0321/2024
Beantwortung einer Einwohneranfrage zur Sitzung der BV 5 am 25.01.2024 (0276/2024) betreffend Johannes-Giesberts-Park
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Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle VIII/671/21 Vorlagen-Nummer 0321/2024 Beantwortung einer Einwohneranfrage nach § 39 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 25.01.2024 Beantwortung einer Einwohneranfrage zur Sitzung der BV 5 am 25.01.2024 (0276/2024) betreffend Johannes-Giesberts-Park Die Verwaltung beantwortet die Mitteilung 0276/2024 wie folgt. Warum werden maximalinvasive Umgestaltungen im Johannes-Giesberts-Park geplant, wenn eine minimalinvasive Umgestaltung den Ergebnissen der Öffentlichkeitsbeteiligung Rechnung trägt? Antwort: Bisher gibt es noch keine Entwurfsplanung. Diese wird erst erarbeitet, wenn seitens Politik eine Entscheidung zur Flächennutzung getroffen wurde. Die Entscheidungsvorlage zur Flächennutzung ist das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung, welche der Beschlussvorlage (0117/2024) beigefügt ist. Diese Vorlage wird einer Entwurfsplanung als Grundsatzentschei- dung vorgezogen. Die dann entstehende Entwurfsplanung wird der Politik entsprechend des bereits getroffenen Beschlusses (3020/2022) erneut zur Entscheidung vorgelegt. Inwieweit gedenkt die Bezirksvertretung mit den signifikanten Abweichungen von den Ergeb- nissen der Bürgerbeteiligung das politische Interesse der Bürgerinnen und Bürger sowie die Akzeptanz der politisch Verantwortlichen zu steigern? Antwort: Diese Frage richtet sich an die Vertreter der Bezirksvertretung Nippes und kann da- her inhaltlich nicht von der Verwaltung beantwortet werden.
Anlage 1 Allgemeine Antwort
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Anlage 1 – Allgemeine Antwort zur Bürger*innenanfrage Am 03.11.2022 beschloss die Bezirksvertretung Nippes die Beschlussvorlage mit dem Titel „Umgestaltung Johannes-Giesberts-Park“ ( 3020/2022 ). Mit diesem Beschluss beauftragte die Bezirksvertretung Nippes die Verwaltung mit der Umgestaltung des Johannes-Giesberts-Park gemäß einem skizzenhaften Gesamtkonzept. „Anhand einer durchzuführenden Öffentlichkeitsbeteiligung, sollen die Wünsche und Anregungen der Bürger*innen in die Umgestaltung miteinbezogen werden.“ Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist in 2023 durchgeführt worden. „Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung und die darauf beruhende Planung sind der Bezirksvertretung zur Abstimmung vorzulegen. Davon ausgenommen sind die vorgezogenen Maßnahmen der Pflanzung der Obstbäume und das Anlegen der Wildblumenwiese sein.“ Die Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung, welche der Beschlussvorlage ( 0117/2024 ) beigefügt ist, wird der Politik hiermit vorgestellt und das daraus resultierende Ergebnis der Grundsatzfrage der Flächennutzung/ -aufteilung als Entscheidungsgrundlage vorgelegt. Bisher gibt es noch keine Entwurfsplanung. Diese wird erst erarbeitet, wenn seitens Politik eine Entscheidung zur Flächennutzung getroffen wurde. Der Entwurf wird der Politik dann wieder zur Entscheidung vorgelegt. Das vorgestellte skizzenhafte Gesamtkonzept, welches Bestandteil der Beschlussvorlage zur „Umgestaltung des Johannes-Giesberts-Parks“ ( 3020/2022 ) ist, diente dem Grundsatzbeschluss als Basis für die Beauftragung der Verwaltung mit der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Umgestaltung des Parks. Das skizzenhafte Gesamtkonzept, welches auf https://meinungfuer.koeln/Johannes- Giesberts-Park dargestellt ist diente als Basis für die durchgeführte Öffentlichkeitsbeteiligung.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 0321/2024
- Typ
- Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)
- Datum
- 24.01.2024
- Erstellt
- 19.01.2024 17:12