Mandari Insight

AN/0401/2024

Sachstand fristlose Kündigung einer Mitarbeiterin der Kölner Stadtverwaltung

AfD Anfrage nach § 4 06.03.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 29.04.2024, TOP 6.1

AfD Anfrage nach § 4

· application/pdf

Ansehen

AfD Anfrage nach § 4

2596 Zeichen

An den 
Vorsitzenden des Ausschusses Allgemeine 
Verwaltung und Rechtsfragen/ 
Vergabe/Internationales 
Herrn Bernd Petelkau 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
Haus Neuerburg  
Gülichplatz 1 – 3  
50667 Köln 
 
Stephan Boyens 
Zimmer 320 
 
Tel: +49 (221) 221-25396 
 
Stephan.Boyens@stadt -
koeln.de 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 06.03.2024 
AN/0401/2024 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales 11.03.2024 
 
Sachstand fristlose Kündigung einer Mitarbeiterin der Kölner Stadtverwaltung 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrte Damen und Herren, 
 
Die Verwaltung hat laut Medienberichten einer Mitarbeiterin fristlos gekündigt. Lediglich, weil sie ei-
nem Treffen mit Mitgliedern der CDU, der AfD und Dritten teilgenommen hat. Dieses Treffen fand im 
November letzten Jahres in einem Hotel in Potsdam statt. Zwischenzeitlich ist bereits zu einer Güte-
verhandlung vor dem Kölner Arbeitsgericht gekommen. Der Rechtsanwalt der Stadt Köln hat eine 
gütliche Einigung ausgeschlossen. Er wurde allerdings erst wenige Tage vor dem Termin durch die 
Stadt mandatiert. Die fristlose Kündigung, die wohl viermal ausgesprochen wurde, war da bereits 
lange durch die Stadt Köln ausgesprochen. 
 
Es erscheint höchst zweifelhaft, wie die juristische Prüfung dieses Falls durch die Stadt Köln vor 
Aussprache der Kündigung erfolgt ist, wenn der Rechtsanwalt der Stadt Köln so kurzfristig beauf-
tragt wurde.        
 
Aus diesem Vorgang ergeben sich nicht nur Fragen der Fürsorgepflicht der Stadt Köln als Dienst-
herr gegenüber ihren Beschäftigten, sondern auch ob es eine Kontaktschuld und Listen von Perso-
nen gibt, zu denen Mitarbeiter der Stadt Köln unter keinen Umständen Kontakt haben dürfen. Dar-
aus ergibt sich die Frage, in welchem Umfang diese Kontaktverbote überhaupt zulässig sind. 
 
 
 
Wir fragen daher die Stadt.  
   
1. Wer hat die Kölner Stadt Verwaltung vor der Aussprache der fristlosen Kündigung rechtlich 
beraten? Wir bitten hier nach internen und externen Beratern aufzuschlüsseln.

- 2 - 
 
2. Welche Kosten sind der Stadt Köln bis dato entstanden?    
 
3. In welchem Umfang kann die Teilnahme an einem Vortrag als bloßer Zuschauer Anlass für 
eine fristlose Kündigung sein? 
 
4 Gibt es eine Liste von Personen, mit denen sich Mitarbeiter der Stadt Köln nicht interagieren 
oder treffen dürfen? Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage wird diese Liste geführt? 
 
 
gez. Matthias Büschges 
(Fraktionsgeschäftsführer)

Beratungsverlauf (1)

29.04.2024 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 6.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0401/2024
Typ
AfD Anfrage nach § 4
Datum
06.03.2024
Erstellt
06.03.2024 10:58