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V/0906/2017

Ein Gesamtkonzept „Qualitätsentwicklung in der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ für die Stadt Münster Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen/ GAL, der FDP-Fraktion, der DIE LINKE. Ratsfraktion Mü

Vorlagen 13.10.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 28.02.2018, TOP 17

Beschlussvorlage

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Anlage-1-A-R-0047-2017-Gesamtkonzept-Qualitaetsentwicklung-KiJuFa-Stadt-Muenster

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Anlage-4-Dokumentation_Handlungsfelder

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Anlage-2-HP Vortrag JHA Münster

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Anlage-3- Bestandsaufnahme Qualitätsentwicklung Amt 51

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Anlage 5 Verfahren zur Qualitätsentwicklung

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Anlage-6_Amtsziele

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Beschlussvorlage

25397 Zeichen

V/0906/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Ein Gesamtkonzept „Qualitätsentwicklung in der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ für die Stadt 
Münster  
Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen/ 
GAL, der FDP-Fraktion, der DIE LINKE. Ratsfraktion Münster und der Ratsgruppe Piraten/ ÖDP 
an den Rat, A-R/0047/2017 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
22.11.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien beschließt das Rahmenkonzept „Qualitäts-
entwicklung in der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (Grundsätze und Verfahren)“. 
 
2. Das Thema „externe Ombudschaft“ wird erst - nach gesetzlicher Klarstellung im SGB VIII - in den 
Prozess der Qualitätsentwicklung einbezogen. 
 
3. Der Antrag „Ein Gesamtkonzept „Qualitätsentwicklung in der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ 
für die Stadt Münster“ vom 21.06.2017 (A-R/0047/2017) ist damit aufgegriffen (Anlage 1) und 
wird in der jährlichen Berichterstattung ergebnisorientiert umgesetzt. 
 
4. Im IV. Quartal 2020 erfolgt eine Auswertung und Überprüfung des QE - Konzeptes. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Keine. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0906/2017 
Auskunft erteilt: 
Frau Weinlich 
Herr Werk 
Ruf: 
492-5112 
E-Mail: 
Weinlich @stadt-muenster.de 
Werk@stadt-muenster.de  
Datum: 
13.10.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0906/2017 
Begründung: 
 
1. Gesetzliche Grundlage 
Mit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes am 01.01.2012 wurde der § 79 SGB VIII (Gesam t-
verantwortung, Grundausstattung) um den § 79a SGB VIII (Qualitätsentwicklung in der Ki nder- und 
Jugendhilfe) erweitert und damit der gesetzliche Auftrag zur Qualitätsentwicklung in der Kinder - und 
Jugendhilfe in das SGB  VIII mit aufgenommen. Der Träger der öffentlichen Jugendhi lfe hat für die 
Erfüllung dieser Aufgabe die Gesamt - und die Planungsverantwortung und ist gefo rdert, Grundsätze 
und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität sowie geeignete Maßnahmen zu ihrer Gewäh rleistung 
weiterzuentwickeln, anzuwenden und regelmäßig zu überprüfen. Dies gilt für 
 
• die Gewährung und Erbringung von Leistungen, 
• die Erfüllung anderer Aufgaben, 
• den Prozess der Gefährdungseinschätzung nach § 8a, 
• die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen. 
 
Dazu zählen auch Qualitätsmerkmale für die Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in 
Einrichtungen und ihren Schutz vor Gewalt. Orientierung dabei geben fachliche Empfehlungen des 
überörtlichen Trägers und die bereits angewandten Gr undsätze und Maßstäbe für die Bewe rtung der 
Qualität sowie die Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung. 
 
Über die §§ 78 a -g SGB VIII hinaus, die die Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und 
Qualitätsentwicklung regeln, ist nun auch für alle Aufgaben u nd Handlungsfelder der Kinder- und Ju-
gendhilfe ein kontinuierlicher Qualitätsentwicklungsprozess vorgesehen. 
 
Die Herausforderung des § 79 a SGB VIII liegt in dem sachlich umfassenden und methodisch heraus-
fordernden Auftrag zur Qualitätsentwicklung, der einer 
• schrittweisen Bearbeitung, 
• kontinuierlichen Beteiligung der Träger und 
• Gestaltung als gegenseitiger Lernmodus und nicht als Kontrollmodus bedarf. 
 
Die Aufgabe des öffentlichen Trägers ist dabei von der Aufgabe der im Handlungsfeld tätigen Tr äger 
zu unterscheiden. Jeder Träger ist dafür verantwortlich, die Qualität der Arbeit in seinen Einrichtungen 
sicherzustellen. Die Aufgabe des Jugendamtes ist es, sicherzustellen, dass in einem Handlungsfeld 
Qualitätsentwicklung stattfindet.  
 
Die Formulierung des § 79a SGB VIII richtet sich zunächst an den öffentlichen Träger und steht im 
Kontext zu dem § 74 SGB VIII (Förderung der freien Jugendhilfe), in dem geregelt ist, dass nur jene 
Träger eine Förderung erhalten, die die Grundsätze und Maßstäbe nach § 79a SGB VIII gewährleis-
ten. Auch die Erteilung der Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII ist mit der Umsetzung des § 79a 
SGB VIII gekoppelt. 
 
Der öffentliche Träger der Jugendhilfe hat sich an den fachlichen Empfehlungen der nach § 85 Abs. 2 
SGB VIII zuständige n Behörde, hier das LWL-Landesjugendamt Westfalen, zu orientieren. Die La n-
desjugendämter in NRW haben hierzu eine Expertise „Qualitätsentwicklung in der örtlichen Kinder - 
und Jugendhilfe: Orientierungshilfe zur Umsetzung der Reglungen in §§ 79, 79a SGB VII I“ herausge-
geben. Diese Expertise war zentraler Bestandteil des gemeinsamen Workshops des Ausschusses für 
Kinder, Jugendliche und Familien und der Verwaltung zum Thema „Qualitätsentwicklung in der Ki n-
der- und Jugendhilfe nach § 79a SGB VII I“, am 11.05.2017 im Landeshaus des LWL. Diese Orientie-
rungshilfe der Landesjugendämter NRW bildet die fachliche Grundlage der folgenden Ausführungen. 
 
 
2. Workshop Qualitätsentwicklung am 11.05.2017 
Qualitätsentwicklung kann in der Kinder- und Jugendhilfe nur als ein dialogischer Prozess verstanden 
werden. Der Workshop markiert den Auftakt für einen strukturierten Gesamtprozess der unterschie d-

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V/0906/2017 
lichen Handlungsfelder in der Kinder - und Jugendhilfe, auf der Grundlage eines, vom Au sschuss für 
Kinder, Jugendliche und Familien beschlossenen, gemeinsamen Verfahrens.  
 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien verfügt bereits seit Jahren über vielfältige und differe n-
zierte Qualitätsbausteine in den unterschiedlichsten Handlungsfeldern, die mit dialogisch entwickelten 
Zielperspektiven unterlegt sind. In dem Workshop wurde deutlich, dass es sich, vor dem Hintergrund 
der Expertise, im Wesentlichen um eine Anpassung und Weiterentwicklung der bereits vorhandenen 
Strukturen handelt. Ein komplett neu zu implementierendes Verfahren ist d aher für Münster nicht 
notwendig. 
Die Expertise der Landesjugendämter in NRW wurde durch Frau Dr. Pamme (LWL) in den Grundz ü-
gen vorgestellt und erläutert (siehe Anlage 2). Als zentrale Punkte für ein Rahmenkonzept Qualität s-
entwicklung werden darin benannt:  
 
 Qualitätsentwicklung ist ein dauerhafter und langfristig zu gestaltender Prozess, in dem  eine 
Reduzierung der Komplexität durch Teilprozesse möglich gemacht werden  muss. 
 Dialogstrukturen zwischen dem öffentlichen Träger, den freien Trägern und der  Politik müs-
sen sichergestellt werden.  
 Je nach Handlungsfeld müssen für die unterschiedlichen Qualitätsdimensionen (Ergebnis, 
Struktur, Prozess) Qualitätskriterien entwickelt werden. 
 Qualitätsentwicklung bedarf einer operativen Steuerung, einer politisch-strategischen Rah-
mung und personeller Ressourcen. 
 
