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1674/2022

Jahresbericht Auszugsmanagement 2021

Mitteilung Ausschuss 30.05.2022

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Mitteilung Ausschuss

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Jahresbericht Auszugsmanagement 2021

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Mitteilung Ausschuss

1106 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/562/21 
 
Vorlagen-Nummer 30.05.2022 
 1674/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 16.08.2022 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 18.08.2022 
Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 16.09.2022 
 
Jahresbericht Auszugsmanagement 2021 
Seit Oktober 2011 besteht das von der Stadt finanzierte Projekt „Auszugsmanagement“, welches Ge-
flüchtete in eigenen Wohnraum vermittelt. Das Amt für Wohnungswesen hat die Träger Caritasver-
band, Deutsches Rotes Kreuz und Kölner Flüchtlingsrat mit der Durchführung beauftragt.  
Mit dem Ratsbeschluss vom 14.11.2017 ist das Auszugsmanagement als unbefristete Aufgabe mit 
insgesamt drei Vollzeitstellen verstetigt worden. Vier weitere Vollzeitstellen sind befristet bis zum 
31.12.2023. 
 
Der Jahresbericht des Auszugsmanagement für das Jahr 2021 wird zur Kenntnis gegeben.  
Unter Berücksichtigung der prekären Lage am Wohnungsmarkt in Köln ist das Auszugsmanagement 
nach wie vor ein wichtiger Baustein, Geflüchtete in die Stadtgesellschaft zu integrieren.  
 
 
 
Gez. Dr. Rau

Jahresbericht Auszugsmanagement 2021

48542 Zeichen

1 
 
 
Jahresbericht 
 
Auszugsmanagement 
 
Köln 
 
2021

Inhalt 
1. Einleitung ....................................................................................................................... 3 
1.1. Ausgangslage - Lage auf dem Kölner Wohnungsmarkt ..................................... 3 
1.2. Situation Geflüchteter in Köln .............................................................................. 3 
1.3. Ressourcenmanagement ...................................................................................... 3 
2. Beschreibung des Auszugsmanagements ...................................................................... 4 
3. Trägerdarstellung ........................................................................................................... 5 
3.1. Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Köln e.V. ................................................. 5 
3.2. Caritasverband für die Stadt Köln e.V. ................................................................ 5 
3.3. Kölner Flüchtlingsrat e.V. ..................................................................................... 6 
4. Controlling ...................................................................................................................... 7 
4.1. Vermittlungszahlen ............................................................................................... 7 
4.1.1. Entwicklung der Vermittlungszahlen 2018-2021 ............................................... 7 
4.1.2. Vermittlungszahlen 2021 .................................................................................. 8 
4.2. Ausblick Controlling 2022 ...................................................................................10 
5. Handlungsfelder des Auszugsmanagements .................................................................10 
5.1. Durchführung von Beratungsangeboten ............................................................11 
5.2. Aufklärung und Information zu wohnungsspezifischen Themen, wie 
Wohnungssuche, Bewerbung, Mietzahlung, etc. .........................................................11 
5.3. Formularbearbeitung / Antragstellung ...............................................................12 
5.4. Nachbetreuung .....................................................................................................12 
5.5. Vermittlung in Sprachkurse, Beratungsstellen, Kita/Schule .............................13 
5.5.1. Sprachkurse ....................................................................................................13 
5.5.2. Beratungsstellen .............................................................................................13 
5.5.3. Kita/Schule ......................................................................................................14 
5.6. Akquise .................................................................................................................14 
5.7. Öffentlichkeitsarbeit .............................................................................................14 
6. Wirkungen des Auszugsmanagement: ..........................................................................15 
6.1. Unterstützung bei der Integration in die Stadtgesellschaft ...............................15 
6.2. Nachhaltigkeit der Wohnungsvermittlung ..........................................................16 
7. Vernetzungen und Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen ..............................................17 
7.1. Vernetzungen .......................................................................................................17 
7.2. Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen .................................................................18 
8. Qualitätsmanagement ...................................................................................................18 
9. Finanzierung und Dauer der Förderung (städtische Zuwendung) ..................................19 
10. Wirtschaftlichkeit des Projektes .................................................................................19 
11. Fazit/Ausblick.............................................................................................................19

3 
 
1. Einleitung 
Der vorliegende Jahresbericht des Auszugsmanagements bezieht sich auf den Zeitraum 
01.01.2021 bis 31.12.2021. Es ist ein gemeinsamer Bericht der drei Träger Caritasverband 
e.V., Deutsches Rotes Kreuz e.V., Kölner Flüchtlingsrat e.V. und der städtischen Koordinati-
onsstelle des Amtes für Wohnungswesen. 
 
1.1. Ausgangslage - Lage auf dem Kölner Wohnungsmarkt 
Mit mehr als einer Million Einwohner*innen zählt Köln nach Hamburg, Berlin und München zu 
den größten Städten Deutschlands und ist aufgrund seiner Bedeutung für Wirtschaft, For-
schung, Bildung und Kultur zugleich begehrter Wohnort. Immer mehr Menschen möchten in 
Köln wohnen.  
Doch es gibt zu wenig bezahlbaren Wohnraum. Mehr als 50% der Kölner Bürger*innen sind 
aufgrund ihrer Einkommenssituation berechtigt einen Wohnberechtigungsschein zu beantra-
gen und daher auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen. 
Im Themenfeld Wohnen stellt das Amt für Wohnungswesen die Versorgung von Personen-
gruppen mit besonderen Bedarfen sicher. Hierzu gehören auch die Bereitstellung und Verwal-
tung von Unterkünften für Geflüchtete und für von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen.  
 
1.2. Situation Geflüchteter in Köln 
Ziel der Unterbringungsstrategie der Verwaltung ist es, die Geflüchteten aus der ordnungsbe-
hördlichen Unterbringung in den freien Wohnungsmarkt zu vermitteln. Aufgrund der ange-
spannten Wohnungsmarktlage in Köln ist die Konkurrenz um öffentlich geförderten Wohnraum 
groß. Besonders für Familien mit drei und mehr Kindern, die größere Wohnungen mit eher 
kleinteiliger Raumaufteilung benötigen, sowie für Single-Haushalte ist das Angebot nicht aus-
reichend. Zu diesen benachteiligten Personengruppen zählen auch Geflüchtete. Zum 
31.12.2021 sind 5.764 Geflüchtete in Kölner Flüchtlingsunterkünften untergebracht. 
 
1.3. Ressourcenmanagement 
Der Rat der Stadt Köln hat am 04.02.2021 beschlossen, die Quote der Unterbringung Geflüch-
teter in abgeschlossenen Wohneinheiten mit eigener Küche und eigenem Sanitärbereich suk-
zessive jährlich um 5% zu steigern. Dieser Beschluss erfordert eine Anpassung der Ressour-
cenplanung für die Unterkünfte für Geflüchtete durch das Amt für Wohnungswesen. 
Das Ressourcenmanagement wurde entwickelt, um deutliche Schwankungen in der Anzahl 
geflüchteter Menschen bei der Unterbringung berücksichtigen zu können sowie die Qualität 
der Unterkünfte – gerade hinsichtlich der notwendigen Privatsphäre – für die geflüchteten Men-
schen stetig zu verbessern.

