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SV-2010/0077

Dringlichkeitsantrag des Stadtv. Klett (UWIGA) vom 6. Dezember 2010 betr. Marienplatz

Antrag 07.12.2010

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SV-2010/0077

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SV-2010/0077

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Vorlage-Nr. SV-2010/0077 
 
  
 
06. Dezember 2010 
Antrag: 
Marienplatz 
 
 
 
 
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass das Grundstück des westlichen 
Marienplatzes, Fl. 17 Nr. 16/25 erst nach Rechtskraft eines Bebauungsplanes für dieses 
Gebiet verkauft werden darf. 
 
Begründung 
Nach jüngsten Pressemeldungen steht der Verkauf des westlichen Marienplatzes unmittelbar 
bevor. Dem potentiellen Käufer wurde danach auch ein Papier mit den Vorstellungen der 
Stadt übergeben. 
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 08.12.2005 einen Aufstellungsbeschluss für einen 
Bebauungsplan M 29 – Marienplatz West - gefasst. Der erstellte Vorentwurf zum 
Bebauungsplan mit Namen M 29 – Marienplatz West wurde der 
Stadtverordnetenversammlung am   22.02.2007 zur Kenntnis gegeben. Der Vorentwurf M 29 
wurde offensichtlich nicht weiter verfolgt , der Bebauungsplan hat bisher keine Rechtskraft 
erlangt. Eine Bebauung richtet sich demnach nach § 34 BauGB. 
Die Bebauung eines derart großen und wegen seiner Lage für die Gesamtstadt 
bedeutsamen Standorts darf aber nicht ohne die Mitwirkung des nach dem Baugesetzbuch 
dafür zuständigen Ortsgesetzgebers, nämlich der Stadtverordnetenversammlung und ohne 
die in diesem Verfahren gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen. 
Die der damaligen Nachfrage auf dem Grundstücksmarkt angepassten Bebauung soll nach 
heutigen Ansprüchen aktualisiert werden, wobei insbesondere die Ansiedlung des 
Regierungspräsidiums und die Sicherung von öffentlichen Parkplätzen zu prüfen ist. 
 
 
 
Stadtverordneter der UWIGA 
Helmut Klett

Beratungsverlauf (3)

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2010/0077
Typ
Antrag
Datum
07.12.2010
Erstellt
29.09.2026 00:00