0021/2025
Resümee der Silvesternacht 2024/2025
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Anlage 1 - Pressemitteilung der Polizei Köln zur Kriminalitätsbilanz im Nachgang zum Jahreswechsel
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Pressemitteilung POL-K: 250108-1-KKriminalitätsbilanz im Nachgang zumJahreswechsel in Köln 2025-01-08T13:34:17 Köln (ots) - Eine Woche nach den Feiern zum Jahreswechsel 2024/2025 veröffentlicht diePolizei Köln die weiterhin vorläufige Bilanz zum Kriminalitätsgeschehen anhandder inzwischen eingegangenen Anzeigen. Nach den Erfahrungen der Vorjahrekönnen sich diese Fallzahlen durch weitere Anzeigenerstattungen oder diedeliktische Umwidmung im Verlauf der aktuellen Ermittlungen verändern. Mit Stand vom 6. Januar liegen der Polizei 320 Strafanzeigen für das gesamteStadtgebiet vor. Davon entfallen 130 Anzeigen auf die Altstadt, die Neustadtsowie den Stadtteil Deutz mit dem Rheinpark als bekannten Feierzonen. Kriminalitätszahlen: Nach den Jahren 2022/2023 (437 Straftaten) sowie 2023/2024 (388) liegen dieKriminalitätszahlen beim Jahreswechsel 2024/2025 im für Köln silvestertypischenRahmen, gemessen am Vorjahr mit weiter rückläufiger Tendenz. Diese zeigt sich auch bei Betrachtung der bislang erhobenen Fallzahlen in denFeierzonen Altstadt, Neustadt und im Stadtteil Deutz: Wurden dort während undnach dem Jahreswechsel 2023/2024 noch 165 Straftaten zur Anzeige gebracht,sank diese Fallzahl nunmehr auf 130 Delikte. Der Dreijahresvergleich zeigt inden Silvesternächten nach der Pandemie einen Rückgang der Fallzahlen(2022/2023: 208); (2023/2024: 165); (2024/2025: 130). Wie bereits im Vorjahr weisen die Stadtteile Altstadt-Nord und Neustadt-Nord dasjeweils höchste Straftatenaufkommen im Vergleich der fünf ausgewertetenStadtteile auf. Welcher Anteil dieser Strafanzeigen tatsächlich mit den Feiernzum Jahreswechsel im Zusammenhang steht, lässt sich zum jetzigen Zeitpunktnicht abschließend sagen. Bei typischen Delikten, bei denen ein solcher Bezugvermutet werden kann, ergibt sich in diesem Jahr folgende Verteilung: Hinweis zum Verständnis und zu den Schlussfolgerungen aus dem Zahlenwerk: Sofern in dieser Mitteilung nicht besonders darauf hingewiesen wird, gilt beiVergleichen mit Vorjahren immer das Referenzdatum "6. Januar" des jeweiligenJahres. Kurzum: es werden die Anzahl der Straftaten in der Silvesternacht(Tatzeitraum 18 bis 7 Uhr) die bis zum 6. Januar 2025 angezeigt wurden, mitdenen vom 6. Januar der Vorjahre verglichen. Nur so sind großeUngenauigkeiten zu verhindern, die aus dem Anzeigeverhalten, also der frühenoder späten Anzeigenerstattung der Betroffenen, resultieren. Sexualstraftaten (Altstadt, Neustadt, Deutz) Bei den zwei (2) inzwischenangezeigten Taten handelt es sich um eine Vergewaltigung in einemHotelzimmer und eine sexuelle Belästigung auf der Straße. Die Fallzahlen sinddamit zum Vorjahr (6) nochmal gefallen. Raub (Altstadt, Neustadt, Deutz) Im Deliktsfeld Raub liegen der Polizei eine (1)Anzeige wegen räuberischen Diebstahls vor. Hier ist im Vergleich zum Vorjahr (4)auch ein Rückgang im Kernbereich Innenstadt festzustellen. Körperverletzungen (Altstadt, Neustadt, Deutz) Die Zahl der in der Innenstadtangezeigten Körperverletzungen ist von 55 Fällen beim Jahreswechsel2023/2024 auf bislang 48 Fälle gesunken. Taschendiebstähle (Altstadt, Neustadt, Deutz) Einen deutlichen Rückgangverzeichnet die Polizei Köln bei den Fallzahlen der Taschendiebstähle. Waren esin den Silvesternächten 2022/2023: 60 und 2023/2024: 43 Anzeigen, ist die Zahlinzwischen für den Bereich Innenstadt auf 16 angezeigte Taten zurückgegangen. Weiterführende Informationen https://koeln.polizei.nrw Das Presseportal ist ein