V/0906/2017
Ein Gesamtkonzept „Qualitätsentwicklung in der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ für die Stadt Münster Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen/ GAL, der FDP-Fraktion, der DIE LINKE. Ratsfraktion Mü
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Beschlussvorlage
25397 Zeichen
V/0906/2017
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Betrifft
Ein Gesamtkonzept „Qualitätsentwicklung in der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ für die Stadt
Münster
Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen/
GAL, der FDP-Fraktion, der DIE LINKE. Ratsfraktion Münster und der Ratsgruppe Piraten/ ÖDP
an den Rat, A-R/0047/2017
Beratungsfolge
22.11.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien beschließt das Rahmenkonzept „Qualitäts-
entwicklung in der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (Grundsätze und Verfahren)“.
2. Das Thema „externe Ombudschaft“ wird erst - nach gesetzlicher Klarstellung im SGB VIII - in den
Prozess der Qualitätsentwicklung einbezogen.
3. Der Antrag „Ein Gesamtkonzept „Qualitätsentwicklung in der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“
für die Stadt Münster“ vom 21.06.2017 (A-R/0047/2017) ist damit aufgegriffen (Anlage 1) und
wird in der jährlichen Berichterstattung ergebnisorientiert umgesetzt.
4. Im IV. Quartal 2020 erfolgt eine Auswertung und Überprüfung des QE - Konzeptes.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Vorlagen-Nr.:
V/0906/2017
Auskunft erteilt:
Frau Weinlich
Herr Werk
Ruf:
492-5112
E-Mail:
Weinlich @stadt-muenster.de
Werk@stadt-muenster.de
Datum:
13.10.2017
Öffentliche Beschlussvorlage
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Begründung:
1. Gesetzliche Grundlage
Mit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes am 01.01.2012 wurde der § 79 SGB VIII (Gesam t-
verantwortung, Grundausstattung) um den § 79a SGB VIII (Qualitätsentwicklung in der Ki nder- und
Jugendhilfe) erweitert und damit der gesetzliche Auftrag zur Qualitätsentwicklung in der Kinder - und
Jugendhilfe in das SGB VIII mit aufgenommen. Der Träger der öffentlichen Jugendhi lfe hat für die
Erfüllung dieser Aufgabe die Gesamt - und die Planungsverantwortung und ist gefo rdert, Grundsätze
und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität sowie geeignete Maßnahmen zu ihrer Gewäh rleistung
weiterzuentwickeln, anzuwenden und regelmäßig zu überprüfen. Dies gilt für
• die Gewährung und Erbringung von Leistungen,
• die Erfüllung anderer Aufgaben,
• den Prozess der Gefährdungseinschätzung nach § 8a,
• die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen.
Dazu zählen auch Qualitätsmerkmale für die Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in
Einrichtungen und ihren Schutz vor Gewalt. Orientierung dabei geben fachliche Empfehlungen des
überörtlichen Trägers und die bereits angewandten Gr undsätze und Maßstäbe für die Bewe rtung der
Qualität sowie die Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung.
Über die §§ 78 a -g SGB VIII hinaus, die die Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und
Qualitätsentwicklung regeln, ist nun auch für alle Aufgaben u nd Handlungsfelder der Kinder- und Ju-
gendhilfe ein kontinuierlicher Qualitätsentwicklungsprozess vorgesehen.
Die Herausforderung des § 79 a SGB VIII liegt in dem sachlich umfassenden und methodisch heraus-
fordernden Auftrag zur Qualitätsentwicklung, der einer
• schrittweisen Bearbeitung,
• kontinuierlichen Beteiligung der Träger und
• Gestaltung als gegenseitiger Lernmodus und nicht als Kontrollmodus bedarf.
Die Aufgabe des öffentlichen Trägers ist dabei von der Aufgabe der im Handlungsfeld tätigen Tr äger
zu unterscheiden. Jeder Träger ist dafür verantwortlich, die Qualität der Arbeit in seinen Einrichtungen
sicherzustellen. Die Aufgabe des Jugendamtes ist es, sicherzustellen, dass in einem Handlungsfeld
Qualitätsentwicklung stattfindet.
Die Formulierung des § 79a SGB VIII richtet sich zunächst an den öffentlichen Träger und steht im
Kontext zu dem § 74 SGB VIII (Förderung der freien Jugendhilfe), in dem geregelt ist, dass nur jene
Träger eine Förderung erhalten, die die Grundsätze und Maßstäbe nach § 79a SGB VIII gewährleis-
ten. Auch die Erteilung der Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII ist mit der Umsetzung des § 79a
SGB VIII gekoppelt.
Der öffentliche Träger der Jugendhilfe hat sich an den fachlichen Empfehlungen der nach § 85 Abs. 2
SGB VIII zuständige n Behörde, hier das LWL-Landesjugendamt Westfalen, zu orientieren. Die La n-
desjugendämter in NRW haben hierzu eine Expertise „Qualitätsentwicklung in der örtlichen Kinder -
und Jugendhilfe: Orientierungshilfe zur Umsetzung der Reglungen in §§ 79, 79a SGB VII I“ herausge-
geben. Diese Expertise war zentraler Bestandteil des gemeinsamen Workshops des Ausschusses für
Kinder, Jugendliche und Familien und der Verwaltung zum Thema „Qualitätsentwicklung in der Ki n-
der- und Jugendhilfe nach § 79a SGB VII I“, am 11.05.2017 im Landeshaus des LWL. Diese Orientie-
rungshilfe der Landesjugendämter NRW bildet die fachliche Grundlage der folgenden Ausführungen.
2. Workshop Qualitätsentwicklung am 11.05.2017
Qualitätsentwicklung kann in der Kinder- und Jugendhilfe nur als ein dialogischer Prozess verstanden
werden. Der Workshop markiert den Auftakt für einen strukturierten Gesamtprozess der unterschie d-
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lichen Handlungsfelder in der Kinder - und Jugendhilfe, auf der Grundlage eines, vom Au sschuss für
Kinder, Jugendliche und Familien beschlossenen, gemeinsamen Verfahrens.
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien verfügt bereits seit Jahren über vielfältige und differe n-
zierte Qualitätsbausteine in den unterschiedlichsten Handlungsfeldern, die mit dialogisch entwickelten
Zielperspektiven unterlegt sind. In dem Workshop wurde deutlich, dass es sich, vor dem Hintergrund
der Expertise, im Wesentlichen um eine Anpassung und Weiterentwicklung der bereits vorhandenen
Strukturen handelt. Ein komplett neu zu implementierendes Verfahren ist d aher für Münster nicht
notwendig.
Die Expertise der Landesjugendämter in NRW wurde durch Frau Dr. Pamme (LWL) in den Grundz ü-
gen vorgestellt und erläutert (siehe Anlage 2). Als zentrale Punkte für ein Rahmenkonzept Qualität s-
entwicklung werden darin benannt:
Qualitätsentwicklung ist ein dauerhafter und langfristig zu gestaltender Prozess, in dem eine
Reduzierung der Komplexität durch Teilprozesse möglich gemacht werden muss.
