V/0984/2005
Antrag der SPD-Fraktion an den Rat A-R/0043/2005: Mit Leistungsvereinbarungen Zukunft gestalten - So
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Anlage
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Antrag 31.10.2005 SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Münzstr. 15 48143 Münster Telefon: 0251/ 45 314 Fax: 0251/ 511 750 mail: spdfrak@muenster.de Internet: www.spd-muenster.de Mit Leistungsvereinbarungen Zukunft gestalten - Soziale Strukturen sichern und weiterentwickeln Der Rat möge beschließen: Um die Strukturen sozialer und öffentlicher gesundh eitlicher Versorgung zu sichern und weiter zu entwickeln wird die Verwaltung beauft ragt, zukünftig verstärkt mehrjährige Leistungsvereinbarungen mit den freien Trägern und Anbietern von Dienstleistungen abzuschließen. Ziel ist es, die ho he Qualität von personenbezogenen Dienstleistungen zu sichern und w eiterzuentwickeln sowie die vielfältige Trägerstruktur in Münster zu erhalten. Begründung : Mit dem vorliegenden Ratsantrag legt die SPD-Frakti on Wert auf die vertrauensvolle und zuverlässige Zusammenarbeit zwischen freien Trä gern, Politik und Verwaltung und bekennt sich zu der politischen Verantwortung, eine soziale und solidarische Stadt zu gestalten und die „Gesundheitsstadt Münster“ weiter zu entwickeln. Die in den vergangenen Jahren vorgenommenen Einspar ungen im Bereich sozialer und gesundheitsbezogener Versorgungsstrukturen habe n die Anbieter dieser Dienstleistungen vor vielfältige Probleme gestellt. Immer wieder waren Arbeitsbereiche einzelner Träger gefährdet oder dro hten in Gefahr zu geraten. Verunsicherungen bei Nutzerinnen und Nutzern, Träge rn und Beschäftigten waren die Folge. Die jährlichen Haushaltsplanberatungen w urden zunehmend zu einem Risiko für Träger und Arbeitsbereiche. Einsparungen waren nicht nachvollziehbar und erweckten den Eindruck von willkürlichen politischen Entscheidungen. Um fachlich fundierte Förderentscheidungen zu ermög lichen, die politisch verantwortet werden, sind mit dem verstärkten Einsa tz von Leistungsvereinbarungen auch wesentliche Zielkategorien des Neuen Kommunale n Finanzmanagements (NKF) erfüllt: Wirtschaftlichkeit, Ziel- und Ergebnisorientierung sowie Transparenz. Beanka Ganser Ralf Hubert Udo Reiter Wolfgang Heuer Michael Jung Moritz von Schmeling Alexander Bercht Marianne Koch Anne Schulze Wintz ler Anika Bergner Gaby Kubig-Steltig Joachim Tonn Philipp Gabriel Kurt Pölling Beate Vilhjalmsson Anne Hakenes Karsten Rahn Holger Wigger Marianne Hopmann
Beschlussvorlage
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V/0984/2005 DER OBERBÜRGERMEISTER Sozialamt Betrifft Antrag der SPD-Fraktion an den Rat A-R/0043/2005: Mit Leistungsvereinbarungen Zukunft gestalten - Soziale Strukturen sichern und weiterentwickeln Beratungsfolge 15.02.2006 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Der Antrag wird aufgegriffen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit städtisch geförderten Trä- gern, die Angebote und Dienste in den Bereichen Soziale Sicherung und Gesundheit be- reitstellen, sukzessive mehrjährige Leist ungsvereinbarungen im Rahmen der jeweils bereit- stehenden Haushaltsmittel abzuschließen, soweit über Fördermittel nicht anhand von Richt- linien zu entscheiden ist und fachliche, finanzielle oder sozialpolitische Erwägungen einer Vereinbarung nicht entgegenstehen. Das haushaltsrechtliche Jährlichkeitsprinzip bleibt