2176/2020
Satzung über eine Verlängerung der Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Rodenkirchen Arbeitstitel: Auenviertel in Köln-Rodenkirchen
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Anlage 2 Satzung
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A N L A G E 2 Seib160720Sa1Sb Auenviertel Köln-Rodenkirchen (Veränd-Satz02) S a t z u n g über eine Verlängerung der Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln- Rodenkirchen – Arbeitstitel: Auenviertel in Köln-Rodenkirchen – vom ........ Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom aufgrund der §§ 14, 16 und 17 Ab- satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) - in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung - in Verbindung mit § 7 der Ge- meindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) - in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung - diese Satzung be- schlossen: § 1 Die Geltungsdauer der Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln- Rodenkirchen –Arbeitstitel: Auenviertel in Köln-Rodenkirchen– vom 01.10.2018 (Amtsblatt der Stadt Köln vom 10.10.2018) für das Gebiet zwischen der Weißer Straße, der Grimmelshausener Straße, dem Auenweg und der Grüngürtelstraße (hier auch die südlich gelegene Bebauung) in Köln-Sürth wird um 2 Monate verlängert. § 2 Diese Satzung tritt am Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist, spätestens jedoch mit dem Ablauf des 09.12.2020 .
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 61/1 Seib Sa Vorlagen-Nummer 2176/2020 Freigabedatum 31.07.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Satzung über eine Verlängerung der Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Rodenkirchen Arbeitstitel: Auenviertel in Köln-Rodenkirchen Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt die Satzung über eine Verlängerung der Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln Rodenkirchen –Arbeitstitel: Auenviertel in Köln-Rodenkirchen– für das Gebiet zwischen der Weißer Straße, der Grimmelshausener Straße, dem Auenweg und der Grüngürtelstraße (hier auch die südlich gelegene Bebauung) in Köln-Sürth in der zu diesem Beschluss als Anlage beigefügten, paraphierten Fassung. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 31.08.2020 Stadtentwicklungsausschuss 03.09.2020 Rat 10.09.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Problemstellung Verhinderung einer städtebaulichen Fehlentwicklung Begründung - siehe Anlage 3 - Auswirkungen In dem der Veränderungssperre unterliegenden Planbereich dürfen a) Vorhaben im Sinne des § 29 Baugesetzbuch nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht be- seitigt werden. Hierzu zählen insbesondere Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nut- zungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben und die einer bauaufsichtlichen Ge- nehmigung oder Zustimmung bedürfen oder die der Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden müssen. b) erhebliche oder wesentlich Wert steigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. 3 Anlagen
Anlage 1 Plan
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|&/staetkann |) Stadtplanungsamt Anlage 1 Satzung der Stadt Köln über eine Veränderungssperre in Köln-Rodenkirchen Arbeitstitel: Auenviertel in Köln-Rodenkirchen Ds = - I TR Br: 882 _ Eu SS DR SILAN e USE RN RT | LER AR ) Maßstab 1:5 000 Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. 50 0 100 200 300 Meter
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2176/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 31.07.2020
- Erstellt
- 16.07.2020 11:30