Dialogstrukturen zwischen dem öffentlichen Träger, den freien Trägern und der Politik müs-
sen sichergestellt werden.
Je nach Handlungsfeld müssen für die unterschiedlichen Qualitätsdimensionen (Ergebnis,
Struktur, Prozess) Qualitätskriterien entwickelt werden.
Qualitätsentwicklung bedarf einer operativen Steuerung, einer politisch-strategischen Rah-
mung und personeller Ressourcen.
Einen zusammenfassenden Überblick über vorhandene Qualitätsbausteine, eine Methode zur struktu-
rierten Bearbeitung und mögliche Beteiligungsstrukturen des Amtes 51 wurden im Sinne einer B e-
standsaufnahme vorgestellt (siehe Anlage 3). Beide fachlichen Inputs (LWL und Amt 51) bildeten die
Grundlage für die, in handlungsorientierten Kleingruppen moderierte, Diskussion zu folgenden Frag e-
stellungen:
Was ist im Bereich Qualitätsentwicklung noch zu optimieren (= Entwicklungspotentiale auf Grund
der Bestandsaufnahme in den einzelnen Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe)?
Was bedeutet die LWL/LVR-Expertise für Münster (= Weiterentwicklung und örtliche Anpassung
der LWL/LVR-Expertise – zwischen Anschlussfähigkeit und örtlichen Modifikationen)?
Trotz der unterschiedlichen Handlungsfelder (siehe Anlage 4) wurde in allen Kleingruppen deutlich,
dass
Qualität und Wirkung zentrale Themen sind,
es eine Verständigung über gute Qualität und Rahmenbedingungen geben muss,
die Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII (ggf. modifiziert) ein zentrales Strukturelement
sein können,
es einer übergeordneten Struktur/eines Verfahren bedarf, die/das auch Politik aktiv mit einbe-
zieht,
sich nicht alle fachlichen Fragestellungen und/oder Problemstellungen mit dem Thema Quali-
tät lösen lassen,
es personeller Ressourcen sowohl auf der Seite des öffentlichen Trägers, als auch der freien
Träger bedarf,
ein sensibler Umgang mit Zeitressourcen aller Akteure (auch die der politischen Vertreter/-
innen) dem Wunsch umfassender Partizipation entgegenstehen kann,
der Dialog über Wirkung und Wirkungsziele das verbindende Element aller Akteure werden
kann.
Die Entscheidungen, über die „Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität“ in den u n-
terschiedlichen Handlungsfeldern der Kinder - und Jugendhilfe und d ie Frage, nach welchen Verfa h-
rensweisen die Qualitätsentwicklung innerhalb des öffentlichen Trägers und gemeinsam mit freien
Trägern realisiert werden sollen, haben grundlegende Bedeutung für die gesamte Jugendhilfe vor Ort.
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Die Beschlussfassung darüber fällt in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Kinder, J u-
gendliche und Familien (§ 71 Abs. 2 SGB VIII).
3. Umsetzung des Rahmenkonzeptes Qualitätsentwicklung im Amt für Kinder, Jugen dliche
und Familien
In Anlehnung an die Expertise der Landesjugendämter, der Diskussionen aus dem Workshop und
den vorhandenen Qualitätsinstrumentar ien lässt sich ein Rahmenkonzept entwickeln, das die G e-
samtheit und die Möglichkeit der Implementierung von Qualitätsentwicklungsprozessen für alle Hand-
lungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe beschreibt.
3.1. Dialogisches Verfahren
Qualitätsentwicklung nach § 79 a SGB VIII wird als kontinuierlicher und systematisierter dialog ischer
Prozess verstanden. Angestreb t wird, dass sich der öffentliche und die freien Träger in allen Han d-
lungsfeldern der Jugendhilfe auf gemeinsame und verbindliche Grundsätze und Maßstäbe für die
Bewertung von Qualität einigen und geeignete Maßnahmen zur Gewährleistung (Verfahren der Quali-
tätsentwicklung) entwerfen und umsetzen.
Daher wird nachfolgend das allgemeine Verfahren der Qualitätsentwicklung in der Kinder - und Ju-
gendhilfe Münster dargestellt. Bei der Frage „Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung von Quali-
tät“ (Qualitätskriterien) werden zunächst überwiegend die „Grundsätze“ und weniger die Maßstäbe für
die Bewertung beschrieben. Die Bewertungsmaßstäbe müssen im Kontext der Wirkungszielbeschre i-
bungen gemeinsam von den Akteuren im Feld der Kinder - und Jugendhilfe Münster in einem dialogi-
schen Verfahren ausgehandelt und beschrieben werden. Bezogen auf den Workshop kann der Dialog
über Wirkung und Wirkungsziele das verbindende Element aller prozessbeteiligten Akteure (öffentl i-
cher Träger, freie Träger, Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien) werden.
3.2. Schrittweises Verfahren
Aufgrund der vielfältigen Handlungsfelder in der Kinder - und Jugendhilfe ist es nicht möglich, alle
Handlungsfelder zeitgleich auf Qualitätsentwicklungsprozesse hin zu überprüfen bzw. diese zu initii e-
ren. Die Handlungsfelder müssen daher sukzessive benannt und bei deren Auswahl priorisiert we r-
den. Damit wird der Grundanforderung aus dem Vortrag von Frau Dr. Pamme Rechnung getragen,
dass für eine gelingende und aufeinander abgestimmte Qualitätsentwicklu ng eine „R eduzierung der
Komplexität durch Teilprozesse“ geschaffen werden muss.
3.3. Kennzahlenbasiertes Verfahren
Die Zielerreichung und das Aufzeigen der Entwicklung sollen überwiegend an Hand von Kennza hlen
erfolgen und im Rahmen eines gut strukturie rten und übersichtlichen Berichtswesens dargestellt wer-
den. Ziel ist auch hier, dass bereits vorhandene Berichtswesen weiter zu qualifizieren und die Inhalte
der Qualitätsentwicklung darin einfließen zu lassen. Es ist davon auszugehen, dass auch andere E r-
fassungs- und Erhebungsinstrumente gefunden werden müssen, die die notwendigen und gewünsch-
ten Effekte darstellen können. Wichtig ist in diesem Verfahren, den Arbeit smehraufwand, der durch
Qualitätsentwicklung verursacht wird, nicht unverhältnismäßig werden zu lassen.
