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2726/2023

Benehmensherstellung zur Festsetzung der Landschaftsumlage 2024

Mitteilung Ausschuss 01.09.2023

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 23.10.2023, TOP 2.3

Mitteilung Ausschuss

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Anlage, Stellungnahme Kreise und Städte im Rheinland - LVR Haushalt 2024

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Mitteilung Ausschuss

2659 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/202/5 
 
Vorlagen-Nummer 01.09.2023 
 2726/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 04.09.2023 
 
Benehmensherstellung zur Festsetzung der Landschaftsumlage 2024 
Mit Schreiben vom 19.07.2023 hat der Landschaftsverband Rheinland (LVR) das Verfahren 
zur Benehmensherstellung zur Festsetzung der Landschaftsumlage für das Haushaltsjahr 
2024 eingeleitet. Dieses Verfahren der Benehmensherstellung dient der Anhörung der kreis-
freien Städte und Kreise, die zur Umlage herangezogen werden und für die die Umlagehöhe 
daher unmittelbare Wirkungen auf den eigenen Haushalt hat. Die Anhörung fand am 
28.08.2023 statt. 
 
Der LVR beabsichtigt in seinem Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2024 einen Umlagesatz 
von 15,95% vorzuschlagen.  
 
Für die absolute Höhe der Umlage ist neben dem Umlagesatz auch die Höhe der sog. Umla-
gegrundlagen entscheidend. 
 
Planungsbasis für den LVR und Ursprung für die Umlagegrundlagen ist das Gemeindefinan-
zierungsgesetz (GFG). Zum Zeitpunkt der Einleitung des Benehmens war seitens des Landes 
NRW nur ein Eckpunktepapier zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2024 veröffentlicht, aus 
welchem die maßgeblichen Umlagegrundlagen nicht hervorgehen, da hier lediglich überge-
ordnete Zahlen zur möglichen Finanzierungshöhe dargestellt werden. Daher hat der LVR für 
seine Berechnung nach eigener Aussage die Festsetzung des GFG 2023, die Mai-Steuer-
schätzung, die veröffentlichten Eckpunkte zum GFG 2024 sowie eigene Einschätzungen für 
seine Planung berücksichtigt. 
 
Mit der am 22.08.2023 veröffentlichten Arbeitskreisrechnung des Landes NRW (siehe auch 
Vorlage 2743/2023) wurden die Umlagegrundlagen schließlich erstmals konkret umrissen. 
Eine Anpassung seitens des LVR zum geplanten Umlagesatz bleibt abzuwarten. 
 
Für die Stadt Köln ergibt sich auf Grundlage der Arbeitskreisrechnung des GFG 2024 und den 
aktuellen Planungen des LVR folgendes Bild: 
 
Die Festlegung des Umlagesatzes auf 15,95% würde – auf Basis der aktuellen Arbeitskreis-
rechnung – zu einem Umlagebetrag in Höhe von 493,4 Mio. Euro für die Stadt Köln führen. 
Damit lässt sich festhalten, dass sich die Landschaftsumlage weiterhin auf einem hohen Ni-
veau befindet und sich die kontinuierliche Steigerung der von der Stadt Köln zu zahlenden 
Landschaftsumlage fortsetzt. Die festgesetzte Landschaftsumlage in 2023 beträgt 471,2 Mio. 
Euro. Für den Haushalt 2024 wurde im Doppelhaushalt 2023/2024 mit einer Umlagehöhe von 
456,6 Mio. Euro kalkuliert.

2 
 
Die Stadt spricht sich daher angesichts der gestiegenen Umlagegrundlagen für eine Absen-
kung des Umlagesatzes aus. 
 
