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AN/0590/2024

Vorbereitungen für den legalen Konsum von Cannabis in Köln – Prävention und Jugendschutz

SPD Anfrage nach § 4 16.04.2024

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Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 11.06.2024, TOP 3.2

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

3550 Zeichen

An 
Frau 
Oberbürgermeisterin Henriette Reker 
 
An den Vorsitzenden des  
Gesundheitsausschusses 
Herrn Dr. Ralf Unna 
 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin:  
 
AN/0590/2024 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Gesundheitsausschuss 23.04.2024 
 
Vorbereitungen für den legalen Konsum von Cannabis in Köln – Prävention und 
Jugendschutz 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Vorsitzender,  
 
die SPD-Fraktion bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des Gesundheitsausschusses am 
23.04.2024 zu setzen: 
 
Am 1. April 2024 ist das Gesetz zur Legalisierung von Cannabis in Kraft getreten. Gemäß diesem Gesetz 
dürfen Bürger*innen maximal 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum straffrei in der Öffentlichkeit 
mitführen. Auch der Eigenanbau wird erlaubt, wobei die Orte für den Konsum von Cannabis streng 
limitiert bleiben. Der Erwerb soll künftig auf zwei Säulen basieren: Zum einen werden "nicht-gewinn-
orientierte" Vereine, auch bekannt als "Cannabis-Clubs", gegründet, die gemeinschaftlich Cannabis an-
bauen und an ihre Mitglieder für den Eigenkonsum abgeben dürfen. Die Säule zwei sieht vor, dass 
regionale Modellvorhaben durchgeführt werden, um Produktion, Vertrieb und Verkauf von Cannabis 
in Fachgeschäften zu erproben. Diese Modellvorhaben werden wissenschaftlich begleitet, sind auf fünf 
Jahre befristet und beschränken sich auf die Einwohner*innen dieser Kommunen. Die Auswirkungen 
auf den Gesundheits - und Jugendschutz sowie den Schwarzmarkt soll en untersucht werden.  
 
Der Gesundheitsausschuss der Stadt Köln hat im November 2022 auf Initiative der SPD -Fraktion hin 
und mit Stimmen der CDU-Fraktion beschlossen, dass die im Bund geplanten Gesetzesänderungen in 
die Fortschreibung des Drogenhilfekonzepts eingespeist werden und die Verwaltung, sobald das Ge-
setz beschlossen ist, mitteilt, welche Folgen und Handlungsmöglichkeiten dies für die Stadt Köln hat. 
Des Weiteren wurde beschlossen, dass dem Gesundheitsausschuss im 1. Quartal 2023 ein neuer Köl-
ner Suchtbericht vorgelegt wird. Dieser Beschluss wurde im Rat am 15.05.2023 noch erweitert und die 
Stadtverwaltung aufgefordert, die Bewerbung Kölns als Modellstadt vorzubereiten. Darüber hinaus 
sollten Maßnahmen in Bezug auf Jugendschutz und Prävention erarbei tet werden.

- 2 - 
 
 
Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:  
 
1. Wie weit ist die Stadtverwaltung mit der Umsetzung des Beschlusses des Gesundheitsausschusses 
vom 22.11.2022 ( AN/2178/2022) und des Beschlusses des Rates vom 16.05.2023 
(AN/0800/2023)?  
2. Hat bereits ein Austausch zur Vorbereitung der 2. Säule des 2-Säulen-Modells der Bundesregierung 
mit anderen Städten in der Region stattgefunden, um eine mögliche gemeinsame Bewerbung als 
Modellregion nach dem Vorbild von Frankfurt und Offenbach vorzubereiten, und wenn ja: mit wel-
chen Ergebnissen?  
3. Haben bereits Gespräche mit Trägern und Unternehmen zur Vorbereitung der 2. Säule des 2-Säu-
len-Modells der Bundesregierung stattgefunden, und wenn ja: mit welchen Ergebnissen?  
4. Gibt es mittlerweile weitere Erkenntnisse über die Kosten für den städtischen Haushalt?  
5. Welche begleitenden Maßnahmen zum Jugendschutz und zur Prävention sind in Planung?  
 
 
Mit freundlichen Grüßen  
 
Gez. Christian Joisten  
 
SPD-Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

11.06.2024 Gesundheitsausschuss
TOP 3.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0590/2024
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
16.04.2024
Erstellt
16.04.2024 10:48