un- berührt. Über den Abschluss von Leistungsvereinbarungen informiert die Verwaltung den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung. 2. Der Antrag der SPD-Fraktion (Anlage) ist damit erledigt. Begründung: 1. Inhalt des Antrags Mit ihrem Antrag (A-R/0043/2005 vom 31.10.2005) regt die SPD-Fraktion an, die Förderbe- ziehungen zwischen der Stadt Münster und freien Trägern in den Bereichen Soziale Siche- rung und Gesundheit vermehrt auf der Grundlage mehrjähriger Leistungsvereinbarungen auszugestalten. Begründet wird der Antrag insbesondere mit mehr Verbindlichkeit und Transparenz so gestalteter Förderbeziehungen. Abgesehen von obligatorischen bzw. for- malisierten Leistungsvereinbarungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften besteht in Leis- tungsbereichen, deren Inanspruchnahme materiell-rechtliche Ansprüche im Einzelfall nicht voraussetzt, Raum zur Förderung von Aufgaben im Rahmen freiwilliger Vereinbarungen zwischen freien Trägern und der Stadt. Auf diese Leistungsbereiche, die spezifischen leis- tungsrechtlichen Anforderungen nicht unterliegen, bezieht sich der Antrag. Vorlagen-Nr.: V/0984/2005 Auskunft erteilt: Herr Treutler Ruf: 492 50 26 E-Mail: Frank.Treutler@stadt-muenster.de Datum: 16.11.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0984/2005 2. Typen von Vereinbarungen mit freien Trägern in den Bereichen Soziale Sicherung und Gesundheit Förderbeziehungen auf der Grundlage von Vereinbarungen zwischen der Stadt und freien Trägern lassen sich unterscheiden nach Vereinbarungen, die a) eine konkrete Leistung aufgrund eines individuellen Rechtsanspruchs jeweils im Ein- zelfall vergüten (gesetzliche Pflichtleistungen), und solchen, b) die Trägern mittels Zuschüssen ein festes Budget zur Verfügung stellen, um aus ihm Aufgaben zu finanzieren, die sich an, einen oder mehrere Personengruppen umfas- senden, Adressatenkreis richten. 2.1 Vergütung gesetzlicher Pflichtleistungen auf Vereinbarungsbasis Im Rechtskreis der Sozialhilfe sind Vereinbarungen des Typs a) gem. § 75 III SGB XII (Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarungen) im Regelfall Voraussetzung für die Übernahme von Kosten für Leistungen in teil- und vollstationären Einrichtungen; bei zuge- lassenen Pflegeeinrichtungen erfüllt diese Voraussetzung auch eine, gem. § 75 V SGB XII nach den Vorschriften des SGB XI zwischen der Einrichtung und der Pflegekasse sowie im Einvernehmen mit dem Sozialhilfeträger abgeschlossene Vereinbarung. Vergleichbare Vereinbarungen hat die Stadt Münster darüber hinaus mit Anbietern mehrerer ambulanter Leistungen der Sozialhilfe abgeschlossen, soweit dies unter fachlichen, insbesondere mit Blick auf Setting und Leistungsqualität, und finanziellen Gesichtspunkten geboten ist. Ver- einbarungen dieses Typs betreffen ausschließlich gesetzliche Pflichtleistungen; die ihnen korrespondierenden Ausgaben sind im vorabbudgetierten Budget veranschlagt. Der Um- fang der Vergütung entspricht einem standardisierten Betrag für eine definierte Einzeltätig- keit oder für ein festgelegtes Tätigkeitspaket bzw. einem der/den Tätigkeit/en korrespondie- renden Zeitwert (z. B. Tagessatz). Im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende setzt § 17 II SGB II ebenfalls Leistungs- Vergütungs- und Prüfungsvereinbarungen voraus, sofern ein freier Träger eine Leistung nach dem SGB II im Einzelfall bereitstellt und Anforderungen an Form, Verfahren oder In- halt dieser Leistung