2726/2023
Benehmensherstellung zur Festsetzung der Landschaftsumlage 2024
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Mitteilung Ausschuss
2659 Zeichen
Dezernat, Dienststelle II/202/5 Vorlagen-Nummer 01.09.2023 2726/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 04.09.2023 Benehmensherstellung zur Festsetzung der Landschaftsumlage 2024 Mit Schreiben vom 19.07.2023 hat der Landschaftsverband Rheinland (LVR) das Verfahren zur Benehmensherstellung zur Festsetzung der Landschaftsumlage für das Haushaltsjahr 2024 eingeleitet. Dieses Verfahren der Benehmensherstellung dient der Anhörung der kreis- freien Städte und Kreise, die zur Umlage herangezogen werden und für die die Umlagehöhe daher unmittelbare Wirkungen auf den eigenen Haushalt hat. Die Anhörung fand am 28.08.2023 statt. Der LVR beabsichtigt in seinem Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2024 einen Umlagesatz von 15,95% vorzuschlagen. Für die absolute Höhe der Umlage ist neben dem Umlagesatz auch die Höhe der sog. Umla- gegrundlagen entscheidend. Planungsbasis für den LVR und Ursprung für die Umlagegrundlagen ist das Gemeindefinan- zierungsgesetz (GFG). Zum Zeitpunkt der Einleitung des Benehmens war seitens des Landes NRW nur ein Eckpunktepapier zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2024 veröffentlicht, aus welchem die maßgeblichen Umlagegrundlagen nicht hervorgehen, da hier lediglich überge- ordnete Zahlen zur möglichen Finanzierungshöhe dargestellt werden. Daher hat der LVR für seine Berechnung nach eigener Aussage die Festsetzung des GFG 2023, die Mai-Steuer- schätzung, die veröffentlichten Eckpunkte zum GFG 2024 sowie eigene Einschätzungen für seine Planung berücksichtigt. Mit der am 22.08.2023 veröffentlichten Arbeitskreisrechnung des Landes NRW (siehe auch Vorlage 2743/2023) wurden die Umlagegrundlagen schließlich erstmals konkret umrissen. Eine Anpassung seitens des LVR zum geplanten Umlagesatz bleibt abzuwarten. Für die Stadt Köln ergibt sich auf Grundlage der Arbeitskreisrechnung des GFG 2024 und den aktuellen Planungen des LVR folgendes Bild: Die Festlegung des Umlagesatzes auf 15,95% würde – auf Basis der aktuellen Arbeitskreis- rechnung – zu einem Umlagebetrag in Höhe von 493,4 Mio. Euro für die Stadt Köln führen. Damit lässt sich festhalten, dass sich die Landschaftsumlage weiterhin auf einem hohen Ni- veau befindet und sich die kontinuierliche Steigerung der von der Stadt Köln zu zahlenden Landschaftsumlage fortsetzt. Die festgesetzte Landschaftsumlage in 2023 beträgt 471,2 Mio. Euro. Für den Haushalt 2024 wurde im Doppelhaushalt 2023/2024 mit einer Umlagehöhe von 456,6 Mio. Euro kalkuliert. 2 Die Stadt spricht sich daher angesichts der gestiegenen Umlagegrundlagen für eine Absen- kung des Umlagesatzes aus. Gez. Prof Dr. Diemert
Anlage, Stellungnahme Kreise und Städte im Rheinland - LVR Haushalt 2024
13992 Zeichen
DIE RHEINISCHEN KREISFREIEN STÄDTE UND LANDKREISE Landschaftsverband Rheinland 50663 Köln Frau LVR-Direktorin Ulrike Lubek Frau Landesrätin Renate Hotte Frau Vorsitzende der Landschaftsversammlung Anne Henk-Hollstein Herrn Vorsitzenden des Finanz- und Wirtschaftsausschusses Dr. Ralph Elster SPD Fraktion in der Landschaftsversammlung CDU Fraktion in der Landschaftsversammlung Fraktion von Bündnis‘90/Die Grünen in der Landschaftsversammlung FDP Fraktion in der Landschaftsversammlung AfD Fraktion in der Landschaftsversammlung