widmen, sondern sich auf fahrradfreundliche Infrastruktur und 
planerischen Aufgaben konzentrieren. Ziel ist es, Bürger*innen zum Radfahren zu animieren 
und den Radverkehr in der Region zu fördern. 
Im Zuge des Strategiewechsels ist es sinnvoll und ratsam, dass die Stadt Köln, insbesondere 
nach der Neugliederung der Vereinsaufgaben, ab dem 01.01.2024, Mitglied in der Radregion 
Rheinland wird. Durch den Vereinsbeitritt wird die Stadt Köln grundsätzlich darin unterstützt, 
Verlagerungen vom motorisierten Individualverkehr auf den Radverkehr zu erreichen.

3 
Damit die Stadt Köln ab 2024 neues Mitglied werden und Einfluss auf die Ziele, die Ausrich-
tung und das Handeln des Vereins nehmen kann, hat die Köln Tourismus GmbH ihre Mitglied-
schaft zum Jahresende 2023 gekündigt. Sie wird gegebenenfalls als Kooperationspartner in 
Hinblick auf Marketingthemen fungieren. 
Bei Vereinsbeitritt wird der Verein auf die satzungsgemäße Aufnahmegebühr für neue Mitglie-
der verzichten. Die fachliche Ausübung der Vereinsmitgliedschaft erfolgt innerhalb des Amtes 
für nachhaltige Mobilitätsentwicklung – Abteilung Nahmobilität und Verkehrssimulation. 
 
Hintergrund der Satzungsänderung der RadRegion Rheinland 
Der Radregion Rheinland e.V. ist ein im Jahr 2011 gegründeter Verein und Zusammenschluss 
von Kreisen und kreisfreien Städten in der Region Köln/Bonn. Beteiligt sind die Städte Köln, 
Bonn, Leverkusen und die umliegenden Kreise. Gemeinsames Ziel ist es, das Radfahren für 
Naherholungssuchende sowie Touristinnen und Touristen attraktiv zu gestalten. 
Dabei initiiert, koordiniert und kommuniziert der Verein gesamtregionale Fahrradangebote, wie 
beispielsweise Themenrouten, das Knotenpunktsystem und digitale Anwendungen. Die diver-
sen Akteure aus Verwaltungen, Tourismusorganisationen, Verbänden und Leistungsträgern 
arbeiten eng zusammen und tauschen sich in regelmäßigen Arbeitskreisen aus, um das 
Thema „Fahrrad“ stärker zu platzieren. 
Zudem kümmert sich der Verein um die Weiterentwicklung der Qualitätsstrategie für Radinfra-
struktur und Radservice über kommunale Grenzen hinweg. Insgesamt verfolgen die damit zu-
sammenhängenden Aktivitäten in der Netzwerkarbeit und im Binnenmarketing das Ziel, den 
Radverkehr in der Region zu fördern und die Partnerinnen und Partner für eine nachhaltige 
Qualitätssicherung zu sensibilisieren. Dabei leistet die Vereinsarbeit einen äußerst wichtigen 
Beitrag.  
 
 
Finanzierung 
 
Der Beitritt der Stadt Köln soll nach erfolgter Beschlussfassung zum 1. Januar 2024 erfolgen. 
Der Mitgliedsbeitrag zum Verein Radregion Rheinland e.V. setzt sich laut Vereinssatzung aus 
einem Sockelbeitrag in Höhe von 10.000 € sowie einer Umlage nach Einwohnergrößenklas-
sen zusammen. Für Köln beträgt diese Umlage 40.000 €. Mithin entstehen zukünftig jährliche 
Kosten für die Mitgliedschaft in Höhe von 50.000 €.  
 
Eine entsprechende Aufwandsermächtigung zur Finanzierung des Mitgliedsbeitrages für das 
Kalenderjahr 2024 steht im Haushaltsplan 2023/2024 im Haushaltsjahr 2024 im Teilergebnis-
plan des Amtes für nachhaltige Mobilitätsentwicklung in der Produktgruppe 1201, Straßen, 
Wege, Plätze in der Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen, zur Verfügung. 
 
Die ab dem Jahr 2025 erforderlichen Aufwandsermächtigungen zur Finanzierung der jährlichen 
Mitgliedsbeiträge werden durch das Dezernat für Mobilität im Rahmen der Haushaltsaufstel-
lungsprozesse 2025ff. ebenfalls im Teilergebnisplan des Amtes für nachhaltige Mobilitätsent-
wicklung in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 16, sonstige 
ordentliche Aufwendungen, innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Um-
schichtungen, vorgesehen.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

897 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Es handelt sich lediglich um eine Mitgliedschaft in einem Verein. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (3)

21.11.2023 Verkehrsausschuss
TOP 4.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
04.12.2023 Finanzausschuss
TOP 10.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2023 Rat
TOP 10.16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2825/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
25.09.2023
Erstellt
31.08.2023 15:19