Einen zusammenfassenden Überblick über vorhandene Qualitätsbausteine, eine Methode zur struktu-
rierten Bearbeitung und mögliche Beteiligungsstrukturen des Amtes 51 wurden im Sinne einer B e-
standsaufnahme vorgestellt (siehe Anlage 3). Beide fachlichen Inputs (LWL und Amt 51) bildeten die 
Grundlage für die, in handlungsorientierten Kleingruppen moderierte, Diskussion zu folgenden Frag e-
stellungen: 
 
 Was ist im Bereich Qualitätsentwicklung noch zu optimieren (= Entwicklungspotentiale auf Grund 
der Bestandsaufnahme in den einzelnen Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe)? 
 Was bedeutet die LWL/LVR-Expertise für Münster (= Weiterentwicklung und örtliche Anpassung 
der LWL/LVR-Expertise – zwischen Anschlussfähigkeit und örtlichen Modifikationen)? 
 
Trotz der unterschiedlichen Handlungsfelder (siehe Anlage 4) wurde in allen Kleingruppen deutlich, 
dass 
 
 Qualität und Wirkung zentrale Themen sind,  
 es eine Verständigung über gute Qualität und Rahmenbedingungen geben muss, 
 die Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII (ggf. modifiziert) ein zentrales Strukturelement 
sein können, 
 es einer übergeordneten Struktur/eines Verfahren bedarf, die/das auch Politik aktiv mit einbe-
zieht, 
 sich nicht alle fachlichen Fragestellungen und/oder Problemstellungen mit dem Thema Quali-
tät lösen lassen, 
 es personeller Ressourcen sowohl auf der Seite des öffentlichen Trägers, als auch der freien 
Träger bedarf, 
 ein sensibler Umgang mit Zeitressourcen aller Akteure (auch die der politischen Vertreter/-
innen) dem Wunsch umfassender Partizipation entgegenstehen kann,  
 der Dialog über Wirkung und Wirkungsziele das verbindende Element aller Akteure werden 
kann. 
 
Die Entscheidungen, über die „Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität“ in den u n-
terschiedlichen Handlungsfeldern der Kinder - und Jugendhilfe und d ie Frage, nach welchen Verfa h-
rensweisen die Qualitätsentwicklung innerhalb des öffentlichen Trägers und gemeinsam mit freien 
Trägern realisiert werden sollen, haben grundlegende Bedeutung für die gesamte Jugendhilfe vor Ort.

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V/0906/2017 
Die Beschlussfassung darüber fällt in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Kinder, J u-
gendliche und Familien (§ 71 Abs. 2 SGB VIII). 
 
 
3. Umsetzung des Rahmenkonzeptes Qualitätsentwicklung im Amt für Kinder, Jugen dliche 
und Familien 
In Anlehnung an die Expertise der Landesjugendämter, der Diskussionen aus dem Workshop und 
den vorhandenen Qualitätsinstrumentar ien lässt sich ein Rahmenkonzept entwickeln, das die G e-
samtheit und die Möglichkeit der Implementierung von Qualitätsentwicklungsprozessen für alle Hand-
lungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe beschreibt. 
 
3.1. Dialogisches Verfahren 
Qualitätsentwicklung nach § 79 a SGB VIII wird als kontinuierlicher und systematisierter dialog ischer 
Prozess verstanden. Angestreb t wird, dass sich der öffentliche und die freien Träger in allen Han d-
lungsfeldern der Jugendhilfe auf gemeinsame und verbindliche Grundsätze und Maßstäbe für die 
Bewertung von Qualität einigen und geeignete Maßnahmen zur Gewährleistung (Verfahren der Quali-
tätsentwicklung) entwerfen und umsetzen. 
 
Daher wird nachfolgend das allgemeine Verfahren der Qualitätsentwicklung in der Kinder - und Ju-
gendhilfe Münster dargestellt. Bei der Frage „Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung von Quali-
tät“ (Qualitätskriterien) werden zunächst überwiegend die „Grundsätze“ und weniger die Maßstäbe für 
die Bewertung beschrieben. Die Bewertungsmaßstäbe müssen im Kontext der Wirkungszielbeschre i-
bungen gemeinsam von den Akteuren im Feld der Kinder - und Jugendhilfe Münster in einem dialogi-
schen Verfahren ausgehandelt und beschrieben werden. Bezogen auf den Workshop kann der Dialog 
über Wirkung und Wirkungsziele das verbindende Element aller prozessbeteiligten Akteure (öffentl i-
cher Träger, freie Träger, Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien) werden.  
 
3.2. Schrittweises Verfahren 
Aufgrund der vielfältigen Handlungsfelder in der Kinder - und Jugendhilfe ist es nicht möglich, alle 
Handlungsfelder zeitgleich auf Qualitätsentwicklungsprozesse hin zu überprüfen bzw. diese zu initii e-
ren. Die Handlungsfelder müssen daher sukzessive benannt und bei deren Auswahl priorisiert we r-
den. Damit wird der Grundanforderung aus dem Vortrag von Frau Dr. Pamme Rechnung getragen, 
dass für eine gelingende und aufeinander abgestimmte Qualitätsentwicklu ng eine „R eduzierung der 
Komplexität durch Teilprozesse“ geschaffen werden muss.  
 
3.3. Kennzahlenbasiertes Verfahren 
Die Zielerreichung und das Aufzeigen der Entwicklung sollen überwiegend an Hand von Kennza hlen 
erfolgen und im Rahmen eines gut strukturie rten und übersichtlichen Berichtswesens dargestellt wer-
den. Ziel ist auch hier, dass bereits vorhandene Berichtswesen weiter zu qualifizieren und die Inhalte 
der Qualitätsentwicklung darin einfließen zu lassen. Es ist davon auszugehen, dass auch andere E r-
fassungs- und Erhebungsinstrumente gefunden werden müssen, die die notwendigen und gewünsch-
ten Effekte darstellen können. Wichtig ist in diesem Verfahren, den Arbeit smehraufwand, der durch 
Qualitätsentwicklung verursacht wird, nicht unverhältnismäßig werden zu lassen. 
 
3.4. Partnerschaftliches Verfahren 
Der Grundsatz der partnerschaftlichen Zusammenarbeit bezieht sich nicht nur auf die freien Träger 
der Jugendhilfe gem. § 4 Abs. 1 SGB VIII, sondern auch auf den Ausschuss für Kinder, Jugendl iche 
und Familien. Dieser beschließt das Gesamtkonzept, das die Umsetzung des Prozesses s ichert und 
wird regelmäßig über den Prozess informiert. Die im Handlungsfeld abgestimmten Qual itätskriterien 
werden dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien ( AKJF) zur Beratung und Beschluss-
fassung vorgelegt. Nach Durchführung des Erhebungsverfahrens wird der AKJF über das Ergebnis 
informiert. Partnerschaftliche Zusammenarbeit zur gemeinsamen Qualitätsg estaltung impliziert auch 
die Beachtung der „Organisationsstruktur“ aller beteiligten Akteure und deren Zeitressourcen. Zielfüh-
rend ist es, wenn der gesetzliche Auftrag des § 79a SGB VIII so etabliert we rden kann, dass ihn alle 
beteiligten Akteure als nutzbringend bewerten können. Dies kann nur mit pragmatischen Regelu ngen 
und Strukturen gelingen.

