AN/0947/2020
Abgase des Holzkohleausstoßes in der Innenstadt, Antrag CDU
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Sachstandsbericht BV
600 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
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___________________________
Vorlagen-Nummer
AN/0947/2020
Stand: 05.01.2022
Sachstandsbericht
Abgase des Holzkohleausstoßes in der Innenstadt, Antrag CDU
Beschluss:
Die Verwaltung wird geben, eine Verordnung ( Stadtordnung ) bzw. eine Bauordnungsveränderung zu
entwickeln, um die Emissionswerte der Abgase des Holzkohleausstoßes zu vermindern und an-
schließend rechtssicher gegen evtl. Verstöße vorgehen zu können.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
2021: Mitteilung 0701/2021 und 1734/2021
Antrag nach § 3 (CDU BV1)
2753 Zeichen
CDU -Fraktion in der Bezirksvertretung 1 · Innenstadt/Deutz Bezirksrat haus · Ludwigstraß e 8 · 50667 Köln CDU-Fraktion in der Be zirksvertretung 1 Ralf Uerlich · Vorsitzender Bezirksrathaus Ludwigstraße 8 50667 Köln Tel.: 0221 / 221 -91305 Mob: 0172 / 2951 497 Fax: 0221 / 221 -6569702 E-Mail: f raktion -bv 1@cdu-koeln-innenstadt.de Mehr Inf ormati onen im Internet: www.cdu-koeln-innenstadt.de www.cdu-koeln.de Twitter: CDUKoeln1 Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0947/2020 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.08.2020 Abgase des Holzkohleausstoßes in der Innenstadt Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Herren, die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Bezirksvertretungssitzung zu setzen: Die Verwaltung wird geben, eine Verordnung ( Stadtordnung ) bzw. eine Bauordnungsveränderung zu entwickeln, um die Emissionswerte der Abgase des Holzkohleausstoßes zu vermindern und anschließend rechtssicher gegen evtl. Verstöße vorgehen zu können. BEGRÜNDUNG: In einem offenen von CDU Innenstadt Nord organisierten digitalen Bürgerdialog informierte die amtierende Landesumweltministerin, Ursula Heinen Esser, darüber, dass nach Absprache auch mit ihren Mitarbeitern im Ministerium eine Kommune sehr wohl über die Stadtordnung oder über die Änderung des Bebauungsplans wirksam in Regelungen zur Eindämmung der Emission aus Holzkohleverbrennung erfolgen kann. Eine Änderung seitens des Landes bedarf es hier zwingend nicht. Nach den von dem Ortsverband abgeforderten und prompt erhaltenden Informationen und Ausführungen des MHKBG ( Ministerium f. Heimat Kommunal, Bau. Gleichstellung) können Verwendungsregelungen zu Brennstoffen auf Grundlage des Baugesetzbuches ( BauGB) getroffen werden. ZITAT: "Das BauGB ermächtigt die Kommunen, in ihren Bebauungsplänen Festsetzungen zu treffen, das bestimmte luftverunreinigende Stoffe, wie z.B. der Brennstoff Holzkohle, nicht oder nur beschränkt verwendet werden dürfen. Die Festsetzungen sind zu begründen, z.B. mit der Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung. Sie gelten allerdings nicht rückwirkend für bereits bestehende Anlagen. Beim BauBG handelt es sich um ein Bundesgesetz, sodass beschriebene Eingriffsmöglichkeit in allen Bundesländern besteht." Mit freundlichen Grüßen Ralf Uerlich Michael Domgörgen Fraktionsvorsitzender MdBV
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Ludwigstraße 8
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0947/2020
- Typ
- Antrag nach § 3 BV1 (CDU)
- Datum
- 11.08.2020
- Erstellt
- 11.08.2020 15:11