4 
 
Zur Erhaltung des Qualitätsstandards für die Unterbringung Geflüchteter ist vorgesehen, kos-
tenintensive Standorte, Standorte mit maroder Bausubstanz und solche mit geringen Quali-
tätsstandards sukzessive zu schließen. Dabei stehen u.a. die Standorte im Fokus, die über 
Gemeinschaftsküchen bzw. -sanitäreinrichtungen verfügen. 
Das Auszugsmanagement bietet zukünftig vorrangig Unterstützung im Rahmen des Ressour-
cenmanagements. Geflüchtete aus diesen Unterbringungseinrichtungen werden bevorzugt 
beraten und in regulären Wohnraum vermittelt. 
 
2. Beschreibung des Auszugsmanagements 
Das Auszugsmanagement besteht seit 2011. Es zielt darauf ab, Geflüchtete, die in einer städ-
tischen Einrichtung ordnungsbehördlich untergebracht und beraten werden, zu einer eigen-
verantwortlichen und selbstständigen Lebensführung zu motivieren und sie in den regulären 
Wohnungsmarkt zu vermitteln (s. Kapitel 5.). Die Vermittlungsarbeit unterstützt die Umsetzung 
des Ressourcenmanagements der Stadt Köln und leistet einen Beitrag dazu, kostenintensive 
Standorte und Einrichtungen mit niedrigem Qualitätsstandard abzubauen. Dies wird mittels 
des Empowerment-Ansatzes umgesetzt. Die Bewohner*innen werden z.B. durch Schulungen 
befähigt selbstständig Wohnungen zu suchen. Die Mitarbeiter*innen der Träger unterstützen 
bei den formellen Abläufen und den Kontakten zu Vermieter*innen und Behörden. Um einen 
reibungslosen Übergang zu erreichen, werden die Familien jeweils drei Monate nach dem 
Umzug weiter begleitet. Dadurch können mögliche Probleme bei der Ummeldung oder den 
Mietzahlungen vermieden werden. Die interkulturelle und pädagogische Fachkompetenz der 
Kolleg*innen des Auszugsmanagements in der Vermittlungsarbeit zeichnet das Auszugsma-
nagement aus. Viele Geflüchtete leiden häufig unter psychischen, psychosozialen und ge-
sundheitlichen Belastungen, die auf Grund von Erlebnissen im Herkunftsland, auf dem Flucht-
weg und durch die neuen Lebensumstände in Deutschland entstanden sind. Das Auszugsma-
nagement leistet durch Clearing, Empowerment, Motivationsarbeit, Aktivierungsgespräche so-
wie interkulturelles, empathisches Geschick und Fingerspitzengefühl einen wesentlichen Bei-
trag dazu, dass Menschen engmaschig bei der Wohnungssuche und Vermittlung begleitet 
werden. Hierbei werden sprachliche, aufenthaltsrechtliche und psychosoziale Vermittlungs-
hemmnisse ausgeräumt, sodass die Grundlagen für ein gelingendes Ankommen in Köln ge-
schaffen werden. 
Neben der Begleitung der Klient*innen ist auch die Akquise ein wichtiger Bestandteil der Ar-
beit, um auf dem angespannten Kölner Wohnungsmarkt Wohnungen für die Vermittlung zu 
finden.  
 
Vor allem private Vermietende aber auch Immobiliengesellschaften profitierten insbesondere 
während der Corona-Pandemie von den Serviceleistungen des Auszugsmanagements bei der

5 
 
Vorauswahl geeigneter Mietinteressent*innen und konnten sich auf eine verlässliche Interven-
tion des Auszugsmanagement bei Mietrückständen oder Zeitverzögerungen bei der Kautions-
auszahlung verlassen. Hierdurch konnten sonst gefährdete Mietverhältnisse doch noch reali-
siert und drohenden finanziellen Nachteilen von Vermietenden entgegengewirkt werden. Auf 
Grund dieser positiven Erfahrungen meldeten sich Vermietende gerne erneut mit Wohnungs-
angeboten für geflüchtete Menschen. 
 
3. Trägerdarstellung  
Durch den Rat der Stadt Köln werden insgesamt sieben Stellen für die Arbeit des Auszugsma-
nagements finanziert. Diese Stellenanteile sind gleichmäßig auf die drei Träger verteilt. Dem-
entsprechend sind bei allen Trägern jeweils drei Personen in Teil- und/oder Vollzeit angestellt.  
Die unterschiedlichen Schwerpunkte der Träger ergänzen sich in der Zusammenarbeit zu ei-
ner guten Kooperation. Im Folgenden stellen sich die Träger kurz vor: 
 
3.1. Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Köln e.V. 
Als örtlicher Wohlfahrtsverband und Hilfsorganisation mit über 900 Mitarbeiter*innen und 
ebenso vielen ehrenamtlichen Helfer*innen tritt das DRK für die Gesundheit, die Sicherheit 
und das Wohlergehen aller Bürger*innen ein. Im Mittelpunkt der Arbeit stehen die Menschen, 
die Unterstützung benötigen – unabhängig von ihrem Alter, ihrer Herkunft, ihrer Religion oder 
ihrer sozialen Stellung.  
Die Angebote, Hilfen und Dienstleitungen des Verbandes umfassen ein breites Spektrum: von 
ambulanten Angeboten für Senioren*innen bis zur Tagespflege, niedrigschwelligen Bera-
tungsangeboten für ehemals Obdachlose, der sozialen Betreuung und Beratung von Geflüch-
teten über Rettungs- und Sanitätsdienst bis hin zu den zahlreichen Kursangeboten in der Fa-
milienbildung. 
 
3.2. Caritasverband für die Stadt Köln e.V. 
Als Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege setzt sich der Caritasverband für eine sozial 
gerechte Stadtgesellschaft ein. Dabei werden kommunalpolitisch zahlreiche katholische Mit-
gliedsorganisationen und Träger aus den Bereichen Altenhilfe, Eingliederungshilfe, Kinderta-
geseinrichtungen, Jugendarbeit, Krankenhäusern und Psychiatrie mit mehr als 10.000 Be-
schäftigten in Köln vertreten. Der Caritasverband ist selbst Träger von 80 Diensten und Ein-
richtungen und Arbeitgeber für rund 2.000 hauptamtliche und 1.100 ehrenamtliche Mitarbei-
ter*innen. 
Dabei ist er für Menschen in der Stadt Köln, die Hilfe brauchen präsent und verhilft ihnen zu 
mehr Lebensqualität. Das sind alte Menschen, Pflegebedürftige, sozial Isolierte, Menschen mit

6 
 
Behinderung, Kinder, Jugendliche und Familien und Menschen mit Migrations- oder Fluchthin-
tergrund. Geleitet vom christlichen Menschenbild und Wertekompass werden die Menschen 
unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Geschlecht, ihres Glaubens oder ihrer Sexualität von 
Geburt an bis zum Lebensende begleitet. Dabei stehen in jeder Lebenssituation der Mensch 
und seine Würde im Mittelpunkt. Alle Hilfen und Dienstleistungen werden getragen vom Grund-
anliegen, sich für Integration, soziale Teilhabe und den respektvollen und wertschätzenden 
Umgang von Menschen einzusetzen. Die Einrichtungen des Caritasverbandes sind eng ein-
gebunden im Stadtteil und mit den Kirchengemeinden vor Ort vernetzt. 
 