Fraktion DIE LINKE in der Landschaftsversammlung Fraktion DIE FRAKTION in der Landschaftsversammlung Fraktion FREIE WÄHLER in der Landschaftsversammlung 26.09.2023 Sehr geehrte Frau Vorsitzende der Landschaftsversammlung Henk-Hollstein, sehr geehrte Frau Landesdirektorin Lubek, sehr geehrte Damen und Herren Mitglieder der Landschaftsversammlung, Sie können uns glauben: die Verantwortlichen in den Mitgliedskörperschaf ten des LVR sowie in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden sind „Kummer“ nicht nur im übertragenen Sinne gewohnt. Richtig ist nämlich, dass die Städte, Gemeinden und Kreise in den letzten Jahren immer wieder mit herausfordernden Situationen, wie den finanziel len Folgen der Coronapandemie und der Energiekrise, zu kämpfen hatten und die Haushaltssituation der Kommunen gewiss nicht als „rosig“ angese hen werden konnte. Die Haushaltssituation der meisten Kommunen im Zuständigkeitsbereich des LVR hatte sich zwar in den vergangenen Jahren (jedenfalls leicht) ver bessert. Verantwortlich dafür ist eine Vielzahl von Faktoren, die vollständig aufzuzählen den Rahmen sprengen würde, zu denen aber in Teilen auch wesentlich nicht wirkliche Verbesserungen, sondern lediglich „Verschie bungen“ aufgrund der vorübergehend möglichen Isolierungen beigetragen haben. Gewiss haben auch die Bemühungen des LVR, eine Haushaltskon solidierung zu betreiben, hierzu einen - wenn vielleicht auch nicht den aus schlaggebenden - Beitrag geleistet. „Kummer gewohnt“ zu sein bedeutet allerdings auch, mit größter Sorge auf die „Herausforderungen von morgen“ zu blicken, die sich wie dunkle Wol ken über das Haushaltsjahr 2024, aber wahrscheinlich auch auf die nachfol genden Jahre gelegt haben, denn: Die Steuereinnahmen gehen auf allen staatlichen und der kommunalen Ebene zurück. StädteRegion Aachen Der Städteregionsrat Bundesstadt Bonn Die Oberbürgermeisterin Kreis Düren Der Landrat Stadt Düsseldorf Der Oberbürgermeister Stadt Duisburg Der Oberbürgermeister Rhein-Erft-Kreis Der Landrat Stadt Essen Der Oberbürgermeister Kreis Euskirchen Der Landrat Kreis Heinsberg Der Landrat Kreis Kleve Der Landrat Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin Stadt Krefeld Der Oberbürgermeister Stadt Leverkusen Der Oberbürgermeister Kreis Mettmann Der Landrat Stadt Mönchengladbach Der Oberbürgermeister Stadt Mülheim an der Ruhr Der Oberbürgermeister Oberbergischer Kreis Der Landrat Stadt Oberhausen Der Oberbürgermeister Stadt Remscheid Der Oberbürgermeister Rheinisch-Bergischer Kreis Der Landrat Rhein-Sieg-Kreis Der Landrat Stadt Solingen Der Oberbürgermeister Kreis Viersen Der Landrat Stadt Wuppertal Der Oberbürgermeister Es ist mittelfristig zu befürchten, dass die den Schlüsselzuweisungen zugrunde liegenden Verbundsteuereinnahmen nicht mehr so signifikant steigen werden wie bisher. Das Land plant eine Rückforderung der in 2021 und 2022 aufgrund der Pandemie aufgestockten Mittel. Gleichzeitig ist auf allen kommunalen Ebenen mit erheblichen Perso nalkostensteigerungen infolge der inzwischen abgeschlossenen Tarif verträge sowie infolge der zu erwartenden Besoldungserhöhungen zu rechnen. Die Städte, Gemeinden und Kreise sind wie alle Bürgerinnen und Bür ger sowie Unternehmen von der Inflation, darunter insbesondere stei genden Bau-, Beschaffungs- und Kreditkosten, betroffen. Es steigen außerdem die flüchtlingsbedingten Kosten, die von den