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4. Prozessorganisation des Gesamtkonzeptes Qualitätsentwicklung (Anlage 5) 
 
 
 
Ausgehend von den oben skizierten Grundsätzen gilt es, eine Verfahrensstruktur zu entwickeln, die 
den Anforderungen an eine „kontinuierliche Qualitätsentwickl ung“ (§ 79 Abs.2 SGB VIII) Rec hnung 
trägt. Dabei sollen vorhanden e Dialogstrukturen genutzt und weiterqualifiziert werden. Als zentrales 
Gremium des Austausches und der Erarbeitung von Qualitätskriterien stehen die Arbeitsgemein-
schaften gem. § 78 SGB VIII zur Verfügung. Gibt es für ein Handlungsfeld keine zugehörige AG § 78 
SGB VIII, wird geprüft, ob es Gremien gibt, die analog beteiligt werden kö nnen. Ebenfalls kann es, je 
nach Zusammensetzung der Teilnehmer/-innen in den AG´  s nach § 78 SGB VIII, sinnvoll  sein, Teil-
arbeitsgruppen (Namensvorschlag: AG QE § 78 SGB VIII) zu bilden. 
 
Eine Steuerungsgruppe des öffentlichen Trägers, bestehend aus der Amtsleitung, den Abteilungslei-
tungen und den einzelnen QE -Beauftragten aus den Abteilungen, strukturiert den Gesa mtprozess 
(ressourcenorientiert auch hinsichtlich des Umfanges und der Bearbeitungstiefe) ei nschließlich der 
Einbeziehung des AKJF, der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII und der Mitarbeiter/ -innen 
des Amtes. Sofern externe Kooperationspartner in ein zelne QE-Prozesse einzubeziehen sind, wird 
auch darüber in der Steuerungsgruppe eine Entscheidung herbeigeführt (z.B. Universitätsklinikum 
Münster, Schulen/Schulaufsicht, Jobcenter etc.). Für die Moderation der Steuerungsgruppe und die 
Koordinierung der un terschiedlichen Teilprozesse ist ein/ -e Beauftragte/-r für Qualitätsmanagement 
(QMB) verantwortlich zu benennen. Dies ist notwendig, da der Pr ozess eine umfangreiche Planungs- 
und Abstimmungsverantwortung beinhaltet, die in einem a ngemessenen und strukturierten Verfahren 
bearbeitet werden muss.  
 
Die Steuerungsgruppe erarbeitet QE -Themen zu den einzelnen Handlungsfeldern und schlägt di ese 
in der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft als Diskussionsgrundlage vor. Für die ersten konkreten Schritte 
bieten sich z.B. die Handlungsfelder:  
 Hilfen zur Erziehung,  
 Jugendhilfe und Schule, 
 offener Ganztag  
 Offene Kinder- und Jugendarbeit und 
 Kindertagesbetreuung  
an, in denen bereits auf unterschiedlichen Ebenen kontinuierlich am Qualitätsthema gearbeitet wird. 
Die Amtsziele (Anlage 6) bilden die Grundlage für die Erarbeitung und Festlegung der QE -Themen.

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V/0906/2017 
Die Arbeitsgemeinschaft eines Handlungsfeldes entscheidet, ob ein gewähltes QE -Thema in der g e-
samten Arbeitsgemeinschaft bearbeitet werden soll oder in einer Teilarbeitsgrup pe als AG, QE §  78 
SGB VIII.  
 
Die QE -Beauftragten aus den jeweiligen Abteilungen des Amtes moderieren mit Unterstützung 
der/des QMB den Prozess in den Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII oder in der entspr e-
chend eingerichteten Teilarbeitsgruppe als A G QE § 78 SGB VIII. Die QE -Beauftragten der Abteilun-
gen kennen die bisherigen Prozesse der Qualitätsentwicklung und –sicherung und können über den 
aktuellen Stand und die bisher genutzten Verfahren und Konzepte informieren. 
 
Gemeinsam wird trägerübergreife nd ermittelt, welche Wirkungs - und Leistungsziele und welche M e-
thoden und Instrumente zur Qualitätssicherung bereits im Einsatz sind. Zusammen werden dann 
mögliche gemeinsame Qualitätskriterien, unter Beachtung von Ergebnis-, Prozess- und Strukturquali-
tät, erarbeitet und abgestimmt. Die Qualitätskriterien müssen operationalisierbar sein und es müssen 
Indikatoren entwickelt werden, mit deren Hilfe eine Messung der Qualitätsentwic klung möglich ist. 
Wichtig ist nicht eine große Zahl von Qualitätskriterien , sondern die realistische und konsensfähige, 
solide Bearbeitungsmöglichkeit. Wird dieser Prozess in einer Teilarbeitsgruppe AG QE § 78 SGB VIII 
bearbeitet, dann erfolgt über das Ergebnis eine Rückmeldung an die gesamte AG § 78 SGB VIII. 
 
Sind in einem Handlung sfeld bereits Qualitätskriterien zwischen öffentlichen und freien Träger abg e-
stimmt (z.B. über den Kinder- und Jugendförderplan), so werden diese ggf. übernommen oder ang e-
passt. 
 
Die Ergebnisse werden von den Arbeitsgemeinschaften - mit einem erarbeiteten Vorschlag über die 
inhaltlichen Grundlagen für die Bewertung der Qualität - über die Steuerungsgruppe an den AKJF zur 
Beratung und Beschlussfassung vorgestellt. Nach Beschlussfassung kann das Qualitätserhebung s-
verfahren durchgeführt werden.  
 
Für die Qualitätserhebung wird als Verfahren die „systematische zielorientierte Beschreibung“ präfe-
riert, sofern nicht geeignetere Maßnahmen schon vorhanden bzw. notwendig sind. Im Rahmen dieses 
Verfahrens werden die folgenden Unterpunkte bearbeitet:  
 
 Benennung der wesentlichen Ziele des Angebotes (Wirkungsziele), 
 Festlegung und Beschreibung der Arbeitsschritte und Methoden, mit denen das Ziel erreicht wer-
den soll, 
 Erarbeitung von Indikatoren, an denen die Zielerreichung gemessen werden kann, 
 Bestimmung von Zielkennzahlen für die vereinbarten Ziele, 
 Vereinbarung von Art und Weise der Arbeits- und Zieldokumentation. 
 
