1508/2025
Beantwortung einer mündliche Anfrage von Herrn Vedat Akter betreffend der Beschäftigungsverhältnissen der zur Unterstützung der städtischen Maßnahmen am 11.11 und zum Straßenkarneval beauftragten Ordnungskräfte
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/32/327 327 Vorlagen-Nummer 28.05.2025 1508/2025 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Wirtschaftsausschuss 05.06.2025 Beantwortung einer mündliche Anfrage von Herrn Vedat Akter betreffend der Beschäftigungsverhältnisse der zur Unterstützung der städtischen Maßnahmen am 11.11 und zum Straßenkarneval beauftragten Ordnungskräfte Der sachkundige Bürger Herr Vedat Akter beschreibt in der Sitzung des Wirtschaftsausschus- ses am 08.05.2025 die Problematik der Anstellung von Sicherheitsfirmen bei Großveranstal- tungen wie beispielweise an Karneval. Meist würden von den beauftragten Firmen Subunter- nehmen beauftragt, die prekäre Beschäftigungen aufweisen. Die Stadt zahlt 70 Mio. Euro nur für Sicherheitsfirmen. Herr Akter bittet um nähere Information zu den Beschäftigungsverhält- nissen. Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt: Im Rahmen der vertraglichen Beauftragung der Generalunternehmerin, die die sicherheits- technischen, logistischen und personellen Leistungen zum 11.11. als auch zum Straßenkarne- val erbringt und koordiniert, wurde die Weitergabe der Leistungen an Nachunternehmen als Ausfluss des diesbezüglich vorliegenden Prüfberichts des Rechnungsprüfungsamtes auf nachfolgend zwei Ebenen begrenzt. Nachunternehmen, die Bewachungskräfte im Sinne der Gewerbeordnung stellen, werden darüber hinaus hinsichtlich eventueller Einträge im Bewa- chungsregister kontrolliert. Die Kontrolle der Einhaltung der Sozialversicherungspflicht, der tarifvertraglichen Regelungen, des Mindestlohnes und der Mindestarbeitsbedingungen obliegt in Deutschland dem Zoll. Die Verwaltung gewährt daher neben der Landespolizei auch dem Zoll im Vorfeld sowie während des Einsatzes voll umfängliche Einsicht in die Liste der Mitarbeiter*innen der beauftragten Un- ternehmen einschließlich deren Sub-Unternehmen, die tatsächlich zum Einsatz kommen als auch potentiell kommen können. Ebenso begleitet der Zoll regelmäßig den sogenannten “Check-In“ der Sicherheitsdienstkräfte und führt während des Einsatzes vor Ort stichprobenar- tige Kontrollen durch. Bei den im Nachgang des Straßenkarnevals und des 11.11. vom Zoll regelmäßig veröffent- lichten Zahlen der möglicherweise festgestellten Verstöße etwa gegen den Mindestlohn, die Tariftreue oder die Sozialversicherungspflicht handelt es sich um Verdachtsfälle. Entspre- chende Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeitenverfahren würden zu Einträgen im Bewa- chungsregister führen und hätten damit Auswirkungen auf die Zuverlässigkeit der Unterneh- men gemäß der Gewerbeordnung. Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung des oben dargestellten Prüfverfahrens sind der Verwaltung keine Anhaltspunkte bekannt, die auf prekäre Beschäftigungsverhältnisse der am 11.11. und zum Straßenkarneval eingesetzten Kräfte schließen lassen. Gez. Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1508/2025
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 28.05.2025
- Erstellt
- 14.05.2025 10:56