3.3. Kölner Flüchtlingsrat e.V. 
Der Kölner Flüchtlingsrat e.V. ist eine Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisation. Seit 1984 
setzt er sich für den Schutz und die Rechte von Geflüchteten, für ihre Integration sowie für 
Toleranz und Völkerverständigung ein. Beim Verein sind derzeit über 35 Mitarbeitende in ver-
schiedenen Arbeitsfeldern beschäftigt. Lokal verankert ist er auch auf Landes- und Bundes-
ebene aktiv und engagiert sich solidarisch für die Rechte Geflüchteter. Aus dieser Arbeit ging 
z.B. das Kölner Bleiberechtprojekt hervor, das Langzeitgeduldeten in Zusammenarbeit mit der 
Kölner Ausländerbehörde eine Bleibeperspektive eröffnen soll und deutschlandweit in dieser 
Form heraussticht. 
Der Kölner Flüchtlingsrat e.V. ist Träger des Flüchtlingszentrums „FliehKraft“, der Ombuds-
stelle für Geflüchtete und der „Fachstelle Schulung & Qualifizierung im Regierungsbezirk Köln“ 
und unterhält fünf Beratungsstellen in Köln und Bonn. Ein Schwerpunkt der Arbeit ist die recht-
liche Beratung von Geflüchteten und Menschen "ohne Papiere". Neben dem Auszugsmanage-
ment sind die Arbeit mit Freiwilligen, die Weiterentwicklung der „Willkommenskultur“, die Be-
reitstellung von Schulungsangeboten für Haupt- und Ehrenamtliche und die Jugend- und Bil-
dungsarbeit weitere wichtige Arbeitsfelder. 
Der Verein ist in zahlreichen kommunalen, landesbezogenen und zivilgesellschaftlichen Gre-
mien vertreten.

7 
 
4. Controlling 
Mit dem Jahr 2018 wurde durch die städtische Koordinationsstelle ein Controlling implemen-
tiert. Ziel des Controllings ist, für das Auszugsmanagement sinnvolle und aussagefähige Kenn-
zahlen zu entwickeln, um langfristig Aussagen über die Wirkungsweise des Auszugsmanage-
ment tätigen zu können.  
Vierteljährlich erfolgt ein Datenabgleich zwischen den Trägern und der städtischen Koordina-
tionsstelle, um die Datenqualität zu sichern und Inkonsistenzen zu vermeiden. Diese Auswer-
tung ist inzwischen etabliert und wird laufend fortgeschrieben.  
 
Neben der Anzahl der vermittelten Personen wurde bisher im Controlling auch der Arbeitsauf-
wand (z.B. Anzahl der Treffen, Anzahl der Beratungen, Anzahl der Schlüsselübergaben) er-
fasst. Im Verlauf der Arbeit des Auszugsmanagements wurde das Controlling stetig verändert 
und verbessert. Für die Erfassung der Statistik ab Januar 2022 wurde die Controlling Tabelle 
erneut überarbeitet. Die Einzelfallstatistik entfällt zukünftig und die wichtigsten Parameter aus 
der Statistik werden in das Controlling übernommen. Ziel ist es, eine doppelte Listenführung 
zu vermeiden, den Arbeitsaufwand für alle Beteiligen zu reduzieren und eine bessere Über-
sichtlichkeit herbeizuführen. Der Fokus der Darstellung liegt dabei auf der statistischen Wirk-
samkeit der Arbeit. Die pädagogische Wirksamkeit wird im Jahresbericht beschrieben.  
 
4.1. Vermittlungszahlen 
Im Folgenden wird die Entwicklung der Vermittlungszahlen seit der Einführung des Control-
lings im Jahr 2018 aufgezeigt sowie ein Ausblick auf das Jahr 2022 gegeben. 
 
4.1.1. Entwicklung der Vermittlungszahlen 2018-2021 
Fallzahlen Auszugsmanagement im Vergleich der letzten vier Jahre: 
Jahr Personenanzahl Anzahl Wohnungen 
 
2018 426 144 
2019 371 132 
2020 407 130 
2021 334 110

8 
 
4.1.2. Vermittlungszahlen 2021 
Im Jahr 2021 wurden 334 Personen erfolgreich in 110 Wohnungen vermittelt.  
 
Folgende Haushaltsgrößen wurden vermittelt:  
 
  
Herkunft vermittelte 
Wohnungen  
2020 2021 
GAG 54 
(41%) 
45 
(41%) 
Privat 49 
(38%) 
40 
(36%) 
Andere (z.B. Woh-
nungsbaugesell-
schaften, Kirche,  
Ehrenamt) 
27 
(21%) 
25 
(23%) 
Haushaltsgröße Anzahl % 
1 Person 27 25 % 
2 Personen 24 22% 
3 Personen 23 21% 
4 Personen 11 10% 
5 Personen 14 11% 
6 Personen 4 4% 
7 Personen 4 4% 
8 Personen 3 3% 
25%22%21%10%11%4% 4%3%051015202530Haushaltsgrößen
1 Person
2 Personen
3 Personen
4 Personen
5 Personen
6 Personen
7 Personen
8 Personen
 
41%36%23%Erfolgreich vermittelte Wohnungen (01.01.2021-31.12.2021)GAGPrivatAndere

9 
 
 
Die vermittelten Wohnungen teilen sich wie folgt auf die Stadtteile auf: 
 
Die Anzahl der vermittelten Wohnungen war im Jahr 2021 leicht rückläufig. Ein wesentlicher 
Grund hierfür ist der aktuell stark angespannte Wohnungsmarkt in Köln. 
Wie bereits im Jahr 2020, machten auch 2021 die Angebote der GAG mit einem Anteil von 
41% (inklusive Rl Flü) einen sehr großen Teil der vermittelten Wohnungen aus. Die GAG ist 
somit weiterhin ein wichtiger Kooperationspartner des Auszugsmanagements. Auch private 
Vermieter*innen sind mit einem Anteil von 36% im Jahr 2021 für die Wohnungsvermittlung 
weiterhin von großer Bedeutung.  
Bei der Größe der vermittelten Haushalte fällt auf, dass insbesondere Singlehaushalte und 
kleinere Familien (bis zu 3 Personen) gute Chancen auf eine Vermittlung in regulären Wohn-
raum haben. Für größere Haushalte (ab 4 Personen) ist es weitaus schwieriger, geeigneten 
Wohnraum auf dem freien Wohnungsmarkt zu finden. 
Angesichts des stark angespannten Wohnungsmarktes in Köln ist das Auszugsmanagement 
nach wie vor ein erfolgreiches Projekt, um Geflüchteten eine eigene Wohnung als wesentli-
chen Schritt zur Integration zu verschaffen. 
 