Zum einem hat das Amt für Kinder, Jugendliche un d Familien mit diesem Verfahren  in unterschiedli-
chen Handlungsfeldern (Jugendhilfe an Schule, Förderinseln, Hilfen zur Erziehung) und mit unte r-
schiedlichen Akteuren gute Erfahrungen sammeln können, zum anderen lassen sich die unterschie d-
lichen Qualitätsdimensionen Strukturqualität, Prozessqualität und Ergebnisqualität dadurch kennza h-
lenbasiert abbilden.  
Die Auswertung der „Qualitätserhebung“ erfolgt zunächst in den Arbeitsgemeinschaften gem. § 78 
SGB VIII  bzw. in den bereits seit Jahren installierten Qualitätszirkeln, in denen wiederum Mi tglieder 
der Arbeitsgemeinschaften gem. § 78 SGB VIII teilnehmen, so dass dadurch transparente Diskussi-
onsprozesse möglich sind. Der erarbeitete Bericht wird in der Steuerungsgruppe und im Ausschuss 
(die AG-Sprecher/-innen sind beratender Teil des Ausschusses) vorgestellt und erö rtert. Im Rahmen 
der Erörterung bestätigt oder mod ifiziert die Steuerungsgruppe und nachfo lgend der Ausschuss das 
Qualitätserhebungsdesign und die nächste Runde beginnt und bildet damit ein Regelkreismodell.  
 
Zielbestimmend soll in den Berichten das Ergebnis über die Erfahrungen der Träger mit dem Pr ozess 
und der Entwicklung und Umsetzung der einzelnen Qualitätskriterien sein und nicht eine b ewertende 
und vergleichende Bilanz von Leistung oder der Bewertung von guten und schlechten Ergebnissen.

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5. Zuständigkeiten und Beteiligungsstrukturen 
Die Steuerungsgruppe übernimmt die Steuerungsverantwortung für den Gesamtprozess der Qual i-
tätsentwicklung nach § 79a SGB VIII und die Erarbeitung der QE -Themen. Die Steuerung sgruppe 
umfasst als Teilnehmer/-innen die Amtsleitung, die Abteilungsleitungen der Handlungsfe lder, den/die 
Beauftragte/n für Qualitätsmanagement (QMB) und die Qualitätsbeauftragten der A bteilungen (QE-
Beauftragten). 
 
Der/die Beauftragte für Qualitätsmanagement (QMB) ist für die Koordination und Organisation des 
Prozesses in den einzelnen Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe zuständig. Er/Sie begleitet 
und berät die Qualitätsbeauftragten der Abteilungen des Amte s, bereitet die AG - oder Teil -AG-
Sitzungen QE § 79a SGB VIII vor und nach und übernimmt in Absprache und Zusamme narbeit mit 
den QE-Beauftragten der Abteilungen Moderationsaufgaben in den e inzelnen Arbeitsgemeinschaften 
der Handlungsfelder. Die/der QMB verfasst die Vorlagen für den AKJF. 
 
Die Qualitätsbeauftragten der Abteilungen sind verantwortlich für den Prozess in den einzelnen 
Fachabteilungen des Amtes. Sie stehen als Ansprechpersonen für die Fachstellen zur Verfügung. Sie 
moderieren zusammen mit dem QMB  die Dialogprozesse in den Arbeitsgemeinschaften  nach § 78 
SGB VIII und steuern zusammen mit dem QMB die Prozesse in den Abteilungen. 
 
Die AG`s der Handlungsfelder in der Kinder - und Jugendhilfe Münster sind mit Mitgliedern aus 
den Einrichtungen der verschiedenen Träger des Handlungsfeldes besetzt. Als Arbeitsgrem ium steht 
die gesamte AG nach § 78 SGB VIII zur Verfügung oder es wird eine Teilgruppe als AG QE § 78 SGB 
VIII initiiert, die auch noch Kolleginnen oder Kollegen aus der Praxis  aufnimmt, die sich vor Ort in der 
Einrichtung vertieft mit Qualitätsentwicklung befassen.  
 
Die Arbeitsgemeinschaft § 78 SGB VIII muss vor der Weiterga be an den AKJF den erarbeiteten E r-
gebnissen zustimmen. Damit wird dem Gebot der Transparenz Rechnung getragen.  
 
Danach werden die Ergebnisse über die Steuerungsgruppe in einer Vorlage an den AKJF zusa m-
mengefasst. 
 
Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien berät und beschließt die Qualitätsstandards 
der verschiedenen Handlungsfelder und wird nach Abschluss des Prozesses über die Ergebnisse der 
Umsetzung informiert. 
Mit Blick auf das Thema Wirkungsorientierung sollte grundsätzlich von längeren Evalu ations- und 
Veränderungszeiträumen ausgegangen werden. Deshalb kann es sinnvoll sein, in Wahl perioden zu 
denken und sich m it Beginn einer neuen Wahl periode mit dem Ausschuss für Kinder, Jugendl iche 
und Familien über die „übergeordneten Wirkungsthemen“ zu verständigen.  
 
 
6. Ombudschaft 
Das Thema Ombudschaft wurde in das vom Bundestag noch im Juni beschlossene Kinder - und Ju-
gendstärkungsgesetz (KJSG) als Kann -Norm aufgenommen. Das zustimmungsbedürftige G esetz ist 
vom Bundesrat noch nicht behandelt worden. Zuletzt wurde das Gesetz in der Sitzung des Bundesra-
tes am 22.09.2017 kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt. In der nächsten Sitzung des Bunde s-
rat Anfang November fehlt es zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage auf der T agesordnung, so 
dass völlig unklar ist, ob dieses gesetzgebungsverfahren noch abgeschlossen oder aber in der neuen 
Legislaturperiode neu begonnen wird. Da Inhalt und Umfang der Ombudschaft durch das Gesetz 
maßgeblich geprägt werden, sollte aus Sicht der Verwaltung der Abschluss des G esetzgebungsver-
fahrens abgewartet werden.  
 
 
7. Fazit  
Das Thema Qualitätsentwicklung im Zusammenhang mit den Ausführungen der Expertise der La n-
desjugendämter NRW führt zu einer noch stärkeren Dialoganforderung mit den Akteuren der Kinder - 
und Jugendhilfe vor Ort. Zeitgleich sind, wie auch der gemeinsame Workshop unter Mod eration des

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Landesjugendamtes gezeigt hat, Sonderstrukturen nach Möglichkeit zu vermeiden. Strukturierte Qua-
litätsentwicklung als Regelkreis geht von einem gemeinsamen dialogischen Lernfeld der Akteure aus, 
wobei das gemeinsame Lernen nicht auf einen Jahreszeitraum je Teilprozess beschränkt ist.  
Ergänzt um den Aspekt der Wirkung muss in längeren Zeiträumen gedacht werden. Neben dem Ve r-
fahren und der Struktur, die über den/die QMB abgesiche rt wird, wird bei Bedarf eine externe Steu e-
rungsunterstützung (Moderation, Evaluation) geprüft und ggf. hinzugezogen.  
 
Trotz eines abgestimmten und fachlich fundierten Verfahrens macht schon Prof. Dr. Merchel in seiner 
Expertise1 deutlich, dass auf Grund der dynamischen und diskursiven Prozesse „Steu erung hier als 
ein qualitätsbezogener Impuls zu verstehen ist, der alle beteiligten Akteure systematisch zur Qual i-
tätsreflexion herausfordert“ und somit eine qualifizierende Wirkung auf alle Beteiligten entfaltet.  
 
