1680/2024
Mitteilung über d. Erhöhung d. Investitionsauszahlungen gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO NRW i. V. m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2024, Umgestaltung v. 4 Knotenpunkten entlang des Streckenzuges Weißer Straße in Bez. 2
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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
2993 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/665/22 Vorlagen-Nummer 05.07.2024 1680/2024 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 10.09.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 16.09.2024 Finanzausschuss 23.09.2024 Rat 01.10.2024 Mitteilung über d. Erhöhung d. Investitionsauszahlungen gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO NRW i. V. m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2024, Umgestaltung v. 4 Knotenpunkten entlang des Streckenzuges Weißer Straße in Bez. 2 Sachverhalt Die Bezirksvertretung 2 hat in ihrer Sitzung vom 16.09.2019 (Vorlagennummer 2485/2019) die Umgestaltung von 4 Knotenpunkten entlang des Streckenzuges Weißer Straße im Stadtbezirk Rodenkirchen mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 1.317.206 € brutto inklusive 113.526 € Beleuchtungskosten beschlossen. Zur Vorbereitung der öffentlichen Ausschreibung wurde nun eine aktuelle Kostenberechnung erstellt. Unter Berücksichtigung aller weiterer Kosten schließt die Aufstellung mit einer Summe von insgesamt 1.651.297 € inklusive der Beleuchtungskosten ab. Die konsumtiv zu finanzie- renden Beleuchtungskosten haben sich in der Höhe nicht verändert. Somit liegt eine Kosten- steigerung in Höhe von 334.091 € gegenüber den im Baubeschluss genannten Gesamtkosten vor. Die Kostensteigerungen sind auf die allgemeinen Preissteigerungen in den letzten Jahren zu- rück zu führen. Die dem Baubeschluss zugrundeliegende Kostenschätzung wurde 2019 angefertigt und ent- hält somit nicht die zwischenzeitig eingetretenen hohen Preissteigerungen. Finanzierung Von den Investitionsauszahlungen in Höhe von rd. 1.537.771 € entfallen auf das aktuelle Haushaltsjahr rd. 500.000 € und auf das Haushaltsjahr 2025 rd. 1.037.771 €. Die im Haushaltsjahr 2024 benötigten investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 500.000 € stehen im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produkt- gruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnah- men bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6600, Umbau von signalisierten Knotenpunkten im 2 Haushaltsjahr 2024 zur Verfügung. Die in 2025 benötigten investiven Auszahlungsermächti- gungen in Höhe von 1.037.771 € werden im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfah- rens 2025/2026 im Hj. 2025 entsprechend berücksichtigt. Die Erhöhung der investiven Auszahlungen führt auch zu einer Erhöhung der jährlichen Auf- wendungen für Abschreibungen. Für die voraussichtlich ab 2026 anfallenden jährlichen Abschreibungen in Höhe von nunmehr 30.755,42 € wird das Dezernat für Mobilität die erforderlichen Aufwendungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025 ff. im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Plätze (Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibungen), innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschich- tungen, vorsehen. gez. Reker
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1680/2024
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 05.07.2024
- Erstellt
- 23.05.2024 12:39