Stadtteile Anzahl % 
Außerhalb Kölns 1 1% 
Chorweiler 13 12% 
Ehrenfeld 14 13% 
Innenstadt 7 6% 
Kalk 30 27% 
Lindenthal 4 4% 
Mülheim 16 15% 
Nippes 13 11% 
Porz 9 8% 
Rodenkirchen 3 3%  
1%12%13%6%27%4%15%11%8%3%05101520253035AußerhalbKölnsChorweilerEhrenfeldInnenstadtKalkLindenthalMülheimNippesPorzRodenkirchen

10 
 
4.2. Ausblick Controlling 2022 
Eine neue Vorlage für das Controlling / Statistik der Quartalsberichte sowie ein neues Raster 
für den Jahresbericht wurden vom Auszugsmanagement entwickelt. Diese sollen ab 2022 ge-
führt werden. 
Das Controlling wurde ergänzt um die folgenden Punkte: 
- Stadtbezirk der vermittelten Wohnung (die Auswertung erfolgte bereits für 2021) 
- Qualitätsstandard der bisherigen Unterbringung 
- Haushaltsgröße der vermittelten Personen (die Auswertung erfolgte bereits für 2021) 
- Aufenthaltsstatus der vermittelten Personen 
- Gründe für Ablehnungen von Wohnungsangeboten durch die Geflüchteten 
 
5. Handlungsfelder des Auszugsmanagements 
Die Aufgaben des Auszugsmanagement erstrecken sich über mehrere Handlungsfelder: Die 
unmittelbare Arbeit mit den Klient*innen in Form von Stabilisierung der Lebenssituation und 
Förderung der Integration in die Stadtgesellschaft, die Akquise und die Netzwerkarbeit.  
Die Arbeit mit den Klient*innen teilt sich in drei Phasen auf: Dem Clearing inklusive der Unter-
stützung bei der Wohnungssuche, der Umzugsbegleitung und der Nachbetreuung. Alle Pha-
sen sind gemäß des Empowerment-Ansatzes so gestaltet, dass die Klient*innen entsprechend 
ihrer Ressourcen begleitet werden und zur Erreichung der Selbstwirksamkeit möglichst viele 
Schritte selbstständig abwickeln. Wenn Unterstützung benötigt wird und um alle nötigen The-
men im Blick zu halten, stehen die Mitarbeiter*innen des Auszugsmanagements zur Seite. In 
der Phase des Clearings wird ein Erstgespräch geführt, bei dem die Situation der Klient*innen 
abgefragt wird. Es werden unter anderem folgende Themen besprochen: Mögliche Vermitt-
lungshemmnisse, die finanzielle, aufenthaltsrechtliche und gesundheitliche Situation, der An-
trag auf einen Wohnberechtigungsschein und die Flexibilität und Mobilität in Bezug auf die 
Wohnungssuche. Auch erhalten die Klient*innen Informationen zum Kölner Immobilienmarkt, 
darüber, wie eine Wohnungsvermittlung abläuft und was es bei einem Wohnungswechsel zu 
beachten gilt.  
In der zweiten Phase, der Umzugsbegleitung, werden die Klient*innen bei der Erledigung der 
formellen Aufgaben (Kautionsvertrag, Beantragung Mietkostenanerkenntnis, Erläuterung des 
Mietvertrages, Wohnungsübergabe, Erstausstattung, Stromanmeldung etc.) begleitet. In der 
Zeit der Nachbetreuung, der dritten Phase, stehen die Mitarbeiter*innen noch drei Monate zur 
Verfügung, um die Orientierung im neuen Stadtteil zu erleichtern. 
In dem gesamten Betreuungsprozess stehen die Mitarbeitenden in Kontakt mit verschiedenen 
Behörden und weiterführenden Beratungsstellen.

11 
 
Das Handlungsfeld der Akquise beinhaltet die systematische und unter den Trägern abge-
stimmte Ansprache von möglichen Wohnungsgeber*innen und die damit verbundene Öffent-
lichkeitsarbeit. Ziel ist es Wohnungen zu akquirieren und Kooperationen aufzubauen, um Kli-
ent*innen mehr Wohnraum anbieten zu können. 
 
5.1. Durchführung von Beratungsangeboten 
Die Mitarbeiter*innen des Auszugsmanagements bieten den Klient*innen nach Erstkontakt ein 
umfassendes Beratungsangebot an. Dieses ist wichtig, um die Nachhaltigkeit der Umzüge zu 
gewährleisten. Auf Wunsch der Klient*innen erfolgt im Clearing oder nach Umzug auch eine 
Weitervermittlung in verschiedene Fach- und Sozialberatungsstellen. Dabei wird darauf ge-
achtet, dass die Angebote bedarfsorientiert und möglichst wohnortnah sind. Im Berichtszeit-
raum 01.01.2021-31.12.2021 wurden alle Handlungsfelder erfolgreich umgesetzt. Covidbe-
dingt erfolgte die Umsetzung in veränderter Form. Viele Beratungen fanden telefonisch statt 
und aufgrund von Kontaktbeschränkungen wurde die übliche Form der Wohnungsbesichti-
gung (z.B. alle Familienmitglieder können die Wohnung besichtigen) angepasst. Digitale Lö-
sungen, z.B. Videokonferenzen statt persönlicher Treffen, wurden genutzt. Im Folgenden wer-
den die einzelnen Handlungsfelder detailliert beschrieben: 
Im Jahr 2021 fanden trotz der erschwerten Situation viele Beratungsgespräche statt. Die Kli-
ent*innen wurden entsprechend des Auftrags und im üblichen Arbeitsumfang beraten und be-
gleitet. Die Beratungsinhalte wurden erfolgreich vermittelt. Lediglich die Form der Beratung 
wurde aufgrund von Kontaktbeschränkungen individuell, pandemiebedingt und bedarfsorien-
tiert verändert. Die Begleitung von Terminen, wie z.B. Besichtigungen, fand ebenfalls mit Blick 
auf die jeweils erlaubten Rahmenbedingungen statt. Der Empowerment-Ansatz wurde im Jahr 
2021 anders als üblich umgesetzt, so bestand z.B. für Klient*innen nicht die Möglichkeit per-
sönlichen Kontakt zu den Ämtern herzustellen. Dadurch war mehr Unterstützungsbedarf nötig 
und weniger Selbstständigkeit möglich. Dafür wurde die Eigenständigkeit durch gemeinsame 
Telefonkonferenzen mit Klient*innen, Mitarbeiter*innen des Auszugsmanagement und den 
Kolleg*innen der Ämter gefördert. Die Anzahl der Schulungen, welche ein wichtiger Bestandteil 
der Empowerment Arbeit sind, war im Berichtsjahr aufgrund von Corona deutlich reduzierter 
als in den Jahren zuvor. Perspektivisch sollen digitale Angebote konzipiert werden, damit die 
Klient*innen auch unter besonderen Umständen die nötigen Informationen erhalten.  
 
5.2. Aufklärung und Information zu wohnungsspezifischen Themen, wie Wohnungs-
suche, Bewerbung, Mietzahlung, etc. 
Ein Hauptbestandteil der Arbeit im Auszugsmanagement ist die Beratung zur Wohnungssu-
che. Diese erfolgt in Einzelberatungen und in Schulungen, die durch die Mitarbeiter*innen

12 
 
durchgeführt werden. Die Klient*innen erhalten im Sinne des Empowerment-Ansatzes umfas-
sende Materialien zu dem Thema, z.B. einen Leitfaden für die selbstständige Suche und Ge-
spräche mit Vermieter*innen, Informationsbroschüren und sämtliche Antragsvorlagen. Die Su-
che auf einschlägigen Immobilienplattformen (Immobilienscout24, Ebay-Kleinanzeigen, WG-
Gesucht etc.) wird in der Beratung erläutert und mit den Klient*innen zusammen Texte für 
Wohnungsbewerbungen im Internet erstellt. Im Zuge dessen wird ihnen auch die herausfor-
dernde Situation auf dem Kölner Wohnungsmarkt erläutert und dass es wichtig ist, Geduld bei 
der Suche aufzubringen.  
Im Rahmen der Wohnungsvermittlung erhalten die Klient*innen zusätzliche Informationen um 
Kosten einzusparen, z.B. beim Möbelkauf, bei der Stromnutzung und beim Heizen. Die Auf-
klärung über verschiedene Versicherungsmöglichkeiten wird ebenfalls angeboten. 
Ergänzend werden den Klient*innen die finanziellen Voraussetzungen für eine Wohnungssu-
che erläutert. Es erfolgen Aufklärungen zum Thema Wohnberechtigungsschein, Schufa und 
Beantragung einer Schufa-Auskunft sowie zum Thema Leistungsbezug. 
 
