Mandari Insight

1508/2025

Beantwortung einer mündliche Anfrage von Herrn Vedat Akter betreffend der Beschäftigungsverhältnissen der zur Unterstützung der städtischen Maßnahmen am 11.11 und zum Straßenkarneval beauftragten Ordnungskräfte

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 28.05.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Wirtschaftsausschuss, Sitzung am 05.06.2025, TOP 3.2

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2920 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/32/327 
327 
Vorlagen-Nummer 28.05.2025 
 1508/2025 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Wirtschaftsausschuss 05.06.2025 
Beantwortung einer mündliche Anfrage von Herrn Vedat Akter betreffend der 
Beschäftigungsverhältnisse der zur Unterstützung der städtischen Maßnahmen am 
11.11 und zum Straßenkarneval beauftragten Ordnungskräfte 
Der sachkundige Bürger Herr Vedat Akter beschreibt in der Sitzung des Wirtschaftsausschus-
ses am 08.05.2025 die Problematik der Anstellung von Sicherheitsfirmen bei Großveranstal-
tungen wie beispielweise an Karneval. Meist würden von den beauftragten Firmen Subunter-
nehmen beauftragt, die prekäre Beschäftigungen aufweisen. Die Stadt zahlt 70 Mio. Euro nur 
für Sicherheitsfirmen. Herr Akter bittet um nähere Information zu den Beschäftigungsverhält-
nissen. 
 
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt: 
 
Im Rahmen der vertraglichen Beauftragung der Generalunternehmerin, die die sicherheits-
technischen, logistischen und personellen Leistungen zum 11.11. als auch zum Straßenkarne-
val erbringt und koordiniert, wurde die Weitergabe der Leistungen an Nachunternehmen als 
Ausfluss des diesbezüglich vorliegenden Prüfberichts des Rechnungsprüfungsamtes auf 
nachfolgend zwei Ebenen begrenzt. Nachunternehmen, die Bewachungskräfte im Sinne der 
Gewerbeordnung stellen, werden darüber hinaus hinsichtlich eventueller Einträge im Bewa-
chungsregister kontrolliert. 
 
Die Kontrolle der Einhaltung der Sozialversicherungspflicht, der tarifvertraglichen Regelungen, 
des Mindestlohnes und der Mindestarbeitsbedingungen obliegt in Deutschland dem Zoll. Die 
Verwaltung gewährt daher neben der Landespolizei auch dem Zoll im Vorfeld sowie während 
des Einsatzes voll umfängliche Einsicht in die Liste der Mitarbeiter*innen der beauftragten Un-
ternehmen einschließlich deren Sub-Unternehmen, die tatsächlich zum Einsatz kommen als 
auch potentiell kommen können. Ebenso begleitet der Zoll regelmäßig den sogenannten 
“Check-In“ der Sicherheitsdienstkräfte und führt während des Einsatzes vor Ort stichprobenar-
tige Kontrollen durch. 
 
Bei den im Nachgang des Straßenkarnevals und des 11.11. vom Zoll regelmäßig veröffent-
lichten Zahlen der möglicherweise festgestellten Verstöße etwa gegen den Mindestlohn, die 
Tariftreue oder die Sozialversicherungspflicht handelt es sich um Verdachtsfälle. Entspre-
chende Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeitenverfahren würden zu Einträgen im Bewa-
chungsregister führen und hätten damit Auswirkungen auf die Zuverlässigkeit der Unterneh-
men gemäß der Gewerbeordnung. Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung des 
oben dargestellten Prüfverfahrens sind der Verwaltung keine Anhaltspunkte bekannt, die auf 
prekäre Beschäftigungsverhältnisse der am 11.11. und zum Straßenkarneval eingesetzten 
Kräfte schließen lassen. 
 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

05.06.2025 Wirtschaftsausschuss
TOP 3.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1508/2025
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
28.05.2025
Erstellt
14.05.2025 10:56