 
Gez. Prof Dr. Diemert

Anlage, Stellungnahme Kreise und Städte im Rheinland - LVR Haushalt 2024

13992 Zeichen

DIE RHEINISCHEN 
KREISFREIEN STÄDTE 
UND LANDKREISE
Landschaftsverband Rheinland 
50663 Köln
Frau LVR-Direktorin Ulrike Lubek 
Frau Landesrätin Renate Hotte
Frau Vorsitzende der Landschaftsversammlung Anne Henk-Hollstein 
Herrn Vorsitzenden des Finanz- und Wirtschaftsausschusses Dr. Ralph Elster 
SPD Fraktion in der Landschaftsversammlung 
CDU Fraktion in der Landschaftsversammlung
Fraktion von Bündnis‘90/Die Grünen in der Landschaftsversammlung
FDP Fraktion in der Landschaftsversammlung
AfD Fraktion in der Landschaftsversammlung
Fraktion DIE LINKE in der Landschaftsversammlung
Fraktion DIE FRAKTION in der Landschaftsversammlung
Fraktion FREIE WÄHLER in der Landschaftsversammlung
26.09.2023
Sehr geehrte Frau Vorsitzende
der Landschaftsversammlung Henk-Hollstein,
sehr geehrte Frau Landesdirektorin Lubek,
sehr geehrte Damen und Herren Mitglieder der Landschaftsversammlung,
Sie können uns glauben: die Verantwortlichen in den Mitgliedskörperschaf­
ten des LVR sowie in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden sind 
„Kummer“ nicht nur im übertragenen Sinne gewohnt.
Richtig ist nämlich, dass die Städte, Gemeinden und Kreise in den letzten 
Jahren immer wieder mit herausfordernden Situationen, wie den finanziel­
len Folgen der Coronapandemie und der Energiekrise, zu kämpfen hatten 
und die Haushaltssituation der Kommunen gewiss nicht als „rosig“ angese­
hen werden konnte.
Die Haushaltssituation der meisten Kommunen im Zuständigkeitsbereich 
des LVR hatte sich zwar in den vergangenen Jahren (jedenfalls leicht) ver­
bessert. Verantwortlich dafür ist eine Vielzahl von Faktoren, die vollständig 
aufzuzählen den Rahmen sprengen würde, zu denen aber in Teilen auch 
wesentlich nicht wirkliche Verbesserungen, sondern lediglich „Verschie­
bungen“ aufgrund der vorübergehend möglichen Isolierungen beigetragen 
haben. Gewiss haben auch die Bemühungen des LVR, eine Haushaltskon­
solidierung zu betreiben, hierzu einen - wenn vielleicht auch nicht den aus­
schlaggebenden - Beitrag geleistet.
„Kummer gewohnt“ zu sein bedeutet allerdings auch, mit größter Sorge auf 
die „Herausforderungen von morgen“ zu blicken, die sich wie dunkle Wol­
ken über das Haushaltsjahr 2024, aber wahrscheinlich auch auf die nachfol­
genden Jahre gelegt haben, denn:
Die Steuereinnahmen gehen auf allen staatlichen und der kommunalen 
Ebene zurück.
StädteRegion Aachen
Der Städteregionsrat
Bundesstadt Bonn
Die Oberbürgermeisterin
Kreis Düren
Der Landrat
Stadt Düsseldorf
Der Oberbürgermeister
Stadt Duisburg
Der Oberbürgermeister
Rhein-Erft-Kreis
Der Landrat
Stadt Essen
Der Oberbürgermeister
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Kreis Heinsberg 
Der Landrat
Kreis Kleve
Der Landrat
Stadt Köln
Die Oberbürgermeisterin
Stadt Krefeld
Der Oberbürgermeister
Stadt Leverkusen
Der Oberbürgermeister
Kreis Mettmann
Der Landrat
Stadt Mönchengladbach
Der Oberbürgermeister
Stadt Mülheim an der Ruhr
Der Oberbürgermeister
Oberbergischer Kreis
Der Landrat
Stadt Oberhausen
Der Oberbürgermeister
Stadt Remscheid
Der Oberbürgermeister
Rheinisch-Bergischer Kreis 
Der Landrat
Rhein-Sieg-Kreis 
Der Landrat
Stadt Solingen
Der Oberbürgermeister
Kreis Viersen 
Der Landrat
Stadt Wuppertal
Der Oberbürgermeister