Kreisen, Städten und Gemeinden zu tragen sind, ohne dass bisher eine adäquate Finanzierung durch Bund oder Land gewährleistet wird. Es ergeben sich zum Teil erhebliche zusätzliche Zinsbelastungen auf grund des ansteigenden Zinsniveaus. Erst am 14.09.2023 hat die EZB erneut den Leitzins erhöht. Eine Isolierung pandemie- und kriegsbedingter Mehrkosten ist spätes tens ab 2025 nicht mehr möglich, damit steigt die Aufwandslast gegen über dem Vorjahr automatisch. Infolge dessen stellen die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieses Schreibens stellvertretend für die Mitgliedskörperschaften des LVR, aber auch für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden in den Kreisen fest: Während die Einnahmen insbesondere der Städte und Gemeinden nicht adäquat steigen, sondern teilweise sogar einzubrechen drohen, explodieren die kommunalen Ausgaben! Wir sind daher allesamt (heraus-)gefordert, al les uns nur Mögliche und irgendwie (noch) Vertretbare zu unterneh men, um exorbitante Steuererhöhungen zu vermeiden, gleichzeitig aber auch ein Abrutschen in die absolute Handlungsunfähigkeit der Städte, Ge meinden und Kreise zu verhindern. Nach einer Umfrage des Städte- und Gemeindebundes für 2024 ist zu er warten, dass 38,5% der kreisangehörigen Gemeinden die aktuellen rechtli chen Voraussetzungen für eine Haushalts Sicherung erfüllen werden. Das Haushaltsblitzlicht des Städtetages Nordrhein-Westfalen vom Juli 2023 kommt zu einem vergleichbaren besorgniserregenden Ergebnis. Im Haus haltsplanjahr 2024 werden 14 von 22 Städten einen (fiktiven) Haushaltsaus gleich erreichen. Dies erwarten im mittelfristigen Planungszeitraum 2025- 2027 nur noch sieben bis neun Städte. Ab 2025 wird mehrheitlich auf die allgemeine Rücklage zurückgegriffen. Zum Ende des Planungszeitraums hin verschlechtern sich die Erwartungen. Bis zu neun Städte erwarten, jährlich mehr als 5 % der allgemeinen Rücklage in Anspruch nehmen zu müssen. Bereits zum Haushaltsjahr 2024 werden Haushaltssicherungskonzepte wie der eine größere Rolle spielen: Drei Städte erwarten, ihr bestehendes HSK genehmigungsfähig fortschreiben zu können. Vier weitere Städte erwarten, 2 erstmalig HSK-pflichtig zu werden. Sechs Städte gehen davon aus, keinen genehmigungs fähigen Haushalt vorlegen zu können. Klar ist dabei: Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen in den Kommunen sind selbst aufgrund der fortwährenden Krisen, der Inflation und der Re zession maximal herausgefordert und geraten mitunter an die Grenze der eigenen Belastbarkeit. Dies vorausgeschickt, haben nicht nur die Vertreter der Städte und Kreise während der Informationsveranstaltung am 28.08.2023, sondern auch die Vertreter der kreisangehörigen Kommunen während der Informationsver anstaltung am 29.08.2023 mit einigem Befremden zur Kenntnis genommen, dass: der Landschaftsverband Riteinland für das Jahr 2024 eine Aufstockung des Personals um 401 Stellen, also um mehr als 10 % der aktuell vor handenen Stellen, plant, während es bereits in 204 weiteren Fällen auf grund befristeten Bedarfs zu weiterem Personalaufwand kommt, damit einhergehend insgesamt eine Steigerung des Personalaufwands um 24,3 % (71,7 Mio. €) vorgesehen ist, der Landschaftsverband Rheinland den im Jahr 2021 festgestellten Überschuss in Höhe von 39 Mio. € bisher nicht vollständig umlagemin dernd eingesetzt hat. er sogar in 2024 lediglich 3 Mio. € aus Mitteln