3215/2017
Beantwortung der Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates, hier: Anfrage der Piratengruppe im Rat der Stadt Köln vom 31.08.2017 (AN/1171/2017) zum Thema Inobhutnahmen in Köln
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
6625 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
IV/51
Vorlagen-Nummer 21.11.2017
3215/2017
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Jugendhilfeausschuss 28.11.2017
Beantwortung der Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates, hier: Anfrage der
Piratengruppe im Rat der Stadt Köln vom 31.08.2017 (AN/1171/2017) zum Thema
Inobhutnahmen in Köln
Die Piratengruppe stellt mit Anfrage vom 31.08.2017 einige Fragen zum Thema Inobhutnahme und
Hilfen zur Erziehung. Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:
1.) Wie viele Inobhutnahmen durch das Jugendamt der Stadt Köln fanden in sgesamt je in den
Jahren 2015 und 2016 sowie 2017 bis September statt? Bitte nennen Sie uns die Kosten
der Stadt Köln für die Kinder - und Jugendhilfe nach dem SGB VIII für die Jahre 2015 bis
2017 für die Bereiche
§ 19 Gemeinsame Wohnform Mutter-Kind
§ 33 Erziehungsstellen / Pflegefamilien
§ 34 Heimerziehung
§ 35 intensive Einzelbetreuung
§ 41 Hilfe für junge Volljährige
§ 42 Inobhutnahme
und die sonstigen in Frage kommenden Bereiche bei der Fremdunterbringung und Ino b-
hutnahme samt Nennung der Rechtsgrundlag e. Bitte nennen Sie hierzu auch die Fall - und
Personenzahlen.
Die Zahlen der Landesstatistik für vorläufige Schutzmaßnahmen in Köln lauten wie folgt:
Kinder Jugendliche Gesamt
2014 828 1964 2792
2015 493 2784 3277
2016 329 1397 1726
Die Fall- und Kostenzahlen für die stationäre Unterbringung in 2016 lauten wie folgt
Betreuungsform Fallzahlen
Stichtag
31.12.2015
Fallzahlen
Stichtag
31.12.2016
Jahreskosten
2015 in Mio €
Jahreskosten
2016 in Mio €
§ 19 Gem. Wohnform
Mutter und Kind
Minderj. und Vollj.
86 109 6,583 7,409
§ 33 Pflegefamilien
Und Erziehungsstellen
641 739 10,182 10,816
§ 34 Heimerziehung
Minderjährige
1160 1123 71,744 71,681
§ 34 Heimerziehung 212 262 6,820 8,385
2
Volljährige
§ 35 INSPE
Minderjährige
70 96 2,23 1,846
§ 35 INSPE
Volljährige
74 126 1,922 2,491
§ 42 Inobhutnahme 1181 508 17,047 33,957
2.) Wie viele Kinder und Jugendliche sowie junge Erwachsene sind im Zeitraum 2015 bis 2017
(bis September) außerhalb Nordrhein -Westfalens sowie außerhalb Deutschlands unterg e-
bracht worden? Bitte wieder nach Fall - und Personenzahl aufschlüsseln. Wie oft wurden
diese Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im selben Zeitraum vo m Personal
des Jugendamtes kontrollierend aufgesucht?
Von den 1.123 Kindern und Jugendlichen, die derzeit stationär untergebracht sind, sind im Schnitt
60% in Köln und der direkten Umgebung von Köln untergebracht. Eine gesonderte Auswertung
nach Postleitzahlen ist derzeit nicht möglich. Das Jugendamt ist seit 2 Jahren mit Trägern im Ge-
spräch zusätzliche Plätze in Köln und Umgebung zu schaffen, um die Platzzahl für eine ortsnahe
Unterbringung zu erhöhen. Seitdem wurde eine Reihe von zusätzlichen Wohngruppen geschaf-
fen. Weitere Angebote von Trägern der Jugendhilfe sind in Planung.
Im Ausland waren in
2015 3 Jugendliche
2016 2 Jugendliche
2017 1 Jugendlicher (1 weiterer Auslandaufenthalt in Planung)
untergebracht.
