2537/2021
Durchfahrt Im Kamp
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Mitteilung BV
3166 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/662 Vorlagen-Nummer 2537/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 13.09.2021 Durchfahrt Im Kamp hier: Beschluss der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) vom 26.04.2021, TOP 8.1.2 Beschluss: „In Widdersdorf ist das Zeichen 267 (Verbot der Einfahrt) auf der Straße Im Kamp an der Ecke Heck- gasse zu entfernen. Sollte die Straßenbreite nicht ausreichen, ist der Verkehrsfluss mittels Zeichen 208 (Vorrang des Gegenverkehrs) zu regeln. Nach 12 Monaten soll geprüft werden, ob sich die Ver- kehrssituation durch die neue Ausschilderung bewährt hat.“ Mitteilung der Verwaltung: Es bestehen aus Straßenverkehrsbehördlicher Sicht erhebliche Sicherheitsbedenken, diesen Be- schluss umzusetzen. Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde lässt die Straße Im Kamp ein Befahren in beide Richtungen aufgrund einer zu geringen Straßenbreite nicht zu. Die Fahrbahnbreite liegt unter 5 Metern. Eine Vorrangregelung mittels Verkehrszeichen 208 (Vorrang des Gegenverkehrs) der Straßenver- kehrsordnung kann hier nicht die Lösung sein, da die Einfahrt in die Straße Im Kamp von der Haupt- straße aus nicht einsehbar ist. Bei zugelassenem Zweirichtungsverkehr müsste man zunächst in die Straße einfahren, um zu prüfen, ob eine Weiterfahrt möglich ist. Wenn dies nicht der Fall ist, ist der Verkehr gezwungen rückwärts aus der Straße herauszufahren, ohne Sichtmöglichkeit auf den Verkehr der Hauptstraße. Dies gilt auch für die entgegengesetzte Fahrtrichtung. In diesem Teilstück der Straße Im Kamp gibt es nur einen Gehweg, der als Schulweg dient und zu zwei Kindertagesstätten führt. Zudem führt dieser Gehweg zum orthopädischen Gesundheiszentrum in der Heckgasse. Das heißt, dass dieser Weg stark von Menschen mit Gehbehinderung und Kindern frequentiert wird. Da dieser Gehweg keinen erhöhten Bordstein hat und leicht abschüssig ist, ist es naheliegend, dass Autofahrende bei Gegenverkehr diesen Gehweg überfahren. Dies führt zu einer erheblichen Gefähr- dung der zu Fuß Gehenden. Auf der gegenüberliegenden Seite gibt es keinen Gehweg. Das heißt, dass die Bewohnenden dieser Häuser direkt auf der Fahrbahn stehen, wenn diese ihr Grundstück verlassen. Wenn dort Zweirichtungsverkehr zugelassen wird, werden die Fahrzeuge noch näher an den Häu- serwänden vorbei fahren müssen, was auch hier zu einer starken Gefährdung der Anwohnenden füh- ren wird. 2 Es war vorgesehen die neue Buslinie, die ab Ende des Jahres fahren soll, durch diesen Bereich der Straße Im Kamp zu führen. Nach Prüfung der Örtlichkeit wurde diese mögliche Planung aus Ver- kehrssicherheitsgründen verworfen, da sich die Straße Im Kamp aufgrund der baulichen Gestaltung, selbst als Einbahnstraße, hierfür nicht eignet. Nach Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung gab es bereits mehrere Beschwerdeschreiben von Anwohnenden, die um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden, vor allem der Kinder, bei Um- setzung des Beschlusses fürchten. Die Verwaltung bittet unter den dargestellten Gesichtspunkten die Bezirksvertretung, ihren Beschluss zu überprüfen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Heckgasse
- Hauptstraße
- Im Kamp
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Details
- Aktenzeichen
- 2537/2021
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 05.08.2021
- Erstellt
- 12.07.2021 10:35