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AN/2092/2023

Ersetzungsantrag der CDU-Fraktion zu TOP 8.1, betr.: Umbenennungsprozess Wißmann- und Gravenreuthstraße

Änderungsantrag BV4 (CDU) 23.11.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 27.11.2023

Änderungsantrag (CDU BV4)

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Änderungsantrag (CDU BV4)

8492 Zeichen

Herr 
Bezirksbürgermeister 
Volker Spelthann 
Venloer Str. 419 - 421 
50825 Köln 
Frau  
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
- Rathaus-  
 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/2092/2023 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 27.11.2023 
 
Ersetzungsantrag der CDU-Fraktion zu TOP 8.1, betr.: Umbenennungsprozess Wißmann- und 
Gravenreuthstraße 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
 
 
Beschluss 
 
(1) Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, im Stadtbezirk Ehrenfeld, für die 
Gravenreuthstraße  und die Wißmannstraße ein Umbenennungsverfahren einzuleiten, da diese 
Straßennamen mit Bezügen zur deutschen Kolonialzeit belastet sind.  
.  
(2) Das Verfahren soll analog zum Straßenumbenennungsverfahren der Landeshauptstadt 
Düsseldorf durchgeführt werden.  
 
(3) Die Verwaltung führt gemeinsam mit der Bezirksvertretung Köln Ehrenfeld eine Veranstaltung zur 
Information der Öffentlichkeit und zur Aufklärung über den Prozess und die Hintergründe der 
Umbenennung durch. 
 
CDU-Fraktion in der 
Bezirksvertretung 
Ehrenfeld 
Bezirksrathaus Ehrenfeld 
Venloer Straße 419 – 421 
50825 Köln 
Tel: 0221-221 94 305 
Fax: 0221 -221 94 305 
www.fraktion.cdu-koeln.de 
CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld   
Bezirksrathaus Ehrenfeld – Venloer Straße 419 - 421 – 50825 Köln

(4) Im zweiten Schritt sollen die geschichtlichen Hintergründe für die eingestuften Straßen sichtbar 
bzw. nachvollziehbar über erklärende Schilder/Texte sowie ggf. mittels digitalen Formaten der 
Öffentlichkeit vermittelt werden. Die Bezirksvertretung entscheidet abschließend über die 
Anbringung von Erläuterungstafeln oder QR-Codes.  
 
 
(5) Die Verwaltung, wird beauftragt ein Konzept zu erarbeiten,  
 
a) in welcher Form die Anliegerinnen und Anlieger der Straßen über die Hintergründe informiert 
werden können und wie sie bei der Auswahl der neuen Straßennamen und der Erinnerung an 
die bisherigen Namen sowie bei der vorgesehenen Umbenennung beteiligt werden können.  
 
b) Es wird eine Funktionsmailadresse eingerichtet, an die Namensvorschläge geschickt werden 
können. Auch als Brief dürfen Namensvorschläge an die Stadt Köln Bürgeramt Ehrenfeld  
eingesendete werden. Bei der Umbenennung ist die erneuerte Richtlinie zur Benennung von 
Straßen und Plätzen anzuwenden und in die Vorprüfung der Verwaltung einzubeziehen. 
Wenn bei der Neubenennung von Straßen Personennamen in Betracht kommen sollen, sollen 
vorrangig Namen von Frauen ausgewählt werden 
 
c) Die Verwaltung prüft in Abstimmung mit dem Historischen Beirat die eingegangenen 
Namensvorschläge und legt der Bezirksvertretung eine bereinigte Liste vor. 
 
d) Die Bezirksvertretung Ehrenfeld entscheidet über die endgültige Namensvergabe.  
 
e) Es ist darzustellen,  wie hoch die Kosten für neue amtliche Dokumente der Anliegerinnen und 
Anlieger von Straßen, die umbenannt werden sollen, ausfallen und ob diese Kosten von der 
Stadt ganz oder teilweise übernommen werden können. Der notwendige Aufwand für die 
Anwohnerinnen und Anwohner durch Neubeantragung bzw. Umschreibung amtlicher 
Dokumente ist wo immer möglich zu minimieren 
 
 
6 )   a )   Es ist durch die Stadtverwaltung zu ermitteln und darzustellen, wie hoch die Kosten zur 
Ummeldung bei den städtischen  Behörden, Ämtern, Versorgungsstellen etc. für die 
Anwohner*innen, Haus - und Grundbesitzer, sowie für die anliegenden gewerblichen Betriebe 
anfallen. 
 
        b )  Zusätzlich ist von der Stadtverwaltung darzulegen, in welcher Form und Höhe diese Kosten 
von der Stadt Köln übernommen und als Entschädigung gezahlt werden. 
 
  
 
Begründung 
 
Der Beschluss basiert auf der Stellungnahme des Historischen Beirates. All jene Straßennamen sollen 
überprüfen werden, deren Namensgeber nach dem Jahr 1870 verstorben waren. Der Schwerpunkt der 
Untersuchungen sollte auf den Bereichen Kolonialismus, Militarismus, Nationalsozialismus und 
Antisemitismus liegen. Die deutsche Kolonialgeschichte hat in der Erinnerungskultur der Bundesrepublik 
Deutschland lange Zeit kaum keine Rolle gespielt. Nicht nur nahm sich der überseeische Besitz des 
Deutschen Reichs im Vergleich zu dem imperialer  Gebieten Großbritannien und der Republik 
Frankreich bescheiden aus, die  Deutsche Kolonialgeschichte war auch sehr kurz. Das Deutsche Reich 
erklärte erst ab dem Jahr 1884 Gebiete in Afrika zu seinen Kolonien.