Insgesamt bietet dieses Verfahren eine gute Basis, um gemeinsam mit allen Kooperationspar tnern 
der Kinder- und Jugendhilfe in Münster, in einem strukturieren und dialogischen Prozess die Qual ität 
in allen Handlungsfeldern sukzessive in den Blick zu nehmen und kontinuierlich weiter zu entwickeln. 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Antrag „Ein Gesamtkonzept „Qualitätsentwicklung in der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 
für die Stadt Münster“ vom 21.06.2017 (A-R/0047/2017) 
Anlage 2: „Qualitätsentwicklung im Sinne des § 79a SGB VIII“ – Vortrag Frau Dr. Pamme am 
11.05.2017 (gemeinsamer Workshop AKJF und Verwaltung) 
Anlage 3: Bestandsaufnahme Qualitätsentwicklung (Amt für Kinder, Jugendliche und Familien) 
Anlage 4: Dokumentation Handlungsfelder 
Anlage 5: Verfahren zur Qualitätsentwicklung 
Anlage 6: Amtsziele 
 
 
  
                                                
1 Orientierungshilfe zur Umsetzung der Regelungen in §§ 79,79a SGB VIII, Prof. Dr. Merchel, Januar 2013, S.13.

Anlage-1-A-R-0047-2017-Gesamtkonzept-Qualitaetsentwicklung-KiJuFa-Stadt-Muenster

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Korrigierte Fassung                                  Antrag an den Rat Nr. A-R/0047/2017 
 
 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
CDU 
SPD 
FDP 
Ratsantrag Die Linke 
Piraten/ödp 
 
21.06.2017 
Ein Gesamtkonzept „Qualitätsentwicklung in der Kinder-, 
Jugend- und Familienhilfe“ für die Stadt Münster 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, 
 
ein Gesamtkonzept für den dialogisch angelegten Prozess einer grundlegenden, 
kontinuierlichen und evaluativen Qualitätsentwicklung (QE) in der Kinder-, Jugend- und 
Familienhilfe der Stadt Münster auf der Basis der Ergebnisse des Workshops vom 11.05.2017 
und der Merchel-Expertise 
1 zur Umsetzung der §§ 79,79a SGB VIII zu entwickeln und dem 
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien zur Diskussion und Abstimmung vorzulegen.  
 
Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien entscheidet, nach welchen Verfahren die 
Qualitätsentwicklung innerhalb des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien gemeinsam 
mit den freien Trägern und Einrichtungen umgesetzt werden soll und welche „Grundsätze 
und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität“ in den verschiedenen Handlungsfeldern der 
Kinder- und Jugendhilfe zugrunde gelegt werden sollen.  
 
Aufgrund der Komplexität des Verfahrens soll ein stufenweises Vorgehen erarbeitet werden. 
Der Aufwand für die einzelnen beteiligten Organisationen ist auf ein praktikables Maß zu 
begrenzen. 
 
Bei der Entwicklung des Gesamtkonzeptes sind bereits bestehende gute Ansätze/Konzepte 
zur QE (u.a. das Qualitätshandbuch KSD, QuaMS (das Qualitätsmanagementsystem Münster 
für Kindertageseinrichtungen) und QUIGS (Qualitätsentwicklung in Ganztagsschulen) im 
Bereich der Kindertagesbetreuung in Kitas und Schulen, der Bericht zur 
Kindertagesbetreuung oder der Kinder- und Jugendhilfereport) wie sie im Rahmen des 
Workshops vorgestellt wurden einzubeziehen, zu überprüfen und ggf. weiterzuentwickeln. In 
                                                
1 Merchel, Joachim (2013): Qualitätsentwicklung in der örtlichen Kinder- und Jugendhilfe: Orientierungshilfe zur 
Umsetzung der Regelungen in §§ 79,79a SGB VIII. Expertise im Auftrag von: / Herausgeber: Landschaftsverband 
Rheinland, LVR-Landesjugendamt und Landschaftsverband Westfalen-Lippe, LWL-Landesjugendamt Westfalen 
https://www.lwl.org/@@afiles/39087766/umsetzung__79und79asgbviii.pdf

dem Prozess ist auch die externe Ombudschaft als ein Baustein der Qualitätsentwicklung zu 
integrieren.  
 
Begründung: 
Der § 79a SGB VIII (seit 2012 gesetzlich verankert) verpflichtet die Träger der öffentlichen 
Jugendhilfe dazu, Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität sowie geeignete 
Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung für die Gewährung und Erbringung von Leistungen, die 
Erfüllung anderer Aufgaben, den Prozess der Gefährdungseinschätzung nach § 8a SGB VIII 
und die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen weiterzuentwickeln, anzuwenden und 
regelmäßig zu überprüfen. 
 
Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien hat in diesem QEProzess eine wichtige 
Funktion; denn er entscheidet, nach welchen Verfahren die Qualitätsentwicklung innerhalb 
des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien gemeinsam mit den freien Trägern 
umgesetzt werden soll und welche „Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der 
Qualität“ in den verschiedenen Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe zugrunde 
gelegt werden sollen.  
 
Für diese Entscheidungen ist der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien zuständig, 
weil es sich bei der Qualitätsentwicklung einen grundlegenden, kontinuierlichen und 
evaluativen Prozess zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe in Münster handelt, der einen 
engen Bezug zur Jugendhilfeplanung hat (siehe § 71 Abs. 2 SGB VIII). 
 
Wir fangen nicht bei null an in diesem Prozess. Beispielsweise ist noch unter Leitung von Karl 
Materla ein Qualitätshandbuch für den KSD entwickelt worden. Im Bereich der 
Kindertagesbetreuung haben wir QuaMS und QUIGS.  
 
Das Thema  Qualitätsentwicklung wird in allen Feldern der Jugendhilfe, in den 
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII bearbeitet. Hier können die am QE Prozess 
Beteiligten anknüpfen. 
 
Zum Thema Externe Ombudschaft als Baustein der Qualitätsentwicklung hat der AKJF am 
08.06.2016 beschlossen: 
„Im Rahmen des Qualitätsentwicklungsprozesses wird das Thema Ombudschaft 
ergebnisoffen im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien diskutiert auf der Grundlage 
der Diskussionsergebnisse der AG 6.Es bleibt offen, ob und zu welchem Zeitpunkt die 
Ombudschaft Jugendhilfe NRW in den Prozess einbezogen wird.“ 
 
Otto Reiners 
Stefan Weber 
Dr. Michael Jung 
Carola Möllemann-Appelhoff 
Rüdiger Sagel 
Johannes Schmanck 
und Fraktionen/Gruppe

Anlage-4-Dokumentation_Handlungsfelder

3010 Zeichen

1 
 
Gemeinsamer Workshop von Jugendhilfeausschuss und V erwaltung 
zum Thema „Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe nach 
§ 79a SGB VIII“ am 11.05.2017 - DOKUMENTATION 
Ort:  Plenarsaal im Landeshaus Westfalen-Lippe, Freiherr vom-Stein-Platz 1, Münster 
Moderation:  Beate Rotering 
Dokumentation:  Dr. Hildegard Pamme 
Zeit  Tagesordnungspunkt  
16:00 Uhr  Begrüßung  
•  Thomas Paal, Stadtdirektor im Dezernat für Bildung, Jugend und Familie 
•  Jutta Möllers, Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses 
•  Beate Rotering und Dr. Hildegard Pamme, LWL-Landesjugendamt Westfalen-Lippe 
16:20 Uhr  Vortrag: Qualitätsentwicklung im Sinne des §79a – eine Einführung auf Basis der Expertise der 
beiden Landesjugendämter in NRW (Dr. Hildegard Pamme, LWL-Landesjugendamt) 
 
Vgl. Anhang 1 HP Vortrag JHA Münster FINAL.pdf 
16:50 Uhr  Vortrag: Qualitätsentwicklung Amt 51 (Sven Werk, Karin Weinlich, Stadt Münster) 
 
Vgl. Anlage 2 SW KW Final Qualitätsentwicklung Amt 51 
17:05 Uhr  World-Café zur zukünftigen Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe in 
Münster – Anmoderation und Überblick (Beate Rotering) 
 