3.4. Partnerschaftliches Verfahren
Der Grundsatz der partnerschaftlichen Zusammenarbeit bezieht sich nicht nur auf die freien Träger
der Jugendhilfe gem. § 4 Abs. 1 SGB VIII, sondern auch auf den Ausschuss für Kinder, Jugendl iche
und Familien. Dieser beschließt das Gesamtkonzept, das die Umsetzung des Prozesses s ichert und
wird regelmäßig über den Prozess informiert. Die im Handlungsfeld abgestimmten Qual itätskriterien
werden dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien ( AKJF) zur Beratung und Beschluss-
fassung vorgelegt. Nach Durchführung des Erhebungsverfahrens wird der AKJF über das Ergebnis
informiert. Partnerschaftliche Zusammenarbeit zur gemeinsamen Qualitätsg estaltung impliziert auch
die Beachtung der „Organisationsstruktur“ aller beteiligten Akteure und deren Zeitressourcen. Zielfüh-
rend ist es, wenn der gesetzliche Auftrag des § 79a SGB VIII so etabliert we rden kann, dass ihn alle
beteiligten Akteure als nutzbringend bewerten können. Dies kann nur mit pragmatischen Regelu ngen
und Strukturen gelingen.
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4. Prozessorganisation des Gesamtkonzeptes Qualitätsentwicklung (Anlage 5)
Ausgehend von den oben skizierten Grundsätzen gilt es, eine Verfahrensstruktur zu entwickeln, die
den Anforderungen an eine „kontinuierliche Qualitätsentwickl ung“ (§ 79 Abs.2 SGB VIII) Rec hnung
trägt. Dabei sollen vorhanden e Dialogstrukturen genutzt und weiterqualifiziert werden. Als zentrales
Gremium des Austausches und der Erarbeitung von Qualitätskriterien stehen die Arbeitsgemein-
schaften gem. § 78 SGB VIII zur Verfügung. Gibt es für ein Handlungsfeld keine zugehörige AG § 78
SGB VIII, wird geprüft, ob es Gremien gibt, die analog beteiligt werden kö nnen. Ebenfalls kann es, je
nach Zusammensetzung der Teilnehmer/-innen in den AG´ s nach § 78 SGB VIII, sinnvoll sein, Teil-
arbeitsgruppen (Namensvorschlag: AG QE § 78 SGB VIII) zu bilden.
Eine Steuerungsgruppe des öffentlichen Trägers, bestehend aus der Amtsleitung, den Abteilungslei-
tungen und den einzelnen QE -Beauftragten aus den Abteilungen, strukturiert den Gesa mtprozess
(ressourcenorientiert auch hinsichtlich des Umfanges und der Bearbeitungstiefe) ei nschließlich der
Einbeziehung des AKJF, der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII und der Mitarbeiter/ -innen
des Amtes. Sofern externe Kooperationspartner in ein zelne QE-Prozesse einzubeziehen sind, wird
auch darüber in der Steuerungsgruppe eine Entscheidung herbeigeführt (z.B. Universitätsklinikum
Münster, Schulen/Schulaufsicht, Jobcenter etc.). Für die Moderation der Steuerungsgruppe und die
Koordinierung der un terschiedlichen Teilprozesse ist ein/ -e Beauftragte/-r für Qualitätsmanagement
(QMB) verantwortlich zu benennen. Dies ist notwendig, da der Pr ozess eine umfangreiche Planungs-
und Abstimmungsverantwortung beinhaltet, die in einem a ngemessenen und strukturierten Verfahren
bearbeitet werden muss.
Die Steuerungsgruppe erarbeitet QE -Themen zu den einzelnen Handlungsfeldern und schlägt di ese
in der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft als Diskussionsgrundlage vor. Für die ersten konkreten Schritte
bieten sich z.B. die Handlungsfelder:
Hilfen zur Erziehung,
Jugendhilfe und Schule,
offener Ganztag
Offene Kinder- und Jugendarbeit und
Kindertagesbetreuung
an, in denen bereits auf unterschiedlichen Ebenen kontinuierlich am Qualitätsthema gearbeitet wird.
Die Amtsziele (Anlage 6) bilden die Grundlage für die Erarbeitung und Festlegung der QE -Themen.
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Die Arbeitsgemeinschaft eines Handlungsfeldes entscheidet, ob ein gewähltes QE -Thema in der g e-
samten Arbeitsgemeinschaft bearbeitet werden soll oder in einer Teilarbeitsgrup pe als AG, QE § 78
SGB VIII.
Die QE -Beauftragten aus den jeweiligen Abteilungen des Amtes moderieren mit Unterstützung
der/des QMB den Prozess in den Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII oder in der entspr e-
chend eingerichteten Teilarbeitsgruppe als A G QE § 78 SGB VIII. Die QE -Beauftragten der Abteilun-
gen kennen die bisherigen Prozesse der Qualitätsentwicklung und –sicherung und können über den
aktuellen Stand und die bisher genutzten Verfahren und Konzepte informieren.
Gemeinsam wird trägerübergreife nd ermittelt, welche Wirkungs - und Leistungsziele und welche M e-
thoden und Instrumente zur Qualitätssicherung bereits im Einsatz sind. Zusammen werden dann
mögliche gemeinsame Qualitätskriterien, unter Beachtung von Ergebnis-, Prozess- und Strukturquali-
tät, erarbeitet und abgestimmt. Die Qualitätskriterien müssen operationalisierbar sein und es müssen
Indikatoren entwickelt werden, mit deren Hilfe eine Messung der Qualitätsentwic klung möglich ist.
Wichtig ist nicht eine große Zahl von Qualitätskriterien , sondern die realistische und konsensfähige,
solide Bearbeitungsmöglichkeit. Wird dieser Prozess in einer Teilarbeitsgruppe AG QE § 78 SGB VIII
bearbeitet, dann erfolgt über das Ergebnis eine Rückmeldung an die gesamte AG § 78 SGB VIII.
Sind in einem Handlung sfeld bereits Qualitätskriterien zwischen öffentlichen und freien Träger abg e-
stimmt (z.B. über den Kinder- und Jugendförderplan), so werden diese ggf. übernommen oder ang e-
passt.
Die Ergebnisse werden von den Arbeitsgemeinschaften - mit einem erarbeiteten Vorschlag über die
inhaltlichen Grundlagen für die Bewertung der Qualität - über die Steuerungsgruppe an den AKJF zur
Beratung und Beschlussfassung vorgestellt. Nach Beschlussfassung kann das Qualitätserhebung s-
verfahren durchgeführt werden.
Für die Qualitätserhebung wird als Verfahren die „systematische zielorientierte Beschreibung“ präfe-
riert, sofern nicht geeignetere Maßnahmen schon vorhanden bzw. notwendig sind. Im Rahmen dieses
Verfahrens werden die folgenden Unterpunkte bearbeitet:
Benennung der wesentlichen Ziele des Angebotes (Wirkungsziele),
Festlegung und Beschreibung der Arbeitsschritte und Methoden, mit denen das Ziel erreicht wer-
den soll,
Erarbeitung von Indikatoren, an denen die Zielerreichung gemessen werden kann,
Bestimmung von Zielkennzahlen für die vereinbarten Ziele,
Vereinbarung von Art und Weise der Arbeits- und Zieldokumentation.
Zum einem hat das Amt für Kinder, Jugendliche un d Familien mit diesem Verfahren in unterschiedli-
chen Handlungsfeldern (Jugendhilfe an Schule, Förderinseln, Hilfen zur Erziehung) und mit unte r-
schiedlichen Akteuren gute Erfahrungen sammeln können, zum anderen lassen sich die unterschie d-
lichen Qualitätsdimensionen Strukturqualität, Prozessqualität und Ergebnisqualität dadurch kennza h-
lenbasiert abbilden.