Der Historische Beirat empfiehlt der Bezirksvertretung, die Gravenreuth- und Wißmannstraße 
umzubenennen.  
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld möchte nun mit der Wißmannstraße und der Gravenreuthstraße in den 
bezirklichen Aufarbeitungsprozess des kolonialen Erbes des Deutschen Reichs einsteigen 
 
In Deutschland und auch in Köln gibt es Straßen oder Plätze, deren Name die Erinnerung an die  
koloniale Zeit des Deutschen Reiches zeigen. Es geht darum, „mit offenen Augen durch das Stadtbild zu 
gehen“ und zu fragen, „wer sind für uns Menschen, die es wert sind, in die Geschichte einzugehen“, Die 
koloniale Vergangenheit des Deutschen Reiches spiegelt sich in Straßennamen und Gebäuden wider.  
  
Die Besetzung der Kolonialgebiete lief folgendermaßen ab: 
Zuerst rückte das deutsche Militär im Land ein. 
Danach zwang man mit Gewalt und Terror die jeweilige Bevölkerung sich der deutschen Herrschaft 
hinzugeben. 
 
Zuletzt wurde nach einem Sieg die deutsche „Schutzherrschaft“ in der Kolonie deklariert. 
 
Die Gewalt, mit der die deutschen Kolonialherren ihren Herrschaftsanspruch durchsetzten führte immer 
wieder zu Aufständen der indigenen Bevölkerung. 
Da die Deutschen Kolonialtruppen materiell und technisch weit überlegen waren, in den weiten Räumen 
ihrer afrikanischen Kolonialgebiete aber nur wenig Präsenz zeigen konnten, griffen die Indigenen 
zumeist zu Guerillataktiken.  
Die deutsche Kolonialmacht reagierte darauf ähnlich, wie es aus anderen Beispielen asymmetrischer 
Kriegführung der Kolonialmächte bekannt ist: Sie führten Krieg gegen die Bevölkerung. In einer 
Strategie der verbrannten Erde zerstörten sie Dörfer, verhinderten wirtschaftliche Betätigung und 
nahmen den Menschen jeden Schutz vor wilden Tieren. Dadurch zwangen sie die Bevölkerung, in 
unzugängliche Regionen zu fliehen, wo viele hungerten.  
Mit dieser bewussten Strategie veränderten die Deutschen nachhaltig das Erscheinungsbild ganzer 
Landstriche und machten sie auf Jahrzehnte unbewohnbar. 
 
Wer waren die kolonialen Akteure.  
Hermann Wilhelm Leopold Ludwig Wissmann, seit 1890 von Wissmann war ein Abenteurer, Söldner und 
Reichskommissar für Ostafrika, heute Ruanda und Tansania. Er wurde der erst Kommandeur der  erste 
deutsche Kolonialtruppe der sog. „Wissmann-Truppe“  
Karl Freiherr von Gravenreuth  führte im Südkamerun Krieg gegen aufständischen Stämme er fand 
dabei den Tod.  
Die Verbrechen der Kolonialzeit sind kaum angemessen aufgearbeitet worden. 
 
Bei seinem Besuch am 01.11.2023 in Tansania hat Bundespräsident Steinmeier um Verzeihung für die 
Gewalttaten der deutschen Kolonialherren gebeten. Das Ziel der Bundesregierung sei es, die Zeit der 
Ausbeutung und Gewalt gemeinsam aufzuarbeiten. Wie sollten in unsere Verantwortung einen Betrag 
dazu leiste.  
 
Das Verfahren soll, wie oben beantragt analog zum Umbenennungsprozess historisch belasteter 
Straßen in Düsseldorf ablaufen.  
Die Bezirksvertretung entscheidet abschließend über die neuen Straßennamen sowie über die 
Anbringung von Erläuterungstafeln oder QR-Codes. Bei der Umbenennung ist die erneuerte Richtlinie 
zur Benennung von Straßen und Plätzen explizit anzuwenden und in die Vorprüfung der Verwaltung 
einzubeziehen.

Die Anwohner*innen, Haus - und Grundbesitzer, sowie für die anliegenden gewerblichen Betriebe der 
betroffen Straßen tragen keine Schuld  an der Benennung mit Namen aus der sollte auf den Bereichen 
Kolonialismus, Militarismus, Nationalsozialismus und Antisemitismus. Es ist von daher nicht mehr als 
Recht und Billig, wenn die Stadt Köln die durch die Umbenennung entstehend Kosten vollständig 
übernimmt und Entschädigung gezahlt werden. Die Kosten der Umbenennungen müssen im Haushalt 
der Stadt Köln in den kommenden Jahren ausgewiesen werden.   
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Gez. Martin Berg                                                            gez. Jutta Kaiser 
Fraktionsvorsitzender                                                     stellvertr. Bezirksbürgermeisterin

Beratungsverlauf (1)

27.11.2023 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/2092/2023
Typ
Änderungsantrag BV4 (CDU)
Datum
23.11.2023
Erstellt
23.11.2023 09:22