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V/0037/2019

Keine Umbenennung der Admiral-Scheer-Straße

Vorlagen 09.01.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 12.03.2019, TOP 4.1

Beschlussvorlage

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Anlage_A_zur_V-0037-2019

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Anlage_1_Anreg2018-00048

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Anlage A

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Beschlussvorlage

3800 Zeichen

V/0037/2019 
V/0037/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Keine Umbenennung der Admiral-Scheer-Straße 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   12.03.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Der Anregung Nr. 2018-00048  zur Umbenennung der Admiral-Scheer-Straße wird nicht gefolgt. 
2. Die Anregung Nr. 2018-00048 ist damit erledigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
 
Begründung: 
Mit der Anregung Nr. 2018-00048 vom 05.04.2018 wird vorgeschlagen, die Admiral-Scheer-Straße 
umzubenennen, weil Admiral Scheer verantwortlich sei für den Tod von fast 9.000 Männern, die in 
der Schlacht am Skagerrak zu Tode kamen, und Admiral Scheer im August 1917 die von einem 
Kriegsgericht gefällten Todesurteile für mehrere Soldaten bestätigt habe. Aus diesen Gründen könne 
Admiral Scheer nicht sinnstiftend für die Stadt Münster sein und folglich müsse die Umbenennung 
erfolgen. 
Tatsächlich werden in verschiedenen Biographien Reinhard Scheers nicht nur seine Verdienste, son-
dern auch sein Vorgehen gegen meuternde Matrosen, die gegen die menschenunwürdige Behand-
lung im Dienst protestiert hatten, genannt. Kritiker – wie auch der Absender dieser Anregung - werfen 
Scheer Beteiligung an Todesurteilen gegen die Matrosen Reichpietsch und Köbis im Jahre 1917 vor. 
Nicht nur die Admiral-Scheer-Straße, auch einige andere Straßen, die nach Kriegsteilnehmern oder 
Schlachtfeldern benannt sind, gerieten in der Vergangenheit in die Kritik. Die Diskussionen warfen 
Fragen auf: Ehren oder nicht ehren? Weiter erinnern, vom Straßenschild entfernen oder mit Erläute-
rungen versehen?  
Vermessungs- und 
Katasteramt 
 
21.01.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Zimmermann 
Telefon: 492 62 42 
ZimmermannBernhard@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0037/2019 
Die Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt, dass bei einer möglichen Umbenennung Bürge-
rinnen und Bürger, aber insbesondere Anwohnerinnen und Anwohner der betroffenen Straßen sich 
sehr mit dem gewohnten Straßennamen identifizieren und trotz Argumentationslage und entspre-
chenden Informationen Umbenennungen ablehnen.  
Auch deshalb wurde in den Straßennamendiskussionen der Jahre 2011 bis 2013 festgestellt, dass – 
auch zukünftig – Umbenennungen von Straßen nur erfolgen sollen, wenn Namensgeber als aktive 
Stütze des NS-Regimes einzustufen sind oder wenn sie unmittelbar an Unrechtstaten des NS-
Regimes beteiligt waren.  
Reinhard Scheer, †1928, kann schon aufgrund seiner Lebenszeit keine aktive Stütze des  
NS-Regimes gewesen sein. Auch eine geistige Nähe zum nationalsozialistischen Gedankengut ist 
nicht bekannt. Nur sein Name und die Erinnerung an ihn wurden später von der NS-Diktatur für deren 
Zwecke vereinnahmt. 
Scheer war Repräsentant einer stark militärisch geprägten Periode der deutschen Geschichte. Er trug 
Verantwortung für Militäreinsätze, deren Sinn heute vielfach angezweifelt wird. Das Handeln des Ad-
mirals muss jedoch im Zusammenhang mit dem deutschen Kaiserreich und der Kriegssituation gese-
hen werden und war nach damaligen Maßstäben auch nicht verbrecherisch. 
Aus diesen Gründen empfiehlt die Verwaltung, der Anregung zur Umbenennung der Admiral-Scheer-
Straße nicht zu folgen. 
Allerdings hat die Verwaltung Maßnahmen ergriffen, geeignete Formate der öffentlichen Diskussion 
zur Auseinandersetzung mit der Erinnerungskultur zu entwickeln. Hierzu ist seit kurzer Zeit eine ent-
sprechende Fachkraft beim Stadtarchiv mit dieser Thematik befasst. Deshalb bleibt abzuwarten, ob 
die Ergebnisse dieser Diskussionen zu neuen Grundsätzen im Umgang mit umstrittenen Straßenna-
men führen werden.  
In Vertretung 
 
 
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1 Anregung Nr. 2018_00048 
Anlage A

Anlage_A_zur_V-0037-2019

1642 Zeichen

Anlage A zur V/0037/2019 
 
Kurzüberblick 
 
In der Anregung nach § 24 Gemeindeordnung wird vorgeschlagen, die Admiral-Scheer-Straße 
umzubenennen, weil Admiral Scheer verantwortlich sei für den Tod vieler Soldaten in der 
Schlacht am Skagerrak und im August 1917 die von einem Kriegsgericht gefällten Todesurteile für 
mehrere Soldaten bestätigt habe. Die Verwaltung rät von einer Umbenennung ab.  
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Die kritische Auseinandersetzung mit Straßennamen, die an geschichtliche Ereignisse erinnern, 
dient dem Ziel, »Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch 
Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterzuentwickeln«.  
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG    09 02 Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Durch den Beschluss entstehen der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung 
ist X vollständig 
pflichtig  überwiegend 
pflichtig  überwiegend 
freiwillig  vollständig 
freiwillig 
Die Aufgabe der Straßenbenennung beruht rechtlich auf dem § 4 Straßen und Wegegesetz NRW 
in Verbindung mit § 126 Abs. 3 Baugesetzbuch. 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen  
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
keine.

Anlage_1_Anreg2018-00048

23 Zeichen

Anregung Nr. 2018-00048

Anlage A

1578 Zeichen

Anlage A zur V/0037/2019 
Kurzüberblick 
 
In der Anregung nach § 24 Gemeindeordnung wird vorgeschlagen, die Admiral-Scheer-Straße 
umzubenennen, weil Admiral Scheer verantwortlich sei für den Tod vieler Soldaten in der 
Schlacht am Skagerrak und im August 1917 die von einem Kriegsgericht gefällten Todesurteile für 
mehrere Soldaten bestätigt habe. Die Verwaltung rät von einer Umbenennung ab.  
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Die kritische Auseinandersetzung mit Straßennamen, die an geschichtliche Ereignisse erinnern, 
dient dem Ziel, »Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch 
Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterzuentwickeln«.  
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe:   09 02  
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Durch den Beschluss entstehen der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung 
ist X vollständig 
pflichtig  überwiegend 
pflichtig  überwiegend 
freiwillig  vollständig 
freiwillig 
Die Aufgabe der Straßenbenennung beruht rechtlich auf dem § 4 Straßen und Wegegesetz NRW 
in Verbindung mit § 126 Abs. 3 Baugesetzbuch. 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen  
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
keine.

Beratungsverlauf (1)

12.03.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Admiral-Scheer-Straße

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Details

Aktenzeichen
V/0037/2019
Typ
Vorlagen
Datum
09.01.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37