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Zusatzantrag zu dem Änderungsantrag auf Änderung der Richtlinie zur Förderung rassismuskritischer Projekte zur Stärkung von Demokratie und Akzeptanz

Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat AN/0514/2024 vom 03.04.2024

Stand: Am 16.04.2024 im Integrationsrat endgültig zurückgezogen.

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  • Zusatzantrag zum Änderungsantrag auf Änderung der Richtlinien zur Förderung rassismuskritischer Projekte zur Stärkung von Demokratie und Akzeptanz

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    Die SPD-GRUPPE im Integrationsrat 27.03.2024 An den Vorsitzenden des Integrationsrates An die Geschäftsstelle des Integrationsrates Frau Dr. Gülşen D ikbaş Änderungsantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Integrationsrates Gremium Datum der Sitzung Integrationsrat 16.04.2024 Der Integrationsrat bittet den Rat der Stadt Köln die Richtlinie zur Förderung rassismuskritischer Projekte zur Stärkung von Demokratie und Akzeptanz an folgenden Punkten wie folgt zu ändern: Beschluss: 1. Ziffer 5 „In welcher Höhe und für welche Dauer erfolgt die Förderung?“ Bisherige Regelung: Beantragte Änderung: Zuführungen an Rücklagen aus der städtischen Förderung, nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Kosten, Spenden an Dritte und Kosten, die durch Versäumnisse oder Fehlverhalten der Fördermittelempfangenden entstanden sind nicht- zuwendungsfähig sind. Zuführungen an Rücklagen aus der städtischen Förderung, nicht zahlungs- wirksame Aufwendungen und Kosten, Spenden an Dritte und Kosten, die durch Versäumnisse oder Fehlverhalten der Fördermittelempfangenden entstanden sind, sind nicht zuwendungsfähig. 2. Ziffer 6.2 ‚Wie erfolgt die Bewilligung?‘ Bisherige Regelung: Beantragte Änderung: „Das Kommunale Integrationszentrum (KI) Köln im Amt für Integration und Vielfalt der Stadt Köln prüft den Antrag inhaltlich, bewertet diesen aus fachlicher Sicht und unter Beachtung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Entscheidung des Zuschusses erfolgt gemäß den Regelungen in der Hauptsatzung. Die Förderung und die Auszahlung sind davon abhängig, dass der „Die Entscheidung über die Bezuschussung und ihre Höhe erfolgt gemäß den Regelungen in der Hauptsatzung durch den Integrationsrat. Eine Auswahlgruppe, bestehend aus Vertreter*inen der Verwaltung, dem/der Vorsitzenden des Integrationsrates und den Vorsitzenden der Facharbeitskreise des Integrationsrates prüft die Anträge nach vorausgegangener fachlicher Prüfung durch die Verwaltung inhaltlich. Die Förderung und die Auszahlung sind davon abhängig, dass der Zuwendungsbescheid Bestandskraft erlangt. Der Zuwendungsbescheid kann Bedingungen, Auflagen oder Auflagenvorbehalte enthalten. Die Auszahlung erfolgt in der Regel in einem Betrag. Beauftragte des Amts für Integration und Vielfalt sind berechtigt, jederzeit an geförderten Maßnahmen teilzunehmen. Zuwendungsbescheid Bestandskraft erlangt. Der Zuwendungsbescheid kann Bedingungen, Auflagen oder Auflagenvorbehalte enthalten. Die Auszahlung erfolgt in der Regel in einem Betrag. Beauftragte des Amts für Integration und Vielfalt sind berechtigt, jederzeit an geförderten Maßnahmen teilzunehmen; bewertet diese aus fachlicher Sicht und unter Beachtung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. E ine Vertretungsregelung für die Auswahlgruppe ist sicherzustellen. Sicherzustellen ist auch, dass keine Befangenheit der Mitglieder der Auswahlrunde aufgrund eigener Tätigkeit bei den Antragstellenden gegeben ist. Sollte das Antragsvolumen der befürworteten Projekte die zur Verfügung stehenden Mittel überschreiten, so haben Empowerment- und Potenzialorientierte Maßnahmen den Vorrang. Begründung: Die Endentscheidung über die Vergabe, somit auch die Verantwortung über die ordnungsgemäße Verteilung und Verwendung dieser öffentlichen Mittel, obliegt nach der Beschlusslage des Rates dem Integrationsrat. Nach geltender Regelung übt der Integrationsrat jedoch lediglich eine formelle Funktion zur Beschließung einer jeweils von der Verwaltung erstellten Auflistu ng aus, ohne weitere Kenntnisse über den Gesamtantragsvolumen, die negativ beschiedenen Anträge und Gründe der Negativbescheidungen zu haben. Genauso fehlen ihm Informationen, warum die Förderhöhen so und nicht anders bedacht sind. Die Verwaltung, die eine vorbereitende Aufgabe hat, trifft auf diese Weise die eigentliche Entscheidung, was nicht im Sinne der Befugnis und Verantwortungsgleichheit sein kann. Selbstverständlich wäre der Integrationsrat überfordert in einer seiner Sitzungen als Plenum diese Au fgabe zu bewältigen. Deshalb soll eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Integrationsrats - mitgliedern und Verwaltung diesen Part übernehmen. Mit freundlichen Grüßen Für die SPD-Liste: Für die SPD Fraktion: Turan Özküçük Claudia Brock-Storms

Beratungsverlauf

  1. 16.04.2024

    Integrationsrat

    Antrag / Anfrage. Ergebnis: endgültig zurückgezogen

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