der Ausgleichsrücklage zur Entlastung der Kommunen einsetzen möchte, in der Veranstaltung am 28.08.2023 seitens der Verwaltung des LVR geäußert wurde, dass die durch das Konsolidierungsprogramm zu er zielenden Einsparungen ja viel „besser seien“ als eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage — als ob es um ein „Entweder-Oder“ ginge, sprich: um die Konsolidierung des Haushaltes ODER eine angemes sene Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage. Richtig ist nämlich, dass Konsolidierung für alle kommunalen Ebenen eine Selbstverständ lichkeit darstellt. Die vorgenannten Punkte führen in Summe im Jahr 2024 erneut zu einem deutlichen Mehraufwand bei der Landschaftsumlage; aktuell ist eine weitere Erhöhung der Zahllast um rd. 182 Mio. € vorgesehen. Und dies vor dem Hintergrund, dass die Mitgliedskörperschaften mit dem Nachtragshaushalt 2023 bereits eine erhöhte Landschaftsumlage im Umfang von mehr als 285 Mio. € gegenüber dem Vorjahr zu verkraften bzw. aufzubringen haben. Angesichts der schwierigen Lage, vor der die kommunalen Haushalte gerade in 2024 stehen, empfanden wir diese Botschaften als sehr unbefriedigend. Wir möchten deshalb im Nachgang zur Veranstaltung an die bereits münd lich ausgetauschten Positionen anknüpfen und unsere Erwartungen formu lieren: 1. Personal 3 In allen Städten und Kreisen bestehen aktuell dringende Personalbedarfe. Allerdings können es sich die wenigsten tatsächlich leisten, 2024 nennens wert entsprechend der Aufgabenstellungen den Personalbestand auszu bauen. Dass der Landschaftsverband dies in der jetzigen Situation in einer Größenordnung von 401 Stellen beabsichtigt, hat in der kommunalen Fa milie tatsächlich Fassungslosigkeit ausgelöst. Daher bitten wir dringend um deutliche Korrekturen beim Stellenplan und entsprechend bei den finanziellen Auswirkungen. Darüber hinaus bitten wir um Überprüfung des Versorgungsaufwandes, der laut Eckdaten um 21,9 Mio. € bzw. 44 % steigt, wobei uns unklar geblieben ist, welche Dynamik der LVR in seiner Vorausberechnung der erforderli chen Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen für Pensionsempfänger unterstellt hat. 2. Hilfe zur Pflege Im Vergleich zum Ist 2021 liegen die Einsparungen mit 4% offensichtlich deutlich unter dem Wert der bundesweiten Erhebungen (26%). Wir bitten um Überprüfung der Ansatzhöhe. 3. Ausgleichsrücklage Frau Kämmerin Hotte hat nach ihrem Vortrag auf Anfrage ausgeführt, dass ein spürbarer Einsatz der Ausgleichsrücklage nicht beabsichtigt sei. Dies wurde damit begründet, dass die Ausgleichsrücklage als Puffer für schwie rige Zeiten erhalten bleiben soll. Eine Argumentation, deren grundsätzlicher Charakter zunächst sicherlich viele von uns — unabhängig von der jeweiligen Haushalts Situation — nachvollziehen können. Allerdings stellt sich doch die Frage, ob diese schwierigen Zeiten nicht schon 2024 erreicht werden und insbesondere in welcher Höhe eine Aus gleichsrücklage als letzter Risikopuffer vorgehalten werden muss. Dass 2024 ein schwieriges Jahr wird, ist oben bereits ausgeführt. Die Ausgleichsrücklage dürfte ausweislich der Zahlen des Eckdatenpapiers zum 01.01.2024 über einen Bestand von mehr als 170 Mio. € verfügen. Die sen Bestand halten zu wollen, entspricht aus Sicht der kommunalen Familie, auch angesichts der darüber hinaus bestehenden nennenswerten Allgemeine Rücklage, einer sehr hohen Risikoaversion, zumal