AN/0590/2024
Vorbereitungen für den legalen Konsum von Cannabis in Köln – Prävention und Jugendschutz
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SPD Anfrage nach § 4
3550 Zeichen
An Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker An den Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses Herrn Dr. Ralf Unna SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: AN/0590/2024 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Gesundheitsausschuss 23.04.2024 Vorbereitungen für den legalen Konsum von Cannabis in Köln – Prävention und Jugendschutz Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Vorsitzender, die SPD-Fraktion bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des Gesundheitsausschusses am 23.04.2024 zu setzen: Am 1. April 2024 ist das Gesetz zur Legalisierung von Cannabis in Kraft getreten. Gemäß diesem Gesetz dürfen Bürger*innen maximal 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum straffrei in der Öffentlichkeit mitführen. Auch der Eigenanbau wird erlaubt, wobei die Orte für den Konsum von Cannabis streng limitiert bleiben. Der Erwerb soll künftig auf zwei Säulen basieren: Zum einen werden "nicht-gewinn- orientierte" Vereine, auch bekannt als "Cannabis-Clubs", gegründet, die gemeinschaftlich Cannabis an- bauen und an ihre Mitglieder für den Eigenkonsum abgeben dürfen. Die Säule zwei sieht vor, dass regionale Modellvorhaben durchgeführt werden, um Produktion, Vertrieb und Verkauf von Cannabis in Fachgeschäften zu erproben. Diese Modellvorhaben werden wissenschaftlich begleitet, sind auf fünf Jahre befristet und beschränken sich auf die Einwohner*innen dieser Kommunen. Die Auswirkungen auf den Gesundheits - und Jugendschutz sowie den Schwarzmarkt soll en untersucht werden. Der Gesundheitsausschuss der Stadt Köln hat im November 2022 auf Initiative der SPD -Fraktion hin und mit Stimmen der CDU-Fraktion beschlossen, dass die im Bund geplanten Gesetzesänderungen in die Fortschreibung des Drogenhilfekonzepts eingespeist werden und die Verwaltung, sobald das Ge- setz beschlossen ist, mitteilt, welche Folgen und Handlungsmöglichkeiten dies für die Stadt Köln hat. Des Weiteren wurde beschlossen, dass dem Gesundheitsausschuss im 1. Quartal 2023 ein neuer Köl- ner Suchtbericht vorgelegt wird. Dieser Beschluss wurde im Rat am 15.05.2023 noch erweitert und die Stadtverwaltung aufgefordert, die Bewerbung Kölns als Modellstadt vorzubereiten. Darüber hinaus sollten Maßnahmen in Bezug auf Jugendschutz und Prävention erarbei tet werden. - 2 - Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie weit ist die Stadtverwaltung mit der Umsetzung des Beschlusses des Gesundheitsausschusses vom 22.11.2022 ( AN/2178/2022) und des Beschlusses des Rates vom 16.05.2023 (AN/0800/2023)? 2. Hat bereits ein Austausch zur Vorbereitung der 2. Säule des 2-Säulen-Modells der Bundesregierung mit anderen Städten in der Region stattgefunden, um eine mögliche gemeinsame Bewerbung als Modellregion nach dem Vorbild von Frankfurt und Offenbach vorzubereiten, und wenn ja: mit wel- chen Ergebnissen? 3. Haben bereits Gespräche mit Trägern und Unternehmen zur Vorbereitung der 2. Säule des 2-Säu- len-Modells der Bundesregierung stattgefunden, und wenn ja: mit welchen Ergebnissen? 4. Gibt es mittlerweile weitere Erkenntnisse über die Kosten für den städtischen Haushalt? 5. Welche begleitenden Maßnahmen zum Jugendschutz und zur Prävention sind in Planung? Mit freundlichen Grüßen Gez. Christian Joisten SPD-Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0590/2024
- Typ
- SPD Anfrage nach § 4
- Datum
- 16.04.2024
- Erstellt
- 16.04.2024 10:48