V/0336/2018
Maßnahmenprogramm 2018-2019
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Anlage_zur_Vorlage_AUKB_V_0336_2018_Massnahmenprogramm_2018_2019
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Projekte Tiefbauamt 2019/2020 BV- und AUKB-Liste 18.04.2018 1(1) Nachmeldung / Beschlussliste lfd. Nr. Projektbezeichnung Kurzbeschreibung geschätzte Kosten in T € Teilfinanzplan Teilergebnisplan KAG BauGB Veranlasser Beteiligte verkehrliche Auswirkung Beschluss BV AUKB 1 VSS Lichtsignalanlagen Erneue- rung 2015-2018 Andreas-Hofer-Straße 38 Neubau Lichtsignalanlagen 30 1201-0008 Nein andere Straßenbau gering Liste Nachmel- dung BV Mitte Ja
Beschlussvorlage
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V/0336/2018 V/0336/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Maßnahmenprogramm 2018-2019 des Tiefbauamtes für die bezirklichen Baumaßnahmen im Bezirk Mitte - Ergänzung zur Vorlage V/0673/2017 - Beratungsfolge 19.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 19.06.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Das mit der Vorlage V/0673/2017 beschlossene Maßnahmenprogramm 2018 – 2019 des Tiefbauam- tes für die bezirklichen Baumaßnahmen im Bezirk Mitte wird entsprechend der Anlage erweitert. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Errichtung einer neuen Fußgä n- gersignalanlage an der Andreas-Hofer-Straße in Höhe der Mathilde-Anneke-Gesamtschule finanzielle Aufwendungen in Höhe von 30.000 € entstehen. Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkun- gen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrs- flächen und –anlagen Investitionsmaßname 0008 Verkehrsanlagen, Neubau und Erneuerung Auszahlungen 2018 30.000 Einzahlungen 2018 0 Saldo 30.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2018 bei der o. g Pro- duktgruppe veranschlagt. Tiefbauamt 26.04.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Grimm Telefon: 492 66 00 Grimm@stadt-muenster.de - 2 - V/0336/2018 Begründung: Die in der Liste aufgeführte Maßnahme Errichtung einer neuen Fußgängersignalanlage an der A n- dreas-Hofer-Straße in Höhe der Mathilde -Anneke-Gesamtschule ergänzt das Baumaßnahmenpr o- gramm 2018 – 2019. Eine Umsetzung der Maßnahme ist aufgrund einer Anordnung der Straßenverkehrsbehörde vom 04.04.2018 zur Erh öhung der Verkehrssicherheit für die Schulkinder auf der Andreas -Hofer-Straße erforderlich. Der Standort der Lichtsignalanlage wird bei der zukünftigen Überplanung der Andreas - Hofer-Straße im Zusammenhang mit dem Neubau der Gesamtschule berücksichtigt werden. In Vertretung gez. Denstorff Stadtbaurat Anlagen Anlage A Liste
Anlage A
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Anlage A zur V/0336/2018 Kurzüberblick An der Andreas-Hofer-Straße soll in Höhe der Mathilde-Anneke-Gesamtschule zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Schulkinder eine Fußgängerlichtsignalanlage installiert werden. Dies ist nach einem Ortstermin mit der Schulleiterin, dem Bezirksbürgermeister, der Polizei und den zu- ständigen städt. Ämtern beschlossen und von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet worden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. Das Teilziel lautet „Unfallprävention, Erhöhung der Verkehrssicherheit für Schulkinder, die die Andreas-Hofer-Straße, auf dem Weg zur Schule und zurück, queren“. Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2018 vorgesehen. Es ist mit einem finanziellen Bedarf von 30.000 € zu kalkulieren. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2018 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Die Errichtung der Lichtsignalanlage ist von der Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen (AfV) empfohlen worden und von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet worden. Rechtliche Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW), Straßenverkehrsord- nung (StVO) Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) -
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Andreas-Hofer-Straße 38
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Details
- Aktenzeichen
- V/0336/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.04.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37