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1106/2026

Sachstandsbericht zum Cash Pooling / Liquiditätsverbund

Mitteilung Ausschuss 29.04.2026

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 11.05.2026, TOP 2.9

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

4960 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/20/20/01 
 
Vorlagen-Nummer 29.04.2026 
 1106/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 11.05.2026 
 
Sachstandsbericht zum Cash Pooling / Liquiditätsverbund 
1. Grundlagen „Cash Pooling“ und Liquiditätsverbund 
Mit Vorlage vom 23.03.2023 (Nr. 0705/2023) hat der Rat die Einführung eines Cash 
Poolings bei der Stadt Köln beschlossen und die Verwaltung dazu ermächtigt, nach 
Einzelfallprüfung die Einbindung von geeigneten städtischen Einrichtungen an den 
Cash Pool sukzessive vorzunehmen.  
Sachstandsmitteilungen erfolgten im Oktober 2023 mit Vorlage Nr. 3017/2023 sowie 
im Mai 2024 mit Vorlage Nr. 1158/2024. Für weitergehende Erläuterungen wird auf 
diese Vorlagen verwiesen. 
 
Gemäß dem Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales – 34-
48.05.01/02 – 8/14 – ist die Stadt zur Bündelung Ihrer Liquidität zur Einrichtung eines 
Cash Pools ermächtigt. Der Runderlass nimmt keine Differenzierung der Begrifflich-
keiten „Cash Pooling“ und „Liquiditätsverbund“ vor. Unabhängig davon unterscheidet 
die Stadt Köln zwischen den zuvor genannten Begrifflichkeiten, um damit unterschied-
liche Möglichkeiten der Liquiditätsbündelung abbilden zu können. 
 
„Cash Pooling“ der Stadt Köln 
Unter dem Begriff „Cash Pooling“ versteht die Stadt Köln die tagesscharfe Bündelung 
der Teilnehmer-Liquidität auf einem gemeinsamen Konto (Masterk onto). Es findet ein 
täglicher Ausgleich der Zahlungsflüsse statt. Die Abwicklung erfolgt über eine Anwen-
dung der Helaba und die SAP-Systeme der Stadt Köln weitgehend automatisiert.  
 
„Liquiditätsverbund“ der Stadt Köln 
Unter dem Begriff „Liquiditätsverbund“ versteht die Stadt Köln die Möglichkeit, mittels 
einzelvertraglicher Regelung zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit und Wirtschaftlich-
keit bei ihren verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und sonstigen Einrichtungen 
auf Basis des Konzernprivilegs nach § 89 GO NRW Liquiditätskredite aufzunehmen 
oder zu gewähren.  
Im Unterschied zum Cash Pooling werden beim Liquiditätsverbund - wie bei Krediten 
üblich - aufgrund einer Vereinbarung Geldbeträge für längere Zeiträume zur Verfü-
gung gestellt und es erfolgt kein automatisiertes tägliches Clearing der Kontenbe-
stände aller Teilnehmenden. 
 
2. Sachstandsbericht „Cash Pooling“

2 
 
Seit Beginn des Cash Poolings wurden insgesamt 5 Eigenbetriebe, eigenbetriebsähn-
liche Einrichtungen bzw. Sondervermögen erfolgreich in den Cash Pool eingebunden. 
Dazu gehören u.a. die Gebäudewirtschaft und die Beihilfekasse.  
Seit Beginn dieses Jahres ist zudem die Anbindung des neu errichteten Eigenbetrie-
bes „Planung und Realisierung der Parkstadt Süd“ erfolgt. 
 
Der saldierte Bestand des Masterkontos aller Teilnehmenden betrug zum 31.12.2025 
rund - 31,7 Mio. €, d. h. in Summe wurde seitens der Kernverwaltung Liquidität zur 
Verfügung gestellt. 
 
3. Sachstandsbericht „Liquiditätsverbund“  
Die Stadt Köln hat bisher mit sechs Beteiligungen individuelle Vereinbarungen für ei-
nen Liquiditätsverbund abgeschlossen. Hierbei handelt es sich um die Koelnmesse 
GmbH, die SWK GmbH, die Kliniken der Stadt Köln gGmbH, die BioCampus Cologne 
Grundbesitz GmbH und Co. KG, die Kölner Sportstätten GmbH (seit Juli 2024) und 
die Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH (seit Dezember 2025).  
 
Zum 31.12.2025 bezog die Stadt Köln Liquiditätskredite aus den Liquiditätsverbünden 
in Höhe von insgesamt rund 63 Mio. €. Zudem wurde der Kölner Gesellschaft für Ar-
beits- und Berufsförderung mbH ein Kredit in Höhe von 1 Mio. € gewährt.  
 
Im Rahmen der bestehenden Vereinbarung mit der Koelnmesse GmbH (Vorlagen 
2105/2023 und 3692/2022) hat diese die Möglichkeit, bei der Stadt Köln Liquidität auf-
zunehmen (maximal 95 Mio. €). Die Vereinbarung ist bis zum 31.12.2027 befristet. Ak-
tuell erfolgt keine Inanspruchnahme der Liquiditätskreditlinie mehr. 
 
4. Auswirkungen des Cash Poolings und der Liquiditätsverbünde  
Seit der Auflage des Cash Poolings sowie der Liquiditätsverbünde konnten hieraus 
folgende Vorteile für die Stadt Köln und die teilnehmenden Einrichtungen generiert 
werden:  
 
 Stärkung der Zusammenarbeit im Konzern „Stadt Köln“ 
 Geringere Limit-Inanspruchnahme bei Fremdinvestoren durch die Stadt 
Köln 
 Gesicherte Anlage-/Aufnahmemöglichkeit ohne Ausschreibungsaufwand 
für die teilnehmenden Einheiten 
 Automatisierter Prozess  
 
Auf Grundlage einer annahmebasierten Wirtschaftlichkeitsberechnung ergab sich für 
das Jahr 2025 im Konzernverbund „Stadt Köln“ eine finanzielle Zinsersparnis von rund 
2,4 Mio. € aufgrund der Nutzung des Cash Poolings und der Liquiditätsverbünde. 
 
5. Weiteres Vorgehen  
Die Verwaltung wird entsprechend des Auftrages des Finanzausschusses die Prüfung 
und Einbindung weiterer Einrichtungen in das Cash Pooling und die Liquiditätsver-
bünde fortsetzen und hierbei Chancen und Risiken der Liquiditätsbündelung sowie -
kreditaufnahme abwägen. 
 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (1)

11.05.2026 Finanzausschuss
TOP 2.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1106/2026
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
29.04.2026
Erstellt
17.04.2026 08:31