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0488/2021

Anfrage zum SC Rondorf Kapellenstr.

Beantwortung einer Anfrage (BV) 12.02.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 15.03.2021, TOP 7.2.7.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2311 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/52/520 
 
Vorlagen-Nummer 
 0488/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 15.03.2021 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
hier: Sportanlage an der Kapellenstr/Husartenstr. in Rondorf: Aktueller Planungsstand. 
Mit Antrag AN/0174/2021 bittet die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Rodenkirchen um Beant-
wortung folgender Fragen: 
 
 
1. Wie sieht der aktuelle Zeitplan zur Realisierung der Sportanlage an der Kapellenstra-ße / Husa-
renstraße in Rondorf aus?  
 
2. Wann wird der BV Rodenkirchen die Verwaltungsvorlage zum Abschluss eines Miet- und Pacht-
vertrages für die neuen Sportplätze für den SC Rondorf vorgelegt?  
 
3. Wann erfolgt die Vorlage für die städtische Zuschussgewährung? Wovon ist diese Vorlage ab-
hängig? 
 
Dazu teilt die Verwaltung folgendes mit: 
 
Zu 1.: 
Die Sportverwaltung und der SC Rondorf 1912 e.V. werden die Gesamtmaßnahme zur Nutzung von 
Synergien gemeinsam umsetzen. Es ist vorgesehen, die Baumaßnahme im 2. bzw. im  3. Quartal 
2021 zu beginnen. Insgesamt wird von einer Bauzeit von ca. 1 ¾ Jahren ausgegangen. 
 
 
Zu 2.: 
Aufgrund der besonderen Situation während der Corona-Pandemie und der aufgrund der angestreb-
ten Förderung der Maßnahmen im Landesprogramm „ Moderne Sportstätten 2022“, für die ein Miet-
vertrag von mindestens 10 Jahren Zugangsvoraussetzung ist, hat der Bezirksbürgermeister zusam-
men mit dem BV-Mitglied, Herrn Schykowski, dem Abschluss eines Mietvertrages für das Grundstück 
des Vereinsheims im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung zugestimmt. Derzeit befindet sich der 
Mietvertrag im abschließenden Unterschriftsgang und wird zum Zeitpunkt der Sitzung wahrscheinlich 
bereits rechtsverbindlich geschlossen sein. 
 
Zu 3.: 
Eine Vorlage zur Freigabe der städtischen Zuschussmittel ist nur dann erforderlich, wenn der städti-
sche Zuschuss mehr als 300.000,- € betragen würde. Da der Verein gleichzeitig einen Zuschuss aus 
dem Landesprogramm „Moderne Sportstätten 2022“ beantragt hat und die städtische Beihilfe sub-
sidiär zu dieser Förderung ist, kann eine Entscheidung zu der städtischen Beihilfe erst getroffen wer-
den, wenn die Entscheidung über Landesförderung vorliegt.

Beratungsverlauf (1)

15.03.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.2.7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kapellenstraße

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Details

Aktenzeichen
0488/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
12.02.2021
Erstellt
10.02.2021 14:49