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AN/0947/2020

Abgase des Holzkohleausstoßes in der Innenstadt, Antrag CDU

Antrag nach § 3 BV1 (CDU) 11.08.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 26.08.2020, TOP 5.2.15

Sachstandsbericht BV

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Antrag nach § 3 (CDU BV1)

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Sachstandsbericht BV

600 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
/ 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/0947/2020 
 Stand: 05.01.2022 
Sachstandsbericht  
Abgase des Holzkohleausstoßes in der Innenstadt, Antrag CDU 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird geben, eine Verordnung ( Stadtordnung ) bzw. eine Bauordnungsveränderung zu 
entwickeln, um die Emissionswerte der Abgase des Holzkohleausstoßes zu vermindern und an-
schließend rechtssicher gegen evtl. Verstöße vorgehen zu können. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
2021: Mitteilung 0701/2021 und 1734/2021

Antrag nach § 3 (CDU BV1)

2753 Zeichen

CDU -Fraktion in der Bezirksvertretung 1 · Innenstadt/Deutz  
Bezirksrat haus · Ludwigstraß e 8 · 50667 Köln  
 
CDU-Fraktion in der Be zirksvertretung 1  
 
Ralf  Uerlich · Vorsitzender 
 
Bezirksrathaus  
Ludwigstraße 8  
50667 Köln  
 
Tel.:   0221 / 221 -91305 
Mob:  0172 / 2951 497  
Fax:   0221 / 221 -6569702 
 
 
E-Mail: f raktion -bv 1@cdu-koeln-innenstadt.de  
 
Mehr Inf ormati onen im Internet:  
www.cdu-koeln-innenstadt.de  
www.cdu-koeln.de 
 
Twitter: CDUKoeln1  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Herrn  
Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
Herrn  
Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0947/2020 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.08.2020 
 
 
Abgase des Holzkohleausstoßes in der Innenstadt 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Herren, 
die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt bittet Sie, folgenden Antrag auf die 
Tagesordnung der nächsten Bezirksvertretungssitzung zu setzen: 
Die Verwaltung wird geben, eine Verordnung ( Stadtordnung ) bzw. eine 
Bauordnungsveränderung zu entwickeln, um die Emissionswerte der Abgase des 
Holzkohleausstoßes zu vermindern und anschließend rechtssicher gegen evtl. Verstöße 
vorgehen zu können. 
  
BEGRÜNDUNG:  
 
In einem offenen von CDU Innenstadt Nord organisierten digitalen Bürgerdialog informierte 
die amtierende Landesumweltministerin, Ursula  Heinen Esser, darüber, dass nach Absprache 
auch mit ihren Mitarbeitern im Ministerium eine Kommune sehr wohl über die Stadtordnung 
oder über die Änderung des Bebauungsplans wirksam in Regelungen zur Eindämmung der 
Emission aus Holzkohleverbrennung erfolgen kann. Eine Änderung seitens des Landes bedarf 
es hier zwingend nicht.  
  
Nach den von dem Ortsverband abgeforderten und prompt erhaltenden Informationen und 
Ausführungen des MHKBG ( Ministerium f. Heimat Kommunal, Bau.  Gleichstellung) 
können Verwendungsregelungen zu Brennstoffen auf Grundlage des Baugesetzbuches ( 
BauGB) getroffen werden.

ZITAT: "Das BauGB ermächtigt die Kommunen, in ihren Bebauungsplänen Festsetzungen zu 
treffen, das bestimmte luftverunreinigende Stoffe, wie z.B. der Brennstoff Holzkohle, nicht 
oder nur beschränkt verwendet werden dürfen. Die Festsetzungen sind zu begründen, z.B.  mit 
der Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung. 
Sie gelten allerdings nicht rückwirkend für bereits bestehende Anlagen. 
Beim BauBG handelt es sich um ein Bundesgesetz, sodass beschriebene Eingriffsmöglichkeit 
in allen Bundesländern besteht." 
  
  
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Ralf Uerlich     Michael Domgörgen 
Fraktionsvorsitzender    MdBV

Beratungsverlauf (1)

26.08.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.2.15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Ludwigstraße 8

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Details

Aktenzeichen
AN/0947/2020
Typ
Antrag nach § 3 BV1 (CDU)
Datum
11.08.2020
Erstellt
11.08.2020 15:11