Die Auswertung der „Qualitätserhebung“ erfolgt zunächst in den Arbeitsgemeinschaften gem. § 78
SGB VIII bzw. in den bereits seit Jahren installierten Qualitätszirkeln, in denen wiederum Mi tglieder
der Arbeitsgemeinschaften gem. § 78 SGB VIII teilnehmen, so dass dadurch transparente Diskussi-
onsprozesse möglich sind. Der erarbeitete Bericht wird in der Steuerungsgruppe und im Ausschuss
(die AG-Sprecher/-innen sind beratender Teil des Ausschusses) vorgestellt und erö rtert. Im Rahmen
der Erörterung bestätigt oder mod ifiziert die Steuerungsgruppe und nachfo lgend der Ausschuss das
Qualitätserhebungsdesign und die nächste Runde beginnt und bildet damit ein Regelkreismodell.
Zielbestimmend soll in den Berichten das Ergebnis über die Erfahrungen der Träger mit dem Pr ozess
und der Entwicklung und Umsetzung der einzelnen Qualitätskriterien sein und nicht eine b ewertende
und vergleichende Bilanz von Leistung oder der Bewertung von guten und schlechten Ergebnissen.
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5. Zuständigkeiten und Beteiligungsstrukturen
Die Steuerungsgruppe übernimmt die Steuerungsverantwortung für den Gesamtprozess der Qual i-
tätsentwicklung nach § 79a SGB VIII und die Erarbeitung der QE -Themen. Die Steuerung sgruppe
umfasst als Teilnehmer/-innen die Amtsleitung, die Abteilungsleitungen der Handlungsfe lder, den/die
Beauftragte/n für Qualitätsmanagement (QMB) und die Qualitätsbeauftragten der A bteilungen (QE-
Beauftragten).
Der/die Beauftragte für Qualitätsmanagement (QMB) ist für die Koordination und Organisation des
Prozesses in den einzelnen Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe zuständig. Er/Sie begleitet
und berät die Qualitätsbeauftragten der Abteilungen des Amte s, bereitet die AG - oder Teil -AG-
Sitzungen QE § 79a SGB VIII vor und nach und übernimmt in Absprache und Zusamme narbeit mit
den QE-Beauftragten der Abteilungen Moderationsaufgaben in den e inzelnen Arbeitsgemeinschaften
der Handlungsfelder. Die/der QMB verfasst die Vorlagen für den AKJF.
Die Qualitätsbeauftragten der Abteilungen sind verantwortlich für den Prozess in den einzelnen
Fachabteilungen des Amtes. Sie stehen als Ansprechpersonen für die Fachstellen zur Verfügung. Sie
moderieren zusammen mit dem QMB die Dialogprozesse in den Arbeitsgemeinschaften nach § 78
SGB VIII und steuern zusammen mit dem QMB die Prozesse in den Abteilungen.
Die AG`s der Handlungsfelder in der Kinder - und Jugendhilfe Münster sind mit Mitgliedern aus
den Einrichtungen der verschiedenen Träger des Handlungsfeldes besetzt. Als Arbeitsgrem ium steht
die gesamte AG nach § 78 SGB VIII zur Verfügung oder es wird eine Teilgruppe als AG QE § 78 SGB
VIII initiiert, die auch noch Kolleginnen oder Kollegen aus der Praxis aufnimmt, die sich vor Ort in der
Einrichtung vertieft mit Qualitätsentwicklung befassen.
Die Arbeitsgemeinschaft § 78 SGB VIII muss vor der Weiterga be an den AKJF den erarbeiteten E r-
gebnissen zustimmen. Damit wird dem Gebot der Transparenz Rechnung getragen.
Danach werden die Ergebnisse über die Steuerungsgruppe in einer Vorlage an den AKJF zusa m-
mengefasst.
Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien berät und beschließt die Qualitätsstandards
der verschiedenen Handlungsfelder und wird nach Abschluss des Prozesses über die Ergebnisse der
Umsetzung informiert.
Mit Blick auf das Thema Wirkungsorientierung sollte grundsätzlich von längeren Evalu ations- und
Veränderungszeiträumen ausgegangen werden. Deshalb kann es sinnvoll sein, in Wahl perioden zu
denken und sich m it Beginn einer neuen Wahl periode mit dem Ausschuss für Kinder, Jugendl iche
und Familien über die „übergeordneten Wirkungsthemen“ zu verständigen.
6. Ombudschaft
Das Thema Ombudschaft wurde in das vom Bundestag noch im Juni beschlossene Kinder - und Ju-
gendstärkungsgesetz (KJSG) als Kann -Norm aufgenommen. Das zustimmungsbedürftige G esetz ist
vom Bundesrat noch nicht behandelt worden. Zuletzt wurde das Gesetz in der Sitzung des Bundesra-
tes am 22.09.2017 kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt. In der nächsten Sitzung des Bunde s-
rat Anfang November fehlt es zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage auf der T agesordnung, so
dass völlig unklar ist, ob dieses gesetzgebungsverfahren noch abgeschlossen oder aber in der neuen
Legislaturperiode neu begonnen wird. Da Inhalt und Umfang der Ombudschaft durch das Gesetz
maßgeblich geprägt werden, sollte aus Sicht der Verwaltung der Abschluss des G esetzgebungsver-
fahrens abgewartet werden.
7. Fazit
Das Thema Qualitätsentwicklung im Zusammenhang mit den Ausführungen der Expertise der La n-
desjugendämter NRW führt zu einer noch stärkeren Dialoganforderung mit den Akteuren der Kinder -
und Jugendhilfe vor Ort. Zeitgleich sind, wie auch der gemeinsame Workshop unter Mod eration des
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Landesjugendamtes gezeigt hat, Sonderstrukturen nach Möglichkeit zu vermeiden. Strukturierte Qua-
litätsentwicklung als Regelkreis geht von einem gemeinsamen dialogischen Lernfeld der Akteure aus,
wobei das gemeinsame Lernen nicht auf einen Jahreszeitraum je Teilprozess beschränkt ist.
Ergänzt um den Aspekt der Wirkung muss in längeren Zeiträumen gedacht werden. Neben dem Ve r-
fahren und der Struktur, die über den/die QMB abgesiche rt wird, wird bei Bedarf eine externe Steu e-
rungsunterstützung (Moderation, Evaluation) geprüft und ggf. hinzugezogen.
Trotz eines abgestimmten und fachlich fundierten Verfahrens macht schon Prof. Dr. Merchel in seiner
Expertise1 deutlich, dass auf Grund der dynamischen und diskursiven Prozesse „Steu erung hier als
ein qualitätsbezogener Impuls zu verstehen ist, der alle beteiligten Akteure systematisch zur Qual i-
tätsreflexion herausfordert“ und somit eine qualifizierende Wirkung auf alle Beteiligten entfaltet.
