AN/0401/2024
Sachstand fristlose Kündigung einer Mitarbeiterin der Kölner Stadtverwaltung
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AfD Anfrage nach § 4
2596 Zeichen
An den Vorsitzenden des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/ Vergabe/Internationales Herrn Bernd Petelkau Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Haus Neuerburg Gülichplatz 1 – 3 50667 Köln Stephan Boyens Zimmer 320 Tel: +49 (221) 221-25396 Stephan.Boyens@stadt - koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 06.03.2024 AN/0401/2024 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 11.03.2024 Sachstand fristlose Kündigung einer Mitarbeiterin der Kölner Stadtverwaltung Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, Die Verwaltung hat laut Medienberichten einer Mitarbeiterin fristlos gekündigt. Lediglich, weil sie ei- nem Treffen mit Mitgliedern der CDU, der AfD und Dritten teilgenommen hat. Dieses Treffen fand im November letzten Jahres in einem Hotel in Potsdam statt. Zwischenzeitlich ist bereits zu einer Güte- verhandlung vor dem Kölner Arbeitsgericht gekommen. Der Rechtsanwalt der Stadt Köln hat eine gütliche Einigung ausgeschlossen. Er wurde allerdings erst wenige Tage vor dem Termin durch die Stadt mandatiert. Die fristlose Kündigung, die wohl viermal ausgesprochen wurde, war da bereits lange durch die Stadt Köln ausgesprochen. Es erscheint höchst zweifelhaft, wie die juristische Prüfung dieses Falls durch die Stadt Köln vor Aussprache der Kündigung erfolgt ist, wenn der Rechtsanwalt der Stadt Köln so kurzfristig beauf- tragt wurde. Aus diesem Vorgang ergeben sich nicht nur Fragen der Fürsorgepflicht der Stadt Köln als Dienst- herr gegenüber ihren Beschäftigten, sondern auch ob es eine Kontaktschuld und Listen von Perso- nen gibt, zu denen Mitarbeiter der Stadt Köln unter keinen Umständen Kontakt haben dürfen. Dar- aus ergibt sich die Frage, in welchem Umfang diese Kontaktverbote überhaupt zulässig sind. Wir fragen daher die Stadt. 1. Wer hat die Kölner Stadt Verwaltung vor der Aussprache der fristlosen Kündigung rechtlich beraten? Wir bitten hier nach internen und externen Beratern aufzuschlüsseln. - 2 - 2. Welche Kosten sind der Stadt Köln bis dato entstanden? 3. In welchem Umfang kann die Teilnahme an einem Vortrag als bloßer Zuschauer Anlass für eine fristlose Kündigung sein? 4 Gibt es eine Liste von Personen, mit denen sich Mitarbeiter der Stadt Köln nicht interagieren oder treffen dürfen? Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage wird diese Liste geführt? gez. Matthias Büschges (Fraktionsgeschäftsführer)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0401/2024
- Typ
- AfD Anfrage nach § 4
- Datum
- 06.03.2024
- Erstellt
- 06.03.2024 10:58