im SGB III nicht geregelt sind. 2.2 Zuschussfinanzierung über freiwillige Vereinbarungen Während sich der Adressatenkreis von Leistungen auf der Grundlage dieser gesetzlichen Vereinbarungen auf Personen mit individuellem Leistungsanspruch beschränkt, setzen Leistungen freier Träger, für die Vereinbarungen vom Typ b) bestehen, einen materiell- rechtlichen Leistungsanspruch Nachfragender nicht voraus, wenngleich sie in der Regel an leistungsrechtliche Aufgabenbereiche bzw. gesetzliche Zielsetzungen andocken. Allerdings unterliegt auch die Bereitstellung jener Leistungen keinen spezifischen gesetzlichen Anfor- derungen. Charakteristisch für diese Angebote, die zumeist personale Dienstleistungen wie Information, Beratung oder Anleitung umfassen, ist ihre Funktion, unabhängig von den wirt- schaftlichen Voraussetzungen im Einzelfall präventive, flankierende und nachgehende Hil- fen flexibel anzubieten. Kennzeichnend ist ferner die Finanzierung, insofern nicht die (aktu- alisierte) Leistungserbringung im Einzelfall, sondern die (latente) Bereitstellung dieser Leis- tungen gefördert wird. Hierfür erhalten die betreffenden Träger Zuschüsse in Form von Festbeträgen; in einigen Aufgabenfeldern werden Sockelbeträge mit ergänzender Vergü- tung tatsächlich erbrachter Leistungen im Ei nzelfall auf der Basis von standardisierten (Stunden-)Sätzen gezahlt. Die betreffenden Ausgabeansätze sind im freien Budget veran- schlagt. Im Rahmen einer Vereinbarung werden insbesondere die Aufgaben des Trägers beschrieben, ferner quantitative und qualitative Anforderungen (Öffnungszeiten, Personal- ressourcen und –qualifikation), die Kooperationsbeziehungen zur Stadt sowie Finanzierung und Rechnungslegung geregelt. - 3 - V/0984/2005 Im Hinblick auf die Zahlungsgrundlage steht es der Stadt Münster grundsätzlich frei, Zu- schüsse auf der Grundlage eines Bewilligungsbescheids oder einer Vereinbarung zur Ver- fügung zu stellen, soweit die Fördermittel nicht anhand von Richtlinien vergeben werden. Gegenüber Bewilligungsbescheiden bieten zumal mehrjährige Vereinbarungen für den Träger mehr finanzielle Planungssicherheit, für die Stadt Münster mehr Transparenz mit Blick auf Umfang, Qualität und Kosten des Angebots. Freiwillige Leistungsvereinbarungen dürfen andererseits nicht mit dem Jährlichkeitsprinzip des Haushaltsrechts sowie, damit einher gehend, mit dem Budgetrecht des Rates kollidie- ren. Vereinbarungen über mehrere Jahre, deren Gegenstand die Förderung von Aufgaben außerhalb gesetzlicher Pflichtleistungen betrifft, können damit, sofern der Rat die Verwal- tung nicht selbst zum Abschluss einer solchen Vereinbarung ermächtigt, die Entscheidung des Rates über die Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel im Rahmen der Verab- schiedung der Haushaltssatzung nicht stellvertretend festschreiben. Vor diesem Hinter- grund stehen solche Vereinbarungen stets unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung durch die Vertretungskörperschaft. Die bestehenden Verträge enthalten diesen Vorbehalt. Die Laufzeit der bestehenden Vereinbarungen beträgt in der Regel drei oder vier Jahre; Vereinbarungen mit längerer Laufzeit (das trifft auf die Vereinbarung mit der Verbraucher- zentrale zu) geht ein gesonderter Beschluss des Rates voraus, der die Verwaltung zum Abschluss der Vereinbarung ermächtigt. 