Insgesamt bietet dieses Verfahren eine gute Basis, um gemeinsam mit allen Kooperationspar tnern
der Kinder- und Jugendhilfe in Münster, in einem strukturieren und dialogischen Prozess die Qual ität
in allen Handlungsfeldern sukzessive in den Blick zu nehmen und kontinuierlich weiter zu entwickeln.
In Vertretung
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage 1: Antrag „Ein Gesamtkonzept „Qualitätsentwicklung in der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
für die Stadt Münster“ vom 21.06.2017 (A-R/0047/2017)
Anlage 2: „Qualitätsentwicklung im Sinne des § 79a SGB VIII“ – Vortrag Frau Dr. Pamme am
11.05.2017 (gemeinsamer Workshop AKJF und Verwaltung)
Anlage 3: Bestandsaufnahme Qualitätsentwicklung (Amt für Kinder, Jugendliche und Familien)
Anlage 4: Dokumentation Handlungsfelder
Anlage 5: Verfahren zur Qualitätsentwicklung
Anlage 6: Amtsziele
1 Orientierungshilfe zur Umsetzung der Regelungen in §§ 79,79a SGB VIII, Prof. Dr. Merchel, Januar 2013, S.13.
Anlage-1-A-R-0047-2017-Gesamtkonzept-Qualitaetsentwicklung-KiJuFa-Stadt-Muenster
4714 Zeichen
Korrigierte Fassung Antrag an den Rat Nr. A-R/0047/2017
Bündnis 90/Die Grünen/GAL
CDU
SPD
FDP
Ratsantrag Die Linke
Piraten/ödp
21.06.2017
Ein Gesamtkonzept „Qualitätsentwicklung in der Kinder-,
Jugend- und Familienhilfe“ für die Stadt Münster
Der Rat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt,
ein Gesamtkonzept für den dialogisch angelegten Prozess einer grundlegenden,
kontinuierlichen und evaluativen Qualitätsentwicklung (QE) in der Kinder-, Jugend- und
Familienhilfe der Stadt Münster auf der Basis der Ergebnisse des Workshops vom 11.05.2017
und der Merchel-Expertise
1 zur Umsetzung der §§ 79,79a SGB VIII zu entwickeln und dem
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien zur Diskussion und Abstimmung vorzulegen.
Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien entscheidet, nach welchen Verfahren die
Qualitätsentwicklung innerhalb des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien gemeinsam
mit den freien Trägern und Einrichtungen umgesetzt werden soll und welche „Grundsätze
und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität“ in den verschiedenen Handlungsfeldern der
Kinder- und Jugendhilfe zugrunde gelegt werden sollen.
Aufgrund der Komplexität des Verfahrens soll ein stufenweises Vorgehen erarbeitet werden.
Der Aufwand für die einzelnen beteiligten Organisationen ist auf ein praktikables Maß zu
begrenzen.
Bei der Entwicklung des Gesamtkonzeptes sind bereits bestehende gute Ansätze/Konzepte
zur QE (u.a. das Qualitätshandbuch KSD, QuaMS (das Qualitätsmanagementsystem Münster
für Kindertageseinrichtungen) und QUIGS (Qualitätsentwicklung in Ganztagsschulen) im
Bereich der Kindertagesbetreuung in Kitas und Schulen, der Bericht zur
Kindertagesbetreuung oder der Kinder- und Jugendhilfereport) wie sie im Rahmen des
Workshops vorgestellt wurden einzubeziehen, zu überprüfen und ggf. weiterzuentwickeln. In
1 Merchel, Joachim (2013): Qualitätsentwicklung in der örtlichen Kinder- und Jugendhilfe: Orientierungshilfe zur
Umsetzung der Regelungen in §§ 79,79a SGB VIII. Expertise im Auftrag von: / Herausgeber: Landschaftsverband
Rheinland, LVR-Landesjugendamt und Landschaftsverband Westfalen-Lippe, LWL-Landesjugendamt Westfalen
https://www.lwl.org/@@afiles/39087766/umsetzung__79und79asgbviii.pdf
dem Prozess ist auch die externe Ombudschaft als ein Baustein der Qualitätsentwicklung zu
integrieren.
Begründung:
Der § 79a SGB VIII (seit 2012 gesetzlich verankert) verpflichtet die Träger der öffentlichen
Jugendhilfe dazu, Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität sowie geeignete
Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung für die Gewährung und Erbringung von Leistungen, die
Erfüllung anderer Aufgaben, den Prozess der Gefährdungseinschätzung nach § 8a SGB VIII
und die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen weiterzuentwickeln, anzuwenden und
regelmäßig zu überprüfen.
Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien hat in diesem QEProzess eine wichtige
Funktion; denn er entscheidet, nach welchen Verfahren die Qualitätsentwicklung innerhalb
des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien gemeinsam mit den freien Trägern
umgesetzt werden soll und welche „Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der
Qualität“ in den verschiedenen Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe zugrunde
gelegt werden sollen.
Für diese Entscheidungen ist der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien zuständig,
weil es sich bei der Qualitätsentwicklung einen grundlegenden, kontinuierlichen und
evaluativen Prozess zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe in Münster handelt, der einen
engen Bezug zur Jugendhilfeplanung hat (siehe § 71 Abs. 2 SGB VIII).
Wir fangen nicht bei null an in diesem Prozess. Beispielsweise ist noch unter Leitung von Karl
Materla ein Qualitätshandbuch für den KSD entwickelt worden. Im Bereich der
Kindertagesbetreuung haben wir QuaMS und QUIGS.
Das Thema Qualitätsentwicklung wird in allen Feldern der Jugendhilfe, in den
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII bearbeitet. Hier können die am QE Prozess
Beteiligten anknüpfen.
