2230/2019
Anregung der Bezirksarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik im Stadtbezirk Mülheim an die Bezirksvertretung Mülheim zum Thema " Nette Toilette"
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
2630 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-9 Vorlagen-Nummer 2230/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anregung der Bezirksarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik im Stadtbezirk Mülheim an die Bezirksvertretung Mülheim zum Thema " Nette Toilette" Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung, möglichst bald das Konzept „Nette Toilette“ speziell auch bei Supermärkten im Stadtbezirken Mülheim zu bewerben. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 2 Begründung: Auf der SVK-Gesamtkonferenz am 25. März 2019 stellte die Verwaltung (vertreten durch Herrn Storch, Frau Schiller und Herrn Willems) das städtische Toilettenkonzept vor. Zu den am schnellsten greifenden Verbesserungen in der „Toilettenversorgung" könnte das Konzept der „Netten Toilette“ führen. Dieses wurde bislang offenbar nur gegenüber gastronomischen Betrieben beworben und konnte nur eine relativ bescheidene Zahl von Betrieben für eine Beteiligung gewinnen. Als auf der Konferenz von Seiten der Seniorenvertretung Mülheim der Vorschlag gemacht wurde, künftig gezielt Supermärkte für die „Nette Toilette“ zu gewinnen, stieß dies bei den Vertretern der Stadt Köln auf offene Ohren. Bislang habe man diese Zielrichtung noch nicht verfolgt, hieß es, auch dass man sich freuen würde, wenn die Seniorenvertretung behilflich sein könnte, entsprechende Kontakte zu vermit- teln. Aus Sicht der Mülheimer Seniorenvertretung würde es auf jeden Fall Sinn machen, wenn die Stadt Köln zumindest einmalig alle Supermärkte anschreibt und dabei für das Konzept „Nette Toilette“ wirbt. Viele Supermärkte verfügen über Toiletten, die sie Kunden zur Verfügung stellen (allerdings meist nur auf Nachfrage). Die Ört- lichkeiten sind also selten ausgeschildert. Sol- che Supermärkte dürften am ehesten für die „Nette Toilette“ gewonnen werden, wenn man ihnen aufzeigt, dass sie sogar eine städtische Entschädigung und einen Werbevorteil erlan- gen können. Supermärkte haben den Vorteil meist sehr langer und durchgehender Öffnungszeiten. Neu errichteten Supermärkten sollte nur dann eine Baugenehmigung bzw. Betriebsbewilligung erteilt werden, wenn sie sich zur einer Teilnahme am Konzept der „Netten Toilette“ bereit erklären. Supermärkte nehmen aufgrund ihrer meist sehr großen Kundschaft die öffentliche Infrastruktur in besonderem Maße in Anspruch und sollten sich daher mo- ralisch verpflichtet fühlen, durch das Angebot der „Netten Toilette“ ihrerseits auch etwas zum Ge- meinwohl beizutragen. Anlagen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2230/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 19.06.2019
- Erstellt
- 19.06.2019 10:08