5.3. Formularbearbeitung / Antragstellung 
Da bei einem Umzug zahlreiche Formalitäten abgewickelt werden müssen und viele Formulare 
nicht in einfacher Sprache zur Verfügung stehen, ist die Unterstützung beim Ausfüllen von 
Formularen ebenfalls ein wichtiger Bestandteil der Arbeit. Es erfolgen umfangreiche Beratun-
gen und bei Bedarf Hilfe bei der Antragsstellung zu den Themen Leistungsbezug, Kinder- und 
Elterngeld, Unterhaltsvorschuss etc.. Die Bereiche Anerkennung der Vaterschaft, Anfrage von 
Geburtsurkunden und ähnliche Formalitäten werden in Ausnahmefällen, wenn sie eine Woh-
nungsvermittlung beeinträchtigen, ebenfalls unterstützend begleitet und an entsprechende 
Fachstellen weitergeleitet. Die Unterstützung bei der Planung des finanziellen Rahmens für 
die eigene Wohnung und die Begleitung bei Anträgen für Miete und Kaution sowie die Bera-
tung zu den Anträgen für Erstausstattung und Renovierungspauschalen sind ebenfalls im Be-
ratungsumfang enthalten. Des Weiteren werden die Antragsstellung für Mehrbedarf für Strom-
kosten bei Durchlauferhitzer und auf Kostenübernahme für Heizung und Warmwasser bei 
Fernwärme unterstützt. 
 
5.4. Nachbetreuung 
Die Nachbetreuung ist vertraglich auf drei Monate festgesetzt. In dieser Zeit können sich die 
Klient*innen bei Problemen, Fragen und Hilfebedarf an das Auszugsmanagement wenden. 
Dieses Angebot dient dazu einen guten Übergang in den privaten Wohnraum zu unterstützen 
und mögliche Hindernisse (z.B. Probleme bei der Mietzahlung) aus dem Weg zu räumen. Auf

13 
 
Wunsch der Klient*innen erfolgt eine Anbindung an den zuständigen IKD und weitere Bera-
tungsstellen des neuen Stadtteils. Dadurch haben die Klient*innen direkte Ansprechpartner*in-
nen für die Zeit nach der Nachbetreuungsphase.  
Die Klient*innen aber z.T. auch Vermietende treten in der Nachbetreuungszeit mit vielen ver-
schiedenen Themen an die Mitarbeiter*innen des Auszugsmanagements heran. Diese The-
men werden im Einzelfall betrachtet und begleitet. Bei komplexeren Fragestellungen werden 
bei Bedarf Beratungsstellen, Mediator*innen oder Anwält*innen unterstützend hinzugezogen. 
Der Ablauf der Ummeldung sowie ein Postnachsendeantrag werden ebenfalls im Rahmen der 
Nachbetreuung vom Auszugsmanagement begleitet. Die Klient*innen werden darüber hinaus 
über die Möglichkeit der Antragstellung für die Rundfunkgebührenbefreiung aufgeklärt.  
Im Jahr 2021 stellten die zeitweise Corona bedingten Geschäftsschließungen alle Beteiligten 
vor große Schwierigkeiten, da die Wohnungen nicht fristgerecht ausgestattet werden konnten, 
welches die Abwicklung der Umzüge erschwert hatte. 
 
5.5. Vermittlung in Sprachkurse, Beratungsstellen, Kita/Schule 
 
5.5.1. Sprachkurse 
Für eine gelungene Integration ist das Erlernen der Sprache äußerst wichtig, deshalb vermit-
teln die Mitarbeiter*innen des Auszugsmanagements die Klient*innen auf Wunsch in Sprach-
kurse und Alphabetisierungskurse. Dazu nutzen sie die vielen bestehenden Kooperationen mit 
Bildungseinrichtungen (z.B. katholischen Bildungswerk, DFV-Bildungsforum gGmbH, Integra-
tionshaus e.V.) 
 
5.5.2. Beratungsstellen 
Einige geflüchtete Menschen benötigen in verschiedenen Bereichen zusätzliche Unterstüt-
zung. Nach dem Auszug aus der Unterkunft fehlen darüber hinaus die pädagogischen Fach-
kräfte vor Ort. Daher ist die Anbindung an Fachberatungsstellen ein wichtiger Teil der Beglei-
tung durch das Auszugsmanagement. Es finden z.B. Weitervermittlungen an Sozial- und 
Rechtsberatungsstellen zur Klärung von finanziellen und aufenthaltsrechtlichen Fragestellun-
gen (z.B. Bleiberechtsperspektive, Flüchtlingsberatungsstelle) statt. Beratungsstellen, die im 
beruflichen Kontext unterstützen, sind ebenfalls eine wichtige Ressource. So entstehen häufig 
Fragen bei der Unterzeichnung oder Kündigung von Arbeitsverträgen oder es besteht Bedarf 
an einer Berufsvermittlung. Auch finden Anbindungen für Beratungen im familiären Bereich, 
z.B. zu den Themen Schwangerschaft, Erziehung oder Ehe, statt. Um die Nachhaltigkeit der 
Umzüge zu gewährleisten, ist es darüber hinaus besonders wichtig, dass keine Schulden ent-
stehen oder diese zeitnah beglichen werden. Dazu werden die Klient*innen bei Bedarf bei 
Schuldnerberatungsstellen angemeldet.

14 
 
 
5.5.3. Kita/Schule 
Häufig ziehen die Klient*innen in andere Stadtteile, welche von ihrem bisherigen Wohnort weit 
entfernt liegen. Damit die Bildungschancen der Kinder und Jugendlichen durch weite Wegstre-
cken nicht belastet werden, erfolgt im Rahmen der Wohnungsvermittlung auch eine Beratung 
bzgl. Kindergärten und Schulen am neuen Wohnort. Dazu finden auf Wunsch der Klient*innen 
Anmeldungen bei Online-Portalen und eine gemeinsame Suche nach Wechselplätzen statt. 
Zusätzlich können auch Kooperationen mit der Stadt und anderen Trägern bei der Vermittlung 
genutzt werden. 
 