Zum Thema Externe Ombudschaft als Baustein der Qualitätsentwicklung hat der AKJF am
08.06.2016 beschlossen:
„Im Rahmen des Qualitätsentwicklungsprozesses wird das Thema Ombudschaft
ergebnisoffen im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien diskutiert auf der Grundlage
der Diskussionsergebnisse der AG 6.Es bleibt offen, ob und zu welchem Zeitpunkt die
Ombudschaft Jugendhilfe NRW in den Prozess einbezogen wird.“
Otto Reiners
Stefan Weber
Dr. Michael Jung
Carola Möllemann-Appelhoff
Rüdiger Sagel
Johannes Schmanck
und Fraktionen/Gruppe
Anlage-4-Dokumentation_Handlungsfelder
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1 Gemeinsamer Workshop von Jugendhilfeausschuss und V erwaltung zum Thema „Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe nach § 79a SGB VIII“ am 11.05.2017 - DOKUMENTATION Ort: Plenarsaal im Landeshaus Westfalen-Lippe, Freiherr vom-Stein-Platz 1, Münster Moderation: Beate Rotering Dokumentation: Dr. Hildegard Pamme Zeit Tagesordnungspunkt 16:00 Uhr Begrüßung • Thomas Paal, Stadtdirektor im Dezernat für Bildung, Jugend und Familie • Jutta Möllers, Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses • Beate Rotering und Dr. Hildegard Pamme, LWL-Landesjugendamt Westfalen-Lippe 16:20 Uhr Vortrag: Qualitätsentwicklung im Sinne des §79a – eine Einführung auf Basis der Expertise der beiden Landesjugendämter in NRW (Dr. Hildegard Pamme, LWL-Landesjugendamt) Vgl. Anhang 1 HP Vortrag JHA Münster FINAL.pdf 16:50 Uhr Vortrag: Qualitätsentwicklung Amt 51 (Sven Werk, Karin Weinlich, Stadt Münster) Vgl. Anlage 2 SW KW Final Qualitätsentwicklung Amt 51 17:05 Uhr World-Café zur zukünftigen Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe in Münster – Anmoderation und Überblick (Beate Rotering) Vgl. Anlage 3 BR Wordcafé.pdf Leitfragen: 1. Was ist im Bereich Qualitätsentwicklung noch zu optimieren? (= Entwicklungspotentiale auf Grund der Bestandsaufnahme in den einzelnen Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe) 2. Was bedeutet die LWL/LVR-Expertise für Münster (= Weiterentwicklung und örtliche Anpassung der LWL/LVR-Expertise – zwischen Anschlussfähigkeit und örtlichen Modifikationen) Tischgruppenbildung nach Handlungsfeldern der örtlichen Kinder- und Jugendhilfe 1. Tischgruppe: Hilfen zur Erziehung 2. Tischgruppe: Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit (Jugendhilfe an Schule/Drogenhilfe) 3. Tischgruppe: Tagesbetreuung von Kindern Die folgenden Tischgruppen waren geplant, sind aber nicht zustande gekommen. 4. Tischgruppe: finanzielle Hilfen für Familien (Elterngeld, Betreuungsgeld, Beistandschaften) 5. Tischgruppe: pädagogische Hilfen für Familien (Frühe Hilfen, Schwangerschaftsberatung) 2 17:20 Diskussionsrunde I und II zu den Leitfragen im World Café (Fotodokumentation) 1. Tischgruppe: Hilfen zur Erziehung 3 2. Tischgruppe: Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit (Jugendhilfe an Schule/Drogenhilfe) 4 3. Tischgruppe: Tagesbetreuung von Kindern 18:20 Pause 18:3 0 Ergebnisvorstellung im Plenum Die Thementische wurden von folgenden Moderatoren übernommen: 1. Tischgruppe: Hilfen zur Erziehung: Hermann Sandknop 2. Tischgruppe: Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit (Jugendhilfe an Schule/Drogenhilfe): Sven Werk 3. Tischgruppe: Tagesbetreuung von Kindern: Oliver Braun 5 18:5 0 Ergebniszusammenfassung und weiteres Vorgehen Die folgenden Punkte sind aus der gemeinsamen Diskussion hervorgegangen: 19:15 Uhr Verabschiedung Thomas Paal bedankt sich für den erfolgreichen Auftakt des gemeinsamen Arbeitens zwischen Politik und Verwaltung.
Anlage-2-HP Vortrag JHA Münster
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1 I 1 Qualitätsentwicklung im Sinne des §79a – eine Einführung auf Basis der Expertise der beiden Landesjugendämter in NRW Gemeinsamer Workshop JHA und Verwaltung am 11. 05. 2017, Münster Dr. Hildegard Pamme I 0. Zur Komplexität der Kinder- und Jugendhilfe – Folgen für die Qualitätsentwicklung 2 Seit einigen Jahren sieht sich fachliches Handeln in der Kinder- und Jugendhilfe damit konfrontiert, nachzuweisen, dass es nützt/wirkt. Seit einigen Jahren sieht sich fachliches Handeln in der Kinder- und Jugendhilfe damit konfrontiert, nachzuweisen, dass es nützt/wirkt. Andreas Hermsdorf / pixelio.de Kausales Ursache- Wirkungsverständnis 2 I 0. Zur Komplexität der Kinder- und Jugendhilfe – Folgen für die Qualitätsentwicklung 3 „Wirkung“ ist ein Konstrukt, bei dem relevante Akteure es als plausibel ansehen, dass eine Intervention in Situation A irgendeinen Anteil daran haben soll, dass Situation B entstanden ist. „Wirkung“ ist ein Konstrukt, bei dem relevante Akteure es als plausibel ansehen, dass eine Intervention in Situation A irgendeinen Anteil daran haben soll, dass Situation B entstanden ist. Ausgangs- situation XY veränderte Situation Y ‚black box‘: Einflussfaktoren außerhalb der sozialpädagogischen Praxis & nicht- beabsichtigte Nebenfolgen Intervention I4 Rudis-Fotoseite.de / pixelio.de Ausgangsthese: Das in der Expertise der beiden LJÄ empfohlene Verfahren zur örtlichen Qualitätsentwicklung ist in der Lage, diese Komplexität überzeugend in einen adäquaten Prozess zu übersetzen. Ausgangsthese: Das in der Expertise der beiden LJÄ empfohlene Verfahren zur örtlichen Qualitätsentwicklung ist in der Lage, diese Komplexität überzeugend in einen adäquaten Prozess zu übersetzen. 0. Zur Komplexität der Kinder- und Jugendhilfe – Folgen für die Qualitätsentwicklung 3 I Worauf Sie Antworten finden können…. I. § 79a SGB VIII – ein Blick ins Gesetz II. Qualitätsentwicklung als dialogischer Prozess – d ie Kerngedanken der Expertise im Überblick 1. Handlungsfeldbezogene Arbeitsgruppen einrichten 2. Teilprozesse von QE in Arbeitsgruppen gestalten 3. Erarbeitung und Auswahl von Qualitätskriterien 4. Operative Steuerung und politisch-strategische Ra hmung III. Fazit: Adäquate Qualitätsentwicklung für die Ki nder- und Jugendhilfe 5 Tim Reckmann / pixelio.de I I. § 79a SGB VIII – ein Blick ins Gesetz (Auszug!) 