3. Bestehende Leistungsvereinbarungen mit Zuschussfinanzierung Einen Überblick über die gegenwärtig bestehenden Vereinbarungen vermittelt die folgende Darstellung: Haushaltsstellen Geförderte Träger Zuschuss pro Jahr (€) 1 Laufzeit 1100.718.1000.0 2 Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Münster (allg. Verbraucherberatung) 152.420 01.01.2005 – 31.12.2009 4700.718.1800.1 Chance e. V. 169.040 01.01.2006 – 31.12.2008 4700.718.2500.9 Sozialbüro im cuba 76.060 01.01.2006 – 31.12.2008 4700.718.5500.5 GGUA 102.210 01.01.2004 – 31.12.2006 4700.718.5900.6 (Hilfen f. Haushalte m. bes. Wohnungsprob- lemen) 3 Caritasverband Stadt MS Diakonisches Werk AWO 61.350 20.450 14.320 01.01.2006 – 31.12.2009 01.01.2006 – 31.12.2009 01.01.2006 – 31.12.2009 4700.718.6000.7 (Wohlfahrtsverbände: Grundsatzaufgaben) AWO Caritasverband Stadt MS DRK Diakonisches Werk DPWV 4 25.560 25.560 25.560 25.560 51.120 01.01.2006 – 31.12.2008 01.01.2006 – 31.12.2008 01.01.2006 – 31.12.2008 01.01.2006 – 31.12.2008 01.01.2006 – 31.12.2008 4700.718.6100.X (Wohlfahrtsverbände: Stadtteilsozialarbeit) AWO Caritasverband Stadt MS DRK Diakonisches Werk 25.560 94.590 25.560 49.850 01.01.2006 – 31.12.2008 01.01.2006 – 31.12.2008 01.01.2006 – 31.12.2008 01.01.2006 – 31.12.2008 - 4 - V/0984/2005 Haushaltsstellen Geförderte Träger Zuschuss pro Jahr (€) 1 Laufzeit 4700.718.6200.2 (Wohlfahrtsverbände: Zielgruppenarbeit) AWO DRK DPWV 24.290 24.290 24.290 01.01.2006 – 31.12.2008 01.01.2006 – 31.12.2008 01.01.2006 – 31.12.2008 4700.718.7000.2 (Betreuung der Flücht- lingseinrichtung Bött- cherstraße) CVJM 36.000 01.01.2005 – 31.12.2008 4700.718.6700.6 (Beratung bei häusli- cher Gewalt) SKF Frauenhaus Frauen helfen Frauen e.V. 15.000 30.000 01.06.2005 – 31.05.2008 01.06.2005 – 31.05.2008 1 Die Beträge entsprechen den zurzeit gültigen Vereinbarungen. 2 Ratsbeschluss vom 14.07.2004 zur Vorlage Nr. 519/2004. 3 Personalkostenförderung; dazu kommen Vergütung en tatsächlich erbrachter Beratungsleistungen im Einzelfall auf Stundensatzbasis. 4 Inkl. Beratung der Mitgliedsorganisationen. Ferner besteht seit 11.10.1999 eine (gegenwärtig) nicht befristete Vereinbarung mit der Alexianer Krankenhaus GmbH über die Förderung des Gerontopsychiatrischen Zentrums im Umfang der jeweils im Haushalt veranschlagten Mittel (HHSt. 4700.718.2600.1). 4. Fazit und Empfehlung Mehrjährige Vereinbarungen verbessern aus Trägersicht deren finanzielle Planungssicher- heit und schaffen aus städtischer Sicht mehr Transparenz mit Blick auf Aufgabenwahrneh- mung und Kosten. Soweit unter fachlichen Gesichtspunkten gerechtfertigt sowie mit Blick auf die Haushaltssituation auch in mittelfristiger Sicht vertretbar, wird die Verwaltung suk- zessive prüfen, städtisch geförderten Trägern in weiteren Aufgabenfeldern Verhandlungen zum Abschluss mehrjähriger Vereinbarungen anzubieten. Des Weiteren wird die Verwal- tung, soweit möglich und praktikabel, standardisierte Grundraster für künftige Vereinbarun- gen entwickeln. Sie wird sich ferner bemühen, bestehende Vereinbarungen nach Beendi- gung der jeweiligen Laufzeit entsprechend anzupassen, sofern eine Folgevereinbarung an- gezeigt ist. Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung wird über abge- schlossene Vereinbarungen jeweils unterrichtet. In Vertretung Dr. Klein
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungOrte (1)
- Münzstraße 15
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0984/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 24.01.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37