5.6. Akquise 
Durch die erfolgreiche Arbeit des Auszugsmanagements konnten einige private „Stamm“- Ver-
mietende gewonnen werden. Es erfolgte zusätzlich eine aktive Akquise über Immobilienplatt-
formen. Die Situation auf dem Kölner Wohnungsmarkt ist, insbesondere im Segment des be-
zahlbaren Wohnraums, angespannt. Gerade deshalb ist perspektivisch eine Ausweitung und 
Intensivierung der Akquise und Öffentlichkeitsarbeit unerlässlich. Die bereits bestehenden 
konstruktiven Verbindungen zu Wohnungsbaugesellschaften und privaten Vermieter*innen 
werden durch das Auszugsmanagement gepflegt. Mit folgenden Wohnungsgesellschaften 
bzw. Wohnungsgeber*innen wurde zusammengearbeitet: GAG Immobilien AG, Die Ehrenfel-
der Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft eG, Aachener Siedlungs- und Wohnungsge-
sellschaft, Smart Immobilien und dem Erzbistum Köln. Es ist notwendig, neue Kontakte zu 
Wohnungsbauunternehmen und privaten Vermieter*innen zu knüpfen, um weiteren Wohn-
raum zur Vermittlung zu generieren. Insbesondere aufgrund der spezifischen Situation auf 
dem Kölner Wohnungsmarkt und der hohen Anzahl an privaten Vermieter*innen ist die Ent-
wicklung einer besonderen Strategie zur Ansprache vonnöten. Für das Jahr 2022 ist deshalb 
eine Neuausrichtung des Auszugsmanagements im Bereich Akquise geplant.  
 
5.7. Öffentlichkeitsarbeit 
Im Rahmen des 10-jährigen Jubiläums des Auszugsmanagements fand am 14.10.2021 eine 
Pressekonferenz mit dem Amt für Wohnungswesen der Stadt Köln sowie den Trägervertre-
ter*innen und einer erfolgreich vermittelten Familie statt. Die Medien berichteten u.a. in der 
WDR Lokalzeit und im Kölner Stadtanzeiger darüber. In der Caritasinternen Zeitung erschien 
dazu ebenfalls ein Artikel. 
Darüber hinaus fand ein Interview mit Studierenden der Universität Kiel zu Modellprojekten im 
Bereich Vermittlung von Wohnraum an Geflüchtete statt.

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Im Rahmen eines Treffens der Willkommensinitiative Lindenthal im Juli 2021 wurde die Arbeit 
des Auszugsmanagements allen interessierten Willkommensinitiativen vorgestellt. 
 
6. Wirkungen des Auszugsmanagement: 
Die Wirkungen des Auszugsmanagements sind mehrschichtig. Die Integration in den Stadtteil 
wird durch den Umzug in den privaten Wohnraum erleichtert und ist ein deutlicher Mehrwert 
für die Klient*innen. Durch die dezentrale Unterbringung in Privatwohnungen ist bei den Par-
teien eine positive Entwicklung in Bezug auf u.a. die Arbeitsaufnahme, das Erlernen der deut-
schen Sprache und den Aufbau von Kontakten zu beobachten, der die weitere Integration stark 
begünstigt. Die eigene Wohnung ist ein Ort des Wohlfühlens, der Privatsphäre und des Rück-
zugs, die eine zurückgewonnene „Normalität“ schafft und damit die Grundlage für eine stabile 
Lebensführung bildet. Sie ist Voraussetzung für Integration. Die geflüchteten Menschen kön-
nen ihren Tagesablauf wieder selbstständig regeln und ihr Leben selbstbestimmt und eigen-
verantwortlich gestalten. Dadurch kann der Hospitalisierungseffekt, der durch Langzeitunter-
bringung in Sammelunterkünften nachweislich zu psychosozialen Belastungen bei den Be-
wohnenden führt, vermieden werden.  
Auch das Kennenlernen der neuen Nachbarschaften und die Anbindung an die lokalen sozia-
len, wirtschaftlichen und kulturellen Institutionen wirken sozialer Isolation entgegen und er-
leichtern ein „Ankommen“ der Geflüchteten im neuen Stadtteil. Sie stärken die Teilhabe der 
Geflüchteten. Durch die Förderung des Austauschs und der Kommunikation mit den Stadtteil-
bewohner*innen werden Vorbehalte und Berührungsängste auf beiden Seiten abgebaut. Die 
Unterbringung der Geflüchteten in den unterschiedlichsten Stadtteilen wirkt einer sozialräum-
lichen Segregation entgegen. Dadurch ändert sich die gesellschaftliche Wahrnehmung von 
Geflüchteten zum Positiven, wenn sie als Nachbar*innen im Stadtteil auftreten. Die finanzielle 
Entlastung des städtischen und des Landeshaushalts sind ebenfalls weitere positive Wirkun-
gen des Auszugsmanagements.  
Die Begleitung der Menschen während der Unterbringung in den Unterkünften durch die Mit-
arbeitenden des Auszugsmanagements ergänzt die bereits bestehenden Angebote und ent-
lastet Fachkräfte in den Unterkünften und anderen Beratungsstellen. 
 
6.1. Unterstützung bei der Integration in die Stadtgesellschaft 
Die Mitarbeiter*innen verfügen über ein großes Netzwerk an Beratungsstellen und Initiativen, 
welches für die Integration in den Stadtteil und die dort lebende Gesellschaft genutzt wird. 
Durch die Mitarbeiter*innen des Auszugsmanagement wird den neuen Mieter*innen ausführ-
lich das neue und für sie in der Regel erste Mietverhältnis in Deutschland erklärt, wenn nötig 
auch mit Übersetzer*innen, damit durch fehlendes Wissen keine Missverständnisse entstehen

16 
 
und die Integration in das neue Lebensumfeld besser gelingt. Dies umfasst insbesondere Er-
läuterungen zum Mietvertrag und der Hausordnung. Dadurch gelingt den Familien ein guter 
Start in ihrem neuen Umfeld. Sollten in der neuen Hausgemeinschaft trotzdem Anliegen zur 
Klärung in Bezug auf die Hausordnung entstehen, können die Klient*innen sich auch nach 
dem Umzug noch an das Auszugsmanagement wenden. Die Mitarbeiter*innen unterstützen 
die Kommunikation zwischen den Parteien.  
 
6.2. Nachhaltigkeit der Wohnungsvermittlung 
Ziel der Arbeit im Auszugsmanagement ist die Sicherstellung der Nachhaltigkeit einer Woh-
nungsvermittlung, indem Mietrückstände behoben, Konflikten entgegengewirkt und Missver-
ständnisse auf Grund von Verständigungsschwierigkeiten vorgebeugt werden.  
Deshalb stehen die Auszugsmanager*innen den Geflüchteten noch für drei Monate nach dem 
Umzug in den privaten Wohnraum als Ansprechpartner*innen zur Verfügung, vermitteln bei 
eventuell auftretenden Konflikten mit Vermieter*innen und leisten Unterstützung bei der Orga-
nisation und Erledigung notwendiger Formalitäten. 
Das Auszugsmanagement trägt dazu bei, das Mietverhältnis zu stabilisieren, aufkommende 
Fragestellungen zeitnah zu beantworten und einen guten Übergang für alle Beteiligten zu 
schaffen. Die Vermieter*innen profitieren von der Arbeit des Auszugsmanagements. Sie ha-
ben feste und verlässliche Ansprechpartner*innen, keinen Aufwand bei der Mieter*innensuche 
und in der Regel ein langfristiges und stabiles Mietverhältnis.  
Vermieter*innen werden für die Belange von Geflüchteten sensibilisiert und Vorbehalte kön-
nen abgebaut werden. Mit der Anmietung der eigenen Wohnung seitens der Geflüchteten 
wächst automatisch auch die soziale Verantwortung gegenüber Vermieter*innen und Bür-
ger*innen und umgekehrt.  
In 1702 Fällen konnte durch die Nachbetreuung des Auszugsmanagements insbesondere 
beim Auftreten von Mietrückständen, eine Wohnungskündigung abgewendet werden, so dass 
die Parteien nicht in das städtische Unterbringungssystem zurückkehren mussten. Auch ko-
operierende Wohnungsgeber*innen (z.B. GAG, Aachener, Ehrenfelder und privat) profitieren 
von dieser Unterstützungsleistung, da sie bei Fragestellungen ebenfalls die Mitarbeiter*innen 
des Auszugsmanagements kontaktieren können. Sie wenden sich u.a. aus diesem Grund re-
gelmäßig mit neuen Angeboten an das Auszugsmanagement und können als langfristige Ko-
operationspartner*innen gewonnen werden.