6 Thorben Wengert / pixelio.de § 79a SGB VIII Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe Um die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe nach § 2 zu erfüllen, haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität sowie geeignete Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung für 1. die Gewährung und Erbringung von Leistungen, 2. die Erfüllung anderer Aufgaben, 3. den Prozess der Gefährdungseinschätzung nach § 8a , 4. die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen weiterzuentwickeln, anzuwenden und regelmäßig zu überprüfen. Dazu zählen auch Qualitätsmerkmale für die Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und ihren Schutz vor Gewalt. 4 I II. Qualitätsentwicklung als dialogischer Prozess – die Kerngedanken der Expertise im Überblick 7 Gestaltung des Prozesses der örtlichen Qualitätsentwicklung insgesamt Organisationaler Rahmen Kernprozesse der Qualitätsentwicklung I Schritt 5: Handlungsfeldbezogenen Arbeitsgruppen einrichten Kernprozesse der örtlichen Qualitätsentwicklung 8 In Anlehnung an die Konstruktion der AG nach §78 SGB VIII, z. B. Tagesbetreuung von Kindern Hilfen zur Erziehung OKJA/Jugendsozialarbeit finanzielle Hilfen für Familien pädagogische Hilfen für Familien In Anlehnung an die Konstruktion der AG nach §78 SGB VIII, z. B. Tagesbetreuung von Kindern Hilfen zur Erziehung OKJA/Jugendsozialarbeit finanzielle Hilfen für Familien pädagogische Hilfen für Familien Der kontinuierliche Aushandlungsprozess braucht… …eine STEUERUNGSGRUPPE • eine/r Beauftragte/r für Qualitätsentwicklung • Fachkraft/Fachkräfte der Jugendhilfeplanung • Personen aus den Handlungsfeldern, die Arbeitsgruppen moderieren • Leitungskräfte des JA 1. …Mitglieder der öffentlichen und freien Träger pro AG 2. ..eine Moderation und Koordination des Prozesses durch eine Person in der AG = Moderator/in (Schritt 4) 5 I Schritt 6, 9-15 : Teilprozesse von QE in Arbeitsgruppen gestalten Kernprozesse der örtlichen Qualitätsentwicklung 9 6. Erarbeitung v. Qualitätskriterien 9. Auswahl von Qualitätskriterien 10. Entscheidung: Verfahrens- standardisierung und evaluativer Qualitätsbewertung 11. Erarbeitung von Instrumen- tarien zur Qualitätsbewertung 12. Einsatz der Instrumente/ Durchführung von Qualitätserhebungen 13. Auswertungen der Qualitätserhebungen innerhalb der beteiligten Einrichtungen 14. Kurzberichte der beteiligten Einrichtungen für die Arbeitsgruppen 15. Erstellung eines Gesamtberichtes I Schritt 6, 9, 10: Erarbeitung und Auswahl von Qualitätskriterien Kernprozesse der örtlichen Qualitätsentwicklung 10 Empfehlungen der LJÄ Fachliteratur Woher kommen die Qualitätskriterien? aus der fachlichen Diskussion vor Ort Konkretisierung Leitziele Leitziele z. B. Ergebnis-/Wirkungsziele z. B. Ergebnis-/Wirkungsziele z. B. Leistungsziele z. B. Leistungsziele z. B. Handlungsziele z. B. Handlungsziele SMARTE Formulierung zu den Handlungszielen SMARTE Formulierung zu den Handlungszielen Wie wird mit Hilfe der Kriterien Qualität eingeschätzt? 6 I Schritt 6, 9, 10: Erarbeitung und Auswahl von Qualitätskriterien Kernprozesse der örtlichen Qualitätsentwicklung 11 Empfehlungen der LJÄ Fachliteratur Woher kommen die Qualitätskriterien? aus der Fachlichen Diskussion vor Ort Anzahl der Ziele Konkretisierung Leitziele Leitziele z. B. Ergebnis-/Wirkungsziele z. B. Ergebnis-/Wirkungsziele z. B. Leistungsziele z. B. Leistungsziele z. B. Handlungsziele z. B. Handlungsziele SMARTE Formulierung zu den Handlungszielen SMARTE Formulierung zu den Handlungszielen Wie wird mit Hilfe der Kriterien Qualität eingeschätzt? Schritt 10: Entscheidung: Verfahrensstandardisierung – evaluative Qualitätsbewertung I12 Ergebnis Prozess Struktur Schritt 6, 9, 10: Erarbeitung und Auswahl von Qualitätskriterien 7 I Schrit 13 Kontinuierliche politisch-strategische Rahmung durch den JHA, Schritt 3, 7, 16 Operative Steuerung und politisch-strategische Rahmung Kontinuierliche Begleitung durch die Steuerungsgruppe, Schritt 8 I14 Rudis-Fotoseite.de / pixelio.de Ausgangsthese: Dass in der Expertise der beiden LJÄ empfohlene Verfahren zur örtlichen Qualitätsentwicklung ist in der Lage, diese Komplexität überzeugend in einen adäquaten Prozess zu übersetzen. Ausgangsthese: Dass in der Expertise der beiden LJÄ empfohlene Verfahren zur örtlichen Qualitätsentwicklung ist in der Lage, diese Komplexität überzeugend in einen adäquaten Prozess zu übersetzen. III. Fazit: Adäquate Qualitätsentwicklung für die Kinder- und Jugendhilfe Der Balanceakt kann gelingen, weil… …das Verständnis von „guter Arbeit“, …die Erwartungen, Ansprüche und Interessen zwischen den Kooperationspartnern …die Erarbeitung, Auswahl und Anwendung von Qualitätskriterien ausgehend von der Ergebnisqualität und damit …die Wirkung der Kinder- und Jugendhilfe DIALOGISCH BEARBEITET WIRD 8 I Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) LWL-Landesjugendamt Dr. Hildegard Pamme Warendorfer Str. 25 48133 Münster Tel.: 0251 591-4588 Fax: 0251 591-275 dr.hildegard.pamme@lwl.org Besuchen Sie uns im Internet: www.lwl.org 15
Anlage-3- Bestandsaufnahme Qualitätsentwicklung Amt 51
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15.05.2017 1 1 Qualitätsentwicklung Amt 51 Auf Grundlage des § 79a SGB VIII 11.05.2017 2 Ausgangslage: • Entwicklung eines Verfahrens, mit dem die Qualität sentwicklung im Amt nach der Maßgabe des § 79 a SGB VIII, standardisiert und qualifiziert bearbeitet und weiterentwickelt werden kann. • In Anlehnung an die Orientierungshilfe zur Umsetzu ng der Regelungen in §§ 79, 79 a SGB VIII von Prof. Dr. Merchel. • In Form einer Anpassung und Weiterentwicklung der im Amt bereits vorhandenen Grundlagen, Zielperspektiven und Dialogkultur. • Kein komplett neues Verfahren! 