Service von news aktuellund die Datenbank für Presseinformationen imdeutschsprachigen Raum.www.presseportal.de Cookies https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/12415/5945141 Sachbeschädigungen (Altstadt, Neustadt, Deutz) Mit acht (8) angezeigtenSachbeschädigungen liegen die Fallzahlen in diesem Jahr leicht über demVorjahr (7). Bekannte Tatverdächtige (Delikte aus der Innenstadt) Bei den ausgewähltenDelikten mit anzunehmendem Silvesterbezug hat die Polizei eine Vielzahl vonTatverdächtigen erfasst. Körperverletzung(36)Raub (1)Sexualdelikte(2)Taschendiebstahl(1)Sachbeschädigung(3) In allen Fällen dauern die Ermittlungen an. (sw/sb) Rückfragen von Medienvertretern bitte an: Polizeipräsidium KölnPressestelleWalter-Pauli-Ring 2-651103 Köln Telefon: 0221/229 5555e-Mail: pressestelle.koeln(at)polizei.nrw.de https://koeln.polizei.nrw Permalink: Cookies
Anlage 2 - Auszug aus der Niederschrift Hauptausschuss 13.01.25
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Geschäftsführung Hauptausschuss Herr Schneider Telefon: (0221) 221 27549 E-Mail: Martin.Schneider@stadt- koeln.de Datum: 12.02.2025 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 31. Sitzung des Hauptausschusses vom 13.01.2025 öffentlich 2.1.2 Resümee der Silvesternacht 2024/2025 0021/2025 Die Fraktionen danken den Einsatzkräften und stellen ihre Positionen dar. Frau Stadtdirektorin Blome erklärt, die Mitteilung gebe die Einsatzbilanz der Feuer- wehr Köln wieder. Frau Oberbürgermeisterin Reker weist auf die separate Kommunikation von Stadt und Polizei hin. Die Pressemitteilung der Polizei Köln liege der Mitteilung als Anlage bei. Sollten Hinweise zu Straftaten gegenüber städtischen Einsatzkräften bekannt werden, werde dies mitgeteilt. Der Hauptausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. __________ Anmerkung der Verwaltung zur Niederschrift: Folgende Nachmeldungen sind bei der Feuerwehr eingegangen (Stand 04.02.2025): An Silvester wurden Einsatzkräfte der Feuerwehr Köln und der Freiwilligen Feuerwehr in fünf Fällen gezielt mit Feuerwerkskörpern (Böller und Raketen) beschossen. Der weitere Einsatz war unter dem Schutz durch eine erhebliche Anzahl von Kräften der Polizei möglich. Alle eingesetzten Einsatzkräfte von Rettungsdienst und Feuerwehr blieben unverletzt. Bei allen Fällen handelt es sich um Nachmeldungen, welche mit deutlicher zeitlicher Verzögerung bei der zuständigen Meldestelle der Feuerwehr Köln eingingen.
Mitteilung Hauptausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/32/327 327 Vorlagen-Nummer 13.01.2025 0021/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 13.01.2025 Resümee der Silvesternacht 2024/2025 Zur Reduzierung von Lärm, Feinstaub und Müll hatte die Stadt Köln zum Jahreswechsel 2023/2024 zum ersten Mal eine innerstädtische Böllerverbotszone eingerichtet. Der Aus- schuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales hatte hierzu in seiner Sitzung vom 13.03.2023 mehrheitlich einen entsprechenden Beschluss (AN/0364/2023) gefasst. Damit durften im linksrheinischen Köln vom Rhein bis zu den Ringen zwar Feuerwerksraketen mitgebracht und abgefeuert, aber keine Böller (sog. Feuerwerk der Klasse F2), die einzig auf den Knalleffekt zielen, gezündet werden. Aufgrund der positiven Er- fahrungen wurde ab dem Jahreswechsel 2024/2025 die innerstädtische Böllerverbotszone dauerhaft per Allgemeinverfügung erlassen. In der unmittelbaren Domumgebung wurde wie zuvor die „Schutzzone Dom“ eingerichtet, in der das Mitführen – und damit auch das Abbrennen – von Feuerwerkskörpern aller Art (Rake- ten, Böller, Feuerwerksbatterien etc.) verboten ist. Für diesen Bereich wurde bereits 2017 eine Allgemeinverfügung erlassen. Alle