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2176/2020

Satzung über eine Verlängerung der Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Rodenkirchen Arbeitstitel: Auenviertel in Köln-Rodenkirchen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 31.07.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.09.2020, TOP 14.1

Anlage 3 Begründung

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Anlage 2 Satzung

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 Plan

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Anlage 2 Satzung

1444 Zeichen

A N L A G E  2  
Seib160720Sa1Sb Auenviertel Köln-Rodenkirchen  
(Veränd-Satz02) 
 
 
S a t z u n g  
 
über eine Verlängerung der Veränderungssperre  
für einen Teilbereich der Ortslage in Köln- Rodenkirchen 
– Arbeitstitel: Auenviertel in Köln-Rodenkirchen – 
 
vom ........ 
 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom                      aufgrund der §§ 14, 16 und 17 Ab-
satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. 
I S. 3634) - in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung - in Verbindung mit § 7 der Ge-
meindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW 
S. 666/SGV NRW 2023) - in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung - diese Satzung be-
schlossen: 
 
 
 
§ 1 
 
Die Geltungsdauer der Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln- 
Rodenkirchen –Arbeitstitel: Auenviertel in Köln-Rodenkirchen– vom 01.10.2018 (Amtsblatt der 
Stadt Köln vom 10.10.2018) für das Gebiet zwischen der Weißer Straße, der Grimmelshausener 
Straße, dem Auenweg und der Grüngürtelstraße (hier auch die südlich gelegene Bebauung) in 
Köln-Sürth wird um 2 Monate verlängert. 
 
 
 
§ 2 
 
Diese Satzung tritt am Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 
 
Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung 
rechtsverbindlich abgeschlossen ist, spätestens jedoch mit dem Ablauf des 09.12.2020 .

Beschlussvorlage Rat

1923 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
61/1 Seib Sa 
Vorlagen-Nummer 
 2176/2020 
Freigabedatum 
 31.07.2020 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Satzung über eine Verlängerung der Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in 
Köln-Rodenkirchen  
Arbeitstitel: Auenviertel in Köln-Rodenkirchen 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt die Satzung über eine Verlängerung der Veränderungssperre für einen Teilbereich 
der Ortslage in Köln Rodenkirchen –Arbeitstitel: Auenviertel in Köln-Rodenkirchen– für das Gebiet 
zwischen der Weißer Straße, der Grimmelshausener Straße, dem Auenweg und der Grüngürtelstraße 
(hier auch die südlich gelegene Bebauung) in Köln-Sürth in der zu diesem Beschluss als Anlage 
beigefügten, paraphierten Fassung. 
 
 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 31.08.2020 
Stadtentwicklungsausschuss 03.09.2020 
Rat 10.09.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Problemstellung 
 
Verhinderung einer städtebaulichen Fehlentwicklung 
 
 
Begründung 
 
- siehe Anlage 3 - 
 
 
Auswirkungen 
 
In dem der Veränderungssperre unterliegenden Planbereich dürfen  
 
a) Vorhaben im Sinne des § 29 Baugesetzbuch nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht be-
seitigt werden. Hierzu zählen insbesondere Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nut-
zungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben und die einer bauaufsichtlichen Ge-
nehmigung oder Zustimmung bedürfen oder die der Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden 
müssen.  
 
b) erhebliche oder wesentlich Wert steigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen 
Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, 
nicht vorgenommen werden.  
 
 
 
3 Anlagen

Anlage 1 Plan

488 Zeichen

|&/staetkann |)

Stadtplanungsamt

Anlage 1

Satzung der Stadt Köln über eine Veränderungssperre
in Köln-Rodenkirchen
Arbeitstitel: Auenviertel in Köln-Rodenkirchen

Ds = -
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Br: 882 _

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Maßstab 1:5 000 Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-

tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.

50 0 100 200 300 Meter

Beratungsverlauf (3)

31.08.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.7 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
03.09.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 15.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
10.09.2020 Rat
TOP 14.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2176/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
31.07.2020
Erstellt
16.07.2020 11:30