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1731/2017

Anerkennung einer Kindertagesstätte im Förderbereich Sprachförderung, Session-Nr. 0696/2017

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 07.06.2017

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 20.06.2017, TOP 7.1.2

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3309 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer  07.06.2017 
 1731/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 20.06.2017 
 
Anerkennung einer Kindertagesstätte im Förderbereich Sprachförderung, Session-Nr. 
0696/2017 
Mit der Vorlage unter Session -Nr. 0696/2017 wurde durch den Jugendhilfeausschuss die Anerke n-
nung der städtischen Kindertagesstätte Willy -Brandt-Platz als Kindertagesstätte mit zusätzlichen 
Sprachfördermitteln ab dem Kindergartenjahr 2017/18 beschlossen. Sie ersetzt die bisher mit Sprac h-
fördermitteln geförderte städtische Kindertagesstätte Ostmerheimer Straße 218 im Stadtteil Merheim, 
die aufgrund des baulich schlechten Zustandes bereits Gruppenreduzi erungen vornehmen musste 
und deren Mietvertrag durch die Klinik Merheim gekündigt wurde. Die Kita wird zum 31.07.2017 g e-
schlossen, die verbleibenden Kinder sind auf die umliegenden städtischen Kindertagesstätten verteilt 
worden. 
 
Frau Dr. Butterwegge bitte t angesichts der Begrenzung der Landesmittel für die Sprachförderung um 
eine Übersicht, wie viele Einrichtungen tatsächlich Landesmittel erhalten. 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Landesregierung hat im Jahr 2014 im Rahmen des KiBiz -Änderungsgesetzes (2. Revi sion) die 
Förderung von Kindertagesstätten mit zusätzlichen Sprachfördermitteln nach §§ 16b und 21b KiBiz in 
Höhe von landesweit 25 Mio. Euro beschlossen. Auf die Stadt Köln entfallen 2,005 Mio. Euro. Mit den 
Fördermitteln sollen Kindertagesstätten geförde rt werden, in denen viele Kinder mit besonderem 
Sprachförderbedarf betreut werden und die damit besonders vielen Kindern in prekären sozialen L e-
benslagen bessere Bildungschancen eröffnen. 
 
Die Fördermittel werden an die Kommune ausgezahlt und von dort nach  Maßgabe der Jugendhilf e-
planung und gestützt auf eine Kriterien geleitete Fördersystematik an ausgewählte Kindertagesstätten 
weitergeleitet. Grundlage für die Auswahl der Kindertagesstätten sind die im Rahmen der Session -
Vorlage 1744/2014 vom Jugendhilfeau sschuss beschlossenen Kriterien „Anteil der Kinder, deren E l-
tern der Einkommensstufe 1 (Jahreseinkommen unter 12.271 Euro oder Köln -Pass)“ und „Anteil der 
Kinder, deren Familiensprache nicht Deutsch ist“. 
 
Die Förderhöhe soll nach § 21b KiBiz mindestens 5. 000 Euro betragen. Theoretisch sind demnach 
auch höhere oder abgestufte Fördersummen denkbar. Die Verwaltung hatte in der genannten und 
von Jugendhilfeausschuss beschlossenen Vorlage aus dem Jahr 2014 unter Beteiligung der ane r-
kannten Träger der freien Jug endhilfe nach § 80 SGB VIII jedoch vorgeschlagen, die ausgewählten 
Kindertagesstätten mit der einheitlichen Fördersumme von 5.000 Euro zu fördern, um eine möglichst 
hohe Breitenwirkung zu erzielen.

2 
 
 
Seit dem 01.08.2014 werden 401 Kindertagesstätten  mit je weils 5.000 Euro gefördert. In jedem 
Folgejahr seitdem wurden Sprachfördermittel mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses auf andere 
Kindertagesstätten übertragen, weil geförderte Einrichtungen aus unterschiedlichen Gründen schli e-
ßen mussten. Auf Grundlage  der genannten Kriterien rückt jeweils die Einrichtung nach, die bislang 
aufgrund der gegrenzten Mittel nicht gefördert werden konnte. 
 
 
Gez. Dr. Klein

Beratungsverlauf (1)

20.06.2017 Jugendhilfeausschuss
TOP 7.1.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Ostmerheimer Straße 218
  • Willy-Brandt-Platz
  • Straße 2

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Details

Aktenzeichen
1731/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
07.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27