1106/2026
Sachstandsbericht zum Cash Pooling / Liquiditätsverbund
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle II/20/20/01 Vorlagen-Nummer 29.04.2026 1106/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 11.05.2026 Sachstandsbericht zum Cash Pooling / Liquiditätsverbund 1. Grundlagen „Cash Pooling“ und Liquiditätsverbund Mit Vorlage vom 23.03.2023 (Nr. 0705/2023) hat der Rat die Einführung eines Cash Poolings bei der Stadt Köln beschlossen und die Verwaltung dazu ermächtigt, nach Einzelfallprüfung die Einbindung von geeigneten städtischen Einrichtungen an den Cash Pool sukzessive vorzunehmen. Sachstandsmitteilungen erfolgten im Oktober 2023 mit Vorlage Nr. 3017/2023 sowie im Mai 2024 mit Vorlage Nr. 1158/2024. Für weitergehende Erläuterungen wird auf diese Vorlagen verwiesen. Gemäß dem Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales – 34- 48.05.01/02 – 8/14 – ist die Stadt zur Bündelung Ihrer Liquidität zur Einrichtung eines Cash Pools ermächtigt. Der Runderlass nimmt keine Differenzierung der Begrifflich- keiten „Cash Pooling“ und „Liquiditätsverbund“ vor. Unabhängig davon unterscheidet die Stadt Köln zwischen den zuvor genannten Begrifflichkeiten, um damit unterschied- liche Möglichkeiten der Liquiditätsbündelung abbilden zu können. „Cash Pooling“ der Stadt Köln Unter dem Begriff „Cash Pooling“ versteht die Stadt Köln die tagesscharfe Bündelung der Teilnehmer-Liquidität auf einem gemeinsamen Konto (Masterk onto). Es findet ein täglicher Ausgleich der Zahlungsflüsse statt. Die Abwicklung erfolgt über eine Anwen- dung der Helaba und die SAP-Systeme der Stadt Köln weitgehend automatisiert. „Liquiditätsverbund“ der Stadt Köln Unter dem Begriff „Liquiditätsverbund“ versteht die Stadt Köln die Möglichkeit, mittels einzelvertraglicher Regelung zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit und Wirtschaftlich- keit bei ihren verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und sonstigen Einrichtungen auf Basis des Konzernprivilegs nach § 89 GO NRW Liquiditätskredite aufzunehmen oder zu gewähren. Im Unterschied zum Cash Pooling werden beim Liquiditätsverbund - wie bei Krediten üblich - aufgrund einer Vereinbarung Geldbeträge für längere Zeiträume zur Verfü- gung gestellt und es erfolgt kein automatisiertes tägliches Clearing der Kontenbe- stände aller Teilnehmenden. 2. Sachstandsbericht „Cash Pooling“ 2 Seit Beginn des Cash Poolings wurden insgesamt 5 Eigenbetriebe, eigenbetriebsähn- liche Einrichtungen bzw. Sondervermögen erfolgreich in den Cash Pool eingebunden. Dazu gehören u.a. die Gebäudewirtschaft und die Beihilfekasse. Seit Beginn dieses Jahres ist zudem die Anbindung des neu errichteten Eigenbetrie- bes „Planung und Realisierung der Parkstadt Süd“ erfolgt. Der saldierte Bestand des Masterkontos aller Teilnehmenden betrug zum 31.12.2025 rund - 31,7 Mio. €, d. h. in Summe wurde seitens der Kernverwaltung Liquidität zur Verfügung gestellt. 3. Sachstandsbericht „Liquiditätsverbund“ Die Stadt Köln hat bisher mit sechs Beteiligungen individuelle Vereinbarungen für ei- nen Liquiditätsverbund abgeschlossen. Hierbei handelt es sich um die Koelnmesse GmbH, die SWK GmbH, die Kliniken der Stadt Köln gGmbH, die BioCampus Cologne Grundbesitz GmbH und Co. KG, die Kölner Sportstätten GmbH (seit Juli 2024) und die Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH (seit Dezember 2025). Zum 31.12.2025 bezog die Stadt Köln Liquiditätskredite aus den Liquiditätsverbünden in Höhe von insgesamt rund 63 Mio. €. Zudem wurde der Kölner Gesellschaft für Ar- beits- und Berufsförderung mbH ein Kredit in Höhe von 1 Mio. € gewährt. Im Rahmen der bestehenden Vereinbarung mit der Koelnmesse GmbH (Vorlagen 2105/2023 und 3692/2022) hat diese die Möglichkeit, bei der Stadt Köln Liquidität auf- zunehmen (maximal 95 Mio. €). Die Vereinbarung ist bis zum 31.12.2027 befristet. Ak- tuell erfolgt keine Inanspruchnahme der Liquiditätskreditlinie mehr. 4. Auswirkungen des Cash Poolings und der Liquiditätsverbünde Seit der Auflage des Cash Poolings sowie der Liquiditätsverbünde konnten hieraus folgende Vorteile für die Stadt Köln und die teilnehmenden Einrichtungen generiert werden: Stärkung der Zusammenarbeit im Konzern „Stadt Köln“ Geringere Limit-Inanspruchnahme bei Fremdinvestoren durch die Stadt Köln Gesicherte Anlage-/Aufnahmemöglichkeit ohne Ausschreibungsaufwand für die teilnehmenden Einheiten Automatisierter Prozess Auf Grundlage einer annahmebasierten Wirtschaftlichkeitsberechnung ergab sich für das Jahr 2025 im Konzernverbund „Stadt Köln“ eine finanzielle Zinsersparnis von rund 2,4 Mio. € aufgrund der Nutzung des Cash Poolings und der Liquiditätsverbünde. 5. Weiteres Vorgehen Die Verwaltung wird entsprechend des Auftrages des Finanzausschusses die Prüfung und Einbindung weiterer Einrichtungen in das Cash Pooling und die Liquiditätsver- bünde fortsetzen und hierbei Chancen und Risiken der Liquiditätsbündelung sowie - kreditaufnahme abwägen. Gez. Prof. Dr. Diemert
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1106/2026
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 29.04.2026
- Erstellt
- 17.04.2026 08:31