Es ist mittelfristig zu befürchten, dass die den Schlüsselzuweisungen 
zugrunde liegenden Verbundsteuereinnahmen nicht mehr so signifikant 
steigen werden wie bisher.
Das Land plant eine Rückforderung der in 2021 und 2022 aufgrund der 
Pandemie aufgestockten Mittel.
Gleichzeitig ist auf allen kommunalen Ebenen mit erheblichen Perso­
nalkostensteigerungen infolge der inzwischen abgeschlossenen Tarif­
verträge sowie infolge der zu erwartenden Besoldungserhöhungen zu 
rechnen.
Die Städte, Gemeinden und Kreise sind wie alle Bürgerinnen und Bür­
ger sowie Unternehmen von der Inflation, darunter insbesondere stei­
genden Bau-, Beschaffungs- und Kreditkosten, betroffen.
Es steigen außerdem die flüchtlingsbedingten Kosten, die von den 
Kreisen, Städten und Gemeinden zu tragen sind, ohne dass bisher eine 
adäquate Finanzierung durch Bund oder Land gewährleistet wird.
Es ergeben sich zum Teil erhebliche zusätzliche Zinsbelastungen auf­
grund des ansteigenden Zinsniveaus. Erst am 14.09.2023 hat die EZB 
erneut den Leitzins erhöht.
Eine Isolierung pandemie- und kriegsbedingter Mehrkosten ist spätes­
tens ab 2025 nicht mehr möglich, damit steigt die Aufwandslast gegen­
über dem Vorjahr automatisch.
Infolge dessen stellen die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieses 
Schreibens stellvertretend für die Mitgliedskörperschaften des LVR, aber 
auch für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden in den Kreisen fest:
Während die Einnahmen insbesondere der Städte und Gemeinden nicht 
adäquat steigen, sondern teilweise sogar einzubrechen drohen, explodieren 
die kommunalen Ausgaben! Wir sind daher allesamt (heraus-)gefordert, al­
les uns nur Mögliche und irgendwie (noch) Vertretbare zu unterneh­
men, um exorbitante Steuererhöhungen zu vermeiden, gleichzeitig aber 
auch ein Abrutschen in die absolute Handlungsunfähigkeit der Städte, Ge­
meinden und Kreise zu verhindern.
Nach einer Umfrage des Städte- und Gemeindebundes für 2024 ist zu er­
warten, dass 38,5% der kreisangehörigen Gemeinden die aktuellen rechtli­
chen Voraussetzungen für eine Haushalts Sicherung erfüllen werden.
Das Haushaltsblitzlicht des Städtetages Nordrhein-Westfalen vom Juli 2023 
kommt zu einem vergleichbaren besorgniserregenden Ergebnis. Im Haus­
haltsplanjahr 2024 werden 14 von 22 Städten einen (fiktiven) Haushaltsaus­
gleich erreichen. Dies erwarten im mittelfristigen Planungszeitraum 2025- 
2027 nur noch sieben bis neun Städte. Ab 2025 wird mehrheitlich auf die 
allgemeine Rücklage zurückgegriffen. Zum Ende des Planungszeitraums hin 
verschlechtern sich die Erwartungen. Bis zu neun Städte erwarten, jährlich 
mehr als 5 % der allgemeinen Rücklage in Anspruch nehmen zu müssen.
Bereits zum Haushaltsjahr 2024 werden Haushaltssicherungskonzepte wie­
der eine größere Rolle spielen: Drei Städte erwarten, ihr bestehendes HSK 
genehmigungsfähig fortschreiben zu können. Vier weitere Städte erwarten,
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erstmalig HSK-pflichtig zu werden. Sechs Städte gehen davon aus, keinen 
genehmigungs fähigen Haushalt vorlegen zu können.
Klar ist dabei:
Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen in den Kommunen 
sind selbst aufgrund der fortwährenden Krisen, der Inflation und der Re­
zession maximal herausgefordert und geraten mitunter an die Grenze der 
eigenen Belastbarkeit.
Dies vorausgeschickt, haben nicht nur die Vertreter der Städte und Kreise 
während der Informationsveranstaltung am 28.08.2023, sondern auch die 
Vertreter der kreisangehörigen Kommunen während der Informationsver­
anstaltung am 29.08.2023 mit einigem Befremden zur Kenntnis genommen, 
dass:
der Landschaftsverband Riteinland für das Jahr 2024 eine Aufstockung 
des Personals um 401 Stellen, also um mehr als 10 % der aktuell vor­
handenen Stellen, plant, während es bereits in 204 weiteren Fällen auf­
grund befristeten Bedarfs zu weiterem Personalaufwand kommt,
damit einhergehend insgesamt eine Steigerung des Personalaufwands 
um 24,3 % (71,7 Mio. €) vorgesehen ist,
der Landschaftsverband Rheinland den im Jahr 2021 festgestellten 
Überschuss in Höhe von 39 Mio. € bisher nicht vollständig umlagemin­
dernd eingesetzt hat.
er sogar in 2024 lediglich 3 Mio. € aus Mitteln der Ausgleichsrücklage 
zur Entlastung der Kommunen einsetzen möchte,
in der Veranstaltung am 28.08.2023 seitens der Verwaltung des LVR 
geäußert wurde, dass die durch das Konsolidierungsprogramm zu er­
zielenden Einsparungen ja viel „besser seien“ als eine Inanspruchnahme 
der Ausgleichsrücklage — als ob es um ein „Entweder-Oder“ ginge, 
sprich: um die Konsolidierung des Haushaltes ODER eine angemes­
sene Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage. Richtig ist nämlich, 
dass Konsolidierung für alle kommunalen Ebenen eine Selbstverständ­
lichkeit darstellt.
Die vorgenannten Punkte führen in Summe im Jahr 2024 erneut zu einem 
deutlichen Mehraufwand bei der Landschaftsumlage; aktuell ist eine weitere 