15.05.2017 2 11.05.2017 3 Anpassung an die Handlungsfelder der JH • Bestandsanalyse (was machen wir bereits in den ein zelnen Handlungsfeldern?) • Bedarfsanalyse (wo gibt es einen Bedarf der Weiter entwicklung?) • Aktionsplan für die einzelnen Handlungsfelder • Überprüfung der Umsetzung als Prozeß 11.05.2017 4 Anpassung an die Handlungsfelder der JH Zum Zweck einer gerechten Auslese lautet die Prüfungsaufgabe für alle gleich! Klettern Sie auf einen Baum 15.05.2017 3 11.05.2017 5 Qualitätsbausteine u.a.: • Kinder- und Jugendförderplan • Jahresberichte der Träger • Tagesbetreuungsbericht • "QUAMS - Qualitätsmanagementsystem Münster für Kindertageseinrichtungen" • Bericht „Hilfen zur Erziehung“ • Kinder- und Jugendhilfereport • Qualitätsdialoge ambulante Träger der Jugendhilfe • Qualitätsdialoge seit 2009 mit den stationären Trä gern der JH (§ 78 SGB VIII). • Seit 2014 standardisiertes QE-Verfahren zum Schlüs selprozess Beteiligungs- und Beschwerdemanagement • Systematisches Evaluationsprojekt im Bereich „Juge ndhilfe und Schule“ 11.05.2017 6 Anforderungen: Zwei Prozessstränge zu verbinden 1. Jugendamtsinterne Prozesse 2. Prozesse in Kooperation mit den freien Trägern de r Jugendhilfe in Münster als übergeordnete Klammer zu den bereits bestehenden Strukturen, Methoden und Bausteinen der Qualitätsentwicklung und unter Beach- tung von Maßgaben, die den Prozess handhabbar machen. 15.05.2017 4 11.05.2017 7 Maßgaben: • Schrittweise Bearbeitung • Kontinuierliche Beteiligung der Akteure • Anregung von dynamischen und diskursiven Prozessen • Gestaltung als gegenseitiger Lernmodus im Rahmen e iner systematischen Qualitätsreflexion • Vorhandenes nutzen 11.05.2017 8 Interner Prozess: Überarbeitung notwendig Überarbeitung notwendig 15.05.2017 5 11.05.2017 9 Externer Prozess: 11.05.2017 10 Verfahren: „Systematischen und zielorientierten Beschreibung“ als Verfahren, dass bestehende Qualitätsbausteine beinhaltet und Raum für Neues gibt : • Erarbeitung von Wirkungszielen mit „trägerspezifi schen“ Leistungszielen • Festlegung und Beschreibung der Arbeitsschritte un d Methoden, mit denen das Ziel erreicht werden soll • Erarbeitung von Indikatoren, an denen die Zielerre ichung gemessen werden kann • Bestimmung von Zielkennzahlen für die vereinbarten Ziele • Vereinbarung von Art und Weise der Arbeits- und Zieldokumentation 15.05.2017 6 11.05.2017 11 Arbeitsstruktur: Wirkung: Sicherstellung des Schulbesuches durch Jugendhilfeangebote 11.05.2017 12 Arbeitsstruktur: 15.05.2017 7 11.05.2017 13 Berichtswesen: 11.05.2017 14 Fazit: • Das Verfahren ersetzt nicht die fachliche Diskussion, kan n sie aber themenbezogen strukturieren. • Sozialpädagogischer Sachverstand, Haltungen und Werte- vorstellungen müssen auch in einer Standardisierung immer erkennbar sein. • QE dient der Selbstvergewisserung des Handelns und sorgt f ür die notwendige Transparenz über die Maßstäbe des Handelns. • QE dient der Legitimation des Handelns nach innen und nach außen.
Anlage 5 Verfahren zur Qualitätsentwicklung
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Anlage 5 Verfahren zur Qualitätsentwicklung (verkürzte schematische Darstellung) Steue- rungs- gruppe AG § 78 SGB VIII 2.QE- Konzept 1.Beschluss Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 3. Vorschläge für QE- Teilprozesse mit inhalt- lichen Grundlagen zur Qualitätsbewertung 4. beauftragt den Teilprozess der Qualitätserhebung ggf. modifiziert 5.Auswertung Bericht Steuerungs- gruppe 6.Bewertung und Ent- scheidung des AKJF zum weiteren Vorgehen 7b. Nach der Auswertung kann es zu einer Modifizierung der Qualitätserhe- bung kommen, dann beginnt der modifizierte Teilprozess an dieser Stelle 7a. Ist der Teilprozess abge- schlossen, dann beginnt der nächste Prozess an dieser Stelle, als neuer QE -Teilprozess 8. Nach mehreren Teilprozessen (ggf. mit Beginn einer neuen Wahlpe- riode) Überprüfung des QE-Konzeptes ggf. Veränderungen
Anlage-6_Amtsziele
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Unser Leitbild / Unsere Amtsziele Unsere Amtsziele sind eine strategische und fachliche Orientierung für die Kinder- und Jugendhilfe in Münster: zum einen für die eigene praktische Arbeit der Fachstellen und Einrichtungen des Amtes und zum anderen Orientierung und gemeinsames Anliegen für die Förderung und Kooperation mit den freien Trägern. Amtsziel 1 – Familien sollen sich in Münster wohl fühlen „Wir tragen dazu bei, dass die Lebensräume in unserer Stadt kinder- und familienfreundlich gestaltet werden. Dafür übernehmen wir eine Anwaltsfunktion in unserer Stadt.“ Amtsziel 2 – Vernetzung als Erfolgsfaktor „Wir sichern den Erfolg unserer Arbeit durch verstärkte Kooperation und verbindliche Absprachen mit unseren Partnern. Dabei sind die freien Träger und die Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII von besonderer Bedeutung.“ Amtsziel 3 - Prävention „Wir gehen frühzeitig auf Kinder, Jugendliche und Familien zu, um ihnen unsere Unterstützung anzubieten. Wir wollen Prävention statt Reaktion.“ Amtsziel 4 – Schutz von Kindern und Jugendlichen „Wir wollen den Schutz von Kindern und Jugendlichen gewährleisten und sie künftig noch stärker vor schädli- chen Einwirkungen bewahren.“ Amtsziel 5 - Partizipation „Wir möchten mit Familien gemeinsame Wege beschreiten, um sie stärker mit ihren Wünschen und Interessen in die Ausgestaltung von Hilfeprogrammen oder Projekten einzubinden.“ Amtsziel 6 - Chancengleichheit „Wir setzen uns dafür ein, dass alle Familien gleiche Chancen haben. Wir wollen die Integration von benach- teiligten Kindern und Jugendlichen fördern.“ Amtsziel 7 –Geschlechterdifferenzierung / Gender „Wir stärken Mädchen und Junge in ihren unterschiedlichen Interessen und gehen durch differenzierte Ange- bote in unserer Arbeit auf sie ein.“ Amtsziel 8 – Individuelle Hilfen „Wir bieten qualifizierte Beratung, Information und Hilfe an und schaffen individuelle und passgenaue Angebo- te. Dabei greifen wir gesellschaftliche Trends und Herausforderungen auf.“ Amtsziel 9 – Bildung ermöglichen – Leben lernen „Durch Erziehung, Bildung und Betreuung fördern wir Kinder, Jugendliche und Familien. Wir begleiten sie frühzeitig und kontinuierlich in ihren Bildungsbiografien – in der Familie, in der Kindertagesbetreuung, in der Schule sowie in Ausbildung und Beruf. Durch vielfältige Angebote wie Eltern-, Familien- und Jugendbildung sichern wir gleiche Bildungschancen von Geburt an.“ Amtsziel 10 – Ressourcenoptimierung/ Qualitätsmanagement „Wir stellen uns der Herausforderung, den Mi ttel- und Personaleinsatz zu optimieren und un sere Arbeit einer ständigen Qualitätskontrolle zu unterziehen.“
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Warendorfer Straße 25
- Freiherr-vom-Stein-Platz 1
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0906/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.10.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37