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AN/0514/2024

Zusatzantrag zu dem Änderungsantrag auf Änderung der Richtlinie zur Förderung rassismuskritischer Projekte zur Stärkung von Demokratie und Akzeptanz

Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat 03.04.2024

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 16.04.2024

Zusatzantrag zum Änderungsantrag auf Änderung der Richtlinien zur Förderung rassismuskritischer Projekte zur Stärkung von Demokratie und Akzeptanz

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Zusatzantrag zum Änderungsantrag auf Änderung der Richtlinien zur Förderung rassismuskritischer Projekte zur Stärkung von Demokratie und Akzeptanz

4389 Zeichen

Die SPD-GRUPPE im Integrationsrat      27.03.2024 
 
 
 
An den  
Vorsitzenden des Integrationsrates 
 
An die  
Geschäftsstelle des Integrationsrates 
Frau Dr. Gülşen D ikbaş 
 
 
 
Änderungsantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Integrationsrates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Integrationsrat 16.04.2024 
 
Der Integrationsrat bittet den Rat der Stadt Köln die Richtlinie zur Förderung 
rassismuskritischer Projekte zur Stärkung von Demokratie und Akzeptanz an 
folgenden Punkten wie folgt zu ändern: 
 
Beschluss: 
1. Ziffer 5 „In welcher Höhe und für welche Dauer erfolgt die Förderung?“ 
Bisherige Regelung: Beantragte Änderung: 
Zuführungen an Rücklagen aus der 
städtischen Förderung, nicht 
zahlungswirksame Aufwendungen und 
Kosten, Spenden an Dritte und Kosten, 
die durch Versäumnisse oder 
Fehlverhalten der 
Fördermittelempfangenden entstanden 
sind nicht- zuwendungsfähig 
sind. 
Zuführungen an Rücklagen aus der 
städtischen Förderung, nicht zahlungs- 
wirksame Aufwendungen und  
Kosten, Spenden an Dritte und Kosten, 
die durch Versäumnisse oder 
Fehlverhalten der 
Fördermittelempfangenden entstanden 
sind, sind nicht zuwendungsfähig. 
2. Ziffer 6.2 ‚Wie erfolgt die Bewilligung?‘ 
Bisherige Regelung: Beantragte Änderung: 
„Das Kommunale Integrationszentrum 
(KI) Köln im Amt für Integration und 
Vielfalt der Stadt Köln prüft den Antrag 
inhaltlich, bewertet diesen aus fachlicher 
Sicht und unter Beachtung der zur 
Verfügung stehenden Haushaltsmittel. 
Die Entscheidung des Zuschusses 
erfolgt gemäß den Regelungen in der 
Hauptsatzung. 
 
 
 
Die Förderung und die Auszahlung sind 
davon abhängig, dass der 
„Die Entscheidung über die 
Bezuschussung und ihre Höhe erfolgt 
gemäß den Regelungen in der 
Hauptsatzung durch den Integrationsrat. 
Eine Auswahlgruppe, bestehend aus 
Vertreter*inen der Verwaltung, dem/der 
Vorsitzenden des Integrationsrates und 
den Vorsitzenden der Facharbeitskreise 
des Integrationsrates prüft die Anträge 
nach vorausgegangener fachlicher 
Prüfung 
durch die Verwaltung inhaltlich. 
Die Förderung und die Auszahlung sind 
davon abhängig, dass der

Zuwendungsbescheid Bestandskraft 
erlangt. Der Zuwendungsbescheid kann 
Bedingungen, Auflagen oder 
Auflagenvorbehalte enthalten. Die 
Auszahlung erfolgt in der Regel in 
einem Betrag. Beauftragte des Amts für 
Integration und Vielfalt sind berechtigt, 
jederzeit an geförderten Maßnahmen 
teilzunehmen. 
Zuwendungsbescheid Bestandskraft 
erlangt. Der Zuwendungsbescheid kann 
Bedingungen, Auflagen oder 
Auflagenvorbehalte enthalten. Die 
Auszahlung erfolgt in der Regel in 
einem Betrag. Beauftragte des Amts für 
Integration und Vielfalt sind berechtigt, 
jederzeit an geförderten Maßnahmen 
teilzunehmen; 
bewertet diese aus fachlicher Sicht und 
unter Beachtung der zur Verfügung 
stehenden Haushaltsmittel. E ine 
Vertretungsregelung für die 
Auswahlgruppe ist sicherzustellen. 
Sicherzustellen ist auch, dass keine 
Befangenheit der Mitglieder der 
Auswahlrunde aufgrund eigener 
Tätigkeit bei den Antragstellenden 
gegeben ist. Sollte das Antragsvolumen 
der befürworteten Projekte die zur 
Verfügung stehenden Mittel 
überschreiten, so haben Empowerment- 
und Potenzialorientierte Maßnahmen 
den Vorrang.  
 
 
 
Begründung:  
Die Endentscheidung über die Vergabe, somit auch die Verantwortung über die 
ordnungsgemäße Verteilung und Verwendung dieser öffentlichen Mittel, obliegt nach 
der Beschlusslage des Rates dem Integrationsrat. Nach geltender Regelung übt der 
Integrationsrat jedoch lediglich eine formelle Funktion zur Beschließung einer jeweils 
von der Verwaltung erstellten Auflistu ng aus, ohne weitere Kenntnisse über den 
Gesamtantragsvolumen, die negativ beschiedenen Anträge und Gründe der 
Negativbescheidungen zu haben. Genauso fehlen ihm Informationen, warum die 
Förderhöhen so und nicht anders bedacht sind. Die Verwaltung, die eine vorbereitende 
Aufgabe hat, trifft auf diese Weise die eigentliche Entscheidung, was nicht im Sinne 
der Befugnis und Verantwortungsgleichheit sein kann. Selbstverständlich wäre der 
Integrationsrat überfordert in einer seiner Sitzungen als Plenum diese Au fgabe zu 
bewältigen. Deshalb soll eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Integrationsrats -
mitgliedern und Verwaltung diesen Part übernehmen. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Für die SPD-Liste:       Für die SPD Fraktion: 
Turan Özküçük       Claudia Brock-Storms

Beratungsverlauf (1)

16.04.2024 Integrationsrat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0514/2024
Typ
Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
Datum
03.04.2024
Erstellt
02.04.2024 16:20