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7. Vernetzungen und Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen 
7.1. Vernetzungen 
Die zahlreichen Vernetzungen der Mitarbeiter*innen erstrecken sich über verschiedene Berei-
che. In den Stadtteilen gibt es jeweils eine enge Zusammenarbeit mit dem zuständigen IKD, 
mit Sozialberatungsstellen, den Willkommensinitiativen und Vereinen und mit Sprachkursan-
bietern. Stadtweite Vernetzungen bestehen unter anderem mit Wohnungsbaugesellschaften, 
spezifischen Beratungsstellen (z.B. Frauen-/Familienberatungsstellen) und verschiedenen 
Ämtern (Jobcenter, Amt für Soziales, Arbeit und Senioren*innen, Amt für Wohnungswesen, 
etc.). Die Mitarbeiter*innen des Auszugsmanagements nehmen für den fachlichen Austausch 
auch an zahlreichen Gremien teil (Runder Tisch Riehl, AK Wohnen und Umzug, Netzwerk 
Integration Lindenthal, Stadtteilkonferenzen u.a.). Die Netzwerkarbeit erfolgt auf mehreren 
Ebenen. Es gibt Vernetzungen mit Ehrenamtsinitiativen, Beratungsstellen und Behörden. 
Diese Arbeit ist wichtig, um den Klient*innen ein möglichst großes Unterstützungssystem an-
bieten zu können. Auch ist es förderlich für die Integration der Menschen in den Stadtteil, wenn 
sie bereits vorab Anlaufstellen kennen. Viele Ehrenamtsinitiativen unterstützen z.B. bei der 
praktischen Umzugsabwicklung oder nach Ablauf der dreimonatigen Nachbetreuungszeit. Die 
Vernetzung mit Sozial- und Asyl- und Flüchtlingsberatungsstellen ist sinnvoll, wenn Klient*in-
nen nach dem Umzug im neuen Umfeld weiterführende Beratung brauchen. Aufgrund der gu-
ten Zusammenarbeit mit Behörden (z.B. Amt für Soziales, Arbeit und Senioren*innen, Jobcen-
ter) lassen sich Arbeitsschritte leichter abwickeln, welches den Klient*innen zu Gute kommt. 
Familien mit Kindern können sich an den Interkulturellen Dienst der Stadt Köln wenden. 
Im Jahr 2021 hat sich die Netzwerkarbeit verändert. Durch die dauerhafte Pandemielage wur-
den alternative Formen der Vernetzung entwickelt und durch eine höhere Frequenz von digi-
talen Treffen, als es präsent der Fall gewesen wäre, intensiviert. Die digitale Zusammenarbeit 
mit vielen Behörden (z.B. Jobcenter) wurde positiv empfunden. Durch ein Gespräch mit der 
städtischen Koordinationsstelle konnte die Zusammenarbeit mit der Kautionsstelle ebenfalls 
verbessert werden. 
Ein Workshop mit dem Caritas Antidiskriminierungsbüro zur Sensibilisierung bzgl. der Diskri-
minierung auf dem Wohnungsmarkt, an dem alle Trägermitarbeitenden und die Koordinations-
stelle teilnahmen, wurde von allen Beteiligten als sehr hilfreich empfunden und soll zukünftig 
wiederholt werden. Der Workshop konnte dazu beitragen, die Mitarbeitenden künftig besser in 
die Lage zu versetzen Vermietende und Klient*innen in Hinblick auf Diskriminierungen zu sen-
sibilisieren.

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7.2. Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen 
Die Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen ist ein wesentlicher Bestandteil des Auszugsmana-
gements. Neben der Zusammenarbeit mit einzelnen Aktiven gibt es Kooperationen mit ver-
schiedenen Willkommensinitiativen (z.B. der Willkommensinitiative Nippes). Einzelne Initiati-
ven und Ehrenamtliche wenden sich bei Bedarf mit Wohnungsangeboten an das Auszugsma-
nagement, damit sie durch professionelle Begleitung, beispielsweise bei Mietpreisüberschrei-
tungen, auch kurzfristig realisiert werden können.  
Die Teilnahme im Gremium AK Wohnen und Umzug ist wichtig für den Austausch zwischen 
ehrenamtlich Aktiven und Mitarbeiter*innen des Auszugsmanagements. Dort werden Themen 
wie eine verbesserte Zusammenarbeit mit den Behörden, um den Umzug effizienter zu gestal-
ten und eine Standardisierung des Vermittlungsprozesses besprochen. Durch die Zusammen-
arbeit und das Engagement des AK Politik ist es den Klient*innen des Auszugsmanagements 
möglich, auf aufstockende Unterstützung der Bürgerstiftung Köln bei Transportkosten für Um-
züge zurückzugreifen, so beispielsweise für Lastentaxis beim Transport von Küchen oder an-
deren sperrigen Möbeln. 
Auch die Beantragung von ALG II Sonderzahlungen zur Anschaffung mobiler Endgeräte für 
geflüchtete Familien und Kinder mit Bedarf beim digitalen Lernen, wurde in den gemeinsamen 
Sitzungen thematisiert. Dies wurde insbesondere während der Corona-Pandemie im Jahr 
2021 ein besonders zentrales Thema, um die Chancengleichheit der geflüchteten Familien im 
Bildungssystem zu erhöhen und den Zugang zu Bildungsinhalten zu gewährleisten. 
 
8. Qualitätsmanagement 
Das Qualitätsmanagement des Auszugsmanagements erfolgte im Berichtszeitraum haupt-
sächlich auf zwei Wegen: Der statistischen und inhaltlich pädagogischen Evaluation. Das Con-
trolling und die Einzelfallstatistik stellen die Arbeit des Auszugsmanagements in Zahlen dar. 
Die Trägertreffen in verschiedenen Konstellationen und Hierarchieebenen (operative, Einrich-
tungsleitung, höhere Leitungsebene und Trägervertreter*innen) sorgen unterjährig für die 
Steuerung und die Umsetzung von einheitlichen Arbeitsabläufen. Diese Treffen bieten die 
Möglichkeit bei Bedarf Arbeitsprozesse zu optimieren. 
Durch den Jahresbericht wird der Inhalt der Arbeit detailliert beschrieben, evaluiert und der 
Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. 
Gemeinsame Fortbildungen fördern den Austausch unter den Mitarbeiter*innen, welches die 
Zusammenarbeit stärkt und die Qualität der Arbeit durch weiteres Fachwissen der Mitarbei-
ter*innen steigert.  
Ein geplanter Workshop im Mai 2022 dient darüber hinaus einer gemeinsamen Gestaltung der 
weiteren Entwicklung des Auszugsmanagements.