Vgl. Anlage 3 BR Wordcafé.pdf 
 
Leitfragen: 
1.  Was ist im Bereich Qualitätsentwicklung noch zu optimieren? (= Entwicklungspotentiale 
auf Grund der Bestandsaufnahme in den einzelnen Handlungsfeldern der Kinder- und 
Jugendhilfe) 
2.  Was bedeutet die LWL/LVR-Expertise für Münster (= Weiterentwicklung und örtliche 
Anpassung der LWL/LVR-Expertise – zwischen Anschlussfähigkeit und örtlichen 
Modifikationen) 
Tischgruppenbildung nach Handlungsfeldern der örtlichen Kinder- und Jugendhilfe 
1.  Tischgruppe: Hilfen zur Erziehung  
2.  Tischgruppe: Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit (Jugendhilfe an 
Schule/Drogenhilfe) 
3.  Tischgruppe: Tagesbetreuung von Kindern 
 
Die folgenden Tischgruppen waren geplant, sind aber nicht zustande gekommen. 
4.  Tischgruppe: finanzielle Hilfen für Familien (Elterngeld, Betreuungsgeld, 
Beistandschaften)  
5.  Tischgruppe: pädagogische Hilfen für Familien (Frühe Hilfen, 
Schwangerschaftsberatung)

2 
 
 
17:20  Diskussionsrunde I und II zu den Leitfragen im World Café  (Fotodokumentation)  
 1.  Tischgruppe: Hilfen zur Erziehung

3 
 
 
 2.  Tischgruppe: Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit (Jugendhilfe an 
Schule/Drogenhilfe)

4 
 
 
 3.  Tischgruppe: Tagesbetreuung von Kindern 
 
18:20  Pause  
18:3 0  Ergebnisvorstellung im Plenum  
Die Thementische wurden von folgenden Moderatoren übernommen:  
1.  Tischgruppe: Hilfen zur Erziehung:  Hermann Sandknop  
2.  Tischgruppe: Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit (Jugendhilfe 
an Schule/Drogenhilfe):  Sven Werk 
3.  Tischgruppe: Tagesbetreuung von Kindern: Oliver Braun

5 
 
18:5 0  Ergebniszusammenfassung und weiteres Vorgehen  
Die folgenden Punkte sind aus der gemeinsamen Diskussion hervorgegangen: 
 
19:15  Uhr  Verabschiedung 
Thomas Paal bedankt sich für den erfolgreichen Auftakt des gemeinsamen Arbeitens zwischen 
Politik und Verwaltung.

Anlage-2-HP Vortrag JHA Münster

7665 Zeichen

1
I
1
Qualitätsentwicklung im Sinne des §79a – eine 
Einführung auf Basis der Expertise der beiden 
Landesjugendämter in NRW 
Gemeinsamer Workshop JHA und Verwaltung am 11. 05. 2017, Münster 
Dr. Hildegard Pamme 
I
0. Zur Komplexität der Kinder- und Jugendhilfe –
Folgen für die Qualitätsentwicklung 
2
Seit einigen Jahren sieht sich fachliches Handeln in der Kinder- und Jugendhilfe 
damit konfrontiert, nachzuweisen, dass es nützt/wirkt. 
Seit einigen Jahren sieht sich fachliches Handeln in der Kinder- und Jugendhilfe 
damit konfrontiert, nachzuweisen, dass es nützt/wirkt. 
Andreas Hermsdorf / pixelio.de 
Kausales Ursache-
Wirkungsverständnis

2
I
0. Zur Komplexität der Kinder- und Jugendhilfe –
Folgen für die Qualitätsentwicklung 
3
„Wirkung“ ist ein Konstrukt, bei dem relevante Akteure es als plausibel 
ansehen, dass eine Intervention in Situation A irgendeinen Anteil daran 
haben soll, dass Situation B entstanden ist. 
„Wirkung“ ist ein Konstrukt, bei dem relevante Akteure es als plausibel 
ansehen, dass eine Intervention in Situation A irgendeinen Anteil daran 
haben soll, dass Situation B entstanden ist. 
Ausgangs-
situation XY 
veränderte 
Situation Y 
‚black box‘: 
Einflussfaktoren 
außerhalb der 
sozialpädagogischen 
Praxis & nicht-
beabsichtigte 
Nebenfolgen 
Intervention 
I4
Rudis-Fotoseite.de / pixelio.de 
Ausgangsthese: 
Das in der Expertise der 
beiden LJÄ empfohlene 
Verfahren zur örtlichen 
Qualitätsentwicklung ist 
in der Lage, diese 
Komplexität überzeugend 
in einen adäquaten 
Prozess zu übersetzen. 
Ausgangsthese: 
Das in der Expertise der 
beiden LJÄ empfohlene 
Verfahren zur örtlichen 
Qualitätsentwicklung ist 
in der Lage, diese 
Komplexität überzeugend 
in einen adäquaten 
Prozess zu übersetzen. 
0. Zur Komplexität der Kinder- und Jugendhilfe –
Folgen für die Qualitätsentwicklung

3
I
Worauf Sie Antworten finden können…. 
I. § 79a SGB VIII – ein Blick ins Gesetz 
II. Qualitätsentwicklung als dialogischer Prozess – d ie 
Kerngedanken der Expertise im Überblick 
1. Handlungsfeldbezogene Arbeitsgruppen einrichten 
2. Teilprozesse von QE in Arbeitsgruppen gestalten 
3. Erarbeitung und Auswahl von Qualitätskriterien 
4. Operative Steuerung und politisch-strategische Ra hmung 
III. Fazit: Adäquate Qualitätsentwicklung für die Ki nder- und 
Jugendhilfe 
5
Tim Reckmann / pixelio.de 
I
I. § 79a SGB VIII – ein Blick ins Gesetz (Auszug!) 
6
Thorben Wengert / pixelio.de 
§ 79a SGB VIII Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe 
Um die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe nach § 2 zu erfüllen, haben die Träger 
der öffentlichen Jugendhilfe Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der 
Qualität sowie geeignete Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung für 
1. die Gewährung und Erbringung von Leistungen, 
2. die Erfüllung anderer Aufgaben, 
3. den Prozess der Gefährdungseinschätzung nach § 8a , 
4. die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen 
weiterzuentwickeln, anzuwenden und regelmäßig zu überprüfen. Dazu zählen auch 
Qualitätsmerkmale für die Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in 
Einrichtungen und ihren Schutz vor Gewalt.