Vorkehrungen und Sicherheitsmaßnahmen für die Silvesternacht wurden im Vorfeld sorg- fältig geplant und koordiniert. In zahlreichen Gesprächen und Sitzungen mit den Sicherheits- partnern, dazu gehörten unter anderem Landes- und Bundespolizei, Feuerwehr, ein von der Stadt Köln beauftragter privater Sicherheitsdienstleister, KVB und AWB, wurde ein Sicher- heitskonzept abgestimmt und umgesetzt. Wichtigster Bestandteil dieses Konzeptes war, Gefahren für Passanten, Anliegende, Ret- tungskräfte und Verkehrsteilnehmende auf ein Minimum zu reduzieren sowie die Sicherung des unmittelbaren Domumfeldes vor dem Abbrennen und Mitführen von Feuerwerkskörpern. Hierzu wurde ein umfangreiches System von Schutz- und verkehrslenkenden Maßnahmen wie Brückensperrungen abgestimmt und umgesetzt. Am Silvesterabend wurde im städtischen Koordinierungsstab für Großveranstaltungen laufend durch Mitarbeitende des Amtes für öffentliche Ordnung, Vertreter*innen von Landes- und Bun- despolizei, KVB, AWB des privaten Sicherheitsdienstleisters und Ansprechpartner zweier Security-Firmen die Einsatzlage – insbesondere in der Kölner Innenstadt - bewertet; so war gewährleistet, dass alle Beteiligten stets auf demselben Informationsstand waren und ohne Zeitverlust reagieren konnten. Kameras, die für die Silvesternacht eigens installiert worden waren, lieferten Bilder von besonders sensiblen Bereichen direkt in den Koordinierungsstab, damit sich die Teilnehmenden des Stabes jederzeit ein Bild der Lage machen konnten. Während die direkte Domumgebung fast menschenleer war, strömten ab etwa 22.30 Uhr zahl- reiche Menschen, die den Jahreswechsel mit einem Feuerwerk begrüßen wollten, Richtung 2 Rhein und sammelten sich in den Bereichen Rheingarten und Weltjugendtagsweg so, wie es seit Jahrzehnten zu beobachten ist. Aus den Beobachtungen und Rückmeldungen der Kräfte vor Ort wurde deutlich, dass das Einsatzgeschehen im Innenstadtbereich weitgehend dem Umfang und den Erfahrungen aus den Vorjahren entsprach. Unter anderem wurden über 100 Jugendschutzkontrollen in Zusammenhang mit dem Konsum von Alkohol und Tabak durch den Ordnungsdienst durchgeführt. Obwohl auch im Rheingarten das Abfeuern von Böllern verboten war, hielten sich trotz um- fangreicher Presse- und Öffentlichkeitsarbeit nicht alle Anwesenden daran. Stellten Mitarbei- tende des Ordnungsdienstes fest, dass Besuchende Böller bei sich trugen, was nicht verboten war, führten sie Präventivgespräche und informierten, dass das Abbrennen jedoch in dem Be- reich nicht erlaubt ist. Ergänzend erinnerte die Polizei vor Ort mit Lautsprecherdurchsagen an die Einhaltung der Regeln in der Böllerverbotszone. Das Abbrennen von Feuerwerksraketen oder Feuerwerksbatterien ist in dem genannten Be- reich hingegen zulässig gewesen, da die Allgemeinverfügung - im Rahmen der Vorgaben der Sprengstoffverordnung - nur ein Verbot von Böllern vorsehen kann: „Die zuständige Behörde kann allgemein oder im Einzelfall anordnen, daß pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung in bestimmten dichtbesiedelten Gemeinden oder Teilen von Gemeinden zu bestimmten Zeiten auch am 31. Dezember und am 1. Januar nicht abge- brannt werden dürfen.