Das Jugendamt praktiziert eine Auslandsmaßnahme nur in den Fällen, in denen kein Platzange-
bot innerhalb von Deutschland gemacht werden kann. Die damit verbundenen Hilfeplangespräche
(1-2 mal pro Jahr) finden in der Regel mit dem Personensorgeberechtigten/oder Vormund und der
zuständigen Fachkraft des Jugendamtes am Ort der Betreuungsmaßnahme statt.
3.) In einer früheren Anfrage i st die Auskunft nach Au fschlüsslung der Anlässe der Inobhu t-
nahmen nicht erfolgt. Das statistische Bundesamt seinerseits schlüsselt aber für das g e-
samte Bundesgebiet auf, offensichtlich auch mit Daten aus Köln. Bitte teilen Sie diese Au f-
schlüsslung für den Zeitraum 2015 bis September 2017 mit.
Die aus den Kölner Meldungen zur Bundesstatistik nach SGB VIII ausgezähl-
ten Anlässe der Inobhutnahmen stellt sich wie folgt dar:
Anlässe der Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII
Anlässe 2015 2016 2017 (bis 31.10.)
Festgestellt an einem jugendgefähr-
denden Ort - nach vorherigem Aus-
reißen 0 44 64
Festgestellt an einem jugendgefähr-
denden Ort - ohne vorheriges Ausrei-
ßen 0 100 120
Sonstiger Zugang - nach vorherigem
Ausreißen 649 459 177
3
Sonstiger Zugang - ohne vorheriges
Ausreißen 2609 1122 329
Integrationsprobleme im
Heim/Pflegefamilie 432 304 36
Überforderung der Eltern/ eines El-
ternteils 697 183 151
Schul-/Ausbildungsprobleme 5 22 14
Vernachlässigung 60 65 65
Delinquenz des Kindes/ Straftat des
Jugendlichen 241 101 76
Suchtprobleme des Kindes/ des Ju-
gendlichen 50 6 14
Anzeichen für Kindesmisshandlung 157 59 69
Anzeichen für sexuellen Missbrauch 6 7 4
Trennung oder Scheidung der Eltern 18 13 4
Wohnungsprobleme 180 150 13
unbegleitete Einreise aus dem Aus-
land 1534 765 112
Beziehungsprobleme 544 116 51
sonstige Probleme 1856 578 270
Anzahl der Maßnahmen insgesamt 3281 1726 695
Zu beachten ist, dass bei den Anlässen ab Zeile 6 der Tabelle Mehrfachnennungen möglich sind.
Die ab 01.11.2015 eingeführten vorläufigen Inobhutnahmen nach § 42a SGB VIII sind in der Auszäh-
lung nicht enthalten.
4
4.) Teilen Sie uns mit, ob „unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ als unbegleitet gelten,
wenn sie bei der Flucht beispielsweise von Onkel, Tante, Großeltern oder einem nichtve r-
wandten, aber beaufsichtigenden Erwachsenen begleitet wurden. Werden sie dann von
diesen getrennt?
Für die Jugendverwaltung gilt grundsätzlich jeder gemeldete minderjährige Flüchtling, der ohne
Personensorgeberechtigte einreist, als unbegleiteter minderjähriger Ausländer (UMA).
Bei den minderjährigen Jugendlichen, die sich in Begleitung eines erwachsenen Familienmitglie-
des befinden, wird durch die zuständigen Fachkräfte des Jugendamtes geprüft, ob die Jugendli-
chen in der Obhut der jeweiligen Erwachsenen bleiben können.
Relevante Prüfkriterien sind unter anderem
- Erziehungsfähigkeit der benannten Erwachsenen
- Wille des Jugendlichen
- Vorhandene und perspektivische Wohn- und Lebensbedingungen.
Zielsetzung ist es immer – ausgehend vom geäußerten Willen des Jugendlichen – unter Kindes-
wohlgesichtspunkten den Zusammenhalt von Familienangehörigen sicherzustellen. In diesem
Sinne wird in solchen Konstellationen durch das Jugendamt Köln auch die mögliche Verteilung
auf ein anderes Jugendamt nicht umgesetzt. Diese Vorgehensweise entspricht dem Willen des
zum 01.11.2015 in Kraft getretenen Gesetzes „Zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung
und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher.“
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3215/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 21.11.2017
- Erstellt
- 18.10.2017 12:09