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2230/2019

Anregung der Bezirksarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik im Stadtbezirk Mülheim an die Bezirksvertretung Mülheim zum Thema " Nette Toilette"

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 19.06.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 08.07.2019, TOP 8.2.2

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2630 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-9 
 
Vorlagen-Nummer 
 2230/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Anregung der Bezirksarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik im Stadtbezirk Mülheim an die 
Bezirksvertretung Mülheim zum Thema " Nette Toilette" 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung, möglichst bald das Konzept „Nette Toilette“ 
speziell auch bei Supermärkten im Stadtbezirken Mülheim zu bewerben. 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

2 
Begründung: 
Auf der SVK-Gesamtkonferenz am 25. März 2019 stellte die Verwaltung (vertreten durch Herrn 
Storch, Frau Schiller und Herrn Willems) das städtische Toilettenkonzept vor. Zu den am schnellsten 
greifenden Verbesserungen in der „Toilettenversorgung" könnte das Konzept der „Netten Toilette“ 
führen. Dieses wurde bislang offenbar nur gegenüber gastronomischen Betrieben beworben und 
konnte nur eine relativ bescheidene Zahl von Betrieben für eine Beteiligung gewinnen. Als auf der 
Konferenz von Seiten der Seniorenvertretung Mülheim der Vorschlag gemacht wurde, künftig gezielt 
Supermärkte für die „Nette Toilette“ zu gewinnen, stieß dies bei den Vertretern der Stadt Köln auf 
offene Ohren. Bislang habe man diese Zielrichtung noch nicht verfolgt, hieß es, auch dass man sich 
freuen würde, wenn die Seniorenvertretung behilflich sein könnte, entsprechende Kontakte zu vermit-
teln. Aus Sicht der Mülheimer Seniorenvertretung würde es auf jeden Fall Sinn machen, wenn die 
Stadt Köln zumindest einmalig alle Supermärkte 
anschreibt und dabei für das Konzept „Nette 
Toilette“ wirbt. Viele Supermärkte verfügen über 
Toiletten, die sie Kunden zur Verfügung stellen 
(allerdings meist nur auf Nachfrage). Die Ört-
lichkeiten sind also selten ausgeschildert. Sol-
che Supermärkte dürften am ehesten für die 
„Nette Toilette“ gewonnen werden, wenn man 
ihnen aufzeigt, dass sie sogar eine städtische 
Entschädigung und einen Werbevorteil erlan-
gen können. Supermärkte haben den Vorteil 
meist sehr langer und durchgehender Öffnungszeiten. Neu errichteten Supermärkten sollte nur dann 
eine Baugenehmigung bzw. Betriebsbewilligung erteilt werden, wenn sie sich zur einer Teilnahme am 
Konzept der „Netten Toilette“ bereit erklären. Supermärkte nehmen aufgrund ihrer meist sehr großen 
Kundschaft die öffentliche Infrastruktur in besonderem Maße in Anspruch und sollten sich daher mo-
ralisch verpflichtet fühlen, durch das Angebot der „Netten Toilette“ ihrerseits auch etwas zum Ge-
meinwohl beizutragen. 
 
 
Anlagen

Beratungsverlauf (1)

08.07.2019 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 8.2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2230/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
19.06.2019
Erstellt
19.06.2019 10:08