“ (§ 24 Abs. 2 Ziff. 2 Sprengstoffverordnung). Ob dies auch für Silvester- raketen gilt, soll geprüft werden. Im Bereich der Hohen Domkirche zu Köln hingegen besteht per Bundesverordnung ein voll- ständiges Abbrennverbot, da eine besondere Brandgefahr besteht (vgl. § 24 Abs. 2 Ziff. 1 Sprengstoffverordnung). Aufgrund des massiven Beschusses der Hohen Domkirche in der Vergangenheit dient die bereits 2017 erlassene, diesbezügliche Allgemeinverfügung der Durchsetzung der vorstehenden Regelung aus der Sprengstoffverordnung. Die Allgemeinver- fügung richtet sich deshalb an alle Personen, die die o.g. Bereiche betreten und/oder sich dort aufhalten und Pyrotechnik mit sich führen. Die Verwaltung beabsichtigt aufgrund dieser komplexen Rechtslage und der Kontrollierbarkeit einen Erfahrungsaustausch mit verschiedenen Städten, die wie Köln bereits über so genannte Böllerverbotszonen verfügen, und will die Ergebnisse im Städtetag zusammentragen und dort diskutieren. So kann ein einheitliches Vorgehen der Städte und Gemeinden angestrebt und das Land und der Bund aufgefordert werden, die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingun- gen zu setzen. Auch mit den Erfahrungen der Silvesternacht 2024/25 lässt sich feststellen, dass die Einrich- tung einer Schutzzone im unmittelbaren Domumfeld, eine innerstädtische Böllerverbotszone sowie Sicherungs- und Absperrmaßnahmen wirksame Mittel sind, um Lärm und Müll im In- nenstadtbereich zu reduzieren. Sehr positiv fiel die Bilanz der AWB aus. Sie maß 80 Tonnen Silvestermüll – 20 Tonnen weniger als im Jahr zuvor. Einsatzbilanz der Feuerwehr Köln Die Feuerwehr Köln hatte sich durch eine veranstaltungsbezogene Einsatzplanung auf den Jahreswechsel 2024 vorbereitet. Insgesamt waren ca. 510 Einsatzkräfte und 40 zusätzliche Einsatzfahrzeuge der Berufs- und Freiwilligen Feuerwehr sowie der Leistungserbringer im Rettungs- und Sanitätsdienst im Einsatz, um sowohl den stadtweiten Grundschutz als auch die veranstaltungsbezogene Gefahrenabwehr durch Feuerwehr und Rettungsdienst sicherzu- stellen. In der Leitstelle der Feuerwehr Köln erfolgte eine Personalaufstockung, um das er- höhte Notruf- und Einsatzaufkommen zu Silvester bedienen zu können. Für eventuelle Eins- ätze mit erhöhtem Koordinierungsaufwand, z.B. bei einer hohen Verletzten- und Betroffenen- anzahl, wurde eine rückwärtige Führungsunterstützung als sog. Besondere Führungsorgani- sation (BFO) vorgeplant. Insgesamt wurden durch Feuerwehr und Rettungsdienst 811 Einsätze (Mittelwert 2024 = 624 Einsätze pro 24 Stunden) abgearbeitet. Durch den Sanitätsdienst im Veranstaltungsbereich 3 erfolgten zusätzlich 20 medizinische Hilfeleistungen. Die Einsatzzahlen der Feuerwehr in den Bereichen Brandschutz und Technische Hilfeleistung sowie des Rettungs- und Sanitätsdienst können der folgenden Übersicht entnommen werden und bewegen sich im Vergleich zu Sil- vester 2023 auf demselben Niveau. Einsatzzahlen Silvester 2023 Silvester 2024 Feuerwehr Brandschutz 177 204 Technische Hilfeleis- tung 30 30 Rettungsdienst 588 577 Sanitätsdienst 33 20 Gesamt 828 831 Tab. 1: Einsatzzahlen Silvester 2024 (Betrachtungszeitraum 31.12.24, 7:30 Uhr bis 01.01.25, 7:30 Uhr) Es gab keine Meldungen über Gewalt gegen Einsatzkräfte von Feuerwehr oder Rettungs- dienst im Zusammenhang mit den Silvesterfeierlichkeiten. Ausblick In den nächsten Monaten wird eine intensive Nachbetrachtung mit allen Beteiligten stattfin- den. Die Ergebnisse werden in die Vorbereitung des nächsten Jahreswechsels 2025/2026 einfließen. Ziel der Stadt Köln wird es dabei sein – unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedin- gung sowie der zur Verfügung stehenden Ressourcen – das friedliche und rücksichtsvolle Fei- ern zu stärken und etwaige negative Auswirkungen für Rettungs- und Ordnungskräfte, Anwoh- nende, Anliegende, Passanten und Verkehrsteilnehmende noch weiter zu minimieren. gez. Reker Anlage Zur Kenntnisnahme ist die Pressemitteilung der Polizei Köln zur Kriminalitätsbilanz im Nach- gang zum Jahreswechsel vom 08.01.2025 als Anlage 1 beigefügt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0021/2025
- Typ
- Mitteilung Hauptausschuss
- Datum
- 13.01.2025
- Erstellt
- 07.01.2025 07:51