Erhöhung der Zahllast um rd. 182 Mio. € vorgesehen. Und dies vor dem 
Hintergrund, dass die Mitgliedskörperschaften mit dem Nachtragshaushalt 
2023 bereits eine erhöhte Landschaftsumlage im Umfang von mehr als 285 
Mio. € gegenüber dem Vorjahr zu verkraften bzw. aufzubringen haben.
Angesichts der schwierigen Lage, vor der die kommunalen Haushalte gerade 
in 2024 stehen, empfanden wir diese Botschaften als sehr unbefriedigend. 
Wir möchten deshalb im Nachgang zur Veranstaltung an die bereits münd­
lich ausgetauschten Positionen anknüpfen und unsere Erwartungen formu­
lieren:
1. Personal
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In allen Städten und Kreisen bestehen aktuell dringende Personalbedarfe. 
Allerdings können es sich die wenigsten tatsächlich leisten, 2024 nennens­
wert entsprechend der Aufgabenstellungen den Personalbestand auszu­
bauen. Dass der Landschaftsverband dies in der jetzigen Situation in einer 
Größenordnung von 401 Stellen beabsichtigt, hat in der kommunalen Fa­
milie tatsächlich Fassungslosigkeit ausgelöst.
Daher bitten wir dringend um deutliche Korrekturen beim Stellenplan und 
entsprechend bei den finanziellen Auswirkungen.
Darüber hinaus bitten wir um Überprüfung des Versorgungsaufwandes, der 
laut Eckdaten um 21,9 Mio. € bzw. 44 % steigt, wobei uns unklar geblieben 
ist, welche Dynamik der LVR in seiner Vorausberechnung der erforderli­
chen Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen für Pensionsempfänger 
unterstellt hat.
2. Hilfe zur Pflege
Im Vergleich zum Ist 2021 liegen die Einsparungen mit 4% offensichtlich 
deutlich unter dem Wert der bundesweiten Erhebungen (26%). Wir bitten 
um Überprüfung der Ansatzhöhe.
3. Ausgleichsrücklage
Frau Kämmerin Hotte hat nach ihrem Vortrag auf Anfrage ausgeführt, dass 
ein spürbarer Einsatz der Ausgleichsrücklage nicht beabsichtigt sei. Dies 
wurde damit begründet, dass die Ausgleichsrücklage als Puffer für schwie­
rige Zeiten erhalten bleiben soll. Eine Argumentation, deren grundsätzlicher 
Charakter zunächst sicherlich viele von uns — unabhängig von der jeweiligen 
Haushalts Situation — nachvollziehen können.
Allerdings stellt sich doch die Frage, ob diese schwierigen Zeiten nicht 
schon 2024 erreicht werden und insbesondere in welcher Höhe eine Aus­
gleichsrücklage als letzter Risikopuffer vorgehalten werden muss. Dass 2024 
ein schwieriges Jahr wird, ist oben bereits ausgeführt.
Die Ausgleichsrücklage dürfte ausweislich der Zahlen des Eckdatenpapiers 
zum 01.01.2024 über einen Bestand von mehr als 170 Mio. € verfügen. Die­
sen Bestand halten zu wollen, entspricht aus Sicht der kommunalen Familie, 
auch angesichts der darüber hinaus bestehenden nennenswerten Allgemeine 
Rücklage, einer sehr hohen Risikoaversion, zumal im Laufe der Veranstal­
tung sowohl bei den Personalkosten als auch z.B. bei den Ansätzen der Hilfe 
zur Pflege der Eindruck entstanden ist, dass der Landschaftsverband mit 
wahrnehmbar überschaubarem Risiko geplant hat.
Wir erwarten, dass der LVR im Haushaltsjahr 2024 nennenswerte 
Teile der Ausgleichsrücklage, die nicht zwingend als Risikopuffer be­
nötigt werden, zur Entlastung der Landschaftsumlage einsetzt.
In diesem Zusammenhang möchten wir besonders auf die Eckdaten hin- 
weisen, die der Landschaftsverband Westfalen-Lippe am 06.09.2023 veröf­
fentlicht hat. Natürlich geht auch der LWL davon aus, dass eine Schwan­
kungsreserve in Form der Ausgleichsrücklage notwendig ist. Er setzt diese 
aber nachvollziehbarerweise nicht im dreistelligen Millionenbetrag an, son­
dern:
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a) der LWL will eine prognostizierte Ergebnisverbesserung 2023 bereits 
2024 einsetzen (während im LVR, siehe oben, noch nicht einmal der Über­
schuss aus 2021 vollständig zurückgegeben wurde);
b) der LWL beabsichtigt, 35 Mio. € aus der Ausgleichsrücklage in Anspruch 
zu nehmen;
c) beim LWL ergibt sich danach ein verbleibender Bestand der Ausgleichs­
rücklage von ca. 83 Mio. €.
Wir sind der festen Ansicht, dass auch der LVR im Sinne des Gebots der 
Rücksichtnahme wie der LWL handeln kann, angesichts der finanziellen 
Lage der Kreise, Städte und Gemeinden sogar muss.
Wir fordern deshalb, dass die Ausgleichsrücklage 2024 merklich in An­
spruch genommen wird und sich der LVR dabei am LWL orientiert.
Wir bitten abschließend um Benachrichtigung über das Ergebnis der Bera­
tungen.
Die Korrespondenz bitten wir über folgende zentrale Postanschrift zu führen:
Stadt Solingen
Der Oberbürgermeister
Büro des Stadtkämmerers 
Bonner Str. 100 
42697 Solingen.
Mit freundlichen Grüßen
StädteRegion Aachen | Der Städteregionsrat | Dr. Tim Grüttemeier
Bundesstadt Bonn | Die Oberbürgermeisterin | Katja Dörner
Kreis Düren | Der Landrat | Wolfgang Spelthahn
Stadt Düsseldorf | Der Oberbürgermeister | Dr. Stephan Keller
Stadt Duisburg | Der Oberbürgermeister | Sören Link
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Rhein-Erft-Kreis | Der Landrat | Frank Rock