19 
 
9. Finanzierung und Dauer der Förderung (städtische Zuwendung) 
Mit Ratsbeschluss vom 14.11.2017 wurde das Auszugsmanagement als unbefristete Aufgabe 
mit insgesamt drei Vollzeitstellen (je Träger eine Vollzeitstelle) eingerichtet. Vier weitere Voll-
zeitstellen wurden jeweils für zwei weitere Jahre befristet bewilligt.  
Der Rat der Stadt Köln hat am 14.12.2021 eine Verlängerung der Finanzierung der vier weite-
ren befristeten Stellen im Rahmen des Auszugsmanagement bis zum 31.12.2023 beschlos-
sen.  
Insgesamt wird das Projekt „Auszugsmanagement“ mit sieben Stellen von der Stadt Köln mit 
einem Gesamtvolumen von 511.000 € p.a. gefördert. Die Kosten je Vollzeitstelle und Jahr 
belaufen sich auf 73.000 €.  
 
10. Wirtschaftlichkeit des Projektes  
Durch die Vermittlungen der Geflüchteten können Unterbringungskosten in Wohnheimen    o-
der in gewerblichen Unterkünften eingespart werden. Demgegenüber werden die durch die 
Vermittlung in Wohnraum anfallenden Mietkosten sowie die zuschussfähigen Personalkosten 
des Projektes gegenübergestellt.  
In 2021 konnten insgesamt 334 Personen (297 Personen aus Wohnheimen und 37 Personen 
aus gewerblichen Unterkünften) in 110 Wohnungen vermittelt werden. 
Abzüglich der Aufwendungen für die angemieteten Wohnungen konnten insgesamt 
455.171,10 € an Kosten für die Unterbringung in Wohnheimen und gewerblichen Unterkünften 
eingespart werden.  
Den kommunalen Einsparungen sind die Personalaufwendungen für das Auszugsmanage-
ment in Höhe von 511.000 € gegenüberzustellen, so dass das Projekt in 2021 keine wirtschaft-
lichen Einsparungen mehr erzielt hat.  
Die Notwendigkeit des Projekts ist hierbei durch die soziale Integration der Geflüchteten be-
gründet. 
 
11. Fazit/Ausblick 
Die Arbeit des Auszugsmanagements im Berichtszeitraum 2021 war erneut durch die Corona-
pandemie belastet. Hierdurch entstanden Herausforderungen, aber auch Chancen. Es wurden 
Lösungen für die Arbeit gesucht und gefunden (z.B. digitale Wohnungsbesichtigungen und 
Telefonkonferenzen mit Klient*innen und Sachbearbeitenden beim Jobcenter und dem Amt 
für Soziales, Arbeit und Senioren).  
Insgesamt ist die Arbeit erfolgreich verlaufen und es konnten viele Klient*innen in privaten 
Wohnraum vermittelt werden, deren Lebenssituation sich somit deutlich verbessert hat.

20 
 
Die Begleitung des Vermittlungsprozesses und die Nachbetreuung haben zu nachhaltigen 
Mietverhältnissen geführt. Dieses hat u.a. auch zu tragfähigen Kooperationen mit Wohnungs-
geber*innen geführt, welche auch zukünftig genutzt werden können. 
Kooperationen mit Ämtern, ehrenamtlich Aktiven, Beratungsstellen und anderen Akteur*innen 
wurden im Jahr 2021 Corona bedingt umgestaltet und auf z.B. digitale Medien ausgeweitet. 
Dadurch wurde das Angebot für die Klient*innen breiter gefächert, was sich positiv auf die 
Arbeit mit den Klient*innen ausgewirkt hat, z.B. wurden Telefonkonferenzen mit Klient*innen 
und Ämtern durchgeführt. 
Insgesamt lässt sich festhalten, dass sich das Auszugsmanagement auch im Jahr 2021 als 
integrationsförderndes Mittel der Stadt Köln in der Arbeit mit Geflüchteten bewährt hat.  
Das Auszugsmanagement ist ein best-practice Beispiel für die gelungene Unterstützung von 
geflüchteten Menschen bei der Vermittlung in den regulären Wohnungsmarkt. Es wird im 
nächsten Jahr seine erfolgreiche Arbeit, dank der Zustimmung des Rates vom 14.12.2021, 
weiter fortsetzen. Die oben beschriebenen Handlungsfelder werden auch im kommenden Be-
richtsjahr weiter umgesetzt. Es wurden darüber hinaus, in Abstimmung mit den Trägern und 
der Koordinationsstelle, bereits verschiedene Schwerpunkte für das nächste Jahr festgelegt, 
beispielsweise die Durchführung eines gemeinsamen Workshops zum Thema Akquise. Ziel 
dieses Tages ist die Weiterentwicklung des Auszugsmanagements vor allem im Hinblick auf 
die Intensivierung der Akquise und Öffentlichkeitsarbeit, um zukünftig noch mehr Wohnungen 
vermitteln zu können. Die Ergebnisse des Workshops fließen in die Arbeit mit ein und werden 
mit ehrenamtlichen Unterstützer*innen weiterentwickelt. Die weitere Standardisierung der Ar-
beitsprozesse zwecks Einsparung von Ressourcen wird ebenfalls für das Jahr 2022 weiter 
verfolgt. 
Sollten die Einschränkungen durch die Corona-Pandemie andauern, ist es auch zukünftig 
wichtig, Lösungen zu finden, damit die Klient*innen ausreichend in die Abläufe eingebunden 
werden. Dieses könnte z.B. weiterhin durch gemeinsame Telefonkonferenzen umgesetzt wer-
den. Die Suche nach Alternativen zu Präsenz- Schulungen (z.B. digitale Angebote) wird eben-
falls eine Aufgabe für das Jahr 2022 sein. 
Neben dem Workshop zum Thema Weiterentwicklung des Auszugsmanagements sind zudem 
trägerübergreifende Workshops (z.B. zum Thema Empowerment, Nachhaltigkeit und Diskri-
minierung) geplant, um die Fachkenntnis zu erweitern und die Kooperation weiterzuentwi-
ckeln. 
Zur Qualitätssteigerung wird ab 01.01.2022 das Controlling verändert. Die Einzelfallstatistik 
entfällt zukünftig und die Felder der Controllingtabelle werden angepasst. Dies führt zu einer 
besseren Übersichtlichkeit und Handhabung der Statistik.

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Das Auslaufen der Richtlinie Flü1 wird mit Sorge betrachtet, da der Wohnungsmarkt ohnehin 
sehr angespannt ist und Menschen ohne Wohnberechtigungsschein auf diese Weise noch 
geringere Chancen auf privaten Wohnraum haben.  
Die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Notwendigkeit von mehr sozialem Wohnungsbau, 
die Gewinnung von mehr sozial engagierten privaten Vermieter*innen und Kirchengemeinden 
sowie die Akquise von weiteren neuen kooperierenden Wohnungsbaugesellschaften wird im 
Jahr 2022 das zentrale Anliegen des Auszugsmanagements sein und weiter vorangetrieben 
werden. 
 
                                                
1 Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge (RL Flü) Wohnungen nach Richtlinie Flü können mit al-
len Flüchtlingen belegt werden, die keine Aufenthaltserlaubnis haben und somit auch über keinen WBS-Anspruch 
verfügen.

Beratungsverlauf (3)

16.08.2022 Integrationsrat
TOP 5.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
18.08.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 9.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
Kenntnisnahme (Mitteilung)

Details

Aktenzeichen
1674/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
30.05.2022
Erstellt
17.05.2022 11:18