4
I
II. Qualitätsentwicklung als dialogischer Prozess – die 
Kerngedanken der Expertise im Überblick 
7
Gestaltung des Prozesses der örtlichen Qualitätsentwicklung insgesamt 
Organisationaler 
Rahmen 
Kernprozesse der 
Qualitätsentwicklung 
I
Schritt 5: Handlungsfeldbezogenen Arbeitsgruppen einrichten 
Kernprozesse der örtlichen Qualitätsentwicklung 
8
In Anlehnung an die Konstruktion der AG nach §78 SGB VIII, z. B. 
 Tagesbetreuung von Kindern 
 Hilfen zur Erziehung 
 OKJA/Jugendsozialarbeit 
 finanzielle Hilfen für Familien 
 pädagogische Hilfen für Familien 
In Anlehnung an die Konstruktion der AG nach §78 SGB VIII, z. B. 
 Tagesbetreuung von Kindern 
 Hilfen zur Erziehung 
 OKJA/Jugendsozialarbeit 
 finanzielle Hilfen für Familien 
 pädagogische Hilfen für Familien 
Der kontinuierliche Aushandlungsprozess braucht… 
…eine 
STEUERUNGSGRUPPE 
• eine/r Beauftragte/r für 
Qualitätsentwicklung 
• Fachkraft/Fachkräfte 
der Jugendhilfeplanung 
• Personen aus den 
Handlungsfeldern, 
die Arbeitsgruppen 
moderieren 
• Leitungskräfte des JA 
1. …Mitglieder der öffentlichen und freien 
Träger pro AG 
2. ..eine Moderation und Koordination 
des Prozesses durch eine Person in der 
AG = Moderator/in (Schritt 4)

5
I
Schritt 6, 9-15 : Teilprozesse von QE in Arbeitsgruppen gestalten 
Kernprozesse der örtlichen Qualitätsentwicklung 
9
6. Erarbeitung v. 
Qualitätskriterien 
9. Auswahl von 
Qualitätskriterien 
10. Entscheidung:  Verfahrens-
standardisierung und 
evaluativer Qualitätsbewertung 
11. Erarbeitung von Instrumen-
tarien zur Qualitätsbewertung 
12. Einsatz der 
Instrumente/ Durchführung 
von Qualitätserhebungen 
13.  Auswertungen der 
Qualitätserhebungen innerhalb der 
beteiligten Einrichtungen 
14.  Kurzberichte der beteiligten 
Einrichtungen für die 
Arbeitsgruppen 
15.  Erstellung eines 
Gesamtberichtes 
I
Schritt 6, 9, 10: Erarbeitung und Auswahl von Qualitätskriterien 
Kernprozesse der örtlichen Qualitätsentwicklung 
10 
Empfehlungen 
der LJÄ Fachliteratur 
Woher kommen die Qualitätskriterien? 
aus der fachlichen 
Diskussion vor Ort 
Konkretisierung 
 Leitziele 
Leitziele 
z. B. Ergebnis-/Wirkungsziele 
z. B. Ergebnis-/Wirkungsziele 
z. B. Leistungsziele 
z. B. Leistungsziele 
z. B. Handlungsziele 
z. B. Handlungsziele 
SMARTE Formulierung zu 
den Handlungszielen 
SMARTE Formulierung zu 
den Handlungszielen 
Wie wird mit Hilfe der Kriterien Qualität eingeschätzt?

6
I
Schritt 6, 9, 10: Erarbeitung und Auswahl von Qualitätskriterien 
Kernprozesse der örtlichen Qualitätsentwicklung 
11 
Empfehlungen 
der LJÄ Fachliteratur 
Woher kommen die Qualitätskriterien? 
aus der Fachlichen 
Diskussion vor Ort 
Anzahl der Ziele 
Konkretisierung 
 Leitziele 
Leitziele 
z. B. Ergebnis-/Wirkungsziele 
z. B. Ergebnis-/Wirkungsziele 
z. B. Leistungsziele 
z. B. Leistungsziele 
z. B. Handlungsziele 
z. B. Handlungsziele 
SMARTE Formulierung zu 
den Handlungszielen 
SMARTE Formulierung zu 
den Handlungszielen 
Wie wird mit Hilfe der Kriterien Qualität eingeschätzt? 
Schritt 10: Entscheidung: 
Verfahrensstandardisierung –
evaluative Qualitätsbewertung 
I12 
Ergebnis 
 Prozess 
 Struktur 
Schritt 6, 9, 10: Erarbeitung und Auswahl von Qualitätskriterien

7
I
Schrit 
13 
Kontinuierliche  politisch-strategische Rahmung 
durch den JHA, Schritt 3, 7, 16 
Operative Steuerung und politisch-strategische Rahmung 
Kontinuierliche Begleitung durch die 
Steuerungsgruppe, Schritt 8 
I14 
Rudis-Fotoseite.de / pixelio.de 
Ausgangsthese: 
Dass in der Expertise der beiden 
LJÄ empfohlene Verfahren zur 
örtlichen Qualitätsentwicklung ist 
in der Lage, diese Komplexität 
überzeugend in einen adäquaten 
Prozess zu übersetzen. 
Ausgangsthese: 
Dass in der Expertise der beiden 
LJÄ empfohlene Verfahren zur 
örtlichen Qualitätsentwicklung ist 
in der Lage, diese Komplexität 
überzeugend in einen adäquaten 
Prozess zu übersetzen. 
III. Fazit: Adäquate Qualitätsentwicklung für die Kinder-
und Jugendhilfe  
Der Balanceakt kann gelingen, weil… 
 …das Verständnis von „guter Arbeit“, 
 …die Erwartungen, Ansprüche und Interessen zwischen den 
Kooperationspartnern 
 …die Erarbeitung, Auswahl und Anwendung von Qualitätskriterien 
ausgehend von der Ergebnisqualität und damit 
 …die Wirkung der Kinder- und Jugendhilfe 
DIALOGISCH BEARBEITET WIRD

8
I
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. 
Landschaftsverband 
Westfalen-Lippe (LWL) 
LWL-Landesjugendamt 
Dr. Hildegard Pamme 
Warendorfer Str. 25 
48133 Münster 
Tel.: 0251 591-4588 
Fax: 0251 591-275 
dr.hildegard.pamme@lwl.org 
Besuchen Sie uns im Internet: www.lwl.org 
15

Anlage-3- Bestandsaufnahme Qualitätsentwicklung Amt 51

3623 Zeichen

15.05.2017 
1
1
Qualitätsentwicklung Amt 51 
Auf Grundlage des § 79a SGB VIII 
11.05.2017 2
Ausgangslage: 
• Entwicklung eines Verfahrens, mit dem die Qualität sentwicklung im 
Amt nach der Maßgabe des § 79 a SGB VIII, standardisiert und 
qualifiziert bearbeitet und weiterentwickelt werden kann. 
• In Anlehnung an die Orientierungshilfe zur Umsetzu ng der 
Regelungen in §§ 79, 79 a SGB VIII von Prof. Dr. Merchel.
• In Form einer Anpassung und Weiterentwicklung der im Amt bereits 
vorhandenen Grundlagen, Zielperspektiven und Dialogkultur. 
• Kein komplett neues Verfahren!

15.05.2017 
2
11.05.2017 3
Anpassung an die Handlungsfelder der JH 
• Bestandsanalyse (was machen wir bereits in den ein zelnen 
Handlungsfeldern?) 
• Bedarfsanalyse (wo gibt es einen Bedarf der Weiter entwicklung?) 
• Aktionsplan für die einzelnen Handlungsfelder 
• Überprüfung der Umsetzung als Prozeß 
11.05.2017 4
Anpassung an die Handlungsfelder der JH 
Zum Zweck einer gerechten 
Auslese lautet die 
Prüfungsaufgabe für alle gleich! 
Klettern Sie auf einen Baum

15.05.2017 
3
11.05.2017 5
Qualitätsbausteine u.a.: 
• Kinder- und Jugendförderplan 
• Jahresberichte der Träger 
• Tagesbetreuungsbericht 
• "QUAMS - Qualitätsmanagementsystem Münster für 
Kindertageseinrichtungen" 
• Bericht „Hilfen zur Erziehung“ 
• Kinder- und Jugendhilfereport 
• Qualitätsdialoge ambulante Träger der Jugendhilfe 
• Qualitätsdialoge seit 2009 mit den stationären Trä gern der JH (§ 78 SGB 
VIII). 
• Seit 2014 standardisiertes QE-Verfahren zum Schlüs selprozess 
Beteiligungs- und Beschwerdemanagement 
• Systematisches Evaluationsprojekt im Bereich „Juge ndhilfe und Schule“ 
11.05.2017 6
Anforderungen: 
Zwei Prozessstränge zu verbinden 
1. Jugendamtsinterne Prozesse 
2. Prozesse in Kooperation mit den freien Trägern de r Jugendhilfe in 
Münster 
als übergeordnete Klammer zu den bereits bestehenden Strukturen, 
Methoden und Bausteinen der Qualitätsentwicklung und unter Beach-
tung von Maßgaben, die den Prozess handhabbar machen.

