1731/2017
Anerkennung einer Kindertagesstätte im Förderbereich Sprachförderung, Session-Nr. 0696/2017
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3309 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 07.06.2017 1731/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 20.06.2017 Anerkennung einer Kindertagesstätte im Förderbereich Sprachförderung, Session-Nr. 0696/2017 Mit der Vorlage unter Session -Nr. 0696/2017 wurde durch den Jugendhilfeausschuss die Anerke n- nung der städtischen Kindertagesstätte Willy -Brandt-Platz als Kindertagesstätte mit zusätzlichen Sprachfördermitteln ab dem Kindergartenjahr 2017/18 beschlossen. Sie ersetzt die bisher mit Sprac h- fördermitteln geförderte städtische Kindertagesstätte Ostmerheimer Straße 218 im Stadtteil Merheim, die aufgrund des baulich schlechten Zustandes bereits Gruppenreduzi erungen vornehmen musste und deren Mietvertrag durch die Klinik Merheim gekündigt wurde. Die Kita wird zum 31.07.2017 g e- schlossen, die verbleibenden Kinder sind auf die umliegenden städtischen Kindertagesstätten verteilt worden. Frau Dr. Butterwegge bitte t angesichts der Begrenzung der Landesmittel für die Sprachförderung um eine Übersicht, wie viele Einrichtungen tatsächlich Landesmittel erhalten. Antwort der Verwaltung: Die Landesregierung hat im Jahr 2014 im Rahmen des KiBiz -Änderungsgesetzes (2. Revi sion) die Förderung von Kindertagesstätten mit zusätzlichen Sprachfördermitteln nach §§ 16b und 21b KiBiz in Höhe von landesweit 25 Mio. Euro beschlossen. Auf die Stadt Köln entfallen 2,005 Mio. Euro. Mit den Fördermitteln sollen Kindertagesstätten geförde rt werden, in denen viele Kinder mit besonderem Sprachförderbedarf betreut werden und die damit besonders vielen Kindern in prekären sozialen L e- benslagen bessere Bildungschancen eröffnen. Die Fördermittel werden an die Kommune ausgezahlt und von dort nach Maßgabe der Jugendhilf e- planung und gestützt auf eine Kriterien geleitete Fördersystematik an ausgewählte Kindertagesstätten weitergeleitet. Grundlage für die Auswahl der Kindertagesstätten sind die im Rahmen der Session - Vorlage 1744/2014 vom Jugendhilfeau sschuss beschlossenen Kriterien „Anteil der Kinder, deren E l- tern der Einkommensstufe 1 (Jahreseinkommen unter 12.271 Euro oder Köln -Pass)“ und „Anteil der Kinder, deren Familiensprache nicht Deutsch ist“. Die Förderhöhe soll nach § 21b KiBiz mindestens 5. 000 Euro betragen. Theoretisch sind demnach auch höhere oder abgestufte Fördersummen denkbar. Die Verwaltung hatte in der genannten und von Jugendhilfeausschuss beschlossenen Vorlage aus dem Jahr 2014 unter Beteiligung der ane r- kannten Träger der freien Jug endhilfe nach § 80 SGB VIII jedoch vorgeschlagen, die ausgewählten Kindertagesstätten mit der einheitlichen Fördersumme von 5.000 Euro zu fördern, um eine möglichst hohe Breitenwirkung zu erzielen. 2 Seit dem 01.08.2014 werden 401 Kindertagesstätten mit je weils 5.000 Euro gefördert. In jedem Folgejahr seitdem wurden Sprachfördermittel mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses auf andere Kindertagesstätten übertragen, weil geförderte Einrichtungen aus unterschiedlichen Gründen schli e- ßen mussten. Auf Grundlage der genannten Kriterien rückt jeweils die Einrichtung nach, die bislang aufgrund der gegrenzten Mittel nicht gefördert werden konnte. Gez. Dr. Klein
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Ostmerheimer Straße 218
- Willy-Brandt-Platz
- Straße 2
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Details
- Aktenzeichen
- 1731/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 07.06.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27