Stadt Essen | Der Oberbürgermeister | Thomas Kufen
Kreis Euskirchen | Der Landrat | Markus Ramers
Kreis Heinsberg | Der Landrat | Stephan Pusch
Kreis Kleve | Der Landrat | Christoph Gerwers, Landrat
Stadt Köln | Die Oberbürgermeisterin | Henriette Reker
Stadt Krefeld | Der Oberbürgermeister | Frank Meyer
Stadt Leverkusen | Der Oberbürgermeister | Uwe Richrath
Kreis Mettmann | Der Landrat | Thomas Hendele
Stadt Mönchengladbach | Der Oberbürgermeister | Felix Heinrichs
Stadt Mülheim an der Ruhr | Der Oberbürgermeister | Marc Buchholz
Oberbergischer Kreis | Der Landrat | Jochen Hagt
Stadt Oberhausen | Der Oberbürgermeister | Daniel Schranz
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Stadt Remscheid | Der Oberbürgermeister | Burkhard Mast-Weisz
Rheinisch-Bergischer Kreis | Der Landrat | Stephan Santelmann
Rhein-Sieg-Kreis | Der Landrat | Sebastian Schuster
Stadt Solingen | Der Oberbürgermeister | Tim.-O. Kurzbach
Kreis Viersen | Der Landrat | Dr. Andreas Coenen
Stadt Wuppertal | Der Oberbürgermeister | Dr. Uwe Schneidewind
Für die Richtigkeit
Stadt Solingen
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
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Daniel Wieneke
Stadtkämmerer

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Beratungsverlauf (1)

23.10.2023 Finanzausschuss
TOP 2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2726/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
01.09.2023
Erstellt
24.08.2023 08:25