SV-2010/0077
Dringlichkeitsantrag des Stadtv. Klett (UWIGA) vom 6. Dezember 2010 betr. Marienplatz
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SV-2010/0077
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Vorlage-Nr. SV-2010/0077 06. Dezember 2010 Antrag: Marienplatz Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass das Grundstück des westlichen Marienplatzes, Fl. 17 Nr. 16/25 erst nach Rechtskraft eines Bebauungsplanes für dieses Gebiet verkauft werden darf. Begründung Nach jüngsten Pressemeldungen steht der Verkauf des westlichen Marienplatzes unmittelbar bevor. Dem potentiellen Käufer wurde danach auch ein Papier mit den Vorstellungen der Stadt übergeben. Die Stadtverordnetenversammlung hat am 08.12.2005 einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan M 29 – Marienplatz West - gefasst. Der erstellte Vorentwurf zum Bebauungsplan mit Namen M 29 – Marienplatz West wurde der Stadtverordnetenversammlung am 22.02.2007 zur Kenntnis gegeben. Der Vorentwurf M 29 wurde offensichtlich nicht weiter verfolgt , der Bebauungsplan hat bisher keine Rechtskraft erlangt. Eine Bebauung richtet sich demnach nach § 34 BauGB. Die Bebauung eines derart großen und wegen seiner Lage für die Gesamtstadt bedeutsamen Standorts darf aber nicht ohne die Mitwirkung des nach dem Baugesetzbuch dafür zuständigen Ortsgesetzgebers, nämlich der Stadtverordnetenversammlung und ohne die in diesem Verfahren gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen. Die der damaligen Nachfrage auf dem Grundstücksmarkt angepassten Bebauung soll nach heutigen Ansprüchen aktualisiert werden, wobei insbesondere die Ansiedlung des Regierungspräsidiums und die Sicherung von öffentlichen Parkplätzen zu prüfen ist. Stadtverordneter der UWIGA Helmut Klett
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2010/0077
- Typ
- Antrag
- Datum
- 07.12.2010
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00