15.05.2017 
4
11.05.2017 7
Maßgaben: 
• Schrittweise Bearbeitung 
• Kontinuierliche Beteiligung der Akteure 
• Anregung von dynamischen und diskursiven Prozessen
• Gestaltung als gegenseitiger Lernmodus im Rahmen e iner 
systematischen Qualitätsreflexion 
• Vorhandenes nutzen 
11.05.2017 8
Interner Prozess: 
Überarbeitung notwendig 
Überarbeitung notwendig

15.05.2017 
5
11.05.2017 9
Externer Prozess: 
11.05.2017 10 
Verfahren: 
„Systematischen und zielorientierten Beschreibung“ als Verfahren, 
dass bestehende Qualitätsbausteine beinhaltet und Raum für Neues 
gibt : 
• Erarbeitung  von Wirkungszielen mit „trägerspezifi schen“ 
Leistungszielen 
• Festlegung und Beschreibung der Arbeitsschritte un d Methoden, 
mit denen das Ziel erreicht werden soll 
• Erarbeitung von Indikatoren, an denen die Zielerre ichung 
gemessen werden kann 
• Bestimmung von Zielkennzahlen für die vereinbarten  Ziele 
• Vereinbarung von Art und Weise der Arbeits- und Zieldokumentation

15.05.2017 
6
11.05.2017 11 
Arbeitsstruktur: 
Wirkung: Sicherstellung des Schulbesuches durch Jugendhilfeangebote 
11.05.2017 12 
Arbeitsstruktur:

15.05.2017 
7
11.05.2017 13 
Berichtswesen: 
11.05.2017 14 
Fazit: 
• Das Verfahren ersetzt nicht die fachliche Diskussion, kan n sie aber 
themenbezogen strukturieren.
• Sozialpädagogischer Sachverstand, Haltungen und Werte-
vorstellungen müssen auch in einer Standardisierung immer
erkennbar sein.
• QE dient der Selbstvergewisserung des Handelns und sorgt f ür die 
notwendige Transparenz über die Maßstäbe des Handelns.
• QE dient der Legitimation des Handelns nach innen und nach 
außen.

Anlage 5 Verfahren zur Qualitätsentwicklung

897 Zeichen

Anlage 5 
 
Verfahren zur Qualitätsentwicklung (verkürzte schematische Darstellung) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Steue- 
rungs- 
gruppe 
AG § 78 SGB VIII 
2.QE- Konzept 
1.Beschluss 
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
3. Vorschläge für  QE- 
Teilprozesse mit inhalt- 
lichen Grundlagen zur 
Qualitätsbewertung 
4. beauftragt den 
Teilprozess der 
Qualitätserhebung 
ggf. modifiziert 
 5.Auswertung  
Bericht 
 Steuerungs- 
gruppe 
6.Bewertung und Ent- 
scheidung des AKJF zum 
weiteren Vorgehen 
7b. Nach der Auswertung kann es zu einer Modifizierung der Qualitätserhe- 
bung kommen, dann beginnt der modifizierte Teilprozess an dieser Stelle 
7a. Ist der Teilprozess abge- 
schlossen, dann beginnt der 
nächste Prozess an dieser Stelle, 
als neuer QE -Teilprozess  
8. Nach mehreren Teilprozessen (ggf. mit Beginn einer neuen Wahlpe- 
riode) Überprüfung des QE-Konzeptes ggf. Veränderungen

Anlage-6_Amtsziele

2676 Zeichen

Unser Leitbild / Unsere Amtsziele 
 
Unsere Amtsziele sind eine strategische und fachliche Orientierung für die Kinder- und Jugendhilfe in Münster: 
zum einen für die eigene praktische Arbeit der Fachstellen und Einrichtungen des Amtes und zum anderen 
Orientierung und gemeinsames Anliegen für die Förderung und Kooperation mit den freien Trägern. 
 
 
Amtsziel 1 – Familien sollen sich in Münster wohl fühlen 
„Wir tragen dazu bei, dass die Lebensräume in unserer Stadt kinder- und familienfreundlich gestaltet werden. 
Dafür übernehmen wir eine Anwaltsfunktion in unserer Stadt.“ 
 
Amtsziel 2 – Vernetzung als Erfolgsfaktor 
„Wir sichern den Erfolg unserer Arbeit durch verstärkte Kooperation und verbindliche Absprachen mit unseren 
Partnern. Dabei sind die freien Träger und die Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII von besonderer 
Bedeutung.“ 
 
Amtsziel 3 - Prävention 
„Wir gehen frühzeitig auf Kinder, Jugendliche und Familien zu, um ihnen unsere Unterstützung anzubieten. 
Wir wollen Prävention statt Reaktion.“ 
 
Amtsziel 4 – Schutz von Kindern und Jugendlichen 
„Wir wollen den Schutz von Kindern und Jugendlichen gewährleisten und sie künftig noch stärker vor schädli-
chen Einwirkungen bewahren.“ 
 
Amtsziel 5 - Partizipation 
„Wir möchten mit Familien gemeinsame Wege beschreiten, um sie stärker mit ihren Wünschen und Interessen 
in die Ausgestaltung von Hilfeprogrammen oder Projekten einzubinden.“ 
 
Amtsziel 6 - Chancengleichheit 
„Wir setzen uns dafür ein, dass alle Familien gleiche Chancen haben. Wir wollen die Integration von benach-
teiligten Kindern und Jugendlichen fördern.“  
 
Amtsziel 7 –Geschlechterdifferenzierung / Gender 
„Wir stärken Mädchen und Junge in ihren unterschiedlichen Interessen und gehen durch differenzierte Ange-
bote in unserer Arbeit auf sie ein.“ 
 
Amtsziel 8 – Individuelle Hilfen 
„Wir bieten qualifizierte Beratung, Information und Hilfe an und schaffen individuelle und passgenaue Angebo-
te. Dabei greifen wir gesellschaftliche Trends und Herausforderungen auf.“ 
 
Amtsziel 9 – Bildung ermöglichen – Leben lernen 
„Durch Erziehung, Bildung und Betreuung fördern wir Kinder, Jugendliche und Familien. Wir begleiten sie 
frühzeitig und kontinuierlich in ihren Bildungsbiografien – in der Familie, in der Kindertagesbetreuung, in der 
Schule sowie in Ausbildung und Beruf. Durch vielfältige Angebote wie Eltern-, Familien- und Jugendbildung 
sichern wir gleiche Bildungschancen von Geburt an.“ 
 
Amtsziel 10 – Ressourcenoptimierung/ Qualitätsmanagement 
„Wir stellen uns der Herausforderung, den Mi ttel- und Personaleinsatz zu optimieren und un sere Arbeit einer 
ständigen Qualitätskontrolle zu unterziehen.“

Beratungsverlauf (1)

28.02.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 17 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Warendorfer Straße 25
  • Freiherr-vom-Stein-Platz 1

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0906/2017
Typ
Vorlagen
Datum
13.10.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37