V/0037/2019
Keine Umbenennung der Admiral-Scheer-Straße
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
3800 Zeichen
V/0037/2019 V/0037/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Keine Umbenennung der Admiral-Scheer-Straße Beratungsfolge 12.03.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Anregung Nr. 2018-00048 zur Umbenennung der Admiral-Scheer-Straße wird nicht gefolgt. 2. Die Anregung Nr. 2018-00048 ist damit erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: Mit der Anregung Nr. 2018-00048 vom 05.04.2018 wird vorgeschlagen, die Admiral-Scheer-Straße umzubenennen, weil Admiral Scheer verantwortlich sei für den Tod von fast 9.000 Männern, die in der Schlacht am Skagerrak zu Tode kamen, und Admiral Scheer im August 1917 die von einem Kriegsgericht gefällten Todesurteile für mehrere Soldaten bestätigt habe. Aus diesen Gründen könne Admiral Scheer nicht sinnstiftend für die Stadt Münster sein und folglich müsse die Umbenennung erfolgen. Tatsächlich werden in verschiedenen Biographien Reinhard Scheers nicht nur seine Verdienste, son- dern auch sein Vorgehen gegen meuternde Matrosen, die gegen die menschenunwürdige Behand- lung im Dienst protestiert hatten, genannt. Kritiker – wie auch der Absender dieser Anregung - werfen Scheer Beteiligung an Todesurteilen gegen die Matrosen Reichpietsch und Köbis im Jahre 1917 vor. Nicht nur die Admiral-Scheer-Straße, auch einige andere Straßen, die nach Kriegsteilnehmern oder Schlachtfeldern benannt sind, gerieten in der Vergangenheit in die Kritik. Die Diskussionen warfen Fragen auf: Ehren oder nicht ehren? Weiter erinnern, vom Straßenschild entfernen oder mit Erläute- rungen versehen? Vermessungs- und Katasteramt 21.01.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Zimmermann Telefon: 492 62 42 ZimmermannBernhard@stadt- muenster.de - 2 - V/0037/2019 Die Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt, dass bei einer möglichen Umbenennung Bürge- rinnen und Bürger, aber insbesondere Anwohnerinnen und Anwohner der betroffenen Straßen sich sehr mit dem gewohnten Straßennamen identifizieren und trotz Argumentationslage und entspre- chenden Informationen Umbenennungen ablehnen. Auch deshalb wurde in den Straßennamendiskussionen der Jahre 2011 bis 2013 festgestellt, dass – auch zukünftig – Umbenennungen von Straßen nur erfolgen sollen, wenn Namensgeber als aktive Stütze des NS-Regimes einzustufen sind oder wenn sie unmittelbar an Unrechtstaten des NS- Regimes beteiligt waren. Reinhard Scheer, †1928, kann schon aufgrund seiner Lebenszeit keine aktive Stütze des NS-Regimes gewesen sein. Auch eine geistige Nähe zum nationalsozialistischen Gedankengut ist nicht bekannt. Nur sein Name und die Erinnerung an ihn wurden später von der NS-Diktatur für deren Zwecke vereinnahmt. Scheer war Repräsentant einer stark militärisch geprägten Periode der deutschen Geschichte. Er trug Verantwortung für Militäreinsätze, deren Sinn heute vielfach angezweifelt wird. Das Handeln des Ad- mirals muss jedoch im Zusammenhang mit dem deutschen Kaiserreich und der Kriegssituation gese- hen werden und war nach damaligen Maßstäben auch nicht verbrecherisch. Aus diesen Gründen empfiehlt die Verwaltung, der Anregung zur Umbenennung der Admiral-Scheer- Straße nicht zu folgen. Allerdings hat die Verwaltung Maßnahmen ergriffen, geeignete Formate der öffentlichen Diskussion zur Auseinandersetzung mit der Erinnerungskultur zu entwickeln. Hierzu ist seit kurzer Zeit eine ent- sprechende Fachkraft beim Stadtarchiv mit dieser Thematik befasst. Deshalb bleibt abzuwarten, ob die Ergebnisse dieser Diskussionen zu neuen Grundsätzen im Umgang mit umstrittenen Straßenna- men führen werden. In Vertretung Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage 1 Anregung Nr. 2018_00048 Anlage A
Anlage_A_zur_V-0037-2019
1642 Zeichen
Anlage A zur V/0037/2019 Kurzüberblick In der Anregung nach § 24 Gemeindeordnung wird vorgeschlagen, die Admiral-Scheer-Straße umzubenennen, weil Admiral Scheer verantwortlich sei für den Tod vieler Soldaten in der Schlacht am Skagerrak und im August 1917 die von einem Kriegsgericht gefällten Todesurteile für mehrere Soldaten bestätigt habe. Die Verwaltung rät von einer Umbenennung ab. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die kritische Auseinandersetzung mit Straßennamen, die an geschichtliche Ereignisse erinnern, dient dem Ziel, »Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterzuentwickeln«. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG 09 02 Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Durch den Beschluss entstehen der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten. Finanzierung Produktgruppe: Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgabe der Straßenbenennung beruht rechtlich auf dem § 4 Straßen und Wegegesetz NRW in Verbindung mit § 126 Abs. 3 Baugesetzbuch. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine.
Anlage_1_Anreg2018-00048
23 Zeichen
Anregung Nr. 2018-00048
Anlage A
1578 Zeichen
Anlage A zur V/0037/2019 Kurzüberblick In der Anregung nach § 24 Gemeindeordnung wird vorgeschlagen, die Admiral-Scheer-Straße umzubenennen, weil Admiral Scheer verantwortlich sei für den Tod vieler Soldaten in der Schlacht am Skagerrak und im August 1917 die von einem Kriegsgericht gefällten Todesurteile für mehrere Soldaten bestätigt habe. Die Verwaltung rät von einer Umbenennung ab. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die kritische Auseinandersetzung mit Straßennamen, die an geschichtliche Ereignisse erinnern, dient dem Ziel, »Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterzuentwickeln«. Finanzierung Produktgruppe: 09 02 Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Durch den Beschluss entstehen der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgabe der Straßenbenennung beruht rechtlich auf dem § 4 Straßen und Wegegesetz NRW in Verbindung mit § 126 Abs. 3 Baugesetzbuch. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Admiral-Scheer-Straße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0037/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.01.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37