ABV/0003/2005
Erhalt des Bäderstandortes Handorf
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Anregungstext
3817 Zeichen
1 Anregungen von Bezirksvertretungen an den Rat A BV/0003/2005 Anregung der Bezirksvertretung Münster-Ost Die Bezirksvertretung Münster-Ost hat in ihrer Sitz ung am 27.10.2005 folgende Anregung an den Rat beschlossen: Resolution der Bezirksvertretung Münster-Ost an Rat und Verwaltung der Stadt Münster für den Erhalt des Bäderstandortes Handorf Das Bäderkonzept für die Stadt Münster wurde am ver gangenen Mittwoch, 19.10.2005, präsen- tiert. Positiv zu bewerten ist der Erhalt des Freib ades Stapelskotten. Das Ergebnis für den Be- reich der Bezirksvertretung Münster-Ost ist ansonst en niederschmetternd. Beide Bäder im Stadtteil Handorf, sowie das in Vereinsträgerschaft geführte Freibad in Sudmühle haben keine Chance auf Erhaltung. Spätestens im Jahr 2011 solle n die Bäder in Handorf geschlossen und abgerissen werden. Für das private Bad in Sudmühle ist ein solches Szenario nicht vorgesehen, da es nicht im Eigentum der Stadt Münster steht, die wirtschaftlichen Daten sprechen aber nicht gerade für den Erhalt. Wenn die im Gutachten vorgeschlagenen Handlungsempf ehlungen von der Verwaltung über- nommen und vom Rat der Stadt so entschieden werden, bedeutet das für den Osten der Stadt Münster einen massiven Einschnitt in die öffentlich en Strukturen. Mit anderen Worten: Der schon seit der Eingemeindung 1975 vernachlässigte S tadtbezirk wird mit dem Argument nicht ausreichender Bevölkerung und schlechter An- und Verbindungen in die übrige Stadt, zusätzlich erheblich geschwächt. Die ersten Ansätze einer Verb esserung der Entwicklung, Ausweisung von Baugebieten in Sudmühle und Handorf werden mit kontraproduktiven Entscheidungen er- heblich behindert. Aus der Vorstellung des Gutachtens und aus den nach lesbaren Informationen ist zwar ein Er- gebnis herauszulesen, aber es ergeben sich gleichze itig viele Fragen, die aus Sicht der Be- zirksvertretung Münster-Ost zu Zweifeln hinsichtlich des Ergebnisses Anlass geben. Beispielhaft sei die Frage gestellt, wieso sich im Teil C -Handl ungsprofil- aus den Bewertungskriterien für Hallenbäder als Ergebnis des Angebots- und Bedarfsp rofils ein Gesamtergebnis von 121 und damit Platz 7 der Rangfolge für das Hallenbad in Ha ndorf, für das Hallenbad in Wolbeck aber ein Gesamtergebnis von 128 und damit Platz 8 der Ra ngfolge ergibt, trotzdem im vorgeschla- gen Handlungsszenario das Hallenbad in Wolbeck erhalten bleiben soll. Darüber hinaus ist die einzigartige Kombination Hal len- und Freibad im Gutachten überhaupt nicht bewertet worden. Auch die in diesem Zusammenhang bestehenden attraktiven Möglichkei- ten, die sich mit dem einzigen städtischen Wellenfreibad verbinden, müssen dargestellt werden, bevor es zu einer so einschneidenden Maßnahme kommt. Da aus Sicht der Bezirksvertretung Münster-Ost noch weitere Fragen zu beantworten sind, z. B: die nach der Zukunft des Schulsports - wie wird zuk ünftig der Schwimmunterricht für die Grund- schüler gewährleistet? - oder wie sieht die Zukunft splanung für den Schwimmsport beim TSV Handorf (ein Trägerverein der SGS Münster), einschl ießlich des Leistungsschwimmens, aus? Die Verwaltung wird aufgefordert, hier klare Antwor ten, auch im Zusammenhang mit dem Frei- bad Sudmühle, zu geben. Dass auf Grund der äußerst schwierigen Haushaltsitu ation der Stadt Münster, es besteht ein strukturelles Defizit von 50 Millionen Euro pro Jah r, einschneidende Sparmaßnahmen zur Ent 2 scheidung anstehen, darüber ist sich auch die Bezir ksvertretung Münster-Ost im Klaren. Des- wegen müssen in gesamtstädtischer Verantwortung all e Einsparmöglichkeiten auf den Prüf- stand gestellt werden! Die Bezirksvertretung Münster-Ost fordert die Verwaltung auf, massiv für den Erhalt des Bäder- standortes Handorf einzutreten.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- ABV/0003/2005
- Typ
- Anregungen von BV an Rat
- Datum
- 09.11.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37