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Beantwortung SPD wg KuRa SSV Vingst 05

Beantwortung einer Anfrage (BV) 0968/2017 vom 29.03.2017

Stand: Am 27.04.2017 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/520 Vorlagen-Nummer 0968/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.04.2017 Kunstrasenplatz SS Vingst 05 Anfrage der SPD-Fraktion vom 15.03.2017 Mit Schreiben vom 15.03.2017 hat die SPD-Fraktion in der BV Kalk unter AN/0454/2017 folgende Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates gestellt: Im Jahr 2012 hat der Rat der Stadt Köln die Kunstrasenprioritätenliste beschlossen, nach deren Rei- henfolge Sportplätze im Stadtgebiet Köln von einer Tennensportanlage in einen Kunstrasenplatz umgebaut werden sollen. Für den Stadtbezirk Kalk steht als nächstes die vom SSV Vingst 05 genutz- te Sportanlage „Lustheider Straße“ auf der Liste. Nun hat die SPD-Fraktion Informationen bekommen, dass die Umsetzung bei der oben genannten Sportanlage anders als bei den bisher umgesetzten Projekten erfolgen soll Vor diesem Hintergrund möchte die SPD-Fraktion gerne wissen: 1. Ist es zutreffend, das der Verein SSV Vingst 05 sich an den Kosten zum Umbau der Sportanlage beteiligen muss? 2. Wenn ja, warum und in welcher Höhe? Dazu teilt die Verwaltung Folgendes mit: Die Umwandlung des Tennenplatzes auf der Sportanlage Lustheider Str. war Bestandteil des Prioritä- tenbeschluss aus dem Jahr 2013 für die Jahre 2013 bis 2017. In Kenntnis dieses Beschlusses hat der SSV Vingst 05 beantragt, den Platz Lustheider Str. im Rahmen einer Vereinsbaumaßnahme in einen Kunstrasenplatz umwandeln zu können. Dazu hat der Verein eine städtische Beihilfe im Rahmen der Richtlinie „Bauförderung“ beantragt. Auf dieser Basis hat die Verwaltung, nachdem der Verein die endgültige Planungen inkl. Kostenberechnung sowie die gesicherte Gesamtfinanzierung der Maß- nahme nachgewiesen hat, den politischen Gremien der Stadt die Freigabe der notwendigen Beihilfe- mittel in Höhe von 600.000,00 € vorgeschlagen. Im Rahmen des Beschlussverfahrens zur Beschluss- vorlage 0944/2016 hat der Finanzausschuss nach Anhörung in der BV Kalk am 08.09.2016 bzw. Vor- beratung im Sportausschuss unter gleichem Datum in der Sitzung am 19.09.2016 die Freigabe der entsprechenden Haushaltsmittel beschlossen. Auf dieser Basis wurde dem Verein eine städtische Beihilfe in Höhe von bis zu 87,5 % der anerken- nungsfähigen Kosten, höchstens jedoch 600.000,00 € bewilligt. Unter Berücksichtigung der zugrunde- liegenden Kostenberechnung des Vereins beläuft sich der Eigenanteil des Vereins auf 111.869,70 €.

Beratungsverlauf

  1. 27.04.2017

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    TOP 9.1.2, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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