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0700/2026

Beantwortung der Anfrage nach § 4 (SPD) vom 05.03.2026 aus der Sitzung der Bezirksvertretung 6 betreffend "Glasfaser Ausbau Langel" (AN/0416/2026)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 13.03.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 16.04.2026, TOP 7.1.3

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2816 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/12 
 
Vorlagen-Nummer 
 0700/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.05.2026 
 
Beantwortung der Anfrage nach § 4 (SPD) vom 05.03.2026 aus der Sitzung der 
Bezirksvertretung 6 betreffend "Glasfaser Ausbau Langel" (AN/0416/2026) 
Für die Sitzung der Bezirksvertretung 6 am 12.03.2026 wurden folgende drei Fragen 
vorgelegt, die Bezug nehmen auf den Ausbau des Glasfasernetzes: 
 
In Köln-Langel linksrheinisch w urde im Jahre 2023 der "geförderte" Ausbau des Glas-
fasernetzes für den Bereich Cohnhofstr. 110/Ecke Mennw eg aufw ärts bis zur Fähre 
von dem zuständigen Bauherrn "NetCologne" nicht w eitergeführt. 
 
Frage 1 
Stimmt es, dass der w eitere Ausbau des Glasfasernetzes in Langel aufgrund der bis-
her niedrigen Vertragsquote von "NetCologne" gestoppt w urde? 
  
Antwort der Verwaltung zu Frage 1 
Der geförderte Glasfaserausbau in Köln-Langel wurde gemäß den Förderbedingun-
gen des Bundesförderprogramms durchgeführt. Die Adressen in der Cohnenhofstraße 
ab der Kreuzung Cohnenhofstraße/Mennweg bis zur Fähre konnten nicht gefördert 
ausgebaut werden. Ob diese Adressen durch NetCologne eigenwirtschaftlich ausge-
baut werden können, obliegt der NetCologne und kann auch nur durch diese beant-
wortet werden. 
 
 
Frage 2 
Gibt es aktuell Planungen für die Fortführung des Glasfaserausbaus für den Bereich 
Cohnenhofstrasse 110 aufw ärts? 
  
Antwort der Verwaltung zu Frage 2 
Die Koordinationsstelle der Stadt für den Breitbandausbau steht in Kontakt mit allen 
Telekommunikationsunternehmen in Köln. Die Bereiche in Köln-Langel, die bisher 
nicht mit Glasfaser ausgebaut wurden, werden in den Gesprächen immer wieder the-
matisiert. Die Entscheidung für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau treffen jedoch die 
Telekommunikationsunternehmen selbst.

2 
 
Frage 3  
Was können am Glasfaseranschluss interessierte Anw ohner in dem bisher nicht aus-
gebauten Teil der Cohnenhofstrasse tun, um an das Glasfasernetz im Rahmen eines 
"eigenw irtschaftlichen" Ausbaus angeschlossen zu w erden? 
 
Antwort der Verwaltung zur Frage 3 
Anwohner*innen können sich direkt an die Telekommunikationsunternehmen wenden 
und erfragen, ob und wann ein Glasfaserausbau bei ihnen geplant ist. Sie können sich 
auch zusammenschließen und als Anwohnergemeinschaft auftreten und dadurch den 
Telekommunikationsunternehmen signalisieren, dass mehrere potenzielle Kunden be-
reit sind, einen Glasfasertarif zu buchen. Die Tarife für Glasfaserprodukte können auf 
den Internetseiten der Anbieter eingesehen werden. Grundsätzlich hängt der eigen-
wirtschaftliche Glasfaserausbau von dessen Wirtschaftlichkeit (Kosten-Nutzen-Ver-
hältnis) und den zur Verfügung stehenden Ausbauressourcen der Unternehmen ab.

Beratungsverlauf (1)

16.04.2026 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0700/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
13.03.2026
Erstellt
09.03.2026 11:36