im Laufe der Veranstal tung sowohl bei den Personalkosten als auch z.B. bei den Ansätzen der Hilfe zur Pflege der Eindruck entstanden ist, dass der Landschaftsverband mit wahrnehmbar überschaubarem Risiko geplant hat. Wir erwarten, dass der LVR im Haushaltsjahr 2024 nennenswerte Teile der Ausgleichsrücklage, die nicht zwingend als Risikopuffer be nötigt werden, zur Entlastung der Landschaftsumlage einsetzt. In diesem Zusammenhang möchten wir besonders auf die Eckdaten hin- weisen, die der Landschaftsverband Westfalen-Lippe am 06.09.2023 veröf fentlicht hat. Natürlich geht auch der LWL davon aus, dass eine Schwan kungsreserve in Form der Ausgleichsrücklage notwendig ist. Er setzt diese aber nachvollziehbarerweise nicht im dreistelligen Millionenbetrag an, son dern: 4 a) der LWL will eine prognostizierte Ergebnisverbesserung 2023 bereits 2024 einsetzen (während im LVR, siehe oben, noch nicht einmal der Über schuss aus 2021 vollständig zurückgegeben wurde); b) der LWL beabsichtigt, 35 Mio. € aus der Ausgleichsrücklage in Anspruch zu nehmen; c) beim LWL ergibt sich danach ein verbleibender Bestand der Ausgleichs rücklage von ca. 83 Mio. €. Wir sind der festen Ansicht, dass auch der LVR im Sinne des Gebots der Rücksichtnahme wie der LWL handeln kann, angesichts der finanziellen Lage der Kreise, Städte und Gemeinden sogar muss. Wir fordern deshalb, dass die Ausgleichsrücklage 2024 merklich in An spruch genommen wird und sich der LVR dabei am LWL orientiert. Wir bitten abschließend um Benachrichtigung über das Ergebnis der Bera tungen. Die Korrespondenz bitten wir über folgende zentrale Postanschrift zu führen: Stadt Solingen Der Oberbürgermeister Büro des Stadtkämmerers Bonner Str. 100 42697 Solingen. Mit freundlichen Grüßen StädteRegion Aachen | Der Städteregionsrat | Dr. Tim Grüttemeier Bundesstadt Bonn | Die Oberbürgermeisterin | Katja Dörner Kreis Düren | Der Landrat | Wolfgang Spelthahn Stadt Düsseldorf | Der Oberbürgermeister | Dr. Stephan Keller Stadt Duisburg | Der Oberbürgermeister | Sören Link 5 Rhein-Erft-Kreis | Der Landrat | Frank Rock Stadt Essen | Der Oberbürgermeister | Thomas Kufen Kreis Euskirchen | Der Landrat | Markus Ramers Kreis Heinsberg | Der Landrat | Stephan Pusch Kreis Kleve | Der Landrat | Christoph Gerwers, Landrat Stadt Köln | Die Oberbürgermeisterin | Henriette Reker Stadt Krefeld | Der Oberbürgermeister | Frank Meyer Stadt Leverkusen | Der Oberbürgermeister | Uwe Richrath Kreis Mettmann | Der Landrat | Thomas Hendele Stadt Mönchengladbach | Der Oberbürgermeister | Felix Heinrichs Stadt Mülheim an der Ruhr | Der Oberbürgermeister | Marc Buchholz Oberbergischer Kreis | Der Landrat | Jochen Hagt Stadt Oberhausen | Der Oberbürgermeister | Daniel Schranz 6 Stadt Remscheid | Der Oberbürgermeister | Burkhard Mast-Weisz Rheinisch-Bergischer Kreis | Der Landrat | Stephan Santelmann Rhein-Sieg-Kreis | Der Landrat | Sebastian Schuster Stadt Solingen | Der Oberbürgermeister | Tim.-O. Kurzbach Kreis Viersen | Der Landrat | Dr. Andreas Coenen Stadt Wuppertal | Der Oberbürgermeister | Dr. Uwe Schneidewind Für die Richtigkeit Stadt Solingen Der Oberbürgermeister In Vertretung ----------( Daniel Wieneke Stadtkämmerer f ^ . H* i- \ ; yV» •*r , '• ! ✓ 11 •• Vv V * * . - i *•/
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2726/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 01.09.2023
- Erstellt
- 24.08.2023 08:25