Abgase des Holzkohleausstoßes in der Innenstadt, Antrag CDU
Antrag nach § 3 BV1 (CDU) AN/0947/2020 vom 11.08.2020
Stand: Am 26.08.2020 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) ungeändert beschlossen.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Sachstandsbericht BV
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle / ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0947/2020 Stand: 05.01.2022 Sachstandsbericht Abgase des Holzkohleausstoßes in der Innenstadt, Antrag CDU Beschluss: Die Verwaltung wird geben, eine Verordnung ( Stadtordnung ) bzw. eine Bauordnungsveränderung zu entwickeln, um die Emissionswerte der Abgase des Holzkohleausstoßes zu vermindern und an- schließend rechtssicher gegen evtl. Verstöße vorgehen zu können. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: 2021: Mitteilung 0701/2021 und 1734/2021 -
Antrag nach § 3 (CDU BV1)
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
CDU -Fraktion in der Bezirksvertretung 1 · Innenstadt/Deutz Bezirksrat haus · Ludwigstraß e 8 · 50667 Köln CDU-Fraktion in der Be zirksvertretung 1 Ralf Uerlich · Vorsitzender Bezirksrathaus Ludwigstraße 8 50667 Köln Tel.: 0221 / 221 -91305 Mob: 0172 / 2951 497 Fax: 0221 / 221 -6569702 E-Mail: f raktion -bv 1@cdu-koeln-innenstadt.de Mehr Inf ormati onen im Internet: www.cdu-koeln-innenstadt.de www.cdu-koeln.de Twitter: CDUKoeln1 Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0947/2020 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.08.2020 Abgase des Holzkohleausstoßes in der Innenstadt Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Herren, die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Bezirksvertretungssitzung zu setzen: Die Verwaltung wird geben, eine Verordnung ( Stadtordnung ) bzw. eine Bauordnungsveränderung zu entwickeln, um die Emissionswerte der Abgase des Holzkohleausstoßes zu vermindern und anschließend rechtssicher gegen evtl. Verstöße vorgehen zu können. BEGRÜNDUNG: In einem offenen von CDU Innenstadt Nord organisierten digitalen Bürgerdialog informierte die amtierende Landesumweltministerin, Ursula Heinen Esser, darüber, dass nach Absprache auch mit ihren Mitarbeitern im Ministerium eine Kommune sehr wohl über die Stadtordnung oder über die Änderung des Bebauungsplans wirksam in Regelungen zur Eindämmung der Emission aus Holzkohleverbrennung erfolgen kann. Eine Änderung seitens des Landes bedarf es hier zwingend nicht. Nach den von dem Ortsverband abgeforderten und prompt erhaltenden Informationen und Ausführungen des MHKBG ( Ministerium f. Heimat Kommunal, Bau. Gleichstellung) können Verwendungsregelungen zu Brennstoffen auf Grundlage des Baugesetzbuches ( BauGB) getroffen werden. ZITAT: "Das BauGB ermächtigt die Kommunen, in ihren Bebauungsplänen Festsetzungen zu treffen, das bestimmte luftverunreinigende Stoffe, wie z.B. der Brennstoff Holzkohle, nicht oder nur beschränkt verwendet werden dürfen. Die Festsetzungen sind zu begründen, z.B. mit der Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung. Sie gelten allerdings nicht rückwirkend für bereits bestehende Anlagen. Beim BauBG handelt es sich um ein Bundesgesetz, sodass beschriebene Eingriffsmöglichkeit in allen Bundesländern besteht." Mit freundlichen Grüßen Ralf Uerlich Michael Domgörgen Fraktionsvorsitzender MdBV
Beratungsverlauf
-
26.08.2020
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.2.15, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz